LIVIS ist ein Liegenschaftsverwaltungs- und Informationssystem, welches dem Nachweis des immobilen Anlagevermögens sowie der Objekt- und Flächennutzung des Landesbetriebes Forst Brandenburg dient. Flächenbezogene Abgaben wie Grundsteuern und Wasser- und Bodenverbandsabgaben können auf Flurstücksbasis nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Waldverzeichnis aus diesem Datenbestand abzuleiten.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Grundsteuer vom 10. April 2018, Auswirkungen auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A); Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Background and Objectives: The project area is located in the Ashanti Region of Ghana / West Africa in the transition zone of the moist semideciduous forest and tropical savannah zone. Main land use in this region is subsistence agriculture with large fallow areas. As an alternative land-use, forest plantations are under development by the Ghanaian wood processing company DuPaul Wood Treatment Ltd. Labourers from the surrounding villages are employed as permanent or casual plantation workers. Within three forest plantation projects of approximately 6,000 ha, DuPaul offers an area of 164 ha (referred to as Papasi Plantation) - which is mainly planted with Teak (Tectona grandis) - for research purposes. In return, the company expects consultations to improve the management for sustainable timber and pole production with exotic and native tree species. Results: In a first research approach, the Papasi Plantation was assessed in terms of vegetation classification, timber resources (in qualitative and quantitative terms) and soil and site conditions. A permanent sampling plot system was established to enable long-term monitoring of stand dynamics including observation of stand response to silvicultural treatments. Site conditions are ideally suited for Teak and some stands show exceptionally good growth performances. However, poor weed management and a lack of fire control and silvicultural management led to high mortality and poor growth performance of some stands, resulting in relative low overall growth averages. In a second step, a social baseline study was carried out in the surrounding villages and identified landowner conflicts between some villagers and DuPaul, which could be one reason for the fire damages. However, the study also revealed a general interest for collaboration in agroforestry on DuPaul land on both sides. Thirdly, a silvicultural management concept was elaborated and an improved integration of the rural population into DuPaul's forest plantation projects is already initiated. If landowner conflicts can be solved, the development of forest plantations can contribute significantly to the economic income of rural households while environmental benefits provide long-term opportunities for sustainable development of the region. Funding: GTZ supported PPP-Measure, Foundation
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 17.06.2026).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lage Wert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden von den zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt. Teilweise wurden speziell für Zwecke der Grundsteuer Werte abgeleitet (dies betrifft insbesondere Flächen mit Sondernutzungen im Außenbereich). Diese abgeleiteten Werte haben nur für die Ermittlung der Grundsteuerwerte Gültigkeit. (Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke Stand, 1.1.2022).
Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Umwandlung leerstehender Büros in Wohnungen zu erleichtern (Bundestagsdrucksache 21/6341), ist am 7. Oktober 2026 im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen gescheitert. Die Debatte macht deutlich, wie umstritten der Weg vom Bau-Turbo zum Umbau-Turbo ist. Während BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke den Antrag unterstützten, sprachen sich CDU/CSU, SPD und AfD dagegen aus. Die Grünen sehen angesichts der sich zuspitzenden Wohnungskrise und der Klimaziele einen grundlegenden Kurswechsel als notwendig an. Statt den Neubau mit einem Bau-Turbo weiter zu beschleunigen, brauche es einen Umbau-Turbo, der vorhandene Gebäude schneller und wirtschaftlicher für Wohnzwecke nutzbar macht. Nach Angaben der Fraktion könnten aus den rund 12,5 Millionen Quadratmetern ungenutzter Bürofläche bis zu 350.000 Wohnungen entstehen – etwa für Studierende, Auszubildende oder Menschen, die vorübergehend eine Unterkunft benötigen. Zugleich müsse Schluss damit sein, dass sich das Leerstehenlassen von Gebäuden wirtschaftlich mehr lohne als deren Umbau und Vermietung. Die Grünen fordern deshalb, steuerliche Fehlanreize abzubauen und die Umnutzung gezielt zu fördern. Dass in leerstehenden Bürogebäuden eine Chance für den Wohnungsmarkt liegt, stellte die CDU/CSU-Fraktion grundsätzlich nicht infrage. Allerdings lasse sich Bürofläche nicht ohne Weiteres in Wohnraum verwandeln. Hohe Umbaukosten könnten dazu führen, dass sich die Investitionen nicht rechneten. Zudem dürften Wohnen und Gewerbe nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die AfD-Fraktion setzte andere Akzente. Sie kritisierte die aus ihrer Sicht typische politische Antwort der Grünen: mehr Steuern, mehr Verbote und mehr staatliche Kontrolle. Stattdessen müssten die Rahmenbedingungen so verbessert werden, dass sich Bauen und Umbauen wieder wirtschaftlich lohnten. Leerstand lasse sich nicht durch Zwang und Quoten beseitigen. Die SPD bewertete die Zielrichtung des Antrags zwar positiv, verwies aber auf bereits bestehende Instrumente. Mit dem Bau-Turbo gebe es Möglichkeiten, Bau- und Umbauvorhaben zu beschleunigen; auch das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ laufe an. Nun komme es darauf an, die vorhandenen Instrumente zu nutzen. Die Linke wiederum verwies auf den erheblichen Büroflächenleerstand in den so genannten A-Städten wie z.B. Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf oder Stuttgart. Sie kritisierte, dass sich Leerstand offenbar lohne und teilweise am tatsächlichen Bedarf vorbeigebaut worden sei. Darüber hinaus forderte sie, gegen den Zufluss kriminellen Kapitals vorzugehen. Ihr Antrag geht über die Forderung nach mehr Umbauten hinaus. Die Grünen wollen die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterentwickeln, um die Umwandlung leerstehender Büro- und Gewerbegebäude in Wohnungen zu erleichtern. Darüber hinaus sollen entsprechende Vorhaben finanziell attraktiver werden und mit Bundesmitteln gezielt gefördert werden. Auch das Steuerrecht steht im Fokus. Geprüft werden soll, ob Kommunen für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden im Rahmen der Grundsteuer C einen gesonderten Hebesatz festlegen können. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Anreize so zu verändern, dass sich die Um- oder Zwischennutzung von Büroflächen in angespannten Wohnungsmärkten eher lohnt als der dauerhafte Leerstand. Die Debatte berührt einen grundlegenden Konflikt der Stadtentwicklung: Muss neuer Wohnraum vor allem durch Neubau entstehen – oder lassen sich vorhandene Gebäude stärker nutzen? Die Umwandlung von Büros könnte Wohnraum schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Sie wäre damit nicht nur eine wohnungspolitische, sondern auch eine flächen- und klimapolitische Strategie. Allerdings ist nicht jedes Bürogebäude für Wohnungen geeignet. Grundrisse, Belichtung, Erschließung, Brandschutz und die Kosten des Umbaus können einer Umnutzung entgegenstehen. Umso wichtiger sind passende rechtliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Anreize und eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Gebäude. Mit der Ablehnung des Antrags bleibt der von den Grünen geforderte umfassendere Umbau-Turbo vorerst ohne parlamentarische Mehrheit. Die zentrale Frage aber bleibt: Wie kann eine Stadt dringend benötigten Wohnraum schaffen, ohne dafür immer neue Flächen in Anspruch zu nehmen? Antrag zur Nutzung von Büros als Wohnraum abgelehnt (Deutscher Bundestag, Kurzmeldungen, 7.10.2026) Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand , Antrag der Abgeordneten…. vom 09.06.2026, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6341 Büroflächenumsatz erreicht wieder Vorjahresniveau. Leerstandsquote steigt auf neun Prozent – Topflächen bleiben knapp (JLL Jones Lang LaSalle SE, Pressemitteilung vom 5.10.2026) Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum deutschlandweiten Büroleerstand (29. Oktober 2025)
BORIS-D ist ein gemeinschaftliches Webportal mehrerer Bundesländer, das Informationen über die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitstellt. Es enthält Bodenrichtwertinformationen der am Projekt beteiligten Bundesländer in einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Informationstiefe. Je nach länderspezifischer Ausprägung beinhaltet BORIS-D also folgende Bereitstellungsvarianten: Umringe der Bodenrichtwertzonen Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert Umringe der Bodenrichtwertzone sowie Wert und beschreibende Merkmale. Auch die Informationstiefe der beschreibenden Merkmale ist länderspezifisch unterschiedlich ausgeprägt. Des Weiteren kann für solche Bundesländer, die dies freigegeben haben, eine Druckausgabe (aufbereitete Druckdatei zu einem ausgewählten Bodenrichtwert) abgerufen werden. Soweit verfügbar, können die Bodenrichtwerte und die beschreibenden Merkmale durch Klicken mit der linken Maustaste in die Bodenrichtwertzone abgerufen werden. Es wird ein modales Fenster geöffnet, das die freigegebenen beschreibenden Merkmale enthält. In diesem Fenster kann (ebenfalls, soweit freigegeben), die Druckausgabe als .pdf-Dokument erzeugt werden. Darin werden Umring der Bodenrichtwertzone und Bodenrichtwert auf einem entsprechenden Kartenauszug des amtlichen Vermessungswesens abgebildet und die freigegebenen beschreibenden Merkmale aufgelistet. Außerdem sind Zugangsdaten für weitergehende Informationen beim jeweils zuständigen Gutachterausschuss enthalten. Alle Daten auf BORIS-D können gemäß den Nutzungsbedingungen von "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0" (dl-de/by-2-0) völlig kostenfrei genutzt werden. Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 einsehen. Die Lizenz bezieht auch den Ausdruck der Bodenrichtwerte mit ihren beschreibbaren Merkmalen (die Druckausgabe) mit ein, soweit dieser verfügbar ist.
Um die Wirtschafts- und Lohnpolitik durch die zunehmende Inflation nicht zu gefährden, führten die Nationalsozialisten 1936 einen Preis-Stopp u. a. auch für den Grund und Boden ein. Mit dieser Regelung wurden die Preise von 1936 festgehalten, so dass der Grundstückshandel der marktwirtschaftlichen Systematik entzogen wurde. Jeder Kaufvertrag musste nunmehr bei den Gemeinden vorgelegt werden. Diese sogenannte "Preis-Stopp" - Behörde entschied dann in jedem Einzelfall über die Zulassung des Kaufvertrages. Der Preis-Stopp brachte im Augenblick Hilfe, aber der Stopp ließ sich nicht halten und wurde vielfach umgangen. Ohne zusätzliches Schwarzgeld bekam man bald keinen Boden mehr. Dennoch wurde die Verordnung bis 1960 nur schrittweise und nicht vollends zurückgenommen. Erst mit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23. Juni 1960 wurde der Preis-Stopp gänzlich aufgehoben. Der gewollte Wegfall der Preisbindung für Grundstücke ließ ein heftiges, von Spekulationen getragenes Ansteigen der Grundstückspreise befürchten. Zur Preisdämpfung führte der Gesetzgeber deshalb eine Baulandsteuer ein; das war eine erhöhte Grundsteuer für liegengebliebenes Bauland ( Baulücken etc. ). Außerdem wollte der Gesetzgeber dem "unbedarften" Marktteilnehmer die Chance geben sich objektiv über das Marktgeschehen und das Preisniveau zu unterrichten. Der Begriff der "Transparenz auf dem Immobilienmarkt" war geboren. Konsequent umgesetzt wurde dieser Gedanke der Markttransparenz durch die Aufnahme von Vorschriften zu einer amtlichen Werteermittlung in das im Entstehen begriffene Bundesbaugesetz. Institutionen sollten geschaffen werden, die einerseits den Immobilienmarkt beobachten und Grundlagendaten wie Bodenrichtwerte ermitteln, andererseits auch in bestimmten Fällen selbst Wertgutachten erstellen sollen. Gleichzeitig wurde diesen die Schaffung von Kaufpreissammlungen übertragen, die sich bald als wesentlichstes Informationsmedium herausstellen sollten.
Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 6 |
| Kommune | 1 |
| Land | 72 |
| Weitere | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Text | 9 |
| Umweltprüfung | 62 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 3 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 80 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 9 |
| Webseite | 69 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 38 |
| Lebewesen und Lebensräume | 78 |
| Luft | 30 |
| Mensch und Umwelt | 81 |
| Wasser | 28 |
| Weitere | 79 |