Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
Am Altstandort des Kraftwerkes Borken sind nach Demontagearbeiten 22000 Liter PCB-haltiges Trafooel ausgelaufen, wobei akute Gefahr fuer das nur 40 Meter entfernt liegende Fliessgewaesser Schwalm bestand. Im Verlauf der Sanierungsarbeiten ist eine weitere Altlast durch Trafooel festgestellt worden . Boden und Grundwasser waren hochgradig kontaminiert, bis zu 2000 mg/l Oel in Phase. Durch rastermaessige Sondierungen wurde das Schadensausmass ermittelt. Als aktive hydraulische Sanierungsmassnahme wurden zwei Sanier- und Spuelbrunnen mit Drainagesystem errichtet. Die langfristige Grundwassersanierung erfolgt durch eigene Reinigungsanlage (chemisch/physikalisch). Das ausgehobene Bodenmaterial (ca. 1500 t) wird mikrobiell aufgearbeitet von der Firma Umweltschutz Nord. - Erstellung von Sanierungsplaenen, genehmigungsrechtliche Antraege. - Die Grundwassersanierung wurde durch eigens konstruierte oberflaechenabsaugende Edelstahlbehaelter, in denen sich Tauchpumpen befanden, welche bewirkten, dass in erster Linie das auf der Oberflaeche der Sanierungsbrunnen aufschwimmende Oel entfernt und zur Abscheide- und Sorptionsanlage gefoerdert wurde, durchgefuehrt.
In speziell aufgebauten bepflanzten Becken werden Oele von Waessern und/oder Schlaemmen zurueckgehalten und von Mikro- und Makrophyten aufgearbeitet. Das Wasser fliesst nach sehr kurzer Zeit Oel-, Schwebstoff- und Geruchsfrei ab.
Mit der LTG Teschendorf wurde ein Projekt zur Sanierung der dortigen Seenkette beantragt. Seit der Bewilligung der Mittel an den LTG e.V. werden die Stoffeintraege in die Seenkette abgeschaetzt, verifiziert und als Grundlage fuer die weitere Sanierung in einer Studie zusammengestellt.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, Abteilung 5, Referat 53.1, Landesbetrieb Gewässer plant die Sanierung eines etwa 2,5 km langen Abschnitts des Rheinhochwasserdammes (RHWD) XXV zwischen dem Rheinhafen Karlsruhe-Hafensperrtor (Damm-km 26+500) und der Rheinbrücke Maxau (Damm-km 29+000). Der Dammabschnitt entspricht laut einer Sicherheitsüberprüfung nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Er wurde im „Dammertüchtigungsprogramm des Landes Baden-Württemberg“ in die höchste Priorität eingestuft und ist daher sanierungsbedürftig. Durch die geplante Sanierung des Dammabschnittes soll die Anpassung an die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Sanierung dient der Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmung bei Hochwasserereignissen. Der RHWD XXV (Rheinhafen bis Rheinbrücke) soll auf der bestehenden Dammtrasse saniert werden. Die Sanierung besteht in der Verstärkung der Standsicherheit sowie der Sicherung der durchgängigen Zugänglichkeit im Hochwasserfall. Darüber hinaus werden bereichsweise Fehlhöhen ausgeglichen. Für dieses Vorhaben führt die Stadt Karlsruhe, Untere Wasserbehörde, auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushalts- gesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Darüber hinaus fällt das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ziffer 13.13 der Anlage 1 des UVPG. Da der Vorhabenträger gem. § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde dies als zweckmäßig erachtet hat, entfällt die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG und es besteht eine UVP-Pflicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens des Vorhabenträgers unter anderem ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, inklusive einer speziellen artenschutz- rechtlichen Prüfung, einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung und eines landschafts- pflegerischen Begleitplans, erstellt und den Antragsunterlagen beigefügt.
Problemstellung: Seit dem zweiten Weltkrieg sind die meisten Stehgewaesser in Deutschland rapide eutrophiert, wobei dem Phosphor als wichtigstem Naehrstoff die entscheidende Bedeutung zukam. Waehrend bei den grossen Seen intensive Sanierungsmassnahmen im Einzugsgebiet mittlerweile Erfolge zeigten und die Reoligotrophierung in vollem Gang ist, dauerte es bei den kleineren Stehgewaessern wesentlich laenger, bis im Rahmen von Bestandsaufnahmen Diagnosen erstellt und Sanierungsvorschlaege gemacht wurden. Diese muessen allerdings stets auch die Situation des Sees und seine Nutzung beruecksichtigen, also machbare Ziele definieren. Ziele: - Beschreibung der limnochemischen Verhaeltnisse an ausgewaehlten Kleinseen: Blitzenreuter Seenplatte (Haecklerweiher, Buchsee, Schreckensee, Vorsee), Argensee (27 ha, 8 m tief), Kiesgruben und Fischweiher (ca. 1 ha, max. 4 m tief; alle bisher genannten Seen im Landkreis Ravensburg), Boehringer See (Kreis Konstanz, ein grundwasserbeeinflusstes Toteisloch, 8 ha, 9 m), Ziegeleisee (als Freizeitbad genutzter ehemaliger Lehmsee; Schorndorf, Kreis Waiblingen), Hochwasserrueckhaltebecken (bis 40 ha und 14 m). - Vorschlaege fuer Management: Massnahmen im Einzugsgebiet, Massnahmen im See, Aenderung der fischereilichen Bewirtschaftung, Belassen der Situation. - Untersuchungen der Auswirkungen von Sanierungs- und Restaurierungsmassnahmen; Dokumentation der Reoligotrophierung. Stand der Arbeit: Die Mehrzahl der Projekte ist abgeschlossen (siehe Publikationen). Aktuell werden Hochwasserrueckhaltebecken im Zabergaeu (Kreis Heilbronn) bearbeitet (siehe Projekt 'H2S-Problematik an Stauhaltungen).
Ziel des Vorhabens ist die Aufklaerung der chemischen Vorgaenge in der aquatischen Umwelt (Boden, Binnengewaesser, technologische Reinigungsprozesse). Gegenwaertige Schwerpunkte der Arbeiten sind dabei die Untersuchung der Stoffumsaetze bei der Grundwasserbildung, insbesondere die Aufnahme von Haerte und Nitrat, sowie des Verhaltens der Reststoffe biologisch behandelter Abwaesser, etwa bei der Mobilisierung von Schwermetallen im Sediment. Es werden dazu Messverfahren, vor allem fuer organische Wasserinhaltsstoffe, entwickelt und eingesetzt. Die Stoffumsaetze werden mit Hilfe mathematischer Modelle beschrieben.
Die Stadt Bad Dürrenberg plant die Sanierung des Dorfteiches Nempitz, einem Gewässer II. Ordnung in der Gemarkung Nempitz, Flur 2, Flurstück 30. Die folgenden Maßnahmen sind geplant: • Entschlammung • Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle • Sohlsanierung inklusive Einbau eines Wurzelschutzvlieses das geplante Vorhaben würde in diesem Umfang einen Gewässerausbau (wesentliche Änderung eines Gewässers) darstellen und bedarf gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls, bei der die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu überprüfen ist.
Zweck und Ziel: Da nach dem Saarausbau im unteren Saarabschnitt in den langen Stauhaltungen Mettlach und Serrig die oertliche Verteilung der Sauerstoffmangelsituation stark wechseln wird, ging man bei der Planung davon aus, fuer einen sog Feuerwehreinsatz fuer diese Streckenabschnitte eine mobile Sauerstoffanreicherungsanlage zu bauen. Ausfuehrung: 1. Entwurf einer mobilen Sauerstoffanreicherungsanlage; 2. Modelluntersuchungen mit einem Sauerstoffeintragssystem; 3. Mitarbeit bei der Planungs- und Baudurchfuehrung; 4. Erprobung der Stationaeren Sauerstoffanreicherungsanlage und Verbesserung technischer Details. Ergebnisse: Im Mai 1985 wurde der WSD Suedwest und den beteiligten Laenderbehoerden der Entwurf einer mobilen Sauerstoffanreicherungsanlage vorgestellt. Die Zugabe von reinem Sauerstoffgas soll durch einen am Heck eines Schiffes befindlichen Tandemdiffusor erfolgen. Fuer die Funktion des Tandemdiffusors waren ausfuehrliche Grundlagenuntersuchungen erforderlich, ueber die im Jahresbericht 1985 Teil II berichtet wurde. Nach den Vorgaben von Schiffstechnik, Sicherheitsvorschriften und Modelluntersuchungen wurde die mobile Sauerstoffanreicherungsanlage 'Oxygenia' gebaut und im Fruehjahr 1988 in Betrieb genommen. Die Erprobung der Oxygenia bei den ersten Einsatzfahrten zeigte sich positiv. Es sind noch weitere Untersuchungen erforderlich um einzelne technische Details zu verbessern.
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