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Nutzung aktueller Erkenntnisse aus der Polarforschung für die Antarktis-Umweltschutzaufgaben

Eine 1999 veröffentlichte Studie (Carstens et al., 1999; FKZ 29625507) beinahe gleichen Wortlautsstellt bereits wesentliche Erkenntnisse aus der marinen Ökosystemforschung hinsichtlich ihrer Relevanzfür die Durchführung von Genehmigungsverfahren von Forschungsvorhaben und touristischenAktivitäten nach dem AUG dar.Aufgrund fortgeschrittener technischer Entwicklungen der bei der Polarforschung zum Einsatz kommendenMethoden und Geräte sowie ausgeweiteter logistischer und touristischer Aktivitäten in derAntarktis, war eine erneute Evaluation auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes erforderlich.Die vorliegende Studie wurde um die terrestrische Komponente der Ökosystemforschung mit derenpotentiellenUmweltauswirkungen ergänzt. Ziel dieser Studie ist es, den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die AUG relevantenSchutzgüter der antarktischen Umwelt, die bei der modernen Polarforschung zum Einsatz kommendenMethoden und deren begleitende Logistik sowie der touristischen Aktivitäten mit der eingesetztenLogistik in der Antarktis darzustellen. Auf dieser Basis soll eine vorläufige Bewertung nach AUGfür die bei diesen Aktivitäten entstehenden Umweltauswirkungen vorgenommen werden können, soferndies ohne Kenntnis der spezifischen Einsatzbedingungen möglich ist.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Proelß

Das Projekt "Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Proelß" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Umwelt- und Technikrecht durchgeführt. Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG / USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Wegener -

Das Projekt "Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Prof. Dr. Wegener -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener durchgeführt. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen, bedürfen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) einer Genehmigung durch das Umweltbundesamt (UBA). Dabei ist auch die artenschutzrechtliche Regelungen des Paragraph 17 Abs. 1 AUG zu beachten. Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt regelt Paragraph 3 Abs. 2 AUG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet das UBA die Umweltauswirkungen der jeweiligen wissenschaftlichen Tätigkeit. Vielfach handelt es sich dabei um komplexe Sachverhalte und weit in die Zukunft reichende Entwicklungen, die ein hohes Maß an Unsicherheiten aufweisen und sich aus der ex ante-Sicht einer exakten Beurteilung entziehen. Zudem erschweren die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine möglicherweise nicht-völkerrechtskonforme Umsetzung des USP im AUG die Entscheidungen des UBA. Die Studie soll unter Auslegung der gesetzlichen Regelungen eine Entscheidungsgrundlage für das Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten erarbeiten. Insbesondere sind Fragen der Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt, der artenschutzrechtlichen Regelung des Paragraph 17 AUG und der Entscheidungsspielräume des UBA zu analysieren und zu bewerten. Grundlage dafür bilden der Antarktis-Vertrag, das USP und AUG sowie weitere für die Antarktis relevante rechtliche Regelwerke. Insgesamt sollen drei Gutachten in Auftrag gegeben werden, um sich mit den aufgeworfenen Fragen umfänglich auseinander zu setzen.

Nutzung aktueller Erkenntnisse aus der Polarforschung für die Antarktis-Umweltschutzaufgaben

Das Projekt "Nutzung aktueller Erkenntnisse aus der Polarforschung für die Antarktis-Umweltschutzaufgaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von INASEA Institut für nachhaltige Aktivitäten auf See durchgeführt. Ein 1999 veröffentlichtes FuE-Vorhaben (FKZ 29625507) fast gleichlautenden Wortlauts stellt bereits wesentliche Erkenntnisse aus der marinen Ökosystemforschung hinsichtlich Ihrer Relevanz für die Durchführung von Genehmigungsverfahren von Forschungsaktivitäten und touristischer Aktivitäten nach dem AUG dar. Die darin vorgenommene Beschreibung und Klassifizierung von Auswirkungen von Forschung, Tourismus und Logistik auf die antarktische Meeresumwelt erwies sich als äußerst hilfreich bei der Bewertung von Tätigkeiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem AUG. Aufgrund fortgeschrittener technischer Entwicklung der bei der Polarforschung zum Einsatz kommenden Methoden und Geräte sowie ausgeweiteter logistischer und touristischer Aktivitäten in der Antarktis ist eine erneute Evaluation auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes erforderlich. Dabei ist nun auch die terrestrische Komponente der Ökosystemforschung und ihrer Umweltauswirkungen zu betrachten. Zielstellung: Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand über die wesentlichen Komponenten der antarktischen Umwelt soll umfassend dargestellt werden. Das umfasst die bei der modernen Polarforschung zum Einsatz kommenden Methoden und deren begleitende Logistik und die touristischen Aktivitäten und deren Logistik sowie die Bewertung und Klassifizierung der daraus entstehenden Umweltauswirkungen. Methodik: Die erforderlichen Analysen sind mit Hilfe einer Literaturauswertung und auf Grundlage o.g. Veröffentlichung (UBA-Text 83/99) sowie national und international verfügbare Materialien zur Methodik und den Auswirkungen der modernen Polarforschung durchzuführen. Anhand von Fallbeispielen soll die Beurteilung wissenschaftlicher Forschungsprogramme verdeutlicht werden. Die Empfehlungen für die umweltfreundliche Durchführung wissenschaftlicher Aktivitäten sind zu aktualisieren.

Sondergutachten zur Konzeption von nachhaltigem Tourismus in der Antarktis basierend auf einer Metastudie internationaler Vorschläge aus Politik und Forschung

Das Projekt "Sondergutachten zur Konzeption von nachhaltigem Tourismus in der Antarktis basierend auf einer Metastudie internationaler Vorschläge aus Politik und Forschung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Umweltbundesamt ist nach dem Ausführungsgesetz zum Umweltschutzprotokoll des Antarktisvertrages (AUG) Genehmigungsstelle für alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen. Die Umweltauswirkungen des individuell angelegten Tourismus in der Antarktis, beispielsweise Reisen mit einer Privatyacht, sportliche Aktivitäten wie Ski- oder Klettertouren oder auch der private Besuch von Forschungsstationen, werden bisher im internationalen Rahmen ohne verlässliche Datenlage diskutiert. Dabei können einzelne Besucher, z.B. durch Unkenntnis der Verhaltensregeln, negativ auf die im AUG festgelegten Schutzgüter einwirken. Durch die besonderen klimatischen Verhältnisse haben Eingriffe in die Umwelt der Antarktis durchaus langfristige Folgen, auch wenn nur ein kleiner Personenkreis diese Schäden verursacht. Aus diesem Grund ist hier Handlungsbedarf geboten. Die Metastudie des Ecologic Institute prüft daher im Rahmen einer Literatur- und Internetrecherche, welche Forschungsergebnisse und rechtliche Bestimmungen innerhalb des Antarktisvertragsgebiets den Bereich des Individualtourismus bisher betreffen. Dafür wurden wissenschaftliche Veröffentlichungen ebenso berücksichtigt wie politische Vorschläge, z.B. aus Papieren der vorangegangenen Antarktisvertragsstaatenkonferenzen. Darauf basierend wurden die bestehenden Kenntnisse überprüft und Lücken dargestellt, um im Ergebnis Empfehlungen für das internationale Vorgehen zur Nachhaltigkeit menschlicher Aktivitäten in dem spezifischen Fall des Individualtourismus zu formulieren. Die gesammelten Forschungsergebnisse und Konzeptvorschläge werden hier gegenübergestellt, um deren Umsetzungsmöglichkeiten und Effektivität abzuschätzen.

Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Frau Prof. Dr. Epiney -

Das Projekt "Die Genehmigung wissenschaftlicher Forschung in der Antarktis im Lichte von Umweltschutz und Forschungsfreiheit - Frau Prof. Dr. Epiney -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg Schweiz - Rechtswissenschaftliche Fakultät - Institut für Europarecht durchgeführt. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von Deutschland ausgehen, bedürfen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) einer Genehmigung durch das Umweltbundesamt (UBA). Dabei ist auch die artenschutzrechtliche Regelungen des Paragraph 17 Abs. 1 AUG zu beachten. Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt regelt Paragraph 3 Abs. 2 AUG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet das UBA die Umweltauswirkungen der jeweiligen wissenschaftlichen Tätigkeit. Vielfach handelt es sich dabei um komplexe Sachverhalte und weit in die Zukunft reichende Entwicklungen, die ein hohes Maß an Unsicherheiten aufweisen und sich aus der ex ante-Sicht einer exakten Beurteilung entziehen. Zudem erschweren die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und eine möglicherweise nicht-völkerrechtskonforme Umsetzung des USP im AUG die Entscheidungen des UBA. Die Studie soll unter Auslegung der gesetzlichen Regelungen eine Entscheidungsgrundlage für das Genehmigungsverfahren wissenschaftlicher Forschungstätigkeiten erarbeiten. Insbesondere sind Fragen der Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt, der artenschutzrechtlichen Regelung des Paragraph 17 AUG und der Entscheidungsspielräume des UBA zu analysieren und zu bewerten. Grundlage dafür bilden der Antarktis-Vertrag, das USP und AUG sowie weitere für die Antarktis relevante rechtliche Regelwerke. Insgesamt sollen drei Gutachten in Auftrag gegeben werden, um sich mit den aufgeworfenen Fragen umfänglich auseinander zu setzen.

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