Am 15. Juli 2014 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.
Das Projekt "Kurzstudie zur Situation des Grünlands in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.
Das Projekt "XGWS-Expertensystem fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule des Saarlandes durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland wird mehr als 70 Prozent des Trinkwasserbedarfs aus Grundwasser gedeckt, im Saarland sogar 100 Prozent. Die Foerderung erfolgt ueberwiegend in laendlichen Gebieten. Die Kompetenz der in diesen Gebieten zustaendigen Behoerden ist daher fuer die Sicherung der Grundwasserguete ein entscheidender Parameter. Informationsdefizite bestehen hinsichtlich der Interpretation der Rechtsgrundlagen, mehr noch hinsichtlich des oekologischen Fachwissens. XGWS soll allen Verantwortlichen das benoetigte Wissen verfuegbar machen. Ausser den Behoerden koennen auch die potentiellen Verursacher oder Berater dieser Expertensystem anwenden. XGWS ist daher ein wichtiges, bisher noch fehlendes Werkzeug des vorbeugenden Grundwasserschutzes. XGWS wurde am Institut fuer Umweltinformatik (IUI), Saarbruecken, im Auftrage des Ministers fuer Umwelt des Saarlandes vertreten fuer das Landesamt fuer Umweltschutz entwickelt. Ziel des Projektes war die Erstellung eines Expertensystem-Prototypen fuer den Grundwasserschutz im laendlichen Raum. XGWS zeigt dem Anwender, welche Ausschnitte von Rechtsvorschriften und technischen Richtlinien bei einer benutzerspezifischen Problemstellung (z.B. Wohnbebauung in einem Wasserschutzgebiet) bezgl. des Grundwasserschutzes im Saarland zu beachten sind. Die Wissensbasis des Expertensystems setzt sich zusammen aus: - Erfahrungswissen von Experten, - Vorgehensweise zur juristischen Eingrenzung und Beruecksichtigung technischer Empfehlungen, - Rechtvorschriften, soweit Grundwasser betroffen Wasserhaushaltsgesetz, Saarl. Wassergesetz, 28 Wasserschutzgebietsverordnungen, - Rechnische Richtlinien. ...
Das Projekt "Ueberpruefung der Wirtschaftlichkeit von Massnahmen des Gewaesserschutzes in der Europaeischen Gemeinschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Umweltministerium durchgeführt. Objective: Reduction of diffuse nutrient inputs into waters. Costing of actions to reduce nutrient inputs beyond the requirements of legal standards. Demonstration of a new, more precise, and cost-effective measuring method for water quality monitoring. Modernisation of monitoring systems. General Information: European water protection legislation requires significant investments. However, water protection actions must not be always technological. Purification plants, for example, only allow to reduce inputs discharged at definite points, but not diffuse inputs distributed over larger areas. It is the first goal of the demonstration project to carry out water protection actions in three typical catchment areas in Spain and Germany that also reduce diffuse and distributed inputs. Since these actions are adapted to the regional and economic conditions in the areas in collaboration with the water users, they comply with the polluter-pays-principle and represent preventive measures. The second goal is to show and verify that these area adapted actions are more cost effective and that at the same time at a higher level water protection can be achieved. The third goal is to test a new method for water quality monitoring (bio-stimulation test) in a practical applicaton. The innovative character of the bio-stimulation tests lies in the fact that unlike conventional test methods it points to the cause of the pollution, it allows to detect instantaneous loads and it provides a better understanding of the impacts of a nuisance. Furthermore, this method is cheap and little time-consuming. The project is directed to the modernisation of environmental monitoring systems and therefore supported by the national environmental agencies involved.
Das Projekt "Internationale Abkommen und EG-Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung und ihre Durchfuehrung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für das Recht der Wasserwirtschaft durchgeführt. Aufgabe des F+E-Vorhabens ist es darzustellen, welche nationalen und internationalen Vorschriften zur Verhuetung der Meeresverschmutzung bestehen (Verhuetung der Verschmutzung vom Lande aus, Verklappung hohe See) und wie sie in der Bundesrepublik Deutschland durchgefuehrt werden. Erforscht werden soll, welche Massnahmen zur Durchsetzung derartiger Vorschriften ergriffen worden sind und wie effektiv diese Massnahmen sind. Der Schwerpunkt soll auf der Beschreibung und der Bewertung der tatsaechlichen Durchfuehrung der Vorschriften liegen. Damit wird die Bewertung und die Effizienz des Vollzuges internationaler Uebereinkommen und supranationaler Regelungen anzusprechen sein. Der Bericht sollte ferner die Arbeit inter- und supranationaler Einrichtungen bewerten und zu Fragen der Verbesserung internationaler Zusammenarbeit Stellung nehmen.
Das Projekt "Die Bedeutung von handelbaren Rechten im Gewässerschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic erstellte einen Bericht als konzeptionellen Diskussionsrahmen für ein technisches Seminar zum Thema 'Die Anwendung von handelbaren Rechten auf das Wassermanagement in Chile' (13.-14. November 2003, Santiago de Chile). Basierend auf den internationalen Erkenntnissen diskutieren die Autoren des Berichts Strategien zur Einführung handelbarer Rechte, zeigen Möglichkeiten und Grenzen auf und behandeln abschließend die Kompabilität mit anderen umweltpolitischen Instrumenten.
Das Projekt "Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer: Überprüfung der Gefährlichkeit neuer Stoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Landesamt für Umwelt durchgeführt. Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.
Das Projekt "Bewirtschaftungspläne zur WRRL 2015: Beispiele guter fachlicher Praxis und Ableitung von Harmonisierungserfordernissen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten Maßnahmenvorschläge der Länder, mit denen langfristig der 'gute Zustand' erreicht werden soll. Da hier weiterhin Unsicherheit besteht, welche Maßnahmen erfolgreich und kosteneffizient sind, sollen i.R. des Vorhabens aus den 2015-Plänen Beispiele guter fachlicher Praxis ermittelt, bewertet und dargestellt werden, die für eine Übersicht des Bundes und in der EU-Diskussion verwendet werden können. Damit kann der zu erwartenden Kritik seitens der EU-Kommission vorgebeugt werden, die im ersten Zyklus die Inkonsistenz der Maßnahmen bemängelt hat. Anhand der Maßnahmenpläne soll im Vorhaben eine Synopse noch vorhandener Inkonsistenzen erarbeitet und verbliebene Harmonisierungserfordernisse sowie Lösungsansätze abgeleitet werden. Das UFZ, Sektion Gewässerforschung hat um Zuwendung für das Thema gebeten.
Das Projekt "Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement durchgeführt. A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.
Das Projekt "Online-Version der Systeme zur biologischen Fließgewässerbewertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Biologie, Arbeitsgruppe Aquatische Ökologie durchgeführt. Die biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden mit Hilfe verschiedener Software-Produkte angewandt: Phytofluss (Phytoplankton), Phylib (Makrophyten und Phytobenthos), Perlodes (Makrozoobenthos) und fibS (Fische). Diese vor ca. zehn Jahren programmierten Produkte entsprechen nicht mehr den fachlichen, gesetzlichen und technischen Anforderungen. Mit einer Neuprogrammierung sollen sie auf den Stand der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) angepasst und festgeschrieben, als online-Programme Betriebssystem unabhängig gemacht sowie sie auf einer gemeinsamen Internetseite (www.gewaesser-bewertung.de) eingestellt werden. Bei Perlodes wird auf ein Konzept aus einem laufenden F&E Projekt zurückgegriffen. Bei PHYLIB sind fachlich-inhaltliche Änderungen notwendig. Folgende Produkte sollen Teil des o.g. F&E Projektes sein: a) Die Programmierung plattformunabhängiger Versionen. b) Die Neuprogrammierung der Rechenkerne mit Internet-fähiger Technologie. c) Die Berücksichtigung und Harmonisierung der Schnittstellen mit Datenbanken der Bundesländer d) Update der Taxadatenbanken. e) Durchführung ausführlicher Testläufe, Sammlung und Umsetzung von Rückmeldungen der Nutzer. Alle o.g. Arbeiten erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit den LAWA Expertenkreisen Fließgewässer & Seen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 30 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 28 |
Gesetzestext | 1 |
License | Count |
---|---|
open | 30 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 30 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 19 |
Webseite | 11 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 20 |
Lebewesen & Lebensräume | 24 |
Luft | 12 |
Mensch & Umwelt | 30 |
Wasser | 24 |
Weitere | 30 |