Die Geschichte des Berliner Stadtgrüns reicht weit zurück. Im Folgenden werden jedoch nur einige bedeutsame Ereignisse und Ergebnisse der letzten 150 bis 200 Jahre beschrieben. Diese kurze Darstellung der “Geschichte des Berliner Stadtgrüns” gibt unter anderem Auskunft über Entstehung und Entwicklung: der Berliner Gartenbauverwaltung, historischer Parkanlagen wie z.B. den “Großen Tiergarten” und den “Schlosspark Charlottenburg”, der großen Volksparks wie z.B. den “Friedrichshain” oder den “Humboldthain”, der großen Baum-bestandenen Prachtstraßen wie die “Linden”, der Bestattungskultur und der Friedhofsgestaltung, der Kleingartenanlagen und ihrer Vorläufer wie z.B. die “Schrebergärten”, und sie bezieht auch Planungen zur Flächennutzung und Grünordnung ein. Wissenswertes zur Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung, zu den Grünanlagen und Parks sowie Aspekte heutiger Grünplanung finden Sie unter der Rubrik “Stadtgrün” Darin wird auch auf die getrennten Entwicklungen im ehemaligen West- bzw. Ost-Berlin während der Teilung der Stadt eingegangen. Informationen zur spezifischen Geschichte der Berliner Friedhöfe und Kleingärten finden Sie unter den Rubriken “Friedhöfe” bzw. “Kleingärten” Bild: SenUVK 150 Jahre kommunale Gartenbauverwaltung Berlin Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Weitere Informationen Stadtgrün Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Weitere Informationen Kleingärten Das Kleingartenwesen blickt auf eine über 150-jährige Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die so genannten "Armengärten" des 19. Jahrhunderts. Weitere Informationen Berliner Friedhöfe Im folgenden wird die Geschichte des Berliner Friedhofswesens seit dem Mittelalter bis heute in einem kurzen Abriss dagestellt. Weitere Informationen Gartenschauen in Berlin Berlin kann auf eine lange gartenbauliche Tradition zurückblicken. Bereits im historischen Berlin gab es im heutigen Bezirk Mitte zahlreiche Gartenbaubetriebe. Weitere Informationen Literatur Eine Liste ausgewählter Literatur zum Thema Geschichte des Berliner Stadtgrüns. Weitere Informationen
Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Ebenso wird auf die der kommunalen Entwicklung vorauslaufende feudale Planung für die Residenzstadt Berlin, die auch Freiraum- und Gartenplanungen beinhaltet, nicht eingegangen. Fünf Zeitabschnitte bilden die Etappen der Geschichte des Berliner Stadtgrüns: bis 1870, von 1870 bis 1920, von 1920 bis 1948, von 1948 bis 1990 und von 1990 bis heute. Durch die Teilung der Stadt von 1948 bis 1990 bedingt, wird dieses Kapitel für den Ost- und den Westteil gesondert dargestellt. Die Stadtgrünentwicklungen in den Berliner Bezirken ab 1920, die aber auch schon auf ältere Entwicklungen zurückblicken können, müssen einer späteren Aufarbeitung und Präsentation durch die Bezirke selbst vorbehalten bleiben. Staatliche Grünentwicklung in Berlin bis 1870 Bis zur Reichsgründung 1870/71 wurden die städtebaulichen Belange Berlins wesentlich vom preußischen Staat bestimmt, durch königliche Erlasse oder durch fiskalische und polizeiliche Maßnahmen. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung 1870 bis 1920 Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Damit beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenverwaltung. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung von 1920 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Weitere Informationen Ostberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. Weitere Informationen Westberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. Weitere Informationen Gesamtberliner Grünentwicklung ab 1990 Schon kurz nach der Wiedervereinigung wurde beschlossen, das Landschafts- und Artenschutzprogramm für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Nach Senatsbeschluss und Zustimmung des Abgeordnetenhauses wurde es am 13. Juni 1994 wirksam. Weitere Informationen
Von den Wurzeln Berlins bis zum 19. Jahrhundert Die Gründerjahre 1910 – erste Gesamtplanung mit dem »Jansen-Plan« 1929 – der Generalfreiflächenplan Die Nachkriegszeit und der »Scharoun-Plan« Die 60er und 70er Jahre Die 80er Jahre Die 90er Jahre 1994 2004 2016 Berlin und seine Stadtlandschaft sind aus einer Vielzahl von Siedlungen zusammengewachsen, die sich im Urstromtal entlang der Spree und an den Hangkanten von Teltow- und Barnimhochfläche Schritt für Schritt entwickelten. Zunächst entstand auf ertragsärmeren Böden eine Kulturlandschaft mit Wäldern. Auf den besseren bzw. feuchteren Böden entwickelten sich Wiesen, oder es wurden Felder angelegt. Die Lage der Siedlungen war weitgehend von den natürlichen Standortverhältnissen und vom Schifffahrtsweg der Spree bestimmt. Ausgehend vom Siedlungskern auf den Spreeinseln, den Dörfern Berlin und Cölln, erweiterte sich die Stadt innerhalb der Talebene anfangs gleichmäßig in alle Richtungen. Spandau und Köpenick, die nächstgelegenen städtischen Siedlungskerne im Spreetal, entwickelten sich zunächst weitgehend unabhängig. Noch bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts hinein beschränkte sich das Berliner Stadtgebiet auf Teile der Talebene. Weißensee und Pankow, Lichtenberg und Schöneberg waren eigenständige Dörfer. Das Wachstum Berlins in den Gründerjahren war vor allem von ökonomischen Erwägungen bestimmt. Ohne Berücksichtigung landschaftlicher Besonderheiten wurden alle Flächen, deren Baugrund dies zuließ, bebaut. Die Stadt wucherte in die Landschaft hinein. In den »besseren Vierteln« entstanden repräsentative Schmuckplätze, Promenaden und kleinere Parkanlagen. In den Arbeiterbezirken wurden auch einige Bürgerparks angelegt. Zusammen mit den Schlossgärten und dem ehemaligen kurfürstlichen Jagdrevier des Großen Tiergartens zählen diese Parks noch heute zu den wichtigsten Grünflächen in der dicht bebauten Innenstadt. Die erste Gesamtplanung für Groß-Berlin wurde im Rahmen des Wettbewerbs für Groß-Berlin 1910 entwickelt. Dabei spielte die Freiraumentwicklung eine entscheidende Rolle. Der preisgekrönte »Jansen-Plan« hatte neben Bebauungsvorschlägen ein differenziertes Freiraumkonzept zum Inhalt. Ein kleinerer innerer und ein großer äußerer Wald-, Park-, Garten- und Wiesenring sollten Berlin gliedern. Zwischen den beiden Ringen und in die dicht bebaute Innenstadt hinein waren radiale Grünzüge vorgesehen. Dieser Plan beeinflusste die Stadtentwicklung erheblich. Auf seiner Grundlage wurde eine offensive Flächensicherung betrieben. Stadtgüter und Dauerwälder wurden in großem Umfang auch außerhalb Berlins gekauft, sowie zahlreiche Volksparks und Kleingärten angelegt. Der »Jansen-Plan« blieb auch Vorbild für den Generalfreiflächenplan von 1929, den der damalige Stadtbaurat Martin Wagner – der auch als erster Stadtplaner Mindestanforderungen für die Freiflächenversorgung formulierte – vorlegte. Diesen vorausschauenden Planungen verdankt die Stadt den Ring aus Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen sowie die großflächigen Waldgebiete und landwirtschaftlich geprägten Flächen am Stadtrand. Mit dem »Scharoun-Plan« wurde in der Nachkriegszeit ein weitreichendes städtebauliches Umstrukturierungskonzept diskutiert, das die naturräumlichen Merkmale der Berliner Landschaft wieder sichtbar und erlebbar gemacht, aber zugleich die gewachsenen baulichen Strukturen tiefgreifend zerstört hätte. Der Wiederaufbau der 50er Jahre orientierte sich dann jedoch überwiegend an den gewachsenen Strukturen; zusätzliche Grünflächen entstanden nur auf den Trümmerbergen, die aus dem Schutt des zerstörten Berlins aufgeschüttet wurden (z.B. Insulaner, Teufelsberg, Kippe im Friedrichshain und die Oderbruchkippe im Volkspark Prenzlauer Berg). Sie waren sowohl im West- wie im Ostteil Berlins durch einen autogerechten Ausbau der Stadt und einen starken Freiflächenverbrauch gekennzeichnet. Die Grünflächenplanung dieser Jahre floss in die übergeordnete Planung – in den Raumordnungsplan von 1953 für Ost-Berlin und in den Flächennutzungsplan von 1965 für West-Berlin – ein und beschränkte sich in den Konzepten auf eine verbesserte Verbindung der vorhandenen Grünflächen. Erst mit Inkrafttreten des Bundes- und des Berliner Naturschutzgesetzes sind die Grundlagen für die Erstellung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms und der Landschaftspläne gelegt. Mit vergleichsweise hohem Aufwand wurden wesentliche Informationen zur Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft erhoben und erstmals geeignete Bewertungsmethoden und Verfahren entwickelt. Aus der summarischen Betrachtung aller umweltrelevanten Grundlagendaten und ergänzenden Erhebungen entstand mit Unterstützung des Umweltatlasses das erste Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm (LaPro). 1988 wird es für damals West-Berlin mit seinen vier Teilprogrammen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotop- und Artenschutz, Landschaftsbild und Erholung und Freiraumnutzung beschlossen. Parallel dazu entstand der Flächennutzungsplan, der auf der selben Planungsebene wie das Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm, die Art und das Maß der Nutzung bestimmt. Nach dem Fall der Mauer wird das Verfahren für das Berliner Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm für die Gesamtstadt ebenfalls wieder parallel zum FNP eingeleitet. Am 27. Oktober 1990 fasst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zusammen mit der damaligen Magistratsverwaltung für Umwelt und Naturschutz den Beschluss. In Erwartung einer sich rasant entwickelnden Metropole ging man von einem Bevölkerungswachstum von bis zu 300.000 und in der Region von 1,5 Millionen Einwohnern und zusätzlich 550 Hektar neuen Bauflächen für Gewerbe, Büroflächen und Einzelhandel aus. Wesentliche Punkte, wie die Sicherung der Freiraumsystems, der klimatisch wichtigen Ausgleichsräume und Naherholungsgebiete konnten im Verfahren erreicht werden. Dem vom Senat von Berlin am 15. März beschlossenen Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni zugestimmt. Ziel ist es, die Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramms auf allen Planungsebenen, wie der Bauleitplanung, der Stadt- und Bereichsentwicklungsplanung, der Raumordnung, in Abstimmung mit den Planungen des Nachbarlandes einschließlich der Einzelprojekte, Wettbewerbe und Leitbildentwicklungen umzusetzen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Stellen und Behörden des Landes Berlin. Sie reicht von der Projektinitiierung und -planung bis hin zur Ausführung. Naturschutzrechtliche Instrumente sind dazu die Landschaftspläne, die Ausfüllung der Eingriffsregelung, landschaftsplanerische Konzepte, Schutzgebietsverordnungen, Artenhilfsprogramm, naturschutzrechtliche Genehmigungen etc. 1999 wird das erste große Ergänzungsverfahren zum Landschaftsprogramm/ Artenschutzprogramm mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption auf der Grundlage der Änderung des BauGB mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung eingeleitet. Die Fortschreibung des Landschaftsprogramm/Artenschutzprogramm erfolgt regelmäßig parallel zum FNP, soweit es erforderlich ist. Aufgrund veränderter Stadtentwicklungsprozesse besteht erstmals das Erfordernis, die stadtbedeutsamen Entwicklungsziele und Maßnahmen des LaPro zu ergänzen und zu aktualisieren. Das LaPro wurde um die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption ergänzt, die mit Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes ein Bestandteil des LaPro ist. Damit wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. Damit wurde die Voraussetzung für die Lenkung und Konzentration von Kompensationsmaßnahmen geschaffen, die bei der Bewältigung von‚ Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich sind. Des Weiteren wurde zur Schaffung von Planungssicherheit die Darstellung der FFH-Gebiete, der geschützten Biotope sowie des Naturparks Barnim als gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg aufgenommen. Das Abgeordnetenhaus hat am 26. Mai 2016 den vom Senat am 5. April 2016 beschlossenen Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm zugestimmt. Entgegen den Jahren zuvor wächst die Berliner Bevölkerung und benötigt dringend mehr Wohnraum. Damit verbunden ist nicht nur die Entwicklung von neuen Wohngebieten und der Neubau von Wohnhäusern, sondern auch die Bereitstellung von ausreichend Grün- und Freiflächen. Das Landschaftsprogramm ermöglicht mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption bei baulichen Veränderungen den erforderlichen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Es sichert den Berlinerinnen und Berlinern eine lebenswerte Stadt. Das LaPro gibt zum Beispiel Hinweise zur Verbesserung der klimatischen Situation in Siedlungsgebieten, die auch bei großen Neubaugebieten wie der Europacity berücksichtigt werden müssen. Es weist auch langfristige Entwicklungen in den Berliner Grünanlagen und künftigen Erholungsräumen aus. Hierzu gehören beispielsweise die bereits fertiggestellten Parkanlagen am Gleisdreieck oder am Nordbahnhof. Auch die in den kommenden Jahren entstehenden neuen Parkanlagen und Freiräume wie zum Beispiel an der Wollankstraße und das Naherholungsgebiet Tegeler Stadtheide sind im LaPro dargestellt. Darüber hinaus werden Flächen abgebildet, die für die Vernetzung ausgewählter Pflanzen und Tiere wichtig sind (Biotopverbund).
Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, da es bei einigen Empfängerinnen und Empfängern technische Probleme gab, senden wir Ihnen erneut den Newsletter zum Erscheinen der Zeitschrift UMID zu. Nun sollte sich der Link zur Publikation bei allen öffnen lassen. Wir bitte um Entschuldigung und wühnschen Ihnen besinnliche Feiertage Mit freundlichen Grüßen Ihre UMID-Redaktion Die neue Ausgabe 02/2024 der Zeitschrift UMID - Umwelt und Mensch Informationsdienst ist erschienen: Titelthema: Weitere Beiträge: Frühere Ausgaben des UMID finden Sie im Archiv der Zeitschrift auf unserer Internetseite . Information in eigener Sache: Kurzbeitrag in der VDI-Fachzeitschrift ‚Gefahrstoffe‘ (09/10 2024) Für den gesundheitlichen Hitzeschutz/Hitzevorsorge gibt es bislang in Deutschland noch keine regulatorischen bzw. technischen Vorgaben, weshalb ein harmonisierter Ansatz für die Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene im Sinne einer Standardisierung ratsam und hilfreich ist. Die Expertenempfehlung „Hitzeaktionsplanung“ (VDI-EE 3787, Blatt 13) dient den Kommunen als hilfegebender Leitfaden für einen normativen Handlungsablauf mit konkreten Ansätzen für spezifische Umsetzungsoptionen von kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, Raum- und Grünplanung und Verkehr, sowie für die in kommunaler Verantwortlichkeit handelnden Externen, wie soziale Fachstellen und Beiräte.“
Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, da es bei einigen Empfängerinnen und Empfängern technische Probleme gab, senden wir Ihnen erneut den Newsletter zum Erscheinen der Zeitschrift UMID zu. Nun sollte sich der Link zur Publikation bei allen öffnen lassen. Wir bitte um Entschuldigung und wühnschen Ihnen besinnliche Feiertage Mit freundlichen Grüßen Ihre UMID-Redaktion Die neue Ausgabe 02/2024 der Zeitschrift UMID - Umwelt und Mensch Informationsdienst ist erschienen: Titelthema: Weitere Beiträge: Frühere Ausgaben des UMID finden Sie im Archiv der Zeitschrift auf unserer Internetseite . Information in eigener Sache: Kurzbeitrag in der VDI-Fachzeitschrift ‚Gefahrstoffe‘ (09/10 2024) Für den gesundheitlichen Hitzeschutz/Hitzevorsorge gibt es bislang in Deutschland noch keine regulatorischen bzw. technischen Vorgaben, weshalb ein harmonisierter Ansatz für die Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene im Sinne einer Standardisierung ratsam und hilfreich ist. Die Expertenempfehlung „Hitzeaktionsplanung“ (VDI-EE 3787, Blatt 13) dient den Kommunen als hilfegebender Leitfaden für einen normativen Handlungsablauf mit konkreten Ansätzen für spezifische Umsetzungsoptionen von kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, Raum- und Grünplanung und Verkehr, sowie für die in kommunaler Verantwortlichkeit handelnden Externen, wie soziale Fachstellen und Beiräte.“
Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich erläutert in der Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin ): Archivböden und Böden, die Standortpotenziale für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften aufweisen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z.B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs-, Filter- und Pufferfunktion sowie der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser und die Nahrungskette darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden fünf Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in folgende Bodenschutzkategorien differenziert: Höchste Schutzwürdigkeit Sehr hohe Schutzwürdigkeit Hohe Schutzwürdigkeit Mittlere Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Wie bei allen Umweltatlaskarten des Themenbereichs Boden (mit Ausnahme der Versiegelung) beziehen sich die dargestellten Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmaß der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 % und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie mit einem Versiegelungsgrad von mehr als 5 % bis weniger als 30 % dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Diese Kategorie leitet sich aus hohen Bewertungen für die “Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften” und / oder für die “Archivfunktion für die Naturgeschichte” ab. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Mit Blick auf mögliche Planungen bestehen besondere Anforderungen an die Prüfung von Standortalternativen und die Vermeidung von Eingriffen, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (Smettan und Litz 2006). Daher sollten Projekte oder Vorhaben, bei denen Eingriffe in Böden mit höchster Schutzwürdigkeit nicht vermieden werden können, nur im Einvernehmen mit der Bodenschutzbehörde genehmigt werden ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und gleichfalls die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“ sind mittel, oder die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“ ist auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland oder Baumschule / Gartenbau) hoch oder die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und gleichfalls die „Puffer- und Filterfunktion“ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein etwas kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw. Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ sollten aus Bodenschutzsicht geplante Eingriffe prioritär vermieden bzw. in Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen geeignete Standortalternativen gesucht werden. Weiterhin sollte kein Nettoverlust an unversiegeltem Boden und an Funktionen zugelassen werden. Die Kategorie „Hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus einer hohen Bewertung für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ oder für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die Abschwächung des Schutzstatus zur sehr hohen Schutzwürdigkeit ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es wird nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet. Trotz des geringeren Schutzstatus sollte auch hier versucht werden, im Benehmen mit der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Flächen und Funktionen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Mittlere Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus jeweils einer mittleren Bewertungen sowohl für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ als auch für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die betroffenen Funktionen lassen sich in dieser Ausprägung ggf. auch mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Niederschlagswasserretention oder der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Bodenbeläge, verbessern, so dass hier der Fokus darauf liegt, unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Funktionen zu vermeiden und den Nettoverlust an Flächen so gering wie möglich zu halten ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die restlichen Böden werden der Kategorie „Geringe Schutzwürdigkeit“ zugeordnet. Hier gelten ohne weitere besondere Anforderungen lediglich die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (Bundes-Bodenschutzgesetz 1998, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999, Berliner Bodenschutzgesetz 2004, BauGB 2017, Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Planungshinweise zum Bodenschutz sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auch auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über den FIS-Broker in Tabellenform verfügbar. Die gewählten Fachausdrücke wie Vermeidung und Ausgleich sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird u. a. die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus den Karten 01.12.01 bis 01.12.05 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie . Zeile 2 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 3 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu “Methoden Punkt 1”). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 4 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung erfolgte nicht, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders getroffen wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 5 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 6 enthält z. T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 7 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.
Liebe Leser*innen, Am 16.01.2024 startete der Wettbewerb "Blauer Kompass" von BMUV und UBA in seine nun schon fünfte Runde. Warum sich eine Teilnahme lohnt, erfahren Sie aus erster Hand in unserem Schwerpunktartikel. Gewinner*innen des letzten Wettbewerbs berichten, welche positiven Wirkungen der Bundespreis für sie entfaltet hat. Bewerbungen können noch bis 22. März 2024 eingereicht werden. Auch in diesem Newsletter: Do-it-yourself Anleitungen zu niedrigschwelligen naturbasierten Lösungen der Klimaanpassung, Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung durch das Projekt "Grüne Stadt der Zukunft" sowie viele weitere Neuigkeiten und Publikationen rund um Klimafolgen & Anpassung. Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Neue Runde: „Blauer Kompass“ prämiert beste Klimaanpassungsprojekte – Bewerbung bis 22. März 2024 Bundespreis "Blauer Kompass" Quelle: UBA & BMUV Die besten Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels werden auch in diesem Jahr wieder vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgezeichnet: Der Bundeswettbewerb „Blauer Kompass“ geht 2024 bereits in die fünfte Runde. Zur Bewerbung zugelassen sind all jene Projekte, die einen innovativen und wirksamen Beitrag zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der globalen Erwärmung leisten. Welche Vorteile eine Auszeichnung mit dem Bundespreis hat, berichten drei Gewinner aus der vergangenen Wettbewerbsrunde. Die Auszeichnung „Blauer Kompass“ hat die Projekte auf vielfältige Art vorangebracht. Workshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung, 27.-28. Februar Das Umweltbundesamt veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und Institut für ökologische Wirtschaftsforschung einen Fachworkshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung. Insbesondere für die Berufe Dachdecker/-in, Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung und Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung sowie für das Studium der Landschaftsarchitektur wird diskutiert, wie Klimaanpassung bereits in der Aus- und Weiterbildung adressiert ist, welche neuen Kompetenzen gefragt sind und wie diese in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verankert werden können. Der Fachworkshop findet vom 27.-28. Februar 2024 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt und richtet sich an Akteure aus der Anpassungspraxis, aus den Bereichen der beruflichen Bildung und Hochschulbildung mit einem Schwerpunkt auf die oben genannten Berufe sowie weitere interessierte Vertreterinnen und Vertreter anderer Branchen. Diskussionspapier zu transformativen Policy Mixes am Beispiel der Klimawandelanpassung Politikinstrumente sind ein wesentliches Gestaltungsmittel, um Transformationsprozesse und die damit verbundenen Veränderungen hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft umzusetzen. Das neue UBA-Diskussionspapier zur Entwicklung transformativer Policy Mixes stellt einen multikriteriellen Bewertungsansatz vor, welcher die Auswahl von wirksamen Politikinstrumenten ermöglicht. Dafür wurden 14 Transformationskriterien entwickelt und beispielhaft für drei Politikinstrumente der Klimawandelanpassung angewendet. Im Ergebnis werden methodische Weiterentwicklungen vorgeschlagen, Empfehlungen für die Anwendung der Transformations-Kriterien in der Politikberatung formuliert und Wege für die zukünftige Anwendung und Übertragung auf andere Politikbereiche aufgezeigt. UBA-Studie: Management von Klimakrisen in Unternehmen Die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten werden in vielen EU-ansässigen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Die neue UBA-Studie „Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen“ beschreibt fachliche Hintergründe, Rahmenwerke und Regulierungen zum Management physischer Klimarisiken in Unternehmen. Dabei werden Praxisansätze und das komplexe Informationsangebot vorgestellt und ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Die Ergebnisse der Studie dienten der Entwicklung von Informationsangeboten für Unternehmen und sind für die Planung weiterer Maßnahmen zur Förderung des Managements physischer Klimarisiken von Bedeutung. Lokale Klimaanpassung: Naturbasierte Lösungen selbstgemacht Ob Regenbänke, Blühstreifen oder Kistengärten: Naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung fangen klein an und jeder kann etwas beitragen. In dem vom KomPass betreuten Verbändeprojekt „Klimaanpassung selbstgemacht – Deine grüne Nachbarschaft“ wurden aus diesem Grund mehrere Do-it-Yourself Anleitungen zusammengestellt. Das Ziel ist es, Bürger*innen niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen näher zu bringen. Im Laufe des Jahres wird die Liste erweitert. Finden Sie heraus, wie Sie naturbasierte Lösungen ganz einfach selbst umsetzen können: Erste Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung Die Bundesregierung hat erstmals eine Klimaaußenpolitikstrategie verabschiedet. Diese – weltweit umfassendste – Strategie bündelt die klimapolitischen Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ressorts, definiert Prioritäten und stellt einen Fahrplan für das Handeln der Bundesregierung in der Außenpolitik vor. Das knapp 90 Seiten starke Papier wurde auf Englisch und Deutsch verfasst und richtet sich klar an dem obersten Ziel aus: Die Welt auf einen 1,5 Grad Celsius-Pfad zu bringen und eine klimaresiliente Entwicklung und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel weltweit zu stärken. Dazu werden neben den ressortübergreifenden Schwerpunkten auch konkrete Handlungsfelder und Instrumente definiert. Charlottenburg-Wilmersdorf treibt Klimaanpassung voran Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf soll die Klimaanpassung und vor allem die Entsiegelung von Flächen weiter vorangetrieben werden. Dazu hat das zuständige Bezirksamt ein Klimaanpassungskonzept sowie konkrete Maßnahmen für die einzelnen Ortsteile erarbeitet. Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Bezirk rund 17.000 Quadratmeter Wege- und Straßenflächen überarbeitet, um eine höhere Versickerung zu erreichen. Dafür wurden laut Bezirksamt insgesamt 2.758.000 Euro aus Mitteln der Stadtverschönerung eingesetzt. Dieser Etat falle nun weg; die konzeptionell wirksamsten Maßnahmen sollen nun mit den vorhandenen bezirklichen Mitteln umgesetzt werden. Leipzig: Mit 17 Maßnahmen gegen Hitze und Wassernot Die Stadt Leipzig will mit einem „Sofortprogramm Klimaanpassungsmaßnahmen in 2024“ ihre Bewohner*innen besser vor Hitze und Wassernot schützen. Das Programm enthält 17 Maßnahmen – der Großteil dreht sich um Vorhaben zur Hitzeprävention von besonders betroffenen Menschen. Für die Umsetzung der Maßnahmen steht insgesamt eine Million Euro zur Verfügung. Unter anderem sollen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit mehr Verschattungselementen ausgestattet, mehr grüne Dächer und Fassaden errichtet und die Wasserversorgung durch die Errichtung von Speicherungsmöglichkeiten verbessert werden. Das Sofortprogramm ist Bestandteil des künftigen Klimaanpassungskonzeptes. Projektabschluss „Grüne Stadt der Zukunft“ liefert Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung Wie lassen sich Grünflächen in die Stadtplanung integrieren und Nutzungskonflikte minimieren? Um diese und weitere Fragen rund um die Klimaresilienz von Städten drehte sich das mehrjährige BMBF-Projekt „Gründe Stadt der Zukunft“, dessen Ergebnisse nun in einer großen Abschlusskonferenz in München vorgestellt wurden. Das Projektteam der Stadt München, der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat dazu 19 Steckbriefe, Checklisten und Leitfäden sowie weitere Handreichungen für grüne, klimaresiliente Quartiere zusammengestellt, die auf der Projekt-Webseite abrufbar sind. Pathways2Resilience: Offene Ausschreibung für Regionen gestartet Mit dem Projekt Pathways2Resilience (P2P) sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre 100 Regionen dabei unterstützt werden, sich mithilfe von maßgeschneiderten Lösungen an den Klimawandel anzupassen. Die erste Ausschreibungsrunde, die sich speziell an Regionen und Gemeinden richtet, ist Ende vergangenen Jahres gestartet und noch bis 22. Februar geöffnet. Über die erste Runde können bis zu 40 Regionen und Gemeinden eine finanzielle Unterstützung von maximal 210.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten erhalten. Im Fokus des Projekts stehen besonders gefährdete Regionen, die einem hohen Klimarisiko bei geringer Anpassungsfähigkeit ausgesetzt sind. Düsseldorf passt Grünanlage in Gerresheim dem Klimawandel an Der mittlerweile zu einem Park umgewidmete Alte Gerresheimer Friedhof in Düsseldorf wird derzeit umgebaut. Das Ziel: Den Park grüner und artenreicher zu gestalten und dabei die Aspekte der Klimaanpassung und Biodiversität zu beachten. Laut Planung sollen unter anderem versiegelte Plätze und Wege in Grünflächen umgewandelt, neue Bäume und Blühsträucher gepflanzt werden und Staudenbeete entstehen. Außerdem will die Stadt den Umbau nutzen, um das Spiel-, Bewegungs- und Freizeitangebot in der Grünanlage aufzuwerten. Die rund 600.000 Euro teuren Bauarbeiten sollen bis zum Sommer dauern. Machbarkeitsstudie zur Finanzierung von kommunalem Klimaschutz Welche Finanzierungsinstrumente sind geeignet, damit Kommunen ihre freiwilligen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auch langfristig durchführen können? Dieser Frage geht das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in einer Machbarkeitsstudie nach, die die Klima-Allianz Deutschland in Auftrag gegeben hat. In der Studie sollen zwei Finanzierungsmöglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz in ihren praktischen Anwendungsmöglichkeiten analysiert und deren Vor- und Nachteilen diskutiert werden: die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe und eine mögliche Umverteilung der Umsatzsteuereinnahmen zugunsten von Ländern und Kommunen. BMBF gibt Förderrichtlinie zur Zusammenarbeit mit Vietnam bekannt Die Bundesregierung möchte die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) – insbesondere im Risikomanagement von Naturgefahren – mit Vietnam weiter intensivieren. Dazu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam“ veröffentlicht. Sie ergänzt die nationalen BMBF-Fördermaßnahmen „Regionale Informationen zum Klimahandeln (RegIKlim)“ und „Klima-Anpassung, Hochwasser, Resilienz (KAHR)“, die Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) sind, sowie den internationalen SURE-Förderschwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen“ in der FONA-Strategie. BMBF fördert Nachwuchs in der interdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung Mit der Richtlinie „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ möchte das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchskräfte fördern, die mit transdisziplinärem Forschungsansätzen innovative Ideen und Lösungen entwickeln, um Städte zukunftsfähig zu machen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Projekte werden bis zu fünf Jahre gefördert, die Frist zum Einreichen von Projektskizzen endet am 29. April 2024. Die Richtlinie ist der Teil der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ des BMBF. RKI-Bericht zu Klimawandel und Gesundheit: Dritter Teil erschienen Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den dritten und letzten Teil des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ veröffentlicht. Der gesamte Bericht unter der Federführung des RKI besteht aus 14 Einzelbeiträgen von rund 90 Autorinnen und Autoren aus über 30 Forschungseinrichtungen und Behörden und fasst die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Deutschland zusammen. Während im ersten Teil der Fokus auf Infektionskrankheiten und antimikrobielle Resistenzen liegt, widmete sich der zweite Teil nicht-übertragbaren Erkrankungen und der psychischen Gesundheit. Der nun veröffentlichte dritte Teil konzentriert sich auf soziale Determinanten, Kommunikation und Handlungsoptionen. ClimXtreme Phase geht in die zweite Forschungsphase Für die BMBF-Fördermaßnahme „Klimawandel und Extremereignisse (ClimXtreme)“ hat die zweite Phase begonnen. Nachdem sich das Projektteam drei Jahre lang darauf konzentriert hat, inwieweit der Klimawandel Extremwetterereignisse verursacht hat und verursachen wird, geht es nun darum, Zukunftsprognosen für Anwender*innen zu entwickeln. Dabei sollen die Ergebnisse aus Phase eins für Versicherungen, Katastrophenschutz, Landwirtschaftsverbände, Hochwasservorsorge und weitere Institutionen aufbereitet werden. An dem Projekt sind die Freie Universität Berlin, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das Karlsruher Institut für Technologie und der Deutsche Wetterdienst beteiligt. Es läuft bis Ende September 2026 und wird vom BMBF mit 8 Millionen Euro gefördert. EU-Fortschrittsbericht zur Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms Das 8. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union legt die Umweltziele der Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2030 fest. Wie weit die EU bereits mit der Umsetzung dieser Ziele ist, zeigt erstmals der „Monitoring report on progress towards the 8th EAP objectives 2023 edition“ der Europäischen Umweltagentur. Der Bericht analysiert die Fortschritte und Entwicklungen anhand von 28 Leitindikatoren und soll künftig jährlich erscheinen. Außerdem bewertet der Bericht, wie wahrscheinlich es ist, dass die EU die gesteckten Ziele auch erreichen wird. Im Bereich Anpassung an den Klimawandel werden die Indikatoren klimabedingte wirtschaftliche Verluste und Auswirkungen der Dürre auf die Ökosysteme beleuchtet. OECD-Papier: „Warum Kommunen es nicht allein schaffen können“ Obwohl lokale Behörden einen großen Einfluss auf die Anpassungen an den Klimawandel haben – etwa durch Landnutzungsentscheidungen und Genehmigungen – sind ihnen vielfach aufgrund von nationalen Vorgaben und politischen Entscheidungen die Hände gebunden. Das OECD-Grundsatzpapier „Climate adaptation: Why local governments cannot do it alone“ zeigt, warum eine Zusammenarbeit zwischen den Regierungsebenen notwendig ist, um die Anpassung an den Klimawandel auf nationaler Ebene zu stärken. Wie die lokale Anpassung effektiv gefördert werden kann, war auch Thema der OECD-Podiumsdiskussion auf der UN-Klimakonferenz in Dubai. So könnte sich extreme Hitze in Städten entwickeln Wie wird sich extreme Hitze künftig auf Städte und deren Bewohner auswirken? Dieser Frage gehen mehrere Autoren in einem Artikel der US-amerikanischen Non-Profit-Organisation World Resources Institute nach. In dem interaktiven Text mit dem Titel „The Future of Extreme Heat in Cities: What We Know — and What We Don’t“ wird unter anderem untersucht, an wie vielen Tagen in verschiedenen Städten weltweit extreme Hitze herrschen wird, wenn sich das Klima um 1,5 Grad erwärmt und was passiert, wenn die Erderwärmung bei 3 Grad liegt. In einigen Städten wird demnach an fast der Hälfte des Jahres mit extremen Temperaturen gerechnet. Fünfte nationale Klimabewertung für die USA Zum fünften Mal haben Wissenschaftler und Organisationen den gemeinsamen Klimabewertungsbericht für die USA veröffentlicht. Im „Fifth National Climate Assessment“ werden Auswirkungen und Risiken des Klimawandels, sowie Reaktionen darauf, bewertet und prognostiziert. Der Bericht, den der US-Kongress in Auftrag gegeben hat, bildet eine wissenschaftliche Grundlage zur Entscheidungsfindung für Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Neben zahlreichen Daten und Fakten werden auch Beispiels zur Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Neuer Tagungsband zur Veranstaltung „Biodiversität und Klima“ Seit 2004 veranstaltet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jährlich die trans- und interdisziplinäre Tagung „Biodiversität und Klima – Vernetzung der Akteure in Deutschland“. Nun ist der Tagungsband zur 18. Ausgabe der Veranstaltung im September 2021 erschienen. Der Band enthält die damals gehaltenen Vorträge von verschiedenen Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Beiträge drehen sich um aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte im Überschneidungsbereich der Themen Biodiversität, Naturschutz, Klimawandel und Klimaanpassungsmaßnahmen. 15 Vorschläge für eine nachhaltige Finanzwirtschaft Eine nachhaltige Finanzwirtschaft ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Transformation der Realwirtschaft. Wie der deutsche Finanzsektor nachhaltiger gestaltet werden kann, fasst die UBA-Kurzbroschüre „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft“ zusammen. Dabei werden von den Autor*innen insgesamt 15 Vorschläge zur systematischen Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzwirtschaft vorgestellt. Zu den Empfehlungen zählt etwa, nachhaltige Anlagestrategien kenntlich zu machen und die Schaffung von mehr Vergleichbarkeit durch standardisierte Umweltkennzahlen. Rechtliche Fragen zum Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels betreffen in vielen Fällen auch den akuten Gesundheitsschutz. So können etwa Hitzeschutzmaßnahmen juristisch nicht nur der vorsorgenden Klimaanpassung, sondern auch dem akuten Gesundheitsschutz zugerechnet werden. Welche rechtlichen Fragen damit verbunden sind und inwieweit das Klimaanpassungs- und Gesundheitsrechts sowie das Verfassungsrecht bereits aufeinander abgestimmt sind, untersucht die Juristin Prof. Dr. Andrea Kießling in ihrem Blogbeitrag „Klimaanpassung und Gesundheit – Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse am Beispiel des Hitzeschutzes“. So können naturbasierte Lösungen in Ungarn umgesetzt werden Naturbasierte Lösungen sind ein wichtiges Instrument bei der Klimafolgenanpassung. Wie solche Lösungen auch in Ungarn umgesetzt werden können, beschreibt das Papier „Promoting nature-based solutions in municipalities in Hungary“. Der Texte wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen der Schriftenreihe OECD-Umweltpolitikpapiere erstellt und gibt Empfehlungen, wie die Nutzung von naturbasierten Lösungen durch ungarische Kommunen gefördert werden kann und welche Rolle Reformen auf das Förderumfeld sowie öffentliche und private Investitionen spielen können. EEA-Briefing zu nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der den aktuellen Stand der nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa behandelt. Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Starkniederschläge sind die häufigsten extremen Wetterereignisse. Die meisten Länder erwarten eine Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität dieser Gefahren in der Zukunft. Dieser Bericht ist der zweite seiner Art und konzentriert sich auf die neuesten Entwicklungen seit 2021. Neun neue nationale Anpassungsstrategien und/oder -pläne wurden von den Ländern seit 2021 verabschiedet, während andere noch dabei sind, sie zu überarbeiten und anzunehmen. Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen Sicht von unten auf das Kanalkataster im Stadtmodell der Gemeinde Aßling Quelle: Dr. Stefan Trometer Zunehmende Starkregenereignisse aus denen Hochwasser und Überschwemmungen resultieren – das ist die Prognose für die kommenden Jahre. Ziel des dreijährigen Projekts „SHOWERS – Stadtmodellplattform für effizienten HochWasserschutz“ war es, kleine Kommunen zu befähigen, Maßnahmen dagegen besser zu planen. Ebenso sollte ihnen durch das Projekt die Möglichkeit gegeben werden, auf künftige Hochwasserereignisse gut und effektiv reagieren zu können. In der Zeit von August 2019 bis Juni 2022 wurde der Aufbau einer 3D-Stadtmodellplattform für Planung, Management und Kommunikation effizienter und nachhaltiger kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt. Projektpartner war die bayrische Gemeinde Aßling aus dem Landkreis Ebersberg, wo über die kommenden Jahre eine umfassende Sanierung des veralteten und teilweise maroden Kanalnetzes ansteht. Es wurde ein Demonstrator realisiert, mit dem Kanalnetze von Gemeinden dargestellt und zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden können. Dazu wurde das digitale Modell des 3D-Kanalkatasters von Aßling als zusätzliche Ebene in die Stadtmodellplattform integriert. Auch eine Simulation von Starkregenereignissen wurde angekoppelt. Hochwasserschutzmaßnahmen, -konzepte und Planungsvarianten können über die Plattform viel verständlicher dargestellt werden als in konventionellen 2D-Karten und Berichten.
AGR-2021-1821 – 48 KWO Berichtigung der Bekanntmachung: „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Vorhaben der Firma KWO Kieswerk Oberempfenbach GmbH, Schielein-Weg 1, 85290 Geisenfeld“ mit dem Zeichen AGR-2021-1821 – 48 KWO, veröffentlicht im Kreisamtsblatt Nr. 23 vom 30.06.2023, S. 250 ff. nebst Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung In der Bekanntmachung vom 30.06.2023 wurden die nunmehr im Betreff und im Einführungssatz des Erläuterungstextes zum Vorhaben (beginnend direkt unter dem Betreff) gestrichenen Flurnummern (557/2, 558/3, 564, 656/3, jeweils Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim; 174, 175, 178, 179, jeweils Gemarkung Oberlauterbach, Gemeinde Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm; 2693/1, 2735/1, 2754, jeweils Gemarkung Gebrontshausen, Gemeinde Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) als Flurnummern von an die geplante Abbaufläche angrenzenden Grundstücken aufgeführt, um eine mögliche Betroffenheit für Nachbarn mit abzudecken, ohne dass diese Grundstücke jedoch vom derzeit beantragten Abbau betroffen sind. Das Grundstück mit der Flurnummer 564, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim, ist lediglich bezogen auf den Neubau der Betriebsstraße betroffen, nicht jedoch als Abbaufläche. Aus Klarstellungsgründen wurden die o.g. Flurnummern daher entfernt und der räumliche Bereich näher beschrieben. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und um keinen Verfahrensfehler zu begehen, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals von Beginn an durchgeführt, sodass sich die Auslegungs- und Einwendungsfrist jeweils verlängert (s.u.). Die für das Verfahren maßgebliche Bekanntmachung gestaltet sich daher wie folgt: Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beim Vorhaben der Firma KWO Kieswerk Oberempfenbach GmbH, Schielein-Weg 1, 85290 Geisenfeld, wonach auf dem Grundstück mit der Flurnummer 564, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim der Neubau einer Betriebsstraße sowie auf den Grundstücken mit den Flurnummern 558, 559/3, 559/4, 559/5, 560, 656, 657, 657/2, 657/3, Gemarkung Oberempfenbach, Gemeinde Mainburg, Landkreis Kelheim, und auf dem Grundstück mit der Flurnummer 173, Gemarkung Oberlauterbach, Gemeinde Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, der Abbau von Sand und Kies im Trockenabbauverfahren mit anschließender Wiederverfüllung mit Material Kategorie C 1 geplant ist. Vollzug des Bayerischen Abgrabungsgesetzes (BayAbgrG), des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Firma KWO Kieswerk Oberempfenbach GmbH hat mit Antrag vom 17.03.2022, aktualisiert mit Unterlagen vom 05.12.2022 und vom 27.05.2023, den Neubau einer Betriebsstraße auf dem Grundstück mit der Flurnummer 564, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim, sowie eine abgrabungsrechtliche Genehmigung mit Durchführung einer UVP für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken mit den Flurnummern 558, 559/3, 559/4, 559/5, 560, 656, 657, 657/2, 657/3, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim, und Flurnummer 173, Gemarkung Oberlauterbach, Gemeinde Wolnzach, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, beantragt. Zweck des Vorhabens ist die Gewinnung von Kies für die Bauwirtschaft. Hierzu soll auf den genannten Grundstücken eine Abbaufläche von ca. 21 ha neu erschlossen werden. Das Abbaugebiet befindet sich im überwiegend privat forstwirtschaftlich genutzten Haselriedwald und liegt südwestlich des Bebauungs- und Grünordnungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Oberempfenbach III“, Deckblatt Nr. 1. Direkt südöstlich des Abbaugebietes verläuft die Bundesautobahn 93 (BAB 93). Die Anschlussstelle 53 „Mainburg“ liegt ca. 600 m im Nordosten. Von der im Norden liegenden Staatsstraße 2049 (St 2049) zweigt ein Wirtschaftsweg ab, welcher an der West- und Südgrenze des Abbaugebietes verläuft. Am östlichen Rand des Abbaugebietes befindet sich zudem eine kleine Brücke über die BAB 93. Nordwestlich des Abbaugebietes, bereits im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, befindet sich eine Biogasanlage. Die Flächen der geplanten Abgrabung befinden sich im Landkreis Kelheim, Niederbayern, und im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Oberbayern, und somit in zwei Regionalplanungsbereichen. Regionalplan 10, Ingolstadt: Etwa 4,5 ha des geplanten Kiesabbaus liegen im Geltungsbereich des Regionalplans von Ingolstadt. Von diesem Plan ist der mittlere und eher westlich gelegene Bereich als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Beim Entwurf für die derzeitige Fortschreibung des Regionalplans der Region Ingolstadt ist eine Fläche des Oberbayerischen Lagerstättenanteils bereits als ein Vorranggebiet für einen Rohstoffabbau (Versorge- und Vorranggebiet) aufgenommen. Dies schließt die ca. 4,5 ha des Planungsgebietes in Oberbayern ein. Regionalplan 13, Landshut: Etwa 16,5 ha des geplanten Kiesabbaus liegen im Geltungsbereich des Regionalplans Landshut. Der südliche Bereich des Projektgebietes ist als Vorranggebiet für Bodenschätze, Kies „Oberempfenbach Südwest (KS 102)“ und gleichzeitig als Ausschlussgebiet für Windkraft ausgewiesen. Der nördliche Bereich davon ist als Gebietskulisse Windkraft – für Windenergieanlagen vermutlich geeignete Fläche – ausgewiesen. Ebenso ist im Regionalplan 13 dieser Bereich als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Der geplante Kiesabbau entspricht den Erfordernissen der Raumordnung. Bei vorliegendem Projekt handelt es sich um einen Trockenkiesabbau, welcher in einem Nadelwald erfolgen soll. Nach Entnahme der kieshaltigen Schichten soll eine Wiederverfüllung mit Verfüllmaterial stattfinden. Im Anschluss daran erfolgt sukzessive die Rekultivierung. Der Abbau soll in mehreren aufeinander folgenden Einzelabbauabschnitten, beginnend im Norden und dann nach Süden fortschreitend, erfolgen. Dabei soll zunächst der jeweils auf dem Abbauabschnitt bestehende Wald gerodet werden. Die Zufahrt in das Abbaugebiet erfolgt von Norden aus über eine anzulegende, asphaltierte Straße von 4,00 m asphaltierter Breite, mit zwei Ausweichbuchten. Für das anfallende Oberflächenwasser wird ein 1,00 m breiter Entwässerungsgraben sowie ein Sickerbecken 11 m x 11 m im Nordosten, nahe der St 2049, angelegt. Der Transport des Abbaumaterials wird mit dem LKW über die Zufahrtstraße Richtung Norden durchgeführt. Der Abbaubetrieb ist auf die Tageszeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Der Abbau beginnt mit dem ersten Abschnitt BA1 im nördlichen Teil der beantragten Abbaufläche und arbeitet sich nach Süden zu den weiteren Bauabschnitten vor, die sukzessive folgen. Vom Bauabschnitt BA 1 a wird nur der Oberboden abgeschoben, da hier die Errichtung des Betriebsgeländes sattfindet. Dieser Abschnitt wird zuletzt ausgekiest. Insgesamt sind 5-6 Abbauabschnitte vorgesehen, nach Abbaurichtung Nord nach Süd. Pro Bauabschnitt werden ca. 600.000 t - 1.100.000 t gewonnen. Der Abbau wird nach Abbaubeginn auf einen Zeitraum von 45 Jahren erfolgen. Da der Bauabschnitt BA 1a als Standort für Maschinen und deren Lagerung sowie die Zufahrt zum Abbaugebiet erforderlich ist, wird hier zunächst nur außerhalb der Fläche des Betriebsgeländes abgebaut (BA 1b/c). Begonnen wird mit dem Bauabschnitt BA 1b. Sofern mehr Oberboden anfällt, der im Sicherheitsbereich verarbeitet werden kann, wird dieser getrennt vom unverwertbaren Abraum in den Bauabschnitten BA 2 + 3 gelagert. Mit der Verfüllung wird, sofern möglich, bereits während des Abbaus im jeweiligen Bauabschnitt begonnen. Die Renaturierung wird nach Vollendung eines jeweiligen Bauabschnittes erfolgen. Für die Verfüllung wird Fremdmaterial der Kategorie C1 angeliefert und sukzessive eingebaut. Der vor Ort lagernde Oberboden wird für die Rekultivierung wiederverwendet. Für den Aufbau einer 1 m mächtigen, durchwurzelbaren Schicht für die Rekultivierung wird kein Zukauf von Erde benötigt, da während des Abbaus genügend Material anfällt. Zudem wird der vor Ort lagernde Oberboden auch wieder in seiner ursprünglichen, im Schnitt 30 cm - 40 cm starken Oberbodendicke eingebaut. Der Pflegeweg mit einer Breite von 4 m, um den gesamten Geltungsbereich, bleibt auch nach Abschluss der Verfüllung erhalten. Nach Beendigung des kompletten Abbaus und erfolgter Rekultivierung soll das Gelände der Forstwirtschaft wieder voll zur Verfügung stehen. Die gesamte Abbaumenge beträgt ca. 5.884.000 m³. Der Anteil an unverwertbaren Deckschichten sowie an Schluff- und Tonlagen liegt bei ca. 14 %. Dies ergibt ein Volumen an Kies und Sand von rund 5.060.000 m³. Der abschlämmbare (unverwertbare) Anteil im Kies und Sand (Fraktion an Schluff und Ton, Kornfraktion < 0,063 mm) ist mit 7,2 % anzusetzen. Der Anteil an verwertbarem Kies und Sand errechnet sich somit mit rund 4.700.000 m³. Der abgebaute Kies soll sofort abtransportiert werden, sodass es nur zu geringen Lagerungen von Abbaumaterial vor Ort kommt. Für das Abbauvorhaben ist aufgrund der geplanten Gesamtabbaufläche von ca. 21 ha und somit von mehr als 10 ha eine UVP durchzuführen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG). Auch aufgrund der benötigten Gesamtrodungsfläche von mehr als 10 ha besteht eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer UVP (§ 6 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 17.2.1 zum UVPG). Die UVP ist gemäß § 4 UVPG unselbständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist das Landratsamt Kelheim (auch für den Bereich betreffend den Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm als verfahrensführende Behörde) als untere Abgrabungsbehörde. Am Ende dieses Verfahrens kann als Zulassungsentscheidung eine abgrabungsrechtliche Genehmigung stehen, die der Antragstellerin den Materialabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung erlaubt. Die Genehmigung kann mit Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen werden. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 19 UVPG öffentlich bekannt gemacht. Die beim Landratsamt Kelheim (Genehmigungsbehörde) am 17.03.2022 eingegangenen Antrags- und Planunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen: • Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung und dazugehörige Baubeschreibung • Erläuterungsbericht • Verfüll- und Rekultivierungsplan mit integriertem landschaftspflegerischen Begleitplan inkl. Pflegeweg • UVP-Bericht • Abbauplan mit Bermen • Amtlicher Lageplan • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag • Hydrogeologisches Gutachten, Standortbewertung nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen • Faunistische Untersuchungen • Ingenieurgeologisches Gutachten • Stellungnahme zur Niederschlagsentwässerung • Planung Werkszufahrt sowie Geländeschnitt zur BAB 93 • Biotop – und Nutzungstypenkartierung • Technische Spezifikationen div. Bagger und Maschinen • Ergebnisprotokoll Scoping-Termin • Aktenvermerk Telefonkonferenz Der Genehmigungsantrag, der UVP-Bericht sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.V.m. Art. 27a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Kelheim unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/ Gemäß §§ 18, 19 UVPG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG liegen der Genehmigungsantrag, der UVP-Bericht sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 für jedermann zur Einsicht an folgenden Stellen aus und können dort während dieses Zeitraumes eingesehen werden: a) Stadt Mainburg, Marktplatz 1 - 4, 84048 Mainburg (Zimmer Nr. 2.04) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr). Voraussetzung für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 08751/704-403. b) Markt Wolnzach, Marktplatz 1, 85283 Wolnzach (Zimmer Nr. 10) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr). Voraussetzung für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 08442/65-13 c) Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim (2. OG, Zimmer Nr. O2.60) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr). Voraussetzung für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 09441/207-4118 bzw. 09441/207-4100. d) Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm (1. OG, Zimmer Nr. B107) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr). Voraussetzung für die Einsichtnahme in die Unterlagen ist hier eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 08441/27-322. Die Auslegung des Antrags wird hiermit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i.V.m. Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht. Zudem sind die Unterlagen innerhalb dieses Zeitraums online auf dem UVP-Portal Bayern (https://www.uvp-verbund.de) einzusehen (§ 20 Abs. 2 UVPG). Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 1 und 2 UVPG bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 04.10.2023 (Einwendungsfrist), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Mainburg, dem Markt Wolnzach, dem Landratsamt Kelheim oder dem Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm Einwendungen erheben. Dies gilt auch für nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen. Die Erhebung von Einwendungen oder die Abgabe einer Stellungnahme in elektronischer Form (z. B. mit einfacher E-Mail) genügt grundsätzlich nicht der erforderlichen Schriftform. Bei einer Übermittlung in elektronischer Form ist als Schriftformersatz die Übermittlung per E-Mail in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) anerkannt. Das Landratsamt Kelheim hat für diesen Schriftformersatz den Zugang eröffnet (poststelle@landkreis-kelheim.de oder an poststelle@landkreis-kelheim.de-mail.de). Es wird gebeten, den Namen und die Anschrift lesbar anzugeben. Unleserliche Einwendungen oder solche, welche die einwendende Person nicht erkennen lassen, können bei einem möglichen Erörterungstermin nicht zugelassen werden. Außerdem muss eine Einwendung zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei gleichförmigen Einwendungen, die von mehr als 50 Einwendenden eingereicht werden, ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter unter Nennung des vollständigen Namens und der Anschrift zu bestimmen, soweit die Vertreterin bzw. der Vertreter nicht als Bevollmächtigte/r bestellt ist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 21 Abs. 4 UVPG alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Äußerungsfrist gilt gemäß § 21 Abs. 5 UVPG auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat das Landratsamt Kelheim die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) sowie die Stellungnahmen der Behörden zu erörtern. Es kann ohne Erörterungstermin entschieden werden, wenn einem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten im vollen Umfang entsprochen wird oder alle Beteiligten darauf verzichten. Anstelle eines physischen Erörterungstermins kann das Landratsamt Kelheim gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG eine Online-Konsultation durchführen. Wird ein Erörterungstermin erforderlich, so kann bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden. Wenn mehr als 50 Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben werden, können sowohl die Benachrichtigung vom Erörterungstermin als auch die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Sollten innerhalb der festgesetzten Frist keine Einwendungen erhoben werden, beabsichtigt das Landratsamt Kelheim in Abstimmung mit den am Verfahren beteiligten Behörden ein Erörterungstermin bzw. ohne Durchführung einer Online-Konsultation, über das Vorhaben zu entscheiden. Kelheim, 19.07.2023 gez. Ferch Abteilungsleiter
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe • Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses, • Ankündigung der Öffentlichen Auslegung und der Bürgerinformationsveranstaltung Am 22.05.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1 „IndustriePark Oberelbe“ des Zweckverbandes In-dustriePark Oberelbe der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung der Verbandsversammlung gefasst. Der Geltungsbereich umfasste zahlreiche Flurstücke der Gemarkungen Pirna, Zuschendorf, Großsedlitz, Krebs und Dohna, mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha. Der Planvorentwurf in der Fassung vom 12.03.2020, ergänzt am 26.05.2020 wurde im Rahmen der frühzei-tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffent-lichkeitsbeteiligung hat der Zweckverband entschieden, zunächst einen Teil des Plangebietes mit der Bezeichnung Teilbebauungsplan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ mit einem Geltungsbereich von 140 ha weiter zu beplanen, der die Bauflächen C + D, die neue Abfahrt von der B172 a und die Anpassung an den Kreisstraßen K8771 und K8772 darstellt. Durch den Aufstellungsbeschluss IPO-010/2020 vom 23.11.2020 für den B-Plan 1.1 „TechnologiePark Feistenberg“ wurde der Aufstellungsbeschluss konkretisiert. Zu diesem B-Plan1.1 wurde mit Beschluss IPO-004/2023 am 24.07.2023 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst, gleichzeitig wurde der konkretisierte Aufstellungsbe-schluss um 6 Flurstücke ergänzt. Der Geltungsbereich wird nach dieser Ergänzung wie folgt begrenzt: - Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz - im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur - im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Depo-nie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna - im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet - im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Acker-schlages südlich des Autobahnzubringers verläuft. Die nachfolgenden Abbildungen verdeutlichen die Lage des Plangebietes des B-Plan1.1 innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe. Die blaue Markierung stellt dabei die Ergänzung des Geltungsbereiches dar. Planungsziele sind: • Entwicklung von ca.64 ha Industrie- und ca.22 ha Gewerbegebieten • Bau der zugehörigen Erschließungsanlagen einschließlich einer neuen Zu- bzw. Abfahrt von der B 172 a und eines Regenrückhaltebeckens • Anlage von ca.22 ha Grünflächen und den • Erhalt von ca.13 ha Landwirtschaftsfläche • Umsetzung vorgezogener Maßnahmen zum Artenschutz (sog. CEF–Maßnahmen) Hingewiesen wird darauf, dass der Plan außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs fol-gende Aussagen zur Einordnung von externen Artenschutzmaßnahmen trifft: • Gemarkung Fürstenwalde der Stadt Altenberg auf ca. 9,3 ha Landwirtschaftsflächen • Gemarkung Zuschendorf der Stadt Pirna: 30 m Streifen südlich des Geltungsbereiches auf ca.4 Hektar Landwirtschaftsflächen und • Gemarkung Rottwerndorf der Stadt Pirna: Entsiegelungsmaßnahme im ehem. Park von Schloss und Rittergut Rottwerndorf auf ca. 1,5 ha Es handelt sich dabei um Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB. Das sonst für derartige Straßenbau-Maßnahmen durchzuführende Planfeststellungsverfahren wird im vorliegenden Fall gemäß § 17b Abs. 2 S. 1 Bundesfernstraßengesetz durch das B-Plan-Verfahren ersetzt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr.18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die An-gaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusam-mengetragen. Der Zweckverband Industriepark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter-lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs.2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Zu den ausliegenden Planunterlagen zum B-Plan-Entwurf bzw. zum Vorentwurf der Verkehrsanlagen gehören: 1. Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Fest-setzungen und Begründung 2. Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023, 3. Unterlagen für den Vorentwurf der IPO-Verkehrserschließung, bestehend aus Auf- und Abfahrt B 172A, Anschluss K 8771, Wilddurchlass und Faunabrücke, Stand 08.07.2022 bzw. 02.05.2023 4. Sonstige Unterlagen zur Verkehrsplanung 4.1 Untersuchung Verkehrsqualität / Leistungsfähigkeit, Stand 21.04.2022 u. 09.02.2023 4.2 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Stand 08.07.2022 4.3 Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Stand 08.07.2022 5. Grünordnungsplan zum Entwurf des Bebauungsplanes 1.1, Stand 02.05.2023 mit Darstellung der externen Kompensationsflächen sowie den Anlagen: Bilanzierung, Fachteil Sichtachsen und Land-schaftsbild, Dunkelkonzept 6. Artenschutzbeitrag inkl. Anhang (Erfassung Fledermäuse und Feldlerchen), Stand 14.07.2022 7. FFH –Verträglichkeitsprüfung, Stand 08.07.2022 8. Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, Stand 06.07.2022 9. Schalltechnische Untersuchungen, Stand 15.06.2022 10. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlagen, Stand 20.06.2022 11. Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Abwasser- und Regenwasserableitung, Stand 20.06.2022 12. Vorplanung Schmutz- und Regenwasserentsorgung, Stand 05.06.2023 13. Fachbeitrag WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Stand 07.07.2023 Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-zogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt: Themen Flächeninanspruchnahme, Naturschutz, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Agrarstruktur Verfasser der Stellungnahme Datum, thematischer Bezug Stellungnahmen im Rahmen der informellen Behördenbeteiligung zum Arbeitsstand des Entwurfs (2022) S 1 Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), 14.09.2022 • aus raumordnerischer Sicht grundsätzliches Mittragen der Entwicklung an diesem Standort • Hinweise auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz Sichtexponierter Elbtalbereich und die • landesplanerisch angestrebte Verminderung der Flächen-Neuinanspruchnahme und die • Notwendigkeit einer Entsiegelungsmaßnahme S 2 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 06.09.2022 • Regionalplanerische Zustimmung zum Vorhaben einschließlich der Erschließungskon-zeption und zur Einordung von Ausgleichsmaßnahmen im Vorranggebiet Landwirt-schaft, • Hinweis auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den Vorhaben der Eisenbahn Neu-baustrecke S 3 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 08.09.2022 • Grundsätzliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche S 4 Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, 12.09.2022 • Auseinandersetzung in Verbindung mit dem ökologischen Verbundsystem und dem Erhalt der natürlichen Bodenfruchtbarkeit • Hinweis auf Notwendigkeit von Aussagen zu Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung sowie mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservor-kommens durch die Folgen des Klimawandels S 5 Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Oberes Elbtal, 08.09.2022 • Prinzipiell ist Ableitung des Regenwassers möglich, Hinweis auf das Verschlechterungs-verbot bzgl. der Ausdehnung von Überflutungsgebieten S 6 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 13.10.2022 Hinweise auf • Notwendigkeit der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet, • Notwendigkeit einer Blendschutzkonzeption und von durchgängigen Transferkorrido-ren für den Artenschutz, • Notwendigkeit des Nachweises der Abwasserentsorgung, • Auseinandersetzung mit Belangen der Agrarstruktur Stellungnahmen zum Vorentwurf des B-Plans Nr.1 (2020) S 7 Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 24.08.2020 Forderung nach: • Festsetzung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Freihalten von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten und –abflussbahnen, • Darstellung der Auswirkungen des gravierenden Flächenentzuges auf den Boden und die Landwirtschaft, • Beachtung der Sichtachsen des Barockgarten S 8 • Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), • Forderung nach einer nachvollziehbaren Untersetzung des notwendigen Flächenbedar-fes im Rahmen der Begründung zum Bebauungsplan Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den Planentwurf eingearbeitet worden. Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor: Art der vorhandenen Informatio-nen Datum Thematischer Bezug Regionalplan 2020 (2.Gesamtfortschreibung des Regi-onalplanes der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge) mit Umweltbericht und Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan rechtswirksam seit 17.09.2020 Darstellung des derzeitigen Bestandes und der Entwicklungsperspektiven für Natur und Land-schaft in der Region Oberes Elbtal/ Osterzgebir-ge sowie Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemein-schaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Pirna/ Dohma 20.10.2003 Erfassung aller geschützten Biotope, Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter, Entwicklung schutzgutbezogener Ziele und Zusammenführung in einer Entwick-lungskonzeption für das Gebiet der Verwal-tungsgemeinschaft Landschaftsplan der Verwaltungs-gemeinschaft Dohna/ Müglitztal 26.03.2018 „ Entwurf des Landschaftsplans –der Stadt Heidenau 21.11.2022 „ Managementplan für das SCI 085E – Seidewitztal und Börnersdorfer Bach 20.11.2008 einführende Angaben zum Gebiet mit Ergeb-nissen der Ersterfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Arten nach An-hang II der FFH-RL, Aufstellung der daraus abgeleiteten Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen Managementplan für das SCI 173 – Barockgarten Großsedlitz Januar 2006 „ Fachteil 'Lärmschutz' aus dem Rea-lisierungskonzept des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 31.10.2019 Interpretation und Ergänzung der Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens um Aussagen zu Verkehrslärm Hydronumerische Modellierung der Oberflächenabflüsse des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe 05.11.2019 Lokalisierung potenziell drohender Zunahmen der Oberflächenabflüsse , Aufzeigen von Kom-pensationsmöglichkeiten zur Wahrung des Ver-schlechterungsgebotes Stellungnahmen von Trägern Öf-fentlicher Belange, Umweltver-bänden und Betroffenen zum Be-bauungsplan Nr.1 des Zweckver-bandes IndustriePark Oberelbe 06-08/2020 Bedenken zur Flächeninanspruchnahme und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Bauflächen-Ausweisungen, Beeinträchti-gung der Kulturlandschaft, Bedenken zur Nie-derschlagsentwässerung Protokoll zur Abstimmung der Ar-tenschutz- Konzeption mit der Un-teren Naturschutzbehörde 23.02.2023 / 05.04.2023 Abstimmungsergebnisse zu Fledermaus-Transferkorridoren und Dunkel-konzept Die Auslegung erfolgt vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen: Zweckverband IndustriePark Oberelbe: Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten: Mo. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr Stadt Pirna: Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu fol-genden Dienstzeiten: Mo. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Di. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Mi. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 8:00 – 12:00 Uhr Stadt Heidenau Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau zu folgenden Dienstzeiten: Mo. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Di. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 08:30 – 12:00 Uhr Stadt Dohna Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzei-ten: Mo. geschlossen Di. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mi. 8:30 – 12:00 Uhr Do. 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Fr. 8:30 – 12:00 Uhr Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Inter-netseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de unter Eingabe des Suchbegriffs „Zweckverband Industriepark Oberelbe“ sowie auf dem Portal https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch ( z.B. per E-Mail an stadtentwicklung@pirna.de oder per Landesportal Bauleitplanung über die o.g. website) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlich-keit im Sinne des § 3 BauGB. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung. Bürgerinformationsveranstaltung Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Auslage findet am 30.08.2023 im Zeitraum von 16:00 bis 19:00 Uhr in der Herder-Halle, Rudolf-Renner-Straße 41c, 01796 Pirna eine Bürgerinformationsveranstaltung in Form eines Planungs-Dialogs statt. In dieser Zeit stehen Planer, Mitarbeiter und die Zweckverbandsvorsitzenden für individuelle vertiefende Gespräche und Nachfragen zur Verfügung. An verschiedenen Ständen werden die unterschiedlichen Themen erörtert. So stehen die jeweiligen Fachexperten z.B. zu den Themenblöcken, Artenschutz, Natur und Landschaftsbild, Verkehr, Technische Medien, Siedlungswasserwirtschaft und Immissionsschutz bereit. Opitz Verbandsvorsitzender
Berliner Straßen werden in der Regel vom Autoverkehr dominiert. Im Projekt „Zukunft Straße“ soll sich das in einem Pilotversuch ändern: Im Kreuzberger Graefekiez erproben die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit diesem Projekt kinderfreundliche Umnutzungskonzepte städtischer Straßen. Vom motorisierten Verkehr beanspruchte Flächen werden in begrünte und lebendige Lern- und Inspirationsorte umgewandelt. Als Teil des bezirklichen Projekts Graefekiez wird „Zukunft Straße“ Flächen in der Böckhstraße zwischen Grimm- und Graefestraße ab Sommer 2023 in Zusammenarbeit mit den ansässigen Schulen und Kindertageseinrichtungen umnutzen. Dabei werden vor allem junge Menschen aktiv in den Planungsprozess mit einbezogen. Wie schon beim 2021 begonnenen Parkletförderprogramm sollen Anwohner*innen unter fachkundiger Anleitung grüne Inseln aus Holz errichten. Die Vereine Berlin 21 e.V. und NaturFreunde Berlin e.V., die bereits mit dem Parklet-Förderprogramm erfolgreiche kleine grüne Inseln auf die Nebenstraßen gebracht haben, erhalten für die Umsetzung der „Zukunft Straße“ eine Zuwendung in Höhe von 300.000 Euro. Zum Auftakt der Beteiligung findet am 22. April 2023 von 14 Uhr bis 17 Uhr ein „Markt der Möglichkeiten“ statt. Dort werden das Gesamtprojekt Graefekiez, die einzelnen Teilprojekte sowie die verschiedenen Beteiligungsinstrumente vorgestellt und die Stimmung vor Ort aufgefangen. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: „Wir brauchen auf unseren Straßen mehr Sicherheit und erhöhte Aufenthaltsqualität für alle, besonders für junge und schwache Verkehrsteilnehmer*innen! Dafür wollen wir die Infrastruktur kindgerecht und barrierearm gestalten, wie es andere europäische Städte bereits vorleben. Mit der Straße der Zukunft testen wir neue Strukturen zur Steigerung der Verkehrssicherheit.“ Annika Gerold, Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt in Friedrichshain-Kreuzberg: „Das Projekt Graefekiez soll die Schulwegsicherheit verbessern. Kinder sind auf den Straßen besonders gefährdet und sollten daher bei der Planung von sicherer Infrastruktur an erster Stelle stehen. Jedes Kind hat das Recht darauf, gefahrenlos am Straßenverkehr teilzunehmen, saubere Luft zu atmen und sich auch an den Entscheidungen, die seine Zukunft beeinflussen, beteiligen zu können.“ Simon Wöhr von Paper Planes e.V, Koordination Beteiligung: „Wir werden die Menschen vor Ort einladen, sich an dieser Umgestaltung des Raumes aktiv zu beteiligen, jede und jeder kann mitmachen. Ziel der Beteiligung ist die Entwicklung von Nutzungs- und Gestaltungsprinzipien, die sich an den tatsächlichen Bedarfen der Anwohnerinnen und Gewerbetreibenden orientieren und eine höhere Lebensqualität und Sicherheit für alle schaffen.“ In den 1980er Jahren wurde der Graefekiez in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt, der jedoch baulich nicht umgesetzt wurde. Bis heute ist eine klare Trennung von Fahrbahn und Gehwegen zu erkennen, welche zu Missverständnissen führt. Mit dem Projekt Graefekiez wird diese Situation deutlich verbessert und dem motorisierten Verkehr auch optisch die Verkehrsberuhigung signalisiert. Das Teilprojekt Straße der Zukunft stellt dabei die Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt. Flache Holzkonstruktionen erweitern die Sichtachsen und minimieren zukünftig Gefahrensituationen. In vielfältigen Formaten werden die Kinder und Eltern zum Mitmachen animiert. Ziel ist es, gemeinsam ganzheitliche Lösungsansätze klimarelevanter Probleme zu erforschen, aus denen sich künftige Gestaltungsformen ergeben. „Zukunft Straße“ ist Teil des „Projekt Graefekiez“, das den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 29. Juni 2022 umsetzt. In Beteiligungsformaten mit den Anwohnenden werden neue Nutzungsmöglichkeiten zur Verkehrsberuhigung getestet. In einer Mischung aus baulichen Elementen und freien Flächen entstehen funktionale und begrünte Inseln, die Beiträge zum Schutz der Artenvielfalt, zur Schwammstadt Berlin und zu Klimaanpassungen leisten. Auf entsiegelten Flächen kann Wasser versickern und in Hochbeeten urbane Wildnis entstehen. Wissenschaftlich begleitet wird das Vorhaben durch das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), das mit den Ergebnissen dieses Testfeldes ein Verkehrs- und Freiflächenkonzept für das gesamte Gebiet entwickelt. Dieses wird das Bezirksamt der BVV voraussichtlich im Mai 2024 vorlegen können. Weitere Beteiligungsformate zum Gesamtprojekt führt der Verein paper planes durch.
Origin | Count |
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Bund | 137 |
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Zivilgesellschaft | 2 |
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Förderprogramm | 125 |
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