Mehrweg ist der bessere Weg - auch zur Fußball-WM Pünktlich zur Fußball-WM steht sie wieder in den Regalen einiger Supermärkte: Die Dose. Leider, denn aus ökologischer Sicht schneidet die Dose im Vergleich zu Mehrweg-Getränkeverpackungen nach wie vor schlecht ab. Verbraucher sollten daher einen großen Bogen um die Blechbüchsen machen: „Egal ob Limo, Cola oder Bier - Mehrwegflaschen aus Glas- oder PET sind die erste Wahl, am besten von einem regionalen Anbieter, da in diesem Fall die Transportwege kurz sind“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Auch Getränkekartons und Beutel schneiden in der Ökobilanz gut ab. Das UBA rät zu Mehrweg und zu ökologisch vorteilhaften Verpackungen wie Getränkekartons. Allerdings müssen die Verbraucher leider im Laden genau hinschauen, denn sowohl Mehrweg- als auch Einwegverpackungen sind oft mit einem Pfand - und mit dem Hinweis "Pfandflasche" - versehen. Einweg wird aber nicht wiederbefüllt. Das UBA fordert die Abfüller und den Handel zur besseren Kennzeichnung auf: „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher den Unterschied zwischen Mehrweg und Einweg schnell erkennen können, müssen Verpackungen klarer als bisher gekennzeichnet werden“, so Jochen Flasbarth.
Studie im UBA-Auftrag evaluiert Pfandpflicht Wer seine Getränkeflaschen zurückgibt, tut etwas für die Umwelt. Das gilt vor allem für Mehrweg - aber auch für Einwegflaschen und -dosen. Das zeigt eine Studie der bifa Umweltinstitut GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes. Demnach führt die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu weniger Müll auf Straßen und Plätzen. Außerdem lassen sich die Einwegbehälter aus Plastik oder Aluminium besser verwerten, da jetzt mehr und sortenrein gesammelt werden. Trotz dieser positiven Effekte gilt aber auch weiterhin: Mehrwegflaschen aus PET sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen und -dosen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Nach wie vor ist Mehrweg die richtige Entscheidung für die Umwelt. Mit der Pfandpflicht für Einwegbehältnisse konnten zudem auch Umweltverbesserungen erreicht werden.“ Die Studie macht mehrere Vorschläge, um das jetzige Pfandsystem zu verbessern. So soll die Pfandpflicht möglichst für alle Getränkesegmente gelten und alle Verpackungen sollen einen klaren Hinweis mit „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ erhalten. Dadurch könnte jeder Verbraucher unmittelbar erkennen, in welcher Form er seine Getränke kauft. Um auch Mehrwegsysteme weiter zu verbessern, empfiehlt das bifa Umweltinstitut, noch häufiger PET-Mehrwegflaschen einzusetzen. Für PET-Mehrwegflaschen wird bei der Produktion und beim Transport noch weniger Energie benötigt als bei Mehrwegglasflaschen, wodurch sie vor allem bei weiten Transportdistanzen besser abschneiden.
Studie: Marktanteile von ökologisch vorteilhaften Getränkeverpackungen sinken erneut Einwegflaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrwegflaschen und Getränkekartons vom Markt. Der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) geht weiter zurück. Dieser ist 2009 abermals leicht gesunken. Er betrugt nur noch 51,8 Prozent. Damit lag er deutlich unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die novellierte Verpackungsverordnung für Massengetränke vorgibt. Zwar ist der Prozentsatz von Getränken in Einweg-Glasflaschen und Dosen sehr stark zurückgegangen, aber der Anteil an Einwegflaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen - und das vor allem auf Kosten der Mehrweg-Glasflasche und des Getränkekartons. Dies zeigt eine Studie, die die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durchführte. „Getränke in Mehrwegflaschen aus Glas und Kunststoff sind nach wie vor am umweltfreundlichsten. Die beste Ökobilanz weisen Mehrwegflaschen von regionalen Anbietern auf“, sagte der Präsident des UBA , Jochen Flasbarth. Mehrweg trüge nachweislich dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und Transporte zu vermeiden. „Das Umweltbundesamt unterstützt die Initiative der Bundesregierung, die Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkeverpackungen einzuführen. Das würde den Verbrauchern die richtige Wahl erleichtern“, fügte Flasbarth hinzu. Die Kennzeichnungspflicht soll eine einfache Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen ermöglichen. Insgesamt wurden im Jahr 2009 31,8 Milliarden Liter Getränke verbraucht. Davon sind etwa ein Drittel (34, 2 Prozent) Mehrweg-Glasflaschen. 15,0 Prozent der Getränke wurden in Mehrwegflaschen aus Kunststoff verkauft und 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen. Dazu zählen der Getränkekarton und der Standbodenbeutel (siehe Grafik). Dies führt zu einem MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die zweite Hälfte der Getränke wurde in Einwegflaschen aus Kunststoff, Einweg-Glasflaschen und Dosen abgefüllt. Sie haben gemeinsam einen Anteil von 48,2 Prozent, wobei die Einwegflaschen aus Kunststoff dominieren. Sie machen mit 46,3 Prozent fast die Hälfte aller Getränkeverpackungen aus. In den einzelnen Getränkesegmenten zeigt sich ein sehr unterschiedliches Bild: Während bei Bier die Mehrweg-Glasflasche mit 88,5 Prozent das sehr gute Ergebnis des Vorjahres sogar noch verbessern konnte, ist der MövE-Anteil sowohl bei Wasser (43,8 Prozent) als auch bei Erfrischungsgetränken (37,4 Prozent) weiter zurückgegangen. Mit der 3. Änderung der Verpackungsverordnung im Jahr 2005 wurde ein Anteil von 80 Prozent für Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen als Richtwert formuliert. Doch seit 2004 ist der MöVE-Anteil kontinuierlich gesunken. Mit einem Anteil von 71,7 Prozent der Getränkeproduktion dominierten Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen 2004 noch den Markt. 2009 lag ihr Anteil bei 51,8 Prozent (siehe Grafik). 22.06.2011
Nur Bier wird vor allem in Mehrwegflaschen verkauft Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent. Der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen ist über die letzten Jahre kontinuierlich gesunken. 2010 lag er noch bei 48 Prozent. Da Getränkeverpackungen mehr als ein Viertel der deutschen Verpackungsabfälle ausmachen, würde ein höherer Mehrweganteil den Verpackungsabfall auch insgesamt deutlich reduzieren. Aus Umweltschutzsicht ist Mehrweg der bessere Weg: Glasmehrwegflaschen können 50-mal und PET-Mehrwegflaschen 20-mal befüllt werden. Mehrwegflaschen aus der Region schneiden wegen geringer Transportemissionen aus Umweltschutzsicht am besten ab. Sie vermeiden unnötige Abfälle und sparen Energie und Rohstoffe. Maria Krautzberger: „Nicht alle Handelsunternehmen bieten Mehrwegflaschen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird der Umweltschutz beim Einkauf so unnötig schwer gemacht. Je mehr Abfüller und Händler Mehrwegflaschen verwenden, desto besser funktioniert das Mehrwegsystem. Dies geht am besten mit Mehrwegpoolflaschen, aus denen sich viele Abfüller bedienen können und die von jedem befüllt werden können. Das ist für die Umwelt besser als individuell gestaltete Flaschen- und Kästen, die nur ein Abfüller zurücknimmt.“ Eine Ausnahme bei den geringen Mehrweganteilen bildet allein Bier, wo der Mehrweganteil bis heute noch bei knapp 82 Prozent liegt. Doch auch hier wird öfter zu Einwegflaschen und Dosen gegriffen: 2010 lag der Mehrweganteil noch bei gut 88 Prozent. Das Umweltbundesamt untersucht in einem im Ressortforschungsplan 2020 angelegten Projekt mögliche Maßnahmen zur Steigerung des Mehrweganteils.
In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.
Ein internationales Forscherteam untersuchte erstmals großflächig die europäischen Meere auf Müll. Die Ergebnisse erschienen am 30. April 2014 im Online-Fachblatt PLOS ONE. Mit Hilfe von Grundschleppnetzen, Videoaufzeichnungen und Fotos wurde das Müllvorkommen in 32 verschiedenen Meeresgebieten im Nordost-Atlantik, im Arktischen Ozean und im Mittelmeer erforscht. Einige stammten aus flachen Gewässern in Küstennähe, andere aus einer Tiefe von über 4500 Metern. Erstmalig wurde in einer Studie zum Thema Müll im Meer eine so große Bandbreite verschiedener Lebensräume abgedeckt. Müll fand sich überall: in Küstennähe, am Kontinentalsockel, an Unterwassergebirgen bis hinab in die Tiefsee. Die größten Mengen entdeckten die Forscher in der Nähe dicht besiedelter Ballungsräume und in Tiefseegräben. Zu den Fundstücken gehören Fischereigeräte und -netze, Glasflaschen, Metall. In knapp der Hälfte aller Videoaufnahmen und in fast allen Schleppnetzproben entdeckten die Wissenschaftler Kunststoff. Der Plastikabfall ist schon bis in die Hohen Breiten der Arktis vorgedrungen. Die Studie entstand unter der Leitung der Universität der Azoren und ist ein Ergebnis des EU-geförderten Forschungsprojektes HERMIONE.
Nach der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) geändert worden ist (VerpackV), ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke (MövE) zu ermitteln. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränkemarktforschung ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2015 darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2015 45,5 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,8 % auf 44,3 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 % geringfügig auf 1,2 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
Das Projekt "Sicherstellung von HAW-Glasbloecken und Krypton-85" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nukem durchgeführt. Fuer die Sicherstellung von HAW-Glasbloecken und Krypton-85 in Druckgasflaschen wurde ein luftgekuehltes Lager mit Nutzung geplant, in dem das Lagergut in vertikalen Schaechten uebereinander gestapelt wird. Kuehlluft tritt ueber seitliche Oeffnungen in das Gebaeude ein und wird nach Durchstroemung eines Lagerschachtes als Warmluft ueber Dach abgegeben. Als Lagergut waren 70 l Glasbloecke in Kokillen mit einer Anfangswaermeleistung von 534 W vorgegeben. Das Sicherstellungslager fuer HAW besitzt 4 Lagergestelle mit einer Kapazitaet von ca. 7000 Glasbloecken bei aeusseren Gebaeudeabmessungen von 56 m x 23 m x 23,6 m. Beide Gebinde sind gegen Einwirkungen von innen und Einwirkungen von aussen ausgelegt.
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