Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Meldepflichten von Unternehmen mit Blick auf Emissionen von Treibhausgasen In Deutschland gibt es bisher keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen. §§ 289b, 289c Handelsgesetzbuch sehen für be- stimmte große Kapitalgesellschaften die Verpflichtung vor, ihren Lagebericht durch eine nichtfi- nanzielle Erklärung zu ergänzen. Dazu gehören auch Umweltbelange wie die Treibhausgasemissi- onen. Durch diese Regelungen werden die Bestimmungen der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR- Richtlinie) umgesetzt. Anlässlich der geplanten Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU wird jedoch in der Fachöffentlichkeit über eine Ausweitung und Vereinheitlichung der verpflichten- 1 den Berichterstattung über Treibhausgasemissionen diskutiert. Die Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel sind anlagen- bzw. tätigkeitsspezifisch und erfassen daher nicht die Gesamtemissionen eines Unternehmens. *** 1 Vgl. hierzu ein Positionspapier der Wissenschaftsplattform Sustainable Finance, abrufbar unter: https://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.680026.de/sfrp_policybrief2_disclo- sure_de.pdf WD 8 - 3000 - 035/20 (08.06.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Leitfaden Altlasten auf KonversionsLiegenschaften Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz www.mueef.rlp.de Erstellt durch eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern aus: ■■ Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten: Dr. Alexandra Christ, Dr. Peter Delorme, Uta Freudenberger, Alexander Roth ■■ Landesamt für Umwelt: Winfried Vogt, Dr. Gerhard Schmiedel ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord: Wolfgang Bakesch, Anna Kirchner, Alfred Grunenberg ■■ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Dr. Peter Jäger, Markus Roth, Andreas Gappa, Patricia Koch, Jörn Tonnius ■■ Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA, Zentrales Kontaminationsmanagement: Regina Herrmann Gestaltung: Tatjana Schollmayer, Landesamt für Umwelt © Mai 2020 Bildrechte: Wikipedia, Foto Sgt. Paul Tubridy, USAF (Titelbild); RSK Alenco GmbH (Bild S. 9, 18, 25, 26, 28, 29, 30, 36, 37); Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier (Bild S. 33 und 34); pixabay (Bild S. 10, 15, 22, 24, 35); SGD Süd (Bild S. 39, 40, 41) ; Zweckverband Flugplatz Bitburg (Bild S. 41); Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Schemata und Graphiken) Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Inhalt Vorwort6 Einführung8 Teil I Das KoAG-Verfahren im bodenschutzrechtlichen Vollzug10 Struktur und Zuständigkeiten Beteiligte Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben Ablauf der Altlastenbearbeitung Priorisierung11 12 14 16 20 Verbindlichkeit der KoAG-Protokolle Rechtliche Einbindung des KoAG-Verfahrens Formale Zustimmung der Beteiligten21 21 21 Abschluss des KoAG-Verfahrens Protokoll der abschließenden KoAG-Sitzung Abschlussdokumentation21 22 22 Erhebbare Verwaltungsgebühren23 Schadensregulierungsstellen des Bundes / Claim-Anmeldung Zuständigkeit Formelle Rahmenbedingungen23 23 23 Exkurs: KoAG-Verfahren bei Flächen, die bereits an Dritte veräuSSert wurden25 Teil II Entwicklung von Konversionsliegenschaften in der Praxis Hilfestellung für Planungsträger und Investoren26 An der Schnittstelle zur Bauleitplanung bzw. Baugenehmigung Umgang mit Altlasten im Rahmen der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren Dekontamination vs. Sicherung – Die Konsequenzen Entwässerung und Versickerung27 27 30 31 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 3 4 An der Schnittstelle zur Flächenfreimachung von Konversionsliegenschaften Auskünfte aus dem Bodenschutzkataster Umgang mit bisher unbekannten Schadstoffen Kampfmittelproblematik Rückbau von Gebäuden/Probleme im Bestand Abfallrechtliche Aspekte im Untergrund Naturschutzrechtliche Aspekte Beteiligung der Öffentlichkeit Fragen der Verkehrssicherung32 32 32 33 34 35 37 38 38 Beispiele für erfolgreiche Konversionsprojekte Husterhöh-Kaserne in Pirmasens Holtzendorff-Kaserne – PRE-Park in Kaiserslautern US Militärflugplatz Bitburg Ehemaliges US Depot Nahbollenbach, Idar-Oberstein39 39 40 40 41 Begriffsbestimmungen44 Literaturverzeichnis 47 LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften Abkürzungen ABB Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz ALA Altlast AVV Abfallverzeichnis-Verordnung BauGB Baugesetzbuch BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGB Bürgerliches Gesetzbuch BIS-BoKat Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz, Fachmodul Bodenschutzkataster BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImAG Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BMF Bundesministerium der Finanzen BMUB ehemaliges Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMVBS ehemaliges Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMI Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BWS Bewertungsstufe DU Detailuntersuchung HE Historische Erkundung HGB Handelsgesetzbuch KoAG Konversionsaltlasten-Arbeitsgruppen KF Kontaminierte Flächen KVF Kontaminationsverdächtige Flächen LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LBB Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Rheinland-Pfalz LBodSchG Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz LfU Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz LGebG Landesgebührengesetz Rheinland-Pfalz LTranspG Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz LWG Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz NSG Naturschutzgebiet NTS NATO-Truppenstatut OU Orientierende Untersuchung PFC Per- und polyfluorierte Chemikalien SBV Schädliche Bodenveränderung SGD Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz SRB Schadensregulierungsstelle des Bundes WHG Wasserhaushaltsgesetz WiVwGebV Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz LEITFADEN Altlasten auf Konversionsliegenschaften 5
Seit dem Geschäftsjahr 2017 sind knapp 500 Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet im Rahmen ihrer Lageberichterstattung eine sog. 'nichtfinanzielle Erklärung' zu erstellen. Darin haben sie die von ihnen verfolgten Konzepte, wesentliche Risiken und bedeutende Leistungsindikatoren in Bezug auf Umwelt, Arbeitnehmerbelange, soziale Belange, Menschenrechte und Korruption darzulegen, sofern diese als wesentlich erachtet werden. Die rechtliche Grundlage bildet die sog. europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU) und deren nationale Umsetzung im Handelsgesetzbuch über das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die bislang veröffentlichten Studien zur Umsetzung der CSR-Berichtspflicht in Deutschland beziehen sich fast ausschließlich auf das erste Berichtsjahr und liefern vor allem deskriptive Informationen zum formalen Umgang der Unternehmen mit den Anforderungen der Berichtspflicht. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Qualität und Nutzbarkeit der Informationen in verpflichtenden CSR-Berichten systematisch zu bewerten. Der Fokus liegt auf der Berichterstattung über Umweltbelange und deren Verwendbarkeit für Finanzmarktakteure im Hinblick auf die 'Sustainable Finance'-Ziele. Zu diesem Zweck werden zunächst vorhandene Studien zur Umsetzung der Berichtspflicht in Deutschland systematisch ausgewertet. Darauf aufbauend wird eine Vertiefungsstudie zur Berichterstattung über Umweltbelange für die Berichtsjahre 2018 und 2019 angefertigt. Hierfür werden die nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte aller berichtspflichtigen kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland qualitativ bewertet. Als Ergebnis sollen Beispiele einer guten Berichtspraxis identifiziert und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der CSR-Berichtspflicht abgeleitet werden. Auf einer internationalen Fachtagung (voraussichtlich am 11. Dezember 2020) werden Ergebnisse des Projektes mit Expertinnen und Experten diskutiert.
A) Problemstellung: Die Bundesregierung wird Ende 2010 ein Energiekonzept vorlegen. Es wird eine Handlungsstrategie bis 2050 und erste Maßnahmen beschreiben, um Deutschland auf eine nahezu CO2-freie Energieversorgung umzustellen. Außerdem muss Deutschland die Richtlinien des Dritten Binnenmarktpakets zur Liberalisierung des Strom- und Gasmarkt bis 2011 national umsetzen. Das Ziel einer CO2-freie Energieversorgung erfordert einen grundlegenden Strukturwandel des Energiesystems. Die Erhöhung des Stromanteils aus EE und KWK, der Ausbau der Offshore-Windenergie, die bessere Intergration erneuerbarer Energien in den Markt und effizienter Energieerzeugung in die Energieversorgungsnetze sowie die weitere Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt (faire Preise, neue Marktakteure, neue Kraftwerke) werden umfassende Änderungen des Energiewirtschaftsrechts nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Durch Anpassung des energiewirtschaftlichen Rahmens muss der Umbau auf ein nahezu CO2-freies und versorgungssicheres Energiesystem, damit erforderliche langfristige Investitionen und eine wettbewerbliche Energieversorgung gewährleistet werden. Im Rahmen der begonnenen und im kommenden Jahr fortzuführenden Diskussionen und Abstimmungsprozesse auf Basis des Energiekonzepts besteht für BMU Bedarf an hochspezialisierter juristischer Unterstützung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sowie damit verbundener Rechtsfragen. C) Ziele des Vorhabens: - Laufende juristische Analyse und Begleitung des BMU zur Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen von interministeriellen Abstimmungen - Erarbeitung von Regelungsvorschlägen zur Änderung oder Fortentwicklung des Energiewirtschaftsrechts, einschließlich damit verbundener Aspekte des Wettbewerbs-, Handels- oder Gesellschaftsrechts
The CASCATBEL-project (CASCATBEL: CAScade deoxygenation process using tailored nanoCATalysts for the production of BiofuELs from lignocellullosic biomass) aims to design, optimize and scale-up a novel multi-step process for the production of second-generation liquid biofuels from lignocellulosic biomass in a cost-efficient way through the use of next-generation high surface area tailored nano-catalysts. Detailed description: Within the CASCATBEL-project a multi-step process for the production of second-generation biofuels from lignocellulosic biomass in a cost-efficient way will be developed through the use of tailored nano-structured catalysts. The proposed process is based on the cascade combination of three catalytic transformations: catalytic pyrolysis, intermediate deoxygenation and hydro-deoxygenation. The sequential coupling of catalytic steps will be an essential factor for achieving a progressive and controlled biomass deoxygenation, which is expected to lead to liquid biofuels with a chemical composition and properties similar to those of oil-derived fuels. According to this strategy, the best nano-catalytic system in each step will be selected to deal with the remarkable chemical complexity of lignocellulose pyrolysis products, as well as to optimize the bio-oil yield and properties. Since hydro-deoxygenation (HDO) is outlined in this scheme as the ultimate deoxygenation treatment, the overall hydrogen consumption should be strongly minimized, resulting in a significant reduction of the process costs. The use of nano-structured catalysts will be the key tool for obtaining in each chemical step of the cascade process, the optimum deoxygenation degree, as well as high efficiency, in terms both of matter and energy, minimizing at the same time the possible environmental impacts. The project will involve experiments at laboratory, bench and pilot plant scales, as well as a viability study of its possible commercial application. Thereby, the integrated process will be assessed according to technical, economic, social, safety, toxicological and environmental criteria. Focus IUE: IUE is involved in feedstock selection and characterization for the project. The main objective is to estimate current and future availability of lignocellulosic biomass in the EU. In addition IUE participates in an overall process assessment of the project. This is based on technical, economic, social, environmental and toxicological criteria that will be applied along the project to assess the different options being considered. These tasks will be critical for selecting the most convenient intermediate deoxygenation treatment, the optimum catalysts and the optimum operating conditions. Furthermore, a process design will be generated and a feasibility study will be conducted at commercial scale.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht ein interdisziplinäres Team unter Leitung des Öko-Instituts im Projekt 'Rahmen für Klimaschutzinvestitionen'. Das Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkt- und Investmentrecht sowie das Bilanz- und Steuerrecht werden dahingehend analysiert, ob sie rechtliche Hemmnisse beinhalten und Anreize vernachlässigen, die Kapitalgeber und Kapitalnehmer davon abhalten, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet das Öko-Institut gemeinsam mit Prof. Oelkers, Prof. Wendt, dem Ecologic Institut und der Business Communications Consulting GmbH (BCC) im Anschluss Vorschläge zur Verbesserung der Investitionsbereitschaft in den Bereichen 'Energieeffizienz in Unternehmen', 'Infrastrukturmaßnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich', 'Erzeugung, Transport und Speicherung erneuerbarer Energien' und 'Erhalt von Wald als CO2-Senke.'
BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes für das Berichtsjahr 2016 Unternehmensstruktur Die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wurde im Juli 2016 gegründet. Der Geschäftssitz der Gesellschaft ist Peine. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem StandAG als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Einrichtung von Anlagen zur Endlagerung sowie als Erfüllungsgehilfen nach § 9a Abs. 3 Satz 2 AtG. Organe der BGE sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat, welcher sich derzeit in der Konstituierung befindet. Inhaltlich werden Aufgaben und Funktion des Aufsichtsrats bis zum Abschluss der Konstituierung durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Gesellschafterversammlung In den Gesellschafterversammlungen wird der Bund als alleiniger Gesellschafter durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referat Z II 2 „Beteiligungsverwaltung, Wirtschaftlichkeit im Programmhaushalt, Kontrollstelle ESF/EFRE" vertreten. Der Gesellschafter ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur ausschließlichen Zuständigkeit überwiesen sind. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns, die Feststellung des Wirtschaftsplans einschließlich der Nachträge und Änderungen, die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, die Bestellung von Prokuristinnen und Prokuristen sowie der Widerruf der Prokura, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung, die Wahl und Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers und die Entscheidung über Satzungsänderungen. Geschäftsführung Die Gesellschaft wird durch eine aus drei Mitgliedern bestehenden gleichberechtigten Geschäftsführung in gemeinschaftlicher Verantwortung geführt, die jeweils einem Ressort eigenverantwortlich vorstehen. Frau Ursula Heinen-Esser ist seit Oktober 2016 Vorsitzende der Geschäftsführung. Seit Juli 2016 sind Herr Dr. Ewold Seeba gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Gründungsgeschäftsführer der BGE. Die Bezüge der Geschäftsführung im Berichtsjahr 2016 umfassen die festen Gehaltszahlungen einschließlich der Nebenleistungen. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile werden nicht gezahlt. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Postadresse: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEF1WOB E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BGE Geschäftsführer/inBezüge in 2016 in T€ Frau Ursula Heinen-Esser65,2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Herr Dr. Ewold Seeba6,1 Herr Prof. Dr. Hans-Albert LennartzErhielt in 2016 keine Geschäftsführervergütung unmittelbar von Seiten der BGE Gesamtbetrag 71,3 Aufsichtsrat Die Berichterstattung der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat erfolgt entsprechend § 90 AktG. Darüber hinaus sind für Geschäfte von grundlegender Bedeutung Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrates im Gesellschaftsvertrag der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH festgelegt. Dabei handelt es sich insbesondere um Entscheidungen und Maßnahmen, die zu einer erheblichen Veränderung der Geschäftstätigkeit im Rahmen des Gesellschaftsvertrages oder zu einer grundlegenden Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder der Risikostruktur des Unternehmens führen können. Da sich der Aufsichtsrat in der Konstituierung befindet, sind entsprechende Entscheidungen bis zum Abschluss der Konstituierung der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Transparenz Für die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH mit ihrem Aufgabenfeld des sicheren Baus und Betriebs von Endlagern für radioaktive Abfallstoffe sowie der Vorhabenträgerschaft im Rahmen der Standortauswahl für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfallstoffe, stellt die transparente Unternehmensführung ein zentrales Anliegen dar. Aus diesem Grund werden auf der Internetseite der Gesellschaft alle relevanten Informationen zum Unternehmen veröffentlicht. Zudem wird eine umfangreiche und ausführliche Öffentlichkeitsarbeit zu den einzelnen Projekten in allen Medien sichergestellt. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt durch die Geschäftsführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft N. Treuhand GmbH & Co. KG ist zum Abschlussprüfer mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 für das Geschäftsjahr 2016 bestellt worden. Die Prüfung erstreckt sich dabei auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (Ziff. 1.4 / 6.1) Im Gesellschaftsvertrag der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH hat sich die Gesellschaft verpflichtet, den Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) in der jeweils geltenden Fassung zu entsprechen und jährlich einen Corporate Governance Bericht zu veröffentlichen. Daher folgt für das Berichtsjahr 2016 die Entsprechenserklärung gemäß Ziff. 1.4 / 6.1 PCGK durch die Geschäftsführung der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH. Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Postadresse: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEF1WOB E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BGE BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG „Den von der Bundesregierung am 1. Juli 2009 verabschiedeten Empfehlungen zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes wird mit Abweichungen entsprochen." Folgende Abweichungen liegen vor: Der Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr soll innerhalb der ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Die Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt aufgrund der Gründungssituation erst im Rahmen der Gesellschafterversammlung im August 2017. Die im Kapitel 3 des PCGK festgelegten Regelungen zum Zusammenwirken von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan sowie die in Kapitel 5 dargestellten Festlegungen zur Tätigkeit des Überwachungsorgans können derzeit, da sich der Aufsichtsrat noch in der Konstitution befindet, nicht vollständig umgesetzt werden. Die gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Aufsichtsrates werden bis zum Abschluss der Konstituierung durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Peine, August 2017 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Postadresse: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Ursula Heinen-Esser (Vors.), Dr. Ewold Seeba, Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEF1WOB E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3
Anlage 3 Blatt 1 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Karlsruhe Anhang zum 31.12.2019 Die Anstalt ist wie folgt im Handelsregister eingetragen: Firma:Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Sitz:Karlsruhe Registergericht:Mannheim Handelsregisternummer: HRA 104736 Gesetz zur Vereinigung der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und der UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg Der Landtag des Landes Baden-Württemberg hat am 06.10.2005 das Gesetz zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) beschlossen. Das Gesetz ist am 01.01.2006 in Kraft getreten und wurde zuletzt am 01.12.2017 geändert. Die Landesanstalt für Umweltschutz Baden- Württemberg (LfU) wurde in die vom Land Baden-Württemberg errichtete Anstalt des öffentlichen Rechts UMEG, Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG) eingegliedert. Die Anstalt führt die Bezeichnung Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung mit Sitz in Karlsruhe. Die bisher der LfU zugewiesenen Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Landesimmobilien wurden Eigentum der LUBW. Im Übrigen gingen alle Rechte, Verbindlichkeiten und Pflichten der LfU auf die LUBW über. Die der LfU zugewiesenen und von der LUBW genutzten Immobilien werden weiterhin durch das Land Baden- Württemberg bewirtschaftet. Der Ministerrat hat am 08. Januar 2013 die Einführung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für landesbeteiligte Unternehmen beschlossen. Am 19. Juli 2013 hat der Verwaltungsrat der LUBW den Public Corporate Governance Kodex für landesbeteiligte Unternehmen in § 11 der Satzung der LUBW verbindlich eingeführt. A. Rechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Änderungen von Postenbezeichnungen und Einfügungen, soweit dies zulässig ist und der Klarheit des Ausweises dienlich erscheint. Anlage 3 Blatt 2 Unter Anwendung von § 246 Abs. 2 HGB wurden im Jahresabschluss 2019 die folgenden Verrechnungen vorgenommen: - Die Aktivwerte der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 2.823.761,00 wurden mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Verrechnung erfolgte mit dem beizulegenden Zeitwert, der nach Auskunft der Rückdeckungsversicherung dem Aktivwert entspricht. - Die Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von insgesamt EUR 315.912,00 wurden mit EUR 240.794,00 (nicht verpfändeter Anteil) in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen und mit EUR 75.118,00 (verpfändeter Anteil) innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen mit dem Zinsaufwand der Pensionsrückstellungen saldiert ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlage für die Bewertung der Anlagezugänge sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den beweglichen Anlagegütern werden die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Zur Vermeidung von Überbewertungen und zur Berücksichtigung von Gängigkeitsrisiken wurde ein Sicherheitsabschlag vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Ansatz der aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt zum Nennwert. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach der „projected unit credit“ (PUC) Methode. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind mit dem durchschnittlichen Zinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist auf Blatt 6 und 7 dargestellt. Anlage 3 Blatt 3 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 7.097.960,00. (Vorjahr: EUR 6.718.041,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Weiterhin enthalten die sonstigen Vermögensgegenstände noch nicht abgerechnete Leistungen im Zuschussbereich (antizipativer Posten) in Höhe von EUR 273.491,52 (Vorjahr: EUR 264.426,86). 3. Eigenkapital Die LfU war nicht mit einem festen Eigenkapital ausgestattet. Im Gesetz zur Schaffung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Baden-Württemberg, vom 06.10.2005 wurde der LUBW in ihrer Eigenschaft als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auch keine feste Kapitalausstattung zugewiesen. Das Anfangskapital der LUBW, bestehend aus den zum 01.01.2006 bilanzierten Vermögensgegenständen, abzüglich der Verbindlichkeiten, wurde daher als Basiskapital ausgewiesen und dem bisherigen Basiskapital der UMEG zugeschrieben. Das Basiskapital der LUBW stellt sich zum 31.12.2019 wie folgt dar: EUR Stand 31.12.2018 85.107.966,49 Einlagen des Landes Baden-Württemberg Ausstattung Basiskapital18.758.042,35 Sonstige Einlagen22.907.750,71 Überlassung des Landespersonals25.401.981,28 Überlassung der Liegenschaften 3.497.322,00 70.565.096,34 155.673.062,83 Verrechnung Jahresfehlbetrag 31.12.2018-68.425.389,79 Stand 31.12.201987.247.673,04 4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Als Rechnungsgrundlagen dienten die „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wurde der zum 31.12.2019 von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins (durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei pauschaler Laufzeit von 15 Jahren) mit 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) angesetzt. Als Bewertungsparameter wurden für den Renten- und Gehaltstrend 1,5 % und 2 % benutzt. Der Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtung gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB bei einem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre von 1,97 % (Vorjahr 2,32 %) beträgt zum 31.12.2019 EUR 16.201.875,00. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB beträgt EUR 2.043.992,00. Entsprechend dem Verwaltungsratsbeschluss vom 25. Juli 2014 wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 / AZ: 3 AZR 11/10) im Sinne einer dynamischen Auslegung der Altersgrenze auf die betrieblichen Versorgungszusagen der LUBW seit dem 31.12.2014 angewendet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 15 |
| Land | 7 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 10 |
| Offen | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 23 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 9 |
| Keine | 10 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 9 |
| Lebewesen und Lebensräume | 22 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 24 |
| Wasser | 8 |
| Weitere | 24 |