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Gefahren der Gentechnik

Das Projekt "Gefahren der Gentechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Studie gibt einen kurzen, gut verstaendlichen Ueberblick ueber die biologischen Grundlagen, die gesetzlichen Regelungen und den Stand der industriellen Anwendung. Die technischen Probleme und Gefahren sowie die beschraenkten gesetzlichen Kontrollmoeglichkeiten begruenden einen umfangreichen Forderungskatalog.

Auswertung des Anhanges I, Teil B der Gentechnik-Sicherheitsverordnung bezueglich Umweltrelevanz

Das Projekt "Auswertung des Anhanges I, Teil B der Gentechnik-Sicherheitsverordnung bezueglich Umweltrelevanz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Die in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anhang I, Teil B in Risikogruppen eingeordneten Organismen sollen unter Umweltgesichtspunkten, d.h. ihrer Pathogenitaet/Schaedlichkeit fuer Tiere und Pflanzen begutachtet werden. Da die Einstufung der Organismen in die Risikogruppen hauptsaechlich in bezug auf ihre Humanpathogenitaet geschah, koennte eine Einordnung nach Risikogruppen in bezug auf Tiere und Pflanzen voellig neue Gesichtspunkte erbringen. Es koennte u.U. festgestellt werden, dass das Risiko fuer Pflanzen und Tiere nur ungenuegend beruecksichtigt wurde.

Vergleich der Rechtslage von gentechnisch veraenderten Organismen und nicht heimischen Organismen im nationalen und internationalen Rechtsrahmen

Das Projekt "Vergleich der Rechtslage von gentechnisch veraenderten Organismen und nicht heimischen Organismen im nationalen und internationalen Rechtsrahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht durchgeführt. Die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen unterliegt strengen Zulassungsregeln, die zunehmend Gegenstand kontroverser Debatten sind. Zur Risikoabschaetzung der von Freisetzungen ausgehenden schaedlichen Einwirkungen auf die Umwelt werden die Erfahrungen mit der Einbringung nicht heimischer Organismen herangezogen. Die rechtlichen Regelungen fuer GVO und NHO unterscheiden sich jedoch ganz wesentlich hinsichtlich ihrer Schutzgueter, Regelungsinstrumente und Rechtsfolgen. Die Unterschiede der rechtlichen Regelungen sollten im Hinblick auf ihre Berechtigung und eventuellen Handlungsbedarf unter Beruecksichtigung der im internationalen Rahmen (z.B. Washingtoner Abkommen, Agenda 21, Konvention fuer Biologische Vielfalt) aufgeworfenen Fragen untersucht werden. Die Untersuchung soll in enger Anlehnung an das fachliche Hauptgutachten 'Wirkungen von Neozonen auf Oekosystemen' erfolgen und die jeweiligen Zwischenergebnisse des Hauptgutachtens mit einbeziehen. Die Ergebnisse sollen an einem fuer 1997 geplanten Fachgespraech vorgestellt werden.

Erstellung von Bewertungsgrundlagen von Umweltwirkungen gentechnisch veraenderter Organismen - Umsetzung des Biosafety-Protokolls

Das Projekt "Erstellung von Bewertungsgrundlagen von Umweltwirkungen gentechnisch veraenderter Organismen - Umsetzung des Biosafety-Protokolls" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Biodiversität-Netzwerk e.V. Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Zunehmend werden international die moeglichen Wirkungen gentechnisch veraenderter Organismen auf die Umwelt kritisch diskutiert. Dies fuehrt u.a. zu verstaerkten Forschungsanstrengungen in Bereich der Sicherheitsforschung im Labor, in freisetzungsbegleitenden Forschungen, Monitoring, Erforschung von Langzeiteffekten, von Wirkungen in der Anwendung, z.B. im landwirtschaftlichen Anbau usw. Dabei werden einzelne Forschungsergebnisse haeufig kritisch hinterfragt. Das Vorhaben soll den internationalen Stand der Forschung auf dem Gebiet der Umweltwirkungen transgener Organismen aktuell zusammentragen und auswerten. Dabei sollen einzelne, besonders wichtige Forschungsarbeiten kritisch durchleuchtet und ggf. bestehende Aussagegrenzen sowie weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Der Stand der Forschung soll fuer den Informationsaustausch angemessen aufgearbeitet, der Bewertung zugrunde liegende Massstaebe dargestellt, einzelne Forschungsarbeiten beispielhaft aufgearbeitet und kritische Erkenntnisse herausgestellt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse ueber den Stand des Wissens hinsichtlich moeglicher Umweltwirkungen sollen fuer folgende Nutzungen entsprechend aufgearbeitet werden: - Dokumentation relevanter Forschungsergebnisse fuer die Vollzugsarbeit, kritische Bewertung einzelner Arbeiten, - auf der Grundlage des UBA-Textes 1/99 soll die Basis fuer eine Aktualisierung der UBA-Position hinsichtlich der Umweltwirkungen von GVO geschaffen werden; - es sollen Beitraege fuer den Aufbau des Clearing-House Mechanismus Biosafety, d.h. zu Umweltwirkungen von lebenden modifizierten Organismen (LMO), erstellt werden, ggf. unter Aufarbeitung von Fallbeispielen fuer die Bewertung. Dabei sind andere relevante inhaltliche Bezuege im Rahmen der Biodiversitaetskonvention (Landwirtschaftliche Biodiversitaet, oekosystemarer Ansatz, gebietsfremde Organismen, Biodiversitaetsindikatoren, nationale Berichterstattung usw.) zu beruecksichtigen. Ein aufgrund der internationalen Diskussion besonders zu beruecksichtigendes Fallbeispiel sind sogenannte 'Terminatorgene' (Produktion steriler Pflanzen). Es soll eine Bestandsaufnahme (Konstrukte, bestehende Patente) sowie eine Bewertung unter Beruecksichtigung von Sicherheits- und sozio-oekonomischen Aspekten (z.B. Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Strukturen) erstellt werden.

Sicherheitsregulierung transgener Pflanzen und Binnenmarkt - SRTC

Das Projekt "Sicherheitsregulierung transgener Pflanzen und Binnenmarkt - SRTC" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung durchgeführt. Mit der Entwicklung transgener Nutzpflanzen entstand vor einigen Jahren das Problem, wie die Sicherheit von Produkten aus diesen Pflanzen nach einheitlichen Massstaeben zu beurteilen sind, um diese auf einem gemeinsamen europaeischen Markt zu vertreiben zu koennen. Zwar gibt es die diesbezuegliche EU-Richtlinie 90/220/EWG, es hat sich aber gezeigt, dass Markteinfuehrungen zum Teil auf Widerstaende in der Bevoelkerung treffen, politisch heftig umstritten sind und die einzelnen Mitgliedslaender die Richtlinie unterschiedlich auslegen. Das hat u.a. dazu gefuehrt, dass solche Markteinfuehrungen sehr lange dauern oder in einzelnen Laendern unmoeglich werden. Ein Beispiel hierfuer ist das oesterreichische Einfuhrverbot fuer transgenen insektenresistenten und herbizidtoleranten Mais. Erst kuerzlich hat die EU-Kommission die oesterreichische Haltung als nicht gerechtfertigt bezeichnet und Oesterreich aufgefordert, das Verbot aufzuheben, andernfalls eine Klage vor dem EuGH drohe. Nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen steht derzeit eine Novellierung der Richtlinie 90/220 an, die waehrend der oesterreichischen Praesidentschaft diskutiert wird. Ein Kommissionsvorschlag sieht u.a. eine einheitliche Vorgangsweise bei der Risikoabschaetzung, die zeitliche Befristung der Genehmigung, ein obligatorisches Monitoring, eine Kategorisierung der einzelnen Antraege und eine erweiterte Entscheidungsbefugnis der Mitgliedslaender nach dem Mehrheitsprinzip vor. Im Rahmen eines von der EU (DG XII) gefoerderten Projekt analysiert seit Mitte 1997 eine Forschergruppe aus sieben Laendern, der auch das ITA angehoert, wie das Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Produkte in ihren jeweiligen Laendern gehandhabt wird und welche Auswirkungen dies auf die EU-Politik hat; der Endbericht ist Anfang 1999 zu erwarten. Obwohl extrem, wirft das Beispiel Mais doch ein Licht auf die teilweise sehr unterschiedlichen Auffassungen und Argumentationslinien. Es geht u.a. um die Frage, was wissenschaftliche Evidenz ist, welche Kriterien anzulegen sind und wie z.B. das Vorsorgeprinzip zu interpretieren sei, letztlich also um die Frage, welche Produkte akzeptabel sind, wie dies festzustellen ist und wie eine gemeinsame, von allen getragene Position innerhalb der EU gefunden werden kann. Das ist um so dringlicher, als ein Handelskonflikt mit den USA droht, aus denen die meisten gentechnischen Entwicklungen kommen und wo gentechnisch veraenderte Nutzpflanzen bereits in grossem Massstab angebaut werden, um u.a. nach Europa exportiert zu werden. Die Gruende fuer die Schwierigkeiten, eine gemeinsame europaeische Linie zu finden liegen aber nicht nur in Auffassungsunterschieden, wie man die Akzeptabilitaet von Produkten feststellen kann, sondern auch in den Gruenden fuer die Skepsis gegenueber letzteren.

Newsletter

Aüsgabe vom 07. 02. 2019 Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt Newsletter Sonderaüsgabe 20 Jahre Gentechniklabor S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn) Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley INHALT Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge- SÖNDERAUSGABE nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge- boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit Handschuhen. Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu Editorial…..…………………...................1 Leitgedanken……………………………..…2 Zur Geschichte des Labors….……….3 rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie- ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4 Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt- weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4 und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des Labors……………………………….………….5 Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus). Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er Aus der Arbeit des Gentechnischen Labors…………………………….…….…..6/7 Bereit für die Herausforderungen der Zukunft…………………………………………8 im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten und seine Arbeiten dokumentieren. Mitarbeiterinnen……….……..………….8 Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher- heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa- chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4 gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen. Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben. Von Anke Belter Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019 Redaktion: PÖ -LAU Manfred Unglaübe, Ines Wahl Tel.: (0345) 5704-160 www.lau.sachsen-anhalt.de EDITÖRIAL Leitgedanken Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins- „Medienübergreifender Umweltschutz“ besondere die Weiterentwicklung der Hoch- schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese- hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün- dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech- nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den Schlüsseltechnologien. In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen- Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun- gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen. Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über- nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be- währt. Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung, hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo- lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt, wofür ich mich herzlich bedanke. 2 Zür Geschichte des Labors „Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um- welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um- weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen, biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch- ZUR GESCHICHTE DES LABÖRS Bericht: Dr. Christian Schütz Fotos: LAU führen können.“ Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994 Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa- me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio- Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe- darf. Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag- deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen- technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga- be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches. Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni- schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beauftragt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi- tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte- gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um- setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio- xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset- zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter- hin gerecht zu werden. 3

190201_Sonderausgabe_Gentechniklabor.pdf

Aüsgabe vom 07. 02. 2019 Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt Newsletter Sonderaüsgabe 20 Jahre Gentechniklabor S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn) Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley INHALT Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge- SÖNDERAUSGABE nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge- boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit Handschuhen. Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu Editorial…..…………………...................1 Leitgedanken……………………………..…2 Zur Geschichte des Labors….……….3 rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie- ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4 Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt- weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4 und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des Labors……………………………….………….5 Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus). Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er Aus der Arbeit des Gentechnischen Labors…………………………….…….…..6/7 Bereit für die Herausforderungen der Zukunft…………………………………………8 im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten und seine Arbeiten dokumentieren. Mitarbeiterinnen……….……..………….8 Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher- heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa- chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4 gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen. Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben. Von Anke Belter Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019 Redaktion: PÖ -LAU Manfred Unglaübe, Ines Wahl Tel.: (0345) 5704-160 www.lau.sachsen-anhalt.de EDITÖRIAL Leitgedanken Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor. Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins- „Medienübergreifender Umweltschutz“ besondere die Weiterentwicklung der Hoch- schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese- hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün- dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech- nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den Schlüsseltechnologien. In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen- Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun- gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen. Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über- nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be- währt. Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung, hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo- lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt, wofür ich mich herzlich bedanke. 2 Zür Geschichte des Labors „Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um- welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um- weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen, biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch- ZUR GESCHICHTE DES LABÖRS Bericht: Dr. Christian Schütz Fotos: LAU führen können.“ Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994 Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa- me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio- Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe- darf. Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag- deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen- technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga- be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches. Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni- schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beauftragt. Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi- tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte- gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um- setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio- xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset- zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter- hin gerecht zu werden. 3

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