Das Projekt "Forschungsaktivitäten zur Optimierung der Renaturierungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Die geänderte Gewässerschutzgesetzgebung zur Renaturierung ist seit 2011 in Kraft. Sie verpflichtet die Kantone die Gewässer naturnäher zu gestalten sowie die negativen Auswirkungen der Wasserkraft in den Bereichen Restwasser, Schwall und Sunk, Geschiebehaushalt und freie Fischwanderung zu mindern. Das BAFU will die verschiedenen Akteure bei diesen Arbeiten unterstützen. Diese Unterstützung benötigt fundierte Grundlagen und Kenntnisse im Bereich der Gewässerökologie. Verschiedene Forschungsinstitutionen haben z.T. langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von praxisorientierten Fragestellungen im Bereich der Gewässermorphologie und -ökologie. Zur Stärkung und besseren Vernetzung der praxisorientierten Flussforschung wurde im September 2012 an der EAWAG das Programm Fliessgewässer Schweiz gestartet. Dieses läuft im Februar 2017 aus und soll, allenfalls ergänzt mit weiteren Partnern, geeignet fortgeführt werden. Abhängig von den jeweiligen Fragestellungen soll darüber hinaus die Zusammenarbeit spezifisch mit geeigneten Institutionen gefördert und verstärkt werden. Projektziele: Die bisherigen Zielsetzungen der Programmphase I haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden. Sie bilden auch die Richtschnur für weitere Unterstützung durch die Forschung: - Langfristige Vollzugsunterstützung durch praxisorientierte, interdisziplinäre Forschung: - Forschungsarbeiten orientieren sich an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis mit dem Ziel, taugliche Lösungen zum Vollzug zu entwickeln. - Förderung Wissensaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft: - Nationale und internationale Forschungsresultate sollen der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden, praktische Erfahrungen und offene Fragestellungen in die Forschung zurückfliessen.
Das Projekt "Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer: Überprüfung der Gefährlichkeit neuer Stoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Landesamt für Umwelt.Für neue, potenziell flussgebietsrelevante Schadstoffe sind Umweltqualitätsnormen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) festzulegen. Die Ableitung der Normen richtet sich nach Anhang V, 1.2.6 der Richtlinie und ist umfassend beschrieben in der CIS-Leitlinie Nr. 27 'Deriving Environmental Quality Standards'(TGD EQS). Für neue Schadstoffe fehlen häufig valide Tests zur Ökotoxizität, so dass nach den genannten Regeln mit hohen Sicherheitsfaktoren gearbeitet werden muss, was zu sehr niedrigen, nicht anwendbaren Normen führt. Ziele des Vorhabens sind- valide Testergebnisse für neue Schadstoffe zusammenzustellen,- Ökotoxizitätstests für bisher nicht bewertbare trophische Niveaus zu ergänzen und- Stoffdatenblätter zu erarbeiten. Das Bayrische Landesamt für Umwelt hat um Zuwendung gebeten und will das Vorhaben in seiner Forschungsstelle Wielenbach durchführen.
Das Projekt "Online-Version der Systeme zur biologischen Fließgewässerbewertung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Biologie, Arbeitsgruppe Aquatische Ökologie.Die biologischen Bewertungsverfahren zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden mit Hilfe verschiedener Software-Produkte angewandt: Phytofluss (Phytoplankton), Phylib (Makrophyten und Phytobenthos), Perlodes (Makrozoobenthos) und fibS (Fische). Diese vor ca. zehn Jahren programmierten Produkte entsprechen nicht mehr den fachlichen, gesetzlichen und technischen Anforderungen. Mit einer Neuprogrammierung sollen sie auf den Stand der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) angepasst und festgeschrieben, als online-Programme Betriebssystem unabhängig gemacht sowie sie auf einer gemeinsamen Internetseite (www.gewaesser-bewertung.de) eingestellt werden. Bei Perlodes wird auf ein Konzept aus einem laufenden F&E Projekt zurückgegriffen. Bei PHYLIB sind fachlich-inhaltliche Änderungen notwendig. Folgende Produkte sollen Teil des o.g. F&E Projektes sein: a) Die Programmierung plattformunabhängiger Versionen. b) Die Neuprogrammierung der Rechenkerne mit Internet-fähiger Technologie. c) Die Berücksichtigung und Harmonisierung der Schnittstellen mit Datenbanken der Bundesländer d) Update der Taxadatenbanken. e) Durchführung ausführlicher Testläufe, Sammlung und Umsetzung von Rückmeldungen der Nutzer. Alle o.g. Arbeiten erfolgen in enger fachlicher Abstimmung mit den LAWA Expertenkreisen Fließgewässer & Seen.
Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1408) geändert worden ist. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) bildet den Kern des Gewässerschutzrechts und stammt ursprünglich bereits aus dem Jahr 1957. Sein Zweck ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG). Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland) Überblick über das Wasserhaushaltsgesetz Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das WHG.
Das Projekt "Kurzstudie zur Situation des Grünlands in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Wildtier Stiftung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Ländliche Strukturforschung e.V. an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.Um einen Überblick über die Situation des Grünlands in Deutschland zu erhalten, bearbeitet das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) derzeit eine Kurzstudie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung. Diese Studie soll die Thematisierung von Grünland für den Arten- und Naturschutz durch die Stiftung unterstützen. Aufbauend auf einer Systematisierung von Grünland wird die Gefährdung der Naturschutzleistungen von Grünland durch Umbruch, Nutzungsaufgabe und Intensivierung betrachtet. Berücksichtigt wird dabei auch der Einfluss politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen wie Aspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agrarumweltprogramme sowie Cross-Compliance- bzw. Greening-Auflagen) und Regelungen im Rahmen des Natur- und Wasserschutzrechts. Damit die Deutsche Wildtierstiftung mit zielführenden Forderungen an Politik und Gesetzgeber herantreten kann, münden die Ergebnisse in ausformulierten Handlungsbedarfen aus Sicht des Naturschutzes.
Das Projekt "Offshore Windenergie - Schutz und Sicherheit (OWISS)^Teilvorhaben: Schutz und Sicherheit in der Betriebsphase, Teilvorhaben: Rechtliche Aspekte der Gefahrenabwehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Seevölkerrecht und Internationales Meeresumweltrecht (ISRIM).Wesentliches Ziel des Teilvorhabens ist es, die verschiedenen projektbegleitenden Rechtsfragen, unter Zugrundelegung der drei Rechtsebenen (Völkerrecht, EU-Recht, deutsches Recht) dahingehend zu untersuchen und auszulegen, dass die zu erarbeitenden Lösungen des Gesamtvorhabens die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs, die Umweltverträglichkeit und der Meeresumweltschutz rechtssicher gewährleisten. Darüber hinaus ergeben sich aus der Dynamik des Themas sowie aus bestehenden und zu erwartenden internationalen, regionalen und nationalen Rechtsbildungsprozessen verschiedene rein rechtliche Fragestellungen, die darüber hinaus angesprochen werden sollen. Um die zuvor genannten Ziele zu erreichen, sollen zunächst die völkerrechtlichen Regelungen sowie das Unions-/EU-Recht und das deutsche innerstaatliche Recht, die auf die Gefahrenabwehr auf See gerichtet sind, zusammengetragen und systematisiert werden. Die darauf folgende Analyse soll die Regelungsumfänge und -weiten erfassen, um etwaige Rechtslücken identifizieren zu können. Schließlich soll aus dieser Kenntnis heraus notwendige Überarbeitungen der bestehenden Regelungen abgeleitet bzw. entwickelt werden. Diese Ziele sollen zudem durch einen fachlichen Austausch befördert werden, der insbesondere aus einem internationalen Workshop sowie einer sich anschließenden Publikation gespeist werden soll. Der internationale Workshop würde in Kooperation mit Marsafenet organisiert werden.
Das Projekt "Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - Institut für Infrastruktur- und Ressourcenmanagement - Professur für Umwelttechnik in der Wasserwirtschaft, Umweltmanagement.A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.
Das Projekt "Entwicklung und Test von Methoden zur Messung der nassen Quecksilberdeposition unter dem Kronendach von Wäldern, Auswirkungen der Schwermetall-Emissionen auf Luftqualität und Ökosysteme in Deutschland - Quellen, Transport, Eintrag, Gefährdungspotential" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Vechta - Lehrstuhl für Landschaftsökologie.Eine zu hohe Exposition gegenüber luftbürtigen Schwermetallen gefährdet die menschliche Gesundheit; folglich enthält das Luftqualitätsrecht eine Reihe von Konzentrationszielwerten. Neben der direkten Exposition kann der atmosphärische Eintrag (Deposition) von Schwermetallen in betroffenen Ökosystemen direkt oder indirekt (durch Umwandlung und Umlagerung) sowie der Transfer von Schwermetallen entlang der Nahrungskette zu unerwünschten negativen Effekten (an Mensch und Ökosystemen) führen. Dieser Umstand ist in der gegenwärtigen Regulierung noch unzureichend berücksichtigt. Die unvollständige Konsistenz zwischen Immissionsschutzrecht auf der einen und Boden- sowie Gewässerschutzrecht auf der anderen Seite führt in der Praxis regelmäßig zu Problemen (z.B. Einhaltung der Gewässerbiota-UQN für Quecksilber). Ziel des Vorhabens ist es daher anhand einer Priorisierungsanalyse Schwermetalle zu identifizieren, bei denen der atmosphärische Eintrag einen erheblichen Anteil an der Gesamtbelastung hat (vergleichende Auswertung verschiedener Eintragspfade; Aufzeigen der wichtigsten Wirkungspfade, Abschätzung des Gefährdungspotentials). Es soll ein System entwickelt werden, welches es ermöglicht, die Eintragssituation von Schwermetallen anhand verfügbarer Messwerte (Konzentration, nasse Deposition und Informationen zur Akkumulation von Schwermetallen in Böden und Biota) und unter Hinzunahme von atmosphärischen Modellierungen zu ermitteln und regelmäßig zu aktualisieren. Verfügbare Werte zur Erheblichkeitsbeurteilung der Einträge sind zu vergleichen und ggf. weiterzuentwickeln. In einer Fallstudie ist die atmosphärische Quecksilberbelastung in Deutschland vertieft zu analysieren (Rolle des Ferntransports und der Reemission, Wirkungspfade, Speziierungsbetrachtung).
Das Projekt "Bewirtschaftungspläne zur WRRL 2015: Beispiele guter fachlicher Praxis und Ableitung von Harmonisierungserfordernissen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH.Bewirtschaftungspläne zur Wasserrahmenrichtlinie enthalten Maßnahmenvorschläge der Länder, mit denen langfristig der 'gute Zustand' erreicht werden soll. Da hier weiterhin Unsicherheit besteht, welche Maßnahmen erfolgreich und kosteneffizient sind, sollen i.R. des Vorhabens aus den 2015-Plänen Beispiele guter fachlicher Praxis ermittelt, bewertet und dargestellt werden, die für eine Übersicht des Bundes und in der EU-Diskussion verwendet werden können. Damit kann der zu erwartenden Kritik seitens der EU-Kommission vorgebeugt werden, die im ersten Zyklus die Inkonsistenz der Maßnahmen bemängelt hat. Anhand der Maßnahmenpläne soll im Vorhaben eine Synopse noch vorhandener Inkonsistenzen erarbeitet und verbliebene Harmonisierungserfordernisse sowie Lösungsansätze abgeleitet werden. Das UFZ, Sektion Gewässerforschung hat um Zuwendung für das Thema gebeten.
Am 15. Juli 2014 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.
Origin | Count |
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Bund | 30 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 28 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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offen | 32 |
Language | Count |
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Deutsch | 29 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 20 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
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Boden | 21 |
Lebewesen & Lebensräume | 28 |
Luft | 13 |
Mensch & Umwelt | 32 |
Wasser | 25 |
Weitere | 32 |