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Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts (Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie Maßnahmen des Energiekonzepts im Rahmen der EnWG-Novelle)

Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts (Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie Maßnahmen des Energiekonzepts im Rahmen der EnWG-Novelle)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von White & Case LLP durchgeführt. A)Problemstellung: Die Bundesregierung hat am 28.9.2010 das Energiekonzept beschlossen. Es ist eine langfristig angelegte Handlungsstrategie bis 2050, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen (massiver Ausbau EE und Steigerung der Energieeffizienz). Das Energiekonzept enthält über 60 konkrete Maßnahmen und a. zur Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, zum Ausbau der Offshore-Windenergie, zur besseren Integration erneuerbarer Energien in den Markt, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Modernisierung der Energieversorgungsnetze sowie zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt, die umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. Nicht absehbar war die kurzfristige Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie der Maßnahmen des Energiekonzepts in Zusammenhang mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis März 2011. B) Handlungsbedarf: Bei der zügigen Umsetzung o. g. unerwarteter Maßnahmen sowie der damit einhergehenden Ressortabstimmung besteht für BMU kurzfristig ein juristisch hochspezialisierter ad-hoc-Unterstützungsbedarf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: Juristische Analyse und Unterstützung des BMU bei der Änderung und Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Zuge der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms und der Maßnahmen des Energiekonzepts im Novellierungsverfahren des EnWG, insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts

Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen

Das Projekt "Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik durchgeführt. Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.

Rahmen für Klimaschutzinvestitionen

Das Projekt "Rahmen für Klimaschutzinvestitionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht ein interdisziplinäres Team unter Leitung des Öko-Instituts im Projekt 'Rahmen für Klimaschutzinvestitionen'. Das Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkt- und Investmentrecht sowie das Bilanz- und Steuerrecht werden dahingehend analysiert, ob sie rechtliche Hemmnisse beinhalten und Anreize vernachlässigen, die Kapitalgeber und Kapitalnehmer davon abhalten, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet das Öko-Institut gemeinsam mit Prof. Oelkers, Prof. Wendt, dem Ecologic Institut und der Business Communications Consulting GmbH (BCC) im Anschluss Vorschläge zur Verbesserung der Investitionsbereitschaft in den Bereichen 'Energieeffizienz in Unternehmen', 'Infrastrukturmaßnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich', 'Erzeugung, Transport und Speicherung erneuerbarer Energien' und 'Erhalt von Wald als CO2-Senke.'

Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Das Projekt "Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Darstellung und Analyse der Neuregelung des Systems oeffentlicher und privater Entsorgung durch das KrW-/AbfG (Vergleich der Privatisierungsmoeglichkeiten nach altem Abfallgesetz und neuem KrW-/AbfG; Systematisierung der Privatisierungsformen; Untersuchung der Vereinbarkeit der Neuregelung mit hoeherrangigem Recht, insbesondere der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 2 GG und dem europaeischen Recht; Ermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die fuer Privatisierungen im Bereich der Abfallentsorgung eine Rolle spielen - insbesondere oeffentliches Organisationsrecht, Gebuehrenrecht, Kartell-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Versuch einer rechtspolitischen Bewertung der Neuregelung hinsichtlich der Steuerungsfaehigkeit der Regelungen selbst und der Auswirkungen auf die Steuerungsmoeglichkeiten der oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger).

Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts

Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Boos Hummel & Wegerich durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts

Juristische Beratung zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts

Das Projekt "Juristische Beratung zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hogan & Hartson Raue LLP durchgeführt. Die Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei nachhaltiger Energieversorgung und Klimaschutz, Wettbewerb und langfristigen Investitionen auf dem Energiemarkt sowie fairen Energiepreisen ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Für die Wahrnehmung der Ressortinteressen im Bereich Klimaschutz/Energiepolitik benötigt BMU hochspezialisierte juristische Unterstützung bei - der Erarbeitung von Positionen und Stellungnahmen zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen sowie - der interministeriellen Abstimmungen zu konkreten Regelungen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts im Besonderen. Die Vergabe eines Forschungsvorhabens zu den oben beschriebenen Zielen ist zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ressortinteressen des BMU notwendig.

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