Fließgewässerachsen der Gewässerkennzahlstufe 1 bis 6 auf Datengrundlage des ATKIS-Basis-DLM (Stand 2016). Die Gewässerkennzahl nach LAWA-Richtlinie bildet die hierarchische Abfolge der Vorfluterverhältnisse ab (Bsp. Donau: Kennzahl 1, Stufe 1, Isar: Kennzahl 16, Stufe 2, Loisach: Kennzahl 162, Stufe 3). Erfassung einzelner Achsabschnitte mit unterschiedlichen Attributen.
Seenverzeichnis 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
Seenverzeichnis 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
Fließgewässernetz 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
Fließgewässernetz 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
Die Risikokulisse 2011 umfasst alle bayerischen Gewässer, für die bei der vorläufigen Risikobewertung im Rahmen des 1. Umsetzungszyklus der EG-HWRM-RL ein besonderes Hochwasserrisiko ermittelt wurde. Entlang dieser Gewässer wurden bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt. Die Risikokulisse 2011 umfasst in Bayern ca. 7.650 Kilometer Gewässer. Im Abstand von jeweils sechs Jahren wird die vorläufige Risikobewertung einer Prüfung unterzogen und die Risikokulisse gegebenenfalls angepasst.
Die Risikokulisse 2011 umfasst alle bayerischen Gewässer, für die bei der vorläufigen Risikobewertung im Rahmen des 1. Umsetzungszyklus der EG-HWRM-RL ein besonderes Hochwasserrisiko ermittelt wurde. Entlang dieser Gewässer wurden bis Ende 2013 Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt. Die Risikokulisse 2011 umfasst in Bayern ca. 7.650 Kilometer Gewässer. Im Abstand von jeweils sechs Jahren wird die vorläufige Risikobewertung einer Prüfung unterzogen und die Risikokulisse gegebenenfalls angepasst.
Die Risikokulisse 2018 umfasst alle bayerischen Gewässer, für die bei der vorläufigen Risikobewertung im Rahmen des 2. Umsetzungszyklus der EG-HWRM-RL ein besonderes Hochwasserrisiko ermittelt wurde. Entlang dieser Gewässer werden bis Ende 2019 Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt. Die Risikokulisse 2018 beinhaltet ca. 8.400 Kilometer bayerischer Gewässer. Im Abstand von jeweils sechs Jahren wird die vorläufige Risikobewertung einer Prüfung unterzogen und die Risikokulisse gegebenenfalls angepasst.