Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
<p>Obwohl die Landwirtschaft einen sinkenden Anteil an der Wirtschaftsleistung hat, nimmt sie als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, die biologische Vielfalt - und auf die Gesundheit der Menschen.</p><p>Landwirtschaft heute</p><p>Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung.</p><p>In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein Landwirt bzw. eine Landwirtin im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1950 zehn und 2021 bereits 139 Menschen – mit steigender Tendenz (<a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Informationsgrafiken/241121_Landwirt-ernaehrt.gif">BLE 2023</a>).</p><p>Mit der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung bei stetiger Produktionssteigerung sind Auswirkungen auf die Umwelt, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und den Naturhaushalt verbunden.</p><p>Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft mit gesunden Produkten. Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich. Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem <a href="https://www.bmuv.de/download/abschlussbericht-der-zukunftskommission-landwirtschaft">Abschlussbericht</a> umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte. </p><p>Umweltwirkungen</p><p>Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Stickstoffdüngung (organisch und mineralisch) verursacht klimaschädliche Treibhausgase, führt zu Nitratbelastungen des Grundwassers und trägt zur Nährstoffüberversorgung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>) von Flüssen, Seen und Meeren bei.</p><p>Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch">Grünlandumbruch</a> und Moornutzung), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase sind weitere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Folgen intensiver Landwirtschaft.</a></p><p>Die auf Ertragssteigerung ausgerichtete Intensivlandwirtschaft hinterlässt eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und trägt mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Verlust der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den Boden verdichten, Bodenunfruchtbarkeit verursachen und steigern die Gefahr für Wasser- und Winderosion. </p><p>Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung.</p><p>Ziele einer umweltfreundlichen Landwirtschaft</p><p>Die Landwirtschaft ist für den Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu minimieren, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Dies unterstützt auch die EU Kommission mit ihrer im Mai 2020 veröffentlichten „Farm-to-Fork-Strategie“ (<a href="https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ea0f9f73-9ab2-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF">Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem</a>). Die Strategie zielt darauf ab, das europäische Lebensmittelsystem in verschiedenen Dimensionen nachhaltiger zu gestalten und ist Teil des „europäischen Green Deal“.<br><br>Bis 2030 sollen beispielsweise der Einsatz und das Risiko <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/pflanzenschutzmittelverwendung-in-der">chemischer Pestizide</a> um 50 % verringert und die Verwendung gefährlicherer Pestizide um 50 % reduziert werden. Der Verkauf von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur soll in der EU bis 2030 ebenfalls halbiert werden. Auch der Einsatz von Düngemitteln soll bis 2030 um 20 % gesenkt und damit die Nährstoffverluste um mindestens 50 % vermindert werden. Außerdem soll der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau">ökologische Landbau</a> gestärkt und die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU bis 2030 auf 25 % ausgeweitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, dass mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen mit <a href="https://www.bfn.de/kohaerenz-biotopverbund">Elementen</a> ausgestattet sind, die die Artenvielfalt fördern, darunter Blühstreifen, Hecken, Teiche oder Trockenmauern. Verbindliche Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, enthält die Strategie jedoch nicht.<br><br>Ein ambitioniertes nationales Ordnungsrecht und die künftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik</a> bieten Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft zu minimieren und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften und deren Bindung an die EU-Direktzahlungen und andererseits über attraktive Anreize zur Erbringung höherer Umweltleistungen gelingen. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) 2020</a> bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten.</p><p>Auch die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich in ihrem <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/zukunftskommission-landwirtschaft.html">Abschlussbericht</a> dafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten.</p>
<p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p>Gefährdung des Grünlands</p><p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. In den Jahren vor 2013 ist das Grünland in Deutschland stark unter Druck geraten, denn es wurde häufig zu Ackerland umgebrochen (umgepflügt). Erst ab 2014 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht gestiegen. Dies liegt zum einen an der EU-Agrarreform 2013, die den Erhalt von Dauergrünland über sogenannte „Greening“-Auflagen ab 2015 regelte sowie an landesrechtlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Über eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch und ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland soll der Verlust nachhaltig gestoppt werden. Nach wie vor sind die Ursachen des Grünlandumbruchs jedoch nicht beseitigt. Dies gilt besonders für den Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen sowie die Nutzungsaufgabe, also das Einstellen der Bewirtschaftung. Jedes Jahr gehen zudem landwirtschaftliche Flächen, v.a. für Siedlungs- und Verkehrsflächen, verloren. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland auch zukünftig unter Druck stehen und die Nutzung weiter intensiviert wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit von herausragender Bedeutung.</p><p>Die Abbildung "Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzen Fläche" zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der LF als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2024 nur rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 % der LF. Gegenüber 2023 ist die Gesamtfläche des Dauergrünlands 2024 um rund 10.000 ha leicht gestiegen. Aktuelle Daten für das Grünland in den Bundesländern liegen derzeit noch nicht vor (siehe Tab. „Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern“).</p><p>Ökologische Bedeutung des Grünlands</p><p>Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor <a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">(BfN 2023)</a>.</p><p>Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig.</p><p>Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz</p><p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entzogen wird) und dient als Kohlenstoffsenke. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da mit dem einhergehenden Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.</p><p>Schutz des Grünlands</p><p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Natura-2000#alphabar">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Flora#alphabar">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fauna#alphabar">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Habitat#alphabar">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p><p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>. Auch die nächste Reform der Europäischen Agrarpolitik ab 2027 muss mit ihren Fördermechanismen das Grünland konsequent schützen und fördern.</p>
1. Dauergrünlandumbruch/Neuansaat an gleicher Stelle (DGL-Umbruch): Die Antragstellung ist jederzeit über das Formular Antrag Umwandlung Dauergrünland, zu finden unter Dokumente zum Herunterladen, möglich. Der genehmigte Grünlandumbruch muss bis spätestens zum auf die Genehmigung folgenden Schlusstermin für den Sammelantrag (15.05.) umgesetzt sein 2. Pfluganzeige: Pflugeinsätze zum Zurücksetzen des Zählers bei Dauergrünland in der Entstehung (pDGL 1 bis 5) sind innerhalb eines Monats der Zahlstelle anzuzeigen (Anzeige Pflugeinsatz GoG unter Dokumente zum Herunterladen). 3. Wildschaden: Anstehende Grünlanderneuerungen wegen Wildschäden sind formlos, schriftlich, mit geeigneten Nachweisen (z. B. standortdatierte Fotos, Kopie der Meldung des Wildschadens bei der Gemeinde) der Zahlstelle anzuzeigen. Als Dauergrünland werden, entsprechend Artikel 4 Abs. 3 Buchstabe c) der VO (EU) 2021/2115 Flächen bezeichnet, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzengenutzt werden und seit mindestens fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolgedes landwirtschaftlichen Betriebs sind noch gepflügt wurden. Dauergrünland sind Grundfutterflächen, auf denen über längere Zeit eine kurzrasige Vegetation als Dauerkultur wächst. Es handelt sich somit um eine auf mindestens 5 Jahre angelegte Vegetationsform (Wiese oder Weide) mit relativ geschlossener Grasnarbe, die von einer Pflanzengemeinschaft aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen gebildet wird. Grünland wird durch mehr oder weniger regelmäßige Mahd und/oder Beweidung frei von Gehölzen und Wald gehalten. Passiert dies nicht, handelt es sich um eine Grünlandbrache, auf der über mehr oder weniger lange Zeiträume keine Nutzung stattfindet. Solche Flächen unterliegen dann natürlichen Sukzessionsprozessen, das heißt über die Zwischenstadien Verbuschung und Sträucherwachstum würde hier mit der Zeit wieder Wald entstehen.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Zielsetzung des Vorhabens ist die Entwicklung des GRAS-Prototypen zur Unterstützung einer umweltschonenden Ressourcennutzung für eine nachhaltige Bioökonomie. Der Prototyp soll beim Aufbau und Monitoring von nachhaltigen und entwaldungsfreien Lieferketten Unterstützung leisten. Änderungen von Landnutzungen sollen durch die Auswertung von hochauflösenden Fernerkundungsdaten und Daten der jüngsten Satellitengeneration dokumentiert werden. Neue Technologien und Verfahren sollen experimentell getestet werden, um zu möglichst präzisen Aussagen auch in schwierigen Situation (z.B. kleinräumige Parzellen) und bei neuen Anwendungen (z.B. für die Forstwirtschaft, Erkennung von Grünlandumbruch) zu kommen. Kleinbauern sollen im Rahmen eines sog. Landscape-Ansatzes integriert werden. Lieferketten sollen rückverfolgbar und transparent dokumentiert werden können. Ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte sollen umfassend dargestellt und in Risikofaktoren zusammengeführt werden (z.B. Informationen zu Feuern, nachhaltigem Wassermanagement, Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt und weitere Datenbanken zu ökologischen und sozialen Kriterien). Das Vorhaben soll über einen Zeitraum von drei Jahren mit Partnern aus Europa sowie Nord- und Südamerika durchgeführt werden. Regional soll der Prototyp wichtige Biomasse-produzierende Regionen der Welt abdecken: EU, USA, Kanada, Zentral- und Südamerika (ausgewählte Länder) sowie Südostasien. Weitere Regionen sollen opportunistisch eingebunden werden. Stakeholder sollen über die gesamte Projektlaufzeit in die Entwicklungsarbeiten integriert werden. Dazu werden Workshops und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Bedarfe der Bioökonomie sollen aus dem Stakeholder-Dialog abgeleitet werden und eine wesentliche Grundlage für Projektentwicklungen sein. Eine weitere Grundlage ist eine aktuelle Einschätzung neuer Technologien und deren Verwendungsmöglichkeiten im Rahmen des Vorhabens.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Europa | 1 |
| Land | 22 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 14 |
| Taxon | 1 |
| Text | 15 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 18 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 27 |
| Offen | 21 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 49 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 12 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 50 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 50 |
| Wasser | 37 |
| Weitere | 50 |