Das Projekt "Naherholungspark Bremer Westen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Hansestadt Bremen, Referats 30: Grünordnung, Schutzverordnungen, ökologische Landwirtschaft, Forst und Jagd durchgeführt. Urbane Grün- und Freiflächen leisten einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität in unseren Städten und übernehmen wichtige soziale, wirtschaftliche, ökologische und klimatische Funktionen. In Städten mit steigenden Bevölkerungszahlen und wachsendem Druck auf den Wohnungsmärkten sind Grün- und Freiflächen einer sich verschärfenden Konkurrenzsituation ausgesetzt. Im Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes werden deshalb Kommunen gesucht, die für drei Jahre in einem 'Green Urban Lab' neue Ansätze, innovative Ideen und kreative Konzepte der Grün- und Freiflächenentwicklung in urbanen Räumen erproben. Im Modellvorhaben 'Naherholungspark Bremer Westen' soll ein erster Anstoß zur Konversion eines ca. 480 ha großen Kleingartengebietes in Richtung eines multicodierten vielfältig nutzbaren Freiraumes gegeben werden. Im Sinne der Umweltgerechtigkeit sollen angrenzenden benachteiligten Stadtteilen attraktive Umweltressourcen zur Erholung, Begegnung, Integration, Gesundheitsvorsorge und Naturerfahrung zur Verfügung gestellt werden. Langfristiges Ziel ist es, das Gebiet von Bebauung freizuhalten und die Qualitäten der großen Freiräume zu sichern.
Das Projekt "Untersuchung der Moeglichkeit naturnaher Pflege und Entwicklung eines Geestbaches" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Grünordnung und Landschaftsplanung Meier durchgeführt.
Das Projekt "Untersuchung von Standorten - Grundlagen fuer die Sicherung und Entwicklung von Limikolenbiotopen im Rahmen von Strassenbaumassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Grünordnung und Landschaftsplanung Meier durchgeführt. Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Das Projekt "Ökobilanzbetrachtungen im Architekturwettbewerb zum Pilotvorhaben Neubau Umweltbildungshaus in Augsburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung und Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Teilprojekt D: Gemeinsame Entwicklung und Erprobung einer Kommunikations- und Beteiligungsstrategie und eines Bewertungsinstruments sowie Ergebnistransfer in Augsburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Augsburg, Amt für Grünordnung und Naturschutz durchgeführt. Das Forschungsvorhaben hat die Zielsetzung, Städte dabei zu unterstützen, Maßnahmen der Grünflächengestaltung zu identifizieren, auszuwählen und umzusetzen, die gleichzeitig sowohl die Klimaresilienz unterstützen als auch zum Schutz der biologischen Vielfalt beitragen. Im Fokus steht die Entwicklung und praktische Erprobung eines Bewertungsinstruments als Werkzeug, das den Wert von Stadtgrün und dessen Ökosystemdienstleistungen sichtbar macht und damit die Wertschätzung bzw. In-Wert-Setzung durch die Stakeholder monetär ausdrückt. Des Weiteren möchte das Forschungsvorhaben eine Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie entwickeln und erproben, mit der Prozesse der Grünflächenentwicklung und Quartiersentwicklung und -nutzung als Bestandteil der Quartiersentwicklung so gestaltet und kommunikativ begleitet werden können, dass zufriedenstellende Bürgerbeteiligung stattfindet und die umfassenden Transformationsprozesse von einer breiten Bevölkerung akzeptiert und mitgestaltet werden. Für die Stadt Augsburg soll im Speziellen in Kombination mit dem ExWoSt-Projekt 'Umweltpark Augsburg' vermittelt werden, dass sich Verbesserungen der Biodiversität, des Biotopverbunds und Klimaanpassung für die Gewerbetreibenden lohnen.
Das Projekt "Vorstrukturierung von Bauerwartungsland fuer neue Formen des Wohnens in Einfamilienhausgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Grünplanung und Gartenarchitektur durchgeführt. Den Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Bauleitplanung neue, verbesserte Konzepte zur integrierten Planung von Einfamilienhausgebieten an die Hand gegeben werden, die - bei sparsamer Nutzung der Baulandreserven eine optimale Einbindung in den orts- und landschaftsraeumlichen Zusammenhang gewaehrleisten, - durch Vorstrukturierung mit landschaftbaulichen Mitteln der Vegetation, des Reliefs, der Wasserfuehrung und des Klimaschutzes qualitaetvolle Wohnformen ermoeglichen, - durch Raumbildung Voraussetzungen fuer das Entstehen lokaler Identitaet der kuenftigen Bewohner schaffen.
Von 1920 bis 1925 Von 1926 bis 1935 Von 1935 bis 1945 Von 1945 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Stadtgartendirektor Albert Brodersen war nun bis zu seinem Ausscheiden 1925 als Stadtgartendirektor Leiter der Abteilung “Parkanlagen und Bestattungswesen”. In den 20 Bezirken wurden Bezirksgartenämter eingerichtet. Der Stadtgartendirektor war zuständig für die allgemeinen Richtlinien der Pflege und Unterhaltung aller öffentlichen Anlagen und Anpflanzungen, einschließlich der Friedhöfe sowie für die Aufsicht und Bewirtschaftung aller gemeindlichen Pflanzenanzuchtstätten, die Beschaffungen von Bedarfsartikeln und die Regelung grundsätzlicher Arbeiterangelegenheiten. Der Stadtgartendirektor hatte die von den Bezirksgartenämtern aufgestellten Entwürfe für Neuanlagen zu prüfen, insbesondere deren Kostenvoranschläge und Haushaltspläne. Bis auf den Großen Tiergarten (bis 1954 bei der Tiergarteninspektion) wurde die Pflege und Unterhaltung aller Park- und Grünanlagen den Bezirken übertragen. 1921 gab es 1.339 ha Parks, Grünanlagen und Schmuckplätze (1,5% des Berliner Stadtgebietes). Zur Beschäftigung der vielen Arbeitslosen nach dem verlorenen I. Weltkrieg, verursacht durch die Auflösung des Militärs, den Zustrom vieler Flüchtlinge und vor allem durch die sich abzeichnende Weltwirtschaftskrise wurde 1921 von Berlins Oberbürgermeister Gustav Böß (1871-1946) ein Notstandsprogramm in Höhe von 45 Mio. RM eingeleitet. An der Finanzierung hatten sich neben der Stadt auch das Reich und der preußische Staat beteiligt. Das Programm umfasste den Bau von 43 großen Projekten von Spiel- und Tummelplätzen bis zu Parkanlagen. Bis 1924 wurden die zwölf größten Projekte fertiggestellt. 1920-1923 entstand der 160 ha große Volkspark Jungfernheide, entworfen vom Charlottenburger Bezirksgartendirektor Erwin Barth. Der Treptower Bezirksgartendirektor Ernst A. Harrich (1886-1941) schuf zwischen 1919 und 1931 den mit 175 ha größten Volkspark in Berlin, den Volks- und Waldpark Wuhlheide. Daneben wurden der 13 ha große Volkspark Mariendorf (1923-24) und der nur wenige Jahre bestehende 30 ha große Volkspark Tempelhofer Feld (1921-27) geschaffen. Die Volksparks zeichneten sich durch vielfältige Nutzungsangebote aus. Alle Kreise der Bevölkerung sollten zu jeder Jahreszeit genügend Raum und Gelegenheit zum Aufenthalt in den Volksparks haben. Hier sollten sie sich mit Spiel und Sport ausleben können, aber auch Raum zu beschaulichem Ausruhen finden. Statt “Zierwert” sollten sich die Volksparks durch “Nutzwert” auszeichnen. Für die Fortsetzung der Notstandsarbeiten von 1924 bis 1927 wurden noch einmal 35 Mio. RM bereitgestellt. Zeitweilig wurden bis zu 8.000 Arbeitslose beschäftigt. Neben den Volksparks entstanden in dieser Zeit auch viele kleinere Parkanlagen: der 10 ha große Lietzenseepark (1912-20 von E. Barth), der 2 ha große Brixplatz (1919-21 von E. Barth), die 7,5 ha großen Grünanlagen mit Freibad am Plötzensee (1923 von R. Germer), den 6 ha großen Südpark in Spandau (1923 von R. Woy), der 9 ha große Fischtalpark (1925-29 von M. Dietrich) sowie der 5 ha große Schulenburgpark in Neukölln (1924 von O. Wagler). Seit 1920 konnten Berlins Grünanlagen um 1.300 ha erweitert werden. 1926 folgte Erwin Barth (1880-1933) in das Amt des Stadtgartendirektors. Barth war ab 1912 Gartendirektor und ab 1920 Bezirksgartendirektor in Charlottenburg. In den fast vier Jahren seiner Tätigkeit als Berliner Stadtgartendirektor gestaltete Barth in den Innenstadtbezirken mehrere Stadtplätze um und entwarf die Grünanlage im zugeschütteten ehemaligen Luisenstädtischen Kanal in den Bezirken Mitte und Kreuzberg. Am 22. Juni 1929 konnte er den fertiggestellten Volkspark Rehberge der Bevölkerung übergeben, der ab 1926 im Bau war. Am 1. Oktober 1929 folgte Barth dem Ruf der Technischen Hochschule Berlin und konnte als erster Ordinarius seines Faches in Deutschland den Lehrstuhl für Gartenkunst an der Landwirtschaftlichen Fakultät besetzen. Neue Maßstäbe für die Freiraumpolitik der Weimarer Republik setzte auch das “Gesetz zur Erhaltung des Baumbestandes und die Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit vom 22. Juli 1922”, mit dem auch Parkanlagen rechtlich geschützt werden konnten. Entsprechend der neuen Bauordnung von 1925 stellte das Amt für Stadtplanung, das Martin Wagner (1885-1957) als Stadtrat 1926 bis 1933 leitete, einen Generalbebauungsplan auf, dem u.a. 1929 der Entwurf für einen Generalfreiflächenplan von Koeppen und Wagner folgte. Die Berechnungsgrundlagen hierzu stammten von Wagners 1915 der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin vorgelegten Dissertation: “Das sanitäre Grün der Städte – ein Beitrag zur Freiflächentheorie”. Der Generalfreiflächenplan versuchte, ein ideales Freiflächensystem auf Berlin anzuwenden. Ein grüner Ring und Hauptgrünzüge bildeten ein großes Verbundsystem von Wäldern, Heiden, Rieselfeldern, Wiesengründen und Parks. Grünverbindungen schufen den Zusammenhalt zwischen Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Flusstälern und begrünten Wasserläufen sowie Seenketten unter weitgehender Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten. Nach sechsjähriger Vakanz wurde das Amt des Stadtgartendirektors am 15. Dezember 1935 mit Joseph Pertl (1899-1989) aus Mannheim wieder neu besetzt. 1940 wurde Pertl zum Stadtrat und Dezernenten befördert. Damit unterstanden ihm neben der Gartenverwaltung und dem Bestattungswesen auch die Verwaltung der Forsten und der Stadtgüter. Das Amt des Stadtgartendirektors bliebt ab 1940 unbesetzt. In dieser Zeit wurde u.a. der “Ehrenhain” (später Volkspark) Hasenheide (1936) gebaut und die Straße “Unter den Linden” mit Silberlinden bepflanzt, der Hochmeisterplatz umgestaltet und die Grünanlage am Halensee neugebaut. In den Kriegsjahren ab 1941 wurden Luftschutzbunker auch in Grünanlagen gebaut (z.B. Hochbunker im Humboldthain und im Friedrichshain). Während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 wurde die Arbeit der bezirklichen Gartenämter erschwert durch Mangel an Arbeitskräften, Fahrzeugen, Geräten, Materialien und Geld. Im Rahmen von “Kriegsmaßnahmen” mussten insbesondere in den Gärtnereien und Baumschulen Gemüse und Obst produziert werden. Wegen seiner engagierten Mitgliedschaft in der NSDAP wurde Pertl 1945 entlassen. Am 30. Januar 1937 beauftragte Adolf Hitler Albert Speer zum “Generalbauinspektor für die Neugestaltung der Reichshauptstadt”. Hauptprojekt waren die 120 m breite Ost-West-Achse und eine ebenso breite Nord-Süd-Achse, an deren Schnittpunkt ein 400 × 1.200 m großes Becken entstehen und eine “Große Halle des Volkes” mit fast 300 m Höhe sich überdimensional erheben sollte. Außer einzelnen Grundstücksabräumungen wurde nichts von diesem gigantischen Vorhaben realisiert. Aus dem Büro des Generalbauinspektors stammt auch der von Hentzen 1937 erarbeitete “Natürliche Grünflächenplan” für Berlin, bei dem die natürlichen Landschaftsschönheiten miteinander verbunden in ein zusammenhängendes Grünsystem gebracht werden sollten. Der Grunewald sollte als landschaftlich geprägter Erholungspark umgestaltet werden. Durch den II. Weltkrieg wurden 338.000 Wohnungen total zerstört (ein Drittel des Gesamtbestandes), Hunderttausende Wohnungen wurden erheblich beschädigt. 80 Mio. m³ Trümmerschutt lagen in der Stadt. Von den ehemals 4,4 Mio. Einwohnern waren nur 2,8 Mio. Einwohner übrig geblieben. Was von den Parks und Grünanlagen nicht schon durch Bunker und Schützengräben, Barrikaden, Bomben und Granaten sowie durch die Kampfhandlungen selbst vernichtet war, wurde anschließend von der Bevölkerung gerodet, um Heizmaterial zu beschaffen. 2.200 ha Grünanlagen waren verwüstet. Der Westteil der Stadt verlor damals ca. 110.000 Straßenbäume. Berlin hatte seine Hauptstadtfunktion verloren. Durch den II. Weltkrieg und seine Folgen erlitt das Berliner Gartenwesen den größten Rückschlag seit seinem Bestehen. Im Sommer 1945 wurde das Hauptamt für Grünplanung und Gartenbau eingerichtet, mit Reinhold Lingner (1902-1968) als Leiter. Nun mussten die unmittelbaren Kriegsschäden behoben werden. Die Beseitigung des Trümmerschuttes führte zur Aufschüttung von Trümmerbergen, teilweise auch in den Grünanlagen (z.B. Humboldthain, Friedrichshain, Hasenheide). 1948 zerbrach die Einheit der Stadt. Berlin – Hundert Jahre Gartenbauverwaltung Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin
Von 1870 bis 1877 Von 1877 bis 1909 Von 1910 bis 1920 Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen “Parkdeputation” und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Am 1. Juli 1870 wurde der königliche Hofgärtner Gustav Meyer (1816-1877) in sein Amt eingesetzt. Damit beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenverwaltung. Das Amt des städtischen Gartendirektors umfasste die obere technische Leitung des gesamten städtischen Gartenwesens, die Leitung der Pflege und Unterhaltung aller Parks und Grünanlagen und des 3 ha großen Baumschulbetriebes sowie die Planung und Ausführung neuer Parkprojekte. 1870 betrugen die Ausgaben für das Stadtgrün 16.800 Mark. Hiervon wurden unterhalten: der Friedrichshain, Baumbestände bei Treptow, die Baumschule, ferner neun Schmuckplätze, wovon sieben lediglich mit Bäumen umpflanzte Kiesplätze waren (zwei Rasenplätze), außerdem 24 Straßen und Alleen mit Baumpflanzungen, 25 Schul- und Turngrundstücke und drei Anlagen mit Badeanstalten. In Gustav Meyers Amtszeit bis 1877 wurden überwiegend schon vor 1870 geplante und begonnene Parkanlagen fertiggestellt. 1874 wurde der Friedrichshain nach Norden erweitert, um Flächenverluste durch den Bau eines Krankenhauses zu kompensieren. Hier entstand ähnlich wie im Humboldthain und später im Treptower Park in Form eines Hippodroms ein großer ovaler Spielplatz (250 m lang und 100 m breit). Die damaligen städtischen Grünanlagen, “Volksgärten” genannt, sollten “Stätten der Bewegung, der Erholung, Orte geselliger Unterhaltung, auch des Naturgenusses, der Bildung und der Veredlung der Sitten” sein, wobei die Körperkultur im Freien noch eine unbedeutende Rolle spielte. Für die Pflege und Unterhaltung der städtischen Parks und Grünanlagen sowie der Straßen und Plätze einschließlich deren Bepflanzung, als auch für den Neubau von Grünanlagen erhielt Berlin 1876 vom preußischen Fiskus 550.000 Mark als “Rente”. 1877 erreichten Berlins Einwohner die Millionengrenze. Die Kritik an den sozialen, hygienischen und städtebaulichen Mißständen des Wohnungswesens führte zu Verbesserungsvorschlägen auf allen Gebieten des Städtebaus. Für die Gesundheit der Wohnbevölkerung der Innenstadt wurden Erholungsanlagen gefordert. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, alle Straßen, Plätze und Grünanlagen von der staatlichen in die kommunale Verwaltung zu übernehmen. 1877 wurde Hermann Mächtig (1837-1909) Nachfolger in der Leitung des Stadtgartenamtes, ein Mitarbeiter Gustav Meyers. Auch er stand in der Tradition der Lenné-Meyerschen Schule mit ihrem landschaftsgärtnerischen Stil. Der Bau des Treptower Parkes wurde 1888 abgeschlossen (Baukosten 1,2 Mio. M.) sowie die Aufschließungsarbeiten des benachbarten Plänterwaldes (1873) begonnen. 1888 begann Mächtig mit dem Bau des Viktoriaparkes auf dem Kreuzberg, für den er selbst die Pläne entworfen hatte. Der preußische Fiskus hatte der Stadt das Gelände kostenfrei überlassen und das Projekt mit 134.000 M. bezuschusst. 1894 wurde der Park mit einem Kostenaufwand von 2,8 Mio. M. fertiggestellt. 1882 gab es in Berlin nur fünf städtische Spielplätze. Forderungen nach mehr Sport- und Spielplätzen erweiterten die Aufgaben des Stadtgartenamtes. 1909 stirbt Hermann Mächtig. Zu seinem Nachfolger wird 1910 Albert Brodersen (1857-1930) als Stadtgartendirektor berufen. Um den sozialen und hygienischen Mißständen insbesondere im Wohnungswesen zu begegnen, wurde eine städtebauliche Gesamtplanung für Berlin gefordert mit funktionalen Flächendifferenzierungen, abgestuften Bauzonen, gesamtstädtischem Verkehrsplan sowie einem gesamtstädtischem Freiraumplan. Diese Forderungen führten 1909 zu einem Wettbewerb zur Erlangung eines Grundplanes für Groß-Berlin. Dabei wurden die Arbeiten von Hermann Jansen, von Eberstadt, Möhring, Petersen sowie von Brix, Genzmer ausgezeichnet, die 1910 im Rahmen einer Allgemeinen Städtebauausstellung öffentlich gezeigt wurden. Mit dem sich 1911 konstituierenden Zweckverband Groß-Berlin wurde die erste Planungsorganisation für Berlin geschaffen, die nun beim Feststellen von Fluchtlinien- und Bebauungsplänen, bei der Regelung der Verkehrsverhältnisse sowie bei der Erhaltung und Grundstückserwerb der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen beteiligt wurde. Die Reformbewegungen bewirkten eine Abkehr vom weitgehend repräsentativen “Schmuckgrün” zu benutzbarem “sanitären” bzw. sozialem Grün in den Städten. Beispiel dieses Funktionswandels war der preisgekrönte Wettbewerbsentwurf für den Schillerpark des Magdeburger Gartenarchitekten Friedrich Bauer (1872-1937), der im dichtbesiedelten Bezirk Wedding zwischen 1909 bis 1913 gebaut wurde. Im Gegensatz zu den von Lenné, Meyer und Mächtig im Stile von Landschaftsgärten gestalteten “Volksgärten” versuchen die modernen Gartenarchitekten für die physische Aneignung der Parkanlagen mit Bewegung, Spiel und Sport, aber auch für kulturelle Darbietungen (Musik, Theater) funktional gestaltete Freiräume zu schaffen. 1910 veröffentlicht der Hauptausschuss zur Förderung von Leibesübungen in Groß-Berlin eine Denkschrift über die Spielplatznot. Nur wenige Gemeinden Groß-Berlins hatten bislang für Spielplätze gesorgt, die jedoch zu klein und daher überfüllt waren. Dies galt auch für die zu kleinen Spielplätze im Humboldthain und im Friedrichshain. Der einzige größere Spielplatz lag im Treptower Park. An den Erweiterungsflächen des Viktoriaparkes konnten 1914 zwei Spielplätze gebaut werden. Ab 1912 hatte der Charlottenburger Gartendirektor Erwin Barth (1890-1933) vorhandene, meist repräsentative Stadtplätze zu “Gartenplätzen” mit integrierten Spielbereichen umgebaut bzw. neu angelegt. Aber nicht nur zahlreiche Berliner Grünanlagen und Parks wurden in diesem Zeitraum geplant und gebaut. Am 27.03.1915 wurde auch der sogenannte Dauerwaldvertrag geschlossen. Der Zweckverband Groß-Berlin verpflichtet sich damit, die erworbenen Grundstücke (10.000 Hektar im Grunewald, in Tegel, Grünau, Köpenick und Potsdam) weder zu bebauen noch weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger*innen als Naherholungsfläche zu erhalten. Berlin – Hundert Jahre Gartenbauverwaltung Berlin durch die Blume oder Kraut und Rüben Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin
Von 1948 bis 1966 Von 1966 bis 1980 Von 1980 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. An der innerstädtischen Spree und an den Kanälen im Stadtgebiet wurden frühere Ladestraßen und ihre Häfen zu Grünanlagen umgewandelt. Bis 1970 wurden von 290 km Wasserstraßen 150 km begrünt. Am 22. August 1949 wurde das Gesetz über städtebauliche Planung im Land Berlin verabschiedet. Als Teilplan zum Flächennutzungsplan sah dieses Gesetz auch einen Hauptgrünflächenplan vor, der 1959 aufgestellt und 1960 vom Abgeordnetenhaus bestätigt wurde. Nicht durch einzelne Grünanlagen, sondern durch ein zusammenhängendes Netz von Hauptgrünzügen sollte die Bebauung der Innenstadt gegliedert werden. Die Hauptgrünzüge bezogen nach Möglichkeit vorhandene Grün- und Sportanlagen mit ein, berücksichtigten landschaftliche Gegebenheiten und stellten verlorengegangene landschaftliche Zusammenhänge wieder her. Die Hauptgrünzüge wurden in drei bis vier Kilometer Entfernung zueinander geplant und sollten die Innenstadt mit dem Umland verbinden. Grünzüge zweiten Grades verbanden die Hauptgrünzüge für Fußgänger. Bis 1970 bildete der Hauptgrünflächenplan die Grundlage der Freiraumentwicklung. Nachfolger im Amt des Abteilungsleiters für Grünflächen und Gartenbau beim Senator für Bau- und Wohnungswesen wurde 1966 Norbert Schindler (geb. 1918) . Ab 1970 wurde der Flächennutzungsplan vom 30. Juli 1965 die Grundlage für die Freiraumentwicklung. Die Darstellungen des Hauptgrünflächenplanes wurden übernommen, wobei die zusammenhängenden innerstädtischen Grünzüge aufgegeben wurden. Die Verdichtung der Wohngebiete in der Innenstadt wurde zugunsten der Neuausweisung von Großsiedlungen am Stadtrand (Falkenhagener Feld, Märkisches Viertel, Gropiusstadt) aufgegeben. In der Innenstadt wurden Sanierungsgebiete im Umfang von 56.000 Wohnungen festgelegt. Ein großdimensioniertes Verkehrssystem sollte die Großsiedlungen mit den Industrie- und Gewerbebereichen verbinden. Die damit ausgelöste starke bauliche Entwicklung im Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, Verkehrsbau und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen vollzog sich zu Lasten des Freiraums, insbesondere der landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzten Flächen. An der Vernichtung von Freiraum in der Inselsituation von Berlin (West) entzündete sich bald öffentliche Kritik. Norbert Schindler versuchte über gutachterliche Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin die Position der Freiraumplanung zu stärken. Zahlreiche Gesetze wurden in den 70er Jahren erlassen: das Denkmalschutzgesetz vom 24. April 1995, das Kinderspielplatzgesetz vom 15.01.1979, das Landeswaldgesetz vom 30.01.1979 und das Berliner Naturschutzgesetz vom 11.02.1979. Bundesweite Anerkennung erhielten die Gartendenkmalpflege, die Landschaftsplanung, der Umweltatlas , die Eingriffsregelung, der erweiterte Biotop- und Artenschutz, der Spielplatzentwicklungsplan und das Hofbegrünungsprogramm. 1980 übernahm Erhard Mahler (geb. 1938) die Leitung der Abteilung Grünflächen und Gartenbau. 1981 wurde die Abteilung, inzwischen umbenannt in “Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung”, der neuen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zugeordnet. Das Pflanzenschutzamt und das Landesforstamt wurden der Abteilung nachgeordnet. In der Stadtentwicklungsplanung hatte sich in den letzten 10 Jahren ein erheblicher Wandel vollzogen. Die prognostizierte Bevölkerungszunahme von 2,6 Mio. Einwohnern des Flächennutzungsplanes von 1965 musste auf 1,7 Mio. Einwohner korrigiert werden. Daneben führte die öffentliche Kritik an den Großsiedlungen am Stadtrand, den “Kahlschlagsanierungen” in der Innenstadt, am überdimensionierten Verkehrssystem (“autogerechte Stadt”) sowie die Wiederentdeckung der Urbanität 1984 zur völligen Überarbeitung und Neufassung des Flächennutzungsplanes. Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes wurde 1984 neben dem Flächennutzungsplan das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm erarbeitet und als weiteres Planungsinstrument eingeführt. Das Landschaftsprogramm ist behördenverbindliche Grundlage für Erfordernisse, Maßnahmen und Projekte, die zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung erforderlich sind. Auf der örtlichen Ebene wird der Landschaftsplan analog zum Bebauungsplan durch Rechtsverordnung festgesetzt und dadurch allgemein verbindlich. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes, besonders in den Innenhöfen der gründerzeitlichen Blockbebauung, wurde von 1983 bis 1997 ein von der Stadt gefördertes Programm zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durchgeführt. Im Rahmen der Bundesgartenschau 1985 konnte der Bau eines 90 ha großen Erholungsparks in Britz realisiert werden. Er war die erste großräumige Parkanlage seit den Berliner Volksparks der 20er Jahre. Hier sollen ca. 600.000 Berliner der Bezirke Neukölln, Tempelhof und Kreuzberg Erholung finden, die seit 1961 von ihren traditionellen Erholungsgebieten in Treptow und Köpenick abgeschnitten sind. Zwischen 1984 und 1987 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs in Kreuzberg ein 14 ha großer Stadtteilpark gebaut – der heutige Görlitzer Park. Ab 1979 schuf die Stadt die finanziellen Voraussetzungen der gartendenkmalgerechten Betreuung und Wiederherstellung öffentlicher und privater historischer Parks, Stadtplätze, Gärten und Friedhöfe. Besonders zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987 konnten der Pleasure-Ground in Klein-Glienicke, Bereiche des Großen Tiergartens, der Schustherus-Park sowie der Gutspark Britz wieder hergestellt werden. In den folgenden Jahren schlossen sich Maßnahmen im Schlosspark Charlottenburg sowie im Viktoriapark an. Schwerpunkte der künftigen Grünpolitik Berlin Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin
Die Geschichte des Berliner Stadtgrüns reicht weit zurück. Im Folgenden werden jedoch nur einige bedeutsame Ereignisse und Ergebnisse der letzten 150 bis 200 Jahre beschrieben. Diese kurze Darstellung der “Geschichte des Berliner Stadtgrüns” gibt unter anderem Auskunft über Entstehung und Entwicklung: der Berliner Gartenbauverwaltung, historischer Parkanlagen wie z.B. den “Großen Tiergarten” und den “Schlosspark Charlottenburg”, der großen Volksparks wie z.B. den “Friedrichshain” oder den “Humboldthain”, der großen Baum-bestandenen Prachtstraßen wie die “Linden”, der Bestattungskultur und der Friedhofsgestaltung, der Kleingartenanlagen und ihrer Vorläufer wie z.B. die “Schrebergärten”, und sie bezieht auch Planungen zur Flächennutzung und Grünordnung ein. Wissenswertes zur Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung, zu den Grünanlagen und Parks sowie Aspekte heutiger Grünplanung finden Sie unter der Rubrik “Stadtgrün” Darin wird auch auf die getrennten Entwicklungen im ehemaligen West- bzw. Ost-Berlin während der Teilung der Stadt eingegangen. Informationen zur spezifischen Geschichte der Berliner Friedhöfe und Kleingärten finden Sie unter den Rubriken “Friedhöfe” bzw. “Kleingärten” Bild: SenUVK 150 Jahre kommunale Gartenbauverwaltung Berlin Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Weitere Informationen Stadtgrün Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Weitere Informationen Kleingärten Das Kleingartenwesen blickt auf eine über 150-jährige Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die so genannten "Armengärten" des 19. Jahrhunderts. Weitere Informationen Berliner Friedhöfe Im folgenden wird die Geschichte des Berliner Friedhofswesens seit dem Mittelalter bis heute in einem kurzen Abriss dagestellt. Weitere Informationen Gartenschauen in Berlin Berlin kann auf eine lange gartenbauliche Tradition zurückblicken. Bereits im historischen Berlin gab es im heutigen Bezirk Mitte zahlreiche Gartenbaubetriebe. Weitere Informationen Literatur Eine Liste ausgewählter Literatur zum Thema Geschichte des Berliner Stadtgrüns. Weitere Informationen