In ihrer umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Verbraucherexposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze (der sogenannten „tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge“, kurz: TDI). Obwohl neue Daten und differenziertere Methoden die Sachverständigen der EFSA dazu veranlasst haben, den sicheren Grenzwert für BPA deutlich herabzusetzen – von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag (µg/kg KG/Tag) auf 4 µg/kg KG/Tag – liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln und einer Kombination von Quellen ausgehende Exposition (im EFSA-Gutachten „aggregierte Exposition“ genannt) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert. Unsicherheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von BPA auf Brustdrüse und Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel- und Immunsystem sowie hinsichtlich neurologischer Verhaltensstörungen wurden quantifiziert und bei der Berechnung des TDI-Werts berücksichtigt. Darüber hinaus ist der TDI als vorläufig anzusehen, solange die Ergebnisse einer Langzeitstudie bei Ratten noch ausstehen, die dazu beitragen sollen, besagte Unsicherheiten zu verringern.
Das Projekt "Gutachten fuer die Planung einer Anlage zur Herstellung von Polyurethan Weichschaum in der Gemeinde Burbach" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Eine grosse Anzahl von Stoffen, die bei der PUR-Herstellung benoetigt werden, oder dabei entstehen koennen, sind aeusserst gesundheitsgefaehrdend. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sind zum Teil wissenschaftlich ueberholt. Eine Aenderung der Grenzwerte steht in Kuerze bevor. Daraus wird die Annahme abgeleitet, dass die Anlage in ihrer jetzigen Planung, die in naher Zukunft erforderlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt nicht gewaehrleisten kann. Deshalb wird vom Bau der Anlage abgeraten
Das Projekt "'PBT - Quo vadis?' Prüfung und Fortschreibung des PBT-Bewertungskonzepts zur Identifizierung von Umwelt-SVHC" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Schutz unberührter Natur ist das herausragende Ziel der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (Substances of very high concern - SVHC) in der Stoffbewertung mehrerer Rechtsbereiche. Hierbei ist der Vorsorgegedanke wichtig, demzufolge SVHC identifiziert werden sollen noch bevor sie in die Umwelt gelangen. Dies können persistente organische Stoffe (persistent organic pollutants - POP) oder Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften (PBT) sein. Die PBT-Identifizierung ist aufgrund ihrer umweltpolitischen Bedeutung Standard in mehreren Rechtsbereichen. Hierzu wurden Bewertungskriterien zur Identifizierung dieser Eigenschaften entwickelt und in den gesetzlichen Regelwerken implementiert. Für Chemikalien gestaltet der Anhang XIII der REACH-VO die Kriterien aus. Von den bisher registrierten Stoffen sind bislang nur 22 als PBT identifiziert worden, obwohl Schätzungen allein für die bereits registrierten Stoffe von mindestens 57 Stoffen ausgingen. Ein Grund hierfür könnte sein, dass die Bewertungskriterien für einige Substanzklassen (z.B. ionisierbare Substanzen) nicht ausreichen oder unangemessen sind, um PBT Eigenschaften zu erkennen. Deshalb muss überprüft werden, ob die bisherigen PBT-Bewertungskriterien (einschließlich der festgelegten Grenzwerte) wirklich geeignet sind, um die 'richtigen' Stoffe zu erfassen, oder ob Modifizierungen nötig sind. Hierzu sollen Stärken und Schwächen des Bewertungskonzepts analysiert werden. Aufgrund der Komplexität und mangels geeigneter experimenteller Studien, soll die Wirksamkeitsprüfung theoretisch und anhand von Literaturrecherchen erfolgen. Dabei muss z.B. mittels vorhandener Monitoringdaten überprüft werden, ob die Annahmen der Bewertungskonzepte zum Umweltverhalten von PBT-Stoffen mit der Realität übereinstimmen. Grundsätzliches Ziel ist es, die vorhandenen Konzepte zur Identifizierung und Bewertung von PBT-Stoffen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Entwicklung von Strategien zur Reduzierung der CO2- und Schadstoffemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), Institut für Verkehrssystemtechnik durchgeführt. Das EP und der Rat haben sich im Dezember 2008 auf einen Kompromiss zur zukünftigen EG-Verordnung zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Pkw verständigt. Die Verordnung sieht die Begrenzung des CO2-Ausstoßes aus einem durchschnittlichen Wert von 130 g/km bei neu verkauften Pkw vor. Der Wert soll ab 2012 schrittweise gelten. Eine weitere Reduzierung auf 120 g/km sollen durch 'andere Maßnahmen' erfolgen. Das Arbeitsprogramm zu 'anderen Maßnahmen' wird derzeit zügig in Angriff genommen. Vorschläge bezüglich des verstärkten Einsatzes von Leichtlaufreifen als Erstausstattung liegen bereits vor. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von mobilen Klimaanlagen und zur Einführung von Indikatoren für den Gangwechsel bei Schaltgetrieben sind in Vorbereitung. Bei der Umsetzung der Verordnung zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes plant die Kommission, transparente Regeln für Öko-Innovationen zu erlassen. Ferner bereitet die EU-Kommission derzeit einen Vorschlag zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge vor. Der Kraftstoffverbrauch leichter Nutzfahrzeuge (Lieferwagen) soll mit dem Ziel der Erreichung von 175 g/km CO2 bis 2012 und 160 g/km CO2 bis 2015 begrenzt werden. Durch die Auswertung zur 'Umweltprämie' sollen die Umwelteffekte der Maßnahmen hinsichtlich der Emissionen von klassischen Schadstoffen und hinsichtlich CO2-Emissionen quantifiziert.
Das Projekt "Komplexbildner im Abwasser von Betrieben der 40. Abwasser-VwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Chemisches Untersuchungslabor Dr. Lörcher durchgeführt. In einigen Produktionsbereichen, die der 40 Abwasser-VwV unterliegen, werden Komplexbildner zur Oberflaechenbehandlung und zur Betriebswasseraufbereitung eingesetzt. Wenn die ins Abwasser eingetragenen Schwermetallkomplexe in nachfolgenden Reinigungsanlagen nicht eliminiert werden, kann es sowohl zum Eintrag von Schwermetallen als auch von Komplexbildnern in Gewaesser kommen, wobei letztere Schwermetalle remobilisieren koennen. In beiden Faellen handelt es sich um gefaehrliche Stoffe iS von Paragraph 7a WHG. Bislang konnte kein Grenzwert fuer Komplexbildner in der 40 Abwasser-VwV festgeschrieben werden, da hierzu kein allgemein anerkanntes Analyseverfahren vorlag. Nachdem nun ein Norm-Entwurf vorliegt, koennen Untersuchungen zur Erarbeitung eines Grenzwertes fuer Komplexbildner durchgefuehrt werden, der in der 40 Abwasser-VwV festgeschrieben werden soll.
Das Projekt "Geraet fuer die Feststellung von Quecksilber bei der kontinuierlichen Ueberwachung von Emissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VEREWA Mess- und Regeltechnik durchgeführt. Objective: The project is to develop, manufacture, and test a sampling and measuring device for the continuous determination of mercury and its compounds in the flue gas of incineration plants. In addition, the sampling device will be capable of collecting other heavy metals, such as arsenic, cadmium, chromium, lead, copper, manganese, and nickel. Mercury will be determined photo metrically. The detection limit for Hg is approximately 2 mug/m3. The tests will take place in the industrial environment of a municipal waste incineration plant. The basic principle of the device has been patented. General Information: Mercury (Hg) and its compounds are highly toxic chemicals; emissions from plants, such as waste incinerators, should be prevented as far as possible. Typically, filters are used in order to remove the remaining emissions; for new municipal refuse incineration plants, the EC Directive 89/369 limits Hg emissions after the filters to 200 mug/m3. A device for the continuous control of Hg has been recently developed by the Essen-based VEREWA MESS- UND REGELTECHNIK GMBH. The EC Commission assisted the development and testing of an industrial-environment measuring device at 50 per cent of the project costs. The Hg measuring device consists of a sampling and the measuring part proper. The isokinetic sampling device is capable of sampling not only Hg but other heavy metals as well, such as Cu, Ni, Zn, Sn, Sb, Ba, Pb, Mn. The average Hg retrieval statistics is approximately 93 per cent. The measuring device proper determines the Hg concentration in the dried flue gas by UV AA photometry, the detection limit is approximately 2 mug/m3. The measuring device may be calibrated at any time, allowing for the check of the zero and reference points and of the linearity of the device. Idle time between each taking is in the range of ms; the measured values are shown on the monitor every 2 seconds; the measuring protocols may average the values to convenience. Overall standard deviations are approximately 5 per cent; thus, the device can be used for process control. Further extensions of the measuring device are possible to allow for the determination of heavy metals other than Hg as well. The device has been successfully tested and optimized for several months in the heavy-duty industrial environment of the flue gas stack of a municipal waste incineration plant. Working entirely automatically, the device meets the need for a reference device for the control of emissions from refuse incinerators, as stipulated by the EC Directive 89/369. Achievements: A device for the continuous control mercury has been recently developed. The measuring device consists of a sampling part and the measuring part proper. The isokinetic sampling device is capable of sampling not only mercury but other heavy metals as well, such as copper, nickel, zinc, tin, antimony, barium, lead and manganese. The average mercury retrieval is approximately 93 per cent...
Das Projekt "Technische Möglichkeiten zur Umsetzung einer durchschnittlichen CO2-Emission von 120 g/km bei Pkw in Europa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Kraftfahrwesen durchgeführt. A) Problemstellung: Im Rahmen der bestehenden Selbstverpflichtung der Automobilindustrie gegenüber der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen C02-Emissionen der Pkw bis zum Jahr 2008/2009 auf 140 g/km gesenkt werden. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich steigenden C02-Emissionen des Straßenverkehrs ist es unter klimapolitischen Aspekten dringend notwendig, die Emissionen der neu zugelassenen Pkws weiter zu senken. Hierfür müssen die Möglichkeiten einer weiteren Reduktion auf 120 g/km bis zum Jahr 2010 geprüft und umgesetzt werden. B) Handlungsbedarf: Auf Grundlage einer technischen Analyse der Verbrauchsentwicklungen der Vergangenheit, sollen technische Strategien der C02-Reduktion identifiziert, gegenübergestellt und überprüft werden. Gleichzeitig sollen auch Maßnahmen zur Behebung der 'Fehlentwicklungen' (z.B. Gewichtszunahme, Leistungszunahme) dargestellt werden. Exemplarisch sollen als aussichtsreich identifizierte Maßnahmen als Einzelmaßnahme oder in Kombination an einem Demonstrationsfahrzeug in die Praxis umgesetzt werden (z.B. Ökochiptuning, Gewichtsreduktion, Anpassung der Motorleistung, Getriebeoptimierung). c) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist es, technische Möglichkeiten für eine weitere Reduktion der C02-Emissionen der Neuwagenflotte auf 120 g/km im Jahr 2010 aufzuzeigen. Durch das Projekt soll die Möglichkeit gegeben werden, die in der EU bereits diskutierte Fortführung der spezifischen C02-Reduktion in nationalen und internationalen Verhandlungen fachlich zu unterstützen.
Das Projekt "Stand der Technik bei den Schadstoffemissionen von mobilen Maschinen und Geraeten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. Mobile Maschinen und Geraete (z.B. Baumaschinen) sind vielfach mit Verbrennungsmotoren kleiner Leistung ausgeruestet. Sie unterliegen bisher keiner Begrenzung der Schadstoffemissionen. In einem Richtlinienentwurf der EU wurden Grenzwertvorschlaege ausschliesslich fuer Dieselmotoren unterbreitet. Fuer Ottomotoren besteht gleichermassen ein Regelungsbedarf. Auf der Basis der von der ISO vorgeschlagenen Messverfahren sollen deshalb die Schadstoffemissionen von mobilen Maschinen und Geraeten ermittelt werden, die mit Ottomotoren angetrieben werden. Das Vorhaben dient der Ausfuellung des Paragraphen 38 BImSchG.
Das Projekt "Globalansatz zur technisch/wissenschaftlichen Unterstützung bei der Forschreibung der EG-Outdoorrichtlinie (2000/14/EG) und ihrer Umsetzung in nationales Recht (32. BImSchV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Sowohl die EG Richtlinie 2000/14/EG als auch 32. BImSchV sind seit geraumer Zeit in Kraft. Sie bestimmen die im Freien betriebenen Maschinen und Geräte; die entweder (nur) mit ihrem Emissionswert zu kennzeichnen sind oder die einen gerätespezifischen Emissionswert einhalten müssen. Seit einiger Zeit wird bereits an einer Fortschreibung der 2000/14 /EG gearbeitet. Ziel dieser Arbeiten in der EG-Kommission ist es, Probleme bei den jeweiligen Messverfahren in praktischer aber auch in messtechnischer Hinsicht im Rahmen der Richtlinie zu beseitigen. Daneben sollen aber auch die Vorschriften um bislang nicht einbezogene mobile Geräte und Maschinen erweitert werden. Auch wird in Erwägung gezogen, verschiedene Geräte nun nach Artikel 12 der 2000/14/EG mit einem Lärmemissionsgrenzwert zu versehen. B) Handlungsbedarf: Zur Ausfüllung und Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV müssen die Umsetzung der rechtlichen Regelung, die Möglichkeiten der Fortschreibung (Grenzwertverschärfung, Grenzwertsetzung) und die Verbesserung der Anforderungen (besser angepasste Messverfahren) erarbeitet werden. Die Bundesregierung muss national und europäisch stichhaltige Ergebnisse vorlegen, um die Rechtsetzung weiter zu verbessern. C) Ziel des Vorhabens: Für die 32. BImSchV soll das Vorhaben Aufschluss darüber geben, inwieweit die Geräte ordnungsgemäß gekennzeichnet und der auf den Geräten zu deklarierende garantierte Schalleistungspegel der Realität entspricht; die Ergebnisse sollen im Rahmen der Marktüberwachung verwendet werden. Des weiteren sollen Möglichkeiten im Vorhaben erarbeitet werden, mit denen der Aspekt von 'Nutzervorteilen für lärmarme Geräte' besser zum Greifen kommt. Die erarbeiteten Ergebnisse und Lösungen sollen als Grundlage für eine Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV dienen.
Das Projekt "Radiological aspects of recycling concrete debris from dismantling of nuclear installations" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungsverein Bayern Sachsen durchgeführt. Objective: Limiting values for the release of concrete with low-level residual radioactivity for the selective safe utilization (e.g., for noise barriers, earth fill, earth bank or substitute for foundation material) are presently not defined. The research programme will examine whether it is possible to define limiting values for radioactively contaminated concrete in the range of the limiting values for steel. The effect of radioactively contaminated concrete on the soil (leach out of radio nuclides) and on man (radiation exposure) will be determined. The results of these studies will have an effect on the decommissioning activities as far as buildings of the controlled area and the kind and quantity of the radioactively contaminated concrete are concerned. The advantage of the studies lies in an economic and safe recycling of large amounts of concrete with a low-level artificial residual radioactivity. Thereby, valuable ground storage space would be saved and natural gravel deposits would be preserved. The research work will provide data concerning cost saving by recycling concrete from controlled areas, radiation exposure of the decommissioning workers and of the general public. The research programme is performed in cooperation with CEA-IPSN, which has a research programme with a similar objective. General Information: WORK PROGRAMME: 1. Leach tests; 1.1. Design of the test facility and determination of concrete test specimen. (all); 1.2. Construction and operation of the test facility. (TUV-Bay.); 1.3. Literature survey on leaching out problems of radio nuclides in concrete. (TUV-Bay.); 1.4. Radiological measurements on concrete rubble before, during and after leach out tests. (TUV-Bay.); 2. Natural radioactivity in concrete; 2.1. Procurement of samples from recently produced and aged concrete. (RWE); 2.2. Measurement of alpha, beta and gamma radiation. (TUV-Bay.); 2.3. Literature survey concerning the natural radioactivity of concrete. 3. Development of methods for recycling concrete. 3.1. Examination of concrete recycling possibilities by a literature study. (RWE); 4. Calculation of radiation exposure and determination of the artificial residual radioactivity; 4.1. Determination of radiation exposure scenarios. (TUV-Bay.); 4.2. Calculation of radiation exposure for man due to natural and artificial radioactivity. (TUV-Bay.); 4.3. Derivation of criteria for the safe use of concrete with artificial radioactivity. (TUV-Bay.). Achievements: Limiting values for the release of concrete with low level residual radioactivity for selected safe utilisation (e.g. for noise barriers, earth fill, earth bank or substitute for foundation material) are presently not defined. The research programme will examine whether it is possible to define limiting values for radioactively contaminated concrete in the range of the limiting values for steel. The effect of radioactively contaminated concree on the soil (leach out of radio nuclides) and on man ...