Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (G) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.
Kurzbeschreibung Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die Gemeinde Ovelgönne möchte ein Repowering des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld I ermöglichen. Aktuell besteht der Windpark Oldenbroker Feld I aus insgesammt 13 Windenergieanlagen. 5 WEA des Typs Vestas V80 mit einer installierten Leistung von je 2000 kW Nennleistung und 60,0 m Nabenhöhe, sowie 8 WEA des Typs Vestas V66 mit einer installierten Leistung von je 1650 kW Nennleistung und 67,0 m Nabenhöhe. Die Fläche liegt in der 16. Änderung Flächennutzungsplan, die als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt ist. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der 13 Anlagen bilden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 nebst erster Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10. 2021 ist die Aufhebungssatzung rechtskräftig geworden. Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 1 ist es möglich im Zuge eines Repowerings insgesamt 8 Windenergieanlagen zurückzubauen (4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 66 und 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 80) und an den beantragten Stellen im Gebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus V 150 neu zu errichten. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen gegeben wird das Fundament so in den Untergrund eingebunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m. Dies erfordert eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu steuern ist. Der antragsgegenständlichen Windenergieanlagenstandorte liegen auf den nachfolgend benannten Flurstücken: WEA 1 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 14 WEA 2 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 9 WEA 3 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 5, Flurstück 27/1 Windpark Der bestehende Windpark Oldenbroker Feld I umfasst insgesammt 13 WEA. Im Zuge der Neuerrichtung der antragsgegenständlichen WEA werden 8 bestehende WEA zurückgebaut (Repowering). Um eine Zuordnung der WEA-Bezeichnungen in Karten und Gutachten dieses Antrags zu gewährleisten, ist in der Kurzbeschreibung Nr. 1.2 des Antrags eine Auflistung der zurückzubauenden Bestands-WEA aufgeführt. Zu den Schallimmissionen Acht vorhandene Windenergieanlagen werden zurückgebaut und sind daher nicht als Vorbelastungen an den Immissionsorten an den benachbarten Wohnbebauungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) („Interimsverfahren“). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten eingehalten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gutachten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientierungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen überschritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so programmiert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschreitung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emissionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, werden die antragsgegenständlichen WEAs mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglichkeit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine vollständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden.Diese sind den Antragsunterlagen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.1) sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.2) verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt. Da Eingriffe durch WEA in das Landschaftsbild i. d. R. weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, verbleiben i. d. R. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut. Das Repowering wird jedoch nicht in dem Maße wahrgenommen, wie die Neuerrichtung eines Windparks; insofern sind pragmatisch betrachtet nur geringe Änderungen mit der Planung verbunden und zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationalen Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Vorbelastung (19 Bestandsanlagen und 2 Hochspannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und nicht kompensierbar. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf vier Flächen insgesammt 5,98 ha Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebniss, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezogen, Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zum Repowering des Windparks Oldenbroker Feld I (Büro Sinning 2021a) • Raumnutzungsanalyse Graureiher - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP"Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021b) • Raumnutzungsanalyse Seeadler - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP "Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021c) • Weißstorch-Raumnutzungskartierung 2019 und 2020 (Büro Sinning 2021d) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Zwischenbericht (Büro Sinning 2021) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Endbericht (Büro Sinning 2022) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird weitestgehend die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausgebaut. Die interne Zuwegung der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen wird in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutachtens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Metallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragten Windenergieanlagen den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr dem heutigen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungskabel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich. Zum Rückbau der Windkraftanlagen Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z. B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Die Antragstellerin verpflichtet sich die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Antrag beigefügt.
Das Projekt "Brutbestandserhebung des Graureihers (Ardea cinerea) in Bayern 1976 bis 1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau durchgeführt. Ermittlung langfristiger Bestandestrends, Biomonitoring, Populationsoekologische Langzeitstudie, Schaetzung der Entwicklungstendenz fuer die naechsten Jahre. Welchen Einfluss haben die Jagd und andere anthropogene Einfluesse auf die Populationsentwicklung? Grundlage fuer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Schonzeit nach Bayerischem Jagdgesetz. Nach starken Bestandeseinbruechen bis in die 70er Jahre stabilisierten sich die Graureiherbestaende in den 80er Jahren auf hohem Niveau. Bis 1995 erfolgte ein erneuter Wachstumsschub der Bestaende.
Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard
Das Projekt "Untersuchungen zur Ernaehrungsbiologie von 'Schadvoegeln' (Graureiher, Saatkraehen). (Oekologie-Programm 1981)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Zoologisches Institut I durchgeführt.
Das Projekt "Ernaehrungsbiologische Untersuchungen an Graureihern als Grundlage fuer Abwehrmassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Institut für Ökologie und Naturschutz durchgeführt.
Das Projekt "Brutpaar- und Brutplatzerhebung des Graureihers in NÖ 2004-2008" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft durchgeführt. Basisdaten über den aktuellen Bestand, die Lage und die Entwicklung von Brutkolonien sind eine Voraussetzung, um über den Einfluss von fischfressenden Vogelarten auf Gewässersysteme und Fischbestände Aussagen treffen zu können. Im Winterhalbjahr 2003/2004 wurde von der NÖ Landesregierung eine Verordnung erlassen, die eine Vergrämung und den Abschuss von Graureihern an Gewässern in NÖ regelt. Ein begleitendes Monitoring wurde beauftragt. Zur Erfassung des aktuellen Brutbestandes des Graureihers wird eine Kartierung aller bekannten Koloniestandorte in NÖ durchgeführt. Durch eine Befliegung werden bekannte Standorte und Horstbesetzungen überprüft und potentielle neue Koloniestandorte erfasst. Im Zuge von Vertreibungsabschüssen erlegte Graureiher sollen für weiterführende wissenschaftliche Untersuchungen gesammelt und ausgewertet werden.
Nr.: 01/2012 Halle (Saale), 09.01.2012 Gemischte Bilanz des Vorkommens von Vogelarten in Sachsen- Anhalt Der Präsident Wie entwickeln sich die Bestände der Vogelarten in unserem Land? Diese und andere Fragen beantwortet der aktuelle Jahresbericht zum Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2010, den die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby als Teil des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zusammengestellt hat. Er ist unter www.lau.sachsen-anhalt.de in der Rubrik Aktuelles zu finden. In Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Vogelkundlern im Ornithologen- verband Sachsen-Anhalt (OSA) werden seit Jahren landesweite Daten zu den selteneren Brutvogelarten des Landes zusammengetragen und ausgewertet. Dabei zeigt sich, dass sich der Zustand der Vogelwelt in unserem Bundesland nicht pauschal beschreiben lässt. Insbesondere bei einigen Arten, die in früheren Jahren stark gefährdet und daher auf den Roten Listen verzeichnet waren, konnten sich die Bestände inzwischen deutlich erholen. Zu diesen Arten zählen See- und Fischadler, Wanderfalke, Kranich, Schwarzstorch und Kormoran. Sie profitieren insbeson- dere von der nachlassenden Belastung der Umwelt mit hochtoxischen Pestizi- den wie z. B. DDT, einem verbesserten Nahrungsangebot, dem gesetzlichen Schutz und der mittlerweile weitgehend eingestellten direkten menschlichen Verfolgung, so Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz. Die Bestände des Sympathieträgers Weißstorch wuchsen in Sachsen-Anhalt sogar leicht an, während sie in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, den beiden wichtigsten Storchenländern in Deutschland, stark rückläufig sind. Große Sorgenkinder des Naturschutzes sind die Vogelarten der Agrarland- schaft. Die Bestände der Wiesenbrüter Brachvogel, Rotschenkel und Kiebitz gehen von Jahr zu Jahr zurück und die Uferschnepfe konnte im Jahr 2010 erstmals überhaupt nicht mehr als Brutvogel in Sachsen-Anhalt gefunden wer- den. Nur mit einer deutlichen Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung, verbunden mit einem aktiven Schutz der Bruten, werden sich die Vorkommen dieser Arten in Sachsen-Anhalt erhalten lassen, so Rehda. Das Beispiel der Wiesenweihe zeigt, dass auch in der Agrarlandschaft Er- folgsgeschichten im Vogelschutz möglich sind. Dank intensiver, mit europäi- schen Fördermitteln finanzierten Schutzmaßnahmen, insbesondere dem Su- chen und Markieren der Nester sowie dem Aussparen der Nestumgebung von der Mahd konnte sich der Bestand dieses Greifvogels in Sachsen-Anhalt wie- der erholen. Auch durch die Zunahme einiger ursprünglich nicht heimischer Beutegreifer wie Mink, Marderhund und Waschbär werden die Bestände von Vogelarten beeinflusst. So nimmt der Bestand des Graureihers vermutlich hauptsächlich auf Grund von zunehmenden Störungen durch Waschbären ab. Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Vogelbeobachter und –schützer hätten wir wesentlich weniger Kenntnisse über die Vogelwelt Sachsen-Anhalts und etliche Vogelarten würden deutlich geringere Bestände aufweisen. Dieses Engagement und die hervorragende Zusammenarbeit der Freizeitornithologen mit dem amtlichen Naturschutz kann nicht hoch genug gewürdigt werden, be- tont der Präsident des Landesamtes für Umweltschutz. 1/1 PRESSEMITTEILUNG Staatliche Vogelschutzwarte legt Bericht über das Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt vor E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 35 2800 1,8 Nester mit Brutpaar (BPa) 30 flügge Junge pro Brutpaar (J/BPa) 1,6 2400 Brutpaare 1,2 201,0 150,8 0,6 10 2000 Brutpaare 25 flügge juv./Brutpaar 1,4 1600 1200 800 0,4 5 0 0,2400 0,00 1976 1979 1982 1985 1988 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 Die positive Bestandsentwicklung und der gute Bruterfolg des Seeadlers in Sachsen- Anhalt sind ein Erfolg des Naturschutzes. 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 Der Bestand des Graureihers nahm in Sach- sen-Anhalt in den letzten Jahren deutlich ab. Ursachen sind insbesondere Verluste und Störungen durch den Waschbär. 2/2
Die kleine, fast völlig zugewachsene Insel am Westufer der Unterhavel ist für ihren Vogelreichtum bekannt. Graureiher und Kormorane haben hier Brutkolonien, der seltene Schwarzmilan zieht seine Jungen groß und selbst der majestätische Seeadler lässt sich gerne auf den hohen Bäumen der Insel nieder. Die Wasserflächen rund um die Insel, die im Sommer von gelbblühenden Teichrosenfeldern bedeckt sind, werden im Winter von überwinternden Wasservögeln aufgesucht. Der sehr dichte Baumbestand auf der Insel bleibt völlig sich selbst überlassen. Holzbewohnende Insekten und Pilze finden im nicht entfernten Totholz reichen Lebensraum. Die Insel darf nicht betreten werden. Von der BVG-Fähre aus, deren Route direkt an der Insel vorbei führt, sind jedoch die Brutkolonien von Graureiher und Kormoran einsehbar. Von der Kladower Uferpromenade am Imchenplatz aus kann man die Schönheit des Landschaftsbildes der Havel mit der unbesiedelten Insel Imchen und den vorgelagerten Teichrosenbeständen erleben. Einige Bänke an der Uferpromenade bieten einen guten Ausblick auf die Insel. Mehrere Cafés und Restaurants laden zum Verweilen und Schauen ein. Vom Imchenplatz aus lohnt sich eine Radtour in südlicher Richtung zum Sacrower See und zur Heilandskirche. In Richtung Gatow kann man über den Gutspark Kladow auf einem angelegten Wanderweg am Ufer entlang spazieren. Lohnenswert ist es die BVG-Fähre, die zwischen Kladow und Wannsee verkehrt, zu benutzen. Die Route führt direkt an der Insel vorbei, so dass man bei der Überfahrt einen Blick auf die Brutkolonien erhaschen kann. Für Wassersportler signalisieren Bojen die Schutzgebietsgrenze, die nicht überfahren werden darf. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
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