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s/gentechnisch veränderte pflanzen/Gentechnisch veränderte Pflanze/gi

Experimentelle gentechnische Überwachung Arbeitsschwerpunkte Qualitätsgesicherte Analyseverfahren Veröffentlichungen Links

Die Gentechnik ist ein moderner und zukunftsträchtiger, zugleich aber auch kontrovers diskutierter Zweig der Biotechnologie. In Deutschland setzt das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung solcher gentechnischer Verfahren in Forschungs- und gewerblichen Einrichtungen. Als Technologie-Gesetz erfüllt es gemäß § 1 sowohl Schutz- und Präventionszwecke als auch Förderzwecke. Das Gesetz regelt das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in gentechnischen Anlagen, die gezielte Freisetzung von GVO in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von GVO (Abgabe von GVO – Produkten an Dritte, z. B. den Anbau von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen). Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) in Halle ist Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Die Mitarbeiter des Gentechnischen Überwachungslabors des LAU stehen dem Ministerium sowie den zuständigen Behörden als Ansprechpartner in fachlichen Fragen für den Bereich Gentechniksicherheit zur Verfügung. Im Land Sachsen-Anhalt existieren spezifische Zuständigkeiten nach Gentechnik-Recht. Die fachliche Federführung liegt hierbei beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) mit Sitz in Magdeburg. Es ist Mitglied der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG: www.blag-gentechnik.de/ ). Als Vollzugsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle für die Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie für deren Überwachung und die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens im Rahmen des GenTG zuständig. Für die experimentelle gentechnische Überwachung, die das LAU im Auftrag des LVwA ausübt, steht in der Reilstraße eine moderne gentechnische Anlage der Sicherheitsstufe S2 zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit dem LVwA werden planmäßige und anlassbezogene Probenahmen aus gentechnischen Anlagen, aus Freisetzungsflächen und ggf. aus der Umwelt durchgeführt. Molekular- und mikrobiologisch analysiert und bewertet werden im Gentechnik-Labor des LAU die verschiedensten Probenmatrizes. Nachweise gentechnischer Veränderungen erfolgen z. B. in Viren, Bakterien, Pflanzen, Tieren und menschlichen Zellkulturen. Aber auch konventionelles Saatgut, Wischproben von Laboroberflächen sowie Boden-, Wasser- und Luftproben werden bei Bedarf untersucht. Probenahme von Organismen und Oberflächenproben sowie von Umweltmatrizes Überprüfung der Betreiberangaben zu Organismen und gentechnischen Veränderungen Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in gentechnischen Anlagen, z.B. des Containments (Arbeiten mit GVO im geschlossenen System) Analyse von konventionellem Saatgut auf GVO-Anteile Erarbeitung einer Amtlichen Sammlung von Untersuchungsmethoden für die Überwachung nach §28b GenTG beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nukleinsäure-Extraktion (DNA/RNA) Qualitative und quantitative PCR-Verfahren (real-time PCR; digitale PCR) Zellkultur Mikrobiologische Verfahren ELISA weitere molekularbiologische sowie mikrobiologische und biochemische Verfahren Gen-Datenbankanalysen Seit 2005 ist die GVO-Saatgutanalytik im LAU nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. P. Guertler, S. Pallarz, A. Belter, K. N. Eckermann, L. Grohmann (05/2023): Detection of commercialized plant products derived from new genomic techniques (NGT) - Practical examples and current perspectives. In: Food Control 152 (2023) 109869; https://doi.org/10.1016/j.foodcont.2023.109869 M. M. Voorhuijzen, T. W. Prins, A. Belter, J. Bendiek, C. Brünen-Nieweler, J. P. van Dijk, O. Goerlich, E. J. Kok, B. Pickel, I. M.J. Scholtens, A. Stolz, L. Grohmann (07/2020): Molecular characterization and event-specific real-time PCR detection of two dissimilar groups of genetically modified petunia (Petunia x hybrida) sold on the market. In: Frontiers in Plant Science, Vol.11, Artikel 1047. doi: 10.3389/fpls.2020.01047 L. Grohmann; A. Belter; B. Speck; O. Goerlich; P. Guertler; A. Angers-Loustau; A. Patak (11/2016): Screening for six GM soybean lines by an event-specific multiplex PCR method: Collaborative trial validation of a novel approach for GMO detection. In: Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; doi: 10.1007/s00003-016-1056-y VDI (diverse Autoren) (05/2016): Gentechnische Arbeiten in geschlossenen Systemen - Leitfaden zur technischen und analytischen Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen. In: VDI-6300-1 ( www.vdi.de/6300-1 ) R. Hochegger, N. Bassani, A. Belter, D. Villa sowie 13 weitere Autoren (01/2016): Report of the Working Group “Seed Testing” of the European Network of GMO Laboratories (ENGL). In: Technical Report; doi: 10.2788/418326 ; Report number: JRC99835, Affiliation: European Union Reference Laboratory for Genetically Modified Food and Feed A. Belter (01/2016): Long-Term Monitoring of Field Trial Sites with Genetically Modified Oilseed Rape (Brassica napus L.) in Saxony-Anhalt, Germany. Fifteen Years Persistence to Date but No Spatial Dispersion. In: Genes 2016, 7 (1), 3; doi: 10.3390/genes7010003 L. Grohmann, A. Belter, B. Speck, K. Westphal, G. Näumann, N. Hess, J. Bendiek (12/2014): Collaborative trial validation of a testing plan for detection of low level presence of genetically modified seeds. In: Seed Science & Technol., 42, 414-432; https://doi.org/10.15258/sst.2014.42.3.08 A. Belter, L.Grohmann (01/2011): Gentechniküberwachung - Neuer Band der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren. In: GIT Labor-Fachzeitschrift 01/2011 Gentechnik- Gesetz ( GenTG ) in der jeweils aktuellen Fassung EU-Richtlinie 2009/41/EC über die Verwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (contained use) EU-Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt "Opt-Out"-Richtlinie 2015/412/EU zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen Allgemeine Informationen zur Gentechnik: www.transgen.de Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Untersuchungen zur Klärung der Funktion der ELIP's bei höheren Pflanzen

Dem Antrag liegt die Hypothese zugrunde, wonach ELIPs Xanthophyll-bindende Proteine sind, die der Abstrahlung überschüssiger und gefährlicher Lichtenergie dienen. Diese These soll geprüft werden, indem ELIP-mRNA-Sequenzen in Antisenseorientierung in Lutein-freie Tomatenpflanzen integriert werden. Diese Pflanzen sollten empfindlich gegen hohe Lichtflüsse sein. Zusätzlich wird die Expression der ELIPs auf mRNA- und Proteinebene untersucht. Dazu sollen Antikörper gegen den Aminoterminus der ELIPs gewonnen und die ELIP-Expression im Wildtyp, in transgenen Pflanzen, und in deren Fruchtentwicklung untersucht werden. Der zweite Teil des Antrages ist der Beantwortung der Frage gewidmet, in welchen Zelltypen von C4-Pflanzen (Bündelscheiden oder Mesophyll) ELIPs exprimiert werden. Diese Frage soll mit Methoden der Immunbiologie auf mikroskopischer Ebene analysiert werden. Mit Antikörpern gegen phosphorylierte Aminosäuren wird geprüft, welchen Einfluss Proteinkinasen auf die Integration und Stabilität von ELIPs besitzen. Zusätzlich werden nqp-Mutanten von Ararbidopsis auf die Expression von ELIPs untersucht. Die Vorhaben werden in Zusammenarbeit mit ausländischen Gruppen durchgeführt.

Biotechnologische Produktion von biologisch abbaubaren Thermoplasten, Elastomeren und anderen technisch relevanten Polymeren

Biosynthetische Polymere werden in zunehmender Zahl und Menge eingesetzt und sind aus vielen Bereichen des Alltags nicht mehr wegzudenken. Waren es frueher vorwiegend von hoeheren Lebewesen synthetisierte Polymere, so gewinnen nun von Mikroorganismen synthetisierte Polymere als Werkstoffe sowie als Hilfs- und Nebenstoffe an Bedeutung. Mikroorganismen synthetisieren in vielfaeltiger Form Polymere fuer technische Anwendungen. Die meisten technisch genutzten mikrobiellen Polymere werden heute als Hilfs- und Nebenstoffe eingesetzt, einige auch direkt zu Werkstoffen verarbeitet. Mikrobielle Polymere werden als Rohstoffe zu anderen Werkstoffen oder Hilfs- und Nebenstoffen verarbeitet oder dienen als Ausgangsmittel fuer weitere chemische Synthesen. Der Einsatz von Mikroorganismen bei der biotechnologischen Produktion von Polymeren ermoeglicht haeufig die Nutzung nachwachsender Rohstoffe als Substrate und Kohlenstoffquelle fuer die Produktion wie zB die Nutzung pflanzlicher Photosynthetate, die von der Land- und Forstwirtschaft in grossen Mengen bereitgestellt werden koennen. Die Kenntnis der Biosynthesewege fuer Polymere in Bakterien in Verbund mit der Gentechnik ermoeglicht zudem die Erzeugung transgener Pflanzen, die zur Produktion neuer Polymere anstelle von Bakterien herangezogen werden koennen. 1) Biosynthese von Polyestern: Mikrobielle, aus Hydroxyfettsaeuren aufgebaute Polyester (PHF) machen seit einigen Jahren als neue biologische abbaubare Werkstoffe von sich reden. Neben 3-Hydroxybuttersaeure sind mittlerweile mehr als 100 verschiedene Hydroxyfettsaeuren als Bausteine von PHF bekannt. Seit ca 10 Jahren wird in der Arbeitsgruppe die Biosynthese dieser wasserunloeslichen Polyester untersucht. Als Modellorganismen dienten zunaechst Alcaligenes eutrophus und Pseudomonas aeruginosa; Rhodococcus ruber und zahlreiche anoxygene phototrophe Bakterien wie zB Chromatium vinosum wurden spaeter ebenfalls untersucht. Diese Untersuchungen haben zur Aufklaerung von Biosynthesewegen der PHF und zur Entdeckung neuer Bausteine von PHF sowie zur Klonierung und Ermittlung der Primaerstrukturen des Schluesselenzyms PHF-Synthase aus ca 20 Bakterien beigetragen. Durch Screening nach neuen Wildtypen, durch Verwendung von Mutanten und mit gentechnischen Methoden gelang es, Polyester mit ungewoehnlichen Hydroxyfettsaeuren aus einfachen Kohlenstoffquellen verfuegbar zu machen. In Zusammenarbeit mit Industriepartnern und gefoerdert durch das BMBF und das BML sollen Reststoffe, Kohlen und nachwachsende Rohstoffe fuer die Produktion dieser Polyester erschlossen werden. Ein Biotechnikum mit Bioreaktoren von 1 bis 20 l Nutzvolumen, welches demnaechst durch einen Anbau und einen Bioreaktor von 450 L Nutzvolumen erweitert wird, erlaubt die Herstellung von Polymermustern zur Ermittlung der Materialeigenschaften durch hieran interessierte Kooperationspartner. Ferner kommt der Zusammenarbeit mit Pflanzengenetikern, die Gene fuer PHF Biosynthese aus Bakterien in Pflanzen ...

Ökologischer Landbau - umweltschonend und qualitätsbewusst Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt Umstellung auf ökologischen Landbau Öko in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Ökoaktionsplan Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für den ökologischen Anbau in Sachsen-Anhalt Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Das Öko-Kontrollverfahren Rechtliche Grundlagen des Ökolandbaus Öko-Anbauverbände Förderverein Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. Dokumente

Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Die ökologische Produktion schließt über die ökologische Landwirtschaft hinaus auch die Verarbeitung und den Handel mit ein. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell ist in Sachsen-Anhalt ein leichter Rückgang der ökologisch bewirtschafteten Fläche zu verzeichnen.Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2024 (Stichtag 31.12.2024) waren insgesamt 944 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 597 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 302 Verarbeitungsunternehmen, darunter 14 Betriebe die nur im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) tätig sind, 9 Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 35 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 ca. 112.200 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 7.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,1 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 8,8 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 188 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und in der Praxis des  Ökolandbaus zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Zahlreiche Menschen nutzen tagtäglich die Angebote der Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants, Imbissen, Kantinen, Mensen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Für den Einsatz von ökologisch erzeugten Zutaten oder Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung wurde mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ein Rechtsrahmen geschaffen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Damit wird für die Gäste schnell erkennbar, welche Produkte in Bio-Qualität angeboten werden. Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung, dass Unternehmen der AHV den prozentualen Anteil ihrer eingesetzten Bio-Lebensmittel angeben können. (Gold/Silber/Bronze-Staffelung). Dafür können sie ein staatliches AHV-Kennzeichen nutzen. Durch das neue Kennzeichnen in Bronze, Silber und Gold können die Gäste auf einen Blick den Einsatz von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung von Imbiss über Kantinen bis zum Restaurant erkennen. Detaillierte Informationen zu Bio in der AHV Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des  damaligen Fachreferates im MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Aktuell wird der Ökoaktionsplan überarbeitet. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.

Untersuchungen zum Gentransfer bei der Freisetzung transgener Pflanzen

Bei Freisetzung transgener Pflanzen (Mais, Raps, Zuckerrueben) wird die Problematik des Gentransfers bearbeitet. Im Vordergrund stehen dabei Untersuchungen zum Pollentransfer und zur Stabilitaet von DNA in Boeden.

Supranationale und deutsche Rechtsfragen des Monitorings transgener Pflanzen zur Erforschung hypothetischer Risiken

Ziel des Projektes ist es, unter Berücksichtigung sowohl supranationalen als auch deutschen Rechts zu untersuchen, ob und wenn ja, unter welchen Durchführungsmodalitäten ein Monitoring transgener Pflanzen in Deutschland zulässig ist. Die im März dieses Jahres novellierte Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, welche bis zum Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht u.a. die Überwachung freigesetzter und in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vor. Neben einer Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Regelungen mit Primärrecht der EG sind die Umsetzungsmaßgaben der Richtlinie zu ermitteln. Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit diese bereits Inhalt des gegenwärtigen deutschen Rechts sind. Soweit die Richtlinie 2001/18/EG dem deutschen Gesetzgeber einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum belässt, ist es erforderlich abzuklären, ob und welchen Schranken der Gesetzgeber bei der einfachgesetzlichen Installierung eines Monitorings unterliegt. Ergänzend sollen besonders im Hinblick auf den Harmonisierungszweck des art. 95 EGV in einem internationalen Rechtsvergleich etwaige Erfordernisse und Möglichkeiten für eine weitere Entwicklung im deutschen Recht aufgezeigt werden. Die Klärung der in diesem Projekt untersuchten Rechtsfragen ist im Hinblick auf eine Europa- und Verfassungsrecht genügende einfachgesetzliche Installierung eines Monitorings transgener Pflanzen notwendig. Davon wird abhängen, ob eventuelle gentechnische Gefahrenpotenziale künftig angemessen bewältigt werden können.

Richtlinie fuer die Beurteilung von Freisetzungen genetisch veraenderter Organismen

Im Anhang II der EG-Richtlinie 90/220 zur Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) werden die fuer eine Vorabbewertung des Versuchs geforderten Informationen aufgelistet. Dieser Katalog fuehrt in der Praxis zu verschiedenen Interpretationen, ausserdem bestehen Defizite bei der Abschaetzung oekologischer Auswirkungen und Langzeitfolgen. Die Richtlinie war bereits laut EWR-Vertrag in Oesterreich inhaltlich umzusetzen, es bleibt aber ein gewisser Spielraum in der Vorgangsweise. Als Ergebnis eines Workshops im April 1992 wurden drei Arbeitsgruppen (fuer transgene Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) gebildet, die einige Organismen, die fuer eine Freisetzung in Frage kommen, anhand des Anhangs II der EG-Richtlinie 90/220 untersuchten. Daneben wurden Moeglichkeiten fuer ein Monitoring, um 'seltene' und Langzeiteffekte besser abschaetzen zu koennen, und Regelungen und Empfehlungen internationaler Organisationen untersucht, um Anhaltspunkte fuer eine oesterreichische Vorgangsweise zu erhalten. Auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden Vorschlaege fuer Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere erstellt. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Freisetzung transgener Mikroorganismen ist es derzeit schwierig, eine einheitliche Vorgangsweise zu empfehlen. Allerdings sollten die Empfaengerorganismen umfassender beschrieben und das genetische Umfeld (Phagen und Plasmide) miteinbezogen werden. Auf die 'Vertrautheit' mit dem Organismus ist mehr Wert zu legen. Die Vorschlaege der Arbeitsgruppe fuer Pflanzen erlaubten eine Interpretation des Anhangs II zumindest fuer transgene Nutzpflanzen. Auch hier soll die Vertrautheit staerker beruecksichtigt werden. Ausserdem ist auf das jeweils neue, charakteristische staerker hinzuweisen. Sich wiederholende Angaben (etwa fuer Empfaengerorganismen) sind durch Literaturverweise zu ersetzen. Daten ueber die Umwelt sollen staerkere Beruecksichtigung finden, charakteristische Biotope in einem Kataster definiert werden. Die Datenanforderungen wurden neu gruppiert und experimentelle Freisetzungen in kleinem Rahmen von solchen in grossem Massstab schaerfer abgegrenzt. Monitoringmassnahmen sollen integraler Bestandteil der Versuchsplanung sein. Die Freisetzung grosser transgener Nutztiere wirft vor allem zuechterische Probleme auf. Die Arbeitsgruppe fuer Tiere legt daher Wert auf eine eindeutige Charakterisierung. Derartige Tiere befinden sich nicht in einem geschlossenen System, obwohl ihre Rueckholbarkeit gesichert ist, weil unbeabsichtigte Fortpflanzung nicht ausgeschlossen werden kann. Anders etwa transgene Fische oder Insekten, deren Rueckholbarkeit aeusserst fraglich ist. Es werden vier Kategorien von Tieren aufgestellt, die unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheitsmassnahmen bei Freisetzungen stellen.

Vorhersage und Feinabstimmung der saisonalen Reaktionen von Äpfeln und Pfirsichen zur Verbesserung der Erträge von Obstgärten und der Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel

Saisonale Muster des Wachstums und der Blüte sind entscheidend für eine erfolgreiche Obstproduktion und den Ertrag. Während des Herbstes und zu Beginn des Winters ruhen Knospen und Spitzen der Obstbäume als Reaktion auf niedrige Temperaturen und kurze Tage. Diese Ruhephase wird durch längere Kälteeinwirkung überwunden, so dass das Wachstum im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Umwelteinflüsse wie die Winter- und Frühlingstemperaturen, die diese Zyklen steuern, werden durch den Klimawandel verändert, der Ertrag wird bedroht. Neue Baumsorten zu züchten, wird aber durch unser mangelndes Wissen über die molekularen und genetischen Mechanismen, die diesen wirtschaftlich wichtigen Umweltreaktionen zugrunde liegen, behindert. Das FruitFlow-Projekt bringt ein internationales Konsortium von 5 akademischen und 3 kommerziellen Partnern zusammen, um diese Fragen für 2 wichtige mehrjährige Nutzpflanzen anzugehen: Apfel und Pfirsich. Wir werden neue Technologien zur Vorhersage und Verbesserung der Blumen- und Obstproduktion entwickeln. Planung: 1.Sammlung von Daten über das saisonale Verhalten verschiedener Panels von Äpfeln und Pfirsichen. Die klimatischen Bedingungen an den Anbaustätten werden täglich erfasst. Regelmäßige Aufnahme von Luftbildern mit unbemannten Luftfahrzeugen und Messungen mit Nah-Infrarot-Spektroskopie an Blättern und Knospen. Vorhersage des Verhaltens der Sorten in verschiedenen Umgebungen durch Verwendung computergestützter Modellierungsansätze. 2.Identifikation der genetischen Variation, die die Dormanz bei Apfel- und Pfirsichsorten beeinflusst. 3.Analyse des chemischen Gehalts der Apfel- und Pfirsichknospen, um kleine Moleküle zu identifizieren, deren Aussehen mit verschiedenen Stadien des Ruhezyklusses korreliert. Anschließend werden Proteine identifiziert, die mit diesen Molekülen interagieren. 4.Test der Funktionen von Proteinen, die als mit kleinen Molekülen oder aus den genetischen Studien interagierend identifiziert wurden, in transgenen Pflanzen. Aufgrund der Schwierigkeit, transgene Apfel- und Pfirsichpflanzen zu erzeugen und ihrer langen Entwicklungszeit werden diese Experimente mit Pflanzenmodellen wie Pappelbäumen und dem mehrjährigen Staudenmodell Arabis alpina durchgeführt. Für diese beiden Arten wurden schnelle Transformationsmethoden entwickelt. Die Funktion von Apfel- und Pfirsichgenen wird bei diesen Modellarten durch Gain-und Loss of Function-Ansätze getestet. 5.Es werden Chemikalien, die sich in verschiedenen Stadien des Dormanz-Prozesses akkumulieren, auf ihre Fähigkeit getestet, den Knospenaufbruch oder die Blüte von Apfel und Pfirsich durch direkte Anwendung zu stimulieren. Somit wird FruitFlow zur Lösung eines wichtigen aktuellen Problems in der europäischen Landwirtschaft beitragen, indem es ein internationales, multidisziplinäres Konsortium zusammenbringt, um grundlegendes Wissen über die Knospenruhe und den Knospenaufbruch bei Obstbäumen zu erarbeiten und seine Bedeutung unter Feldbedingungen zu testen.

Die Biosynthese der pflanzlichen Cellulose

Cellulose stellt den am häufigsten vorkommenden Naturstoff unseres Planeten dar. Mit einer pflanzlichen Weltjahresproduktion von ca. 180 Milliarden Tonnen (Engelhardt, j. Carbohydr. Eur. 12, 5-14 (1995)) ist Cellulose der bedeutendste nachwachsende Rohstoff. Dieses Biopolymer findet außer in der Papier-, Pharma- und Textilindustrie in vielen anderen Bereichen (z.B. Medizin, Kosmetik, Kunststoff-Industrie) reichliche Verwendung. Trotz der großen wirtschaftlichen Bedeutung und über drei Jahrzehnten intensiver Forschung ist bisher nicht bekannt, wie Cellulose in der Pflanze gebildet wird. Informationen über die Gene und die dazugehörigen Enzyme, die die Cellulose synthetisieren, würden neue Möglichkeiten eröffnet bis hin zu transgenen Pflanzen mit erhöhtem Cellulosegehalt, einer verbesserten Qualität, aber auch der Entwicklung ganz neuer Herbizide, die gezielt die Cellulosebiosynthese z. B. von Unkräutern inhibieren können. Die Zielsetzung dieses Projektes ist es, die Proteine die an der Cellulosesynthese beteiligt sind, unter Aktivitätserhalt zu isolieren und zu charakterisieren sowie die entsprechenden Gene zu identifizieren, um so erstmals den molekularen Mechanismus der pflanzlichen Cellulosebiosynthese aufzuklären.

Antimikrobielle Cumarine und Proteine zur Funktionalisierung der Blattoberfläche für den Pflanzenschutz

Die Sojabohne ist eine weltweit wichtige Nutzpflanze. Vor allem in Brasilien erkrankt sie ökonomisch merklich am Asiatischen Sojabohnenrost (SBR), der vom Pilz Phakopsora pachyrhizi hervorgerufen wird. Weil keine der verfügbaren Sojasorten gegen alle Isolate des Pilzes resistent ist, erfolgt der Schutz der Sojabohne vor dem SBR derzeit durch den intensiven Einsatz von chemisch-synthetischen Fungiziden. Deren Anwendung ist umstritten und soll mittel- bis langfristig deutlich reduziert werden. Um dies ohne merklichen Ertragsverlust bei der Sojabohne zu erreichen sind neue oder zumindest komplementäre Strategien zur Bekämpfung des SBRs notwendig. Unsere bisherigen Arbeiten im Themenfeld zeigten, dass die effektive Nichtwirt-Resistenz der Sonnenblume und der Ackerschmalwand gegen SBR teilweise auf der Anreicherung von antimikrobiellen Proteinen und des Cumarins Scololetin beruht. Tatsächlich hemmt Scopoletin die Keimung von P. pachyrhizi-Sporen effektiv. Es scheint aber in der Sojabohne nicht vorzukommen. Eine Rekonstitution der Scopoletinsynthese in transgenen Sojapflanzen reduzierte die Empfindlichkeit für SBR zwar etwas; eine zu hohe Scopoletinkonzentration aber schädigte die Pflanzen. Wir schlagen nun vor, die Nichtwirt-Resistenz der Sonnenblume gegen SBR auf die Sojabohn zu übertragen und das Scopoletin zunächst mithilfe eines bereits identifizierten Transportproteins auf die Blattoberfläche zu transportieren, wo es P. pachyrhizi-Sporen direkt und ohne pflanzenschädigende Nebenwirkungen bekämpfen soll. Gleiches schlagen wir für Isoscopoletin vor, das P. pachyrhizi ebenfalls sehr effektiv bekämpft, im Gegensatz zu anderen Cumarinen aber besonders lichtstabil ist. Außerdem wollen wir die Biosynthese von Sideretin in transgenen Pflanzen nachstellen und seinen Wirkmechanismus aufklären. Als komplementäre und möglicherweise synergistische Strategie beabsichtigen wir, antimikrobielle Blattoberflächen-Proteine, die bei der Nichtwirts-Resistenz der Sonnenblume gegen den SBR eine wichtige Rolle spielen, in transgenen Ansätzen an die Blattoberfläche der Sojabohne zu transportieren, wo sie P. pachyrhizi effektiv bekämpfen sollen. Sojapflanzen, die Cumarine und/oder gegen P. pachyrhizi aktive Proteine auf der Blattoberfläche akkumulieren, sind vielversprechend, um die Sojabohnenproduktion auch bei verringertem Fungizid-Einsatz sicherzustellen.

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