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Corona lässt Verpackungsverbrauch 2020 leicht sinken

Mehr Abfall in den Haushalten steht Verringerung bei Gewerbe gegenüber Die Coronapandemie führte 2020 zu einem leichten Rückgang des Verbrauchs an Verpackungen in Deutschland. Dies ist der erste Rückgang seit 2009. Es fielen 2020 insgesamt 18,8 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 0,7 Prozent weniger als noch 2019. Pro Kopf entspricht dies einem Rückgang um 1,7 kg auf durchschnittlich 225,8 kg Verpackungsabfall. Private Endverbraucher verursachten von der Gesamtmenge 46 Prozent, also über 8,7 Millionen Tonnen oder 104,9 kg pro Kopf. Hier gab es auch einem Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Corona hatte auf unserem Verpackungsverbrauch einen insgesamt senkenden Effekt. Es steht jedoch zu befürchten, dass dieser nicht von langer Dauer ist, ähnlich wie bei den Treibhausgasemissionen. Deswegen gilt weiter das klare Ziel, den Verpackungsverbrauch in Deutschland absolut zu reduzieren. Das gelingt mit Mehrweg in weiteren Bereichen und mit weniger und leichteren Verpackungen. Wenn Verpackungen nicht vermieden werden können, sollten sie leicht zu recyceln sein.“ In den privaten Haushalten führte die Coronapandemie zu einem höheren Verbrauch an Verpackungen, da mehr zu Hause konsumiert wurde. Dazu gehören Versandverpackungen oder Essensverpackungen. Auch der Trend zum Heimwerken spiegelt sich im Verpackungsverbrauch wieder. Der bisher rückläufige Weißblechverbrauch stieg 2020 um 7,3 Prozent an. In Weißblech werden z. B. Farben, Lacke oder Lasuren verkauft. Kunststoffverpackungen wurden insgesamt wieder mehr verbraucht. Nach 2019, dem ersten Jahr mit sinkendem Verbrauch, ging der Verbrauch 2020 wieder nach oben, und zwar um 1,2 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Trotz Lockdown und teilweise eingestellter Produktion stieg das Aufkommen von Kunststoffverpackungen sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in privaten Haushalten. In Folge des Lockdowns und eingestellter Produktion gab es sehr starke Rückgänge, z. B. in Kantinen, Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk. Jedoch wurde in Haushalten deutlich mehr verbraucht, z. B. für Essensverpackungen, für Flaschen für Desinfektionsmittel und Reiniger oder für beispielsweise Farbeimer. Im gewerblichen Bereich ist insgesamt ein deutlicher Rückgang des Verpackungsverbrauchs zu konstatieren. Dies zeigt sich deutlich beim Verbrauch von Verpackungen aus Stahl, etwa Stahlfässer, Stahlpaletten oder Stahlbänder. Hier nahm der Verbrauch um zehn Prozent ab. Ähnliches gibt es bei Holzverpackungen wie Paletten oder Kisten zu verzeichnen. Hier nahm der Verbrauch um 6,6 Prozent ab. Die Recyclingquoten konnten für alle Materialien gesteigert werden. Die starken Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes führen zunehmend zu Verbesserungen in Sortierung und Recycling. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 68,2 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Bei den einzelnen Materialien gab es folgende Recyclingquoten: Aufgrund einer neuen Bemessungsmethode sind diese Quoten nicht mehr mit den Quoten vor 2019 vergleichbar. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“, an der die Recyclingquoten für Deutschland erhoben werden, ist neu. Sie löst die alte Schnittstelle „Zuführung zum ersten Recyclingprozess“ der bisherigen Recyclingquoten ab. Ab dem Berichtsjahr 2020 ist die neue Quotenschnittstelle verbindlich vorgegeben. Sie führt dazu, dass die Messpunkte zwar gleichbleiben, aber Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits für die Zahlen des Jahres 2019 durchgeführt. Es sind bei allen Materialien Anstiege in den Recyclingquoten zu sehen. Die Genauigkeit der Werte an der neuen Quotenschnittstelle kann dabei in den ersten Jahren etwas beeinträchtigt werden. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage), so erreicht die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen neuen Höchstwert von 73,7% (2019 71,0%).

Determining climate protection potentials in the circular economy for Germany and the EU / Partial Report EU

This partial report shows decision-makers and interested parties the potential of the circular economy for greenhouse gas reduction in 2017 and for 2030 for the EU and 2 clusters of selected member states considering the current legal framework. Municipal waste, food waste and roughly commercial waste and construction and demolition waste are considered using the life cycle assessment method. The inclusion of home composting in the recycling rate is estimated with regard to the effects on the climate protection potential and, based on the available data, waste avoidance and reuse are included in the greenhouse gas balance. The partial report on the EU is available in German and English and is supplemented by the partial reports on Germany. Veröffentlicht in Texte | 86/2023.

Determining climate protection potentials in the circular economy for Germany and the EU / Partial Report Germany

This partial report shows decision-makers and interested parties the potential of the circular economy for greenhouse gas reduction in 2017 and for 2030 in Germany. Municipal waste, food waste and roughly commercial waste and construction and demolition waste are contemplated using the life cycle assessment method. The crediting of self-composting in the recycling rate is estimated with regard to the effects on the climate protection potential and, based on the available data, waste avoidance and reuse are included in the greenhouse gas balance for the first time. The partial report on Germany is available in German and English. The project is supplemented by the partial reports for the EU Veröffentlicht in Texte | 84/2023.

Ermittlung der Klimaschutzpotentiale in der Kreislaufwirtschaft für Deutschland und die EU/Teilbericht Deutschland

In diesem Teilbericht werden Entscheidungsträgern und Interessierten die Potentiale der Kreislaufwirtschaft zur Treibhausgasminderung in 2017 und für 2030 für Deutschland aufgezeigt. Dabei werden unter Anwendung der Ökobilanzmethode Siedlungsabfällen, Lebensmittelabfälle sowie überschlägig Gewerbeabfälle und Bau- und Abbruchabfälle betrachtet. Die Anrechnung der Eigenkompostierung in die Recycling-Rate wird in Bezug auf die Auswirkungen auf das Klimaschutzpotential abgeschätzt und auf Basis der verfügbaren Daten erstmals Abfallvermeidung und Wiederverwendung in die Treibhausgasbilanz einbezogen. Der Teilbericht Deutschland ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Ergänzt wird das Vorhaben durch Teilberichte für die EU. Veröffentlicht in Texte | 83/2023.

Ermittlung der Klimaschutzpotentiale in der Kreislaufwirtschaft für Deutschland und die EU/Teilbericht EU

In diesem Teilbericht werden Entscheidungsträgern und Interessierten die Potentiale der Kreislaufwirtschaft zur Treibhausgasminderung in 2017 und für 2030 für die EU und 2 Cluster ausgewählter Mitgliedsstaaten im gegenwärtigen Rechtsrahmen aufgezeigt. Dabei werden unter Anwendung der Ökobilanzmethode Siedlungsabfällen, Lebensmittelabfälle sowie überschlägig Gewerbeabfälle und Bau- und Abbruchabfälle betrachtet. Die Anrechnung der Eigenkompostierung in die Recycling-Rate wird in Bezug auf die Auswirkungen auf das Klimaschutzpotential abgeschätzt und auf Basis der verfügbaren Daten Abfallvermeidung und Wiederverwendung in die Treibhausgasbilanz einbezogen. Der Teilbericht EU ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und wird ergänzt durch Teilberichte für Deutschland. Veröffentlicht in Texte | 85/2023.

Planspiel Mantelverordnung: Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes

Jährlich fallen in Deutschland große Mengen mineralischer Abfälle an, wie z.B. Bauschutt und Bodenmaterial aus Baugruben sowie mineralische Abfälle aus industriellen Prozessen. Deren Verwertung (und ggf. Beseitigung) so zu steuern, dass der Schutz von Mensch und Umwelt unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet wird, stellt eine zentrale umweltpolitische Aufgabe dar. Werden die mineralischen Ersatzbaustoffe nicht sachgerecht in den Stoffkreislauf zurückgeführt, kann es zur Freisetzung von Schadstoffen kommen, die die Umwelt und den Menschen gefährden. Bis heute besteht keine bundesweit einheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen. Diese Lücke soll durch die sogenannte Mantelverordnung (MantelV) – Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung - geschlossen werden. Damit werden die beiden wichtigsten Verwertungswege für mineralische Abfälle geregelt, nämlich die Aufbereitung und der nachfolgende Einbau in technische Bauwerke sowie die stoffliche Verwertung in Form der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen. Um die Regelungsinhalte der MantelV auf den Prüfstand zu stellen, wurde auf Basis des 3. Arbeitsentwurfs der MantelV vom 23. Juli 2015 ein Forschungsvorhaben aufgesetzt, dessen Ergebnisse nun mit dem Endbericht vorliegen. Dieses Vorhaben hatte zum Inhalt, die Regelungsinhalte der MantelV im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses mit den betroffenen Akteuren hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen. Auch sollten zu erwartenden Veränderungen von Verwertungs- gegenüber Beseitigungswegen durch eine Stoffstrommodellierung aufgezeigt werden. Da durch die MantelV ein neues Fachkonzept und Untersuchungsverfahren zur Abschätzung der Schadstoffkonzentration im Sickerwasser durch Auslaugung von Feststoffen eingeführt wird, war es für die Folgenabschätzung erforderlich, eine umfassende Analyse der IST-Situation bezüglich geltender Länderregelungen und Umweltqualitäten der betroffenen Materialien durchzuführen. Ebenfalls stand eine Ermittlung des zu erwartende Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung im Fokus. Die Ergebnisse des Vorhabens haben zur Fortentwicklung des 3. Arbeitsentwurfes zum Referenten- und schließlich zum Regierungsentwurf beigetragen. Mit dem Endbericht als Hauptteil liegt auch ein Anhang vor, der in gebündelter Form eine ausführliche Dokumentation des Planspielprozesses beinhaltet. Die Mantelverordnung wurde zwischenzeitlich zum Regierungsentwurf fortentwickelt, der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist und im Juni 2017 den Bundestag passiert hat. Nach einer ersten Beratung im Bundesrat stehen dort in der neuen Legislaturperiode noch weitere Beratungen aus. Veröffentlicht in Texte | 104/2017.

Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung

Die Novellierung der GewAbfV war ein richtiger und wichtiger Impuls, um das Recycling von gewerblichen Abfällen zu stärken. Dennoch entfaltet die GewAbfV in der Praxis nicht die vom Gesetzgeber intendierte Wirkung. Im Rahmen des ⁠ BMUV ⁠-geförderten Projektes wurde die Umsetzung der neu in der GewAbfV verankerten Getrenntsammlungspflicht gewerblicher Siedlungsabfälle in verschiedenen Bereichen analysiert. Des Weiteren waren die neu in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 1 GewAbfV festgelegten Sortier- und Recyclingquoten gemäß der Anforderung in § 6 Abs. 5 Satz 2 zu überprüfen. Die Erfüllung der Dokumentationspflichten der Erzeuger und Vorbehandlungsanlagen wurde untersucht. Anhand von Sortieranalysen der Gemische in fünf ausgewählten Vorbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik wurden aktuelle Informationen zur Zusammensetzung dieser Abfälle gewonnen. Abschließend wurden auf Basis der gewonnenen Ergebnisse Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Vollzuges sowie einer möglichen Fortentwicklung der GewAbfV erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 47/2023.

Stoffstromorientierte Lösungsansätze für eine hochwertige Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen

Das Projekt untersucht mittels ökobilanzieller Methoden, wie sich eine stärker an der Abfallhierar-chie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgerichtete Entsorgung von ca. 6 Mio. Mg/a gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle auf verschiedene umweltbezogene Wirkungskategorien auswirkt. Auf der Grundlage von durchgeführten Sortieranlagenbilanzierungen werden drei Untersuchungsva-rianten erstellt, bei denen die aussortierten Wertstoffmengen und der damit verbundene Aufberei-tungsaufwand ansteigt. Veröffentlicht in Texte | 18/2015.

Aufkommen, Verbleib und Ressourcenrelevanz von Gewerbeabfällen

Das Projekt FKZ 3709 33 314 hat zum Ziel, das Aufkommen, den Verbleib und die Ressourcenrelevanz für die der Gewerbeabfallverordnung unterliegenden Gewerbeabfälle1 zu ermitteln. Wesentliche Teilziele sind die Erhebung und Darstellung - der Gewerbeabfallströme (Menge und Zusammensetzung), - der Verwertungs- und Beseitigungswege, - der aus Gewerbeabfällen hergestellten Sekundärrohstoffe sowie - das Aufzeigen von Problemfeldern und Optimierungspotenzialen zur effizienteren Nutzung der in Gewerbeabfällen enthaltenen Ressourcen. Für die Untersuchung wurden insbesondere statistischen Daten sowie mit Hilfe eines Fragebogens erhobene Primärdaten ausgewertet. Zusätzlich wurden drei Expertenpanels und vertiefende Einzelgespräche durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 19/2011.

Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

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