Sach- und Geometriedaten von Biotopen gemäß SächsNatSchG und FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel. Die Daten werden im Informationssystem Modularen Informationssystem Naturschutz (MINA), Modul BioLeb gepflegt. Quellen der Biotopdaten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kartieranleitung) 2. Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten und dritten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; Biotopverzeichnisse der Landkreise).
Sach- und Geometriedaten von Biotopen gemäß SächsNatSchG und FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel. Die Daten werden im Informationssystem Modularen Informationssystem Naturschutz (MINA), Modul BioLeb gepflegt. Quellen der Biotopdaten: 1. Seit 2010 im Rahmen des FFH-Grobmonitoring erfasste Biotope im Offenland. Es wurden Daten erfasster FFH-Lebensraumtypen kopiert und um den entsprechenden Biotoptyp (vgl. Kartieranleitung) 2. Biotope, die im Rahmen einer Sonderkartierung des Feuchtgrünlandes 2017 und 2018 im Offenland erfasst wurden. Kartiert wurde nur in TK25 oder FFH-Gebieten, in denen das FFH-Grobmonitoring bereits abgeschlossen wurde. Erfasst wurden bisher nicht als FFH-LRT erfasste Biotope des sonstigen extensiven Feucht- und Nassgrünlandes (Biotoptypcode GF*), des sonstigen extensiv genutzten Grünlands frischer Standorte (Biotoptypcode GY*) sowie zufällig angetroffene gesetzlich geschützte Biotope. 3. Ergebnisse des zweiten und dritten Durchgangs der Selektiven Biotopkartierung im Wald (WBK). Zuständig ist der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS). Ab 2021 werden die Ergebnisse der WBK2 sukzessive in ausgewählten Landesteilen jährlich aktualisiert. Der Dienst kann um weitere aktuellere Biotopdaten ergänzt werden (Dienst Biotope aus Pflegeflächen; Biotopverzeichnisse der Landkreise).
Sach- und Geometriedaten von erfassten Schutzgütern (Biotope gemäß sächsischem, selektivem Kartierschlüssel und FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der RL 92/43 EWG gemäß sächsischem Kartier- und Bewertungsschlüssel sowie Entwicklungsflächen für FFH-Lebensraumtypen). Die Daten werden im Informationssystem Modularen Informationssystem Naturschutz (MINA), Modul BioLeb gepflegt.
Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer
In Schleswig-Holstein werden aus ökologischer Sicht wertvolle und gefährdete Biotope im Gelände kartiert und anhand von Karten und Sachdaten dokumentiert. Diese Informationen sind für alle Interessierten ohne Nutzerkennung frei zugänglich. Es wird eine Differenzierung der Biotopkartierungen von 1978 bis 1993 bzw. von 20214 bis 2019 angeboten. Des weiteren existiert ein Register der gesetzlich geschützten Biotope. Alle Information können auf einer Karte oder in Form von Tabellen angezeigt, runtergeladen (als Excel-Tabelle) und/oder ausgedruckt werden.
Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Als ein Fachkonzept des Naturschutzes sichert der Biotopverbund Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) und Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem). Die Kernflächen enthalten die aktuell geschützten Flächen und die naturschutzwürdigen Flächen des Biotopkatasters als wesentliche Bestandteile. Die Verbindungsflächen sollen die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Der Biotopverbund trägt zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und ist damit auch ein Kernstück für den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind. Die Daten stammen vom LANUK NRW und sind auf dem Kreis Kleve räumlich gefiltert.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. Demnach können sowohl Einzelobjekte als auch Objektgruppen (z. B. Allee) oder Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung (z. B. Dorfweiher, Streuobstbestände) Schutzgegenstand sein. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist.