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Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Frühling: Jetzt auf Sonnenschutz achten

Frühling: Jetzt auf Sonnenschutz achten Der Frühling ist da. Die Natur beginnt wieder üppig zu sprießen. Lange haben wir uns nach der Sonne gesehnt. Nun ist es soweit. Doch Vorsicht, die Sonne ist bereits jetzt im Frühling stark genug für die Vitamin-D-Bildung, für einen Sonnenbrand und Hautkrebs-auslösende Erbgutschäden! Sonnenschutz ist also nicht nur im Hochsommer ein Thema. Gebräunte Haut bietet keinen vollkommenen Schutz Viele glauben, schnell braun werden zu müssen – das ist attraktiv und gesund und man bekommt ja dann nicht so schnell einen Sonnenbrand. Also ist man ja dann ausreichend geschützt… Aber dem ist nicht so! Unsere Haut bräunt dann, wenn in den Hautzellen durch UV -Strahlung bereits Erbgutschäden gesetzt wurden. Bei der Bräunung bildet sich unter dem Einfluss von UV -B-Strahlung in Zellen der Oberhaut der Hautfarbstoff Melanin, der durch UV -A-Strahlung gedunkelt wird. Das Melanin legt sich schützend über den Zellkern, in dem das Erbgut liegt. Aber das vermittelt nur einen Hauteigenschutz, der ungefähr einem Lichtschutzfaktor (LSF) 4 entspricht. Dadurch wird also UV-Strahlung nicht vollständig ferngehalten und das Risiko für vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs weiterhin. Unsere Empfehlungen für den Frühling Nutzen Sie den UV-Index als Orientierungshilfe. Wenden Sie ab einem UV-Index 3 Sonnenschutzmaßnahmen an. Dabei gilt: Je höher der UV-Index und je sonnenbrandempfindlicher Ihre Haut ist, desto eher und konsequenter sind Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen - insbesondere auch bei Kindern. Bleiben Sie ab einem UV-Index 8 möglichst nicht draußen. Ab Juni ist dieser hohe UV-Index -Wert in Deutschland zu erwarten. UV -Prognosen Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht von April bis Ende September jeden Montag, Mittwoch und Freitag eine Vorhersage für den UV-Index der nächsten drei Tage - die UV -Prognose . Sie können die UV -Prognosen auch als Newsletter abonnieren . Der erste UV-Newsletter erscheint am 2. April. Stand: 20.03.2025

UV -Schutz ist schon im Frühjahr wichtig

UV -Schutz ist schon im Frühjahr wichtig Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, wirbt für UV-Index als Orientierungshilfe Ausgabejahr 2025 Datum 28.02.2025 Wiese mit Krokussen (generiert mit KI) Quelle: Maryna/Stock.adobe.com Die Sonnenstrahlen werden wieder stärker und locken ins Freie: Mit dem Frühlingsstart ist es an der Zeit, vermehrt an den UV -Schutz zu denken. "Das Bewusstsein vieler Menschen, dass UV -Schutz wichtig ist, wächst" , sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini. "Aber nicht alle wissen, dass man teilweise schon im Frühjahr, an schönen sonnigen Tagen, aufpassen sollte." Eine gute Orientierungshilfe, ab wann es zu viel Sonne werden kann, bietet der UV-Index . Er ist ein Maß für die ultraviolette Strahlung , das in vielen Wetter-Apps und auf der BfS -Internetseite zu finden ist. "Ab einem Wert von 3 sollte man Haut und Augen schützen" , rät Paulini. Bei intensiver Sonnenstrahlung Schatten suchen – nicht nur im Sommer BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Schon ab März können in Deutschland UV-Index -Werte von 3 erreicht werden, in Bayern und Baden-Württemberg auch von 4. Das zeigen die Daten des solaren UV -Messnetzes, welches das BfS zusammen mit anderen Organisationen betreibt. UV - Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen, sie ist die Hauptursache für Hautkrebs. Nach einer Umfrage des Bundesamtes von 2024 suchen mehr Menschen als früher im Sommer Schutz im Schatten. "Das ist genau richtig. Das Wichtigste ist, intensive Sonnenstrahlung möglichst zu vermeiden. Der zweite Schritt ist, die Haut zu bedecken: Lange Ärmel, lange Hosenbeine, Hut, Sonnenbrille sind zu empfehlen. Erst als Drittes kommt die Sonnencreme für die unbedeckte Haut" , erläutert Paulini. "Was manche Menschen nur im Sommer anwenden, kann schon im Frühjahr wichtig sein." Für Meteorologen beginnt der Frühling am 1. März, kalendarisch startet er am 20. März. BfS hat Stärke der UV - Strahlung über Jahrzehnte verglichen und Anstieg gemessen Hinzu kommt, dass Fachleute in einer Studie unter Federführung des BfS für die vergangenen Jahrzehnte eine Erhöhung der UV - Strahlung in Teilen von Mitteleuropa gemessen haben. Als Hauptgrund für den Anstieg der UV - Strahlung am Boden sehen die Autor*innen die Abnahme der Bewölkung in Mitteleuropa. Diese Veränderung, die auch durch den Klimawandel verursacht sein kann, führt zu mehr Sonnenscheinstunden. Und damit zu mehr Zeit, in der die UV - Strahlung der Sonne die Erde und somit auch unsere Haut erreichen kann. Aktuelle Informationen und UV -Prognosen per Mail und im Internet UV-Index im Tagesverlauf: Schon im Frühling über 3 Über die aktuelle UV -Situation in Deutschland informiert das BfS unter www.bfs.de/uv-aktuell . Dort sind UV -Indexwerte für mehr als 40 Orte abrufbar. Sie werden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ermittelt. Die Daten werden als Tagesverlauf des UV-Index dargestellt. UV -Prognosen zu den erwarteten Höchstwerten verschickt das BfS zusätzlich ab April immer montags, mittwochs und freitags mit einem UV -Newsletter an Interessierte ( www.bfs.de/uv-newsletter ). Die E-Mail enthält eine Drei-Tages-Vorhersage für zehn Prognosegebiete. Weitere Informationen über UV - Strahlung und wie man sich davor schützt bietet das BfS unter www.bfs.de/uv-schutz . Stand: 28.02.2025

UV -Schutz durch Sonnencreme

UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 07.03.2025

Warum Schutz vor UV -Strahlung?

Warum Schutz vor UV -Strahlung? UV -Strahlung kann in Haut und Augen zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Allen gesundheitsschädlichen Konsequenzen zu hoher UV -Belastungen - auch Hautkrebs – kann sinnvoll mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index . Kinder müssen besonders geschützt werden. UV -Strahlung wirkt auf den menschlichen Körper. Betroffen sind Haut und Auge. Dort kann UV -Strahlung zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Die Häufigkeit von Hautkrebserkrankungen steigt in Deutschland – und weltweit – ständig weiter an. In Deutschland verdoppelt sich die Anzahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre. Für alle gesundheitsschädlichen Folgen von UV -Belastungen gibt es gute Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index (UVI): Je höher der UV-Index an einem Tag ist, desto höher ist die UV -Belastung und damit die Sonnenbrandgefahr. Je höher der UV-Index ist, desto eher und konsequenter sollte man sich schützen. Wichtige Schutzmaßnahmen sind: Schatten aufsuchen oder spätestens ab einem UV-Index 8 im Haus bleiben, sich richtig anziehen und eine gute Sonnenbrille tragen unbedeckte Körperstellen mit einem guten Sonnenschutzmittel eincremen. Den besten UV-Schutz bekommt man, indem man die Sonnenschutzmaßnahmen kombiniert. Dabei spielt auch der Hauttyp eine wichtige Rolle: Je empfindlicher die Haut gegenüber UV -Strahlung ist, desto eher treten Sonnenbrände auf und desto höher ist das Risiko für Hautkrebserkrankungen. Warum müssen Kinder besonders geschützt werden? Besonders bei Kindern muss darauf geachtet werden, hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände unbedingt zu vermeiden! Denn plötzliche, starke UV -Belastungen (so genannte "intermittierende" UV -Belastungen) und Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (Melanom) zu erkranken um das 2- bis 3-fache: Zuviel UV -Strahlung und Sonnenbrände verursachen Erbgutschäden in den Hautzellen. Bei Kindern und Jugendlichen entwickelt sich der Körper – es geschehen im Vergleich zu Erwachsenen mehr Zellteilungen. Ein einmal gesetzter Erbgutschaden kann sich aufgrund der hohen Zellteilungsrate schnell vervielfältigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden im Erbgut bestehen bleibt, ist hier groß. Bleibende Schäden des Erbguts (Mutationen) können zu Krebs führen. UV -Strahlung verursacht die Bildung von Pigmentmalen (Muttermalen) der Haut. Eine erhöhte Anzahl solcher aufgrund hoher UV -Belastungen und Sonnenbrände erworbener Pigmentmale (mehr als 50) sowie atypische Pigmentmale bedeuten ein erhöhtes Risiko , am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken. Darum dürfen Säuglinge grundsätzlich nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden. Kinder müssen vor starker UV -Strahlung und Sonnenbrand geschützt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen außerdem auf keinen Fall ins Solarium – das ist in Deutschland gesetzlich verboten. Medien zum Thema Videos und Broschüre Video UV-Strahlung Die Strahlung der Sonne bringt Licht und Wärme. Doch ihre ultraviolette Strahlung kann auch schädlich sein. Was macht UV-Strahlung mit unserem Körper? Wie viel Sonne ist zu viel? Wann muss ich mich schützen? mehr anzeigen Video Wie filtern Sonnenbrillen UV -Strahlung? Sonnenbrillen schützen unsere Augen vor UV - Strahlung . Das ist wichtig, weil die Strahlung grauen Star verursachen kann. Aber wie funktioniert der Schutz eigentlich? Woran erkenne ich eine gute Sonnenbrille? Und kommt es wirklich auf den Preis an? Die Antworten gibt das Video (von 2022). mehr anzeigen Video Wie gut schützt mich mein Sonnenschirm? Nicht alle Textilien schützen gleich gut vor UV-Strahlung. Woran erkenne ich also einen Sonnenschirm, der mich wirklich abschirmt? Diese Frage wurde uns 2022 am Rande einer Veranstaltung gestellt. Wir antworten im Video. mehr anzeigen Video Wie lange hält sich Sonnencreme? Auch Sonnencreme hält sich nicht ewig, ein konkretes Ablaufdatum gibt es aber meistens nicht. In diesem Video (von 2022) beantworten wir die Fragen: Wie kann man erkennen, wie lange sich die Creme hält und ob wasserfest auch wirklich wasserfest bedeutet. mehr anzeigen downloaden : zum Download: Sonne und Sonnenschutz (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Sonne und Sonnenschutz Stand: 05.02.2025

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten?

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten? Ja, denn ihre Haut ist empfindlicher als die Haut Erwachsener. Hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen erhöhen deutlich das Risiko , an Hautkrebs zu erkranken - für den schwarzen Hautkrebs um das zwei- bis dreifache. Die Augenlinsen der Kinder sind noch deutlich durchlässiger für UV - Strahlung als die Linsen Erwachsener. Mehr schädigende UV -A- Strahlung könnte die Netzhaut erreichen. Daher ist bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen besonders auf einen wirkungsvollen UV -Schutz zu achten. Säuglinge sollen grundsätzlich nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen

Klimawandel und das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Derzeit erkranken laut Statistik jährlich über 300.000 Menschen an Hautkrebs und über 4000 Menschen versterben jährlich daran. In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Auswirkungen des Klimawandels auf nicht-übertragbare Erkrankungen durch veränderte UV-Strahlung, Dr. Baldermann et al. im Sachstandsbericht 2023 des RKI (Klicken auf das Bild führt zum Artikel) Quelle: Robert Koch Institut UV -Strahlung ist Ursache für sofortige und langfristige Wirkungen an Haut und Augen. Sie ist Hauptursache für Hautkrebs , die weltweit häufigste Krebserkrankung hellhäutiger Menschen und, neben Krebserkrankungen an den Augen und der UV -bedingten Linsentrübung ( Katarakt , Grauer Star), die belastendste Folge übermäßiger UV -Strahlungsbelastungen. Natürliche und künstlich erzeugte UV -Strahlung ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC ) in die höchste Risikogruppe I als "krebserregend für den Menschen" eingestuft. Risiko Hautkrebs In den letzten Jahrzehnten haben sich die durch UV -Strahlung verursachten Hautkrebserkrankungsfälle stetig erhöht. Die Inzidenz, also die Zahl der Neuerkrankungen, die in einem Jahr pro 100.000 Menschen auftreten, hat sich laut der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" für den hellen Hautkrebs in Deutschland in den letzten 30 Jahren vervier- (Männer) bis verfünffacht (Frauen). Laut dem Robert-Koch-Institut hat sich die Inzidenz für das maligne Melanom seit den 1970-er Jahren etwa vervierfacht. Derzeit erkranken entsprechend den Hochrechnungen aus den Daten des Hautkrebsregisters Schleswig- Holstein, die im Gegensatz zu den Daten des Robert Koch-Instituts auch in-situ Melanome und in-situ Plattenepithelkarzinom beinhalten, über 300.000 Menschen pro Jahr neu an Hautkrebs und über 4000 versterben jährlich daran. Sowohl in Bezug auf die Krankenhausbehandlungen als auch in Bezug auf die Sterbefälle stellt das Statistische Bundesamt einen erheblichen Anstieg im Zeitraum von 20 Jahren fest. Aufgrund der Einflüsse des Klimawandels auf die stratosphärische Ozonschicht, auf die Temperatur und auf das Verhalten der Menschen droht sich diese Situation zu verschärfen - nicht nur für den durch UV -Strahlung ausgelösten Hautkrebs, sondern für alle akuten und langfristigen gesundheitlichen Folgen der UV -Strahlung. Wissenschaftliche Abschätzungen weisen aus, dass sich die Hautkrebserkrankungsrate (Inzidenz) mit Abbau der stratosphärischen Ozonschicht um 1 Prozent und daraus folgender Zunahme der UV -Strahlung erhöhen könnte: für den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) um ein bis zwei Prozent, für das Plattenepithelkarzinom um drei bis 4,6 Prozent und für das Basalzellkarzinom um 2,7 Prozent. Abschätzungen, die von der vollständigen Einhaltung des Montrealer Protokolls (Verbot ozonabbauender Substanzen) ausgehen und den Hauttyp berücksichtigen, ergaben, dass im Mittelmeerraum aufgrund des stratosphärischen Ozonverlusts bis zum Ende des 21. Jahrhunderts mit 90 bis 100 und für Westeuropa mit 30 bis 40 zusätzlichen Hautkrebsfällen (alle UV -bedingten Hautkrebsarten) pro Million Einwohner und Jahr zu rechnen ist. Das wären in Deutschland bei einer Einwohnerzahl von rund 83 Millionen etwa 2.500 bis 3.300 zusätzliche Hautkrebsfälle pro Jahr. Quelle: Christoph Burgstedt/Stock.adobe.com In Bezug auf die klimawandelbedingte Temperaturerhöhung ergaben wissenschaftliche Modellrechnungen, dass ein globaler Anstieg der Umgebungstemperatur um 2 °C und die damit einhergehenden Klimaveränderungen, die regional große Hitze und Hitzewellen zur Folge haben können, die Hautkrebsinzidenz bis 2050 um 11 Prozent erhöhen könnte. Studien auf Zellebene unterstützen diese Schätzung. Sie zeigen: Hitze beziehungsweise Hitzestress in Zellen, die mit UV -B-Strahlung bestrahlt worden waren, hemmt den programmierten Zelltod von UV -geschädigten Zellen auf unterschiedliche Weise, so dass diese Zellen länger überleben und damit mehr Zellen in der Haut verbleiben, die zu Hautkrebszellen entarten können. Risikosteigerung durch falsches Verhalten Neben den messbaren Veränderungen der UV -Bestrahlungsstärke aufgrund Ozonverlusten und erhöhter Anzahl an Sonnenstunden, ist ein bedeutender Risikofaktor für klimawandelbedingt ansteigende UV -bedingte Erkrankungen das sogenannte " UV -Expositionsmuster" - also wie lange und auf welche Weise Personen sich wie viel UV -Strahlung aussetzen. Personen, die viel Zeit in der Sonne verbringen, haben ein erhöhtes Hautkrebsrisiko, zum Beispiel im Freien arbeitende Personen. Sonnenbrände in jedem Alter, die nach zu langen beziehungsweise zu intensiven UV-Bestrahlungen auftreten, erhöhen das Risiko für schwarzen Hautkrebs um rund das Zweifache – in der Kindheit um das Zwei- bis Dreifache. Da bereits heute UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere UV -bedingte Krebserkrankungen, das Wohl jedes Einzelnen und - aufgrund stetig steigender Kosten - das Gesundheitswesen insgesamt nachhaltig belasten, ist einer Verschlechterung dieser Situation aufgrund des Klimawandels entschieden entgegen zu treten. Dies gelingt mit Hilfe wirkungsvoller Vorbeugemaßnahmen (Präventionsmaßnahmen). Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV - und auch hitzebedingter Erkrankungen sollen darum integraler Bestandteil der Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sein. Dies wird auch mit hoher Priorität in der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" empfohlen. Stand: 05.02.2025

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung

Anpassung an die Folgen des Klimawandels: Strategien zur Reduzierung der UV -Belastung UV -bedingte Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich an und der Klimawandel verschärft diese Situation noch. Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland ( KWRA 2021; Teilbericht 5; Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit" ) wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen" darum ein hohes Klimarisiko und ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Eine zielgruppenorientierte, nachhaltige und flächendeckende Schaffung und Umsetzung krankheitsvorbeugender (präventiver) Maßnahmen ist dringend geboten. Selbstverständlich zielen diese Maßnahmen nicht darauf ab, UV -Strahlung und damit die Sonne komplett zu meiden. Es geht darum, die Voraussetzungen für einen bewussten Umgang mit Sonne und UV -Strahlung zu schaffen und einen lebbaren UV -Schutz zu ermöglichen. Herausforderung Risikoakzeptanz / Motivation Da UV -Strahlung nicht spürbar ist und darum auch nicht als unmittelbar bedrohlich wahrgenommen wird, mangelt es vielfach am Bewusstsein für das mit UV -Strahlung einhergehende Gesundheitsrisiko und damit an der Motivation, der Gefährdung konsequent entgegenzuwirken. Entsprechend hoch ist der Anspruch an Anpassungsstrategien zur Minimierung des Klimarisikos durch UV -bedingte Gesundheitsschäden. Wirkungsvolle Maßnahmen umfassen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Die sinnvolle und synergistische Kombination verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen erlaubt, den hohen Ansprüchen an die Präventionsarbeit, die die Risikowahrnehmung , die Akzeptanz und die Motivation für präventives Handeln zu stärken hat, gerecht zu werden. Broschüren zum Thema downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Kitas und Schulen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Kommunen downloaden : zum Download: Praxistipps zum UV-Schutz - Maßnahmen für Vereine (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Praxistipps zum UV -Schutz - Maßnahmen für Vereine Anpassungsstrategien zur Minimierung UV -bedingter Erkrankungen Im Rahmen der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA 2021) wurden Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung in Bezug auf die Klimawirkung " UV -bedingte Gesundheitsschädigungen (insbesondere Hautkrebs)" formuliert. Diese beschlossenen Maßnahmen sind Teil des sogenannten Aktionsplans Anpassung III (APA III) der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS). Zu diesen beschlossenen Maßnahmen gehören: die Erstellung und Überprüfung von Informationsmaßnahmen, die auf die einzelnen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, die Entwicklung von Schulungsangeboten für Multiplikatoren wie Ärzt*innen oder Erziehungs- und Lehrkräfte, die Integration des Themas "Schutz vor UV -Strahlung" in Lehr-, Erziehungs- und Ausbildungspläne, die Integration von UV -Belastung in Frühwarnsysteme, die Berücksichtigung der UV -Strahlung als gesundheitsrelevanter Umweltfaktor bei der Einrichtung eines integrierten Umwelt- und Gesundheitsbeobachtungssystems sowie die Entwicklung von frei zugänglichen GIS-basierten Modellierungsprogrammen zur Visualisierung der UV -Strahlungsbelastung für Stadt- und Gebäudeplanung sowie Landschaftsarchitektur, um die sinnvolle Schaffung von Außenbereichen mit reduzierter UV-Strahlungsbelastung zu erleichtern. Nachhaltigkeit ist das Ziel Für alle Maßnahmen ist entscheidend, dass sie nachhaltig gestaltet sind, also dass diese Maßnahmen nach Etablierung stetig eingesetzt, wiederholt, überprüft und in optimierter Form wieder etabliert sowie weiter angewendet werden. Diese Kontinuität ist entscheidend für den Erfolg, der darauf abzielt, dass UV -bedingte Gesundheitsschäden soweit wie möglich reduziert werden. Gelingen soll dies mit der Förderung flächendeckend etablierter verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen. Im Aktionsplan Anpassung III (APA III) wurde hierzu unter dem Begriff "weiterreichende Anpassung" folgendes festgelegt: Förderung der flächendeckenden Etablierung verhaltenspräventiver Maßnahmen, unter anderem durch die Entwicklung von Multikomponenten-Programmen (schriftliche, visuelle, elektronische und interpersonelle Kommunikation inklusive Nutzung von Medien (Internetseiten, Social Media, SMS oder Apps) zur Aufklärung über die UV -bedingte Gesundheitsgefährdung und Anwendung entsprechender Schutzmaßnahmen. In der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" wird ausgeführt, dass multimediale Ansätze und die Nutzung von Medien für Kinder und Jugendliche bestens zur Informationsweitergabe geeignet sind. Förderung der flächendeckenden Etablierung verhältnispräventiver Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hierzu gehören die Etablierung von Bebauung, bautechnischen Maßnahmen und vor allem Bepflanzung (Bäume, Gebäudebegrünungen und Rasenflächen), die einzeln und in Kombination eine effektive Reduzierung hoher Sonnenstrahlungsbelastungen ermöglichen. Diese sollen verstärkt in Klimaanpassungsstrategien von Bund und Kommunen integriert sein. Insbesondere bei Flächen mit hohem Rückstrahlvermögen soll bei der Bebauung eine gute Verschattung und ggf. Überdachungen mit Verschattungselementen gewährleistet sein. Durch informierte Planung der Tagesabläufe in Kindergärten und Schulen sowie Arbeitsplanung sollen Sonnenstrahlungsbelastungen reduziert werden – so die mit höchster Priorität bewertete Empfehlung der onkologischen S3-Leitlinie "Prävention von Hautkrebs" . Des Weiteren empfiehlt diese Leitlinie, dass in Anbetracht des voranschreitenden Klimawandels bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Plätzen (auch Schulhöfen und Kindergärten) oder des Straßenraums auf Oberflächen mit möglichst geringem Rückstrahlvermögen (Albedo) zurückgegriffen werden sollte, und dass zur Reduzierung des Rückstrahlvermögens und zum Zwecke der Verschattung in Siedlungsgebieten der überwiegende Teil aller nicht überbauten Flächen begrünt werden sollte. Aufnahme des Themas als Teilziel der bereits im Rahmen des Präventionsgesetzes formulierten Gesundheitsziele "Gesund aufwachsen" und "Gesund älter werden" und Anpassung baurechtlicher Regelungen. Stand: 05.02.2025

Sonnenschutz im Winter?

Sonnenschutz im Winter? Der Winter bringt kurze Tage und wenig Sonnenlicht. Doch in den Bergen und beim Wintersport sowie bei Fernreisen ist das Sonnenlicht, genauer die UV -Strahlung, nicht zu unterschätzen. Hier erfahren Sie, wann und warum Sie Ihre Haut und Augen auch im Winter vor zu viel UV -Strahlung schützen sollten. Quelle: kuznetsov_konsta/Stock.adobe.com Warum UV -Schutz auf Reisen auch im Winter wichtig ist Im Winter ist die UV -Belastung in Deutschland so gering, dass Sie für den Alltag keinen Sonnenschutz brauchen. Ausgenommen: Sie sind auf Reisen in sommerlich-sonnigen Gebieten oder im Gebirge. Bei Fernreisen in den Süden sind UV -Schutz-Maßnahmen entsprechend dem dort herrschenden UV -Index wichtig, um Ihre Haut und Ihre Augen vor sofort auftretenden Gesundheitsschäden wie Sonnenbrand zu bewahren. Außerdem schützen sie vor langfristigen Folgen wie vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs. Wie ein guter Schutz aussieht, können Sie hier nachlesen. UV -Schutz im Gebirge Quelle: dsodamin/Stock.adobe.com Im Winter im Gebirge ist es gut zu wissen: Die UV -Strahlung nimmt um ca. 10 Prozent pro 1000 Höhenmeter zu. Frischer Schnee reflektiert bis zu 90 Prozent der UV -Strahlung und verstärkt sie dadurch. Dies zusammengenommen führt dazu, dass an sonnigen Tagen die UV -Belastung in den Bergen auch in den Wintermonaten so hoch werden kann, dass Haut und Augen nachhaltig geschädigt werden können. Viele unterschätzen, wie stark die UV -Belastung durch die Höhenlage und die Schneereflexion ist. Ein Sonnenbad auf der Hütte und lange Aktivitäten im Freien können auch im Winter zu ernsthaften Schäden für Augen und Haut führen. Erfahrene Bergsteiger*innen und Skifahrer*innen wissen, dass der Schutz der Haut und der Augen auch im Winter unabdingbar ist. Um Schäden zu vermeiden, sollten Sie unbedeckte Haut und die Lippen mit einem Breitband-Sonnenschutzmittel (Schutz vor UV -A- und UV -B-Strahlung) mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor schützen. Für die Augen sind eine die Augen umschließende Sonnenbrille mit UV400-Schutz, UV400-Skibrillen oder sogenannte Gletscherbrillen mit UV400-Schutz unverzichtbar. Der Vitamin D-Spiegel sinkt: Ab ins Solarium? Manche mögen jetzt in der kalten Jahreszeit ans Solarium als Ersatz für das fehlende Licht und die Wärme denken, zumal laut Werbung damit auch noch für Vitamin D gesorgt werden kann. Aber das ist nicht die richtige Adresse. Denn die UV -Strahlung in Solarien ist in der Regel so stark wie die Sonne am Äquator im Sommer zur Mittagszeit bei höchstem Sonnenstand. Die künstliche UV -Strahlung im Solarium ist ebenso wie die natürliche UV -Strahlung der Sonne krebserregend und Auslöser von ernsthaften Erkrankungen von Haut und Augen. Diese negativen Folgen passieren immer gleichzeitig mit dem Anstoß der körpereigenen Vitamin-D-Bildung. Sie überwiegen den Vorteil der UV -initiierten Vitamin-D-Bildung bei weitem. International wird darum von der Solariennutzung dringend abgeraten. Stand: 12.12.2024

UV-Strahlung: Solarien und Gesundheitsrisiken

UV-Strahlung: Solarien und Gesundheitsrisiken Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Eine Solariennutzung bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche, vermeidbare Belastung des menschlichen Körpers mit UV -Strahlung. Das BfS rät dringend von der Nutzung eines Solariums ab. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vor allem in der sonnenarmen Jahreszeit werben Sonnenstudios besonders intensiv mit der vermeintlich wohltuenden Wirkung eines Solarienbesuchs und natürlich mit der Bräunung der Haut. Mögliche gesundheitliche Risiken durch die UV -Strahlung der Solarien werden dabei außer Acht gelassen. Tatsache ist, dass die UV -Strahlung in Solarien die gleichen Wirkungen an Augen und Haut hervorrufen wie die UV -Strahlung der Sonne. Die wichtigste Wirkung ist die Schädigung des Erbguts (DNA), was bereits bei geringer UV -Bestrahlung und weit vor einem Sonnenbrand geschieht. Hautkrebs auch durch Solarien Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ) hat die natürliche wie die künstlich erzeugte UV -Strahlung ( UV -Strahlung der Wellenlänge 100 bis 400 Nanometer (nm)) unter anderem aufgrund ihrer Erbgut-schädigenden Wirkung als für den Menschen krebserregend eingestuft. Das heißt, dass die in Solarien verwendete UV -Strahlung in gleichem Maße wie die UV -Strahlung der Sonne beim Menschen negative Gesundheitsfolgen bis hin zu Krebserkrankungen haben kann. Das Risiko für Hautkrebs, vor allem für den schwarzen Hautkrebs, ist bei Solariennutzern im Vergleich zu denen, die nie ein Solarium nutzen, eindeutig erhöht und steigt mit der Häufigkeit der Solarienbesuche. Je jünger man beim ersten Besuch gewesen ist, desto höher das Risiko. Gefahr durch Medikamente und Kosmetik Bestimmte Chemikalien, die zum Beispiel in Medikamenten (auch in Naturheilmitteln wie zum Beispiel in Johanniskraut), in Kosmetika (auch in Solarienkosmetika), aber auch in Seifen, Waschmitteln und in bestimmten Obst- und Gemüsesorten vorkommen (sogenannte fotosensibilisierende Substanzen), können dazu führen, dass unter Einwirkung von UV -Strahlung sehr viel schneller akute Wirkungen , sogenannte fototoxische Wirkungen (von Rötungen und brennenden Schmerzen bis zu schweren Verbrennungen) auftreten. Von Solariennutzung wird abgeraten Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschädigung durch UV -Strahlung ist eine zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Das BfS rät dringend davon ab, Solarien zu nutzen, ebenso wie internationale und nationale Wissenschaftsgremien, dermatologische Gesellschaften, Krebsgesellschaften und Strahlenschutzbehörden. Behandlungen bestimmter Erkrankungen mittels UV -Strahlung bedürfen einer medizinischen Begründung und können nur in Kliniken oder Fachpraxen auf Basis einer Nutzen-Risiko-Analyse unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden. Vorbräunen in Solarien? Oft wird mit einem Solarienbesuch der Wunsch nach einer gleichmäßigen Bräunung und dem gleichzeitigen Aufbau des körpereigenen UV -Schutzes (Vorbräunen) verbunden, damit zum Beispiel im Urlaub nicht so schnell ein Sonnenbrand auftritt. Von einem Vorbräunen im Solarium wird aus den oben genannten Gründen dringend abgeraten. Es ist jede zur natürlichen UV -Strahlung der Sonne zusätzliche UV -Belastung zu vermeiden. Zudem ist Bräunung die Reaktion der Haut auf bereits durch UV -Strahlung erfolgte Erbgutschäden und auch bei gebräunter Haut wird durch UV -Strahlung das Erbgut geschädigt. Das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, besteht weiterhin. Stand: 05.12.2024

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