Das Projekt "Erstellung von Bewertungsgrundlagen von Umweltwirkungen gentechnisch veraenderter Organismen - Umsetzung des Biosafety-Protokolls" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Biodiversität-Netzwerk e.V. Wissenschaft und Wirtschaft.Zunehmend werden international die moeglichen Wirkungen gentechnisch veraenderter Organismen auf die Umwelt kritisch diskutiert. Dies fuehrt u.a. zu verstaerkten Forschungsanstrengungen in Bereich der Sicherheitsforschung im Labor, in freisetzungsbegleitenden Forschungen, Monitoring, Erforschung von Langzeiteffekten, von Wirkungen in der Anwendung, z.B. im landwirtschaftlichen Anbau usw. Dabei werden einzelne Forschungsergebnisse haeufig kritisch hinterfragt. Das Vorhaben soll den internationalen Stand der Forschung auf dem Gebiet der Umweltwirkungen transgener Organismen aktuell zusammentragen und auswerten. Dabei sollen einzelne, besonders wichtige Forschungsarbeiten kritisch durchleuchtet und ggf. bestehende Aussagegrenzen sowie weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Der Stand der Forschung soll fuer den Informationsaustausch angemessen aufgearbeitet, der Bewertung zugrunde liegende Massstaebe dargestellt, einzelne Forschungsarbeiten beispielhaft aufgearbeitet und kritische Erkenntnisse herausgestellt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse ueber den Stand des Wissens hinsichtlich moeglicher Umweltwirkungen sollen fuer folgende Nutzungen entsprechend aufgearbeitet werden: - Dokumentation relevanter Forschungsergebnisse fuer die Vollzugsarbeit, kritische Bewertung einzelner Arbeiten, - auf der Grundlage des UBA-Textes 1/99 soll die Basis fuer eine Aktualisierung der UBA-Position hinsichtlich der Umweltwirkungen von GVO geschaffen werden; - es sollen Beitraege fuer den Aufbau des Clearing-House Mechanismus Biosafety, d.h. zu Umweltwirkungen von lebenden modifizierten Organismen (LMO), erstellt werden, ggf. unter Aufarbeitung von Fallbeispielen fuer die Bewertung. Dabei sind andere relevante inhaltliche Bezuege im Rahmen der Biodiversitaetskonvention (Landwirtschaftliche Biodiversitaet, oekosystemarer Ansatz, gebietsfremde Organismen, Biodiversitaetsindikatoren, nationale Berichterstattung usw.) zu beruecksichtigen. Ein aufgrund der internationalen Diskussion besonders zu beruecksichtigendes Fallbeispiel sind sogenannte 'Terminatorgene' (Produktion steriler Pflanzen). Es soll eine Bestandsaufnahme (Konstrukte, bestehende Patente) sowie eine Bewertung unter Beruecksichtigung von Sicherheits- und sozio-oekonomischen Aspekten (z.B. Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Strukturen) erstellt werden.
Das Projekt "Gefahren der Gentechnik" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Die Studie gibt einen kurzen, gut verstaendlichen Ueberblick ueber die biologischen Grundlagen, die gesetzlichen Regelungen und den Stand der industriellen Anwendung. Die technischen Probleme und Gefahren sowie die beschraenkten gesetzlichen Kontrollmoeglichkeiten begruenden einen umfangreichen Forderungskatalog.
Das Projekt "Auswertung des Anhanges I, Teil B der Gentechnik-Sicherheitsverordnung bezueglich Umweltrelevanz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ECT Ökotoxikologie GmbH.Die in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anhang I, Teil B in Risikogruppen eingeordneten Organismen sollen unter Umweltgesichtspunkten, d.h. ihrer Pathogenitaet/Schaedlichkeit fuer Tiere und Pflanzen begutachtet werden. Da die Einstufung der Organismen in die Risikogruppen hauptsaechlich in bezug auf ihre Humanpathogenitaet geschah, koennte eine Einordnung nach Risikogruppen in bezug auf Tiere und Pflanzen voellig neue Gesichtspunkte erbringen. Es koennte u.U. festgestellt werden, dass das Risiko fuer Pflanzen und Tiere nur ungenuegend beruecksichtigt wurde.
Das Projekt "Sicherheitsregulierung transgener Pflanzen und Binnenmarkt - SRTC" wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung.Mit der Entwicklung transgener Nutzpflanzen entstand vor einigen Jahren das Problem, wie die Sicherheit von Produkten aus diesen Pflanzen nach einheitlichen Massstaeben zu beurteilen sind, um diese auf einem gemeinsamen europaeischen Markt zu vertreiben zu koennen. Zwar gibt es die diesbezuegliche EU-Richtlinie 90/220/EWG, es hat sich aber gezeigt, dass Markteinfuehrungen zum Teil auf Widerstaende in der Bevoelkerung treffen, politisch heftig umstritten sind und die einzelnen Mitgliedslaender die Richtlinie unterschiedlich auslegen. Das hat u.a. dazu gefuehrt, dass solche Markteinfuehrungen sehr lange dauern oder in einzelnen Laendern unmoeglich werden. Ein Beispiel hierfuer ist das oesterreichische Einfuhrverbot fuer transgenen insektenresistenten und herbizidtoleranten Mais. Erst kuerzlich hat die EU-Kommission die oesterreichische Haltung als nicht gerechtfertigt bezeichnet und Oesterreich aufgefordert, das Verbot aufzuheben, andernfalls eine Klage vor dem EuGH drohe. Nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten beim Inverkehrbringen steht derzeit eine Novellierung der Richtlinie 90/220 an, die waehrend der oesterreichischen Praesidentschaft diskutiert wird. Ein Kommissionsvorschlag sieht u.a. eine einheitliche Vorgangsweise bei der Risikoabschaetzung, die zeitliche Befristung der Genehmigung, ein obligatorisches Monitoring, eine Kategorisierung der einzelnen Antraege und eine erweiterte Entscheidungsbefugnis der Mitgliedslaender nach dem Mehrheitsprinzip vor. Im Rahmen eines von der EU (DG XII) gefoerderten Projekt analysiert seit Mitte 1997 eine Forschergruppe aus sieben Laendern, der auch das ITA angehoert, wie das Inverkehrbringen gentechnisch veraenderter Produkte in ihren jeweiligen Laendern gehandhabt wird und welche Auswirkungen dies auf die EU-Politik hat; der Endbericht ist Anfang 1999 zu erwarten. Obwohl extrem, wirft das Beispiel Mais doch ein Licht auf die teilweise sehr unterschiedlichen Auffassungen und Argumentationslinien. Es geht u.a. um die Frage, was wissenschaftliche Evidenz ist, welche Kriterien anzulegen sind und wie z.B. das Vorsorgeprinzip zu interpretieren sei, letztlich also um die Frage, welche Produkte akzeptabel sind, wie dies festzustellen ist und wie eine gemeinsame, von allen getragene Position innerhalb der EU gefunden werden kann. Das ist um so dringlicher, als ein Handelskonflikt mit den USA droht, aus denen die meisten gentechnischen Entwicklungen kommen und wo gentechnisch veraenderte Nutzpflanzen bereits in grossem Massstab angebaut werden, um u.a. nach Europa exportiert zu werden. Die Gruende fuer die Schwierigkeiten, eine gemeinsame europaeische Linie zu finden liegen aber nicht nur in Auffassungsunterschieden, wie man die Akzeptabilitaet von Produkten feststellen kann, sondern auch in den Gruenden fuer die Skepsis gegenueber letzteren.
Das Projekt "Vergleich der Rechtslage von gentechnisch veraenderten Organismen und nicht heimischen Organismen im nationalen und internationalen Rechtsrahmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht.Die Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen unterliegt strengen Zulassungsregeln, die zunehmend Gegenstand kontroverser Debatten sind. Zur Risikoabschaetzung der von Freisetzungen ausgehenden schaedlichen Einwirkungen auf die Umwelt werden die Erfahrungen mit der Einbringung nicht heimischer Organismen herangezogen. Die rechtlichen Regelungen fuer GVO und NHO unterscheiden sich jedoch ganz wesentlich hinsichtlich ihrer Schutzgueter, Regelungsinstrumente und Rechtsfolgen. Die Unterschiede der rechtlichen Regelungen sollten im Hinblick auf ihre Berechtigung und eventuellen Handlungsbedarf unter Beruecksichtigung der im internationalen Rahmen (z.B. Washingtoner Abkommen, Agenda 21, Konvention fuer Biologische Vielfalt) aufgeworfenen Fragen untersucht werden. Die Untersuchung soll in enger Anlehnung an das fachliche Hauptgutachten 'Wirkungen von Neozonen auf Oekosystemen' erfolgen und die jeweiligen Zwischenergebnisse des Hauptgutachtens mit einbeziehen. Die Ergebnisse sollen an einem fuer 1997 geplanten Fachgespraech vorgestellt werden.