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Kulisse für den Vertragsnaturschutz für den Bereich der Halligen Gröde, Hooge, Langeneß, Nordstrandischmoor, Oland, Südfall und Süderoog.
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein plant die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge von Seesand aus dem Bewilligungsfeld Westerland III von bisher genehmigten 1,4 Mio. m³/a auf zukünftig 3,0 Mio. m³/a. Die genehmigte gesamte Gewinnungsmenge von voraussichtlich ca. 100 Mio. m³ (ca. 10 Mio. m³ pro Teilfläche) erhöht sich nicht. Der erhöhte Bedarf an Seesand entsteht durch veränderte Bedingungen (erhöhte Wasserstände, die zu Erosionsvorgängen führen), die zu einer Zunahme an Sandersatzmaßnahmen an den Küsten von Sylt und Föhr, möglicherweise auch der anderen Inseln und Halligen sowie für Deichverstärkungsmaßnahmen führen. Das Bewilligungsfeld liegt in deutschen Hoheitsgewässern im Schleswig-Holsteinischen Küstenmeer ca. 5 km westlich der Insel Sylt in Wassertiefen zwischen 12 m und 15 m mit einer Ausdehnung von 5 x 11 km. Die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge findet innerhalb der festgesetzten Abgrenzungen des Bewilligungsfeldes Westerland III statt. Die Erhöhung der jährlichen Gewinnungsmenge stellt eine Änderung des planfestgestellten Vorhabens „Gewinnung von Seesand aus dem Bewilligungsfeld Westerland III (Planfeststellungsbeschluss vom 11.02.2010, Zulassung der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23.10.2012) dar. Für diese Änderung ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich. Dazu hat der Vorhabenträger Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Der Wasserverband Nord, Wanderuper Weg 23, 24988 Oeversee, hat beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur SH (MEKUN) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem UVPG und LVwG gestellt. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist als oberste Wasserbehörde aufgrund des Schwerpunktes des Vorhabens in kreisfreiem Gebiet der Nordsee sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Die Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht ist mit der Folge einer nunmehr bestehenden UVP-Pflicht entfallen, da der Vorhabenträger eine Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 7 Abs. 3 UVPG beantragt hat und die zuständige Behörde dies als zweckmäßig erachtet hat. Das MEKUN führt die nach § 140 Abs. 3 LVwG, § 18 UVPG erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Wesentlicher Inhalt der Planung ist: - Bau einer ca.10 km langen Trinkwasserleitung zwischen Reußenköge (Hamburger Hallig) und Pellworm (Nordwestküste) - Einbringung in den Seeboden mittels Fräsverfahren (ca. 9,4 km), im übrigen Unterbohrung des Wattenmeeres mittels Horizontalspülverfahren (Anlandungsbereiche), ca. 65 m offene Grabenbauweise (Pellworm) - Darstellung der temporären Inanspruchnahmen von Eigentumsflächen für die Erschließung des Baufeldes - Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Reußenköge und Pellworm im Kreis Nordfriesland.
Wie können Naturschutz und Tourismus in Biosphärenreservaten besser kooperieren und Synergien zum Vorteil von Mensch und Natur schaffen? Antworten auf diese Frage gibt ein neuer Leitfaden des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (dwif) e. V. und des Dachverbands der Nationalen Naturlandschaften (NNL) e. V. Praxisbeispiele zeigen, dass Biosphärenreservate zur regionalen Wertschöpfung im Tourismus und damit zum wirtschaftlichen Wohlergehen der Bevölkerung beitragen und die ökonomischen Strukturen vor Ort fördern können. Das Leitfaden-Projekt wurde vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Biosphärenreservate sind für den Naturschutz von großer Bedeutung. Gleichzeitig stellen gesunde Natur und Landschaft attraktive Angebote für Tourismus und Erholung dar, die immer mehr Menschen in Deutschland nutzen. Durch bewusstes Reise- und Freizeitverhalten kann der Tourismus zum Schutz der Natur beitragen. Gute Beispiele zeigen, dass eine Kooperation zwischen Naturschutz und Tourismus für beide Seiten und auch die Regionalentwicklung einen Mehrwert bietet." BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: "Der neue Leitfaden zeigt anschaulich, wie wichtig die strategische Kooperation von Naturschutz und Tourismus ist. Wenn nachhaltige Tourismusangebote die Präferenzen von Gästen aufgreifen, sind diese auch gerne bereit, nachhaltige Produkte zu kaufen oder nachhaltige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und dafür auch mehr Geld auszugeben. Das kann zum Beispiel ein nachhaltiges regionales Gericht sein oder eine Naturerlebnis-Kanutour." Das Beispiel des "Biosphären-Frühstücks" in der Biosphärenregion Berchtesgadener Land illustriert, wie die erfolgreiche Verbindung zwischen Schutzgebietsstrategien und nachhaltiger Tourismus- und Regionalentwicklung gelingt: Dort wurde 2022 ein besonderes regionales Lebensmittelangebot geschaffen. Die beteiligten Gastgewerbebetriebe bieten ihr Frühstück aus qualitativ hochwertigen Erzeugnissen aus der Biosphärenregion an und dürfen dafür unter anderem mit einer Kreidetafel mit Biosphären-Logo werben. Dem Angebot liegen Kriterien für Qualität und Regionalität zugrunde. Der Leitfaden "Synergien zwischen Naturschutz und Tourismus in Biosphärenreservaten – Wertschöpfung gemeinsamen erzielen und strategisch kooperieren" ist das Ergebnis eines dreijährigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Das Vorhaben hatte sich anhand von vier Fallstudien mit den Themen „Wertschöpfungsketten“, „Zahlungsbereitschaft“ und „Kooperationsstrukturen“ befasst. Beteiligt waren die Biosphärenreservate Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen, Schwarzwald, Schwäbische Alb und Bliesgau. Damit zeigen diese Biosphärenreservate exemplarisch, wie sie ihrer Rolle als Modellgebiete nachhaltiger Entwicklung gerecht werden. Quelle: BMUV Auch das Stadt-Land-Plus Verbundvorhaben NaTourHuKi hat sich mit der Frage von der Vereinbarkeit von Tourismus bzw. Naherholung und Naturschutz auseinandergesetzt. Bei NaTourHuKi geht es nicht um ein Biosphärenreservat, viel mehr um die Kinzig-Aue, die auch ein Naturschutzgebiet umfasst. Naturschutz und Tourismus wird zu oft als Gegensatz wahrgenommen, birgt aber Potenziale für Synergien.
Auf Blatt Flensburg ist der südliche Teil der Halbinsel Jütland abgebildet. Während im Westen die Nordsee mit dem Nordfriesischen Wattenmeer, den Halligen und den Nordseeinseln Amrun, Föhr, Sylt und Rømø erfasst ist, wird am Ostrand der Karte die Ostseeküste mit Eckernförder und Flensburger Bucht sowie der dänischen Insel Als dargestellt. Im Kartenblatt sind neben den Oberflächensedimenten des Festlandes auch die Ablagerungen des rezenten Meeresbodens, des Hallig- und Strandbereichs sowie der Watt- und Marschgebiete erfasst und detailliert untergliedert. Auf die marin-litoralen Faziesbereiche entfallen allein 51 der insgesamt 85 Holozän-Einheiten der Legende. Auf dem Festland treten die holozänen Ablagerungen hinter den pleistozänen Sedimenten der Weichsel- und Saale-Kaltzeit zurück. Sie finden sich nur vereinzelt in den Flussniederungen und Senken (hauptsächlich Moorbildungen). Zu den glazialen Sedimenten, die den Festlandsbereich dominieren, zählen: Geschiebelehm der Grundmoränen, glazifluviatile Sande und Schotter, glazilimnische Beckenschluffe und Flugsande. Dabei lassen sich von Ost nach West Unterschiede in der Sedimentverteilung feststellen. Während im östlichen Teil Jütlands Geschiebelehm der weichselkaltzeitlichen Grundmoräne dominiert, werden im zentralen Teil weite Flächen von weichselkaltzeitlichen Sandern eingenommen. Im Westen Jütlands sind dann vermehrt auch Saale-kaltzeitliche Ablagerungen zu finden. Aufgrund der Geschlossenheit der quartären Deckschicht treten ältere Schichten des präquartären Untergrundes kaum zu Tage. Pliozäner Sand und miozäner Ton sind in regional eng begrenzten Vorkommen nur auf Sylt anstehend. Neben der Legende, die über Alter, Petrographie und Genese der dargestellten Einheiten informiert, gewähren drei Profilschnitte zusätzliche Einblicke in den geologischen Bau des Untergrundes. Das längste Profil beginnt am Nordzipfel der Insel Sylt und kreuzt in südöstliche Richtung die Halbinsel Jütland. Die beiden kürzeren Profilschnitte queren den westlichen Teil Jütlands von Nord nach Süd bzw. von Nordwest nach Südost. In allen drei Profilen wird die Mobilität der Zechstein-Salze im Untergrund deutlich - angeschnitten sind die Salzstöcke von Sieverstedt, Süderbrarup, Waabs-Nord und Süderstapel.
III. Schleswig-Holstein Nummer Bezeichnung Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 1. Bielshövensand 54°6,846'N, 8°50,298'E 2. Butterloch 54°34,761'N, 8°50,164'E 3. D-Steert* 54°5,783'N, 8°36,796'E 4. Friedrichskoog-Spitze 54°2,389'N, 8°50,455'E 5. Gegenüber Meldorfer Hafen 54°6,059'N, 8°55,021'E 6. Hallig Hooge 54°33,488'N, 8°34,387'E 7. Hamburger Hallig* 54°35,921'N, 8°47,904'E 8. Isern Hinnerk* 54°13,125'N, 8°37,242'E 9. Japsand Nord 54°35,092'N, 8°28,489'E 10. Keitum* 54°53,796'N, 8°22,695'E 11. Kreuz Wehle* 54°52,485'N, 8°21,795'E 12. Neufelder Rinne* 53°52.862'N, 8°55.956'E 13. Nördlich Pellworm 54°32,265'N, 8°36,86'E 14. Nordseite Muschelloch 54°4,007'N, 8°52,547'E 15. Nordstrandischmoor* 54°33,221'N, 8°46,81'E 16. Preester 54°41,074'N, 8°35,92'E 17. Steenack 54°49,8'N, 8°21,585'E 18. Südlich Ehstensiel 54°15,828'N, 8°42,729'E 19. Südliches Meyersloch 54°24,671'N, 8°42,216'E 20. Südöstlich Nordstrandischmoor 54°32,51'N, 8°49,88'E 21. Südseite Krabbenloch 53°59,813'N, 8°49,042'E 22. Südwesthörn 54°47,446'N, 8°39,053'E 23. Sylt Ost 54°52,8'N, 8°28,7'E 24. Westseite Neufelder Rinne 53°52,369'N, 8°55,066'E 25. Zufahrt Gröde 54°38,351'N, 8°44,754'E Stand: 28. April 2023
Aktenzeichen: BASE21102/ 15-A#0151 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Hallig Hooge, Gemarkung Hooge Der Kreis Nordfriesland hat mit Schreiben vom 10.11.2021 (Zeichen: 4.61.6.02-667-25d-9/49) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für drei Geothermiebohrungen in Hallig Hooge, Gemarkung Hooge (Flur 1, Flurstück 9) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 136 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Landesdienst im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (GD LLUR) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Nordfriesland beigefügten Stellungnahme vom 09.11.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da die geplanten Bohrungen vermutlich in den obersten Bereichen des Miozäns enden würden. Da die Basis des Miozäns bei etwa 360 m liege und damit ausreichend mächtige Barriereformationen erhalten bleiben würden, könne der Ausnahmetatbestand 4a geltend gemacht werden. Salzformationen sind gemäß Zwischenbericht Teilgebiete der BGE am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LLUR und des Kreises Nordfriesland sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 16.11.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Der Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e.V. hat den Sandregenpfeifer zum „Seevogel des Jahres 2018“ gewählt. Der Rückgang dieses bunten Watvogels ist dramatisch. Auf der Insel Sylt war er einst besonders zahlreich vertreten. In den 1950er und 1960er Jahren brüteten an dem vom Verein Jordsand betreuten Rantumbecken noch 60 bis 70 Paare. Auf der gesamten Insel zogen Anfang der 1970er Jahre über 600 Paare ihre Jungen auf, inzwischen ist die Zahl auf höchstens 25 gesunken. Der Sandregenpfeifer zählt im Wattenmeer zu den Brutvogelarten mit den stärksten Verlusten. An der Ostsee in dem Jordsand-Schutzgebiet Schleimünde konnte der Vogelwart 1979 noch 40 Nester zählen, heute findet er dort gerade noch zwei bis fünf. Aktuellen Angaben zufolge gibt es deutschlandweit etwa 1000 Brutpaare des Sandregenpfeifers, nach der Roten Liste der Brutvögel ist er hierzulande vom Aussterben bedroht. Sandregenpfeifer bevorzugen als Brutplatz frische und weitgehend vegetationslose Sandanspülungen, die es heute kaum noch gibt. Mit dem Bestreben, Inseln und Halligen sowie das Festland gegen Sturmfluten zu sichern, wird eine natürliche Küstendynamik mehr und mehr verhindert. Uferbereiche werden festgesetzt und wachsen, begünstigt durch ein menschengemachtes Überangebot an Nährstoffen, zu. Außerdem drängt ein seit Jahrzehnten zunehmender Tourismus auf die Strände, einen ebenfalls sehr wichtigen Brutplatz des Sandregenpfeifers.
Bekanntmachung nach §§ 5, 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Die Gemeinde Nordstrand hat für die Verstärkung der Norderwarft auf der Hallig Nordstrandischmoor die Erteilung einer Genehmigung nach § 77 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz/LWG) beantragt. Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein plant, auf Antrag der Gemeinde Nordstrand, die Verstärkung der Norderwarft auf der Hallig Nordstrandischmoor nach § 77 Landeswassergesetz zu genehmigen. AKTUALISIERUNG Im letzten Verfahrensschritt finden Sie die Unterlagen zu der erteilen Genehmigung nach § 77 LWG.
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