Die ca. 20.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Die hier bereitgestellten Daten beinhalten eine Kartendarstellung und einen Download-Dienst mit den Orten und wesentlichen Inhalten der Wasserrechte. Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Dieser Dienst beschreibt das ATKIS-Basis-DLM. Die hier zugrunde liegenden Daten wurden nach Vorgabe der AdV Produktspezifikation ATKIS-Basis-DLM-Shape in der Version 1.1 modelliert.:Diese Ebene beinhaltet alle Objekte der Objektart AX_Ortslage (52001).„‚Ortslage' ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche. Die Ortslage enthält neben 'Wohnbaufläche', 'Industrie- und Gewerbefläche', 'Fläche gemischter Nutzung', 'Fläche besonderer funktionalerPrägung' auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehendenFlächen des Verkehrs, von Gewässern, von Flächen, die von 'Bauwerke und sonstige Einrichtungen' für Erholung, Sport und Freizeit belegt sind, sowie von 'Vegetationsflächen'.“ [OK]Ihre Ausdehnung überdeckt in der Regel Flächenobjekte aus allen anderen Ebenen.
Ankündigung: Im Zeitraum vom 25.10. bis 06.12.2024 findet die Migration der ALKIS Daten in die neue Betriebsumgebung statt. In diesem Zeitraum werden die Daten nicht aktualisiert. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: 3a-verfahrensbetreuung@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ausgewählten Daten: Tatsächliche Nutzung (Siedlung, Verkehr, Vegetation, Gewässer)
Die ca. 20.000 eingetragenen Wasserrechte beinhalten die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser. Folgende Kategorien von Nutzungsrechten werden geführt: Grundwasser: - Absenken und sonstige Nutzung - Einleiten ins Grundwasser - Energiegewinnung - Entnahme aus Grundwasser Oberflächengewässer: - Anlage an/in/über Gewässern - Ausbau/Unterhaltung - Einleiten in Oberflächengewässer - Entnahme aus Oberflächengewässer - Hochwasserschutz - Stauen - Sonstige Nutzungen Die Eintragung der Wasserrechte erfolgt im Wasserbuch, das nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) zu führen ist. Das Wasserbuch wird vom Amt für Umweltschutz geführt und beinhaltet die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Die hier bereitgestellten Daten beinhalten eine Kartendarstellung und einen Download-Dienst mit den Orten und wesentlichen Inhalten der Wasserrechte. Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch eine digitale Akte ergänzt wird, die eine Kopie des Bescheides oder der sonstigen Schriftstücke enthält, durch die das Nutzungsrecht begründet wird. Die Akten der Wasserrechte können im Amt für Umweltschutz eingesehen werden. Die Daten werden als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.
Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der stehenden Gewässer zweiter Ordnung und der künstlichen stehenden Gewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Die Tatsächliche Nutzung stellt Grundflächen dar und beschreibt, wie Grund und Boden vor Ort aktuell genutzt werden. Die Tatsächliche Nutzung wird als Teil des Grunddatenbestandes von ALKIS geführt und beinhaltet raumbezogene Objekte, die gegliedert sind in die vier bundesweit einheitlichen Objektartengruppen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer. Sämtliche Eigenschaften der Objektarten der Tatsächlichen Nutzung sind im ALKIS-Objektartenkatalog nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2 festgehalten.
Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Alle sechs Jahre werden in Deutschland aktuelle Planungen für die Verbesserung des Zustands der Gewässer in einer Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ veröffentlicht. Aktuell sind nur knapp zehn Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer in gutem ökologischen Zustand. Das ist zwar eine leichte Verbesserung gegenüber 2015, stellt Deutschland aber weiter vor große Herausforderungen. Positiv ist, dass die chemischen Belastungen im Grundwasser insgesamt leicht zurückgegangen sind. Allerdings musste jeder fünfte Grundwasserkörper in Deutschland weiterhin wegen zu hoher Nitratwerte als schlecht bewertet werden. Diese Belastung stammt vor allem aus der Landwirtschaft. Insgesamt hat sich der Zustand vieler Gewässer in den vergangenen Jahren in einzelnen Aspekten verbessert. Sie sind aber noch nicht im guten Zustand. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie sollen die Gewässer bis 2027 chemisch, ökologisch und – beim Grundwasser – auch in der verfügbaren Menge „gut“ sein. Bundesumweltministerin Lemke unterstreicht die Bedeutung der anspruchsvollen Ziele des europäischen Gewässerschutzes: „Das Fischsterben an der Oder hat uns unmissverständlich gezeigt, wie stark wir die Gewässer mit Nutzungen überfordern. Die Klimakrise verstärkt die bereits vorhandenen Belastungen der Gewässer. Wir müssen deshalb neu bewerten, was wir den Gewässern in Zeiten von Klimakrise, von Hitze, von niedrigen Wasserstände noch zumuten können. Um unsere Wasserressourcen auch künftig angesichts von Hitzewellen und Dürreperioden zu sichern und das Wasser in der Landschaft zu halten, benötigen wir gesunde und widerstandsfähige Gewässer und Renaturierung. Eine nationale Wasserstrategie der Bundesregierung und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz sind dafür unerlässlich.“ Laut UBA -Präsident Dirk Messner kämpft der Gewässerschutz vor allem mit zwei Problemen: „Zu hohe Nähr- und Schadstoffeinträge und der kompromisslose Ausbau der Gewässer in den vergangenen Jahrzehnten sind die Hauptprobleme, unter denen unsere Gewässer leiden. Zu viele Nährstoffe finden ihren Weg vom Acker in den Fluss und dann ins Grundwasser. Auch über Kläranlagen werden noch zu viele gewässerschädliche Stoffe eingetragen.“ Das UBA unterstützt die Vorhaben der Länder, an einem Viertel der Gewässer Kläranlagen aus- oder neu zu bauen und damit ökologisch zu optimieren. Die Umstellung auf den ökologischen Landbau, ein optimierter und reduzierter Düngereinsatz und Maßnahmen an den Quellen von Chemikalieneinträgen könnten zudem helfen, die Einträge gewässerschädlicher Stoffe von Beginn an zu reduzieren. Die Prognosen zur Entwicklung des Gewässerzustands lassen erwarten, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie auch 2027 nicht erreicht sein werden. Der Präsident des UBA Dirk Messner wirbt daher für mehr Tempo und Ambition im Gewässerschutz: „Es wird in den kommenden Jahren darauf ankommen, die vielen geplanten Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen auch zügig umzusetzen. Dafür müssen ausreichend Personal und finanzielle Mittel bereitgestellt werden.“ Alle Daten wurden vom Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium ( BMUV ) für einen gemeinsamen Bericht auf Basis von Länderdaten fristgerecht an die EU-Kommission übermittelt. Die Broschüre „Die Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer in Deutschland 2021. Fortschritte und Herausforderungen“ beinhaltet alle Daten zum Zustand der Gewässer in Deutschland im Jahr 2021. Sie beschreibt Belastungen und die Verbesserungen, die in den vergangenen Jahren erzielt wurden. Zudem zeigt sie die Maßnahmen auf, die notwendig sind, damit unsere Gewässer Lebensräume für vielfältige Arten bieten und auch langfristig ausreichend sauberes Wasser für alle zur Verfügung steht. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Expertenbericht geht von menschengemachter Umweltkatastrophe aus Die wahrscheinlichste Ursache für das Fischsterben in der Oder ist ein sprunghaft gestiegener Salzgehalt, der gemeinsam mit weiteren Faktoren für eine massive Vermehrung einer für Fische giftigen Brackwasseralge geführt hat. Das geht aus dem Bericht der deutschen Expertengruppe hervor, der heute veröffentlicht wurde. Die Brackwasseralge Prymnesium parvum erzeugt eine giftige Substanz, die für Fische und andere Wasserorganismen tödlich ist. Gleichzeitig mussten die Experten mangels verfügbarer Informationen offenlassen, was die Ursache für den unnatürlich hohen Salzgehalt war. Unklar ist auch, wie die Brackwasseralge, die normalerweise in Küstengewässern vorkommt, ins Binnenland geraten ist. Die Ergebnisse des polnischen Berichts wurden gestern in Warschau vorgestellt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das Fischsterben in Oder ist eine gravierende Umweltkatastrophe. Sie wurde durch menschliche Aktivitäten verursacht, das ist ein zentrales Ergebnis der Untersuchungen: Salzeinleitungen sind nach Ansicht der Fachleute die Ursache für das Fischsterben. Der hohe Salzgehalt in der Oder und weitere Faktoren führten zu einer massiven Vermehrung einer Brackwasseralge. Das Gift dieser Alge war für die Fische tödlich. Diese verheerende Wirkungskette ist für die Fachleute am wahrscheinlichsten. Dennoch bleiben Fragen offen. Neben der Ermittlung der Ursachen steht vor allem die Regeneration der Oder im Vordergrund. Das Bundesumweltministerium wird betroffene Regionen unterstützen, z. B. um alle Umweltschäden zu analysieren und die Renaturierung voranzutreiben. Ausbaumaßnahmen an der Oder stehen einer erfolgreichen Regeneration entgegen. Daher suche ich den Austausch mit meiner polnischen Kollegin, um für dieses Verständnis zu werben und um gemeinsame nächste Schritte zu vereinbaren. Mit der Überarbeitung des Warn- und Alarmplans für die Oder wurde bereits begonnen. Klar ist auch: Das Fischsterben ist nicht nur ein Problem der Oder. Angesichts der Klimakrise ist ernsthaft zu prüfen, was wir unseren Flüssen in Zukunft noch zumuten können. Wir müssen die Einleitungen von Stoffen, z. B. aus Kläranlagen, in Flüsse überprüfen und reduzieren. Das werde ich mit den Bundesländern im November diskutieren.“ Lilian Busse, UBA -Vizepräsidentin und Leiterin der deutschen Delegation: „Unsere Hypothese können wir erst abschließend bestätigen, wenn auch der Untersuchungsbericht aus Polen ausgewertet ist. Wichtig ist es, die Resilienz des Ökosystems Fluss- Aue im Klimawandel weiter zu stärken. In Zeiten des Klimawandels mit langen niederschlagsfreien Perioden und hohen Temperaturen überlasten die vielfältigen Nutzungen unsere Flüsse. Die EU- Wasserrahmenrichtlinie fordert einen guten Zustand der Gewässer und enthält ein Verschlechterungsverbot. Ein naturnäherer, guter Zustand würde die Widerstandsfähigkeit der Flüsse stärken und gleichzeitig den Schutz vor Hoch- und Niedrigwasser verbessern. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssen nun so schnell wie möglich umgesetzt werden.“ Die schnell angestiegene Salzkonzentration in der Oder sowie die Sonneneinstrahlung begünstigten das rasante Wachstum der Algenart Prymnesium parvum. Laut Bericht der deutschen Expertinnen und Experten ist dies durch zahlreiche deutsche Wasserproben und Satellitenaufnahmen belegt. Mit mikroskopischen und molekularbiologischen Untersuchungen konnte diese Brackwasseralge und das von ihr gebildete Algengift Prymnesin eindeutig identifiziert werden. Noch unklar ist, wie die Alge, die eigentlich im salzhaltigen Brackwasser in Küstennähe vorkommt, ihren Weg in die Oder gefunden hat. Dass Gewässer teils zu hohe Salzgehalte aufweisen, ist auch aus anderen Flüssen in Deutschland bekannt. Der Salzgehalt der Werra etwa ist seit Jahrzehnten deutlich zu hoch, was an Salzeinleitungen aus dem Kalibergbau liegt. Warum aber der Salzgehalt in der Oder nun so schnell und derart stark angestiegen ist, müssen die polnischen Untersuchungsergebnisse zeigen. Die Autorinnen und Autoren des deutschen Berichts sind einer Vielzahl von Hypothesen für die Ursache des Fischsterbens nachgegangen. Infolgedessen erscheint den Fachleuten das Zusammenspiel von hohem Salzgehalt und massiver Vermehrung der giftigen Brackwasseralge in dem ohnehin durch die Klimakrise bereits gestressten Gewässer als die wahrscheinlichste Ursache. Andere Ursachen für das Fischsterben haben sich als wenig wahrscheinlich erwiesen. So untersuchte die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) das Oderwasser auf Schwermetalle und mit der so genannten Non-Target-Analytik auf mehr als 1.200 potentiell schädliche Chemikalien. Dabei wurden zwar viele Verbindungen in der Oder nachgewiesen, diese können aber zumindest einzeln nicht zu einem Massensterben führen. Ungewöhnlich hohe Konzentrationen wurden auch für einige Verbindungen nachgewiesen, die die durch Salz verursachte Algenblüte zwar begünstigt, aber das Fischsterben nicht ausgelöst haben können. Um Spätfolgen zu vermeiden, muss laut der Expertengruppe sichergestellt werden, dass sich die Alge nicht erneut in der Oder sowie anderen Flüssen vermehrt. UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse: „Wir müssen vermeiden, dass sich die Brackwasseralge in Flüssen wie Werra oder Elbe ausbreitet. Außerdem sollten wir die Genehmigungen für das Einleiten von Chemikalien und salzhaltigen Wassers auf den Prüfstand stellen.“ Die bei den Untersuchungen an der Oder eingesetzte Non-Target-Analytik ist vielversprechend. Ihr Einsatz wird am Rhein bereits erprobt. Das Fischsterben in der Oder bietet auch Anlass, die Warn- und Alarmpläne der großen Flüsse zu überprüfen und anzupassen. Die Renaturierung der Oder als Lebensraum seltener Arten und als Quelle wichtiger Ökosystemleistungen für die Menschen vor Ort wird künftig eine wichtige Aufgabe sein. Das Bundesumweltministerium treibt daher aktuell den Start eines Vorhabens im Rahmen des Bundesnaturschutzfonds voran. Dieses Vorhaben soll die Schäden des Ökosystems erfassen, die natürliche Regeneration verfolgen und Grundlagen für effektive Renaturierungsmaßnahmen legen. Fischer an der Oder werden aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse bei der Projektumsetzung eine wichtige Rolle spielen und würden dann für ihre Leistungen auch bezahlt. Betroffen von den Algengiftstoffen war auch der seltene baltische Stör. Diese Art war in Europa bereits ausgestorben und sollte im Rahmen eines seit 2006 laufenden Wiederansiedlungsvorhabens in der Oder wieder heimisch werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist nun durch die Oderkatastrophe stark gefährdet. Das BMUV beabsichtigt kurzfristig, dieses Störprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg finanziell zu unterstützen, um vor allem durch einen Nachbesatz von Jungstören die entstandenen Schäden zu mindern. Das BMUV wird bereits laufende Aktivitäten der Länder und Initiativen Dritter zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen an der Oder im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (Förderprogramm Auen) weiter unterstützen und voranbringen. Anknüpfungspunkte sind u. a. die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) in Auftrag gegebene „Machbarkeitsstudie Blaues Band - Pilot Oder“ und erste Ideen der Umweltverbände für die Maßnahmenumsetzung. Des Weiteren wird derzeit ein „Aktionsprogramms Oder“ geprüft, das vorrangig auf die Renaturierung der Flusslandschaft Oder ausgerichtet sein soll. Bundesumweltministerin Steffi Lemke und ihre polnische Kollegin Anna Moskwa hatten Mitte August die Einrichtung einer deutsch-polnischen Expertengruppe zur Aufklärung der Ursachen der Oderkatastrophe eingesetzt. Die Expertengruppe war je zur Hälfte mit Experten aus Deutschland und Polen besetzt worden. Das Umweltbundesamt leitete die deutsche Delegation, die auch den heute veröffentlichten Bericht verfasst hat. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde hat maßgeblich an der Erstellung des Berichts mitgewirkt. Des Weiteren waren unter anderem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Landesämter Teil der deutschen Delegation. Die polnische Seite hatte einen wissenschaftlichen Bericht beauftragt, der parallel veröffentlicht wurde. Mit Veröffentlichung der Berichte endet die Aktivität der deutsch-polnischen Arbeitsgruppe.
Die Broschüre Wasserwirtschaft in Deutschland bietet einen umfassenden Überblick über die Grundlagen, Belastungen und Maßnahmen der deutschen Wasserwirtschaft. Das begleitende Faltblatt präsentiert kurz und bündig die wesentlichen Fakten und Daten zu Wasserdargebot , Gewässernutzung und -zustand, Wasserver- und -entsorgung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Origin | Count |
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Bund | 430 |
Land | 344 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 374 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 3 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Dokument | 201 |
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Weitere | 734 |