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11 "Pferdeweide" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), Ortschaft Neubokel

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel" Teilbereich IV

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

15 "Kettelbusch" mit örtlicher Bauvorschrift

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Satzung geschützter Landschaftsbestandteil

Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Gifhorn nach § 28 NNatG deren Schutz besonders erforderlich ist.

100 "Hohe Düne - Wohnen am Laubberg", mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

69 "Gewerbegebiet westlich der Braunschweiger Straße", Neufassung mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

85 "Gewerbegebiet Eyßelheideweg Ost", 4. Änderung

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

85 "Gewerbegebiet Eyßelheideweg Ost", 2. Änderung

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

111. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hohe Düne - Wohnen am Laubberg) - Teilplan 2

Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.

7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Lüneburger Straße Süd) - Teilplan 2

Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.

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