API src

Found 707 results.

Similar terms

s/hbv/HBM/gi

DDT and DDE Konzentrationen im Blut-Serum durch Pestizid belastete Wohnräume

Ziel: DDT wurde früher häufig als Insektizid auch im Wohnbereich eingesetzt. Messungen zeigten, dass auch noch lange nach dem DDT Verbot (15.09.1989) DDT Konzentrationen bis 90 mg/kg Hausstaub gemessen werden können. Handlungsbedarf besteht laut Umweltbundesamt bereits ab 4 mg DDT/kg. Da die Anreicherung bzw. die Probenahme des Hausstaubes in den meisten Fällen mit einfachen Staubsaugern durchgeführt wurden, liegen keine Kenntnisse über die Größenverteilung des gesammelten Staubes vor (z.B. über die Menge der einatembaren Staubfraktion). DDT könnte aber zusätzlich auch perkutan aus Kleidungsstücken, die in den übernommenen Einbauschränken aufbewahrt und kontaminiert werden, resorbiert werden. Eine Abschätzung der inneren Belastung allein über die DDT Konzentrationen in den gesammelten Staubfraktionen ist daher nicht möglich. Methodik: Im Serum von 16 Personen, die in früheren US Wohnungen mit angeblich erhöhten DDT Belastungen leben, führten wir ein human-biomonitoring durch. Wir bestimmten im Serum der Betroffenen den DDT Metaboliten 4,4 'DDE. Ergebnisse: Im Mittel lagen die 4,4 DDE Konzentrationen im Serum mit 1,62 my/l in der Größenordnung nicht belasteter Personen (1,82 my/l).

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51/81 "Vor dem Eyßel" Teilbereich IV

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (LandReadjustmentAndConsolidationProcedures). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „ManagementRestrictionOrRegulationZone“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.

Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg

Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Analyse von Schadstoffen in Humanproben GerES VI (Erwachsene), Teil Octocrylen und Pyrrolidone

Zielstellung: Ziel des Vorhabens ist es, die in GerES VI gewonnenen Morgenurinproben der Erwachsenen auf den in Kosmetika eingesetzten Sonnenschutzfilter Octocrylen (OC) und auf die beiden aprotischen Lösungsmittel N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) und N-Ethyl-2-pyrrolidon (NEP), die zur Stoffgruppe der Pyrrolidone gehören, zu untersuchen. Die Entwicklung einer Human-Biomonitoring (HBM)-Methode für OC sowie NMP und NEP erfolgte im Rahmen der BMU/VCI-Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings. Zusammen mit den Ergebnissen der Befragung der teilnehmenden Erwachsenen liefern die Analysen der Urinproben wesentliche Informationen zur Belastung der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Mit diesen Erkenntnissen können Standardwerte für Expositionsanalysen und Risikoschätzungen abgeleitet werden.NMP und NEP wurden schon in den in GerES V erhaltenen Morgenurinproben von Kindern und Jugendlichen analysiert. Die erhaltenen Daten sprechen für eine ubiquitäre Belastung mit NMP und eine nahezu ubiquitäre Belastung gegenüber NEP in der jungen Generation. Um repräsentative Daten für Erwachsene zu erhalten, sollen die Pyrrolidone in GerES VI untersucht werden. Sowohl OC als auch die Pyrrolidone werden erstmals in einer für Deutschland repräsentativen Studie von Erwachsenen untersucht.

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Gifhorn über die bauliche Gestaltung baulicher Anlagen im Baugebiet "Wilscher Weg - Sonnemann's Eichen Teil III"

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) der Stadt Gifhorn über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12/64 "Drei Eichen" 3. Änderung, Teilbereich II

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Gifhorn über die Gestaltung baulicher Anlagen im Baugebiet "Wilscher Weg - Sonnemann's Eichen Teil III" - 1. Änderung

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

1 2 3 4 569 70 71