Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Fließgewässer in Dresden,amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres. In diesem Thema ist Verlauf der Fließgewässer erster Ordnung, der Fließgewässer zweiter Ordnung und der künstlichen Fließgewässer in Dresden als Achslinien dargestellt. Die Gewässerachsen sind in Abschnitten untergliedert. Zu den einzelnen Gewässern/Abschnitten sind folgende Sachinformationen angeboten: Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); eindeutige Abschnittsnummer (ABNR), Gewässerkennzahl (GEWKZ) und Gebietskennzahl (GEBKZ) entsprechend LAWA-Richtlinie, eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGEW); Angabe, ob das Gewässer verrohrt oder offen ist (ROHR und ROHR_ERL); Gewässerordnung (ORND_KZ und ORDN); Lage von Beginn (Quelle, GEW_BEGINN) und Ende (Mündung, GEW_ENDE) des Gewässers; Gesamtlänge des Gewässers in km (LAENGEGES_KM); Angaben, auf welchen Grundlagen der Verlauf des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE), Angaben zum Ersteller der einzelnen Linien, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle) sowie Änderungsdaten. Die Abschnittsnummerierung (ABNR) erfolgt entgegen der Fließrichtung, der Mündungsabschnitt jeden Gewässers hat die Abschnittsnummer GWNR/1. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
In diesem Thema werden Lage und Ausdehnung der stehende Gewässer zweiter Ordnung, der künstlichen stehenden Gewässer und der mit wasserwirtschaftlich untergeordneten Bedeutung in Dresden mit dem amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres dargestellt. Zu den einzelnen Gewässern sind folgende Sachinformationen angeboten: Angaben zum Ersteller der einzelnen Fläche, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle); Angaben, auf welchen Grundlagen Lage und Ausdehnung des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE); Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); Lagebeschreibung (BEMERK); eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGWE); Gewässerordnung (ORDN und ORND_KZ); Gewässerfläche in m² (FLAECHE) sowie Änderungsdaten. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der stehenden Gewässer zweiter Ordnung und der künstlichen stehenden Gewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Die Verbandsgemeinde Westerburg, Verbandsgemeindewerke, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, hat mit Schreibem vom 15.05.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen eine Versuchsbohrung niederzubringen, Pumpversuche durchzuführen und diese Versuchsbohrung bei ausreichender Ergiebigkeit entweder zu einem Brunnen zur dauerhaften Grundwasserentnahme oder bei nicht ausreichender Ergiebigkeit zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Die geplante Versuchsbohrung „Br. Stockum-Püschen“ dient der Standorterkundung zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Versorgungsbereich Stockum-Püschen und soll den in seiner Ergiebigkeit zurückgegangenen Brunnen „Püschen/Im Aschstruth ersetzen. Die beantragte Maßnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne der §§ 8, 9, 10 und 12 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich analog zu § 19 LWG, wonach Bohrungen durch die Obere Wasserbehörde erlaubt werden, sofern diese Bohrungen der Wassererschließung zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen und für den nachfolgenden Versorgungsbetrieb eine Folgezulassung durch die Obere Wasserbehörde zu erteilen wäre. Die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierfür wurde mit Bescheid vom 11.07.2025 erteilt. Für die Benutzungen ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.4 UVPG, bei Tiefbohrungen zum Zweck der Wasserversorgung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits bei der angrenzenden bereits in Betrieb befindliche Gewinnungsanlage „Br. Püschen/Im Aschstuth“ wurden bislang keine nachteiligen Auswirkungen festgestellt, so dass keine Verschlechterungen zu erwarten sind. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Westerburg in der Ausgabe Nr. 28 vom 10.07.2025 veröffentlicht.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind.
Das Wasserbuch ist eine zentrale Dokumentation genehmigter Grund- und Oberflächenwasserbenutzungen. Die Wasserbehörden des Landes Brandenburg, sowie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sind seit dem 19. Juni 2012 in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Eintragungen in dieses öffentliche Register verantwortlich. Seit der Bereitstellung der Software „Elektronisches Wasserbuch“ (2019) erfolgt Schritt für Schritt die Übertragung aller relevanter Wasserrechtsverhältnisse in die zentrale Datenbank. Ähnlich dem Grundbuch gibt das Wasserbuch einen Überblick über wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, also wesentliche wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse, sowie wasserwirtschaftlich begründete Schutzgebiete. Die Eintragungen im Wasserbuch haben keine rechtsändernde oder rechtsbegründende Wirkung. Jede wasserbuchrelevante Gewässerbenutzung wird über ein sogenanntes Wasserbuchblatt mit festem Inhalt dokumentiert. Die rechtliche Grundlage dafür ist die brandenburgische Wasserbuchverordnung. (https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212657) Einen Überblick über bestehende Gewässerbenutzungen erhalten Sie über die Kartenanwendung Elektronisches Wasserbuch der Auskunftsplattform Wasser.Detaillierte Auskünfte können beim Wasserwirtschaftsamt des Landes Brandenburg oder der jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörde der Landkreise oder der kreisfreien Städte beantragt werden. Das berechtigte Interesse muss entsprechend im Antrag dargelegt werden.
Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung bei Gewässern I.Ordnung. 1. Erteilung Wasserrechtlicher Erlaubnis bei Einleitungen/Entnahmen 2. Überwachung der Einleitkriterien 3. Prüfung von Genehmigungsfähigkeit von baul. Anlagen an und im Wasser 4. Indirekteinleitgenehmigungen 5. Mitwirkung bei Planfeststellung und Genehmigung, UVP-Verfahren 6. Mitwirkung bei Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten
Wasserrechtliche Entscheidungen zur Gewässerbenutzung.
Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH plant die Sanierung des Kavernenplatzes H111 in Heide. Für den Einbau bzw. bei der Herstellung der Abscheider-Anlage ist eine Grundwasserab-senkung von ca. 39.000 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Lieth im Kreis Dithmarschen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächen-wasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine stand-ortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprü-fung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen wer-den. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 434 |
| Europa | 17 |
| Kommune | 22 |
| Land | 353 |
| Weitere | 67 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 130 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 373 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Taxon | 3 |
| Text | 132 |
| Umweltprüfung | 219 |
| unbekannt | 75 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 382 |
| Offen | 406 |
| Unbekannt | 25 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 789 |
| Englisch | 61 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 5 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 291 |
| Keine | 310 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 10 |
| Webseite | 240 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 598 |
| Lebewesen und Lebensräume | 718 |
| Luft | 343 |
| Mensch und Umwelt | 813 |
| Wasser | 813 |
| Weitere | 786 |