Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat am 30. Mai 2012 erstmals ein gentechnisch verändertes Tier zum Versuchstier des Jahres ernannt: die „Atherosklerose-Maus“. Die Atherosklerose und ihre Folgeerkrankungen* gehören heute weltweit zu den häufigsten Todesursachen des Menschen. Mäuse hingegen entwickeln naturgemäß diese Gefäßerkrankung nicht. Nach Angaben der jüngsten Bundesstatistik (2010) wurden gut 2,8 Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt, davon waren 704.000 gentechnisch manipulierte Mäuse.
Das Projekt "Ethische Aspekte der Erzeugung und Haltung transgener Nutztiere" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentrum für Ethik in den Wissenschaften durchgeführt. Die vorliegende Studie gliedert sich in einen empirischen Teil A und einen normativen Teil B. Im empirischen Teil werden anhand der Fachliteratur Beispiele aus den vier Hauptanwendungsgebieten der Gentechnik in der Tierzucht untersucht: Gene Farming, Steigerung der Produktivitaet, Veraenderungen der Produktqualitaet und Erzeugung krankheitsresistenter Tiere. Das Augenmerk richtet sich hierbei auf die Ziele selbst, auf die Moeglichkeiten, diese Ziele zu erreichen, auf moegliche Folgen sowie auf alternative Handlungsoptionen. Ein weiteres Kapitel widmet sich Fragen, die sich vorrangig aus der gentechnischen Methode und nur in zweiter Linie aus der Anwendung ergeben. Auf der Grundlage des im Teil A erhobenen Sachstandes wird im Teil B eine Bewertung der gentechnischen Methoden und der verschiedenen Anwendungen vorgenommen. Eine erste Bewertung geschieht in einer als 'Weg von unten nach oben' bezeichneten Vorgehensweise. Diese Kennzeichnung umschreibt eine kasuistische Form der Bearbeitung, die sich die Erfahrung im Umgang mit moralisch relevanten Entscheidungssituationen der Vergangenheit zunutze macht. Hierbei wird, ausgehend von der Analyse der Bewertung einzelner Handlungsoptionen, eine Extrapolation auf die Antwort der zur Entscheidung stehenden Frage vorgenomen.
Das Projekt "Richtlinie fuer die Beurteilung von Freisetzungen genetisch veraenderter Organismen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Technikfolgen-Abschätzung durchgeführt. Im Anhang II der EG-Richtlinie 90/220 zur Freisetzung gentechnisch veraenderter Organismen (GVO) werden die fuer eine Vorabbewertung des Versuchs geforderten Informationen aufgelistet. Dieser Katalog fuehrt in der Praxis zu verschiedenen Interpretationen, ausserdem bestehen Defizite bei der Abschaetzung oekologischer Auswirkungen und Langzeitfolgen. Die Richtlinie war bereits laut EWR-Vertrag in Oesterreich inhaltlich umzusetzen, es bleibt aber ein gewisser Spielraum in der Vorgangsweise. Als Ergebnis eines Workshops im April 1992 wurden drei Arbeitsgruppen (fuer transgene Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) gebildet, die einige Organismen, die fuer eine Freisetzung in Frage kommen, anhand des Anhangs II der EG-Richtlinie 90/220 untersuchten. Daneben wurden Moeglichkeiten fuer ein Monitoring, um 'seltene' und Langzeiteffekte besser abschaetzen zu koennen, und Regelungen und Empfehlungen internationaler Organisationen untersucht, um Anhaltspunkte fuer eine oesterreichische Vorgangsweise zu erhalten. Auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden Vorschlaege fuer Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere erstellt. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Freisetzung transgener Mikroorganismen ist es derzeit schwierig, eine einheitliche Vorgangsweise zu empfehlen. Allerdings sollten die Empfaengerorganismen umfassender beschrieben und das genetische Umfeld (Phagen und Plasmide) miteinbezogen werden. Auf die 'Vertrautheit' mit dem Organismus ist mehr Wert zu legen. Die Vorschlaege der Arbeitsgruppe fuer Pflanzen erlaubten eine Interpretation des Anhangs II zumindest fuer transgene Nutzpflanzen. Auch hier soll die Vertrautheit staerker beruecksichtigt werden. Ausserdem ist auf das jeweils neue, charakteristische staerker hinzuweisen. Sich wiederholende Angaben (etwa fuer Empfaengerorganismen) sind durch Literaturverweise zu ersetzen. Daten ueber die Umwelt sollen staerkere Beruecksichtigung finden, charakteristische Biotope in einem Kataster definiert werden. Die Datenanforderungen wurden neu gruppiert und experimentelle Freisetzungen in kleinem Rahmen von solchen in grossem Massstab schaerfer abgegrenzt. Monitoringmassnahmen sollen integraler Bestandteil der Versuchsplanung sein. Die Freisetzung grosser transgener Nutztiere wirft vor allem zuechterische Probleme auf. Die Arbeitsgruppe fuer Tiere legt daher Wert auf eine eindeutige Charakterisierung. Derartige Tiere befinden sich nicht in einem geschlossenen System, obwohl ihre Rueckholbarkeit gesichert ist, weil unbeabsichtigte Fortpflanzung nicht ausgeschlossen werden kann. Anders etwa transgene Fische oder Insekten, deren Rueckholbarkeit aeusserst fraglich ist. Es werden vier Kategorien von Tieren aufgestellt, die unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheitsmassnahmen bei Freisetzungen stellen.
Zielvereinbarung 2020 – 2024 zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt und der Magdeburger Universitätsmedizin (Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg & Universitätsklinikum Magdeburg) 24. Juni 2020 Inhaltsverzeichnis A.Präambel..................................................................................................................................3 B.Synopse der Ziele ....................................................................................................................4 C. Vereinbarung gemeinsamer Ziele ........................................................................................... 10 1. Profilbildung in der Forschung ................................................................................................ 10 1.1Zukunfts-Strategie Präzisionsmedizin: Intervention + Prävention (P:IP) .......................... 10 1.2Entwicklung und Vernetzung der übergeordneten Forschungsschwerpunkte .................. 13 Forschungsschwerpunkt und Profilbereich Neurowissenschaften ............................ 14 Forschungsschwerpunkt und Profilbereich Immunologie und Entzündung ............... 15 Querschnittsbereich Medizintechnik ......................................................................... 16 1.3 Entwicklung und Vernetzung der Krankheits-orientierten Forschungsbereiche............... 17 Forschungsbereich „Translationale klinische Onkologie“ .......................................... 18 Forschungsbereich „Muskuloskelettale, rekonstruktive Chirurgie“ ............................ 19 Forschungsbereich „Herz-Kreislauf-Medizin“ und Herzzentrum ................................ 19 Forschungsbereich Infektionsmedizin....................................................................... 20 Forschungsbereich „Seltene Erkrankungen“ ............................................................ 21 1.4 Entwicklung der Forschungsinfrastruktur ......................................................................... 21 Zentralbereich Medizin- und Bioinformatik/Data Management.................................. 22 Automatisierung und bildgeführte, minimal-invasive Intervention ............................. 23 Forschungsplattformen für nichtinvasive und invasive Bildgebung ........................... 24 Forschungsplattform „Next Generation Sequencing” ................................................ 24 Infrastruktur für klinische Studien ............................................................................. 24 Tierhaltungsbereich und Forschungsplattform Transgenic Animals .......................... 25 1.5 Entwicklung der interfakultären, nationalen und internationalen Kooperationen .............. 26 Forschungskooperationen innerhalb der Otto-von-Guericke-Universität ................... 26 Fortführung und Ausbau bereits bestehender externer Forschungskooperationen ... 26 Ausbau von Forschungskooperationen mit der MLU Halle ....................................... 26 2. Profilbildung in der Lehre........................................................................................................ 27 2.1 Studienangebote und Lehrexport .................................................................................... 27 Studiengang Humanmedizin .................................................................................... 27 Weitere Studiengänge im Bereich „Nichtärztliche Heilberufe“................................... 28 2.2Studienorganisation und Qualität der Lehre .................................................................... 28 2.3Lehrevaluation................................................................................................................. 29 2.4Kooperationen zwischen den beiden Hochschulmedizinstandorten – Lehre.................... 29 2.5Infrastruktur und Ressourcen für die Lehre ..................................................................... 29 1