Qualitätsbericht für den Zeitraum 2005 bis 2007 veröffentlicht Trinkwasser aus den über 2.600 großen zentralen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland hat eine gute bis sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der zweite Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) über die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch”, der die Jahre 2005 bis 2007 betrachtet. Demnach halten die Anlagen zu mehr als 99 Prozent die strengen gesetzlichen Anforderungen ein. Grenzwertüberschreitungen in 1 bis 2 Prozent der Überwachungsmessungen zeigten sich über den gesamten Berichtszeitraum lediglich in den Untersuchungen auf coliforme Bakterien. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits vorher beobachteten rückläufigen Trend von 1,1 Prozent Grenzwertüberschreitungen im Jahr 1999 auf 0,08 Prozent im Jahr 2007 - wobei nur das Berichtsjahr 2006 diesen Trend kurzfristig unterbrochen hatte (1,3 Prozent). Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung - zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich” ist. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten sind. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind das BMG und das UBA . Der Bericht basiert auf Messungen in allen 2.624 großen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland. Diese geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen rund 4,5 Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr und beliefern damit 65,5 Millionen Menschen, also 80 Prozent der deutschen Bevölkerung. Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren. 02.04.2009
Alte Holzöfen und -heizkessel verursachen einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Deshalb gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.“ Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. BImSchV mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln ebenfalls eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen ist eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand ausreichend.
Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und UBA . Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.
Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009 Etwa 450.000 Tonnen Reinigungsmittel wandern jährlich über die deutschen Ladentheken - davon etwa 250.000 Tonnen Geschirrspülmittel und etwa 200.000 Tonnen Haushaltsreinigungsmittel. Bei einigen Produkten werben die Hersteller mit der Verwendung natürlicher Rohstoffe - wie Orangenöl oder Zitrusöl. Auch manche Naturstoffe können jedoch Kontaktallergien auslösen oder schädlich für die Umwelt sein. „Was wir als natürlich ansehen, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht gleich besonders gut sein. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man Reinigungsmittel verwendet, die auf ihre Gesundheits- und Umweltwirkung geprüft sind”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2009. Viele Naturstoffe aus Pflanzen - besonders ätherische Öle - dienen in der Natur dazu, Fressfeinde oder Mikroorganismen abzuwehren. Derartige Stoffe sind in vielen Fällen gesundheitsschädlich und nicht umweltverträglich. Ein typisches Beispiel für diese Problematik stellt das häufig in Reinigungsmitteln verwendete Zitrusöl dar, welches auch die Stoffe Limonen und Citral enthält. Limonen ist ein Gefahrstoff, der als sensibilisierend und als umweltgefährlich eingestuft ist. Es kann somit Allergien auslösen und ist sehr giftig für Wasserorganismen. Citral ist als Stoff sensibilisierend und kann somit ebenfalls Allergien auslösen. Wer nicht nur Wert auf große Sauberkeit legt, sondern auch an seine Gesundheit und die Umwelt denkt, sollte daher folgendes beachten: Für ein gutes Putzergebnis und um Umweltbelastungen zu mindern, sollte man beim Einkauf zu Produkten greifen, die strengen Anforderungen hinsichtlich der Umwelt und Gesundheitsverträglichkeit bei den eingesetzten Rohstoffen unterliegen. Das europäische Umweltzeichen etwa zeichnet solche Produkte aus. Ein im Umweltzeichen geforderter Nachweis der Reinigungsleistung garantiert zusätzlich ein sauberes Ergebnis. Das EU-Umweltzeichen gibt es derzeit für Allzweck- und Sanitärreiniger, Hand- und Maschinengeschirrspülmittel sowie für Waschmittel. Noch ein paar Tipps zum Reinigen im Haushalt: Das UBA unterstützt den jährlichen bundesweiten Aktionstag zum „Nachhaltigen (Ab-)Waschen”. In diesem Jahr informieren die Fachleute des Amtes die Verbraucherinnen und Verbraucher speziell zum Thema nachhaltig Reinigen in Küche und Bad. Dazu gibt es am 9. Mai 2009 einen Informationsstand auf dem Regional- und Biomarkt am Lidiceplatz in Dessau-Roßlau und am 12. Mai 2009 eine Informationsveranstaltung zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im Rathauscenter Dessau-Roßlau. Weitere Fragen zu Wasch- und Reinigungsmitteln beantwortet gerne das Umweltbundesamt, Email: detergenzien [at] uba [dot] de .
Aktuelle Messdaten zu Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon von 400 Messstationen verfügbar Wie gut ist die Luft, die wir atmen? Verlässliche und aktuelle Informationen dazu gibt es ab sofort in der kostenlosen und werbefreien Android- und iPhone-App „Luftqualität“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die App stellt stündlich aktualisierte Daten für die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe Feinstaub (PM10), Stickstoffdioxid und Ozon zur Verfügung. Die Daten stammen von über 400 Luftmessstationen aus ganz Deutschland. Ein Luftqualitätsindex, der von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ reicht, informiert zudem auf einen Blick über die Luftqualität an jeder Station. Je nach Wert gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Auch der Empfang von Warnhinweisen kann eingestellt werden, um bei schlechter Luftqualität schnell informiert zu sein. Gleichzeitig zum Launch hat das UBA auch sein Luftdaten-Webportal weiterentwickelt und noch übersichtlicher gestaltet. Die App „Luftqualität“ Rund um die Uhr erfassen die Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität der Luft. Schon kurz nach der Messung sind die Messergebnisse für die einzelnen Schadstoffe und der daraus ermittelte Luftqualitätsindex (LQI) in der App verfügbar. Der LQI errechnet sich aus den gemessenen Konzentrationen der drei Schadstoffe Feinstaub (PM 10 ), Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Ozon (O 3 ), wobei der Schadstoff mit der schlechtesten Einzelbewertung das Gesamtergebnis des LQI bestimmt. Der LQI ist in fünf Klassen eingeteilt: sehr gut, gut, mäßig, schlecht und sehr schlecht. Je nach LQI-Klasse erfolgt eine Einordnung, ob die Luftverschmutzung gesundheitlich bedenklich ist oder Aktivitäten im Freien empfehlenswert sind. Die App ist werbefrei und kostenlos verfügbar. Das Luftdatenportal Umfassendere Informationen und Recherchen zur Luftqualität aktuell und in der Vergangenheit ermöglicht das erweiterte und neugestaltete Internet-Luftdatenportal des UBA : https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten . Neu ist auch hier der Luftqualitätsindex, der genau wie in der App einen schnellen Überblick über die aktuelle Situation gibt. Zusätzlich stellen Diagramme die Entwicklung des LQI in vergangenen Zeiträumen bis zum aktuellen Zeitpunkt dar. Das Luftdatenportal bietet zudem deutschlandweite Konzentrationskarten, die zeigen, wie stark die Belastung in Deutschland durch einen von fünf auswählbaren Luftschadstoffen (PM 10 , NO 2 , Ozon, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid) regional zu bestimmten Tagen und zum Teil auch Uhrzeiten ausfiel. Zusätzlich ist eine Ozonvorhersage für den aktuellen Tag und die kommenden zwei Tage verfügbar. Für alle fünf Schadstoffe sind die gemessenen Konzentrationsdaten jeder Messstation aktuell, aber auch für die Vergangenheit abrufbar. Individuell können hier Daten mehrerer Stationen oder Stoffe für verschiedene Zeiträume zusammengestellt, angezeigt und auch heruntergeladen werden. In Form von sortierbaren Tabellen sind für das aktuelle Jahr Grenz- und Zielwertüberschreitungen für PM 10 , NO 2 und Ozon aufgelistet. Zum Vergleich mit den Vorjahren stehen je nach Schadstoff Jahresbilanzen zurück bis zum Jahr 2000 zur Verfügung. Pro Schadstoff und Jahr sind in diesen alle grenz- oder zielwertrelevanten Auswertungen für jede einzelne Stationen verzeichnet. Das Luftdatenportal wird optimal in einem Desktop-Webbrowser angezeigt. Die Genauigkeit der Daten Alle tagesaktuell veröffentlichten Luftqualitätsdaten sind vorläufig und nicht qualitätsgesichert.
Auch bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte sind Gesundheit und Umwelt noch gefährdet Wie hat sich die Luftqualität in Deutschland verbessert? Welche Schadstoffe haben in der Luft ab- oder zugenommen? Sind die Grenzwerte für Luftschadstoffe ausreichend? Darüber beraten am 16. und 17. September 150 Fachleute in Dessau auf einer Tagung im Rahmen des europäischen Jahres der Luft. Im Mittelpunkt steht die Luftqualität in Städten und dicht besiedelten Regionen. Gemessen an geltenden Luftqualitätswerten gibt es in Ballungsräumen zu viele gesundheitsgefährdende Stoffe in der Luft, insbesondere Stickstoffoxide und Feinstaub. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „In vielen deutschen Städten werden die wichtigen Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub überschritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt aber zum Schutz der Gesundheit sogar noch strengere Werte für einige Luftschadstoffe, z.B. für Feinstaub und Ozon. Da immer mehr Menschen in Städten leben, besteht hier großer Handlungsbedarf.“ Aktuell konzentrieren sich die Bemühungen aber auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte an besonders belasteten Standorten. Ein Umweltproblem stellen auch die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft dar, die die Biodiversität von Ökosystemen gefährden. Insgesamt gesehen hat sich die Luftqualität in den letzten Jahrzehnten aber erheblich verbessert, vor allem durch Anstrengungen des produzierenden Gewerbes, der Kraftwerke und der Fahrzeugindustrie. Gemessen an den in der EU geltenden Grenzwerten sind in Deutschland insbesondere die Konzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub noch immer zu hoch und das, obwohl die Freisetzung dieser Schadstoffe oder ihrer Vorläufersubstanzen in die Luft in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind. Die höchsten Belastungen von Stickstoffdioxid und Feinstaub treten in der Nähe ihres Entstehungsortes, in Ballungsräumen und an stark verkehrsbelasteten Orten auf. Die wichtigste Quelle für Stickstoffoxide ist der Straßenverkehr. Feinstaub entsteht vor allem durch Verbrennungsprozesse. Dabei würde die menschliche Gesundheit auch noch bei Einhaltung der Grenzwerte deutlich belastet. Die Empfehlungen der WHO sehen besonders für Feinstaub deutlich geringere Werte vor. Das hat einen guten Grund: aktuelle Studien zeigen beispielsweise ein um 20 Prozent erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, wenn die Feinstaubkonzentration um 10 µg/m3 steigt. Und selbst in der relativ sauberen Luft in Kanada ist ein höheres Niveau an Feinstaubkonzentrationen mit einer höheren Sterblichkeit verbunden. Das Ziel der Luftreinhaltung darf sich daher nicht auf die Einhaltung von Grenzwerten beschränken. Maßnahmen für eine bessere Luft müssen auch dazu beitragen, die Hintergrundkonzentrationen in Städten und im ländlichen Raum zu senken. Zudem sind zwei Drittel der Fläche der deutschen Ökosysteme Einträgen von Stickstoffverbindungen aus der Luft ausgesetzt, die deren Belastungsgrenzen überschreiten. Jochen Flasbarth: „Um einen effektiven Schutz der menschlichen Gesundheit und der Ökosysteme zu gewährleisten, sind weitere Anstrengungen nicht nur beim Verkehr oder bei Industrieanlagen nötig. Auch bei anderen Emittenten wie Kleinfeuerungsanlagen in Privathaushalten, die zunehmend mit Holz befeuert werden, und die Landwirtschaft, die in erheblichem Umfang Ammoniak freisetzt, müssen Emissionen gesenkt werden, um die Luftqualität weiter zu verbessern.“ Das Ziel einer „reinen Luft“ ließe sich aber nur mit einem Bündel von Maßnahmen erreichen, die gleichzeitig ergriffen werden. Dazu zählen beispielsweise eine schnellstmögliche Einführung der Euro 6/VI-Norm für Kraftfahrzeuge, die Ausschöpfung vorhandener Minderungspotentiale zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft, wie die Abluftreinigung in Stallgebäuden, und die Reduktion von Emissionen aus privaten Holzfeuerungen. Auch die Mitwirkung deutscher Fachleute bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen trägt dazu bei, anspruchsvolle Emissionsstandards festzulegen. Gleichzeitig gilt es auch den Herausforderungen zu begegnen, die der Klimawandel für die Luftreinhaltung bereithält. Die CCAC (Climate and Clean Air Coalition), in der Deutschland mitwirkt, ist eine Beispiel, bei Klimaschutz und Luftreinhaltung Synergien zu nutzen und insbesondere in Schwellenländern eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen. Solche Synergien entstehen, wenn beispielsweise die Freisetzung von Black Carbon reduziert wird: Das ist sowohl Gesundheitsschutz als auch Klimaschutz. Luft kennt keine Grenzen. Luftverunreinigungen können tausende von Kilometern zurücklegen, Grenzen überschreiten und sich weltweit in der Erdatmosphäre ausbreiten. Deshalb erfordert die die Überwachung und Langzeitbeobachtung von Luftschadstoffen und ihrer Wirkungen internationale Zusammenarbeit. Den deutschen Beitrag dazu liefert das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes. Sieben Messstationen in sogenannten Reinluftgebieten analysieren seit fast 50 Jahren Luft, Feinstaub und Regenwasser auf ferntransportierte, menschenverursachte Luftschadstoffe und deren Wirkungen auf Ökosysteme. Anlässlich des EU-Jahres der Luft stellt das Umweltbundesamt daher sein Luftmessnetz, dessen Aufgaben und ausgewählte Ergebnisse in einem Kurzfilm und einer neuen Broschüre dar.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.
Erste Ergebnisse für 600 Haushalte mit Kindern Welche Schadstoffe enthält der Hausstaub in Wohnungen und Häusern von Familien mit Kindern? Aktuelle Daten dazu liefert der Basisbericht „Hausstaub” des Umweltbundesamtes (UBA), der im Rahmen des Kinder-Umwelt-Survey (KUS) entstand. Die Forscherinnen und Forscher fanden zum Teil Stoffe, deren Produktion und Anwendung seit Jahren verboten ist, weil sie schädlich sind: Etwa das Mückenbekämpfungsmittel Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) oder das Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP). DDT wurde in 39 Prozent, PCP sogar in 83 Prozent der Hausstaubproben nachgewiesen. Die Daten ermittelte das UBA zwischen Mai 2003 und 2006 in 600 Haushalten mit Kindern. Das UBA wird die Daten für weitere Schadstoffe auswerten und veröffentlichen – die Forscher wollen so klären, mit welchen anderen Umweltschadstoffen der Hausstaub belastet ist und was mögliche Quellen sind. Hausstaub enthält neben „Schmutz” eine ganze Reihe von Chemikalien, die durch die Wohnungsausstattung – wie Fußbodenbeläge - oder Produkte des täglichen Gebrauchs – wie Schädlingsbekämpfungsmittel – in die Wohnungen gelangen. Da Kinder alles Mögliche interessant finden, begreifen und probieren wollen, stecken sie Vieles in den Mund. Die Folge dieses typischen „Hand-zu-Mund-Verhaltens”: Kinder können mit dem Hausstaub auch gesundheitsschädliche Stoffe aufnehmen. Die UBA -Analysen umfassten neben DDT und PCP auch weitere Schädlingsbekämpfungsmittel -wie HCB (Hexachlorbenzol) und einige der polychlorierten Biphenyle ( PCB ), die Innenraumschadstoffe sind. Die Produktion und Anwendung dieser Stoffe ist zum Teil schon lange verboten, weil sie gesundheitlich problematische Eigenschaften haben: DDT ist ein langlebiger Umweltschadstoff, der Wirkungen auf das zentrale Nervensystem hat und zu den Stoffen gehört, die auf das menschliche Hormonsystem einen Einfluss haben. PCP ist so wie DDT eingestuft als „möglicherweise Krebs erregend beim Menschen”. Diese Stoffe waren früher in Holzschutzmitteln für den Innenraum enthalten. Durch verschiedene ausländische Produkte gelangen sie noch heute in den Innenraum und somit in den Hausstaub. Die Stoffgehalte des Hausstaubs sind ein wichtiger Indikator für das Vorkommen schwer- und nichtflüchtiger Chemikalien in Innenräumen. Die neuen Ergebnisse dienen der Bewertung anlassbezogener Studien. Die Analyse von Hausstaub ist ein Screening-Instrument. Der neue Bericht beschreibt die Gehalte der Stoffe im Hausstaub übersichtlich in Tabellen. Die Daten sind nach der Wohnregion der Familie (westliche und östliche Bundesländer), dem sozialen Status (etwa Einkommen, Bildungsgrad und berufliche Stellung der Eltern) und dem Baujahr des Hauses gegliedert. Diese Merkmale sind nach den Erfahrung des UBA die wichtigsten, um die Belastung mit Schadstoffen im Hausstaub zu erklären. Damit zeigt sich zum Beispiel, wie hoch die Belastungen des Hausstaubs in den neuen und alten Ländern sind: Das Mückenbekämpfungsmittel DDT kommt häufiger in den neuen Ländern im Hausstaub vor, den Wirkstoff PCP dagegen, der bis 1989 in Holzschutzmitteln enthalten war, fanden die Expertinnen und Experten häufiger in den alten Bundesländern. Auch einige der PCB, die zum Beispiel noch bis 1989 in Kondensatoren eingesetzt waren und außerdem in Fugendichtungsmassen vorkamen, finden sich häufiger im Hausstaub aus den alten Bundesländern. Der Kinder-Umwelt-Survey (KUS) ist der erste bundesweite Survey nur für Kinder. Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Robert Koch-Institut ( RKI ) für den KUS in den Jahren von 2003 bis 2006 eine repräsentative Stichprobe von 1.790 Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren aus 150 Orten Deutschlands untersucht. Der KUS ist ein Modul des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) des RKI. Die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung förderten den KUS.
Neben aktuellen Luftdaten nun auch Ozonvorhersage – optimierte Tablet-Version verfügbar Das Umweltbundesamt bietet in seiner App „Luftqualität“ ab sofort auch eine Ozonvorhersage an. Damit können die erwarteten Ozonwerte für den aktuellen und zwei Folgetage angezeigt werden. Falls innerhalb der nächsten 24 Stunden besonders hohe Ozonwerte erwartet werden, kann man sich automatisch warnen lassen. Neben den Ozonwerten stellt die App stündlich aktualisierte Daten für die gesundheitsgefährdenden Schadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid zur Verfügung. Die App ist kostenlos und werbefrei und für die Betriebssysteme iOS und Android erhältlich. Verbessert wurde in der aktuellen Version auch die Übersichtlichkeit: Eine deutschlandweite Ansicht gibt nun Auskunft über den Zustand der Luftqualität im ganzen Land. Damit ist auf einem Blick ersichtlich, welche Luftqualitätsindexwerte („sehr gut“ bis „sehr schlecht“) gerade innerhalb jedes Bundeslandes ermittelt wurden. Hat man eine Station ausgewählt, verweist jetzt ein detaillierter Kartenausschnitt auf die genaue Lage der Station. Neben vielen weiteren Verbesserungen gibt es die App nun auch im Dark Mode. Zudem ist jetzt auch eine für Tablets optimierte Version verfügbar. Die deutschlandweiten Daten der über 400 Luftmessstationen stammen zum überwiegenden Teil aus den Messnetzen der Bundesländer. Der Luftqualitätsindex, der von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ reicht, informiert auf einen Blick über die Luftqualität an jeder Station. Je nach Höhe der Belastung gibt die App Gesundheitstipps für Aktivitäten im Freien. Auch der Empfang von Warnhinweisen kann eingestellt werden, um bei schlechter Luftqualität schnell informiert zu sein.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie HLNUG untersucht den Ausstoß von Staub und ultrafeinen Partikeln Kaminöfen erleben seit einiger Zeit eine Renaissance: In Deutschland gibt es mehr als elf Millionen solcher so genannter „Einzelraumfeuerungsanlagen“. Pro Jahr werden zudem rund 200.000 neue Kaminöfen verkauft, die zum Großteil alte Geräte ersetzen. Während die einen die hohen Energiepreise umgehen wollen, schätzen die anderen das Holzfeuer als gemütliche Wärmequelle. Kaminabgase haben jedoch einen negativen Einfluss auf die Luftqualität und auf die menschliche Gesundheit. Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Feinstaub, Ruß, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Stickoxide. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt ( UBA ) geförderten Forschungsprojektes die Emission ultrafeiner Partikel (UFP) und die Wirksamkeit eines elektrostatischen Staubabscheiders (umgangssprachlich „Elektrofilter“ genannt) zur Minderung der Feinstaubemissionen eines Kaminofens untersucht. Das Ergebnis: Die Emissionen von Staub und UFP können mit Hilfe eines integrierten Staubabscheiders erheblich reduziert werden. Bei dem untersuchten Modell konnte eine Minderung der Anzahl der ultrafeinen Partikel um 97 Prozent erzielt werden. Das Forschungsvorhaben diente dazu, ein neues Messverfahren zur Bestimmung der Anzahl von Feinstaubpartikeln zu validieren, welche für das Umweltzeichen Blauer Engel für Kaminöfen (DE-UZ 212) sowie für nachrüstbare Staubabscheider (DE-UZ 222) entwickelt wurde. Dazu wurde am Kaminofenprüfstand des HLNUG in Kassel zusammen mit sieben weiteren Laboren aus Deutschland, Dänemark und der Schweiz das Messverfahren zur Bestimmung der Anzahlkonzentration ultrafeiner Partikel im Kaminofenabgas geprüft. Die Messwerte der verschiedenen Prüfstellen zeigten, dass das Messverfahren die Größenordnung der Partikelanzahl sicher bestimmten konnte. Somit steht einer verbindlichen Einführung des Messverfahrens zur Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration im Rahmen des Umweltzeichens Blauer Engel für Kaminöfen und Staubabscheider nichts mehr im Weg. Im Zuge der Messverfahrensvalidierung wurden auch die Minderungspotentiale eines „Elektrofilters“ in Bezug auf ultrafeine Partikel und Feinstaub untersucht. Für den eingesetzten kommerziell erhältlichen Kaminofen ergaben sich eine Emissionsminderung von im Mittel 97 Prozent für die Partikelanzahlkonzentration (UFP) und 84 Prozent für die Partikelmassenkonzentration. Als UFP beziehungsweise Ultrafeinstaub werden kleinste Staubteilchen bezeichnet, die kleiner als 100 Nanometer sind. Zum Vergleich: Man müsste mehr als 10.000 ultrafeine Partikel aneinanderreihen, um eine Strecke von einem Millimeter zu erreichen. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Solche ultrafeinen Partikel entstehen zum Beispiel bei Verbrennungsprozessen – so auch bei einem Kaminofen. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. UFP stehen im Verdacht, verschiedenste Erkrankungen wie Bronchitis, Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verursachen. Der Austausch alter Holzöfen durch neue mit dem Umweltzeichen Blauer Engel führt zu einer Verringerung der Feinstaubemissionen und somit zu einer Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Kaminöfen. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der Typprüfung für Kaminöfen besteht die besondere Anforderung des Blauen Engels darin, dass die Öfen deutlich niedrigere Staub‑, Kohlenmonoxid- und flüchtige Kohlenwasserstoffemissionen aufweisen und dies auch während der emissionsreichen Anzündphase nachzuweisen ist.
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