Die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Veröffentlicht in Texte | 154/2023.
Jüngst hat die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Importeure für eingeführte Produkte weniger Emissionen deklarieren, als tatsächlich in ihnen enthalten ist. Dies würde den Importprodukten Wettbewerbsvorteile verschaffen, was das Risiko von Carbon Leakage - der Verlagerung emissions-intensiver Produktion in weniger stark regulierte Länder -, das durch den CBAM gerade eingedämmt werden soll, noch verschärfen könnte. Solche Argumente könnten für die Übertragung der europäischen MRV-Regeln auf den CBAM sprechen. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards: Die Ausweitung von EU-Standards auf Importe könnte auf Widerstand stoßen, der auf mangelnder politischer Legitimität beruht, und bringt zumindest prima facie höhere WTO-rechtliche Risiken mit sich. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "MEAs und WTO Regeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic organisiert ein Seminar in Szentendre, Ungarn an dem 30 Vertreter der Zivilgesellschaft teilnehmen. Ziel des Seminars ist es, ein besseres Verständnis über die Beziehung von multilateralen Umweltabkommen und internationalem Handelsrecht zu vermitteln, Partizipationsmöglichkeiten an der EU-Handelspolitik aufzuzeigen und zu einer besseren Vernetzung der Zivilgesellschaft in Ungarn beizutragen.
Das Projekt "Die Durchsetzung von Umweltschutzabkommen im Recht der WTO" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Chemnitz, Lehrstuhl Jura I, Professur für öffentliches Recht und öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt. Enforcement-Probleme; WTO-Konformitaet insbesondere mittelbar handelsbezogener Vorschriften in Umweltschutzabkommen; Dissertationsprojekt.
Das Projekt "Freihandel und Umweltschutz im EG-Binnenmarkt und Welthandel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Forschungsstelle Weltwirtschaftsrecht durchgeführt. Die rechtliche wie wirtschaftspolitische Beurteilung der 'gruenen' Handelshemmnisse wird im Ende der 90er Jahre zu einem erstrangigen Thema weltwirtschaftlichen Interessenausgleichs. Exportindustrien sowohl der Entwicklungslaender (z.B. tropische Hoelzer) als auch der Industriestaaten (z.B. Kfz-Industrie) prallen auf zunehmende Umweltsensibilitaet vor allem innerhalb Westeuropas und der USA, die sich in immer weiter gesteigerten Umweltstandards aeussert (vor allem EG- und USA-Werte). Anhand eines bei der Behandlung der EG-Materie gewonnenen Prinzipiensystems sollen die GATT-Regeln de lega lata analysiert und ihre Fortentwicklung vorgeschlagen werden.
Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind knapp 500 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Lageberichterstattung eine sog. 'nichtfinanzielle Erklärung' zu erstellen. Darin haben sie die von ihnen verfolgten Konzepte, wesentliche Risiken und bedeutende Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden. Die rechtliche Grundlage bildet die sog. europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und deren nationale Umsetzung im Handelsgesetzbuch über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in verpflichtenden CSR-Berichten systematisch zu bewerten. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung über Umweltbelange und deren Verwendbarkeit für Finanzmarktakteure im Hinblick auf die 'Sustainable Finance'-Ziele. Zu diesem Zweck werden zunächst vorhandene Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland systematisch ausgewertet. Darauf aufbauend wird eine Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Hierfür werden die nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als Ergebnis sollen Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet werden. Auf einer internationalen Fachtagung (voraussichtlich am 11. Dezember 2020) werden Ergebnisse des Projektes mit Expertinnen und Experten diskutiert.
Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts (Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie Maßnahmen des Energiekonzepts im Rahmen der EnWG-Novelle)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von White & Case LLP durchgeführt. A)Problemstellung: Die Bundesregierung hat am 28.9.2010 das Energiekonzept beschlossen. Es ist eine langfristig angelegte Handlungsstrategie bis 2050, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen (massiver Ausbau EE und Steigerung der Energieeffizienz). Das Energiekonzept enthält über 60 konkrete Maßnahmen und a. zur Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, zum Ausbau der Offshore-Windenergie, zur besseren Integration erneuerbarer Energien in den Markt, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Modernisierung der Energieversorgungsnetze sowie zur weiteren Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt, die umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. Nicht absehbar war die kurzfristige Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms sowie der Maßnahmen des Energiekonzepts in Zusammenhang mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis März 2011. B) Handlungsbedarf: Bei der zügigen Umsetzung o. g. unerwarteter Maßnahmen sowie der damit einhergehenden Ressortabstimmung besteht für BMU kurzfristig ein juristisch hochspezialisierter ad-hoc-Unterstützungsbedarf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: Juristische Analyse und Unterstützung des BMU bei der Änderung und Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Zuge der Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms und der Maßnahmen des Energiekonzepts im Novellierungsverfahren des EnWG, insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
Das Projekt "Handel, Gesellschaften und Nachhaltige Entwicklung (SUSTRA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic ist ein Partner im SUSTRA Netzwerk, welches aus 11 europäischen Forschungsinstituten besteht und dessen Ziel es ist, die Beziehungen zwischen internationalem Handel, Umweltschutz und Nachhaltiger Entwicklung zu untersuchen. Dabei stehen die Beziehung von multilateralen Umweltverträgen und internationalem Handelsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung von Handelsabkommen, Technologietransfer und die Kennzeichnung von Gütern im Vordergrund. Diese Fragestellungen werden in einer Serie von Workshops analysiert. Ziel ist es, gemeinsame Positionen der Mitgliedsstaaten zu erarbeiten und bestehende Forschungsdefizite zu identifizieren. Die Ergebnisse der Workshops werden publiziert.
Das Projekt "Evaluation und Weiterentwicklung des umweltfreundlichen oeffentlichen Beschaffungswesens unter Beruecksichtigung des laufenden EG-Rechtsetzungsprozesses zum Vergabewesen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. In dem Vorhaben soll in der ersten Stufe der jetzige Einfluss, den Umweltanforderungen in der oeffentlichen Auftragsvergabe auf die Minimierung globaler Umwelteffekte haben, untersucht werden. Zusaetzlich sollen die potentiellen Umwelteffekte ausgelotet werden. Dieser Beitrag ist insbesondere im Kontext nationaler Aktionsprogramme der Bundesregierung (z.B. nationales Klimaschutzprogramm) zu bewerten. Nach Auslotung der moeglichen Umwelteffekte sollen in der zweiten Stufe die vorzuschlagenden Umweltkriterien einer Rechtspruefung unterzogen werden. Ausgangspunkt soll die eingehende Untersuchung der derzeitigen Rechtslage sein. Dabei sind u.a. die EG-rechtlichen Vorgaben, die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte und Moeglichkeiten und Grenzen des Haushalts-, des Wettbewerbs - und des internationalen Handelsrechts mit einzubeziehen. Zu untersuchen ist ferner die derzeitige Beschaffungspraxis in Bezug auf vergabefremde Kriterien. Schliesslich sollen Vorschlaege zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens gemacht werden, unter Beachtung des Richtlinienentwurfs der Europaeischen Kommission zur Vergabe oeffentlicher Lieferauftraege, Dienstleistungsauftraege und Bauauftraege (KOM(2000)275) und des RL-Entwurfs zur Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (KOM(2000)276). Parallel zu Stufe 1 und 2 soll der EG-Rechtssetzungsprozess aktiv begleitet und Erfahrungen in ausgewaehlten Mitgliedstaaten der EU mit ausgewertet werden. Das Gutachten ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen. Vor Vergabe GI5 beteiligen.
Das Projekt "Sozial-ökologische Bewertung der stationären energetischen Nutzung von importierten Biokraftstoffen am Beispiel von Palmöl" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Interesse an der Nutzung biogener Kraftstoffe erfasst mittlerweile auch aus tropischen Regionen importierte Pflanzenöle. Dabei kann es zu Zielverfehlungen wie etwa dem Zugriff auf tropische Primärwälder, ökologischen Belastungen durch Monokulturen sowie negativen sozialen Effekten kommen. Palmöl zeichnet sich durch hohe Hektarerträge, niedrige Kosten und gemessen am europäischen Bedarf an biogenen Kraftstoffen große Produktionsmengen aus. Zugleich steht die Palmölindustrie traditionell u.a. wegen des Zugriffs auf Regenwälder in der Kritik. Das Vorhaben soll eine Bestandaufnahme der energetischen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Palmöl, der Produktion, des Handels und der ökologischen Auswirkungen liefern. Zudem sollen Alternativen zu einem Import ökologisch nicht nachhaltig produzierten Palmöls und deren Vereinbarkeit mit dem Handelsrecht untersucht werden. Das Vorhaben wird seitens des federführenden Wuppertal Institutes koordiniert und bearbeitet. Im Unterauftrag erarbeiten das Ifeu-Institut Heidelberg (ifeu) die ökologischen Auswirkungen und das Institut für Umweltenergierecht (FUER) die juristischen Aspekte. Füllen von Wissenslücken für politische Entscheidungsträger.