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Abfälle privater Haushalte

<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp&nbsp;<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.&nbsp;</p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Aufkommen an Haushaltsabfällen: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Gebündelte Abfalluntersuchung zum Monitoring der Stoffströme Kunststoffverpackungs- und weitere Verpackungsabfälle, Alttextilien und Altbatterien zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten auf Basis des REFOPLAN-Vorhabens FKZ 3723 31 103 1 ("Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen")

In den letzten Jahren wurden auf EU-Ebene neue Berichts- und Untersuchungspflichten zu den Erfassungswegen für die Abfallströme Kunststoffverpackungen, sonstige Verpackungen und Batterien sowie absehbar für Textilien eingeführt. Da Abfallanalysen sehr kosten- und zeitaufwändig sind, sollen in diesem Vorhaben zugunsten einer effizienten Abwicklung die verschiedenen Anforderungen in einer gebündelten Abfalluntersuchung über mehrere Stoffströme durchgeführt werden. Im REFOPLAN-Vorhaben FKZ 3723311031 'Konzeptentwicklung Abfalluntersuchungen' (Kurztitel) wurde ein Konzept für eine gebündelte Abfalluntersuchung der betroffenen und weiterer Abfallströme entwickelt. Letzte eigene Daten aus Abfallanalysen stammen aus dem Jahr 2020. Für die Erfüllung der (neuen) EU-Pflichten sind regelmäßig alle 4 bzw. 5 Jahre aktuelle Daten zu ermitteln und ggf. ggü. der EU-KOM zu berichten. Das o.g. Konzept soll in diesem Vorhaben erstmals in der Praxis angewendet werden. Erhebungsjahre sind die Jahre 2025 und 2026. Mindestens diese Entsorungspfade sind auf o.g. Abfälle zu untersuchen: Restabfall (Hausmüll), gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und Elektroaltgeräte (EAG) (nur auf Batterien). Abhängig von den Untersuchungskosten (vs. dem Forschungsbudget), können ggf. weitere Entsorgungspfade und Abfälle untersucht werden, denn über die EU-Pflichten hinaus bestehen auch Monitoringbedarfe für EAG, Bioabfälle und gem. gewerbl. Siedlungsabfälle. Die repräsentative Probenahme und Abfallsortierung ist gemäß dem entwickelten Konzept vorzubereiten, im Jahr 2025 + 2026 durchzuführen und anschließend für die Berichtspflichten sowie die wissenschaftl. Arbeit des UBA auszuwerten und aufzubereiten. Die angewendete Methode ist auf Praxistauglichkeit und Validität der Ergebnisse zu evaluieren und bei Bedarf für den nächsten Erhebungszyklus weiterzuentwickeln. Spätestens im Frühjahr 2027 sind die Ergebnisse der Abfallanalyse an die KOM zu berichten.

Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum

Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.

Intensivierung der abfallwirtschaftlichen Beratung fuer Industrie und Gewerbe und Ausdehnung der Entsorgungsdienstleistungen in diesem Bereich

Gewerbe- und Industrieabfaelle weisen ein hohes Verwertungspotential auf. Die Moeglichkeiten zur Verwertung sind bei weitem noch nicht ausgeschoepft. Insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben bestehen noch Informationsdefizite. Hier setzt die Beratung ein, um moeglichst viele Abfaelle einer Verwertung zuzufuehren. Die entsprechenden Dienstleistungen im Bereich der Logistik werden angesprochen. Die Abfallstoffe umfassen unter anderem Verpackungsmaterialien, Reststoffe aus der Produktion, besonders ueberwachungsbeduerftige Abfaelle (Sonderabfaelle). Im Rahmen des Projektes werden auch Ruecknahmemoeglichkeiten fuer Altprodukte (z.B. Elektrogeraete) eroertert.

Gutachterliche Stellungnahme zur Emissions- und Immissionssituation in der Umgebung der geplanten Deponie Greiling

Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.

Erstmalige Umsetzung eines selbstlernenden NIR-Systems mit Bilderkennung zur sortenreinen Sortierung von Altpapier und Erschließung neuer Altpapierressourcen

Die LEIPA Georg Leinfelder GmbH ist ein führender Papierhersteller im Europäischen Markt. Am Standort in Schwedt werden jährlich ca. 1,195 Millionen Tonnen Papier und Verpackungen aus 100 Prozent Altpapier produziert. Am Standort wird bisher eine konventionelle lineare Altpapiersortierung bestehend aus den Stufen Aufgabebunker, Grobsieb, Feinsieb, PaperSpike/NIR-Spektroskopie und Sortierkabine betrieben. Durch die Sortierung erhält man drei wesentliche Altpapierströme. Darunter die Deinkingware, welche für die Herstellung von hochwertigen weißen Papieren eingesetzt wird, die OCC-Ware (old corrugated containerboard), welche als braune Fasern für Kartonagen und Pappe verwendet wird und die Mischware, welche ebenfalls in die Herstellung von Kartonagen und Pappe fließt. Das übergeordnete Ziel der Sortierung ist es, möglichst hochwertige Deinkingware sowie OCC-Ware in einer hohen Sortenreinheit zu sortieren. Bisher landen jedoch große Mengen hochwertigerer Deinkingware im Mischpapier und in den Sortierresten und gehen damit für eine höherwertige Verwertung verloren. Vorversuche des Unternehmens haben erhebliche Potentiale von hochwertigen weißen Altpapieren im Mischpapier und auch in anderen bisher unwirtschaftlichen Altpapierströmen wie Papier, Karton und Pappe (PPK) aus der Erfassung von Leichtverpackungen, Altpapier aus dem Restabfall und Gewerbeabfall aufgezeigt, die mit den konventionellen Systemen noch nicht stofflich verwertet werden können. Im Rahmen dieses Vorhabens möchte die LEIPA Georg Leinfelder GmbH in eine innovative Anlage zur hocheffizienten und sortenreinen Sortierung von Altpapier investieren. Die neue Anlage mit einer jährlichen Kapazität von 120.000 Tonnen soll einerseits die Sortierausbeute, insbesondere der hochwertigen Deinkingware für grafische Papiere, deutlich steigern und andererseits auch alternative Altpapierquellen erschließen. Als Herz der Sortieranlage ermöglicht die NIR-Sortierung mit GAIN-Technologie zusätzlich zur Nahinfrarotspektroskopie eine Bilderkennung mit deep-learning-Funktion. Diese Bilderkennung stellt eine absolute Neuheit im Bereich der Papiersortierung dar. Sie ist in der Lage, durch eine moderne Sensorik Bilddaten (Form/Textur) zu sammeln und diese zu klassifizieren. So können beispielsweise komplexe Verpackungsreste wie Kartonagen mit weißer Außenschicht und grauen oder braunen Fasern im Inneren erkannt werden. In der Folge entstehen im Sortierprozess ein weitaus reineres Deinkinggut und zugleich eine höhere Ausbeute. Eine Innovation liegt auch in der geplanten Vernetzung der Anlage bzw. der Anlagenkomponenten untereinander. Mit der Software Insight von TOMRA werden sämtliche NIR/GAIN-Systeme untereinander vernetzt, die Software stellt eine leistungsfähige Industrie 4.0-Datenplattform zur Verbesserung der Sortier- und Klassifizierungseffizienz dar. Durch die innovative Sortiertechnik soll die Sortierquote für weiße Altpapiere (Deinkingware) aus Haushaltssammelware um ca. 10 Prozent gesteigert werden. Jährlich können mit der neuen Anlagen 8.640 Tonnen Deinkingware aus Haushaltssammelware und 6.435 Tonnen Deinkingware aus Leichtverpackungen für das stofflich hochwertige Recycling zurückgewonnen werden. Insgesamt können jährlich 15.075 Tonnen Deinkingware zurückgewonnen werden, die Frischfaser substituieren können. Durch die Digitalisierung und automatische Steuerung der Prozesse in der Altpapieraufbereitung und der Papierproduktion können im weiteren Verlauf weitere Energie und Chemikalieneinsparungen erreicht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Menge an weißen Papierfasern im Altpapier stetig abnimmt und daher in der Zukunft Beschaffungsprobleme entstehen können, ist die Steigerung der Sortierquote für deinkbare Fasern von zentraler Bedeutung, um auch in Zukunft auf den Einsatz von Frischfasern verzichten zu können und die 100prozentige Altpapierquote in LEIPAs Papierproduktion zu erhalten. So gelingt langfristig auch die Vermeidung eines höheren Energie- und Ressourceneinsatzes in der Erzeugung von Frischfasern. Branche: Papier und Pappe Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: LEIPA Georg Leinfelder GmbH Bundesland: Brandenburg Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend

Siedlungsabfälle Abfallbilanzen Abfallbilanz 2023 - Feste kommunale Abfälle Abfallbilanz 2023 - Wertstoffe Abfallbilanz 2023 - Bioabfälle Abfallbilanz 2023 - Nachweispflichtige Abfälle Unterlagen zur Abfallbilanz 2023 und zu Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen Klärschlamm Bioabfälle

Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung. Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt wertet diese Informationen aus und veröffentlicht eine Gesamtbilanz. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr auf demselben Niveau. Aufkommen insgesamt: 426.596 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen: 196 kg/Einwohner Die durchschnittliche Aufkommensmenge an Hausmüll pro Einwohner für Sachsen-Anhalt lag im Jahr 2023 bei rund 142 kg. Hier gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Entsorgungsgebieten, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2022 um rund 2 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle):                                         289.609 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle):                  132,8 kg/Einwohner Bei der Fraktion PPK setzt sich der abnehmende Trend in den Aufkommensmengen seit 2021 fort. Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt ist nach der erheblichen Abnahme im Jahr 2022 im Jahr 2023 wieder um rund 4 kg/Einwohner angestiegen. Aufkommen Bioabfälle insgesamt: 257.000 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle: 118 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen sowie die Beseitigung auf ober- und untertägigen Deponien. Rund 80 % der 2023 in Sachsen-Anhalt entsorgten 1.998.602 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 55 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 bietet die Abfallbilanz 2023, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2023 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

KI: Steigerung des Nutzungsgrads von Kunststoffabfällen durch KI-basierte Kombination von manueller Sortierung und Mikro-Automatisierung

Gewerbetreibende

Bild: Kzenon / Depositphotos.com Genehmigungen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Die Bewirtschaftung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Wenn Sie Abfälle sammeln, befördern, mit ihnen handeln oder makeln ist dies vor Aufnahme dieser Tätigkeiten gemäß § 53 KrWG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen Bild: Corepics / Depositphotos.com Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft. Weitere Informationen Bild: Visions-AD - Fotolia.com Bauabfall Bauabfälle sind Abfälle, die bei Bauarbeiten jeglicher Art anfallen. Diese Arbeiten umfassen Neumaßnahmen sowohl im Wohnungs- und Nichtwohnungsbau als auch im Straßen- und Wasserbau sowie Wohnraumsanierung und Gebäuderückbau. Weitere Informationen Bild: SenUVK Klärschlammentsorgung des Landes Berlin Klärschlämme entstehen in Kläranlagen bei der Reinigung von häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser sowie von Niederschlagswasser. Im Land Berlin sind für die Abwasserentsorgung und -aufbereitung die Berliner Wasserbetriebe (BWB) als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zuständig. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. Die Behörde kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen. Weitere Informationen Bild: u.e.c. Berlin Verwertung von gewerblichen Siedlungs- und Bauabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung Durch die Umsetzung der Vorgaben der novellierten Gewerbeabfallverordnung sollen eine hochwertige Verwertung der Abfälle erreicht sowie relevante Umweltentlastungen für das Land Berlin bewirkt werden. Weitere Informationen Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung in Folge von Havarien und Brandereignissen Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Mehrweg zum Mitnehmen Mehrwegverpackungen sind umwelt- und klimafreundliche Lösungen für den täglichen Konsum unterwegs. Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Verkaufsstellen haben viele Möglichkeiten, umweltfreundlich Mehrwegangebote zu nutzen. Weitere Informationen Bild: BSR / ZWA / Steffen Siegmund Zero-Waste-Agentur Die Agentur ist eine unabhängige Einheit bei der Berliner Stadtreinigung und soll dabei helfen, die Kreislaufwirtschaft in Berlin partizipativ weiterzuentwickeln und die Berlinerinnen und Berliner bei der Vermeidung von Abfällen zu unterstützen. Weitere Informationen

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