Anzahl der Proben: 30 Gemessener Parameter: Aminomethylphosphonsäure (AMPA) ist der Hauptmetabolit von Glyphosat. Im Boden wird es langsamer abgebaut als die Ausgangssubstanz, so dass seine Umweltkonzentrationen oft höher sind als die von Glyphosat. AMPA ist akut nur gering toxisch. Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Greifswald Hanse- und Universitätsstadt in einer dünn besiedelter Region im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns.
Anzahl der Proben: 6 Gemessener Parameter: Aminomethylphosphonsäure (AMPA) ist der Hauptmetabolit von Glyphosat. Im Boden wird es langsamer abgebaut als die Ausgangssubstanz, so dass seine Umweltkonzentrationen oft höher sind als die von Glyphosat. AMPA ist akut nur gering toxisch. Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Münster Bedeutende Universitätsstadt sowie Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum in Nordrhein-Westfalen.
Anzahl der Proben: 30 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Greifswald Hanse- und Universitätsstadt in einer dünn besiedelter Region im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns.
Anzahl der Proben: 6 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Münster Bedeutende Universitätsstadt sowie Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.
GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum Klimawandel bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als CO2 . Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der Herbizide , zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.
Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das UBA hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der Biodiversität , also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.
Europäisches Human-Biomonitoring-Projekt HBM4EU nimmt neun zusätzliche, gesundheitlich bedenkliche Substanzen in den Blick Seit gut einem Jahr läuft die mit 74 Millionen Euro ausgestattete Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU. Ziel ist es, einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung in der EU mit bestimmten Substanzen zu erhalten. Nun hat das Projekt entschieden, neun weitere Substanzen genauer zu untersuchen. Dazu gehören Quecksilber, Acrylamid, Glyphosat und Fipronil. Ergebnisse der Untersuchungen werden 2021 erwartet. Während die Gesellschaft über Gesundheitsgefahren von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, bestehen gleichzeitig große Lücken im Wissen über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit vielen Chemikalien und Substanzen. HBM4EU möchte die Wissenslücke verkleinern und damit die Grundlage schaffen für wissenschaftsbasierte Politikberatung. Bislang untersucht das Projekt bereits neun Substanzen und Substanzgruppen, nun nimmt es neun weitere in den Blick: Acrylamid, Aprotische Lösungsmittel, Arsen, Diisocyanate, Blei, Quecksilber, Mycotoxine, Pestizide , UV-Filter. Diese Stoffe wurden aus verschiedenen Gründen ausgewählt. Es geht jedoch immer darum, dass sie ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. UV-Filter beispielsweise, chemisch Benzophenone, stehen im Verdacht, im Körper wie ein Hormon zu wirken. Sie können mit Sonnencreme direkt auf die menschliche Haut aufgetragen werden, schützen aber auch Textilien vor dem Ausbleichen und können so durch Hautkontakt aufgenommen werden. Aprotische Lösungsmittel werden genutzt, um den pH-Wert in einer Anwendung zu regulieren. Man findet sie in zahlreichen Produkten wie in Schmiermitteln, Graffiti-Entfernern oder Farben. Einige aprotische Lösungsmittel können die Fortpflanzung schädigen und sind unter REACH als besonders bedenkliche Stoffe identifiziert. Die neun bislang untersuchten Substanzen und Substanzgruppen sind: Phthalate, Bisphenole, Cadmium, Chrom IV, PFCs, Flammschutzmittel, PAKs, Aniline, Emerging Chemicals, Gemische. Vom 24.-27.09.2018 fanden verschiedene zentrale Veranstaltungen der HBM4EU-Initiative statt sowie das zweite Jahrestreffen des gesamten Konsortiums. Im Anschluss daran findet in Wien eine große europäische Konferenz zu gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltchemikalien im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt, um ein dauerhaftes HBM-Programm voranzutreiben. Weitere Informationen: Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an möglichst großen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder auch an speziellen Arbeitsplätzen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammen kann, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU – in Kürze Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Mio. € und über 100 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, die Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu generieren. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung von neuen Methoden zur Erfassung von Belastungen des Menschen mit Substanzen aus der Umwelt.
Conrad, André; Schröter-Kermani, Christa; Hoppe, Hans-Wolfgang; Rüther, Maria; Pieper, Silvia; Kolossa-Gehring, Marike International Journal of Hygiene and Environmental Health 220 (2017), 1, 8-16; online 29. September 2016 The broadband herbicide glyphosate (N-[phosphonomethyl]-glycine) and its main metabolite aminomethylphosphonic acid (AMPA) were analyzed by GC-MS-MS in 24 h-urine samples cryo-archived by the German Environmental Specimen Bank (ESB). Samples collected in 2001, 2003, 2005, 2007, 2009, 2011, 2012, 2013, 2014, and 2015 were chosen for this retrospective analysis. All urine samples had been provided by 20 to 29 years old individuals living in Greifswald, a city in north-eastern Germany. Out of the 399 analyzed urine samples, 127 (= 31.8%) contained glyphosate concentrations at or above the limit of quantification (LOQ) of 0.1 μg/L. For AMPA this was the case for 160 (= 40.1%) samples. The fraction of glyphosate levels at or above LOQ peaked in 2012 (57.5%) and 2013 (56.4%) after having discontinuously increased from 10.0% in 2001. Quantification rates were lower again in 2014 and 2015 with 32.5% and 40.0%, respectively. The overall trend for quantifiable AMPA levels was similar. Glyphosate and AMPA concentrations in urine were statistically significantly correlated (spearman rank correlation coefficient = 0.506, p ≤ 0.001). Urinary glyphosate and AMPA levels tended to be higher in males. The possible reduction in exposure since 2013 indicated by ESB data may be due to changes in glyphosate application in agricultural practice. The ESB will continue monitoring internal exposures to glyphosate and AMPA for following up the time trend, elucidating inter-individual differences, and contributing to the ongoing debate on the further regulation of glyphosate-based pesticides. doi:10.1016/j.ijheh.2016.09.016 (open access)
Am 27. November 2017 stimmten die EU-Mitgliedstaaten dafür die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat zu verlängert. Der Unkrautvernichter Glyphosat darf in der EU weiter verwendet werden. Die EU-Länder beschlossen, die Zulassung des umstrittenen Mittels um weitere fünf Jahre zu verlängern. 18 der 28 EU-Länder stimmten in Brüssel für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, neun dagegen und ein Staat enthielt sich. Deutschland stimmte nach Angaben aus EU-Kreisen anders als bislang für die Zulassungsverlängerung.
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