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Grün der Bezirke

Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Zusätzlich werden ab einer bestimmten Flächengröße das Rahmengrün in Kleingartenanlagen sowie weitere Grünflächen anderer Vermögensträger, z. B. an Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie auch die Grünflächen und Bäume im öffentlichen Straßenland gepflegt. Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Sach- und Personalmittel erhalten die Ämter aus dem jeweiligen Globalsumme des Bezirkes. Die Ermittlung und Zuweisung des Budgets hierfür erfolgt auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Grünflächenpflege werden von den Ämtern einzelnen Produkten/ Kostenträgern zugeordnet und erfasst. Bei den öffentlichen Grünanlagen werden aktuell beispielsweise drei Pflegeprodukte unterschieden, die Ausdruck einer unterschiedlichen Pflegeintensität sind. Die Budgetberechnung setzt grundsätzlich auf die verausgabten Mittel und Istmengen des Vor-vor-Jahres auf. Zumeist ist der mittlere Wert (Median) der zwölf bezirklichen Stückkosten eines Produkts Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Produktbudgets. Gemäß Auftrag der Berliner Verfassung (Artikel 85 II) kommt bei der Bemessung der sogenannten Globalsummen hinzu, dass ein gerechter Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen ist. Das heißt, die Mittel werden bei der Budgetbestimmung unter den Bezirken umverteilt. Sozial benachteiligte und unterversorgte Bezirke sollen dadurch einen Ausgleich gegenüber anderen Bezirken erhalten (sogenannter Wertausgleich). Betroffen von produktbezogenen Wertausgleichsverfahren sind die Mittel für die Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen. Der Haushaltsplan eines Bezirks muss nicht der Mittelverteilung aus der Budgetierung folgen, sondern ist in gewissen Grenzen Ausdruck für bezirkliche Schwerpunktsetzungen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der zugewiesenen Mittel können die Bezirke eigene Schwerpunkte setzen und entscheiden, wie viel Geld für die Grünflächenpflege aufgewendet wird und somit den Grünflächenämtern zur Verfügung steht. Entschieden darüber wird durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen und das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Letztlich entscheiden die Grünflächenämter entsprechend ihrer Ressourcenverfügbarkeit einschließlich der Personalausstattung darüber, wie die Mittel auf die unterschiedlichen Produkte verteilt, in welchem Umfang die Aufgaben der Grünflächenpflege ausgeführt und ob die Tätigkeiten dann von eigenen Mitarbeitern erledigt oder an Firmen vergeben werden.

Willingmann dringt auf politische Kontinuität für die Wärmewende

Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“ Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“ In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“ Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“ In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt. Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit. Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Küstenschutz: Handlungsbedarf trotz zuverlässigem Schutz

Stade. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Sieben Sperrwerke schützen die Einwohner des Landkreises Stade und der Region zuverlässig vor den Kräften der Nordsee. Ihre glorreiche Zeit haben die allesamt in den 60er und 70er Jahren errichteten Küstenschutzbauwerke allerdings inzwischen hinter sich. In Stade stellte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am Dienstag (01.10.) die Ergebnisse nach einer umfassenden Überprüfung der Bauwerke vor – und einen Fahrplan, wie die wichtigen Massivbauwerke in der Deichlinie für kommende Herausforderungen ertüchtigt werden müssen, um auch künftig zuverlässigen Schutz zu bieten. Die gute Botschaft nahm NLWKN-Projektleiter Andreas Kosch dabei direkt vorweg: „Alle überprüften Bauwerke können den zuletzt 2021 noch einmal deutlich erhöhten Bemessungswasserstand und damit die aktuellen Herausforderungen durch Sturmfluten trotz ihres Alters statisch auch weiterhin sicher bewältigen“, so Kosch. Allerdings: Rechnet man die künftigen Herausforderungen durch den Klimawandel hinzu, die im Küstenschutz in Niedersachsen heute bereits in Form eines Vorsorgemaßes von einem Meter für den prognostizierten Meeresspiegelanstieg in den kommenden 100 Jahren bei Planungen mit berücksichtigt werden, kehrt sich das Bild ins Gegenteil. „Klar ist – und das zeigen die aktuellen Ergebnisse der Überprüfung der Sperrwerke sehr deutlich: Es sind in den kommenden 35 Jahren massive finanzielle Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro und auch personelle Anstrengungen erforderlich, um die sieben Sperrwerke zwischen Oste und Lühe in einen zukunftsfähigen Zustand zu versetzen. Das hatten wir angesichts des Alters der Anlagen auch so erwartet“, so Andreas Kosch. Umweltminister Christian Meyer betonte die Dringlichkeit: „Angesichts der Klimaerhitzung und des Meeresspiegelanstiegs ist es besonders wichtig, den Küstenschutz zu verbessern, um die Menschen hinter dem Deich und ihr Hab und Gut zu schützen. Die Mittel des Bundes für den Küstenschutz müssen daher dauerhaft gesteigert werden. Niedersachsen hat seinen Anteil am Küstenschutz ebenfalls erhöht. Zur beschleunigten Umsetzung gehört auch mehr Personal und Ausstattung beim NLWKN. Dies war meine Priorität bei den Haushaltsberatungen und ich bin froh, dass so 2024 beim NLWKN 200 Dauerarbeitsplätze geschaffen werden konnten. Mit dem Haushaltsplan 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung stehen weitere Stellen für den Hochwasser- und Küstenschutz, sowie für die notwendige Flächenbeschaffung bereit.“ Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Ambitionierter Zeitplan – 35 Jahre für sieben Projekte Im Rahmen der Untersuchungen wurde auf Basis eines objektiven Kriterienkatalogs auch eine Priorisierung der erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen vorgenommen. Den dringendsten Handlungsbedarf sehen die externen Gutachter und die Küstenschutzexperten des NLWKN vor allem beim Siel Wischhafen, beim Sperrwerk Ruthenstrom und dem Lühesperrwerk. Beim Siel Wischhafen, dem Bauwerk mit dem höchsten Handlungsdruck, sollen zunächst vorgezogene konstruktive Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, die das Bauwerk fit für die nächsten Jahrzehnte machen. Zudem wurde 2024 bereits mit den Planungen für das Sperrwerk Ruthenstrom (Priorität 1) und das Lühesperrwerk (Priorität 2) begonnen, um das Ziel einer Umsetzung aller Projekte bis 2060 gewährleisten zu können. Mit Blick auf das Sperrwerk Ruthenstrom und das Sperrwerk Abbenfleth sprechen sich die Gutachter zudem für einen kompletten Neubau aus. Bei den übrigen Bauwerken wird es sich erst im Zuge der weiteren Planung entscheiden, ob ein Ersatzneubau oder eine Ertüchtigung des Bestandsbauwerks die beste Lösung darstellt. Einen Ersatzneubau hatte der NLWKN 2022 in Otterndorf fertigstellt: die neue Hadelner Kanalschleuse als Multifunktionsbauwerk. Die Ertüchtigung eines bestehenden Sperrwerks setzt der NLWKN derzeit im Winsener Ortsteil Hoopte um: das Ilmenausperrwerk. Angesichts des ambitionierten Fahrplans sieht NLWKN-Betriebsstellenleiter Peter Schley erheblichen Mittel- und Personalbedarf: „Das vorhandene Personal etwa im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung ist mit dem Betrieb und der Instandhaltung der Anlagen bereits mehr als ausgelastet, zumal aufgrund des Alterungsprozesses der Anlagen der erforderliche Aufwand weiter zunehmen wird. Und auch im Bereich Planung und Bau sind wir heute nicht so breit aufgestellt, dass wir die erforderlichen Großprojekte parallel stemmen können“. Für diese Aufgabe baut der NLWKN deshalb derzeit am Standort Stade ein zweites Ingenieur-Team auf. Die neuen Küstenschützerinnen und Küstenschützer werden dabei von den erfahrenen NLWKN-Experten geleitet und eingearbeitet, die erfolgreich den Ersatzneubau der Hadelner Kanalschleuse realisiert haben. Bis auf das Ostesperrwerk, das sich im Eigentum des Bundes befindet, werden die betroffenen Sperrwerke allesamt vom NLWKN für das Land Niedersachsen betrieben und unterhalten.

„Klimafolgenanpassung ist eine zentrale Aufgabe“

Norden - „Die Klimakrise ist jetzt! Niedersachsen an die Folgen der Klimakrise anzupassen und diese so gut wie möglich abzumildern, ist eine zentrale Aufgabe für uns alle – auch und gerade für den NLWKN“, so Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer am Donnerstag (18.07.2024) in Norden (Landkreis Aurich). In der Direktion des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informierte er gemeinsam mit NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer und weiteren Fachleuten über aktuelle Projekte und Aufgaben des Landesbetriebs. Themen wie ein bestmöglicher Küsten- und Hochwasserschutz, die Wiedervernässung der Moore und das vom NLWKN durchgeführte Grundwasser-Monitoring sind allesamt unmittelbar vom Klimawandel beeinflusst. „Die Klimakrise ist jetzt! Niedersachsen an die Folgen der Klimakrise anzupassen und diese so gut wie möglich abzumildern, ist eine zentrale Aufgabe für uns alle – auch und gerade für den NLWKN“, so Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer am Donnerstag (18.07.2024) in Norden (Landkreis Aurich). In der Direktion des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) informierte er gemeinsam mit NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer und weiteren Fachleuten über aktuelle Projekte und Aufgaben des Landesbetriebs. Themen wie ein bestmöglicher Küsten- und Hochwasserschutz, die Wiedervernässung der Moore und das vom NLWKN durchgeführte Grundwasser-Monitoring sind allesamt unmittelbar vom Klimawandel beeinflusst. „Mit unseren umfangreich erhobenen Fachdaten sowie mit unseren Forschungs-, Planungs- und Bauprojekten setzen wir wichtige Impulse, damit Niedersachsen die Folgen der Klimakrise bewältigen kann“, erläutert Anne Rickmeyer. Seit seiner Gründung arbeite der Landesbetrieb aktiv an Forschungen zu den Themen Klimafolgenanpassung und Wassermanagement. Umwelt- und Klimaschutzminister Meyer betont: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NLWKN leisten einen zentralen Beitrag, um das Leben der Menschen hinter den Deichen zu schützen, genauso wie ihr Hab und Gut.“ Er fügt hinzu, dass das Land aufgrund der zunehmenden Bedeutung dieser Aufgaben den Landesbetrieb in Zukunft weiter stärken werde. Neben einem 43 Millionen Euro schweren Bau- und Finanzierungsprogramm für den Hochwasserschutz, aus dem in diesem Jahr mehr als 100 Hochwasserschutzvorhaben von Verbänden, Kommunen und dem Land fortgeführt oder neu begonnen werden können, unterstützt das Land Vorhaben wie ein integriertes und nachhaltiges Wassermengen-Management in den Kommunen, regionale Konzepte zur Nutzung von Grund- oder Oberflächengewässer und flexible Klimaanpassungsmaßnahmen mit der Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft“. Die Richtlinie hat ein Gesamtvolumen von knapp 32 Millionen Euro bis Ende 2026. Außerdem wird das Land für den natürlichen Hochwasserschutz verstärkt Bundesmittel für natürlichen Klimaschutz nutzen und stellt jährlich 10,6 Millionen Euro dauerhaft zusätzlich über das Sondervermögen Hochwasserschutz bereit. „Und was mich besonders freut“, so Minister Meyer, „im Haushaltsplan 2024 wurde für den NLWKN das Personal aufgestockt und der Deckel der Dauerstellen von 200 auf 400 insbesondere im Bereich des Küsten- und Hochwasserschutzes angehoben. Denn klar ist: Wir brauchen ausreichend Personal, das die geplanten Maßnahmen am Ende auch umsetzt. Darum stärken wir den NLWKN auch in den Folgejahren.“ Mit dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung bekommt der NLWKN 2025 weitere 50 zusätzliche Stellen, davon 30 im Bereich des Hochwasser- und Küstenschutzes. Außerdem fließen 4,4 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel an den NLWKN. Eine fortlaufende Verbesserung der personellen wie finanziellen Situation sei angesichts wachsender Aufgaben und Herausforderungen eben unabdingbar, so Direktorin Rickmeyer. So sei etwa das Arbeitsvolumen im landeseigenen Labor des NLWKN in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Allein über 23.900 Wasserproben sind hier im zurückliegenden Jahr untersucht worden. Noch 2021 waren es knapp unter 20.000 Proben. Insgesamt wurden anhand dieser Proben 2023 an den sieben NLWKN-Laborstandorten Aurich, Brake, Hildesheim, Lüneburg, Meppen, Stade und Verden zusammen über 512.000 Analysen durchgeführt – rund 60.000 Bestimmungen mehr als 2021. Gegenüber dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der durchgeführten Analysen sogar nahezu verdoppelt. Exemplarisch für die zahlreichen mit dem Klimawandel in Verbindung stehenden Aufgaben rückte der NLWKN beim Termin in Norden drei aktuelle Themen in den Fokus: die Entwicklung der Grundwasserstände, das Forschungsprojekt WAKOS rund um Extremereignisse an der Küste sowie die Vernässung von Mooren. Keine generelle Entwarnung beim Grundwasser Keine generelle Entwarnung beim Grundwasser Die Grundwasserstände haben sich zum Sommer 2024 deutlich erholt. Dafür sorgte das regenreiche Jahr 2023 und vor allem die Rekordniederschläge im Winter 2023/2024. „Von einer generellen Entwarnung oder Erholung der Grundwasserstände können wir aber nicht sprechen“, erklärt Dieter de Vries, Grundwasser-Experte im NLWKN. Eine positive Entwicklung sei nicht überall in Niedersachsen festzustellen. In verschiedenen Geeststandorten insbesondere der Lüneburger Geest registrierte der Landesbetrieb auch 2023 Absenkungen der Grundwasserstände. Der NLWKN beobachtet die Entwicklung weiterhin aufmerksam. Der sechste Sonderbericht im Rahmen des Grundwasserberichts Niedersachsen wird aktuell erarbeitet. Das öffentliche Interesse an der Entwicklung der Grundwasserstände steigt ebenfalls. Daher betreibt der NLWKN seit Sommer 2023 das Online-Portal Grundwasserstandonline : Dort können tagesaktuelle Entwicklungstrends beim Grundwasserstand anhand 161 ausgewählter Messstellen nachverfolgt werden – ein Angebot, das nicht zuletzt im niederschlagsreichen Winter angesichts hoher Wasserstände auch bei Hausbesitzern in den Fokus rückte. Aktuell prüft der NLWKN, das Angebot auszubauen und weitere Grundwassermessstellen in das Portal aufzunehmen. Sorgen bereitet den Wasserwirtschaftlern die langfristige Tendenz zu sinkenden Grundwasserständen, die Zunahme der sommerlichen Defizite und die möglichen künftigen winterlichen Überschüsse an Grundwasser. „In Zukunft muss regional mit größeren Schwankungen bei den Grundwasserständen gerechnet werden“, prognostiziert de Vries. Grundwasser- und Klimaexperten des NLWKN betonen daher, dass Strategien und Maßnahmen im Wassermanagement dieses zunehmende Ungleichgewicht zwischen saisonalem Angebot und den jeweiligen Bedarfen berücksichtigen müssen. WAKOS – Forschungsprojekt zur Klimafolgenanpassung in Ostfriesland WAKOS – Forschungsprojekt zur Klimafolgenanpassung in Ostfriesland Wasser und damit verbundene Naturgefahren stehen auch im Fokus von WAKOS, einem aktuellen Forschungsprojekt an der ostfriesischen Küste. „Im Zentrum stehen Fragen wie: Was passiert in Ostfriesland, wenn Sturmfluten und Starkregenereignisse gleichzeitig und über einen längeren Zeitraum auftreten? Wie kann ein kurzfristiges Risikomanagement gelingen und wie kann sich die Region langfristig den Herausforderungen durch den Klimawandel anpassen?“, skizziert Prof. Andreas Wurpts, Leiter der Forschungsstelle Küste in Norden, den Rahmen des Forschungsprojekts, das in diesem Jahr in seine zweite Phase gestartet ist. Gemeinsam mit anderen deutschen Forschungseinrichtungen untersucht die Forschungsstelle Küste des NLWKN, wie sich die Küstenregion gegenüber solcher Ereignisse oder Ereignisbündel in Zeiten des Klimawandels nachhaltig schützen kann und wie die morphologische Entwicklung im Insel und Küstenvorfeld zukünftig aussehen könnte. Hannoversche Moorgeest profitiert vom Weihnachtshochwasser Trotz der immensen Schäden durch das Hochwasser über den Jahreswechsel gibt es auch Vorhaben, die von den erheblichen Niederschlägen des Winters profitiert haben: Die Wiedervernässung der Niedersächsischen Moore. In Niedersachsen leitet der NLWKN mehrere große Moorprojekte, unter anderem das EU-LIFE+-Projekt Hannoversche Moorgeest nördlich der Landeshauptstadt. Dort sind bereits beachtliche Erfolge zu verzeichnen. „Die vier Moore in der Hannoverschen Moorgeest sind so nass wie lange nicht mehr“, freut sich Projektleiterin Susanne Brosch vom NLWKN. Trotz teils schwieriger Bodenverhältnisse sind inzwischen mehr als zwei Drittel der umfangreichen Bauarbeiten zum Regenwasserrückhalt erfolgreich umgesetzt worden. Torfmoose erobern sich bereits Stück für Stück ihr Terrain zurück. Gleichzeitig wird der CO 2 -Ausstoß erheblich reduziert. Der Abschluss der Maßnahmen ist für 2026/2027 geplant. „Niedersachsen hat als führendes Moorland eine besondere Verantwortung für den Klima-, Natur- und Artenschutz. Moore sind als unsere natürlichen Klimahelden ein wichtiger Kohlenstoffspeicher und insgesamt bedeutend für den Naturhaushalt“, betont Minister Meyer. „Darum haben wir im Niedersächsischen Klimagesetz ganz bewusst das Ziel aufgenommen, Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu reduzieren.“ Die niedersächsische Landesregierung plant eine „Steuerungseinheit Moorschutz“ beim NLKWN zur Vernässung von landeseigenen Flächen einzurichten. Einen Überblick über wichtige, 2023 vorangetriebene Projekte und Vorhaben des NLWKN finden Sie auf der NLWKN-Website unter www.nlwkn.niedersachsen.de/jb2023 Bildmotive und Grafiken zu den vorgestellten Themen stehen über nachfolgendem Link als Download zur Verfügung: Bildmotive und Grafiken zu den vorgestellten Themen stehen über nachfolgendem Link als Download zur Verfügung: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/JENfkXs77epjYm3 Passwort: NLWKN2024

Foerderaufruf_20240202.pdf

Aufruf zur Einreichung von Anträgen zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung des Wassermanagement an Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom: 02.02.2024 1. Kurzinformation Mit dem Aufruf zur Antragstellung unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Maßnahmen, die den natürlichen Wasserhaushalt stärken und das Wasser in der Fläche zurückhalten sowie Umsetzungen von Vorhaben, die den Ausbau des regionalen Wassermanagements fördern. Das Haushaltsgesetz 2024 einschließlich des Haushaltsplanes und die hier getroffenen Rahmenbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für die Förderung. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind unter anderem Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. 3. Themen (Gegenstand der Förderung) Planung, Bau und grundhafte Sanierung von Anlagen sowie Vorhaben, mit denen der natürliche Wasserhaushalt gestärkt oder das Wasser in der Fläche zurückgehalten wird und die gleichermaßen den ordnungsgemäßen Wasserhaushalt sicherstellen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Konzepte für die oben genannten Vorhabenarten. Das können Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser oder von Abwasser, die Reaktivierung kleinerer Stausysteme oder andere geeignete Maßnahmen sein. Förderfähig sind Ausgaben für Investitionen (Planung und Bau), die in dem 1 Zuwendungsvertrag zugrunde liegenden Bauunterlagen veranschlagt sind. Personal- und Sachkosten sind nur förderfähig soweit sie dem Antragsteller zusätzlich im Rahmen des Projektes entstehen. Die Förderung wird aus Landesmitteln gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4. Antragstellung/ Verfahren Einreichung Förderungen nach diesem Förderaufruf werden nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des, den Antragsberechtigten per E-Mail zugesandten, Vordrucks einschließlich einer entsprechenden Projektskizze gewährt. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen (siehe Antragsvordruck) versehen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2, Referat 21 Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Anträge können ab dem Tag der Bekanntgabe dieses Förderaufrufs bis spätestens zum 02.04.2024 eingereicht werden. Die Anträge sind im Original einzureichen, Sie können diese aber auch vorab per E- Mail übersenden. E-Mail: Wassermanagement@mwu.sachsen-anhalt.de Abwicklung: Die Zuwendungen werden gewährt nach §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Antragsteller/innen, die dem Vergaberecht unterliegen, haben bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem jeweiligen speziellen Vergaberegime anzuwendenden Vergabevorschriften zu beachten. Für die Begünstigten gelten zudem die Vorgaben nach Nummer 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) sowie nach Nummer 1 der baufachlichen Nebenbestimmungen zur Vergabe und Ausführung (NBest-Bau). 2 Was die Anforderung und Verwendung der Zuwendung, die Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers, der Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die Erstattung der Zuwendung und Verzinsung betrifft, gelten ebenfalls die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) sowie die baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau). 5. Höhe und Laufzeit der Förderung Es werden Vorhaben mit einer Laufzeit bis längstens 31.12.2028 gefördert. Eine Verlängerung der Vorhaben über diesen Zeitraum hinaus ist grundsätzlich nicht möglich. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht zulässig. Für die Förderung aus diesem Aufruf stehen vorbehaltlich des verkündeten Haushaltsgesetzes 2024 insgesamt 16,5 Mio. EUR (bis 2028) aus Landesmitteln zur Verfügung. Im Jahr 2024 stehen Barmittel in Höhe von (i. H. v.) 2 Mio. EUR zur Verfügung und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 14,5 Mio. EUR, kassenwirksam bis 2028. Die Zuwendung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Anteilsfinanzierung i. H. v. bis zu 100% gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag, entsprechend der anerkannten Ausgaben, begrenzt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel im jeweiligen Einzelfall über die konkrete Förderhöhe bzw. -summe. Bei Fragen zur Antragstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an: Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2, Referat 21 Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: +49 (0) 391/567 1548 E-Mail: Wassermanagement@mwu.sachsen-anhalt.de Der Antragsvordruck und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-GK) sowie der baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) welche zum verbindlichen Bestandteil des Zuwendungsvertrages gemacht werden sind dem Aufruf beigefügt. 3

Willingmann spricht sich für Abschöpfung von Zufallsgewinnen aus

Aufgrund stark gestiegener Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs haben Energieerzeuger einen erheblichen Gewinnzuwachs verbucht. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterstützt deshalb die Pläne der Bundesregierung, diese entstandenen Zufallsgewinne zur Finanzierung der staatlichen Hilfen für Haushalte und Unternehmen abzuschöpfen. „Es steht außer Frage, dass Unternehmen, die in diesen Zeiten mit Energie unerwartete und unverdiente Gewinne machen, sich an den Kosten der Krise beteiligen müssen. So kann die Last auf Staats- und Landeshaushalt minimiert werden“, erklärte Willingmann im Rahmen einer Aktuellen Debatte am Donnerstag im Landtag. Der Minister wies zugleich darauf hin, dass es nicht darum gehe, den Unternehmen die finanzielle Basis zu entziehen. „Sie benötigen weiterhin Kapital, um in die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von Energie zu investieren.“ Aller Voraussicht nach wird das Bundeskabinett am Freitag dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden; Bundestag und Bundesrat werden den Entwurf in ihren Dezembersitzungen beraten und abstimmen. Die Abschöpfung der Zufallsgewinne soll zur Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Haushalte dienen; sie könnte rückwirkend zum 1. September 2022 erfolgen. Willingmann betonte am Donnerstag im Landtag, dass die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung inzwischen fast 300 Milliarden Euro umfassen. Der Bundesrat hatte Anfang der Woche grünes Licht für die Dezember-Soforthilfe gegeben. Mit dieser übernimmt der Bund für private Haushalte, Unternehmen und soziale Einrichtungen die Zahlung eines Abschlags von den Heizkosten im Dezember. Anfang kommenden Jahres sollen zudem die Preise für Erdgas und Fernwärme auf 12 beziehungsweise 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Strom sollen private Haushalte ab kommenden Jahr maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zahlen. „Im Ergebnis werden alle Verbrauchergruppen ab Dezember diesen Jahres wirksam durch die Bundesregierung entlastet“, betonte Willingmann. „Ich bin optimistisch, dass auch die Maßnahmen, die noch beschlossen werden müssen, zeitnah ergriffen werden.“ Sachsen-Anhalt werde den Bund unterstützen und im engen Austausch auf bestmögliche Lösungen hinwirken. Zugleich strich der Minister heraus, welche Fortschritte in den vergangenen Monaten in Sachen Gas-Versorgung erreicht worden seien: volle Gasspeicher, zuverlässige Steigerungen der Gaslieferungen aus verschiedenen europäischen Ländern und die in dieser Woche erfolgte Fertigstellung des ersten LNG-Terminals in Wilhelmshaven. Bereits im Dezember soll das Terminal erste Lieferungen erhalten. Dies zeige deutlich, wie kraftvoll Deutschland auf die Krise reagiere: „Ergänzt um die erheblichen Einsparleistungen des privaten und industriellen Verbrauchs zeigt sich, dass wir in dieser Krise zusammenrücken und auch innovative Lösungen, namentlich in der Industrie, gefunden werden. Daher besteht weder zu Alarmismus noch zu Aktionismus Grund“, sagte Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.

Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (ADF) A 100/A 115 in Berlin

ID: 1613 Ergänzungstitel des Vorhabens: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, RF Dresden - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+879,320, A 100, RF Hamburg - Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+970,352, A 115 - Bau-km 0+150 bis Bau-km 1+051,220 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, diese vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, - Vorhabenträgerin - beabsichtigt den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) - A 100, Richtungsfahrbahn Dresden - Bau-km 0+000 (Betr.-km 6,091) bis Bau-km 0+879,320 (Betr.-km 7,042), A 100, Richtungsfahrbahn Hamburg - Bau-km 0+000 (Betr.-km 7,042) bis Bau-km 0+970,352 (Betr.-km 6,002), A 115 - Bau-km 0+150 (Betr.-km 26,710) bis Bau-km 1+051,220 (Betr.-km 27,641) und hat dazu unter Vorlage der Planunterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) die Planfeststellung für dieses Vorhaben gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.04.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Str. 72-78, 04109 Leipzig. Anhörungsbehörde: Fernstraßen-Bundesamt Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland http://www.fba.bund.de Zuständige Abteilung der Behörde: Referat P2 - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Homepage: https://www.deges.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin) Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Hohenzollerndamm 174-177 Dienstgebäude 10713 Berlin Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag                           von 09:00 bis 13:00 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern: 030 9029‑15117 bzw. 030 9029‑15122, mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation, dass erstens zur Wahrung des Gesundheitsschutzes die Auflagen der jeweils gültigen SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten, zweitens zum Betreten des vorgenannten Dienstgebäudes das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und die Einhaltung der Abstandsregeln verpflichtend ist und drittens die Einsichtnahme in einem Raum stattfindet, der nur einzeln oder von Personen, die demselben Haushalt angehören, betreten werden kann Eröffnungsdatum der Auslegung 16.01.2023 Enddatum der Auslegung 15.02.2023 Auslegung in Teupitz Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Schenkenländchen Markt 9 Bürgerbüro/Besprechungsraum 15755 Teupitz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag                                             von 09:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag                                       von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mit der Empfehlung, dass zur persönlichen Einsichtnahme der Unterlagen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 033766/689-0 erfolgt, und mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass dieser Raum durch die Bürgerinnen und Bürger nur einzeln betreten werden kann, zudem zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise des Amtes Schenkenländchen zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – im Amt Schenkenländchen erfragt werden sollten Eröffnungsdatum der Auslegung 16.01.2023 Enddatum der Auslegung 15.02.2023 Auslegung in Heidesee (OT Friedersdorf) Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Heidesee Lindenstraße 14b Verwaltungsgebäude/Bauamt 15754 Heidesee (OT Friedersdorf) Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag                            von 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr und 16:30 bis 18:00 Uhr, Donnerstag                       von 13:00 bis 16:30 Uhr, Freitag                               von 09:00 bis 11:30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung weiterer Termine unter den Telefonnummern 033767/795 417 oder 033767/795 419, mit der gesonderten Maßgabe bezüglich der Pandemiesituation (SARS-CoV-2), dass zur Wahrung des Gesundheitsschutzes etwaige Anpassungen der Servicezeiten und gegebenenfalls Verhaltensvorschriften in öffentlichen Gebäuden aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen im Land Brandenburg beziehungsweise der Gemeinde Heidesee zu beachten sind und vorsorglich – vor Wahrnehmung der Einsichtnahme – in der Gemeinde Heidesee erfragt werden sollten Eröffnungsdatum der Auslegung 23.01.2023 Enddatum der Auslegung 22.02.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.01.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Vorhabendetailseite Dokumente Bekanntmachung vom 24.11.2022 über die Auslegung des Planes für das oben genannte Vorhaben und Unterrichtung der Öffentlichkeit Erörterungstermin Bekanntmachung über die Erörterung der gegen den Plan der Vorhabenträgerin erhobenen Einwendungen, abgegebenen Stellungnahmen und Äußerungen Bekanntmachung vom 29.02.2024

Kommunale Grünentwicklung von 1920 bis 1948

Von 1920 bis 1925 Von 1926 bis 1935 Von 1935 bis 1945 Von 1945 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Stadtgartendirektor Albert Brodersen war nun bis zu seinem Ausscheiden 1925 als Stadtgartendirektor Leiter der Abteilung “Parkanlagen und Bestattungswesen”. In den 20 Bezirken wurden Bezirksgartenämter eingerichtet. Der Stadtgartendirektor war zuständig für die allgemeinen Richtlinien der Pflege und Unterhaltung aller öffentlichen Anlagen und Anpflanzungen, einschließlich der Friedhöfe sowie für die Aufsicht und Bewirtschaftung aller gemeindlichen Pflanzenanzuchtstätten, die Beschaffungen von Bedarfsartikeln und die Regelung grundsätzlicher Arbeiterangelegenheiten. Der Stadtgartendirektor hatte die von den Bezirksgartenämtern aufgestellten Entwürfe für Neuanlagen zu prüfen, insbesondere deren Kostenvoranschläge und Haushaltspläne. Bis auf den Großen Tiergarten (bis 1954 bei der Tiergarteninspektion) wurde die Pflege und Unterhaltung aller Park- und Grünanlagen den Bezirken übertragen. 1921 gab es 1.339 ha Parks, Grünanlagen und Schmuckplätze (1,5% des Berliner Stadtgebietes). Zur Beschäftigung der vielen Arbeitslosen nach dem verlorenen I. Weltkrieg, verursacht durch die Auflösung des Militärs, den Zustrom vieler Flüchtlinge und vor allem durch die sich abzeichnende Weltwirtschaftskrise wurde 1921 von Berlins Oberbürgermeister Gustav Böß (1871-1946) ein Notstandsprogramm in Höhe von 45 Mio. RM eingeleitet. An der Finanzierung hatten sich neben der Stadt auch das Reich und der preußische Staat beteiligt. Das Programm umfasste den Bau von 43 großen Projekten von Spiel- und Tummelplätzen bis zu Parkanlagen. Bis 1924 wurden die zwölf größten Projekte fertiggestellt. 1920-1923 entstand der 160 ha große Volkspark Jungfernheide, entworfen vom Charlottenburger Bezirksgartendirektor Erwin Barth. Der Treptower Bezirksgartendirektor Ernst A. Harrich (1886-1941) schuf zwischen 1919 und 1931 den mit 175 ha größten Volkspark in Berlin, den Volks- und Waldpark Wuhlheide. Daneben wurden der 13 ha große Volkspark Mariendorf (1923-24) und der nur wenige Jahre bestehende 30 ha große Volkspark Tempelhofer Feld (1921-27) geschaffen. Die Volksparks zeichneten sich durch vielfältige Nutzungsangebote aus. Alle Kreise der Bevölkerung sollten zu jeder Jahreszeit genügend Raum und Gelegenheit zum Aufenthalt in den Volksparks haben. Hier sollten sie sich mit Spiel und Sport ausleben können, aber auch Raum zu beschaulichem Ausruhen finden. Statt “Zierwert” sollten sich die Volksparks durch “Nutzwert” auszeichnen. Für die Fortsetzung der Notstandsarbeiten von 1924 bis 1927 wurden noch einmal 35 Mio. RM bereitgestellt. Zeitweilig wurden bis zu 8.000 Arbeitslose beschäftigt. Neben den Volksparks entstanden in dieser Zeit auch viele kleinere Parkanlagen: der 10 ha große Lietzenseepark (1912-20 von E. Barth), der 2 ha große Brixplatz (1919-21 von E. Barth), die 7,5 ha großen Grünanlagen mit Freibad am Plötzensee (1923 von R. Germer), den 6 ha großen Südpark in Spandau (1923 von R. Woy), der 9 ha große Fischtalpark (1925-29 von M. Dietrich) sowie der 5 ha große Schulenburgpark in Neukölln (1924 von O. Wagler). Seit 1920 konnten Berlins Grünanlagen um 1.300 ha erweitert werden. 1926 folgte Erwin Barth (1880-1933) in das Amt des Stadtgartendirektors. Barth war ab 1912 Gartendirektor und ab 1920 Bezirksgartendirektor in Charlottenburg. In den fast vier Jahren seiner Tätigkeit als Berliner Stadtgartendirektor gestaltete Barth in den Innenstadtbezirken mehrere Stadtplätze um und entwarf die Grünanlage im zugeschütteten ehemaligen Luisenstädtischen Kanal in den Bezirken Mitte und Kreuzberg. Am 22. Juni 1929 konnte er den fertiggestellten Volkspark Rehberge der Bevölkerung übergeben, der ab 1926 im Bau war. Am 1. Oktober 1929 folgte Barth dem Ruf der Technischen Hochschule Berlin und konnte als erster Ordinarius seines Faches in Deutschland den Lehrstuhl für Gartenkunst an der Landwirtschaftlichen Fakultät besetzen. Neue Maßstäbe für die Freiraumpolitik der Weimarer Republik setzte auch das “Gesetz zur Erhaltung des Baumbestandes und die Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit vom 22. Juli 1922”, mit dem auch Parkanlagen rechtlich geschützt werden konnten. Entsprechend der neuen Bauordnung von 1925 stellte das Amt für Stadtplanung, das Martin Wagner (1885-1957) als Stadtrat 1926 bis 1933 leitete, einen Generalbebauungsplan auf, dem u.a. 1929 der Entwurf für einen Generalfreiflächenplan von Koeppen und Wagner folgte. Die Berechnungsgrundlagen hierzu stammten von Wagners 1915 der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin vorgelegten Dissertation: “Das sanitäre Grün der Städte – ein Beitrag zur Freiflächentheorie”. Der Generalfreiflächenplan versuchte, ein ideales Freiflächensystem auf Berlin anzuwenden. Ein grüner Ring und Hauptgrünzüge bildeten ein großes Verbundsystem von Wäldern, Heiden, Rieselfeldern, Wiesengründen und Parks. Grünverbindungen schufen den Zusammenhalt zwischen Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Flusstälern und begrünten Wasserläufen sowie Seenketten unter weitgehender Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten. Nach sechsjähriger Vakanz wurde das Amt des Stadtgartendirektors am 15. Dezember 1935 mit Joseph Pertl (1899-1989) aus Mannheim wieder neu besetzt. 1940 wurde Pertl zum Stadtrat und Dezernenten befördert. Damit unterstanden ihm neben der Gartenverwaltung und dem Bestattungswesen auch die Verwaltung der Forsten und der Stadtgüter. Das Amt des Stadtgartendirektors bliebt ab 1940 unbesetzt. In dieser Zeit wurde u.a. der “Ehrenhain” (später Volkspark) Hasenheide (1936) gebaut und die Straße “Unter den Linden” mit Silberlinden bepflanzt, der Hochmeisterplatz umgestaltet und die Grünanlage am Halensee neugebaut. In den Kriegsjahren ab 1941 wurden Luftschutzbunker auch in Grünanlagen gebaut (z.B. Hochbunker im Humboldthain und im Friedrichshain). Während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 wurde die Arbeit der bezirklichen Gartenämter erschwert durch Mangel an Arbeitskräften, Fahrzeugen, Geräten, Materialien und Geld. Im Rahmen von “Kriegsmaßnahmen” mussten insbesondere in den Gärtnereien und Baumschulen Gemüse und Obst produziert werden. Wegen seiner engagierten Mitgliedschaft in der NSDAP wurde Pertl 1945 entlassen. Am 30. Januar 1937 beauftragte Adolf Hitler Albert Speer zum “Generalbauinspektor für die Neugestaltung der Reichshauptstadt”. Hauptprojekt waren die 120 m breite Ost-West-Achse und eine ebenso breite Nord-Süd-Achse, an deren Schnittpunkt ein 400 × 1.200 m großes Becken entstehen und eine “Große Halle des Volkes” mit fast 300 m Höhe sich überdimensional erheben sollte. Außer einzelnen Grundstücksabräumungen wurde nichts von diesem gigantischen Vorhaben realisiert. Aus dem Büro des Generalbauinspektors stammt auch der von Hentzen 1937 erarbeitete “Natürliche Grünflächenplan” für Berlin, bei dem die natürlichen Landschaftsschönheiten miteinander verbunden in ein zusammenhängendes Grünsystem gebracht werden sollten. Der Grunewald sollte als landschaftlich geprägter Erholungspark umgestaltet werden. Durch den II. Weltkrieg wurden 338.000 Wohnungen total zerstört (ein Drittel des Gesamtbestandes), Hunderttausende Wohnungen wurden erheblich beschädigt. 80 Mio. m³ Trümmerschutt lagen in der Stadt. Von den ehemals 4,4 Mio. Einwohnern waren nur 2,8 Mio. Einwohner übrig geblieben. Was von den Parks und Grünanlagen nicht schon durch Bunker und Schützengräben, Barrikaden, Bomben und Granaten sowie durch die Kampfhandlungen selbst vernichtet war, wurde anschließend von der Bevölkerung gerodet, um Heizmaterial zu beschaffen. 2.200 ha Grünanlagen waren verwüstet. Der Westteil der Stadt verlor damals ca. 110.000 Straßenbäume. Berlin hatte seine Hauptstadtfunktion verloren. Durch den II. Weltkrieg und seine Folgen erlitt das Berliner Gartenwesen den größten Rückschlag seit seinem Bestehen. Im Sommer 1945 wurde das Hauptamt für Grünplanung und Gartenbau eingerichtet, mit Reinhold Lingner (1902-1968) als Leiter. Nun mussten die unmittelbaren Kriegsschäden behoben werden. Die Beseitigung des Trümmerschuttes führte zur Aufschüttung von Trümmerbergen, teilweise auch in den Grünanlagen (z.B. Humboldthain, Friedrichshain, Hasenheide). 1948 zerbrach die Einheit der Stadt. Berlin – Hundert Jahre Gartenbauverwaltung Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin

Haushaltspläne der FHH

Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH. Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).

Finanzielle Förderung für den Schutz von Synagogen und jüdischen Gemeindeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat dem Entwurf einer Zusatzvereinbarung zum Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt zugestimmt. Die Vereinbarung, Vertragspartner sind das Land Sachsen-Anhalt und die jüdischen Gemeinden, beinhaltet die Förderung von baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen an Synagogen und anderen Einrichtungen, die dem jüdischen Gemeindeleben im Bundesland dienen. Die mit der Zusatzvereinbarung gewährten Finanzmittel werden für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt empfiehlt.   Darüber hinaus enthält die Zusatzvereinbarung die pauschalierte Förderung von Bewachungsleistungen innerhalb des jeweiligen Synagogen- oder Einrichtungsgeländes. Pro Jahr und Einrichtung werden dafür bis zu 50.000 Euro bereitgestellt.   Im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/21 sind im Haushaltsjahr 2020 zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen insgesamt 890.000 Euro und im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 1.535.000 Euro eingeplant.   Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: ?Der Anschlag in Halle am 9. Oktober 2019 war eine Zäsur. Mit der Zusatzvereinbarung, die in konstruktiver und enger Abstimmung des Ministeriums mit den jüdischen Gemeinden erstellt wurde, sichern wir der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt die angekündigte finanzielle Unterstützung für bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen und Bewachungsmaßnahmen zu. Die Synagogen und jüdischen Gemeinderäume im Land benötigen einen besonderen Schutz, um den Gläubigen eine angstfreie und sichere Glaubensausübung zu gewährleisten.?   Nach der Billigung des Entwurfs durch die Landesregierung kann die Zusatzvereinbarung von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.   Hintergrund: Vor dem Hintergrund des Anschlags in Halle (Saale) am 09.10.2019 wurde die Polizeipräsenz zum Schutz Jüdischer Einrichtungen/Synagogen bzw. Moscheen in Sachsen-Anhalt erhöht. Seit dem Anschlag finden auf verschiedenen Ebenen fortlaufend intensive und vertrauensvolle Gespräche mit den jüdischen Gemeinden auf Grundlage der vom Landeskriminalamt (LKA) erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen statt. Hierbei wurden und werden u.a. in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei ? sowohl die Behördenleitung der Polizeiinspektionen als auch die der Reviere ?, dem Innenministerium und jeder jüdischen Gemeinde in Sachsen-Anhalt individuell zugeschnittene Schutzkonzepte besprochen, erörtert und abgestimmt.   Die vom LKA erstellten konkreten Gefährdungsbeurteilungen werden fortgeschrieben. Des Weiteren ist vereinbart, dass die sicherheitspolitischen Gespräche mit den jüdischen Gemeinden anlassbezogen und regelmäßig durchgeführt werden. Darüber hinaus stehen die Behördenleitungen der Polizeiinspektionen den Gemeinden jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.   Die Polizeiinspektionen im Land Sachsen-Anhalt führen darüber hinaus fortlaufend nach eigener Lagebeurteilung Maßnahmen, wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen oder Gespräche zu möglichen Gefährdungslagen, durch. Die Durchführung von Schutzmaßnahmen findet anlassbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen Erkenntnislage statt. Über die Art und Weise der bereits bestehenden und weiterführenden Schutzmaßnahmen der in Rede stehenden Objekte können öffentlich keine weiteren Aussagen getroffen werden, um die Wirksamkeit des Schutzkonzeptes nicht zu gefährden.                   Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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