API src

Found 136 results.

Related terms

Kommentartabelle zur Konsultation des Entwurfs der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung

Kommentartabelle zur Konsultation des Entwurfs der Berechnungs- grundlage für die Dosisabschätzung Im Jahr 2020 hat das BASE den Entwurf der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" veröffentlicht. Ziel dieser Berechnungsgrundlage ist es, mit einem regulatorischen Dokument nach Stand von Wissenschaft und Technik festzulegen, wie eine mögliche zusätzliche Strahlenexposition für Menschen aus der Endlagerung der Abfälle aus der Kernenergienutzung berechnet werden kann. Diese Berechnung ist ein Teilaspekt beim Nachweis der Langzeitsicherheit eines zukünftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle. Einem Aufruf im Bundesanzeiger und im Internet folgend konnte die allgemeine Öffentlichkeit und die Fachöffentlichkeit im Zeittraum 22. April bis 19. Juni 2022 Kommentare zu dem Entwurf an das BASE übermitteln. Eine inhaltlich gebündelte Auswahl der Kommentare wurde in einem Fachworkshop im Zeitraum 29. Juni bis 1. Juli 2022 erörtert. Alle eingegangenen Kommentare sind in einer Tabelle erfasst worden. Die Diskussionsergebnisse des Fachworkshops wurde ebenfalls in einer Kommentartabelle erfasst. Die Tabelle der eingegangenen Kommentare, die Ergebnisse des Fachworkshops und schließlich die Tabelle mit der Beantwortung aller eingegangenen Kommentare sind auf den Informationsseiten des BASE zur Endlagersuche (siehe Hinweis auf Website unten) veröffentlicht. Die Tabelle enthält als Ordnungsmerkmal eine Identifikation eines jeden Kommentars, in der der:die Urheber:in pseudonymisiert enthalten ist, sie enthält Information zur Fundstelle, den Kommentar selbst und ggf. einen Änderungsvorschlag, und als letztes die Verwendung des Kommentars bei der redaktionellen Überarbeitung des Textes. Weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung, den Konsultationsprozess und relevante Dokumente sind auf der Website www.endlagersuche- infoplattform.de unter der Navigation "Suchverfahren:Ablauf der Suche:Dosisabschätzung" zu finden. 22. November 2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 11513 Berlin www.base.bund.de Kommentare zum Entwurf der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung #Kommentar-IDAbschnitt/ KapitelAbsatz/ Tabelle/ etc.Kommentar, AnmerkungÄnderungsvorschlagRückmeldung zum Kommentar und ggf. Umsetzung 0012020-08-24-00100allg. Hin- weise(1, Hinweis, S. 5) Hinweise: alle entfallen oder manche erhalten?-BASE A2: nach Abstimmung im Fachworkshop werden manche Hinweise in den "fachlichen Begründungstext" übernommen werden. Hinweise mit Regelungs- inhalt wurden nicht mehr als Hinweis gekennzeichnet sondern in den Rege- lungstext integriert. 0022021-09-17-00100(aus Kap. 1, 4. Absatz der Stellungnahme) Wunsch der Fertigstellung de BeGru bis Sommer 2022(ohne Änderungsbedarf in der BeGru)Hier besteht kein Anpassungsbedarf für den Regelungstext. 0032021-09-17-00200(aus Kap. 1, 1. Anstrich der Stellungnahme) Zuvorderst wünschenswert ist eine Abstufung bzw. Differenzierung in Hinblick auf den Detaillierungsgrad der Dosisabschätzung zwischen den wvSU und den uvSUDifferenzierung der Vorgaben zwischen den wvSU und den uvSU und damit Be- Der Ansatz der Autoren ist und war, die Differenzierung nach wvSu und uvSu in rücksichtigung des Erkenntnisgewinns durch die Erkundung. Eine Abstufung einen allgemein Grundsatz übergeordnet darzulegen (Grundsatz 18 in der Ent- bzw. Differenzierung zwischen den wvSU und den uvSU würde überdies vermut- wurfsfassung). Damit ist ein zweckmäßiger Ermessensspielraum für die Vorha- lich entscheidend dazu beitragen, bei der Dosisabschätzung für jeden Untersu- benträgerin gegeben. chungsraum qualitativ ähnliche Ergebnisse zu erzielen 0042021-09-17-00400(aus Kap. 1, 14. Anstrich der Stellungnahme)Weitere Beispiele und/oder Grafiken könnten zu einem besseren Verständnis der Berechnungsgrundlage beitragen.0052020-10-06-00100Vorgehen nicht ausreichend erläutert und begründet, vor allem mit Hinblick auf ausführliche und verständliche Begründungen für Vorgehensweise hinzufügen ÖffentlichkeitsarbeitAls Regelungstext werden Begründungen und Erläuterungen nicht ausgeführt, dieses geschieht nun hingegen gezielt in dem Dokument zur "fachlichen Be- gründung", welches parallel erstellt werden wird. 0062020-10-06-00200Verständlichkeit und spätere Akzeptanz sollte erhöht werdenMeinung von fachfremden Testlesern einholenDieses fand im Rahmen der Konsultation statt. 0072022-06-17a-00100Die fehlende Begründung von Annahmen und Parameterwerten erschwert die Verwendung des Entwurfs als Diskussionsgrundlage (siehe Entwurf S. 6, Hin- weis 1). Die meisten Annahmen und Parameterwerte werden unkommentiert der AVV T entnommen.Begründung hinzufügenDieser Wunsch wird vorrangig in dem "fachlichen Begründungstext" aufgegrif - fen werden. Einige Aspekte wurden in den Regelungstext aufgenommen. 0082021-09-17-00300Kurze internationale Einordnung der Vorgaben (aus Kap. 1, 6. Anstrich der Stellungnahme) Eine kurze Einordnung der Vorgaben in den Kontext internationaler Regelungen ist sinnvoll.0092021-09-17-00600(aus Kap. 2.4 der Stellungnahme) Für den Fall einer zusätzlichen Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle am gleichen Standort in einem separaten Endlagerbergwerk sind je- doch zusätzliche Hinweise zur konkreten Herangehensweise und Abgrenzung bei der Dosisabschätzung notwendig.0102021-09-17-00700Verwendung konsistenter, gut definierter Begriffe; Abgleich mit anderen (aus Kap. 3.2, 1. Absatz der Stellungnahme) relevanten Dokumenten (z. B. EndlSiAnfV, EndlSiUntV, StandAG) Die Verwendung konsistenter Begriffe ist aus Sicht der BGE essenziell für die Anwendbarkeit der Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung in den vSU sowie für die öffentliche Kommunikation und die Rechtssicherheit der daraus resultierenden Ergebnisse.Zu Begriffsdefinitionen fanden ausführliche Diskussionen während des Fachworkshops statt und Änderungen wurden besprochen. Die konsistente Verwendung von Begriffen wurde abschließend am Dokument nochmal überprüft. 0112021-09-17-01700(aus Kap. 4.2, 2. Absatz der Stellungnahme) Des Weiteren fällt auf, dass die Dosisabschätzung einerseits realitätsnah erfol- gen soll, andererseits jedoch eine grundsätzlich konservative Herangehens- weise verfolgt werden soll. Dies ist in seiner Grundphilosophie nachvollziehbar, könnte aber in Anbetracht einer eventuell sehr unterschiedlichen Datenlage für möglicherweise verschieden große Untersuchungsräume eine schwer umsetz- bare Vorgabe sein.Die Fokussierung auf realitätsnahe oder konservative Ansätze findet in den ein- zelnen Abschnitten statt. So ist bei der Geosphäre überwiegend eine realitätsnahe Herangehensweise vorgesehen. Für die Biosphäre ist es nicht möglich, mit wenigen Worten Kon- servativität gegenüber Realitätsnähe darzustellen. Weitere Erläuterungen wer- de es im "fachlichen Begründungstext" geben. 0122022-06-15b-00401 22. November 2022 00 Es wird richtigerweise ausführlich erläutert, dass die Dosis keine Prognose und daher nur ein Indikator sein kann. Auf der anderen Seite ist die Dosis der einzige in den EndlSiAnfV/EndlSiUntV verwendete Indikator, der hinsichtlich der Gesundheit des Menschen auf einem sicherheitsgerichteten Referenzwert basiert. Ergänzung entsprechender konkretisierender Hinweise Ergänzung im Text, dass neben der Dosis auch andere Indikatoren berechnet werden sollten, die Dosis aber trotz aller Ungewissheiten ein entscheidender Sicherheitsindikator zur Beurteilung der Langzeitsicherheit ist, auf den nicht verzichtet werden kann. Seite 2 von 67 Dieser Wunsch wird vorrangig in dem "fachlichen Begründungstext" aufgegriffen werden. Dieses wird vorrangig durch erläuternde Ausführungen im "fachlichen Begründungstext" adressiert werden. Siehe Kommentar-ID "2022-06-27-001": in Abschnitt 2 fand eine Anpassung und Präzisierung des Textes zur Behandlung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen statt. Der Hinweis auf andere Analysen, welche die Langzeitsicherheit eines Endlagers über den Bewertungszeitraum von einer Million Jahren darstellen, liegt bereits vor (siehe Satz 3 nach Tabelle 1 in der Entwurfsfassung). Die Behandlung anderer Indikatoren geht über das Regelungsziel dieses Regelungstextes hinaus. Bundesam für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) www.base.bund.de Kommentare zum Entwurf der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung #Kommentar-IDAbschnitt/ KapitelAbsatz/ Tabelle/ etc.Kommentar, AnmerkungÄnderungsvorschlagRückmeldung zum Kommentar und ggf. Umsetzung 0132022-06-15a-0010100; außer- dem Vor- wort, Kap. 2.1, Kap. 2.2, Kap. 3 Nr. 1, Kap. 9, Kap. 10.2.2 und Kap. 12.4 (siehe un- ten).Gemäß der Berechnungsgrundlage soll die über die Lebenszeit gemittelte zu- sätzlich effektive Jahresdosis abgeschätzt werden (siehe u. a. Kap 3 Nr. 1 und Kap. 12.4). Dies steht im Widerspruch zu den Anforderungen der EndlSiUntV. Gemäß § 9 (1) Nr. 3 EndlSiUntV muss die im Rahmen der vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen durchzuführende Langzeitsicherheitsanalyse die Ab- schätzung der Dosiswerte entsprechend § 7 EndlSiAnfV abdecken. Gemäß § 7 (1) EndlSiAnfV ist als Indikator für die Geringfügigkeit der Strahlenexposition die zusätzliche jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung abzuschätzen. Die in § 7 (2) EndlSiAnfV angegebenen Dosiskriterien gelten für Einzelpersonen jeden Alters. Einzelpersonen unterschiedlichen Alters weisen unterschiedliche Lebensweisen und unterschiedliche Strahlenempfindlichkei- ten auf. Deshalb sind Strahlenexpositionen für Einzelpersonen unterschied¬lichen Alters separat abzuschätzen. Aufgrund der höheren Strah- lenempfindlichkeit von Kindern führt eine gegebene Radionuklidfreisetzung bei Kindern i. d. R. zu einer höheren Jahresdosis als bei Erwachsenen. Dies gilt ins- besondere für Kinder im ersten Lebensjahr. Gemäß der Berechnungsgrundlage soll die über die Lebenszeit gemittelte zu- sätzlich effektive Jahresdosis abgeschätzt werden (siehe u. a. Kap 3 Nr. 1 und Kap. 12.4). In Kap. 1 der Berechnungsgrundlagen heißt es hierzu erläuternd: „In der EndlSiAnfV ist vorgegeben, dass als Indikator für die Geringfügigkeit der möglichen zusätzlichen Exposition die gemittelte zusätzliche jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung heranzuziehen ist [...]“. Das Wort „gemittelte“ wurde hier allerdings gegenüber der EndlSiAnfV ergänzt. Die über die Lebenszeit gemittelte zusätzliche effektive Jahresdosis wird i. W. von der zusätzlichen effektiven Jahresdosis von Erwachsenen bestimmt, da bei der Mittelung gemäß der Berechnungsgrundlage die Jahresdosis für Erwachse- ne bspw. 52-fach stärker gewichtet wird als die Jahresdosis im ersten Lebens- jahr. Eine Abschätzung der über die Lebenszeit gemittelten effektiven Jahres- dosis und ihre Bewertung hinsichtlich der Dosiswerte des § 7 EndlSiAnfV würde gegenüber den Vorgaben der EndlSiAnfV zu einem Absenken des Schutzni- veaus führen und stünde im Widerspruch zu § 9 (1) Nr. 3 EndlSiUntV. Von einer Mittelung der abgeschätzten Jahresdosis über die Lebenszeit sollte deshalb abgesehen werden. . Hinweis: Es gibt Empfehlungen, hinsichtlich der Langzeitsicherheit von Endlagern die über die Lebenszeit gemittelte zusätzliche Jahresdosis zu beschränken. Teilweise wird dies damit begründet, dass die Ungewissheiten bei der Dosisabschätzung höher seien als die Dosisunterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen. Dieses Argument ist nicht schlüssig. Zwar besteht bei der Dosisabschätzung ein hohes Maß an Ungewissheit, aber es ist unabhängig von dieser Ungewissheit gewiss, dass bei einer Nutzung kontaminierten Trinkwassers die Strahlenexposition von Kindern signifikant über der von Erwachsenen liegt, so dass eine Mittelung der Jahresdosis über die Lebenszeit systematisch mit einer Absenkung des Schutzniveaus verbunden ist.Vorwort: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap 1:Streichen von „gemittelte“ und „mittlere“ (zusätzliche effektive Jahresdosis). Kap 2.1 und 2.2: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 3 Nr. 1: Steichen von „über die Lebenszeit gemittelt“Kap 9:Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 10.2.2: Streichen von „mittleren“ (zusätzlichen effektiven Jahresdosis).Kap. 12.4 (S. 47): Streichen von „über die Lebenszeit (bis einschließlich des 70. Lebensjah- res) gemittelte“. Kap. 12.4 (S. 48): Streichen von „über die Lebenszeit gemittel- te“.Fachworkshop: Das Anliegen ist insofern korrekt, als das es keine formale Übereinstimmung in der Wortwahl der zu bestimmenden Dosis zwischen der Berechnungsgrundlage und dem Verordnungstext gibt. Der Verordnungstext lässt jedoch offen, wie die Exposition im Kalenderjahr berechnet wird. An der Vorgabe, wie die über die Lebenszeit gemittelte Jahresdosis zu berechnen ist, soll sich nichts ändern. Die Zuordnung der Folgedosis zum Kalenderjahr der In- korporation wäre unangemessen konservativ. Dieses wurde übernommen und noch weiter geringfügig ergänzt. In Kap 3: 1. Dosisabschätzung: Analyse, in deren Rahmen für einen Untersuchungsraum die von einem potentiellen tiefengeologischen Endlager für hochradioaktive Abfälle möglicherweise ausgehende, zusätzlich zur natürlichen Strahlenexposi- tion auftretende und über die Lebenszeit gemittelte effektive Jahresdosis für eine repräsentative Person im Bewertungszeitraum unter Einbeziehung der Un- gewissheiten abgeschätzt wird. … ………0142022-06-15b-0090101 außerdem Kapitel 3, Punkt 1Der Begriff "zusätzliche Exposition" wird nicht erläutert, was mit "zusätzlich" gemeint ist, ist nicht per se klar. Dies sollte zumindest einmal in den Begriffs- bestimmungen definiert werden 0152020-08-24-0020105(1, Abs. 5, S. 6) "Eine Erläuterung, dass für die Geosphären- und Biosphärenmodellierung unterschiedliche Voraussetzungen gibt, wäre sinnvoll (allgemeine Anforderungen bzw. etablierte Berechnungsvorschriften). 0162020-08-24-003012. Hinweis(1, Abs. 6, S. 6) "Sollen die Hinweise auch in die Endfassung übernommen werden? 22. November 2022 Diese Thematik wird im "fachlichen Begründungstext" dargestellt werden. Hierzu wird auf den "fachlichen Begründungstext" verwiesen. Nr. 2, 3 und 4 dauerhaft sinnvoll und sollten in die Einleitung integriert werden Seite 3 von 67 Dies wurde umgesetzt. Bundesam für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) www.base.bund.de

Tagesordnung des Fachworkshops zur Auswertung der Kommentare zur „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

BASE Sicherheitsanalysen und Standortvergleiche / Aufsicht -- Entwurfsfassung vom 15. Juni 2022 -- Tagesordnung Fachworkshop zur Auswertung der Kommentare zur „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“ Ort (Hybrid): Für Präsenzteilnehmer:innen: Für Online-Teilnehmer:innen: Wegelystraße 8 in 10623 Berlin, Konferenzraum im EG Videokonferenz Zeitraum: Vom Mittwoch, 29. Juni 2022, 13:30 Uhr bis Freitag, 1. Juli 2022, 12:30 Uhr Ablauf: 29.06.: 13:30 bis 15:00 ― Block 1, danach Pause 15:30 bis 17:00 ― Block 2 30.06.: 09:00 bis 10:30 ― Block 3, danach Pause 11:00 bis 12:30 ― Block 4 Mittagspause 13:30 bis 15:00 ― Block 5, danach Pause 15:30 bis 17:00 ― Block 6 01.07.: 09:00 bis 10:30 ― Block 7, danach Pause 11:00 bis 12:30 ― Block 8 Themen und Inhalte: Block 1: - Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer:innen - Impulsvortrag zur Konsultation und zum Auswertungsprozess - Arbeit an Kommentaren zu Kapiteln 1, 2 und 3 Block 2: - Fortsetzung mit Kommentaren zu Kapitel 3, ggf. Kapitel 5 und 6 Block 3: - Rückblick erster Tag - Einführung zu den Gutachten (Eckhardt, Maringer), Diskussion Kapitel 4 Block 4: - Ggf. Fortsetzung mit Kapitel 4, weiter mit Kapiteln 5 bis 7 und 9 Block 5: - Gedanken zu einem „Begründungstext/Lesehilfe“, Kurzvortrag - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 8 (Ungewissheiten) Block 6: - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 10 (Geosphäre) und 11 Block 7: - Diskussion der Kommentare zu Kapitel 12 (Biosphäre) Block 8: - Fortsetzung der Diskussion der Kommentare zu Kapitel 12 - Rückblick, Zusammenfassung und Abschluss Hinweis zur Verteilung der Inhalte auf die Zeitblöcke: Die Anzahl der Kommentare zu den jeweiligen Kapiteln steht erst kurz vor Beginn des Fachworkshops fest. Auch lässt sich der Zeitaufwand bei einzelnen Diskussionen nicht prognostizieren. Der obige Ablauf dient zur Orientierung und wird ggf. nach Erfordernissen während der Veranstaltung präzisiert. Hinweise für Präsenzteilnehmer:innen: In den Pausen werden Getränke zur Verfügung gestellt. Für die Mittagsverpflegung am 30.06. werden die verfügbaren Möglichkeiten mit Beginn der Veranstaltung kommuniziert.

Umgang mit Ungewissheiten. Wie werden sie eingeschätzt? Wo sind Forschung und Entwicklung besonders nötig?

Umgang mit Ungewissheiten Wie werden sie eingeschätzt? Wo sind Forschung und Entwicklung besonders nötig? Ingo Kock, Fachgebiet F4 „Forschung zu Sicherheitsanalytik und –methodik“ Forum Endlagersuche, 21.05.2022 Ungewissheiten • Wir sind täglich von Ungewissheiten umgeben, die uns wenig Sorgen bereiten • Beim Thema Endlagerung umgeben uns Ungewissheiten, die außerhalb unserer Erfahrung liegen Entscheidung unter Ungewissheiten Sicherheitsbewertung unter Ungewissheiten • Auch der systematische Umgang mit Ungewissheiten liegt außerhalb unserer täglichen Erfahrung • Am Ende des StandAV steht eine weitreichende Entscheidung, die mit Ungewissheiten verbunden ist Seite 2 Ungewissheiten bei der Endlagerung Bewertungsungewissheiten aufgrund von Datenlücken • Charakterisierung und Eigenschaften der Wirtsgesteine oder weiterer Materialien • Ungleiche Kenntnistiefe der Teilgebiete Ungewissheiten zur Prognose des Systems und seiner Abläufe • Prozesse im Wirtsgestein, in der Geosphäre • Beeinflussende äußere Ereignisse (Eiszeit, Meteorit, …) Haben wir etwas übersehen? (Unbekannte Unbekannte) Ungewissheiten zur Qualität und Eignung der Bewertungswerkzeuge (insbes. Modelle) Seite 3

Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung (BfS)

Die Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung Einleitung1 Bei der Suche nach einem Endlager für hochradioak- tive Abfälle gibt es zahlreiche zu erfüllende Sicher- heitsanforderungen an geeignete Gebiete (Untersu- chungsräume), damit das Endlager langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Eine die- ser Sicherheitsanforderungen ist, dass die aus dem Endlager entwichene und in die Biosphäre transpor- tierte Radioaktivität über einen Zeitraum von einer Million Jahre bestimmte Grenzwerte für die effek- tive Dosis nicht überschreiten darf (§ 7 Endlagersi- cherheitsanforderungsverordnung). Zur Abschät- zung, welche effektive Dosis einzelne Personen möglicherweise erhalten können, wurde vom Bun- desamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz eine Be- rechnungsgrundlage geschaffen. Nach dieser gesetzlichen Anforderung sind die Grenzwerte für die effektive Dosis im Bereich von 10 Mikro-Sievert pro Kalenderjahr für die zu erwarten- den Entwicklungen und 100 Mikro-Sievert pro Ka- lenderjahr für die abweichenden Entwicklungen festgelegt. Eine zusätzliche effektive Dosis im Be- reich von 10 Mikro-Sievert pro Kalenderjahr ist aus Sicht des Strahlenschutzes vernachlässigbar gering. Dieses Dosiskriterium wird bereits in anderen An- wendungsbereichen im Strahlenschutz umgesetzt. Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenexposition der deutschen Bevölkerung be- trägt 2100 Mikro-Sievert im Jahr. Somit liegt die zu- sätzliche effektive Dosis, die durch ein Endlager für hochradioaktive Stoffe bei zu erwartenden Entwick- lungen nicht überschritten werden darf, um mehr als den Faktor 100 unter der durchschnittlichen na- türlichen Strahlenexposition. geologischen Barrieren des Untergrundes. Allerdings genügt es nicht, nur die Menge der aus dem Endla- gersystem entwichenen Radionuklide zu betrachten, da die Radionuklide ein unterschiedliches dynami- sches Verhalten in der Biosphäre und eine unter- schiedliche Radiotoxizität aufweisen. Die möglichen Auswirkungen auf den Menschen werden erst durch die Dosisabschätzung bewertbar. Überblick über die Biosphärenmodellierung bei der Dosisabschätzung Die Biosphärenmodellierung beschreibt mithilfe ra- dioökologischer Modelle die Transport- und Anrei- cherungsprozesse der Radionuklide, die aus dem Endlager in die Biosphäre gelangen. Zunächst wer- den die radioaktiven Kontaminationen der Umwelt- medien (Grund- und Oberflächenwässer, Boden, At- mosphäre) und der Lebens- und Futtermittel auf der Basis von wissenschaftlichen Grundlagen berechnet. Dann wird die effektive Dosis der Bevölkerung aus sinnvollen Festlegungen zu deren Lebensbedingun- gen und Wirtschaftsweisen berechnet. Für die Entwicklung der Biosphäre mitsamt Klima, Topographie, Vegetation, Menschen und Tieren sind keine Prognosen über den Zeitraum von einer Mil- lion Jahre möglich, weder für die Entwicklung der Landschaft, noch für den Menschen an sich oder seine Lebens- und Wirtschaftsweise. Wegen des lan- gen Bewertungszeitraums bei der Endlagerung sind plausible Annahmen und Festlegungen zu treffen. Dies gilt unter anderem für die Verzehrsraten der Lebensmittel, die Aufenthaltszeiten und Aufent- haltsorte des Menschen und die Landwirtschaft, wie zum Beispiel die zu berücksichtigenden Nutzpflan- zen, die Bewässerung und die Erntezyklen. Der Fokus der Sicherheitsanforderungen liegt primär auf dem Endlagersystem und den technischen und 1 Sollten Ihnen Fachausdrücke nicht geläufig sein, so können Sie diese im Glossar der Informationsplattform zur Endlagersuche nachlesen. Stand: April 2022 Seite 1 von 4 Die berechnete effektive Dosis ist nur ein Indikator für die Tauglichkeit eines potenziellen Endlager- standorts und nur eines von vielen Kriterien bei der Bewertung der Standorte. Der Begriff Dosisabschät- zung wurde bewusst gewählt, da es unmöglich ist, reale effektive Dosen zukünftig lebender Menschen über den Bewertungszeitraum von einer Million Jahre zu berechnen. Vielmehr handelt es sich bei der Dosisabschätzung um eine potenzielle Dosis, die fiktive Personen unter ungünstigen Umständen the- oretisch erhalten könnten, wenn die heutigen Le- bens- und Wirtschaftsweisen für das jeweilige Klima unterstellt werden.Endlagerung gelten außerdem bestimmte Grund- sätze, die allgemein für sämtliche zu modellierenden Prozesse in der oberflächennahen Umwelt bis hin zur Dosisabschätzung anzuwenden sind: Letztlich sind standortspezifische Modelle nötig, welche die Kopplung der lokalen geologischen Gege- benheiten, der potenziellen Klimaentwicklungen und der Umwelt abbilden. Für diese standortspezifi- schen Modelle dient die Biosphärenmodellierung in der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung bei der Endlagerung als Werkzeugkasten. Mit Werk- zeugkasten ist gemeint, dass nur die Transportpfade der Radionuklide zu berücksichtigen sind, die in dem jeweiligen Untersuchungsraum tatsächlich vorkom- men können. Weist das Grundwasser eines Untersu- chungsraums beispielsweise einen Salzgehalt auf, der eine Nutzung zum Trinken, Tränken und Bewäs- sern nicht zulässt, dann entfällt dieser Kontaminati- onspfad.Außerdem gilt, dass die Annahmen für die Berech- nung der effektiven Dosis nach heutigen Maßstäben so realistisch wie mit vertretbarem Aufwand mög- lich sein sollen. Zu einer realitätsnahen Modellie- rung für die Dosisabschätzung gehört auch, dass ortsspezifische Daten des Untersuchungsraumes für bestimmte Zeiträume der Modellierung genutzt werden, wenn die Gültigkeit der Daten für den vor- gesehenen Zeitraum plausibel begründet werden kann. Grundsätze der Biosphärenmodellierung Die Biosphärenmodellierung in diesem Berech- nungsverfahren wurde in Anlehnung an die aktuell gültigen Berechnungsgrundlagen im Strahlenschutz verfasst. Dieses Vorgehen ist deswegen sinnvoll, da die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung bei der Endlagerung konsistent mit den aktuellen und etablierten Berechnungsverfahren im Strahlen- schutz sein soll. Die Modellstrukturen und Modell- annahmen wurden für die Biosphärenmodellierung vereinfachend und konservativ gewählt. Der Leitge- danke dabei war, die Exposition des Menschen so realistisch wie mit vertretbarem Aufwand möglich zu berechnen, die Exposition aber keinesfalls zu un- terschätzen. Für die Biosphärenmodellierung in der Berech- nungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Bundesamt für Strahlenschutz E-Mail: ePost@bfs.de So müssen alle Radionuklide, die aus dem Endlager in die Biosphäre gelangen können, berücksichtigt werden. Einzelne Radionuklide dürfen erst dann au- ßer Acht gelassen werden, wenn nachgewiesen wurde, dass ihr Dosisbeitrag vernachlässigbar ist. Es sind auch kurzlebige Tochternuklide zu betrachten, sofern sie von langlebigen Mutternukliden nachge- bildet werden. Klimaentwicklung Das Klima eines Standortes ist gemäß Definition die charakteristische Häufigkeitsverteilung atmosphäri- scher Zustände und Vorgänge bezogen auf einen langjährigen Bezugszeitraum von meistens 30 Jah- ren. Bei den Klimaszenarien, die für einen Standort zu betrachten sind, ist in der Berechnungsgrundlage vorgegeben, dass diese „abdeckend“ sein müssen. Es sind demnach alle Klimaszenarien zu rechnen, die am Standort innerhalb der nächsten einen Million Jahre tatsächlich vorkommen können. Hier hilft ein Blick in die Klimageschichte der Region des potenzi- ellen Endlagerstandortes. Die alleinige Betrachtung zeitlich konstanter klimatischer Zustände ohne Übergangsphasen genügt jedoch nicht. Die Klimage- schichte der Erde zeigt, dass ein Übergang von ei- nem Klima in das nächste an teilweise sehr lange Übergangsphasen gekoppelt ist. In diesen Über- gangsphasen kann es zu einer deutlich erhöhten Mobilität der Radionuklide kommen. Beispiele für diese Übergangsphasen sind das Tauen von Perma- frostböden oder das Schmelzen von Gletschern. Seite 2 von 4 Die angenommenen klimatischen Entwicklungen ei- nes Untersuchungsraums sind in die nach § 3 Endla- gersicherheitsanforderungsverordnung genannten „zu erwartenden“ und „abweichenden“ Entwicklun- gen einzuordnen. Die Übereinstimmung der klimati- schen Situation für die Geosphäre und Biosphäre muss in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt gegeben sein. Es dürfen niemals unterschiedliche Klimaent- wicklungen für beide Sphären angenommen wer- den. Ausbreitung von Radionukliden und Umweltkonta- mination Die Geosphärenmodellierung liefert die Eingangsda- ten für die Biosphärenmodellierung. Dies sind die Fließrate des radioaktiv kontaminierten Grundwas- sers und die Konzentration gelöster Radionuklide im Grundwasser, die Eintragsrate gasförmiger Radio- nuklide und die chemische Zusammensetzung des Grundwassers, insbesondere die Konzentration der gelösten Salze. Bevorzugt sollen Messwerte aus dem Untersu- chungsraum und hydrogeologische Modelle zur Ab- schätzung der Entwicklung von Grundwasserfluss und Grundwasserzusammensetzung verwendet werden. Es sind sowohl Grundwasser als auch Ober- flächenwasser als Trinkwasser für die Bevölkerung, zum Tränken des Viehs und zur Bewässerung land- wirtschaftlicher Flächen zu betrachten. Auch für die Grundwassernutzung sind nach heuti- gen Maßstäben realitätsnahe Annahmen zu treffen. Wenn beispielsweise ein Grundwasserspeicher in 20 Meter Tiefe ausreichend Wasser liefern kann, um den angenommenen Wasserbedarf zu decken, dann darf für die Berechnung beispielsweise davon ausge- gangen werden, dass aus ökonomischen Gründen kein Grundwasserspeicher genutzt wird, der am sel- ben Standort in 300 Meter Tiefe liegt. Außerdem ist zu prüfen, ob gefördertes Grundwasser zum Trin- ken, Tränken und Bewässern nutzbar ist. Die Nutz- barkeit des Grundwassers, etwa zur Zubereitung von Säuglingsmilchnahrung, kann zum Beispiel durch seinen Salzgehalt eingeschränkt sein. Zusätz- lich ist für jeden Untersuchungsraum zu prüfen, ob in Abhängigkeit vom betrachteten klimatischen Zu- stand aufsteigendes kontaminiertes Grundwasser Bundesamt für Strahlenschutz E-Mail: ePost@bfs.de vorkommt, das zu einer radioaktiven Kontamination des Bodens und der Pflanzen führen kann. Expositionspfade Maßgebend für die Dosisabschätzungen sind die un- günstigsten Einwirkungsstellen. Das sind die Orte für die Erzeugung von Lebensmitteln und für den Auf- enthalt des Menschen, bei denen sich rechnerisch aufgrund der Umgebungskontamination jeweils die höchsten effektiven Dosen ergeben. Im Endergebnis werden für die einzelnen Untersuchungsräume Spannbreiten von Dosiswerten aus den zahlreichen Simulationsrechnungen ermittelt, die aus den Sze- narienbetrachtungen der Geosphäre und den abde- ckenden Betrachtungen der klimatischen Entwick- lungen der Biosphäre resultieren. Letztlich aus- schlaggebend ist für jeden Untersuchungsraum der höchste errechnete Dosiswert. Bei der Abschätzung der effektiven Dosis der Bevöl- kerung sind die effektiven Dosen aus folgenden Pfa- den zu addieren: 1. Äußere Exposition Von der äußeren Exposition spricht man, wenn Radi- onuklide von außen auf den menschlichen Körper einwirken. Durch Bewässerung, aufsteigendes Grundwasser oder aufsteigende Gase gelangen Ra- dionuklide in die Böden und werden dort akkumu- liert. Durch die Radionuklide im Boden wird der Mensch in Abhängigkeit von der akkumulierten Akti- vität, der Art der akkumulierten Radionuklide und der Aufenthaltszeit auf der kontaminierten Fläche exponiert. Durch Sedimentation radioaktiv kontaminierter Schwebstoffe in Oberflächengewässern werden Ra- dionuklide im Ufersediment angereichert. Wie hoch der Mensch durch Radionuklide im Ufersediment exponiert wird, ist von denselben Faktoren abhängig wie beim Boden. 2. Innere Exposition Von der inneren Exposition spricht man, wenn Radi- onuklide über den Mund oder die Atemluft in den menschlichen Körper gelangen. Hierzu zählt die Ex- position über die Nahrungskette durch den Verzehr Seite 3 von 4

Unterschiede zwischen Geosphären- und Biosphärenmodellierung

Unterschiede zwischen Geosphären- und Biosphärenmodellierung Wir haben uns bemüht, die Zusammenhänge so verständlich wie möglich darzustellen. Sollten Ihnen einige Fachausdrücke nicht geläufig sein, so können Sie diese in unserem Glossar nachlesen. Warum unterscheiden wir bei der Dosisabschätzung zwischen Geosphäre und Biosphäre? Die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung macht Vorgaben, wie für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle die zusätzliche mittlere effektive Jahres­ dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung abgeschätzt werden soll. Dabei ist der gesamte Weg potentiell freigesetzter Radionuklide, ausgehend von den in tiefen geologischen Schichten eingelagerten radioaktiven Abfällen bis hin zum Menschen, zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass für die Dosisabschätzung der Radionuklidtransport sowohl im tiefen geologischen Untergrund, der Geosphäre, als auch in der belebten Umwelt, der Biosphäre, bis hin zum Menschen berechnet werden muss. Da sich die Geosphäre und Biosphäre grundlegend in Bezug auf die Dynamik ihrer Veränderlichkeit und ihrer Prognostizierbarkeit unterscheiden, spiegelt sich das auch in der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung in Form unterschiedlicher Vorgaben zur Modellierung wieder. Was zeichnet die Geosphäre in tiefen geologischen Schichten aus? Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 – 0 Internet: www.base.bund.de Stand: April 2022 Die tief liegenden Gesteinsformationen, die für eine Endlagerung von hochradio­ aktiven Abfällen in Betracht gezogenen werden, sind durch stabile geologische Verhältnisse geprägt. Über viele Millionen von Jahren haben sich keine wesent­ lichen Veränderungen in den Gesteinsformationen ereignet und stehen auch nicht an. In solchen Tiefen beeinflussen vorwiegend über sehr lange Zeiträume ablaufende endogene (innere) geologische Prozesse sowie durch die eingebrach­ ten radioaktiven Abfälle ausgelöste Prozesse die Komponenten des Endlagers. Dynamischere exogene (äußere) geologische Prozesse, wie z. B. Erosion oder durch Klimaveränderungen ausgelöste Prozesse, haben dagegen eher einen geringen Einfluss auf ein Endlager. Die vorherrschenden und zukünftigen Prozesse lassen sich in diesem stabilen geologischen Umfeld gut beschreiben, in Zahlen fassen und modellieren. Somit sind in tief liegenden Gesteinsformationen Prognosen über das zukünftige Verhalten sowie über die Endlagerkomponenten und deren Eigenschaften mit einer relativ hohen Zuverlässigkeit möglich, selbst für einen so langen Zeitraum wie eine Million Jahre. Was sind die Vorgaben für die Geosphärenmodellierung? Die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung legt Randbedingungen und Vorgehensweisen für die Geosphärenmodellierung fest. Die verwendeten Modelle müssen bestimmten qualitativen und inhaltlichen Ansprüchen genügen. So ist dabei die Modellierung der Abläufe möglichst realitätsnah zu gestalten und sollen physikalische, chemische sowie auch biologische Gesetzmäßigkeiten berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage legt für die Geosphäre jedoch keine konkreten Zusammenhänge, mathematische Gleichungen oder konkrete Berechnungsmodelle fest, um bei der Anwendung der Berechnungsgrundlage einen nötigen Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung zu gewähren. Dieser Handlungsspielraum ermöglicht zum einen standortspezifische lokale wie regionale Begebenheiten bei der Geosphärenmodellierung zu berücksichtigen, und zum anderen sehr aktuelle Entwicklungen des Stands von Wissenschaft und Technik einfließen zu lassen. Was zeichnet die Biosphäre aus? Die Biosphäre ist innerhalb des Bewertungszeitraums von einer Million Jahren insbesondere exogenen Prozessen stark ausgesetzt, und anders als bei der Geosphäre haben besonders Erosion und klimatische Einwirkungen einen großen gestalterischen Einfluss auf diesen Bereich. Darüber hinaus haben auch mensch­ liche Aktivitäten die gegenwärtige Landschaftsoberfläche maßgeblich geprägt. Vor allem in Hinblick auf den Bewertungszeitraum von einer Million Jahren kann hier von einem vergleichsweise dynamischen und veränderlichen Umfeld ausge­ gangen werden. Über den Bewertungszeitraum sind wissenschaftlich abgesicher­ te Prognosen über die Lebensweise sowie die Art und Weise des Wirtschaftens der Menschen nicht möglich. Ähnlich verhält es sich bei der Landschafts- und Klimaentwicklung, wozu Vorhersagen über zukünftige Verhältnisse im Untersu­ chungsraum mit der betrachteten Zeit immer weniger verlässlich werden. Was sind die Vorgaben für die Biosphärenmodellierung? Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 – 0 Internet: www.base.bund.de Stand: April 2022 Daher legt die Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung Vorgaben für ein stilisiertes Biosphärenmodell fest. Mit stilisiert ist gemeint, dass teilweise Verein­ fachungen gemacht werden und teilweise stellvertretende Abläufe beschrieben werden, die in jedem Fall nicht zu einer Unterschätzung der Strahlenexposition führen werden. Diese Vorgaben beruhen sowohl auf wissenschaftlichen Grund­ lagen als auch auf Festlegungen dafür, in welcher Art und Weise die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung abzuschätzen ist. So werden Annahmen bei­ spielsweise über die zukünftige Art und Weise des Wirtschaftens der Bevölkerung gemacht und als Vorgaben festgelegt. Diese sind für alle relevanten Entwicklun­ gen und für standortspezifische Gegebenheiten zu erweitern und entsprechend daran anzupassen. Aufgrund der nicht möglichen Vorhersagbarkeit der zukünfti­ gen Entwicklung der Biosphäre schafft die weitgehende Vorgabe eines stilisierten Biosphärenmodells die Voraussetzung für eine prinzipielle Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Dosisabschätzung für alle potentiellen Endlagerstandorte. Durch die Anwendung dieser sich ergänzenden Modelle für die Abläufe im Innen (Gesteinsformationen) und Außen (Erdoberfläche) der Standorte entsteht ein um­ fassendes Bild, dass Aussagen zu einer Obergrenze der möglichen zusätzlichen Strahlenexposition zulässt.

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen – Entwurf

Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen - Entwurfsfassung inklusive Erläuterungen - Stand 31.07.2020 Erstellt durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen VORWORT Der vorliegende Entwurf der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ wurde durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erstellt. Das Ziel der Berechnungsgrundlage ist die regulatorische Festlegung von Anforderungen und Vorgehensweisen, die der Vorhabenträger für die Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bei der Abschätzung der zusätzlichen mittleren effektiven Jahresdosis im Zuge der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zugrunde zu legen hat. Die Federführung und die Gesamtverantwortung für dieses Dokument liegen beim BASE. Das BfS ist inhaltlich verantwortlich für die Biosphärenmodellierung zur Dosisabschätzung. Dies sind das Kapitel 4, sofern die Biosphärenmodellierung unmittelbar betroffen ist, das Kapitel 8.5, das Kapitel 12 sowie Anhang A2 bis Anhang A5. 2 Stand 31.07.2020 Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen Inhaltsverzeichnis 1Einleitung ......................................................................................................................................... 5 2Anwendungsbereich ........................................................................................................................ 7 3Begriffsbestimmungen .................................................................................................................... 8 4Ziele und Grundsätze für die Abschätzung der Dosis ...................................................................... 9 4.1Ziele ......................................................................................................................................... 9 4.2Grundsätze .............................................................................................................................. 9 5Erstellung einer Strategie für die Dosisabschätzung ..................................................................... 14 6Systematik und Typen von Modellen ............................................................................................ 15 7Potentielle Entwicklungen des Endlagers ..................................................................................... 17 8Umgang mit Ungewissheiten ........................................................................................................ 18 8.1Allgemeines ........................................................................................................................... 18 8.2Übergeordnete Vorgaben ..................................................................................................... 18 8.3Spezifische Vorgaben ............................................................................................................ 19 8.3.1Informationsquellen ...................................................................................................... 19 8.3.2Qualität der Daten und Komplexität der Modelle......................................................... 19 8.3.3Nicht-Wissen und Fehler ............................................................................................... 19 8.3.4Plausibilität von Informationen ..................................................................................... 20 8.3.5Berücksichtigung von Abhängigkeiten .......................................................................... 20 8.3.6Aggregation und Übertragung....................................................................................... 20 8.4Unsicherheits- und Sensitivitätsanalyse ................................................................................ 21 8.5Besonderheiten der Biosphärenmodellierung ...................................................................... 22 9Radionuklidinventar und Auswahlprozess .................................................................................... 23 10Geosphärenmodellierung zur Dosisabschätzung ...................................................................... 25 10.1Übergeordnete Aspekte der Geosphärenmodellierung........................................................ 25 10.2Modellbildung ....................................................................................................................... 26 10.2.1Methodische Grundlagen .............................................................................................. 26 10.2.2Quellterm und Darstellung möglicher Radionuklidaustragungen ................................. 27 10.2.3Modelle der Mobilisierung von Radionukliden ............................................................. 28 10.2.4Modelle des Transports von Radionukliden .................................................................. 29 10.2.5 Modelle für weitere Prozesse zur Unterstützung der Modelle für Mobilisierung und Transport in der Geosphäre .......................................................................................................... 30 10.3 Qualifizierung von Berechnungsmodellen und mathematischen Modellen ........................ 31 11Schnittstelle Geosphärenmodell – Biosphärenmodell für die Dosisabschätzung..................... 32 12Biosphärenmodellierung zur Dosisabschätzung ....................................................................... 33 12.1 Übergeordnete Aspekte der Biosphärenmodellierung ......................................................... 33 3 Stand 31.07.2020

Fachliche Unterstützung des BfS bei der Erstellung von Referenzbiosphärenmodellen für den radiologischen Langzeitsicherheitsnachweis von Endlagern - Modellierung des Radionuklidtransports in Biosphärenobjekten - Vorhaben 3609S50005

Zur Endlagerung von wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen in stabilen geologischen Formationen müssen Langzeitsicherheitsnachweise geführt werden, um die sichere Endlagerung zu gewährleisten. Für den Fall des Austritts von Radionukliden aus dem Endlager ist die potenzielle Exposition der Bevölkerung durch ionisierende Strahlung abzuschätzen. Ein wichtiger Ansatz zur Abschätzung der potenziellen Strahlenexposition besteht in der Modellierung des Transportes von Radionukliden durch die Geosphäre und Biosphäre bis hin zum Menschen. Wegen der Komplexität der zu betrachtenden Prozesse ist die Erstellung eines einzigen Großmodells nicht möglich. Die Modellierung wird mit Teilmodellen durchgeführt, die den Transport durch die geologischen Formationen, in den oberen Bodenschichten, durch die Nahrungskette und andere relevante Pfade getrennt betrachten. Die Exposition wird für eine autarke Bevölkerungsgruppe abgeschätzt, die ihre gesamte Nahrung und Trinkwasser aus einem Einzugsbereich um das Endlager bezieht. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die autarke Gruppe sich so verhält, als ob eine radioaktive Kontamination der Umwelt nicht besteht. Deshalb werden mögliche Vorsichtsmaßnahmen nicht betrachtet. Diese Annahme ist stark konservativ, da eine rein selbstversorgende Gemeinschaft auf dem heutigen sozialen und technischen Entwicklungsstand sehr unwahrscheinlich ist und keinen hundertprozentiger Selbstversorgungsgrad erreichen wird (Biesold et al., 2004). Für die Einrichtung eines Endlagers wurden im Rahmen der Studie von Förster et al. 2010 drei Referenzregionen mit geologischen Salz- und Tonformationen (BGR, 2007) in Nord- und Süddeutschland untersucht. Die Ergebnisse dieser Studie bilden die Grundlage für die Ableitung von Biosphärenmodellen, die auch mögliche geogene oder anthropogene Veränderungen des Klimas berücksichtigen sollen. Dies ist notwendig, da der Nachweis über einen sehr langen Zeitraum von bis zu 106 Jahren erbracht werden muss (BfS, 2005).

Einblicke #02 - Bericht Manfred Kriener

Fertigstellung 2027 - was passiert nun? „ÜsiKo statt Risiko“ - Was sich hinter der erneuten Sicherheitsüberprüfung des Endlagers Konrad verbirgt. Ein Bericht von Manfred Kriener Wie geht Sicherheit? Diese zentrale Frage ist bei allen Atomanlagen von besonderer Brisanz. Voranschreitende Erkenntnisse und Neuerungen von Wissenschaft und Technik entziehen dem Thema Sicherheit seinen statischen Charakter. Sicherheitskonzepte sollen dem aktuellen Stand entsprechen und müssen deshalb gegebenenfalls angepasst werden. Wie geht Sicherheit? Sicherheit geht immer weiter. Beim Endlager Konrad, dem bereits 2002 genehmigten Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im niedersächsischen Salzgitter, ist deshalb vor zwei Jahren eine neue Sicherheitsüberprüfung in Gang gesetzt worden. „ÜsiKo“ heißt das Verfahren. ÜsiKo klingt ähnlich wie Risiko, soll aber das genaue Gegenteil sein. Das Kürzel steht für die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den aufwendigen Sicherheitscheck angeschoben. Das niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hat das Verfahren von Beginn an befürwortet und unterstützt. Das BfS stellt klar, dass man da mit nicht den Forderungen von Bürgerinitiativen, Kommunen oder anderen Kritikern des Endlagers nachkomme. Deren Sorgen und Einwürfe nehme man grundsätzlich ernst, aber die ÜsiKo sei eine Eigeninitiative des Amts, die „dem eigenen Selbstverständnis entspricht“. Inzwischen hat als neu gegründete Einrichtung die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den Part des BfS übernommen. Notwendig wurde die Sicherheitsüberprüfung durch den mehrere Jahrzehnte umfassenden Zeitraum, den die Realisierung dieses Endlagers bisher in Anspruch genommen hat. Nachdem so viele Jahre seit der Planung und Genehmigung vergangen seien, werde eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts zwingend notwendig, sagt Stefan Wenzel. Er stand als der bis 2017 amtierende niedersächsische Landesumweltminister in der Verantwortung für Konrad. Der vom Atomgesetz vorgeschriebene Stand von Wissenschaft und Technik sei, so Wenzel, „ein dynamischer Rechtsbegriff“, der von den Betreibern von Atomanlagen und den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden verlange, ihre Sicherheitskonzepte auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. „Diese Vorschrift muss nach Punkt und Komma eingehalten werden, wenn es keine Abstriche bei der Sicherheit geben soll“, sagt der frühere langjährige Umweltminister. Auftakt des Überprüfungsverfahrens war ein im April 2016 noch vom BfS organisierter erster Workshop. Neben Fachleuten aus Universitäten, Behörden, Firmen und technischen Prüforganisationen waren auch die Stadt Salzgitter, Bürgerinitiativen und Gewerkschaften eingeladen, sich über das Vorhaben zu informieren. Denn der Betreiber steht im Wort, er hat der Region und der einheimischen Bevölkerung zugesichert, vor Inbetriebnahme das Sicherheitskonzept noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Diese Überprüfung soll, so das Versprechen der BGE, nicht im stillen Kämmerlein, sondern transparent und offen durchgeführt werden, mit regelmäßiger Information der Öffentlichkeit. Was genau ist nun geplant? Was ist von der ÜsiKo zu erwarten? Könnte Schacht Konrad als Endlager am Ende der Überprüfungen womöglich wieder zur Disposition stehen? Mit solch weitreichenden Konsequenzen rechnet trotz des ergebnisoffenen Verfahrens niemand. Henrike Baumgarten, Konrad-Expertin der BGE, betont, die Sicherheitsnachweise für die Einlagerung des Atommülls, die geologischen Untersuchungen und die möglichen Störfallszenarien seien alle „konservativ“, also mit einem großen Puffer zugunsten der Sicherheit berechnet worden. Auch gebe es bisher keine Sicherheitsmängel. Aber die Auftraggeber wollen nichts vorwegnehmen und die Ergebnisse abwarten. Die erste Phase der ÜsiKo hat nach Vergabe des Auftrags an externe Experten inzwischen begonnen. Gutachter der DMT-Group, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit, der Brenk Systemplanung und des TÜV Rheinland ermitteln zunächst den Überprüfungsbedarf. Wo sollte man noch mal genauer hinschauen? Welche Analysen und Modellierungen können mit den heute deutlich besseren Rechnerleistungen präzisere Ergebnisse liefern? Ein konkretes Beispiel dafür sind genauere Berechnungen einer möglichen „Mobilität“ des in den Tiefen eingeschlossenen Wassers. Phase zwei widmet sich der Aktualisierung der Sicherheitsanalysen. Bevor sie beginnt, soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Phase eins unterrichtet werden. Dort, wo die erste Gutachterrunde einen Überprüfungsbedarf festgestellt hat, soll in der zweiten Stufe nachgerechnet, justiert, modelliert werden. Im Fokus steht dabei die Langzeitsicherheit des Endlagers, also der sichere Einschluss der strahlenden Abfälle für Jahrhunderte und Jahrtausende in tiefen geologischen Formationen. Aber auch die Einlagerungsphase und das Handling der Abfallgebinde werden analysiert. Mit neuen Modellrechnungen wäre es möglich, falls die Gutachter das vorschlagen, einige Worst-Case-Betrachtungen nochmals zu präzisieren. Unter welchen Umständen und in welchen Zeiträumen könnten sich langlebige Radionuklide aus den eingelagerten Abfällen bis ins oberflächennahe Grundwasser oder in die Geosphäre ausbreiten? Welchen Einfluss hat der aktuelle Klimawandel auf die Wasserbewegungen im Untergrund? Und was passiert eigentlich, wenn die nächste Eiszeit in einigen Tausend Jahren mit ihren Eismassen und Gletschermoränen auf das Bergwerk drückt? Zusätzlich zur Sicherheitsanalyse des „normalen“ bestimmungsgemäßen Betriebs könnten auch mögliche Störfallszenarien – Absturz und Zerstörung eines Abfallgebindes, ein Brand im Endlager Konrad oder eine Explosion – ein weiteres Mal untersucht werden. Ob abschließend die Phasen drei und vier der ÜsiKo umgesetzt werden, hängt wiederum von den Ergebnissen der ersten Gutachterrunden ab. Phase drei steht für mögliche Anpassungen und Änderungen der bisherigen Planungen für das Endlager Konrad, Phase vier für deren bauliche Umsetzung. Ein großzügig angesetzter zeitlicher Rahmen für die ÜsiKo soll garantieren, dass die Überprüfungen so gründlich wie notwendig abgearbeitet werden können. Erste Ergebnisse aus Phase eins liegen inzwischen vor. Im Herbst soll sie abgeschlossen sein. Das gesamte Verfahren könnte nach Angaben der BGE bis spätestens 2022 andauern. „Bei dieser Überprüfung muss allein die Sicherheit im Vordergrund stehen und nicht irgendein politisches oder ökonomisches Interesse“, sagt Wolfram König. Der heutige Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit stand bis 2017 an der Spitze des ehemaligen Konrad-Betreibers BfS. Er sieht in der ÜsiKo eine notwendige „Neubetrachtung eines über 40 Jahre alten Projekts“. Dabei gehe es auch um ein Stück Glaubwürdigkeit. Was immer die Gutachter an Ergebnissen vorlegen werden: Es gebe, so König, „keine No-Go-Punkte, ergebnisoffen heißt ergebnisoffen!“ Kann die ÜsiKo die Akzeptanz des Endlagers Schacht Konrad in der Region verbessern? Damit rechnet eigentlich niemand aus den beteiligten alten und neuen Organisationen. Und das sei nach Ansicht der BGE auch nicht Sinn und Zweck dieser Überprüfung. „Der Widerstand gegen das Endlager Schacht Konrad hat Jahrzehnte über angehalten“, sagt Stefan Wenzel, „er ist zuletzt allen Plänen einer möglichen Erweiterung des Einlagerungsvolumens vehement entgegengetreten. Daran wird sich auch nichts ändern.“ So dürfte die ÜsiKo von den Gegnern des Endlagers eher misstrauisch verfolgt werden. Sie verlangen, so die Forderung der Stadt Salzgitter, eine komplett neue Eignungsprüfung des Endlagerstandorts und die Einbeziehung der Rückholbarkeit der eingelagerten Abfälle. Solche Forderungen gingen weit über die Auftragsbeschreibung der ÜsiKo hinaus, macht dagegen die BGE deutlich. Sie würden ein komplett neues Genehmigungsverfahren notwendig machen. Die ÜsiKo habe dagegen die Sicherheit des bestehenden und genehmigten Konzepts im Auge. Der Bericht ist Teil der Einblicke Nr. 2 Thema: Fertigstellung 2027 - was passiert nun? Hinter der Geschichte Der Autor Manfred Kriener schreibt seit vielen Jahren über Ökologie, Nachhaltigkeit und Wissenschaftsthemen. Er war Redakteuer der „taz“ und Chefredakteur des Umweltmagazins „zeo2“. Zudem wurde Kriener mit dem Medienpreis der Deutschen Umwelthilfe ausgezeichnet. Links zum Thema Die Einblicke Nr. 2 zum Herunterladen Themenschwerpunkt: Fertigstellung des Endlagers Konrad Alle Publikationen im Überblick Alle Meldungen und Pressemitteilungen der BGE im Überblick

GS 19 - Stellungnahme zu den Auswirkungen neuer Erkenntnisse zur Halbwertszeit von Selen 79 auf die Aussagen zur Langzeitsicherheit des geplanten Endlagers Konrad (PDF, nicht barrierefrei)

TÜV Hannover/Sachsen-Anhalte.V. Bereich Energie- und Systemtechnik TÜV NORD GRUPPE GK-100.07.2 Hannover, 11 .02.2002 ETS- Stellungnahme zu den Auswirkungen neuer Erkenntnisse zur Halbwertszeit von Selen 79 auf die Aussagen zur Langzeitsicherheit des geplanten Endlagers Konrad 1. Einleitung Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Schreiben vom 28.02.2000 den Tech- nischen Überwachungsverein Hannover / Sachsen-Anhalt e.V. gebeten, die vorn An- tragsteller /1/ durchgeführten Berechnungen zu den Auswirkungen neuerer Erkenntnisse zur Halbwertszeit des Seten 79 auf die Langzeitsicherheitsanalyse zu prüfen. Im Einzel- nen betrifft dies eine Aktualisierung des zu Grunde zu legenden Anfangsinventars an Se 79, die Prüfung der Ausbreitung dieses Inventars vom Endlager zur Biosphäre und die Berechnung der Strahlenexposition aufgrund der veränderten Anfangsdaten . Die Er- gebnisse unserer Arbeiten zu diesen Aufgaben behandeln wir in dieser Stellungnahme. Im Kapitel 4 haben wir die Ergebnisse der von der GRS durchgeführten Untersuchungen /9/ herangezogen. 2. Ausgangssituation In unserem Gutachten zur Langzeitsicherheit des geplanten Endlagers Konrad vorn Juli 1997 /2/ haben wir dargelegt, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die mögliche Strahlenexposition auf Grund des beantragten Inventars radioaktiver Stoffe in der Schwankungsbreite der heute vorhandenen natürlichen Strahlenexposition und stets unter den Grenzwerten des§ 45 StrlSchV liegt. Jährliche effektive Äquivalentdosen im Bereich von 10-5 Sv hatten wir errechnet für eine eingelagerte Aktivität von 7•10 11 Bq durch 1129 in einem Zeitraum von ca. 300 000 Jahren bis ca. 360 000 Jahren. Zwei bis fünf Zehnerpotenzen geringere effektive Äquivalentdosen, GKS0002N.BRDOC TÜV Hannover/Sachsen-Anhalte.V. Bereich Energie- und Systemtechnik - 2 - die ohne Bedeutung für eine Strahlenexposition sind, ergeben sich für die Radionuklide Cl 36, Ca 41, Tc 99 und das hier betrachtete Se 79 zwischen ca. 300 000 Jahren und ca. 2 Mio. Jahren. Erst nach deutlich längeren Zeiten, d.h. mehreren Millionen Jahren, können weitere Strahlenexpositionen durch langlebige Aktinide wie U 238 und deren Folgeprodukte auftreten. Veröffentlichungen neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen zur Halbwertszeit des oben genannten Radionuklids Se 79 weisen darauf hin, dass der bis Mitte der neunziger Jahre allgemein anerkannte Wert von 65 000 Jahren (vgl. Karlsruher Nuklidkarte bis 6. Auflage) nicht richtig ist. In verschiedenen Literaturstellen werden stattdessen 650 000 Jahre /3/, 480 000 Jahre /4/ und 1, 1 Millionen Jahre /5/ genannt. 3. Einfluss geänderter Halbwertszeiten auf das Anfangsinventar an Se 79 Da der Betrachtung des Radionklids Se 79 im Rahmen der Langzeitsicherheitsanalyse für das geplante Endlager Konrad /2/ die Halbwertszeit von 65 000 Jahren zugrunde lag, hat der Antragsteller eine Nachrechnung der Aussagen zur Langzeitsicherheit bezüglich der Auswirkungen des Se 79 vorgelegt /1/. Darin wird ausgeführt, dass bei Anwendung der längeren Halbwertszeiten zwei gegenläufige Effekte auftreten: Einerseits ergeben sich aus der längeren Lebensdauer höhere Aktivitätskonzentrationen im quartären Grundwasser; andererseits folgt aus dem Berechnungsweg für die Aktivität für längere Halbwertszeiten eine Verringerung der zum Ende der Betriebsphase zu unterstellenden Aktivität des Se 79. Insgesamt ergeben die Antragsteller-Berechnungen mit einer Halb- 10 wertszeit von 480 000 Jahren eine Aktivität von 1,6•10 6 Bq für das Se 79 zum Ende der 9 Einlagerungsphase, bei 1, 1•10 Jahren 7, 1•10 Bq. Für eine Halbwertszeit von 65 000 Jahren war eine Aktivität von 1,2•1011 Bq errechnet worden. /2/. Trotz der niedrigeren Ak- tivitäten bei den längeren Halbwertszeiten erhält der Antragsteller dann stets höhere Ak- tivitätskonzentrationen im quartären Grundwasser als aus den Berechnungen mit 65 000 Jahren zur Langzeitsicherheit /1,2/. Bewertung Der Plan /7/ für das Endlager wie auch unser Gutachten /2/ hierzu stützen sich bei den Halbwertszeiten der betrachteten Radionuklide auf die Angaben der Karlsruher Nuklidkarte, die noch in ihrer 6. Auflage (1995) für Se 79 eine Halbwertszeit von 65 000 Jahren angibt. Der korrigierte Nachdruck der 6. Auf- lage von 1998 nennt 4,8•105 Jahre. Dieser auch in /4/ genannte Wert wie GKS0002N.BRDOC TÜV Hannover/Sachsen-Anhalte.V. Bereich Energie- und Systemtechnik - 3 - 6 auch der 1997 veröffentlichte Wert von 1, 1•10 Jahren wurden uns vom ORNL bestätigt /6/ und dabei der letztgenannte als „aktuell empfohlen" be- zeichnet. Die Table of Isotopes von 1998 /12/ gibt 1, 13•106 Jahre an. Da die- ser heutige Wissensstand eine weitere Klärung nicht zulässt, halten wir die Vorgehensweise des Antragstellers /1/ für richtig, für angenommene Halb- wertszeiten sowohl von 480 000 Jahren als auch von 1, 1 Millionen Jahren entsprechend der möglichen Bandbreite die Auswirkungen auf die Aussagen zur Langzeitsicherheit vergleichend zu untersuchen. Der vom Antragsteller im Plan und seinen Erläuternden Unterlagen benutzte und in /1/ zitierte Zahlenwert für das Se-79-Aktivitätsinventar von 1,2•1011 Bq basiert auf Abbrand-Berechnungen mit dem Programm KORIGEN. Aus U-235-Spaltungen werden die zugehörigen Mole erzeugter Spaltprodukte be- stimmt, so auch des Se 79 . Diese Mengenangabe führt für das Endlager Konrad zu einer Se-79-Aktivität von 1,2•1011 Bq bei einer Halbwertszeit von 65 000 Jahren /10/. Hierauf beziehen sich dann sowohl der Plan /7/ als auch die Unterlage /1/. Diese Herkunft der Aktivität von Se 79 begründet die vorge- nommene Korrektur der zu unterstellenden Anfangsaktivität /1/: Infolge der veränderten Halbwertszeit ergibt sich für eine angenommene Halbwertszeit von 480 000 Jahren eine Aktivität von 1,6•1010 Bq zum Ende der Betriebs- phase; für 1,1 Millionen Jahre Halbwertszeit sind es 7, 1•109 Bq Se 79. 4. Aktivitätsfreisetzung aus dem Endlagerbereich mit den modifizierten Halbwerts- zeiten für Se 79 4.1 Antragstellermodell 4.1 .1 Bewertung des Rechencodes CHETLIN Der Antragsteller hat sowohl für den Ausbreitungspfad "Oxford" als auch für den Pfad "Unterkreidetone" Nachrechnungen der Planunterlagen durchgeführt /1/. Beide Ausbrei- tungspfade wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens diskutiert /8, 9/. Der Antragsteller hat für seine neuen Analysen zum Radionuklidtransport in der Geosphäre das Programm CHETLIN / EXCON eingebracht. Zur Demonstration der Einsetzbarkeit des Rechenprogramms CHETLIN hat der Antragsteller Vergleichsrechnungen mit den in /8/ be- GKS0002N.BR.DOC

Liste der sicherheitsrelevanten Deltas und Hinweise aus Phase 1 der ÜsiKo (PDF, 557 KB)

Auflistung der sicherheitsrelevanten Deltas und der Hinweise aus Phase 1 der ÜsiKo Als verantwortungsvoller Betreiber führt die BGE vor der Inbetriebnahme die Überprüfung der sicherheits­ technischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo) durch. In Phase 1 der ÜsiKo haben von der BGE beauftragte Gutachter*innen den Stand von Wissenschaft und Technik (W & T) von heute mit dem Stand von W & T zur Zeit des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2002 verglichen. Die Phase 1 wurde mit 36 identifizierten sicherheitsrelevanten Deltas (Δ) und zehn zu­ sätzlichen Hinweisen abgeschlossen (Tabelle). Die Deltas sind von den Auftragnehmer*innen herausgear­ beitete sicherheitsrelevante Weiterentwicklungen im Stand von W & T, die Hinweise sind weitere Empfeh­ lungen der Auftragnehmer*innen für die Phase 2 der ÜsiKo. Die sicherheitsrelevanten Deltas und Hinweise sind zu neun Arbeitspaketen zusammengefasst worden und werden in Phase 2 der ÜsiKo alle bearbeitet. Tabelle: Delta [Δ] / Arbeits- Hinweis Paket [H] BezeichnungAbschlussbericht ÜsiKo Phase 1*Bewer- tungsblatt bzw. Seite aus Ab- schlussbe- richt ÜsiKo Δ1Paket 1Spaltstoffkonzentration durch Ausfällung im GrubengebäudeNachbetriebsphase6.1.5 Δ2Paket 1Spaltstoffkonzentration durch Ausfällung in der GeosphäreNachbetriebsphase6.1.6 Δ3Paket 1Nachweis der Kritikalitätssicherheit für alle höheren AktinideNachbetriebsphase6.2 Δ4Paket 1Nachweis der Kritikalitätssicherheit bei der Anwesenheit spezieller Moderator­ materialienNachbetriebsphase6.3 Δ5Paket 1Neue Version von ANSI/ANS-8.15, Erweiterung Unterkritikalität in der Spaltstoffliste der BetriebsphaseSeite 34 Δ6Paket 1Neue Version von ANSI/ANS-8.15, Änderung bei den kleinsten kritischen MassenUnterkritikalität in der BetriebsphaseSeite 34 Δ7Paket 1Bewertung heterogener Spaltstoff­ anordnungenUnterkritikalität in der BetriebsphaseSeite 34 Δ8Paket 2Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: EreignisspektrumStörfallanalyse2 Δ9Paket 2Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz einer Transporteinheit in der PufferhalleStörfallanalyse2.1.1.1.1 Fortsetzung Tabelle, Blatt 2/5: Delta [Δ] / Arbeits- Hinweis Paket [H] Δ 10 Paket 2 Δ 11Paket 2 Δ 12Paket 2 Δ 13Paket 2 Δ 14Paket 2 Δ 15Paket 2 Δ 16Paket 2 Δ 17Paket 2 Δ 18Paket 2 Δ 19Paket 2 BezeichnungAbschlussbericht ÜsiKo Phase 1*Bewer- tungsblatt bzw. Seite aus Ab- schlussbe- richt ÜsiKo Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz einer Transporteinheit in der UmladehalleStörfallanalyse2.1.1.1.2 Störfallanalyse2.1.1.1.3 Störfallanalyse2.1.1.2 Störfallanalyse2.1.1.3 Störfallanalyse2.1.1.4 Störfallanalyse2.1.1.6 Störfallanalyse2.1.1.7 Störfallanalyse2.1.1.8 Störfallanalyse2.1.1.9 Störfallanalyse2.1.1.11 Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz einer Transporteinheit im Sonder­ behandlungsraum Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ eilenden MTO-Analyse: Absturz schwerer Lasten auf Abfallgebinde über Tage Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ eilenden MTO-Analyse: Kollision von Transportmitteln ohne Brand über Tage Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz von Abfallgebinden bei der Beschickung des Förderkorbes Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Mechanische Einwirkungen auf Abfallgebinde bei der Förderung nach unter Tage Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz von Lasten auf Abfallgebinde im Förderkorb Durchführung einer ganzheitlichen, voreilenden MTO-Analyse: Absturz von Abfallgebinden bei der Handhabung unter Tage Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ eilenden MTO-Analyse: Absturz schwerer Lasten auf Abfallgebinde unter Tage Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ eilenden MTO-Analyse: Kollision von Transportmitteln ohne Brand unter Tage Fortsetzung Tabelle, Blatt 3/5: Delta [Δ] / Arbeits- Hinweis Paket [H] Δ 20 Δ 21 Δ 22 Δ 23 Bezeichnung Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ Paket 2 eilenden MTO-Analyse: Kollision von Transportmitteln mit Brand über Tage Durchführung einer ganzheitlichen, vor­ Paket 2 eilenden MTO-Analyse: Kollision von Transportmitteln mit Brand unter Tage Brandschutztechnische Untersuchung Paket 3a elektrisch angetriebener Fahrzeuge (Fahrzeugbrand unter Tage) Bewertung der Auswirkungen eines Paket 3b Brandes unter Tage auf die Integrität des Ausbaus Abschlussbericht ÜsiKo Phase 1*Bewer- tungsblatt bzw. Seite aus Ab- schlussbe- richt ÜsiKo Störfallanalyse2.1.2.2 Störfallanalyse2.1.2.6 Störfallanalyse2.1.2.7 Störfallanalyse2.1.1.10 Paket 6Radionuklidtransport in der Gasphase (Szenarien)Nachbetriebsphase1 Δ 25Paket 6Freisetzung von radioaktiven Gasen im Grubengebäude und Freisetzung der Gase aus dem Grubengebäude in die GeosphäreNachbetriebsphase2.3 Δ 26Paket 6Radionuklidtransport in der Gasphase in der GeosphäreNachbetriebsphase4.2 Δ 27Paket 6Untersuchung der Relevanz von Gas- Fracs für einen möglichen Radionuklid­ transport in der Gasphase (Szenarien)Nachbetriebsphase1 Δ 28Paket 6Einfluss von Kolloiden auf den Transport von Radionukliden (Szenarien)Nachbetriebsphase1 Δ 29Paket 6Einfluss von Kolloiden auf den Transport von Radionukliden (Geosphäre)Nachbetriebsphase4.2 Δ 30Paket 6Überprüfung des Unterkreidepfades bezüglich des berücksichtigten TransportpfadsNachbetriebsphase4.1.1 Δ 31Paket 6Überprüfung des Unterkreidepfades bezüglich der DiffusionNachbetriebsphase4.2.3 Δ 24

1 2 3 4 512 13 14