API src

Found 444 results.

Related terms

Allgemeine Hinweise

Im Interesse der Erhaltung von bestandsgefährdeten Arten sollten als Haustiere grundsätzlich nur gezüchtete bzw. Tiere ohne gesetzlichen Schutz erworben werden. Sollen besonders geschützte Tiere erworben werden (siehe Seite Besonders geschützte und streng geschützte Arten ), wird empfohlen, nur die seit langem in Menschenhand gezüchteten Arten der Anlage 5 Bundesartenschutzverordnung (PDF) zu erwerben. Diese Arten sind von der für besonders geschützte Wirbeltiere geltenden Meldepflicht ausgenommen. Bei den meldepflichtigen Vögeln der besonders geschützten Arten wie den Papageien wird angeraten, gezüchtete Exemplare mit einem rundum geschlossenen Züchterring ohne Nahtstelle den der Natur entnommenen eingeführten Vögeln mit offenen Ringen mit Nahtstelle vorzuziehen. Für Halter dieser Tiere gelten die Melde- und Nachweispflicht (siehe Seiten Tierbestandsmeldungen und Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Die Herkunftsnachweise hat der Verkäufer beim Verkauf mitzugeben. Wurde das Tier in einen anderen EG-Staat eingeführt, z. B. in die Niederlande, ist auch eine Kopie dieser Einfuhrgenehmigung erforderlich. Abb.1: Beispiel für Herkunftsnachweis Abb.2: Kopie einer niederländischen Einfuhrgenehmigung Abb.3: Rundum geschlossene Zuchtringe, rechts ein offener Ring mit Nahtstelle zur Kennzeichnung eingeführter Vögel Beim Erwerb von streng geschützten Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 wie Kleiner Gelbhaubenkakadu und Landschildkröten hat der Verkäufer dem Käufer die dazugehörigen gelben EU-Bescheinigungen auszuhändigen. Die Übereinstimmung der Ringnummer am Fuß des Vogels ist mit der auf dem Dokument zu vergleichen bzw. bei den Landschildkröten ist die Übereinstimmung der Bauchpanzer-Kreuzungspunkte mit denen auf dem Foto am Dokument zu prüfen. Für den Halter gilt die Melde- und Nachweispflicht. Vom Erwerb von Rotwangen-Schmuckschildkröten, Zierschildkröten und Spornschildkröten wird abgeraten. Diese Arten entwachsen schnell der Terrariengröße und stellen dann nach eventuellem Aussetzen in den Gartenteich eine Gefahr für die heimische Pflanzen- und Tierwelt dar. zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

LSG Müchelner Kalktäler Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Kalktäler liegen im südlichen Teil des Landkreises Merseburg-Querfurt zwischen dem Geiseltal und dem Unstruttal in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet ist eine große Ebene, in die ein Trockentalsystem eingeschnitten ist. Dabei bestehen aufgrund der steilen Hänge zwischen den Tälern und der Hochfläche kaum Blickbeziehungen. Dennoch haben die Trockentäler eine sehr landschaftsprägende Wirkung. Betritt man die Täler, erlebt man einen sehr starken Wechsel des Landschaftsbildes, der einen scharfen Kontrast zu den ebenen Hochflächen vermittelt. Die markantesten landschaftsprägenden Strukturen der Hochebene sind das Müchelholz mit seinem zum Teil sehr alten Baumbestand und die südlich der Straße gelegenen Wäldchen. Sie gliedern die Hochfläche zwischen St. Micheln und Albersroda. Weitere wichtige Landschaftselemente sind die Obstbaumreihen und -alleen entlang von Straßen und Feldwegen sowie Feldholzinseln. Unmittelbar nördlich und nordöstlich der Ortslage Mücheln erstreckt sich das etwa 60 km² große Braunkohlenrevier des Geiseltales. In den Ortslagen von St. Micheln und St. Ulrich bestimmen die teils dicht bewaldeten, teils mit Trocken- und Halbtrockenrasen bewachsenen Hänge das Ortsbild. Hinzu kommt die zum großen Teil noch gut erhaltene landschaftstypische Bebauung, die durch zahlreiche Gärten mit Obstbäumen gegliedert wird. Deutlich hebt sich die Schloßanlage von St. Ulrich einschließlich des Schloßparkes von der dörflichen Siedlung ab. Das Hesseltal erstreckt sich über 3,3 km, ist vorwiegend bewaldet und grenzt an das Müchelholz. Der Nordhang wird durch aufgelassene Steinbrüche mit Halbtrockenrasen und Schuttfluren bereichert. Dicht bewaldete Hänge charakterisieren auch das Seitental am Waldhaus. Im Gegensatz hierzu stehen die trockenen Täler namens Gleinaer Grund und Spittelgraben. Typisch sind hier blütenreiche Trocken- und Halbtrockenrasen an den Hängen, kleine Waldflächen, aufgelassene Steinbrüche und Gebüsche. Ehemalige Streuobstwiesen sind teilweise stark verbuscht. Gehölzflächen sind bevorzugt auf den nordexponierten Hängen zu finden. Seit ur- und frühgeschichtlicher Zeit sind die Lößlandschaften bevorzugte Siedlungsgebiete. Daher wurde auch die fruchtbare Querfurter Platte frühzeitig besiedelt und ackerbaulich bewirtschaftet. Die eindrucksvollste Anlage innerhalb des LSG ist eine ausgedehnte Befestigung der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Krumpa. Als Relikte der ackerbaulichen Nutzung der fruchtbaren Lößböden existieren noch Fluren aus einer Zeit, als das Gebiet von Slawen besiedelt war. Nur an wenigen Stellen haben sich Reste von Wald erhalten. Das Müchelholz stellt das größte zusammenhängende Waldgebiet auf der Querfurter Platte dar. Der Bestand großer, ausladender, 120-160 Jahre alter Eichen geht vermutlich auf die Nutzung zur Schweinemast zurück. Auch Flächen mit Niederwaldstruktur findet man hier. Da die Weideviehwirtschaft eine untergeordnete Rolle spielte, entstand nur an den ackerbaulich nicht nutzbaren, steileren Hanglagen nach der Abholzung Grünland, welches extensiv als Schafweide genutzt wurde. So bildeten sich die landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen. An Hängen wurden Terrassen angelegt und zum Teil mit Trockenmauern befestigt. Ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft sind Streuobstwiesen an den Ortsrändern sowie an den Talhängen. Entlang der Wege wurden Obstbaumalleen angelegt. Die Ackerflächen des LSG werden seit der Zeit der Kollektivierung großflächig bewirtschaftet, was mit einer Beseitigung von Feldwegen und Feldgehölzen einherging. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG Müchelner Kalktäler im südöstlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Regionalgeologisch ist das Gebiet dem südöstlichen Teil der Querfurt-Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. In den Oberhangbereichen der Trockentäler Gleinaer Grund, Hesseltal und am Spittelsteingraben treten die mesozoischen Festgesteinspartien hervor. Es handelt sich dabei um Unteren Muschelkalk, der als Wechsellagerung von welligen, dünnplattigen bis festen Kalksteinen und Mergelkalken vorliegt. Bis oberhalb der Geiselquelle verläuft am Unterhang der Geiselaue die Grenze zwischen Unterem Muschelkalk und Oberem Buntsandstein (Röt). Dieser besteht in der Pelit- und Salinarrötfolge aus geklüfteten Mergelsteinen von graugrüner bis grauroter Farbe bzw. aus Ton- und Schluffsteinen, Dolomiten und Kalksteinen, Gips- und Anhydritlagen sowie untergeordnet Steinsalzen. Den oberen Abschluß des Röts bilden die Myophorienschichten aus dolomitischen Kalksteinen sowie Ton- und Mergelsteinen. Ehemalige Steinbrüche lassen die Gesteinsabfolgen sichtbar werden. Auf der Hochfläche sind Reste der saalezeitlichen Grundmoräne erhalten. Großflächig wird sie von einer über 2 m mächtigen Lößschicht überzogen. Die geologisch jüngsten, holozänen bis rezenten Ablagerungen sind im LSG auf die Hangfußflächen der Täler beschränkt. Diese bestehen aus durchschnittlich 2 m mächtigen Abspülmassen. Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Lauchstädter Löß-Plateau und den höchstgelegenen Bereichen des Barnstädter Löß-Plateaus. Auf dem tiefer liegenden Lauchstädter Löß-Plateau herrschen Tschernoseme aus Löß vor. Auf dem Barnstädter Löß-Plateau im Westen und Süden des Schutzgebietes sind Braunerde-Tschernoseme, Parabraunerde-Tschernoseme und Lessivés aus Löß verbreitet. Auf den Talhängen sind Pararendzinen, seltener Rendzinen, aus skeletthaltigem Löß über Lehm-Fließerden und anstehendem Gestein entwickelt. In den Hangfußbereichen und auf den Talböden dominieren Kolluvisole aus umgelagertem Bodenmaterial der Tschernoseme. Grundwasser steht erst in größerer Tiefe an. Innerhalb der Sedimentgesteine kann es über bindigen Lagen zu Stauerscheinungen kommen, die besonders nach Starkniederschlägen und langen Niederschlagsperioden zu lokalen, temporären Quellhorizonten führen. Die Gewässer in den Kalktälern besitzen vorwiegend episodischen Charakter. Eine wichtige Funktion zur Abführung von Oberflächenwasser, besonders bei Starkniederschlägen, erfüllen die Gräben. Klimatisch gesehen liegt das LSG im mittel-deutschen Trockengebiet. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die jährliche Niederschlagssumme weniger als 500 mm. Die mittiere Jahrestemperatur von 8,5 - 9 o C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Aufgrund der Trockenheit zahlreicher Standorte im Gebiet besteht der floristische Reichtum insbesondere im Vorkommen licht- und wärmebedürftiger, trockenheitsertragender Pflanzenarten, die entweder ihren Verbreitungsschwerpunkt in den kontinentalen Gebieten Osteuropas und Asiens oder im submediterranen Florengebiet Südeuropas haben. Die Halbtrockenrasen werden durch Aufrechte Trespe, Fieder-Zwenke und Großes Schillergras bestimmt. Pfriemengras dominiert die Trockenrasenbestände, zusammen mit Walliser Schwingel und Gemeinem Bartgras. Bemerkenswert ist auch das Kalk-Blaugras, das bevorzugt auf extremen Standorten, wie steilen, humusarmen Kalkschutthängen, anzutreffen ist. Es bildet beispielsweise die Blaugrashalden auf dem Trockenhang südlich St. Micheln. Weitere charakteristische Pflanzen der Trocken- und Halbtrockenrasen sind Wiesen-Salbei, Karthäuser-Nelke, Echtes Labkraut, Feld-Mannstreu, Knolliger Hahnenfuß, Kleiner Wiesenknopf und Flockenblumen-Arten. Floristische Besonderheiten im Gebiet sind Stengelloser Tragant, Pferde-Sesel und Liegender Ehrenpreis. Neben Pflanzenarten mit kontinentaler Verbreitung kommen zahlreiche Vertreter der submediterranen Flora im Gebiet vor. Es handelt sich zumeist um gefährdete und geschützte Arten wie zum Beispiel Silber-Distel, Deutschen und Fransen-Enzian sowie Ästige und Astlose Graslilie. Von den Orchideen trockener, offener Standorte sind Purpur-Knabenkraut sowie Braunrote Sitter mit großen Beständen anzutreffen. In wenigen Exemplaren kommt auch die Fliegen-Ragwurz vor. Das sehr häufige Gemeine Sonnenröschen ist an wenigen Stellen mit dem seltenen und gefährdeten Grauen Sonnenröschen vergesellschaftet. In dem Schutt der Steinbrüche sowie am Rand steiniger Ackerflächen wächst relativ häufig der gefährdete Schmalblättrige Hohlzahn. Auch Gehölze prägen die Landschaft und die Biotopausstattung in entscheidendem Maße. Wälder und Feldgehölze mit naturnahem Charakter werden durch Hainbuche, Stiel- und Trauben-Eiche bestimmt. Hinzu treten Sommer- und Winter-Linde, Ahorn, Berg-Ulme und selten Rot-Buche. Auch der Unterwuchs weist noch einen naturnahen Charakter auf. Haselwurz, Maiglöckchen, Waldmeister, Vielblütige Weißwurz, Türkenbund-Lilie sowie verschiedene Grasarten sind anzutreffen. Busch-Windröschen und Gelbes Windröschen bedecken im Müchelholz im Frühjahr große Flächen. Weitere Arten sind Schattenblume, Knotige Braunwurz und Ährige Teufelskralle. Auf lichten Stellen wachsen Schwalbenwurz, Ästige Graslilie und Ebensträußige Margarite. Verschiedene Orchideen-Arten sind in den Wäldern anzutreffen, unter anderem Vogel-Nestwurz, Weiße Waldhyazinthe, Großes Zweiblatt und Bleiches Waldvöglein. Auch soll das Vorkommen des geschützten Seidelbastes im Müchelholz erwähnt werden. Im LSG und seiner Umgebung wurden 80 Brutvogelarten nachgewiesen. Dies weist das Gebiet als einen artenreichen Lebensraum aus. Besonders für Arten extensiv oder nicht genutzter Offenlandstandorte und Gebüsche, aber auch für Arten der Wälder stellt es ein Refugium innerhalb der strukturarmen Agrarlandschaft dar. Zu den gefährdeten Arten zählen Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht. Auch Grauammer und Wendehals wurden nachgewiesen. Hervorzuheben ist der Nachweis von fünf Fledermausarten, die das Gebiet als Jagdrevier nutzen. Die im LSG liegenden alten Kalkstollen werden als Winterquartiere genutzt. Die offenen, blütenreichen Rasen der steilen Hanglagen und ehemaligen Steinbrüche besitzen eine hohe Bedeutung als Habitat für Insekten, so konnten unter anderem gefährdete Arten der Heuschrecken wie die Blauflüglige Ödlandschrecke und der Feld-Heuhüpfer nachgewiesen werden. Der Bestand an wertvollen Biotopen ist durch Pflege und durch Fortsetzung der typischen Bewirtschaftung zu sichern. Zur Vermeidung von Nährstoffeintrag aus den angrenzenden intensiv bewirtschaften Bereichen wären Pufferzonen auszuweisen. Besonders entlang der Hangkanten könnte durch Ackerrandstreifen oder breite Stauden- bzw. extensiv bewirtschaftete Grünlandsäume, Gebüsch- und Baumgruppen das Landschaftsbild bereichert werden. Der Erhalt und die Entwicklung der Waldränder trägt zur Verbesserung des Bestandsklimas bei und dient der Sicherung wichtiger Lebensräume im Übergangsbereich von Wald und Offenland. Die Erweiterung extensiv bewirtschafteter Flächen sowie die Anlage von Aufforstungen und Grünlandflächen auf ehemals ackerbaulich genutzten Bereichen würde ebenfalls zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen beitragen. Durch die Anlage von Hecken und Baumreihen entlang von Wirtschaftswegen sollten vernetzende Strukturen geschaffen und das Landschaftsbild der strukturarmen Ackerebene bereichert werden. Insgesamt wird innerhalb des LSG eine umweltschonende Land- und Forstwirtschaft, die auch den langfristigen Anforderungen an den Bodenschutz entspricht, angestrebt. Kulturhistorische Elemente, wie die durch historische Waldbewirtschaftung entstandenen Waldtypen und die Streuobstwiesen oder der Schloßpark St. Ulrich, sind als ein Teil der Identität der Landschaft zu erhalten. Eine weitere Bebauung im Außenbereich ist zu vermeiden. Naturlehrpfad Der Lehrpfad verläuft vom Park St. Ulrich entlang der Hänge nördlich St. Micheln und durch das Hesseltal bis ins Müchelholz. Darüber hinaus sind weitere Spazier- und Wanderwege durch die Täler und das Müchelholz vorhanden. Mücheln Ort und Burg Mücheln (Muchilidi) wurden erstmals Ende des 9. Jahrhundert im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Die Lage der als Straßenschutz angelegten Burg wird im Kern der Altstadt vermutet. 1350 erhielt Mücheln Stadtrecht, bald danach wurde die Stadtmauer mit drei Toren errichtet, die nur noch in Resten vorhanden ist. Zeugen der Stadtgeschichte sind u.a. das Rathaus von 1571 sowie alte Bürgerhäuser. Kulturhistorisch bemerkenswert sind auch die 12 Apostelquellen unterhalb des Waldhauses südlich St. Micheln. Schloß St. Ulrich Das Schloß ist eine von einem Wassergraben umgebene, unregelmäßige Anlage, die vermutlich im 12. Jahrhundert gegründet wurde. Der bestehende Bau, dessen älteste Teile aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen, wurde mehrfach umgebaut und erneuert. Anfang des 20. Jahrhundert erfolgte ein durchgreifender Um- und Erweiterungsbau durch Paul Salinger. Zum Schloß gehört ein um 1720 in Terrassenform angelegter barocker Park mit einem klassizistischen Gartenhaus. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Praktische Maßnahmen und innovative Ansätze für ein integriertes Wolfsmanagement

Zielsetzung: Das Projekt „Praktische Maßnahmen und innovative Ansätze für ein integriertes Wolfsmanagement“ des NABU Niedersachsen verfolgt die Kernziele den Schutz des Wolfs zu gewährleisten, seine Akzeptanz in unserer Kulturlandschaft zu erhöhen und die Beweidung vor allem für die Natur- und Landschaftspflege dieser Kulturlandschaften bei Wolfsanwesenheit durch die Etablierung wirkungsvoller Herdenschutzmaßnahmen für die Zukunft zu sichern. Hinzu kommt als ein weiteres Kernziel die Ausweitung des passiven Wolfsmonitorings hin zu einem aktiven, damit ein funktionierendes, evidenzbasiertes und lösungsorientiertes Wolfsmanagement geschaffen werden kann, welches im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die Stärkung einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Weidetierhaltung sowie die Sicherung einer gelingenden Koexistenz von Weidetierhaltung und der geschützten Art Wolf in der Kulturlandschaft. Diese wiederum wird durch effektive geschützte Weidetiere ermöglicht, was zur Minimierung weiterer Konflikte unterschiedlicher Interessengruppen (z. B. Hochwasserschutz, Jagd, Naturschutz, Tourismus) führt. Durch die Schaffung von Positivbeispielen in der Umsetzung wirkungsvollen Herdenschutzes sollen Weidetierhaltende zur Nachahmung inspiriert werden. Gepaart mit einem Erkenntnisgewinn und erarbeiteten Lösungen für relevante Frage- und Problemstellungen (z. B. Aufwand zur Errichtung und Instandhaltung von Herdenschutzmaßnahmen, Wirkung von Herdenschutzmaßnahmen auf Landschaft und Wildtiere) wird durch das Projekt Wissen in Form von validen Daten sowie Erfahrungsberichten generiert.

Vorsorgendes Konzept für die Gelbbauchunke

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist eine streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, deren lokale Populationen durch die Waldbewirtschaftung nicht verschlechtert werden dürfen (§ 44 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG). Nachdem die Primärlebensräume der Gelbbauchunke – Kleingewässer und Kleinstgewässer in natürlichen Überschwemmungsgebieten – fast verschwunden sind, laicht sie beispielsweise in den besonnten wassergefüllten Fahrspuren und Pfützen im Wald. Um den dauerhaften und flächendeckenden Erhalt der Gelbbauchunke zu gewährleisten, ist ein vorsorgendes Konzept i. S. d. § 44 (4) BNatschG im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung am besten geeignet. Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an geeigneten potenziellen Laichgewässern im Wald. Das vorsorgende Konzept soll 2021 im Staatswald verpflichtend umgesetzt werden. Für andere Waldbesitzarten stellt das Konzept eine Hilfestellung im rechtlichen und praktischen Umgang mit der Gelbbauchunke dar.

Internationaler Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.

Verbreitung geschützter Arten (Tiere) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Zusammenfassung in Karte 1 Arten und Biotope; LRP 2001

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

Steuerung der globalen Artenvielfalt

Standorte geschützter Arten (Pflanzen) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Erfassung von geschützten Pflanzenarten im Landkreis Hameln-Pyrmont

1 2 3 4 543 44 45