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Fast 42 Milliarden Euro Subventionen schaden dem Umweltschutz

Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die ⁠ UBA ⁠-Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie  ⁠ Klimaschutz ⁠ und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.

Ökologische Finanzreform

Das Konzept des Umweltbundesamtes sieht erstmals vor, Nachhaltigkeit über fiskalische Instrumente hinaus zur Grundlage der staatlichen Haushaltspolitik zu machen.

Haushaltspläne der FHH

Der Hamburger Haushalt - Übersicht der Haushaltspläne der FHH. Die Freie und Hansestadt Hamburg plant und steuert den Einsatz finanzieller Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mithilfe des Haushalts. Haushaltspläne werden vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beraten und beschlossen. Jeder Haushalt gilt für ein Kalenderjahr, aber seit einiger Zeit werden regelmäßig Haushalte für zwei Jahre gleichzeitig aufgestellt und beschlossen (Doppelhaushalte).

Costs of Natural Hazards (ConHaz)

Das Projekt "Costs of Natural Hazards (ConHaz)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Ökonomie durchgeführt. Objective: Cost assessments of damages of natural hazards supply crucial information to policy development in the fields of natural hazard management and adaptation planning to climate change. There exists significant diversity in methodological approaches and terminology in cost assessments of different natural hazards and in different impacted sectors. ConHaz provides insight into cost assessment methods, which is needed for an integrated planning and overall budgeting, and to prioritise policies. To strengthen the role of cost assessments in natural hazard management and adaptation planning, existing approaches and best practices as well as knowledge gaps are identified. ConHaz has three key objectives. The first objective is to compile state-of-the-art methods and terminology as used in European case studies, taking a comprehensive perspective on the costs of natural that includes droughts, floods, storms, and alpine hazards. ConHaz also considers various impacted economic sectors such as housing, industry and transport, and non-economic sectors such as health and nature. It will consider single and multi-hazards, leading to direct, indirect and intangible costs. ConHaz moreover looks at costs and benefits of risk-prevention and emergency response policies. The second objective of ConHaz is to evaluate the compiled methods. The analysis addresses theoretical issues, such as the principal assumptions that underlie economic valuation of damage types, as well as practical issues, such as the qualifications needed for data collection and quality assurance. ConHaz also looks at the reliability of the end result by considering the accuracy of cost predictions and best-practice-methods of validation. A central issue of the evaluation is to compare available methods with end-user needs. The third objective of ConHaz is to synthesize the results and give recommendations according to current best practice as well as to resulting research needs.

Copedec IV

Das Projekt "Copedec IV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Franzius-Institut für Wasserbau und Küsteningenieurwesen durchgeführt. Die 4. internationale Konferenz fuer Hafen- und Kuestenwasserbau in Entwicklungslaendern (Copedec IV) wird 1995 in Rio de Janeiro, Brasilien, mit Unterstuetzung durch den BMFT durchgefuehrt. Das Franzius-Institut wurde durch den BMFT beauftragt, die mit der Planung und Durchfuehrung anfallenden Aufgaben abzuwickeln. Der Kostenkalkulation liegt das Angebot des Franzius-Instituts an den BMFT vom 21.2.1992 KO/AS zugrunde. Die in Zeile 0842 jeweils angegebenen sonstigen saechlichen Verwaltungsausgaben, deren Bewirtschaftung vereinbarungsgemaess durch das Franzius-Institut uebernommen werden soll, entsprechen dem anlaesslich einer Besprechung beim BMFT in Bonn am 6.11.1991 mit den Organisatoren der Konferenz diskutierten Haushaltsplan (Bilateral CO-Sponsor Budget).

Trinkwasserhygiene - Water Safety Plan (WSP -Plan für sauberes Trinkwasser) in Haushalten

Das Projekt "Trinkwasserhygiene - Water Safety Plan (WSP -Plan für sauberes Trinkwasser) in Haushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Trinkwasserhygiene - Water Safety Plan (WSP -Plan für sauberes Trinkwasser) in Haushalten

Anforderungen der Naturschutzverwaltung und der Gemeinden an den Landschaftsplan

Das Projekt "Anforderungen der Naturschutzverwaltung und der Gemeinden an den Landschaftsplan" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachrichtung Landschaftsplanung, Fachgebiet Landnutzung und Landschaftsplanung durchgeführt. Ausgangspunkt der Arbeit ist das Dilemma des Landschaftsplans, dessen Ursache in sich widersprechenden Anforderungen und Erwartungen des Naturschutzes und der Gemeinden gesehen wird. Detaillierte Anforderungsprofile liegen nur von Seiten des Naturschutzes vor. Erwartungen und Anforderungen der Kommunen an die Landschaftsplanung sind bislang kaum untersucht worden. Hier setzt die vorliegende Arbeit an, indem sie die Rahmenbedingungen darstellt, unter denen kommunale Landschaftsplanung stattfindet. Hierzu zählen vor allem Kommunalverfassungen, Aufgabenspektrum und finanzielle Situation der Gemeinden sowie das Verhältnis der Landschaftsplanung zur Bauleitplanung und zur kommunalen Entwicklungsplanung. Auf dieser Grundlage werden insgesamt neun Fallstudien in Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen durchgeführt. Sie bestehen aus halbstrukturierten Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, Naturschutzbehörden und Planungsbüros sowie der Analyse von Landschafts- und Haushaltsplänen. Die Ergebnisse aus den Fallstudien werden vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Literatur diskutiert. Im Vordergrund steht dabei die Doppelfunktion des Landschaftsplans als Fachplan für den Naturschutz und als Beitrag zur kommunalen Entwicklungsplanung. Es wird vorgeschlagen, den Landschaftsplan zu einem Planungsinstrument weiterzuentwickeln, das durch Konzentration auf kommunale Handlungsfelder und Problemschwerpunkte staatliche Naturschutzkonzeptionen ergänzt.

Was kosten Radverkehr, Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Autoverkehr eine Kommune? - Entwicklung und Anwendung einer Methode für den Vergleich von Einnahmen und Ausgaben verschiedener Verkehrsmittel anhand von kommunalen Haushalten

Das Projekt "Was kosten Radverkehr, Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und Autoverkehr eine Kommune? - Entwicklung und Anwendung einer Methode für den Vergleich von Einnahmen und Ausgaben verschiedener Verkehrsmittel anhand von kommunalen Haushalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Verkehrswesen, Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrssysteme durchgeführt. Während über die Kosten des MIV wenig diskutiert wird, stehen Ausgaben für den Radverkehr, Fußverkehr und des ÖPNV regelmäßig unter Rechtfertigungsdruck gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Ein Grund dafür ist, dass die tatsächlichen Kosten, d.h. die Investitions- und Betriebskosten für Straßen, Wege, Parkplätze, Ampeln etc. nicht für einzelne Verkehrsmittel aufgeschlüsselt werden. Außerdem existieren wesentliche Unterschiede in der haushälterischen Berücksichtigung, die bestimmte Verkehrsmittel systematisch benachteiligt. In dem Projekt soll eine Methode entwickelt werden, mit der aus den Haushaltsplänen die Ausgaben und Einnahmen für Investitionen und Betrieb differenziert nach Verkehrsmitteln (Radverkehr, Fußverkehr, MIV, ÖPNV) in einer Stadt angegeben und einander gegenübergestellt werden können. Damit sollen eine Versachlichung der Diskussion erreicht werden, die nicht nur die Position des Radverkehrs wie des Umweltverbundes insgesamt stärkt, sondern auch die Akzeptanz und Effektivität von Maßnahmen im Radverkehr steigert. Dadurch wird eine sozial- und umweltverträgliche integrierte Verkehrspolitik gefördert. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020.

Green Budgeting: Haushaltspolitik als Instrument der Umweltlenkung

Das Projekt "Green Budgeting: Haushaltspolitik als Instrument der Umweltlenkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Unter dem Begriff des Green Budgeting adressiert der European Green Deal die öffentliche Finanzpolitik. Mit dem Begriff geht es darum, auch über die bekannte Umweltlenkung qua Einnahmeinstrumente hinaus die öffentliche Haushaltspolitik auf ökologische Nachhaltigkeit und auf umwelt- und klimapolitische Ziele auszurichten. In einem ersten Arbeitsschritt sollen die Bereiche öffentlicher Haushaltspolitik identifiziert werden, in denen sich die Frage einer stärkeren Nachhaltigkeitsorientierung stellt: (langfristige) Haushaltsplanung, öffentlichen Investitionen/Konjunkturprogrammen, Subventionen und Steuervergünstigungen und öffentliche Beschaffung. Dabei sind sowohl die unterschiedlichen föderalen Ebenen der Bundesrepublik als auch die verschiedenen Behördenebenen zu berücksichtigen. Sodann sind in einem zweiten Arbeitsschritt die Bereiche zu identifizieren, die durch eine ökologische Steuerung zu einer vergleichsweisen großen Umweltentlastung führen können, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Ausgabenzwecks. Dabei sind gerade auch Zielmarken zu berücksichtigen, an die sich die Bundesrepublik in internationalen Abkommen oder durch nationale Gesetze gebunden hat (Paris Agreement, SDGs, Klimaschutzgesetz).In einem dritten Arbeitsschritt sind schließlich konkrete, praktisch anwendbare Nachhaltigkeitskriterien und Indikatoren zu entwickeln, die es den jeweiligen Entscheidungsträgern erleichtern ökologisch nachhaltige Haushalte aufzustellen und zu vollziehen. Es sind ökologische Steuerungsinstrumente zu prüfen und zu entwickeln, die ein Greening der Haushalte erreichen können. Dieser Arbeitsschritt stellt den Kern des Projektes dar und soll im Ergebnis zu konkreten Politikvorschlägen führen. In einem vierten Arbeitsschritt sind die möglichen Hemmnisse bei der praktischen Implementation der vorgeschlagenen Kriterien/Indikatoren zu identifizieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Nachhaltige Regionalentwicklung durch ein regionales (Transformations-) Management und interkommunale Kooperation durch konkrete Bürgerprojekte

Das Projekt "Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Nachhaltige Regionalentwicklung durch ein regionales (Transformations-) Management und interkommunale Kooperation durch konkrete Bürgerprojekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeinde Alheim - ZuBRA 2030+ durchgeführt. ZuBRA 2030+ kooperativ mehr erreichen! Die Vision für die Region ZuBRA 2030+ ist eine nachhaltige Regionalentwicklung durch die gelebte interkommunale Kooperation, die sowohl von Verwaltung und Politik als auch von der Bürgerschaft getragen wird. Der interkommunale Verbund wird von drei auf sechs Kommunen erweitert. Ein regionales Akteursnetzwerk bildet eine tragfähige Basis zur Verstetigung des begonnenen Prozesses und erhöht die Resilienz gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen und Strukturwandel. Ziel ist die Konzeptionierung eines regionalen Managements und die Erarbeitung einer Projektliste mit hohem Realisierungspotenzial. In den beiden Handlungsfeldern 'Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)' und 'Zukunftsfähige Sanierung' werden Projektideen konzeptionell ausgearbeitet. Der Prozess wird in drei Gremien voran gebracht, die von Wissenschaft und Moderation begleitet werden: In der Runde der Bürgermeister, im Bildungsrat und der Arbeitsgruppe 'Zukunftsfähige Sanierung'. Damit wird die Vorgehensweise eines ZuBRA 2030+-Managements praxisnah vorbereitet. Die Bürgermeister haben mittlerweile in allen Stadt- und Gemeindeparlamenten einen Beschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit und ein Startbudget für das ZuBRA 2030+-Management erwirkt. Im Handlungsfeld BNE wurde der Bildungsrat etabliert, der ein erstes gemeinsames Projekt durchführen konnte: ein Planspiel, in dem Kinder und Jugendlichen aus vier Schulen für drei Tage ein ZuBRA-Jugendparlament bildeten und ihre Ideen für ihre Region diskutiert haben ('Pimp your region!' in Kooperation mit Politik-zum-Anfassen e.V.). Für das kommende Jahr ist ein Aktionsjahr 'Gesund leben in der Region' unter Beteiligung von Schulen und KITAs in Vorbereitung. Im Handlungsfeld Sanierung wurden für 5 der 6 Kommunen Anträge für die 'Energetische Quartierssanierung' (KfW-Programm 432) gestellt. Zudem werden in der Arbeitsgruppe Projekte für beispielhafte Sanierungen von Fachwerk diskutiert. In einem potenziellen Reallabor in Phase 3 des Wettbewerbs Zukunftsstadt soll das Management etabliert und bei bisher noch nicht beteiligten Akteursgruppen eingeführt werden. Ziel wird es sein, das ZuBRA 2030+-Management weiter auszubauen, durch weitere Förderprogramme personell zu stärken und langfristig zu verankern. Es bildet den Motor und Koordinator zur Umsetzung der vorbereiteten Projekte und Aktionen in den beiden Handlungsfeldern, die die interkommunale Kooperation in der Region weiter stärken.

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