<p> <p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p> </p><p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p> Entwicklung des Grünlandflächenanteils <p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. Die Abbildung „Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“ zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2025 rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 %.</p> <p>Bis 2013 gingen in Deutschland erhebliche Dauergrünlandflächen durch Umbruch in Ackerland verloren. Seit 2014 ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. weitgehend stabil. Die Ursachen des Flächenverlusts bestehen jedoch weiterhin. Neben Nutzungsintensivierung und Flächenkonkurrenz gehen jährlich landwirtschaftliche Flächen, insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, verloren. Der Erhalt des Dauergrünlands bleibt daher weiterhin von hoher Bedeutung.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.png"> </a> <strong> Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche </strong> Quelle: BMEL / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.pdf">Diagramm als PDF (318,52 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-02_Gruenlandflaeche_2026-07-01.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (43,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökologische Bedeutung des Grünlands <p>Das Grünland erfüllt vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor (<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>).</p> <p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entzogen wird), dient als Kohlenstoffsenke und schützt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>.</p> <p>Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland zudem Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da er mit dem Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden. </p> </p><p> Schutz des Grünlands <p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2 freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/natura-2000">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/flora">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fauna">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/habitat">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p> <p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>. In den bisherigen Vorschlägen zur GAP nach 2027 bleiben <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Umweltziele zwar Bestandteil der Agrarpolitik, die vorgesehene stärkere nationale Flexibilität und die Betonung freiwilliger Maßnahmen lassen jedoch offen, ob der bisherige Schutzstandard langfristig abnehmen, erhalten oder verbessert wird. Ein wirksamer Erhalt des Dauergrünlands wird daher auch künftig von der konkreten Ausgestaltung auf EU- und Mitgliedstaatenebene abhängen.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Die Landwirtschaft hat als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, biologische Vielfalt – und auf die Gesundheit der Menschen.</p> </p><p>Die Landwirtschaft hat als größte Flächennutzerin Deutschlands erheblichen Einfluss auf Böden, Gewässer, Luft, Klima, biologische Vielfalt – und auf die Gesundheit der Menschen.</p><p> Landwirtschaft heute <p>Etwa die Hälfte der Fläche Deutschlands – rund 16,6 Millionen Hektar – wird landwirtschaftlich genutzt. Rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe erzeugen Nahrungs- und Futtermittel sowie nachwachsende Rohstoffe (vor allem Mais und Raps) zur stofflichen und energetischen Verwendung. </p> <p>In den letzten 70 Jahren hat die Landwirtschaft in Deutschland ihre Produktion enorm gesteigert. Während ein landwirtschaftlicher Betrieb im Jahr 1900 rechnerisch noch rund vier Personen mit Nahrungsmitteln versorgte, waren es 1960 17 und 2023 bereits 153 Menschen – mit steigender Tendenz (<a href="https://www.landwirtschaft.de/infothek/infografiken/uebersicht-aller-infografiken/wie-viele-menschen-ernaehrt-ein-landwirt">BLE 2025</a>).</p> <p>Mit der intensiven landwirtschaftlichen <a href="https://www.landwirtschaft.de/infothek/infografiken/uebersicht-aller-infografiken/wie-viele-menschen-ernaehrt-ein-landwirt">Flächenbewirtschaftung</a> sind Auswirkungen auf die Umwelt, das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und den Naturhaushalt verbunden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Infografik_Landwirtschaft_2026-07-01_0.png"> </a> <strong> Infografik: Umwelt und Landwirtschaft </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/Infografik_Landwirtschaft_2026-07-01.pdf">Infografik als PDF (292,26 kB)</a></li> </ul> </p><p> Umweltwirkungen <p>Agrarlandschaften sind Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, dienen als Speicher und Filter für Wasser und prägen das Bild gewachsener Kulturlandschaften. Die Landwirtschaft hat erheblichen Einfluss auf verschiedene Schutzgüter. Der Einsatz von Maschinen zur Bodenbearbeitung und Ernte sowie die intensive Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln beeinflussen den Boden, das Wasser, die Luft und die in der Agrarlandschaft lebenden Tiere und Pflanzen. Die intensive Düngung (organisch und mineralisch) verursacht <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-stickstoffueberschuss-der-landwirtschaft">Stickstoffüberschüsse</a>, klimaschädliche Treibhausgase, führt zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/wasser/grundwasserbeschaffenheit#nitratbelastung-des-grundwassers-unter-landwirtschaftlich-genutzten-flchen">Nitratbelastungen des Grundwassers</a> und trägt zur Nährstoffüberversorgung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-eutrophierung-von-fluessen-durch-phosphor">Flüssen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">Seen </a>und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">Meeren </a>bei.</p> <p>Der Verlust der Artenvielfalt und der mit Landnutzungsänderungen (insbesondere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13793">Grünlandumbruch</a> und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung#feuchtgebiete"> Moornutzung</a>), Düngemittelausbringung, Bodenbearbeitung und Tierhaltung verbundene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas">Ausstoß klimawirksamer Treibhausgase</a> sind weitere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8780">Folgen intensiver Landwirtschaft.</a></p> <p>Eintönige, ausgeräumte Agrarlandschaften und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/pflanzenschutzmittelverwendung-in-der">Einsatz von Pflanzenschutzmitteln</a> tragen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-artenvielfalt-landschaftqualitaet">Verlust der Biodiversität</a> bei; schwere Maschinen und die intensive Bodenbearbeitung können den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/verdichtung#bodenverdichtung-ein-problem">Boden verdichten</a>, die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen und die Gefahr für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/erosion-jede-krume-zaehlt">Wasser- und Winderosion</a> steigern. </p> <p>Gleichzeitig stehen die Landwirtschaft und der ländliche Raum vor großen Herausforderungen durch demographische Veränderungen, globale Wettbewerbsbedingungen, den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche, ressourcenschonende und tiergerechte Landwirtschaft, die gesunde Produkte zu günstigen Preisen erzeugen soll. </p> <p>Eine Neuausrichtung der Landwirtschaftspolitik, die Lösungen zur Minimierung der Umweltauswirkungen und für die aktuellen Herausforderungen bereithält, ist daher dringend erforderlich. </p> <p>Die Zukunftskommission Landwirtschaft gibt in ihrem <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/abschlussbericht-der-zukunftskommission-landwirtschaft">Abschlussbericht</a> umfangreiche Empfehlungen wie eine Transformation des Agrar- und Ernährungswesens gesamtgesellschaftlich erfolgen sollte. Diese wurden bislang nur teilweise umgesetzt. Zwar fanden einzelne Vorschläge Eingang in die Agrar-, Umwelt- und Tierwohlpolitik, eine umfassende Transformation des Agrar- und Ernährungssystems im Sinne der ZKL steht jedoch weiterhin aus.</p> 16.02.2018 Nachgefragt: Umweltwirkungen durch die Landwirtschaft <p>Das Video kann zu redaktionellen Zwecken kostenlos verwendet werden. Die Pressestelle des UBA stellt die Videodaten dazu auf Anfrage gerne zur Verfügung.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ziel des Projektes ist die aktuelle Bestandserfassung dieser geheimnisvollen, nachtaktiven, hochgradig gefährdeten Vogelart, die nur noch in ausgewählten Landschaftsbereichen Sachsen-Anhalts nennenswerte Brutbestände aufweist. Für viele Menschen ist der nur wenig mehr als drosselgroße, braun gefärbte Wachtelkönig nur ein 'Phantom, da er sich nur äußerst selten außerhalb der dichten Wiesenvegetation aufhält. Dabei kannte man die aufgrund ihrer Lautäußerungen volkstümlich als 'Wiesenknarrer bezeichnete Rallenart früher als häufigen Vogel der Wiesen in Flussauen. Der Wachtelkönig (sein lateinischer Name 'Crex crex ist dem lauten Ruf des Männchens nachempfunden) verdient heute unsere volle Aufmerksamkeit. Er leidet, wie kaum ein anderer, unter intensiver Landwirtschaft, Grünlandumbruch und Grundwasserabsenkung sowie der Zersiedelung und Eindeichung einst großflächiger Überschwemmungsgebiete und zählt mittlerweile zu den global gefährdeten Vogelarten. Die Mahd oder Beweidung in den Brutgebieten der Art, die aufgrund des Klimawandels und dem zeitigen Absinken der Wasserstände zunehmend schon im Mai und Juni stattfinden, bedeuten vielfach den Verlust des Nestes oder den Tod der Jung- und Altvögel, welche Weidetieren oder Mähgeräten nicht rechtzeitig ausweichen können. Der Bestand der Art umfasst in Sachsen-Anhalt nach aktuellen Hochrechnungen vermutlich nicht mehr als 100 bis 150 rufende Männchen, deren Stimme zwischen Mitte Mai und Ende Juni nachts aus Flussauen der Saale, Elster, Elbe und Havel erschallt. Die Vögel versuchen mit ihrer minutenlang vorgetragenen Rufreihe überfliegende Weibchen anzulocken. Deshalb sind die Rufe sehr laut und können auch vom Menschen unter guten Bedingungen bis in einbem Kilometer Entfernung noch gehört werden. Einige Vögel nutzen neben Feuchtgrünländern aber auch Brachen, ungenutzte Gewerbegebiete, Äcker und Röhrichte zur Brut, weshalb in Sachsen-Anhalt - mit Ausnahme des Hochharzes, der Wälder und Trockengebiete sowie Ortschaften - nahezu flächendeckend nach der Art gesucht werden soll. Besonders in den Europäischen Vogelschutzgebieten, von denen im Land mehr als ein Dutzend von der Art besiedelt werden, will der NABU alles daran setzen, die Brutbedingungen für die Art entscheidend zu verbessern. Eine punktgenaue Kartierung der rufenden Männchen ist nötig, um gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem jeweiligen Landwirt Nestschutzzonen festzulegen, in denen die Weibchen ungestört brüten und ihre bis zu zehn Jungen großziehen können. Wie Studien aus England belegen, kann damit der Bestand der seltenen und gefährdeten Art nachhaltig positiv beeinflusst werden.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität Für die Umwandlung von Dauergrünland gilt der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 16 Abs. 3 Di- 1 rektZahlDurchfG . Es existieren wenige Ausnahmen und der Antragsteller muss einen Ersatz stel- len. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland kann nur erteilt werden, wenn spe- zifische Voraussetzungen erfüllt sind und die Fläche nicht als umweltsensibles Dauergrünland (Dauergrünlandflächen innerhalb von FFH-Gebieten, die am 1. Januar 2015 vorhanden waren) eingestuft ist. Auch der sogenannte Pflegeumbruch, bei dem nach Umbrechen der Grasnarbe die 2 sofortige Neuansaat an gleicher Stelle erfolgt, ist genehmigungspflichtig. Prinzipiell liegt eine Umwandlung von Dauergrünland vor, wenn Dauergrünland umgepflügt wird. Hierbei wird gemäß Auslegung der EU-Kommission eine mechanische Bodenbearbeitung, bei der die Grünlandnarbe zerstört oder verändert wird - wie beispielsweise durch Wenden des Bodens und/oder durch eine tiefe Bodenbearbeitung - als Umpflügen definiert. Auch andere Bo- denbearbeitungsgeräte (z.B. Grubber, Kreiselegge) könnten laut Auskunft durch das Johann Hein- rich von Thünen-Institut eine tiefgründige Bodenbearbeitung mit Zerstörung der Grünlandnarbe bewirken. Neben der mechanischen Bodenbearbeitung führe auch die chemische Nachbehand- lung (z.B. mit Glyphosat) zu einer Abtötung der bestehenden Lebewesen. Die Auswirkungen der mechanischen Bodenbearbeitung und ggf. chemischen Nachbehandlung auf die Biodiversität hingen stark von dem qualitativen Zustand der jeweiligen Fläche ab. Insbesondere der Umbruch von extensiv genutztem, ökologisch wertvollem Grünland führe für eine Vielzahl von Arten zu einem Verlust von Lebensraum (z.B. Verlust von Blütenangebot für Insekten). Zudem werde die Kohlenstoffspeicherfunktion des Bodens vermindert und die Anfälligkeit gegenüber Erosion und Nährstoffausträgen erhöht. Zudem könne ein Umbruch von Flächen mit anschließender Neuein- saat zur Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Nutzungsart (Erhaltung des Ackerstatus) in Abhängigkeit des qualitativen Zustands negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Bei- spielsweise könne ein vorzeitiger Umbruch von Blühflächen zur Erhaltung des Ackerstatus zu 1 https://www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfg/__16.html. 2 Persönliche Information des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. WD 8 - 3000 - 047/20 (19.08.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität einem Verlust von ungestörten Überwinterungs- und Reproduktionsräumen für Insekten und an- 3 dere Wildtiere führen. Laut Auskunft des Julius Kühn-Instituts existieren bislang keine Langzeiterhebungen und Indika- toren, um verlässlich die Auswirkungen der Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Biodiversität bewerten zu können. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung fördert allerdings derzeit das Vorhaben MonViA (Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrar- 4 5 landschaften) , in dem u.a. dieser Frage nachgegangen wird. Grundsätzlich lägen aber bereits jetzt Hinweise vor, dass ein Grünlandumbruch zum Teil erhebli- che Auswirkungen auf die biologische Vielfalt habe. Dies gelte sowohl für Dauergrünland als auch für Ackerland, das mittelfristig für den Anbau von Futterpflanzen genutzt werde. Zu den beeinflussenden Maßnahmen zählen beispielsweise Düngung, Beweidung und Schnittmanage- ment. Es sei davon auszugehen, dass bei Dauergrünland aufgrund der im Laufe der Dauernutzung langfristig etablierten Pflanzengesellschaften grundsätzlich mit einem höheren Verlust an Bio- 6 diversität zu rechnen sei. *** 3 Persönliche Auskunft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. 4 https://www.agrarmonitoring-monvia.de/. 5 Persönliche Auskunft des Julius Kühn-Instituts vom 19. August 2020. 6 Ebd. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Das LSG liegt zwischen Merseburg und Leipzig in der Leipziger Tieflandsbucht. Es gehört zu den Landschaftseinheiten Halle-Naumburger Saaletal und Lützen-Hohenmölsener Platte. Südlich der beiden Ortschaften Wallendorf und Friedensdorf erstreckt sich die tischebene, fast völlig gehölzfreie Landschaft des LSG, die einer großflächigen landwirtschaftlichen Ackernutzung unterliegt. Südwestlich Wallendorf und Friedensdorf befindet sich ein größerer Grünlandkomplex, der auch von Bach und Quellgraben durchflossen wird. Das Geländeniveau liegt am Nordrand des Gebietes bei 95 - 98 m über NN und am Südrand bei 105 m über NN. Die ehemals höchste Erhebung bei Schladebach mit 111,1 m über NN wurde durch den Kiesabbau abgetragen. Flache Geländestufen von 5 - 10 m Höhendifferenz heben das Gebiet von der Elster-Luppe-Aue und von der Saaleaue ab. Eine derartige Geländestufe durchzieht auf 5,5 km Länge das westliche Gebiet und bildet einen Kontrast zur reliefenergiearmen Umgebung. Mit der östlich der Stufe gelegenen Hochfläche ist sie durch mehrere kleine Seitentälchen verzahnt. Südöstlich von Wallendorf erstrecken sich in Richtung Schladebach eine Anzahl ehemaliger Kiesgruben mit Grünland- und Gehölzvegetation im Umfeld. Zum Teil wurden derartige Bereiche auch mit nicht standortheimischen Baumarten wie Balsam-Pappel, Eschen-Ahorn und Robinie aufgeforstet. An den Grubenböschungen entstanden nährstoffarme Trockenstandorte. Der Wasserspiegel in diesen Gruben ist starken witterungsabhängigen Schwankungen unterworfen, so dass sie in den letzten Jahren mehrmals fast völlig trocken fielen. Diese Dynamik ist aber ein Charekteristikum der sekundären Lebensräume, an die sich die hier siedelnden Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und Trockenlebensräume gut anpassen können. Die Gehölzoffenheit ist wichtig für das Vorkommen der Arten. Nordwestlich von Schladebach befindet sich ein Kieswerk und der zur Zeit aktive Kiesabbau. Im Nordosten des Gebietes liegen mehrere kleine Gewässer, die ”Fischteiche”, ehemalige kleine Tongruben. Ansonsten finden sich nur wenige linienförmig angepflanzte Gehölze in der Feldflur. (1) weitergehende Beschreibungen Der nie fertiggestellte Saale-Elster-Kanal nördlich von Wüsteneutzsch teilt das alte Kiesgrubengelände im Norden von dem aktuell nochetriebenen im Süden.er Kanal weist durchffene Wasserflächen, Röhrichte, salzbeeinflusste Vegetation und linear ausgebildete Gehölze der Weichholzaue einen großen Strukturreichtum auf. Einen starken Kontrast zu den Sekundärlebensräumen des Kiesabbaugebietes bildet die Floßgraben- und Bachaue im Bereich des Staubeckens Schladebach, welches ursprünglich zur Fischzucht und Beregnung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen angelegt wurde. An seinem Nordrand befindet sich ein sumpfiger Auwaldrest mit Kopfbäumen und Tümpeln, denen extensiv genutzte Nass- und Feuchtwiesen vorgelagert sind. Daneben sind Feuchtbrachen und Kleinseggenwiesen ausgebildet. Das Wasser im Staubecken, welches aufgrund der Nährstoffbelastung des in ihn mündenden Baches eutrophen Charakter hat und einen Röhrichtsaum aufweist, wird im Spätsommer abgelassen, wodurch große Schlammflächen freigelegt werden. Das Gebiet des Staubeckens bei Schladebach stellt den fließenden Übergang zu dem südöstlich angrenzenden LSG „Floßgraben“ dar. Siedlungen der Linienbandkeramikkultur als der ältesten Ackerbaukultur konzentrieren sich um Friedensdorf, wo fünf Fundstellen nachgewiesen sind. Im benachbarten Wallendorf befindet sich eine weitere. Eine beinahe zu allen Perioden besiedelte Erhebung stellt der Hutberg südlich von Wallendorf dar. Hier sind nacheinander die Stichbandkeramikkultur, die Rössener Kultur, die Gaterslebener Gruppe, die Baalberger und die Salzmünder Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die mittlere Bronzezeit und die jüngere Eisenzeit nachgewiesen. Die bedeutendste Anlage und zugleich Kristallisationspunkt der Besiedlung bildete eine mit einem Doppelgraben befestigte Siedlung der Trichterbecherkultur, die den Hutberg einschließt. Grabanlagen dieser Zeit liegen außerhalb der Umwehrung und befinden sich zudem bei Friedensdorf, Kreypau, Lennewitz und Schladebach. Nach der Auflassung der Siedlung wurde der Hutberg von der Schnurkeramikkultur als Begräbnisplatz genutzt, es wurden dort Grabhügel errichtet. Aus einem bronzezeitlichen Grab stammt eine Goldspirale. Als siedlungsgünstig erwies sich ferner Der Bach, an dessen Ufern sich eine Reihe von Siedlungen befand. Während der Bronze- und Eisenzeit lagen dort befestigte und offene Siedlungen, Grabhügelfelder, Ackerparzellen und Viehweiden, die mit Gräben umgrenzt waren, sowie auch ein Heiligtum. Am östlichen Rand des LSG liegt der Ragwitzer Graben, eine Senke, die durch Ablaugung von Zechsteinsalzen entstand, und in der es zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kam. Hier zeichnet sich zwischen Schladebach und Ragwitz ein Band aus dicht an dicht gesetzten Gruben ab. Die Gruben lassen sich nur so erklären, daß man die oberflächlich austretende Sole in ausgehobenen Gruben wie in einer Drainage sammelte, um sie dann abzuschöpfen und in Briquetagen zu sieden. Zum Transport von Holz wurde im Mittelalter ein Floßgraben angelegt, der heute zwar nicht mehr wasserführend ist, aber als kulturhistorisches Denkmal erhalten werden sollte. Auf ihm wurde Holz aus dem Vogtland für die Salinen in Mitteldeutschland herangeschafft. Durch den Tagebau Profen ist der Floßgraben unterbrochen worden, er wird aber wiederhergestellt. Die Flächen innerhalb des LSG wurden zunächst für die landwirtschaftliche Produktion von Feldfrüchten und Futter genutzt. In den letzten 55 bis 60 Jahren erfolgte eine starke Umwandlung des Grünlandes durch Umbruch zu Ackerland. Für die Beregnung zur Steigerung der Ernteerträge wurde in den 1970er Jahren in dem kleinen Tal des Baches bei Schladebach ein 200 m breiter und 1 000 m langer Teich angestaut. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden kleine Braunkohlengruben und Tongruben angelegt, insbesondere im Gebiet Zöschen-Wallendorf. Die zunächst zögerliche Kiesgewinnung im Gebiet wurde nach dem II. Weltkrieg forciert und wird bis heute weiterbetrieben. Sie hat zur Entstehung landschaftsprägender weiträumiger Hohlformen (Restlöcher) mit Tiefen bis zu 8 m geführt, die in Abhängigkeit vom Niederschlagsgeschehen wassergefüllt sein können. Die Kiesgruben liegen regionalgeologisch am Westrand der tertiären Leipziger Meeresbucht. Über mächtigen oligozänen Sanden, Schluffen, Tonen und Braunkohle folgen die mächtigen Kiese der frühelsterzeitlichen Schotterterrasse und der Hauptterrassen der Saaleeiszeit. Sie nehmen unter geringmächtiger Bodenbedeckung das gesamte Gebiet östlich von Merseburg ein. Der großflächige Kiesabbau der letzten Jahrzehnte hat völlig neue Bodenverhältnisse geschaffen. Neben den wassergefüllten Restlöchern sind Kipp-Böden aus sandigen, sandig-kiesigen und sandig-schluffigen (Sandlöß) Substraten entstanden (Kipp-Humuslehmsand-Ranker, Kipp-Lehmsand-Ranker) anzutreffen. Vor allem die älteren Kippenbereiche sind aufgeforstet worden. Die jüngeren sind zum größten Teil der Sukzession überlassen. Die ursprünglichen bodenkundlichen Verhältnisse sind noch im Vorfeld der Kiessandtagebaue zu erkennen: Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Kiessand und Braunerde-Tschernoseme aus Sandlöß über Geschiebelehm oder Fließerden kommen vor. Das LSG wird nur im westlichen Bereich von zwei natürlichen Fließgewässern durchflossen, die beide der Luppe zufließen. Die im Gebiet vorhandenen stehenden Gewässer sind alle anthropogenen Ursprungs, entweder als Stauteich am Fließgewässer Der Bach bei Schladebach oder als Sohlengewässer ehemaliger Kiesgruben. Das LSG gehört zum Klimagebiet „Börde- und Mitteldeutsches Binnenlandklima/Saalebezirk“. Der Witterungsablauf wird von der natürlichen Lage im Elster-Saale-Winkel bestimmt. Es ist relativ trocken (480-500 mm Jahresniederschlag) und warm (8,5-9°C mittlere Jahrestemperatur). Bis 1990 hatten auch die Industrieanlagen Leuna, Buna und Betriebe des Geiseltales Einfluß auf das Lokalklima. Die Leuna-Werke liegen nur etwa 4 bis 5 km westlich des Landschaftsschutzgebietes, so daß Immissionen unvermeidlich waren. Als potentiell natürliche Vegetation ist im LSG der nicht mehr vorhandene Eichen-Hainbuchenwald zu betrachten, der in den Übergangsbereichen zur Saale- und zur Elster-Luppe-Aue vom Hartholzauenwald abgelöst wurde, von dem kleine Relikte, allerdings ohne Ulmen, westlich Schladebach und westlich Friedensdorf erhalten sind. Auf einigen Kiesstandorten haben sich naturnahe Pappel-Weiden-Gebüsche entwickelt. Die Restlöcher werden von Binsenarten, Gift-Hahnenfuß, Rohrkolben, Schilf und Weidengebüschen besiedelt. In den trockeneren Bereichen ist ein starkes Eindringen des Land-Reitgrases festzustellen. Auf kleinen Trockenrasenflächen an den Böschungen finden sich Schaf-Schwingel, Dach-Trespe und Feld-Mannstreu. Ruderalisierte Hochstaudenfluren werden aus Gemeinem Beifuß, Kletten-Labkraut, Lösels Rauke, Quecke, Rainfarn, Knaulgras, Kompaß-Lattich, Acker-Kratzdistel, Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschel und Frühlings-Greiskraut gebildet. Die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren weisen das typische artenarme Tierartenspektrum auf. Neben Feldlerchen und Schafstelzen kommen Feldhase und Reh vor. Einigen Greifvögeln wie Mäusebussard und Turmfalke und den in Tragarth und Zöschen brütenden Weißstorchpaaren sind Feldmäuse ein Teil der Nahrungsgrundlage. In den Abbaugebieten finden vereinzelt Steinschmätzer und Uferschwalben Brutmöglichkeiten, in den Gebüschen Neuntöter. In den ehemaligen Kiesgruben hat sich eine relativ artenreiche Vogelfauna entwickelt. So brüten hier Beutelmeise, Teich- und Drosselrohrsänger, Teich- und Bleßralle, Rohrweihe, Stock- und Reiherente, Hauben-, Zwerg und sogar Rothalstaucher. Am sogenannten „Baggerloch“ besteht eine kleine Lachmöwenkolonie, in der regelmäßig 1-2 Paare Schwarzhalstaucher brüten. In den Ufergehölzen nistet der Pirol. Außerdem nutzen Lurcharten wie Erdkröte, Wechselkröte, Gras- und Teichfrosch, die Gewässer als Laichgebiet. (1) weitergehende Beschreibungen Rot- und Schwarzmilan sowie Waldohreule finden in den wenigen Feldgehölzen und vor allem am gehölzbestandenen Saale-Elster-Kanal geeignete Brutplätze. Die mit Schilf bestandenen älteren Abbaugewässer innerhalb des LSG bieten einer äußerst reichhaltigen Brut- und Rastvogelwelt ideale Habitate. So weist die Rohrdommel einen Bestand von bis zu vier Paarenauf. Daneben existiert ein stabiles Brutvorkommen des Drosselrohrsängers und der Rohrweihe. Neuerdings brütet auch die Bartmeiseim Gebiet, die Beutelmeise besiedelt die mit Weiden bestandenen Grubenränder. Am „Baggerloch“ existierte bis in die 1990er Jahre eine mehrere Tausend Paare umfassende Kolonie der Lachmöwe, in der auch vereinzelt Schwarzkopfmöwen brüteten. Aktuell existieren sporadische Brutvorkommen an den Kiesgruben bei Schladebach, doch auch hier scheint sich ein negativer Bestandstrend infolge der Gehölz- und Röhrichtentwicklung fortzusetzen, der auch zum Rückgang der ehemals kolonieartig brütenden Schwarzhalstaucher führte. Bedeutung haben die Kiesgruben jedoch nach wie vor für Zwerg-, Rothals- und Haubentaucher sowie verschiedene Entenarten. An den neuen Kiesaufschlüssen nördlich von Schladebach befinden sich seit einigen Jahren Brutplätze von Silber- und Mittelmeermöwen sowie Brandgänsen, was für das Binnenland bemerkenswert ist. In den noch jungen Abbauflächen finden auch die ursprünglich häufigeren Arten Flussregenpfeifer, Steinschmätzer und Uferschwalbe Nistmöglichkeiten. Die offeneren Grubengewässer mit Röhrichtbeständen bieten auch einer reichhaltigen Insekten- und Herpetofauna geeignete Lebensräume. Unter den Libellen sind Nachweise der Nördlichen Moosjungfer, Kleinen Königslibelle und Keilflecklibelle zu erwähnen. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen des Schwarzblauen Bläulings dar, welcher auf Feuchtwiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfes fliegt. Hervorzuheben sind weiterhin individuenstarke Vorkommen von Wechsel- und Erdkröte sowie Teichmolch, seltener ist die Knoblauchkröte. Am Staubecken Schladebach und im Feldgehölz bei Zöschen kommt auch der Grasfrosch vor. Ein bemerkenswerter Neusiedler im Gebiet ist der Biber, der in den wassergefüllten Abschnitten des Saale-Elster-Kanals erfolgreich reproduziert. Zur Erhaltung und Entwicklung der avifaunistischen Bedeutung der Standgewässer sind die Sicherung des Wasserstandes und der Wasserqualität wichtige Entwicklungsziele. Hinzu kommen die Renaturierung der Fließgewässer und die Reaktivierung des Floßgrabens. Eine weitere ökologische Aufwertung würde das Gebiet durch die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Alleen und eventuell auch Streuobstwiesen erhalten. In den Bereichen der ehemaligen Kiesgruben sollte die natürliche Sukzession das Ziel sein. Die Extensivierung der Grünlandnutzung bei Friedensdorf ist ebenso anzustreben wie eine generelle Erweiterung des Grünlandanteiles durch Umwandlung von Ackerland in Grünland. Besonders im Übergangsbereich zur Saaleaue, im Bereich der Geländestufe und aufgelassener Kiesgruben wären solche Möglichkeiten zu prüfen. (1) weitergehende Beschreibungen Durch das Nebeneinander alter und junger Abbauflächen wird bislang eine hohe Vogelartenvielfalt innerhalb des Kiesgrubengeländes garantiert. Sukzessive wird der Bestand der an vegetationsarme Lebensräume und Pionierstandorte gebundenen Tierarten jedoch abnehmen. Derzeitige Vorkommen der Pionierbesiedler konzentrieren sich auf aktuell noch betriebene Abbauflächen nördlich Schladebach, die bislang nicht zum LSG zählen. Mittelfristig stellen diese Flächen ideale Erweiterungsflächen des LSG dar. Bis auf Ausnahmen sollten die Gruben der natürlichen Sukzession vorbehalten bleiben. Besonders wertvolle Gruben sollten außerdem einen höheren Schutzstatus erhalten, nicht zuletzt auch, um problematische Nutzungsformen wie Angeln, Motorcross, Baden und Zelten in störungssensiblen Bereichen schutzverträglich zu regeln. Der Bach und der Floßgraben stellen überweite Strecken ihres Verlaufs innerhalb des LSG begradigte, strukturarme Fließgewässer dar. Neben einer Verbesserung der Wasserqualität ist daher die Renaturierung durch Förderung der Mäandrierung und Ausweisung breiter Gewässerschonstreifen ein wichtiges Ziel. Durch die geringe Entfernung von nur 1 bis 2 km von den Ortschaften Wallendorf oder Schladebach kann das interessante Gebiet an den ehemaligen Kiesgruben bequem auf Fußwanderungen erreicht werden. Insbesondere der Floßgraben wäre nach einer Rekonstruktion des alten Flößersteiges ein Wanderziel. Auch ein kleines Heidegebiet westlich von Schladebach, die Kiesablagerungen im Bereich der betriebenen Kiesgruben, in denen altsteinzeitliche Werkzeuge gefunden wurden, die Tonteiche im Nordosten des Gebietes sowie die Wiesen westlich von Friedensdorf können erwandert werden. Im Zuge der Planungen des Geiseltalweges als zentraler Radwanderweg erscheint eine Verbindung mit dem Wegesystem des LSG sinnvoll. (1) weitergehende Beschreibungen Die Kiesgruben und Tongruben südlich der Bahnlinie sind am besten zu Fuß oder mit dem Rad aus Richtung Wüsteneutzsch, Wallendorf und Zscherneddel zu erreichen. Ein naturverträglicher Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes wird als sinnvoll erachtet, da das Gebiet insbesondere für Naturliebhaber einen hohen Erholungswert besitzt. Vorstellbar ist eine Anbindung an geplante oder bestehende Wegenetze in der westlich gelegenen Saaleaue oder nach Norden in Richtung Wallendorfer und Raßnitzer See. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Die Grünlandfläche hat in Deutschland von 1991 bis 2025 um gut 11 % abgenommen.</li> <li>In den letzten Jahren blieb die Dauergrünlandfläche auf nahezu gleichem Niveau.</li> <li>Der Grünlandverlust konnte durch die Agrarreform 2014 und ordnungsrechtliche Maßnahmen weitgehend gestoppt werden; die Grünlandfläche blieb seither auf dem Niveau von 2013 stabil. Für den langfristigen Erhalt sind jedoch weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen erforderlich.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Extensiv bewirtschaftetes Grünland ist wichtig für artenreiche Pflanzengesellschaften, die nährstoffarme Böden benötigen und mittlerweile in der Agrarlandschaft selten sind. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor (<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">BfN 2023</a>). Darüber hinaus sind Dauergrünlandflächen wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten als Kohlenstoffspeicher einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Relevant ist dabei vor allem „Dauergrünland“: Es umfasst Wiesen und Weiden, die seit mindestens fünf Jahren nicht als Ackerland genutzt wurden.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>In Deutschland ist das Dauergrünland in den letzten Jahrzehnten unter Druck geraten. 1991 wurden noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha) als Dauergrünland bewirtschaftet. Im Jahr 2025 waren es nur noch 4,7 Mio. ha. Das sind gut 11 % weniger als noch im Jahr 1991. Seit 2013 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht angestiegen bzw. blieben zuletzt auf nahezu gleichem Niveau.</p> <p>Mit der EU-Agrarreform im Jahr 2014 wurde der Erhalt von Dauergrünland über die „Greening“-Auflagen als Voraussetzung für flächengebundene Direktzahlungen geregelt. Mit einer allgemeinen Genehmigungspflicht für den Umbruch von Dauergrünland und einem vollständigen Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland konnte der Verlust gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die seit Januar 2023 gilt, wird der Erhalt des Grünlands über die sogenannte Konditionalität in der ersten Säule gesichert. Landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, dürfen ihr Grünland nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur nach Genehmigung umbrechen. Zudem gibt es in einigen Bundesländern (z.B. in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) Landesgesetze, die den Umbruch von Grünland generell verbieten. </p> <p>Nach wie vor sind die übergeordneten Treiber des Grünlandumbruchs jedoch weitgehend unverändert. Dies gilt insbesondere für den hohen Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen, den <a href="https://cms.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/struktur-der-flaechennutzung">Flächenverbrauch von Siedlung und Verkehr</a> und die Nutzungsaufgabe (s. o.). Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland weiterhin unter Druck stehen wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit auch künftig von herausragender Bedeutung.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> basiert auf Ergebnissen der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Publikationen/Bodennutzung/landwirtschaftliche-nutzflaeche-2030312227004.pdf">Bodennutzungshaupterhebung</a> 2025 des Statistischen Bundesamtes. Die Ergebnisse werden <a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/beta/statistic/41271/table/41271-0003/">in Tabelle 41271-0003 Landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtschaftlich genutzte Fläche: Deutschland, Jahre, Bodennutzungsarten </a>sowie im Statistischen Jahrbuch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zum Thema Grünland veröffentlicht. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens findet sich im <a href="https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-Fischerei/bodennutzung.html">Qualitätsbericht zur Bodennutzungshaupterhebung</a>.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13793"><strong>"Grünlandumbruch"</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Land | 29 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 14 |
| Taxon | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 31 |
| Offen | 21 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 53 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 10 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 13 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 27 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 46 |
| Lebewesen und Lebensräume | 54 |
| Luft | 29 |
| Mensch und Umwelt | 54 |
| Wasser | 41 |
| Weitere | 54 |