Pestizide im Grundwasser: Weniger Wirkstoffe, mehr Metaboliten Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen. Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen: In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen. Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass Pestizide auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können. Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern. Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der Stoff wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.
Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen oder innergemeinschaftlich verbringen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und seiner Telekommunikationsdaten anzuzeigen. Selbstbedienungsverbot: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften über die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen, die auf Grund des Chemikaliengesetzes erlassen worden sind, gelten für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entsprechend. Eine Person darf PSM gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder PSM über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln hat der Abgebende über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, zu unterrichten. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender, Freizeitgärtnernde, stellt der Abgebende darüber hinaus allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Die allgemeinen Informationen berücksichtigen insbesondere den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Erfolgt die Abgabe im Wege des Versandhandels, sind die Informationen bereits vor der Abgabe zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen. Personen, die Glyphosat haltige Herbizide auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen, so genanntem Nichtkulturland, anwenden wollen, müssen dem Händler vor dem Kauf eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) PflSchG vorlegen. Ohne diese behördliche Genehmigung darf ein Händler das Herbizid nicht verkaufen! Zum Nichtkulturland gehören insbesondere: Verkehrsflächen, wie Gleisanlagen, Straßenland, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze in Parkanlagen, Terrassen, Hofflächen, sonstige Außenanlagen wie Parkplätze, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken usw. Hierbei handelt es sich um Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, haben. Die Mittel müssen mit dem Wort „Pflanzenstärkungsmittel“ gekennzeichnet sein, den Namen und die Anschrift desjenigen enthalten, der das Mittel erstmalig in Verkehr bringt und über eine Gebrauchsanleitung verfügen. Für die Abgabe von Pflanzenstärkungsmitteln gelten im Handel keine Beratungspflicht und kein Selbstbedienungsverbot. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt eine Liste der im Handel erhältlichen Pflanzenstärkungsmittel. Die Liste finden Sie hier: Liste der Pflanzenstärkungsmittel (BVL) Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Verlängerung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat um zehn Jahre auf europäischer Ebene, nationales Verbot ab 2024 geplant, Bewertung der Entscheidung der EU-Kommission, Haltung zur Nutzung von Glyphosat; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Unkraut umweltfreundlich beseitigen ohne Chemie Wie Sie Unkraut umweltschonend jäten Regelmäßiges Jäten verhindert Wildwuchs. Bei Samenunkräutern hilft Hacken, bei Wurzelunkräutern Herausziehen. Lassen Sie bestimmte Wildkräuter einfach wachsen, sie können nützlich sein. Verzichten Sie möglichst auf Unkrautvernichtungsmittel. Gewusst wie Ärgernis oder natürliche Vielfalt? Für Insekten sind die vermeintlichen Unkräuter unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Disteln und Brennnesseln beispielsweise sind die Hauptnahrungsquelle für viele Schmetterlinge. Auch als Brut- und Überwinterungsplatz sind die Wildpflanzen für Insekten überlebenswichtig. Viele der Kräuter sind auch für den Menschen essbar und sehr gesund. Mit ihren bunten Blüten lassen sich leckere Salate zaubern. So verhindern Sie störenden Wildwuchs: Jäten Sie möglichst früh. Sobald die Kulturpflanzen den Boden bedecken, haben es Wildkräuter schwer. Eine Mulchschicht oder -folie beugt dem Unkraut vor. Decken Sie das Beet möglichst mit kompostierbarem Material ab, Mulchfolie aus Kunststoff ist nicht abbaubar. Spezielle Werkzeuge für die Wurzel: Unkraut ist nicht gleich Unkraut – darauf sollten Sie auch beim Jäten achten. Pflanzen, die teils zigtausende Samen produzieren können, sollten sie weghacken und so am Blühen hindern. Rücken Sie aber auch Wurzelunkräutern mit der Hacke zu Leibe, breiten die sich weiter aus, da aus jedem Teilstück eine neue Pflanze heranwächst. Achten Sie darauf, Wurzelunkraut möglichst komplett aus der Erde zu ziehen. Am besten eignen sich ein Unkrautstecher oder eine Grabegabel. Um Giersch aus dem Boden zu holen, nutzen Sie den gebogenen Zinken einer Gierschgabel. Häufige Wurzelunkräuter: Giersch Quelle: BVpix / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Distel Quelle: Pixelmixel / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Sauerklee Quelle: Karin Jaehne / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ackerschachtelhalm Quelle: katharinarau / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Brennnessel Quelle: matko / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gundermann Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Ampfer Quelle: Sten Porse (de.wikipedia.org/wiki/Ampfer#/media/ File:Rumex-obtusifolius-foliage.JPG) „Rumex obtusifolius: Foliage“ Häufige Wurzelunkräuter: Weiß-Klee Quelle: Axel Gutjahr / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Günsel Quelle: Jerzy Opiola (de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnsel#/ media/File:Ajuga_reptans_a1.jpg) Häufige Wurzelunkräuter: Kriechender Hahnenfuss Quelle: repens kazakovmaksim / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Gemeine Quecke Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Wurzelunkräuter: Acker-Winde Quelle: Reikara / Fotolia.com Finger weg von Herbiziden: Herbizide lösen das Problem nicht. Die Mittel müssen in wenigen Wochen mehrmals eingesetzt werden. Der Erfolg ist nicht von Dauer. Herbizid-resistente Unkräuter, sogenannte Superweeds, können sich entwickeln. Neue Probleme statt schneller Lösung: Viele Herbizide schaden der Umwelt. Sie gefährden unter anderem das Leben von nützlichen Insekten und von Vögeln. Näheres dazu erfahren Sie hier . Die Mittel unterscheiden nicht zwischen Unkräutern und Kulturpflanzen. Auch liebevoll gehegte Zierpflanzen können unter ihnen leiden. Chemische Pflanzenschutzmittel können dem Boden schaden. Kaufen Sie, wenn Ihnen der Einsatz im Notfall unerlässlich scheint, einigermaßen umweltverträgliche Produkte, zum Beispiel Essigsäure oder Pelargonsäure.Diese sind weniger umweltschädlich als andere Herbizide. Beachten Sie dabei, dass Herbizide im Hausgarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, sogenannte Indikationen, finden Sie auf der Verpackung. Bitte beachten Sie, dass Herbizide grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen (Terrassen, Wege, Hofflächen, Garageneinfahrten) angewendet werden dürfen! Das gilt auch für die "Hausmittel" Essigsäure, Salz und Pelargonsäure! Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Das Umweltbundesamt setzt sich für ein grundsätzliches Verbot von Herbiziden im Haus- und Kleingartenbe¬reich ein. Grund dafür sind die regelmäßig und verbreitet auftretenden Einträge von Herbiziden in öffentlichen Kanal- und Abwasserreinigungs-Systemen, welche auf unsachgemäße Anwendungen (z. B. Einsatz auf befestigten Flächen) privater Anwender zurückzuführen sind. Hier finden Sie weitere Tipps zum Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten Alternativen zu Herbiziden: Es gibt Hilfsmittel, mit denen Sie gegen den Wildwuchs ankommen – und die Umwelt schonen. Zu unterscheiden ist, ob es um einen normalgroßen Garten oder ein großes Anwesen geht. Sind kleinere Flächen betroffen, kann schon ein Straßenbesen helfen. Junge, weiche Unkräuter lassen sich damit beseitigen. Fugenkratzer und Fugenbürsten mit Borsten aus Stahl halten jahrelang, sie lassen sich auch im Stehen einsetzen. Kochendes Wasser erfüllt vor allem bei jungen Samenunkräutern ebenfalls seinen Zweck. Um größere Flächen unkrautfrei zu halten, lohnen sich motorisierte Wildkrautbürsten. Sie schrubben die Pflanzen mit einer rotierenden Borstenwalze weg. Infrarot-, Dampf- oder Heißschaumgeräte rücken dem Unkraut mit starker Hitze zu Leibe. Für Kommunen und Hausmeister kann das eine sinnvolle Investition sein, Hobbygärtner sollten darauf verzichten. Was Sie noch tun können: Lassen Sie Unkraut erst gar nicht entstehen. Renovieren Sie beispielsweise eine Pflasterfläche, nutzen Sie am besten unkrauthemmenden Pflastersand. Auch Zement- oder Kunstharzfugen machen es den Wildkräutern schwer. Hintergrund Umweltsituation: Die Bekämpfung von Unkraut mit Herbiziden gefährdet den Wasserschutz und damit die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Nach dem Einsatz auf versiegelten Flächen gelangen sie auf benachbarte Grünflächen oder in Oberflächengewässer. Von dort sickern sie ins Grundwasser oder erreichen über den nächstgelegenen Gully das Abwassersystem. Die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erschweren die Aufbereitung des Trinkwassers. Das Verfahren ist kompliziert und teuer – die Kosten trägt der Steuerzahler. Mitunter ist eine vollständige Reinigung unmöglich. Es wurden schon landwirtschaftlich eingesetzte Herbizidwirkstoffe verboten, weil sie deutschlandweit ins Grundwasser einsickerten. Das 1991 verbotene Atrazin beispielsweise ist bis heute im Grund- und Trinkwasser nachweisbar. Auch der kontrovers diskutierte Herbizidwirkstoff Glyphosat schädigt die Umwelt. Sein übermäßiger Einsatz hat Nebeneffekte, er stört beispielsweise die Nahrungsnetze und hat so Auswirkungen auf die Biodiversität . Gesetzeslage: Der Einsatz von Herbiziden auf befestigten oder versiegelten Flächen ist grundsätzlich verboten. Das gilt unter anderem für Garagenauffahrten, Bürgersteige und Terrassen. Die Strafe für den unsachgemäßen und unerlaubten Einsatz von Herbiziden liegt bei bis zu 50.000 Euro. Auch der Bundesverband deutscher Gartenfreunde untersagt in vielen der rund eine Million Kleingärten per Gartenordnung den Einsatz der Mittel. Verkäufer von Herbiziden sind verpflichtet, ihre Kunden eingehend zu beraten – und über rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären. Die Praxis sieht aber anders aus. Meist preisen die Verkäufer das jeweilige Produkt an. Im Internet beschränkt sich die Beratung im Allgemeinen auf kurze Informationstexte oder den Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Wie Pflanzenschutzmittel Feldvögel gefährden (UBA-Themenseite) Kritik am übermäßigen Einsatz von Glyphosat (UBA-Themenseite) Tipps zur Beseitigung von Unkraut auf versiegelten Flächen (UBA-Themenseite) Häufige Samenunkräuter: Vogelmiere Quelle: Joachim Opelka / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Franzosenkraut Quelle: thomasknospe / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Hirtentäschel Quelle: unpict / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ehrenpreis Quelle: goldbany / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Ackerhellerkraut Quelle: emer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Melde Quelle: Ewald Froech / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Weißer Gänsefuß Quelle: MIMOHE / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Taubnessel Quelle: tunedin / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Wegerich Quelle: Kanusommer / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Behaartes Schaumkraut Quelle: Fornax (commons.wikimedia.org/ wiki/File:Cardamine_hirsuta_eF.jpg) Häufige Samenunkräuter: Wolfsmilch Quelle: Sun Spurge Polarpx / Fotolia.com Häufige Samenunkräuter: Kanadisches Berufskraut Quelle: MIMOHE / Fotolia.com
Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein Pflanzenschutzmittel nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= Herbizide , z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende Witterung : Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem Pflanzenschutzmittel niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische Pflanzenschutzmittel können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa Persistenz , Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für Pflanzenstärkungsmittel , zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten ( UBA -Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)
Within HBM4EU, human biomonitoring (HBM) studies measuring glyphosate (Gly) and aminomethylphosphonic acid (AMPA) in urine samples from the general adult population were aligned and quality-controlled/assured. Data from four studies (ESB Germany (2015-2020); Swiss HBM4EU study (2020); DIET-HBM Iceland (2019-2020); ESTEBAN France (2014-2016)) were included representing Northern and Western Europe. Overall, median values were below the reported quantification limits (LOQs) (0.05-0.1 (micro)g/L). The 95th percentiles (P95) ranged between 0.24 and 0.37 (mirco)g/L urine for Gly and between 0.21 and 0.38 (mirco)g/L for AMPA. Lower values were observed in adults compared to children. Indications exist for autonomous sources of AMPA in the environment. As for children, reversed dosimetry calculations based on HBM data in adults did not lead to exceedances of the ADI (proposed acceptable daily intake of EFSA for Gly 0.1 mg/kg bw/day based on histopathological findings in the salivary gland of rats) indicating no human health risks in the studied populations at the moment. However, the controversy on carcinogenicity, potential endocrine effects and the absence of a group ADI for Gly and AMPA induce uncertainty to the risk assessment. Exposure determinant analysis showed few significant associations. More data on specific subgroups, such as those occupationally exposed or living close to agricultural fields or with certain consumption patterns (vegetarian, vegan, organic food, high cereal consumer), are needed to evaluate major exposure sources. © 2022 by the authors
Few data are available on the exposure of children to glyphosate (Gly) in Europe. Within HBM4EU, new HBM exposure data were collected from aligned studies at five sampling sites distributed over Europe (studies: SLO CRP (SI); ORGANIKO (CY); GerES V-sub (DE); 3XG (BE); ESTEBAN (FR)). Median Gly concentrations in urine were below or around the detection limit (0.1 Ìg/L). The 95th percentiles ranged between 0.18 and 1.03 Ìg Gly/L. The ratio of AMPA (aminomethylphosphonic acid; main metabolite of Gly) to Gly at molar basis was on average 2.2 and the ratio decreased with higher Gly concentrations, suggesting that other sources of AMPA, independent of metabolism of Gly to AMPA in the monitored participants, may concurrently operate. Using reverse dosimetry and HBM exposure data from five European countries (east, west and south Europe) combined with the proposed ADI (acceptable daily intake) of EFSA for Gly of 0.1 mg/kg bw/day (based on histopathological findings in the salivary gland of rats) indicated no human health risks for Gly in the studied populations at the moment. However, the absence of a group ADI for Gly+AMPA and ongoing discussions on e.g., endocrine disrupting effects cast some uncertainty in relation to the current single substance ADI for Gly. The carcinogenic effects of Gly are still debated in the scientific community. These outcomes would influence the risk conclusions presented here. Finally, regression analyses did not find clear associations between urinary exposure biomarkers and analyzed potential exposure determinants. More information from questionnaires targeting exposure-related behavior just before the sampling is needed. © 2022 by the authors
Die Messstelle oh Wehr Ornbau (Messstellen-Nr: 194191) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Background Exposure to various pesticides, such as pyrethroids and chlorpyrifos, has been previously associated with adverse effects on children's health. Scientific evidence on the human toxicity of glyphosate (GLY) and its primary metabolite, aminomethylphosphonic acid (AMPA) is limited, particularly for children. This study aimed to i) assess the exposure determinants of the studied pesticides measured in children in Cyprus, and ii) determine the association between the urinary pesticides and the biomarkers of DNA and lipid oxidative damage. Methods A children's health study was set up in Cyprus (ORGANIKO study) by aligning it with the methodology and tools used in the European Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU). Urinary GLY and AMPA, pyrethroid metabolites and the chlorpyrifos metabolite TCPy were measured in 177 children aged 10-11 years old, using mass spectrometry. Oxidative stress was assessed with 8-iso-prostaglandin F2a (8-iso-PGF2a) as a marker of lipid damage and 8-hydroxy-2'-deoxyguanosine (8-OHdG) as a DNA oxidative damage marker, both measured with immunoassays. Questionnaires about demographic characteristics, pesticide usage, and dietary habits were filled out by the parents. Multivariable regression models examined associations between pesticides and biomarkers of effect using two creatinine adjustments (cr1: adding it as covariate and cr2: biomarkers of exposure and effect were creatinine-adjusted). Results Parental educational level was a significant predictor of urinary pyrethroids but not for GLY/AMPA. Median [interquartile range, IQR] values for GLY and AMPA were <LOQ [<LOQ, 0.19] (micro)g/L and 0.18 [0.10, 0.29] (micro)g/L, respectively, while a moderate correlation was shown between GLY and AMPA (r = 0.45). 8-OHdG was positively associated with AMPA (beta = 0.17; 95% CI: 0.02, 0.31, p = 0.03 cr2, and beta = 0.12; 95% CI: 0.0,0.24, p = 0.06, cr1), albeit not with GLY (p > 0.05). Similar significant associations with 8-OHdG were shown for a pyrethroid metabolite (3-PBA) and the chlorpyrifos metabolite (TCPy). No associations were observed between the aforementioned pesticides and 8-iso-PGF2a (p > 0.05). Conclusions This is the first children's health dataset demonstrating the association between AMPA and DNA oxidative damage, globally. More data is needed to replicate the observed trends in other children's populations around the globe. © 2022 The Authors
Background: In February 2021, over one hundred scientists and policy experts participated in a web-based Workshop to discuss the ways that divergent evaluations of evidence and scientific uncertainties are used to delay timely protection of human health and the environment from exposures to hazardous agents. The Workshop arose from a previous workshop organized by the European Environment Agency (EEA) in 2008 and which also drew on case studies from the EEA reports on "Late Lessons from Early Warnings" (2001, 2013). These reports documented dozens of hazardous agents including many chemicals, for which risk reduction measures were delayed for decades after scientists and others had issued early and later warnings about the harm likely to be caused by those agents. Results: Workshop participants used recent case studies including Perfluorooctanoic acid (PFOA), Extremely Low Frequency-Electrical Magnetic Fields (ELF-EMF fields), glyphosate, and Bisphenol A (BPA) to explore myriad reasons for divergent outcomes of evaluations, which has led to delayed and inadequate protection of the public's health. Strategies to overcome these barriers must, therefore, at a minimum include approaches that 1) Make better use of existing data and information, 2) Ensure timeliness, 3) Increase transparency, consistency and minimize bias in evidence evaluations, and 4) Minimize the influence of financial conflicts of interest. Conclusion: The recommendations should enhance the production of "actionable evidence," that is, reliable evaluations of the scientific evidence to support timely actions to protect health and environments from exposures to hazardous agents. The recommendations are applicable to policy and regulatory settings at the local, state, federal and international levels. © The Authors
Origin | Count |
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Bund | 116 |
Land | 735 |
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License | Count |
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Boden | 789 |
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