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NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland

Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.

Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie / Staatsbetrieb Sachsenforst. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Lehrstuhl für Forstzoologie.Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

Feldhamsterschutz in der Wetterau

Das Projekt "Feldhamsterschutz in der Wetterau" wird/wurde gefördert durch: Stiftung Hessischer Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: NABU Umweltwerkstatt Wetterau e.V..

Vorsorgendes Konzept für die Gelbbauchunke

Das Projekt "Vorsorgendes Konzept für die Gelbbauchunke" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist eine streng geschützte Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, deren lokale Populationen durch die Waldbewirtschaftung nicht verschlechtert werden dürfen (§ 44 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG). Nachdem die Primärlebensräume der Gelbbauchunke – Kleingewässer und Kleinstgewässer in natürlichen Überschwemmungsgebieten – fast verschwunden sind, laicht sie beispielsweise in den besonnten wassergefüllten Fahrspuren und Pfützen im Wald. Um den dauerhaften und flächendeckenden Erhalt der Gelbbauchunke zu gewährleisten, ist ein vorsorgendes Konzept i. S. d. § 44 (4) BNatschG im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung am besten geeignet. Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an geeigneten potenziellen Laichgewässern im Wald. Das vorsorgende Konzept soll 2021 im Staatswald verpflichtend umgesetzt werden. Für andere Waldbesitzarten stellt das Konzept eine Hilfestellung im rechtlichen und praktischen Umgang mit der Gelbbauchunke dar.

Verbreitung geschützter Arten (Tiere) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Zusammenfassung in Karte 1 Arten und Biotope; LRP 2001

Steuerung der globalen Artenvielfalt

Das Projekt "Steuerung der globalen Artenvielfalt" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Lebensmittel- und Ressourcenökonomik (ILR), Professur Ressourcen- und Umweltökonomik.

Internationaler Artenschutz

Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.

Insekten des Landes Brandenburg

Nachweise geschützter und gefährdeter Insekten - Artenauswahl der Libellen (Odonata), Käfer (Coleoptera), Schmetterlinge (Lepidoptera) mit Schwerpunkt Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse

Das Projekt "NATURA 2000, Aktualisierung der Waldbiotopkartierung unter Berücksichtigung von Natura2000 mit Aufbereitung, Pflege und Bereitstellung der Ergebnisse" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.

Standorte geschützter Arten (Pflanzen) (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Erfassung von geschützten Pflanzenarten im Landkreis Hameln-Pyrmont

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