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Found 53 results.

MRH Wissenschaft und Forschung

Hochschulen und Forschungseinrichtungen dominieren dieses Thema. Die Hochschulen bilden die Grundlage für spezialisierten Aufbau von Wissen. Über die Metropolregion verteilt bieten diverse , teils auch kleinere private Hochschulen international ausgerichtete Standards an. Neben den Hochschulen beheimatet die Metropolregion eine große Zahl an weltweit renommierten Forschungseinrichtungen, die in ihrer bandbreite die Internationalität der Metropolregion widerspiegelt. Unterschiedlichste Bereiche werden dabei abgedeckt. Detailiertere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie auf den Internetseiten der Metropolregion Hamburg unter: http://metropolregion.hamburg.de/hochschulen/ und http://metropolregion.hamburg.de/forschungseinrichtungen/

WMS MRH Fachdaten Metropolregion Hamburg

Web Map Service (WMS) mit Geofachdaten aus der Metropolregion Hamburg. Diese Geofachdaten haben unterschiedliche Quellen. Teilweise ist die Geschäftsstelle der Metropolregion für die Herkunft der Daten zuständig. Teilweise wurden die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengestellt. Folgende Themen werden abgebildet: * Lieblingsplätze für Aktive * Lieblingslätze am Wasser * Lieblingslätze im Grünen * Ladestandorte für Elektrofahrzeuge * Forschungseinrichtungen * Golfplätze * Hochschulen * Historische Kulturlandschaften * Industriekultur * Naturerlebnisse * Programmkinos * Sportboothäfen * Große Verkehrsprojekte Straße, Schiene und Wasser der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS MRH Fachdaten Metropolregion Hamburg

Web Feature Service (WFS) mit Fachthemen aus der Metropolregion Hamburg. Diese Geofachdaten haben unterschiedliche Quellen. Teilweise ist die Geschäftsstelle der Metropolregion für die Herkunft der Daten zuständig. Teilweise wurden die Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengestellt. Folgende Themen werden abgebildet: * Lieblingsplätze für Aktive * Lieblingslätze am Wasser * Lieblingslätze im Grünen * Ladestandorte für Elektrofahrzeuge * Forschungseinrichtungen * Golfplätze * Hochschulen * Historische Kulturlandschaften * Industriekultur * Naturerlebnisse * Programmkinos * Sportboothäfen * Große Verkehrsprojekte Straße, Schiene und Wasser Erläuterung zum Fachbezug: Open Source

Weiter im Rennen um Exzellenzcluster: Uni Halle-Wittenberg Herausragende Forschung: Material,- Bio- und Geisteswissenschaften Enge Verzahnung mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Halle und Umgebung Internationale Zusammenarbeit Wissens- und Technologietransfer Exzellenzcluster-Initiative „Center for Chiral Electronics“ Exzellenzcluster-Initiative „Polymer-life interfaces (PoLIfaces)“ Exzellenzcluster-Initiative „New Global Dynamics“

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) ist die größte und älteste Hochschule Sachsen-Anhalts. Sie bietet ein umfassendes Fächerspektrum in den Geistes-, Sozial-, Natur- und den medizinischen Wissenschaften. Im CHE-Hochschulranking erreicht sie regelmäßig Spitzenplatzierungen. Mit ihrer zukunftsgerichteten Forschung und Lehre sowie dem damit verbundenen Innovationstransfer trägt sie zudem maßgeblich zur Bedeutung des Wissenschaftsstandortes Sachsen-Anhalt bei und ist im Rennen um die begehrte Exzellenzförderung mit einer Antragsskizze weiter dabei. Das wissenschaftliche Profil der MLU ist geprägt durch die naturwissenschaftlichen Schwerpunkte „Materialwissenschaften – Nanostrukturierte Materialien“ und „Biowissenschaften – Makromolekulare Strukturen und biologische Informationsverarbeitung“ sowie durch die geisteswissenschaftlichen Schwerpunkte „Aufklärung-Religion-Wissen“ und „Gesellschaft und Kultur in Bewegung. Diffusion – Experiment – Institution“. Die von der MLU beantragten Exzellenzcluster sind aus bereits etablierten und erfolgreichen Forschungsschwerpunkten hervorgegangen.Sie zielen auf die Entwicklung einer energieeffizienteren Elektronik , auf nachhaltigere Kunststoffe und neue Implantat-Technologien sowie auf die Erforschung der Gründe für globale Krisen . (Mehr zu den Clustern) Auch über die beantragten Exzellenzcluster hinaus betreiben die Wissenschaftler:innen an der Uni Halle Spitzenforschung, beispielsweise am Deutschen Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig (iDiv). Das iDiv ist seit 2012 ein Forschungszentrum der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Hier arbeiten Wissenschaftler:innen aus aller Welt daran, die Grundlagen für die Erfassung und den nachhaltigen Umgang mit der Biodiversität unserer Erde bereitzustellen. Die exzellente Expertise der iDiv-Trägerinstitutionen wird durch zahlreiche außeruniversitäre Einrichtungen gestützt und bereichert. Die Forschung der MLU bieten ideale Anknüpfungspunkte für Kooperationen in der Region und im Land Sachsen-Anhalt insgesamt. Das zeigt sich auch in der engen Verzahnung mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Halle und Umgebung sowie mit der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Örtlich sichtbar wird das beispielsweise auf dem Weinberg-Campus in Halle, dem zweitgrößten Technologiepark im Osten Deutschlands . Dort hat die Universität ihre naturwissenschaftlichen Institute konzentriert und arbeitet mit ansässigen Unternehmen und Partnern der großen deutschen Forschungseinrichtungen , wie der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft. Internationaler Austausch ist wesentlicher Bestandteil von wissenschaftlichem Erfolg und zukunftsorientierter Lehre. Als größte Hochschule Sachsen-Anhalts arbeitet die MLU mit weit über 250 Hochschulen aus aller Welt in ihren Studienprogrammen und in gemeinsamen Forschungsprojekten zusammen. Mit rund 100 Hochschulen weltweit hat die Universität eine Hochschulpartnerschaft abgeschlossen. In vier internationalen Studienprogrammen bietet die MLU auch einen doppelten Abschluss mit Partneruniversitäten im Ausland für ihre Studierenden an. Fast zehn Prozent der Studierenden der MLU kommen aus dem Ausland. Die MLU fördert und betreibt aktiv Wissens- und Technologietransfer. Als Gründerhochschule des Landes Sachsen-Anhalt setzt sie einen Strategieschwerpunkt des Wissens- und Technologietransfers auf innovative Unternehmensgründungen . Bei der Strategieentwicklung wurde die Universität 2012 bis 2016 als einzige Hochschule des Landes Sachsen-Anhalts vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Wettbewerb „EXIST Gründungskultur − Die Gründerhochschule“ gefördert. Im Rennen um die begehrte Exzellenzförderung des Bundes war die Uni Halle in der ersten Runde mit der Projektskizze „Zentrum für chirale Elektronik“ erfolgreich. Nicht weitergekommen sind folgende Antragsskizzen:

Sachsen-Anhalt tritt Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen bei

Rückenwind für einen kraftvollen Wiederaufbau der Solarindustrie in Mitteldeutschland: Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat heute im Beisein seines sächsischen Amtskollegen Wolfram Günther den Beitritt Sachsen-Anhalts zum Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen (SIRE) besiegelt. Die Allianz ist auf Initiative Sachsens Anfang 2023 gegründet worden und umfasst derzeit sechs Regionen aus fünf europäischen Ländern. Neben Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen sich auch Andalusien (Spanien), Kärnten (Österreich), Liberec (Tschechien) und Grand Est (Frankreich) über das Netzwerk für die nachhaltige Stärkung der europäischen Solarindustrie ein. Die Unterzeichnung des Beitritts erfolgte heute im Rahmen eines Unternehmensbesuches beim Photovoltaik-Anbieter Solarwatt in Dresden. Willingmann betonte: „Der russische Überfall der Ukraine hat unsere Situation und bestehende Abhängigkeit von einem Rohstoff-Großlieferanten verdeutlicht. Putins Entscheidung, die Belieferung mit Erdgas komplett einzustellen, war ein Weckruf, der auch im Energiebereich die Notwendigkeit einer ‚Zeitenwende‘ verdeutlicht hat. Wir müssen europaweit möglichst schnell hin zu erneuerbaren ‚Freiheitsenergien‘, die uns unabhängiger machen von Energieimporten. Ein wichtiger Baustein dafür ist eine starke europäische Solarindustrie. Für deren kraftvolle Renaissance wirken Sachsen und Sachsen-Anhalt jetzt mit weiteren europäischen Regionen in einer neuen Solarallianz zusammen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Energiesouveränität auf unserem Kontinent und für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in Mitteldeutschland.“ Durch den Beitritt zur neuen „Solarallianz“ wolle Sachsen-Anhalt dazu beitragen, dass sich Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik stärker vernetzen, um Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu nutzen. „Wir wollen die Rahmenbedingungen für Produktion, Forschung und Nutzung von Photovoltaik verbessern und darüber hinaus ein Stück weit mitreden, wenn in Brüssel jetzt die industriepolitischen Weichen für die Zukunft der europäischen Solarindustrie gestellt werden.“ So fordert das neue Solarnetzwerk SIRE u.a. die Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für die europäische Photovoltaik-Industrie gegenüber Herstellern aus Drittstaaten, die Einführung hoher Nachhaltigkeitsstandards als verbindliche Mindestkriterien für Photovoltaik-Produkte, die Sicherung von Lieferketten für Rohstoffe und Komponenten sowie die Förderung von Fachkräften in der Photovoltaik-Industrie. Der Minister verwies auch auf aktuelle Erfolge beim Wiederaufbau der Solarindustrie in Sachsen-Anhalt: „Mit dem Aufbau und weiter geplanten Ausbau der Solarzellenproduktion samt Forschung hat das Schweizer Unternehmen Meyer Burger das Solarvalley bei Bitterfeld-Wolfen gewissermaßen aus dem Dornröschenschlaf geweckt. Große Bedeutung für Sachsen-Anhalt haben zudem das Solarforschungszentrum des südkoreanischen Konzerns Hanwha Qcells, weitere starke Forschungseinrichtungen aus unserer Wissenschaft wie etwa das Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik CSP oder Unternehmen wie der Speicherspezialist Tesvolt, der seit Jahren außerordentlich dynamisch wächst.“ Hintergrund: In Sachsen-Anhalt waren Ende Februar 2023 rund 54.600 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von gut 2,8 Gigawatt in Betrieb – das bedeutet Platz 6 im Ranking der Bundesländer und entspricht der durchschnittlichen Leistung von fünf bis sechs Kohlekraftwerken. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

2022-09-01_Energiekrise_BS_KMK_Hochschule_endf.pdf

Auswirkungen der Energiekrise auf den Hochschulbereich (Beschluss der Kultusministerkonferenz Hochschule vom 01.09.2022) 1. Bildung ist ein Grundrecht. Sie ist Grundlage unseres Wohlstands und Basis der demokratischen Gesellschaft. Die Kultusministerkonferenz unterstreicht die besondere Bedeutung von Bildung und sozialem Austausch für den Einzelnen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund der Bedeutung der Hochschulen als Fachkräftebedarfs Bildungseinrichtungen ist es und zwingend, angesichts die des Hochschulen großen und Forschungseinrichtungen analog zu Schulen als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“1 zu behandeln. Die Universitätsklinika sind als Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bereits besonders geschützt. 2. Die Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen zeigen bereits einen besonderen Einsatz für einen signifikanten Beitrag zur Einsparung von Energie und damit zur Vermeidung einer Gasmangellage. Weitere Bemühungen zur Einsparung auf der Grundlage von europäischen und nationalen Einsparparametern müssen die Bedürfnisse der verschiedensten Bereiche, wie denen Bibliotheken, von Sammlungen, Lehre, Forschung, Archiven, Gesundheitsversorgung, technischen und administrativen Strukturen berücksichtigen. Die Kultusministerkonferenz unterstützt einen länderübergreifenden Austausch zur Fortschreibung und Umsetzung von Notfallplänen sowie zu möglichen kriterienbasierten Szenarien im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Versorgung mit Gas oder Strom. 3. Die Kultusministerkonferenz hält nach den Erfahrungen der Semester unter Pandemiebedingungen und deren Folgen vor allem für die Studierenden die Sicherung des Präsenzstudiums auch bei einer möglichen Verschärfung der Energiekrise für unabdingbar. 1 Sog. Europäische SoS Verordnung, Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Art. 2 Ziffer 4 und 5 4. Die Kultusministerkonferenz sieht die besonderen Herausforderungen, vor die die eingetretenen und zu erwartenden Preissteigerungen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen schon jetzt stellen. Die Länder prüfen Möglichkeiten einer Kompensation und werden sich auch in Gesprächen mit dem Bund für Entlastungsmaßnahmen einsetzen. 5. Von besonderer Brisanz ist die soziale Dimension der Energiekrise für die Studierenden. Die Kultusministerkonferenz wird in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Möglichkeiten der Unterstützung für in Not geratene Studierende ebenso adressieren wie eine Hilfe für die Studierendenwerke, denen eine besondere Bedeutung als Einrichtungen der sozialen Versorgung der Studierenden zukommt. Auch sie sind deshalb als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung zu behandeln. der

Nr. 34.13: AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Wir müssen die unproduktiven Muster gegenseitiger Vorwürfe und Verdächtigungen durchbrechen, und Forschung und Beteiligung so verzahnen, dass das Ziel der Standortauswahl erreicht werden kann. Dafür tragen alle Beteiligten (BGE, BASE, Universitäten, Großforschungseinrichtungen, Bundeseinrichtungen, Gutachterorganisation) die Verantwortung) Stellungnahme der BGE: Die BGE teilt diese Auffassung und unterstützt den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nein Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 54.9: AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Und was das auch ausmacht im Gegensatz zu dem, was die BGE unter Robustheit versteht und überhaupt, was versteht die BGE unter Robustheit? Stellungnahme der BGE: Unter Robustheit wird gemäß § 2 Nr. 9 Endlagersicherheitsanforderungsverordnung „die Unempfindlichkeit der Sicherheitsfunktionen des Endlagersystems und seiner Barrieren gegenüber inneren und äußeren Einflüssen und Störungen“ verstanden. Im Rahmen der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wird die BGE die Sicherheit des Endlagersystems sowie seine Robustheit bewerten (siehe § 10 Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung). Die BGE setzt sich aktuell intensiv mit der Robustheit vor dem Hintergrund des Umgangs mit im Standortauswahlverfahren auftretenden Ungewissheiten auseinander. Hierzu wurde ein Forschungscluster bestehend aus insgesamt sechs verschiedenen Forschungsverbünden beauftragt sich mit Blick auf die Sicherheit eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle mit unterschiedlichen Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs mit Ungewissheiten zu beschäftigen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Robustheit, wir sind dabei ein Forschungsvorhaben zu starten, mit Sicherheit, Robustheit und Ungewissheiten, und wo wir eben auch mit Universitäten den Austausch suchen, natürlich auch mit den Großforschungseinrichtungen. Wortprotokoll S. 62 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Gründung zweier Großforschungszentren schreitet voran: Neue Perspektiven für die sächsische Lausitz und das mitteldeutsche Revier

Sechs Konzepte für erste Förderphase empfohlen In der sächsischen Lausitz und dem mitteldeutschen Revier werden in den nächsten Jahren zwei neue Großforschungszentren entstehen. Damit wird ein Beitrag zum Strukturwandel in den traditionellen Braunkohlerevieren geleistet. Den Regionen sollen durch die Großforschungszentren auch neue wirtschaftliche Perspektiven eröffnet werden. Für die Festlegung der inhaltlichen Ausrichtung führen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt derzeit den zweistufigen themenoffenen Wettbewerb „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ durch. Am gestrigen Donnerstag hat die hochrangig besetzte Perspektivkommission aus den eingereichten Anträgen die sechs überzeugendsten ausgewählt und dem BMBF für die erste Förderphase empfohlen, in der die Konzepte zur Umsetzungsreife ausgearbeitet werden sollen. Danach findet erneut eine Überprüfung der Konzepte statt, bevor der eigentliche Aufbau von zwei Zentren beginnt. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek: „Mit der Initiative ‚Wissen schafft Perspektiven für die Region!‘ geben wir dem mitteldeutschen Revier und der sächsischen Lausitz starke Impulse: für herausragende Forschung, für hochwertige Arbeitsplätze, für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung und für einen nachhaltigen Strukturwandel. Ich bin sehr froh, dass die Arbeiten zur Gründung der zwei Großforschungszentren von nationaler und internationaler Strahlkraft nun so rasch voranschreiten. Wir sind hier absolut im Zeitplan. Die Großforschungszentren sind Kernstück in unserer Strategie, neue Perspektiven für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland zu schaffen. Der in Zeiten des Klimawandels notwendige Kohleausstieg soll der Beginn für die Regionen zu einem Neuanfang werden. Wir wollen Standorte schaffen, die exzellente wissenschaftliche Forschung mit wirksamem Transfer des Wissens in die Anwendung verbinden. Sie sollen Unternehmen anziehen und neue Unternehmensgründungen hervorbringen. Gleichzeitig werden die neuen Großforschungszentren das Forschungs- und Innovationsland Deutschland insgesamt stärken. Ich bin sehr gespannt, welche der jetzt ausgewählten Konzepte am Ende umgesetzt werden.“ Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, erklärt: „Wir wollen und wir werden neue Perspektiven schaffen für die Kohleregionen. Die Ansiedlung von zwei Großforschungszentren in der sächsischen Lausitz und im Mitteldeutschen Revier ist dafür ein ganz wichtiger Baustein und ein großer Erfolg. Mit der Empfehlung der Perspektivkommission sind wir nun ein gutes Stück vorangekommen. Bereits jetzt wird deutlich und konkreter, welche Möglichkeiten und Chancen es gibt, wichtige Zukunftsthemen in den Regionen zu verankern. Auch wenn die endgültige Entscheidung noch aussteht, ist schon heute klar, dass rund um die Großforschungszentren neue Perspektiven und gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen werden. Am Ende werden nicht nur die beiden sächsischen Regionen, sondern der Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland insgesamt davon profitieren. Besonders danken möchte ich der Perspektivkommission für ihre für uns alle wichtige Arbeit.“ Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, erklärt: „Die heute durch die Perspektivkommission ausgewählten Projektideen für das zukünftige Großforschungszentrum im Mitteldeutschen Revier besitzen in ihren Bereichen enorme Potentiale im Hinblick auf den Transfer von der Forschung in die Wirtschaft und somit auch für zukunftssichere, moderne Arbeitsplätze. Der Strukturwandel weg von der Kohle wird ein Erfolg, für die Region, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.“ Der Vorsitzende der Perspektivkommission, Professor Wolfgang A. Herrmann, erklärt: „Mit ihrem breitgefächerten Experten- und Erfahrungswissen hat die Perspektivkommission die erfreulich zahlreichen Initiativen gesichtet und auf ihre Eignung zum Aufbau von Großforschungseinrichtungen von nationaler und internationaler Strahlkraft geprüft. Als Leitkriterien berücksichtigte das wissenschaftsgeleitete Auswahlverfahren über die wissenschaftliche strukturelle Originalität hinaus auch die zu erwartenden regionalen Verstärkungseffekte beim Aufbau neuer Wertschöpfungsketten (u.a. das Befruchtungspotenzial für die Wirtschaft, Gründung neuer Unternehmen), Abstrahleffekte auf die Lebensbedingungen in der sächsischen Lausitz bzw.  im mitteldeutschen Revier, die Herausbildung länderübergreifender Klammereffekte und Antworten auf langfristige gesellschaftliche Herausforderungen im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien. Die zur detaillierten Ausarbeitung nominierten Ideenskizzen lassen überzeugende Ansätze für einen Paradigmenwechsel auf den jeweiligen Gebieten erkennen, Hand in Hand mit erheblichen Synergieeffekten zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.“ Hintergrund: Am 14. August 2020 ist das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (StStG) für die durch den Kohleausstieg betroffenen Reviere in Kraft getreten. Um neue Perspektiven für die Kohleregionen zu schaffen, sieht das StStG in § 17 Ziffer 29 die „Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz- oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens“ vor. Der Wettbewerb hat im November 2020 begonnen. Am gestrigen 22. Juli wurde mit der Auswahl von sechs aussichtsreichen Anträgen die erste Förderphase eingeläutet. Die Autorinnen und Autoren der sechs Skizzen haben nun sechs Monate Zeit, ihre Ideen in tragfähige und umsetzungsreife Konzepte für große Forschungszentren zu entwickeln. Sie erhalten dafür bis zu 500.000 Euro. Die in Förderphase I ausgearbeiteten Konzepte werden durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler begutachtet. Auf dieser Basis entscheiden Bund und das Sitzland über die Förderung der beiden besten Konzepte, die ab Sommer 2022 in die Aufbauphase starten. In dieser dreijährigen Aufbauphase werden die rechtliche Gründung und die anschließende institutionelle Förderung vorbereitet. Die Aufbauphase kann bei Bedarf um drei Jahre verlängert werden. Aus dem Strukturstärkungsgesetz stellt der Bund bis einschließlich 2038 je 1,25 Milliarden Euro pro Zentrum bereit. Die für die Konzeptionsphase empfohlenen Skizzen (alphabetisch): Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam) : Um die Versorgung wichtiger Industriezweige wie Gesundheit, Verkehr, Energie, Landwirtschaft und Konsumgüter sicherzustellen, will „Chemresilienz – Forschungsfabrik im Mitteldeutschen Revier" eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft chemischer Erzeugnisse etablieren. Nachwachsende Rohstoffe, kurze Transportwege sowie lokale, kostengünstige und nachhaltige Produktionsprozesse sollen die Resilienz der deutschen Chemiewirtschaft sicherstellen – bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Arbeitsschutz- und Umweltstandards. CLAI_RE (Prof. Georg Teutsch, Leipzig) : Das „Centre for Climate Action and Innovation – Research and Engineering” (CLAI_RE) will Klimadaten und -wissen bündeln. Auf dieser Basis sollen funktionale digitale Zwillinge von Ökosystemen geschaffen werden und Datenräume in ganz neuen Dimensionen entstehen. CLAI_RE will Handlungsoptionen für den Klimaschutz mit Fokus auf Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasser, Planung urbaner Räume, Energieversorgung, Gesundheit und Mobilität entwickeln. CMI (Prof. Jens Meiler, Leipzig) : Die Initiatorinnen und Initiatoren des „CMI – Center for Medicine Innovation“ nehmen neue Technologien zur Digitalisierung und Individualisierung der Medizin in den Fokus. Durch die Vereinigung von Medizintechnik, Digitalisierung und Medikamentendesign soll ein Zentrum der biomedizinischen Forschung und personalisierten Medizin entstehen. Versorgungs- und Wertschöpfungsketten sollen zu einem Ökosystem vereint werden, das die Integration neuer Produkte in Versorgungstrukturen erleichtert und beschleunigt. Deutsches Zentrum für Astrophysik (Prof. Günther Hasinger, European Space Agency Spanien) : In Sachsen sollen die riesigen Datenströme zukünftiger Großteleskope gebündelt und verarbeitet werden. Gleichzeitig sollen in einem neuen Technologiezentrum u.a. Regelungstechniken für Observatorien entwickelt werden. Dabei bauen die Verantwortlichen auf die Erfahrung und das moderne Umfeld der Industrie in Sachsen auf. Zudem wird die Option verfolgt, in den Granitformationen der Lausitz ein Gravitationsteleskop zu bauen. ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg) : Das „European Research Institute for Space Ressources” – kurz ERIS – will wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Weltraumstationen auf Mond und Mars erforschen. Auf dieser Basis will ERIS Lösungsansätze für gesellschaftlich relevante Herausforderungen auf der Erde entwickeln. Aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können neue Methoden und Technologien einen Beitrag dazu leisten, Ressourcen im Weltraum und auf der Erde sicherer, effektiver und umweltschonender zu nutzen. LAB (Prof. Manfred Curbach, Dresden) : Das „Lab – Lausitz Art of Building” adressiert einen Paradigmenwechsel im Bauwesen: neue, ressourceneffiziente und klimaneutrale Werkstoffe sowie modular geplante, hochflexible und lange nutzbare Bauwerke sollen den enormen Ressourcenverbrauch im Bauwesen mindern. Das Konzept integriert die modernsten Ansätze der Materialforschung, der Produktionstechnologien und der Digitaltechnologien, sodass sich die Lausitz als arbeitsplatzwirksame europäische Modellregion für nachhaltiges Planen und Bauen entwickeln kann. Weiterführende Informationen: Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, Bundesanzeiger vom 08.01.2021: Bekanntmachung - BMBF : https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3295.html Bekanntmachung - BMBF Strukturstärkungsgesetz: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/downloads/files/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Website zum Ideenwettbewerb: https://www.bmbf.de/de/wissen-schafft-perspektiven-fuer-die-region-13122.html Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ fördert 2 neue Großforschungszentren

Symbolbild Forschung Stadt Region Quelle: BMBF (gekürzt) 08.01.2021 - 30.04.2021 Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, Bundesanzeiger vom 08.01.2021 Vom 18. Dezember 2020 1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1  Förderziel und Zuwendungszweck Am 14. August 2020 ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) in Kraft getreten. Dieses sieht in § 17 Nummer 29 die „Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens“ vor (zur Definition der genannten Regionen vgl. § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen). Ziel der Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ ist es, zwei neue Großforschungszentren mit internationaler Strahlkraft zu gründen, die herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt anziehen, welche mit exzellenter Forschung an der Lösung der großen gesellschaft­lichen Herausforderungen mitwirken. Die Forschungszentren sollen durch ihre strukturelle und thematische Ausrichtung zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland beitragen und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beitragen. Mit der Gründung der neuen Großforschungszentren sollen der Strukturwandel in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier zukunftsgerichtet gestaltet werden und insbesondere das wirtschaft­liche Wachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Fokus der neuen Forschungszentren soll daher in besonderem Maße auf dem Transfer und der Förderung des Innovationsgeschehens in der Region, in Deutschland und in Europa liegen. Dabei sollen neue zukunftsgerichtete Modelle der strukturellen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft umgesetzt werden. Um dieses Förderziel zu erreichen, fördert das BMBF 1 a) die Entwicklung und Ausarbeitung von Konzepten zur Ausgestaltung der beiden neuen Forschungszentren, und b) die für die Gründung notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten. Den Rahmen hierfür bildet die Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, mit der herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im In- und Ausland aufgefordert werden, innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungszentren einzureichen. Aus den eingereichten Konzeptskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren und auf Grundlage einer externen, wissenschaftlichen Begutachtung die aussichtsreichsten Konzepte zur Gründung ausgewählt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden insbesondere die thematische Ausrichtung der Forschungszentren und deren Standorte innerhalb der beiden vorgegebenen Regionen festgelegt. Die Förderung gliedert sich dabei in zwei aufeinander aufbauende Abschnitte: a) Förderphase I − Konzeptionsphase: Im ersten Schritt reichen exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen in Form von Konzeptskizzen ein. Aus diesen Konzeptskizzen werden auf Grundlage der Empfehlung einer mit hochrangigen Expertinnen und Experten besetzten Perspektivkommission etwa drei pro vorgegebener Region ausgewählt, die eine kurzfristige Förderung (Dauer: etwa sechs Monate) in Höhe von bis zu 500 000 Euro zur weiteren Ausarbeitung zu einem begutachtungsfähigen Konzept erhalten. b) Förderphase II – Aufbauphase: Aus den ausgearbeiteten Konzepten werden im zweiten Schritt auf Grundlage eines externen Begutachtungsprozesses die Konzepte zur Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen ausgewählt. Zur Vorbereitung der Gründung erhalten die erfolgreichen Konzepte eine dreijährige Projektförderung (mit der Option auf eine einmalige Verlängerung). Diese dient dem Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten und der Kompetenzen im administrativen Bereich. Die Maßnahme soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Mit dem Gründungszeitpunkt ist gemäß Gesetzestext eine Überführung in die institutionelle Förderung vorgesehen. Zur Begleitung dieses Prozesses ist nach Ende der Aufbauphase eine erneute Begutachtung geplant. In Abhängigkeit vom wissenschaftlichen Erfolg ist langfristig eine finanzielle Ausstattung der Einrichtungen mit einem jährlichen Budget von voraussichtlich bis zu 170 Mio. Euro pro Einrichtung vorgesehen. Gemäß der Vorgabe des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen „nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen“ werden ab dem Gründungszeitpunkt eine dauerhafte Finanzierung der beiden neuen Forschungseinrichtungen durch den Bund und durch das Sitzland, sowie vergleichbare Rahmenbedingungen mit den Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft angestrebt. Ob eine Aufnahme in eine der bestehenden Wissenschaftsorganisationen angestrebt wird, wird von den Zuwendungsgebern nach Auswahl der Konzepte zur Gründung und auf Grundlage der thematischen und strukturellen Ausrichtung der Vorhaben entschieden. 1.2 Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Die neuen Großforschungszentren werden gefördert, um zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen und einen Schwerpunkt im Bereich Transfer wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beizutragen. Die neuen Großforschungseinrichtungen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt (zu den Stufen des Bewerbungs- und Antragverfahrens siehe die Abschnitte 7.2 und 7.3). 2.1 Arbeiten der Konzeptentwicklungsphase Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie zunächst etwa sechs sechsmonatige Projekte (etwa drei pro geplantem Forschungszentrum) mit bis zu 500 000 Euro, die der Ausarbeitung von Konzeptideen zu begutachtungsfähigen Konzepten dienen (Förderphase I − Konzeptionsphase). Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie. Im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase werden gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert, welche die Grundlagen zur Realisierung eines neuen Großforschungszentrums darstellen. Das in der Förderphase I erarbeitete Konzept bildet die Grundlage für den Aufbau des neuen Großforschungszentrums. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen zur umfassenden strategischen Analyse des Forschungsfeldes, inklusive nationaler wie internationaler Trends und Entwicklungen; Bestandsaufnahmen vorhandener Expertisen, Analyse von Bedarfen; Maßnahmen zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung eines detaillierten gemeinsamen Gesamtkonzepts für ein neues Großforschungszentrum; Erstellung einer Wirkungsanalyse/Risikoanalyse und eines Risikomanagements für das Gesamtkonzept; Machbarkeitsstudien. Das in der Konzeptentwicklungsphase erstellte Gesamtkonzept soll die erforderlichen Forschungs- und Strukturelemente sowie die Prozesse beschreiben, welche die Gründung und den Aufbau des Zentrums möglich machen. Das wissenschaftliche Konzept bildet die Basis für das Forschungsprogramm des zukünftigen Zentrums, das eine angemessene Anzahl an inhaltlichen Forschungsschwerpunkten enthält. Das Gesamtkonzept soll u. a. folgende Aspekte enthalten: Inhaltliche Forschungsschwerpunkte. Notwendige Infrastrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung des Forschungsprogramms; wo sinnvoll und möglich soll dabei auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Der Mehrwert und die Komplementarität neu aufzubauender Infrastrukturen gegenüber Bestehendem muss beschrieben werden. Ausführliche Darlegungen zur Organisation der Zusammenarbeit mit möglichen Partnern. (Die Governance wird von den Zuwendungsgebern anschließend unter Einbeziehung der Beteiligten und in Abhängigkeit von den weiteren Randbedingungen wie möglicherweise Planungen zur Aufnahme in eine bestehende Forschungsorganisation festgelegt.) Begründeter Finanzierungsplan und eine Meilensteinplanung für den Aufbau des zukünftigen Zentrums. Eine ausführliche Auflistung zum Umfang und zu den Inhalten des zu erarbeitenden Konzepts ist in Abschnitt 7.3.1 enthalten. 2.2 Ausbau des Großforschungszentrums In der zweiten Förderphase (Aufbauphase) werden auf Grundlage der beiden ausgewählten Konzepte Forschungsprojekte zum Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten, der notwendige Kompetenzaufbau im administrativen Bereich sowie innovationsunterstützende Aktivitäten in Vorbereitung der Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen gefördert. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre und kann einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden. In der Förderphase II werden alle Aktivitäten gefördert, die dem Aufbau des neuen Großforschungszentrums dienen. Diese richten sich auch nach dem ausgewählten Konzept. Gefördert werden können beispielsweise Ausbau der im Konzept aufgeführten Forschungsschwerpunkte; Aufbau der Organisationsstruktur (inklusive eines Aufbaus des wissenschaftlichen und administrativen Personals des neuen Forschungszentrums); Ausbau der Infrastruktur; notwendige Unterstützungen durch Experten bei der Erstellung einer Governance; Beratungen und Unterstützungsleistungen bei der Gründung des neuen Zentrums, z. B. durch eine Kanzlei. Ziel der Förderung ist die Gründung zweier neuer Forschungseinrichtungen als rechtlich selbstständige Einrichtungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier. Mit der Gründung wird eine Überführung in die institu­tionelle Förderung angestrebt. Der Zeitpunkt der Gründung hängt von der gewählten Governance sowie den Fortschritten in der Förderphase II ab. 3 Weitere Informationen Weitere Informationen, insb. zum Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zu Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung, zu sonstigen Zuwendungsbestimmungenund und zum Verfahren finden Sie auf der Seite des BMBF . Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist Frau Dr. Friederike Trimborn-Witthaut, Referat 423 Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn E-Mail: WissenSchafftPerspektiven@bmbf.bund.de

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