Das Gesamtprojekt Nordpark im niederbayerischen Plattling (Landkreis Deggendorf) erstreckt sich über rund drei Hektar ehemalige Bahn- und Güterbahnhofsflächen. Nördlich des heutigen Bahnhofs entstand hier ein modernes, multifunktionales Quartier, das Natur, Bildung, Geschichte und Freizeit auf innovative Weise miteinander verbindet. Ein Landschaftspark, ein Hochschulcampus, ein Forschungszentrum und öffentlichen Freiräume werden hier kombiniert. Die Entwicklung des Nordparks erfolgte in mehreren Bauabschnitten und wurde als langfristiger Transformationsprozess angelegt. Es wurden mehrere tausend Quadratmeter Boden entsiegelt und ökologisch aufgewertet. Die landschaftsarchitektonisch prägenden Teile des Nordparks umfassen etwa 2,5 Hektar. Hier schaffen großzügige Grünflächen, naturnahe Pflanzungen, Aufenthaltsbereiche und Freizeitangebote einen vielseitig nutzbaren Park für Menschen aller Altersgruppen. Im Jahr 2013 erlangte der erste Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Rechtskraft, es folgten bis zum Jahr 2017 weitere Bebauungspläne. Die Bauarbeiten zur Revitalisierung der Brachfläche begannen im Jahr 2017 mit der Entsiegelung von Böden und der Kampfmittelbeseitigung sowie der Freiflächengestaltung. Es entstanden die ersten Gebäude, die zwei Bildungseinrichtungen, der Fachakademie für Sozialpädagogik und der Berufsfachschule für Musik, dienen. Im zweiten Bauabschnitt begannen im Jahr 2019 die Bauarbeiten für den Technologie Campus Plattling. Auf einer Fläche von rund 1.100 m² entstand hier das Forschungszentrum Moderne Mobilität der Technischen Hochschule Deggendorf. Für diese Bauarbeiten wurden Schutz- und Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Zauneidechsen realisiert. Im Jahr 2020 startete die Sanierung zweier historischer Backsteingebäude aus vormaliger Bahnnutzung, wovon eines zum Bürger- und Vereinshaus und das andere zum Verwaltungsgebäude der TH Degendorf umgenutzt wurden. Anschließend wurde zwischen diesen denkmalgeschützten Gebäuden ein multifunktionaler Bürgersaal neu errichtet. Mit dem Erhalt historischer Eisenbahnarchitektur wurde ein identitätsstiftendes Element in den Nordpark integriert. Insgesamt wurde ein offenes und durchlässiges Stadtquartier mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen, das mit neuen Wegebeziehungen heute verschiedene Stadtteile miteinander verbindet und die fußläufige sowie radverkehrsorientierte Erreichbarkeit verbessert. Möglichkeiten für Freizeit, Erholung und Begegnung, Spazierwege, Sitzbereiche, Grünflächen und naturnahe Aufenthaltsorte laden zum Verweilen ein. Durch die Schaffung attraktiver Freiräume wurde ein neuer Treffpunkt sowie Erholungs- und Begegnungsraum für unterschiedliche Generationen, Familien, Senioren, Studierende und Berufstätige geschaffen. Ein Hauptweg schlängelt sich zwischen Wiesen und der Eisenbahn bis zu einem erhöhten Aussichtspunkt. Auf der ehemaligen Bahnbrache wurden wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen. Es wurden über 120 Bäume und mehr als 200 Sträucher neu gepflanzt sowie extensive Wiesenflächen angelegt. Parallel zu den Bahnflächen wurde ein langgezogener Eidechsenwall eingerichtet, der nun als Lebensraum für die geschützten Reptilien auf dem Gelände dient. Außerdem verbessert das Projekt das Stadtklima durch zusätzliche Vegetationsflächen und trägt zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Der Nordpark schafft damit einen mehrfachen Mehrwert für Umwelt, Artenschutz sowie als Raum hoher Aufenthaltsqualität für die gesamte Stadtgesellschaft. Zudem wurde der Nordpark als Bildungs- und Wissenschaftsstandort etabliert, der Forschung, Lehre und Innovation fördert. Dadurch entsteht eine enge Verknüpfung zwischen wissenschaftlicher Entwicklung und urbanem Leben. Studierende, Forschende, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger profitieren gleichermaßen von den kurzen Wegen und den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Quartiers. Die ökologische Qualität des Projekts wurde 2024 mit dem Bayerischen Landschaftsarchitektur-Preis in der Kategorie „Pflanzenverwendung und Biodiversität“ ausgezeichnet. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Gutachten zur Kampfmittelräumung Altlasten-Gutachten Naturschutzfachliche Kartierungen Naturschutzfachliche Ausgleichskonzeption Bayerische Förderinitiative „Innen statt Außen“ Bund-Länder-Programm zur Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Bebauungsplan „Nordpark“ mit Grünordnungsplan (2013) Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla, Landesverband Bayern e.V. (Hrsg.): Bayerischer Landschaftsarchitektur-Preis 2024. Dokumentation
Differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen Zur Lösung der beiden Aufgaben – differenzierte Bewertung der Bodenfunktionen und Umsetzung der Bodenfunktionsbewertung in Planungshinweise – werden in der Karte 01.13 folgende Überlegungen und Arbeitsschritte umgesetzt: Zunächst werden die Bodenfunktionen ( Karten 01.12.1 bis 01.12.5 ) in ihrer Bedeutung entsprechend den besonderen Bedingungen in Berlin unterschiedlich gewichtet (ausführlich erläutert in der Dokumentation der Bodendatenbank des Landes Berlin ): Archivböden und Böden, die Standortpotenziale für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften aufweisen, werden wegen ihrer Unwiederbringlichkeit als überaus schützenswert eingestuft. Leistungsfähige Böden in Bezug auf die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und auf die Puffer- und Filterfunktion sind generell schützenswert; die Bedeutung steigt an den Standorten noch an, wo diese beiden Funktionen zusammen mit hoher Bewertung auftreten. Böden, die eine hohe Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aufweisen, sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten. Damit wird eine Priorisierung bezüglich Bedeutung und Empfindlichkeit der Bodenfunktionen getroffen. Darüber hinaus werden Böden mit deutlichen Potentialen für stoffliche Belastungen (z.B. Rieselfelder) bezüglich der Regelungs-, Filter- und Pufferfunktion sowie der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen aus der Bewertung herausgenommen, da sie eine mögliche Belastungsquelle für das Grundwasser und die Nahrungskette darstellen. Zur Bewertung der Böden hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit werden fünf Schutzkategorien gebildet; diese zeigen eine Staffelung vom höchsten bis zum geringen Schutzstatus, woraus Konsequenzen für Handlungshinweise und -empfehlungen bei Eingriffen in den Boden durch Planungen und Bauvorhaben abgeleitet werden können. Die Schutzbedürftigkeit der Böden wird in folgende Bodenschutzkategorien differenziert: Höchste Schutzwürdigkeit Sehr hohe Schutzwürdigkeit Hohe Schutzwürdigkeit Mittlere Schutzwürdigkeit Geringe Schutzwürdigkeit (Böden ohne besondere Anforderungen) Wie bei allen Umweltatlaskarten des Themenbereichs Boden (mit Ausnahme der Versiegelung) beziehen sich die dargestellten Informationen und Bewertungen auf den unversiegelten Teil des Bodens. Da das Ausmaß der Versiegelung jedoch von großer Bedeutung ist, wird der Versiegelungsgrad nicht nur in der Sachdatenanzeige dargestellt, sondern die farbliche Darstellung der Schutzkategorie nimmt in ihrer Farbintensität mit dem Versiegelungsgrad in drei Stufen ab. Als Stufen wurden hier die Grenzen von 5 % und 30 % Versiegelung gewählt: Bis 5 % kann praktisch von einer unversiegelten Fläche gesprochen werden, die nur durch einzelne Bauten, Wege o.ä. unterbrochen wird. Hierzu zählen Wälder, Äcker und Grünland. In der mittleren Kategorie mit einem Versiegelungsgrad von mehr als 5 % bis weniger als 30 % dominieren Kleingärten, Einzelhausbebauung, Parkanlagen und sonstige Freiflächen, die auch noch naturnahe Böden aufweisen können. Mehr als 30 % Versiegelung weisen vor allem Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrsflächen auf, die meist keine natürlichen Bodengesellschaften mehr erkennen lassen. Diese Kategorie leitet sich aus hohen Bewertungen für die “Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften” und / oder für die “Archivfunktion für die Naturgeschichte” ab. Diese Kategorie weist den höchsten Schutzstatus auf und umfasst lediglich ca. 5 % der bewerteten Fläche. Mit Blick auf mögliche Planungen bestehen besondere Anforderungen an die Prüfung von Standortalternativen und die Vermeidung von Eingriffen, da die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzenarten kaum und die Archivfunktion für die Naturgeschichte gar nicht wiederherstellbar sind (Smettan und Litz 2006). Daher sollten Projekte oder Vorhaben, bei denen Eingriffe in Böden mit höchster Schutzwürdigkeit nicht vermieden werden können, nur im Einvernehmen mit der Bodenschutzbehörde genehmigt werden ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus mehreren Bewertungsmöglichkeiten ab: Die „Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften“ und gleichfalls die „Archivfunktion für die Naturgeschichte“ sind mittel, oder die „Ertragsfunktion für Kulturpflanzen“ ist auf Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung (Acker, Grünland oder Baumschule / Gartenbau) hoch oder die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ und gleichfalls die „Puffer- und Filterfunktion“ sind hoch bewertet worden. Die Mehrheit der Flächen in dieser Schutzkategorie wurde wegen der Lebensraum- und Archivfunktion dort eingeordnet, ein etwas kleinerer Teil wegen der Regelungs- bzw. Puffer- und Filterfunktion und nur ganz wenige Flächen wegen der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen. Bei der Flächenkategorie „Sehr hohe Schutzwürdigkeit“ sollten aus Bodenschutzsicht geplante Eingriffe prioritär vermieden bzw. in Vereinbarkeit mit anderen Anforderungen geeignete Standortalternativen gesucht werden. Weiterhin sollte kein Nettoverlust an unversiegeltem Boden und an Funktionen zugelassen werden. Die Kategorie „Hohe Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus einer hohen Bewertung für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ oder für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die Abschwächung des Schutzstatus zur sehr hohen Schutzwürdigkeit ergibt sich durch eine deutlich geringere Anzahl betroffener Bodenfunktionen. Es wird nur ein Kriterium (entweder Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt oder Puffer- und Filterfunktion) als hoch bewertet. Trotz des geringeren Schutzstatus sollte auch hier versucht werden, im Benehmen mit der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Flächen und Funktionen möglichst zu vermeiden oder auszugleichen ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Kategorie „Mittlere Schutzwürdigkeit“ leitet sich aus jeweils einer mittleren Bewertungen sowohl für die „Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt“ als auch für die „Puffer- und Filterfunktion“ ab. Die betroffenen Funktionen lassen sich in dieser Ausprägung ggf. auch mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Niederschlagswasserretention oder der Verwendung wasser- und luftdurchlässiger Bodenbeläge, verbessern, so dass hier der Fokus darauf liegt, unter Beteiligung der Bodenschutzbehörde einen Nettoverlust an Funktionen zu vermeiden und den Nettoverlust an Flächen so gering wie möglich zu halten ( Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die restlichen Böden werden der Kategorie „Geringe Schutzwürdigkeit“ zugeordnet. Hier gelten ohne weitere besondere Anforderungen lediglich die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen des Bodenschutzes (Bundes-Bodenschutzgesetz 1998, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung 1999, Berliner Bodenschutzgesetz 2004, BauGB 2017, Leitbild und Maßnahmenkatalog, 2021 ). Die Planungshinweise zum Bodenschutz sind die aus Bodenschutzsicht relevanten Anforderungen und Maßgaben für die einzelnen Kategorien des Bodenschutzes. Sie beziehen sich auf die Ebene der Bauleitplanung , lassen sich inhaltlich sinngemäß aber auch auf andere raumwirksame Planungen oder Vorhaben übertragen. Die Darstellung erfolgt aus methodischen Gründen in der Karte selbst nur in sehr allgemeiner Form in der Legende. Detaillierte Informationen sind für jede Einzelfläche in der Sachdatenanzeige für die Karte über das Geoportal Berlin verfügbar. Die gewählten Fachausdrücke wie Vermeidung und Ausgleich sind nicht als Rechtsbegriffe zu verstehen, sondern stellen fachliche Maßgaben des Bodenschutzes dar. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang daran, dass sich die bewerteten Bodenfunktionen ausschließlich auf die unversiegelten Anteile der Blöcke beziehen. In der Sachdatenanzeige wird u. a. die Bodenschutzkategorie, die der Beurteilung zugrunde liegende Bodengesellschaft und Flächennutzung, die Bewertung der fünf einzelnen Bodenfunktionen (aus den Karten 01.12.01 bis 01.12.05 ) sowie der Versiegelungsgrad angezeigt. Von zentralem Interesse ist jedoch die Tabelle Planungsanforderungen, die ebenfalls für jede Fläche individuell angezeigt werden kann. Aufbau und Inhalt der Tabelle Planungsanforderungen: Zeile 1 nennt die Bodenschutzkategorie . Zeile 2 nennt das bodenschutzfachliche generelle Ziel . Zeile 3 gibt die Gründe für die Einstufung in Kurzform wieder (vgl. hierzu “Methoden Punkt 1”). Die Aussagen in den weiteren Zeilen begründen sich jeweils durch diese wertgebenden Bodenfunktionen. Zeile 4 zeigt detailliert die grundsätzlich anzustrebenden Vermeidungs- und Minderungsschritte auf. Eine Unterscheidung zwischen Vermeidung und Minderung erfolgte nicht, da eine Zuordnung im gestellten Kontext je nach Akteurssicht anders getroffen wird. Im Kern kommt es auf die Verhinderung von Eingriffen in schutzwürdige Böden und nicht auf die sprachliche Feinabstufung der Begriffe an. Zeile 5 gibt Vorschläge für einen (möglichst) funktionsbezogenen Ausgleich . Hierbei werden zunächst solche Anforderungen benannt, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs bedingt festsetzbar sind. Zeile 6 enthält z. T. weitere Maßnahmen , die aus Bodenschutzsicht zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sinnvoll sind. Zeile 7 enthält sonstige Hinweise oder Erläuterungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat im Mai 2026 die Agenda Stadt grün-blau veröffentlicht. Im Mittelpunkt diese Handlungsprogramms stehen konkrete Maßnahmen, mit denen Städte Grünflächen stärken und Wasser besser in die Planung integrieren können. Hierbei geht es darum, Hitze in den Städten zu reduzieren, die Gesundheit zu fördern und öffentliche Räume attraktiver zu gestalten. Hierfür soll eine grüne und wassersensible Stadtentwicklung stärker ressort- und fachübergreifend umgesetzt werden Das Handlungsprogramm ist in fünf Fokusthemen gegliedert: Grün-blau vital: Der Fokus richtet sich auf die wassersensible Stadtentwicklung und das Prinzip der Schwammstadt. Grün-blau gesund: Adressiert die Bedeutung von urbanem Grün für Gesundheit und Vorsorge. Grün-blau sozial: Beleuchtet den Beitrag grün-blauer Infrastruktur für soziale Teilhabe, gutes Zusammenleben und Umweltgerechtigkeit. Grün-blau statt grau: Betrachtet die Nutzung von Flächenpotentialen – von Schulhöfen bis zu Straßenräumen - die für grün-blaue Infrastruktur mobilisiert werden können. Grün-blau kompetent: befasst sich mit Querschnittsthemen wie Daten, Digitalisierung und Planungsinstrumenten und soll bis zum Herbst bearbeitet werden. Grünflächen werden hier in verschiedenen Kontexten wie Hitzevorsorge und Kühlung, Starkregenvorsorge, Bodenwasserhaushalt sowie Gesundheit und Wohlergehen und soziale Interaktion und Umweltgerechtigkeit als multifunktionale Räume betrachtet. In den einzelnen Fokusthemen werden konkrete Maßnahmen benannt. Mit Blick auf den Boden bzw. die Nutzung der Flächen in den Städten zeigt das Fokusthema 4 „Grün-blau statt grau – Raumpotenziale neu gewinnen und vernetzen“ konkrete Aktivitäten der Entsiegelung von Böden auf. So sollen im Zuge der Mobilitäts- und Wärmewende zugleich Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserbewirtschaftung im Straßenraum gezielt und effizient umgesetzt werden. Dreifache Innenentwicklung und Flächengerechtigkeit sollen Realität werden. Auch die Entsiegelung von Böden auf halböffentlichen und privaten Flächen soll vorangebracht werden. Als wichtige Referenzprojekte der Entsiegelung werden der bundesweite Wettbewerb „Abpflastern“, der Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden oder die Schweizer Entsiegelungsinitiative „Asphaltknackerinnen“ genannt. Die Agenda knüpft an das "Weißbuch Stadtgrün" des Bundes aus dem Jahr 2017 an, die darauf abzielte, urbanes Grün als gleichwertige, unverzichtbare Infrastruktur in die Stadtentwicklung zu integrieren sowie die Lebensqualität, Gesundheit und den Klimaschutz durch den Erhalt und Ausbau von Grünflächen zu sichern. Agenda Stadt grün-blau Deutschlandweiter Wettbewerb „Abpflastern“ Wettbewerb „Tegelwippen“ in den Niederlanden Projekt „Asphaltknackerinnen“ in der Schweiz Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt – Für eine lebenswerte Zukunft“
Aufhebung eines Teilbereiches in dem Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nettetal I
1. Änderung des Bebauungs - und Grünordnungsplanes Nettetal II, Ortsgemeinde Plaidt
Bebauungs- und Grünordnungsplan
1. Änderung des Bebauungs und Grünordnungsplanes Nettetal I, Ortsgemeinde Plaidt
4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nettetal I, Ortsgemeinde Plaidt
3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nettetal I, Ortsgemeinde Plaidt
Bebauungs und Grünordnungsplan Nettetal I, Ortsgemeinde Plaidt
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 101 |
| Kommune | 11 |
| Land | 88 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 51 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 90 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 37 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 80 |
| Offen | 96 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 179 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 88 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 83 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 79 |
| Lebewesen und Lebensräume | 154 |
| Luft | 60 |
| Mensch und Umwelt | 180 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 166 |