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Landschaftsrahmenplanung

"Landschaftsrahmenplanung für die Sächsische Schweiz" Natürliche und kulturgeschichtliche Grundlagen in der Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur und Landschaftsschutz, Verwaltungsgliederung, Landschaftsanalyse, Biotopkartierung, Flächenutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftschäden, Landschaftsdiagnose und Synthese, Raumgliederung, Landschaftsprognose, Leitbilder für die Raumeinheiten, Zielkonzeption

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen Baden-Württemberg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1.,2.,3., 4.,7. Untere Verwaltungsbehörden ( Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise (Externer Link) ) Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 3 5. Auf den Wasserstraßen Polizeivollzugsdienst in Wahrnehmung der Aufgaben der Wasserschutzpolizei Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 167 79098 Freiburg Telefon: 0761 208-0 Telefax: 0761 208-394200 E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 4 und Absatz 6 Nummer 3 Bayern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 5. Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Telefon: 0941 5680-0 Telefax: 0941 5680-1199 E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung ( AbfZustV ) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 3. Bayerische Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Zentralstelle Bayern Friedrich-Ebert-Straße 10 91126 Schwalbach Telefon: 09122 927-472 Telefax: 09122 927-475 E-Mail: wspz@polizei.bayern.de Internet: https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900501040400.html (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 1., 2., 4., 7. Kreisverwaltungsbehörden (Externer Link) Berlin zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ( SenMVKU ) Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon: 030 9025-0 E-Mail: post@senmvku.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Brandenburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-0 Telefax: 0331 866-8368 E-Mail: poststelle@mil.brandenburg.de Internet: https://mil.brandenburg.de/mil/de (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Bremen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) siehe Anlage 1 (PDF, intern) Wasserschutzpolizei ( WSP ) Polizei Bremen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) des Landes WS 01, Führungsgruppe Senator-Borttscheller-Straße 1b Gatehouse 3 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 5969-800 Telefax: 0471 5969-809 E-Mail: ws01@polizei.bremen.de Internet: https://www.polizei.bremen.de/wasserschutz-2040 (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Hansestadt Bremisches Hafenamt ( HBH ) Bremen Hafenbehörde Bremen Überseetor 20 28217 Bremen Telefon: 0421 361-9502 Telefax: 0421 496-8387 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bremerhaven Hansestadt Bremisches Hafenamt Steubenstraße 7b 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 59613-401 Telefax: 0471 59613-424 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft An der Reeperbahn 2 28217 Bremen Telefon: 0421 361-2407 E-Mail: office@umwelt.bremen.de Internet: https://umwelt.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 Hamburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ( BUKEA ), Neuenfelderstraße 19 21109 Hamburg Telefon: 040 42840-0 E-Mail: info@bukea.hamburg.de Internet: https://www.hamburg.de/bukea/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Hessen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 2., 4., 5., 7. (Überwachung "auf den Landflächen im Hafen") Hafenbehörden Hafenbehörde ist die Bürgermeisterin (Oberbürgermeisterin) oder der Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörde; Obere Hafenbehörde ist das Regierungspräsidium; Oberste Hafenbehörde ist das für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerium Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlischen Raum Kaiser-Friedrich-Ring 85 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de Internet: https://wirtschaft.hessen.de/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 ( GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) 3. (und soweit Überwachung ,,auf den Wasserflächen im Hafen sowie auf den Binnenwasserstraßen" und "Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V") Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Hessisches Polizeipräsidium Einsatz Direktion Wasserschutzpolizei ( DWSP ) Biebricher Straße 1 55252 Mainz-Kastel Telefon: 06134 602-90080 E-Mail: dwsp-wiesbaden.hpe@polizei.hessen.de Internet: https://hpe.polizei.hessen.de/ueber-uns/organisation/wasserschutzpolizei/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Abfall (Überwachung der "Entsorgung von Abfällen aus den Annahmestellen sowie von Klärschlamm") Wasser / Abwasser (Überwachung der "Annahmestellen für häusliches Abwasser") Abfallbehörde (Abfallbehörde ist der Gemeindevorstand oder der Magistrat, obere Abfallbehörde ist das Regierungspräsidium, oberste Abfallbehörde ist das für die Kreis- und Abfallwirtschaft zuständige Ministerium) Wasserbehörde (die für die aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage zuständig ist) Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@landwirtschaft.hessen.de Internet: https://landwirtschaft.hessen.de/impressum (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Mecklenburg-Vorpommern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Hafeninfrastruktur/ Genehmigungen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Wasserverkehr und Häfen Johannes-Stelling-Straße 14 19035 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Überwachung auf den Schiffen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-2972 E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländlische Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischrei Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-6024 E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Niedersachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Binnenschifffahrt (Verkehrs- und Hafenbereich) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-5770 E-Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Abfallbereich und Wasserbereich Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Archivstraße 2 30169 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-3399 E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de Internet: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Nordrhein-Westfalen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Einhaltung der Grenzwerte für Bordkläranlagen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstraße 10 45659 Recklinghausen Telefon: 02361 305-0 Telefax: 02361 305-3215 E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de Internet: https://www.lanuv.nrw.de/ (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG ), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen und der Fahrzeuge in Häfen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Kontrollen bei den Häfen und Umschlaganlagen Hafenbehörden (Externer Link) (Hafenbehörden sind die örtlichen Ordnungsbehörden; Oberste Hafenbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Genehmigung der Bedarfspläne nach § 1 Absatz 8 des Ausführungsgesetzes Bezirksregierungen (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Rheinland-Pfalz zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern (ohne Bordkläranlagen) Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz Telefon: 06131 65-0 Telefax: 06131 16-4646 E-Mail: ppelt@polizei.rlp.de Internet: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-einsatz-logistik-und-technik/abteilung-wasserschutzpolizei (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (Hausmüll, Slops, übriger Sonderabfall, Hausmüll für Fahrgastschiffe) Landkreise und kreisfreie Städte Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (häusliche Abwässer) kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil B (Waschwasser) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Saarland zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 501-00 E-Mail: presse@wirtschaft.saarland.de Internet: https://www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html (Externer Link) Hafenordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland vom 29. November 2012 (Amtsblatt 2012, Seite 1570), sowie die dazu ergangene Änderung vom 11. Februar 2014 Sachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) auf dem Fahrzeug Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Präsidium der Bereitschaftspolizei Wasserschutzpolizei Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig Telefon: 0341 5855-0 Telefax: 0341 5855-106 E-Mail: gs.wsp.bpp@polizei-sachsen.de Internet: https://www.polizei.sachsen.de/de/8602.htm (Externer Link) Wasserschutzpolizei Abschnitt Dresden (Elbe km 0 - 82) Magdeburger Straße 58 01067 Dresden Telefon: 0351 86635-0 Telefax: 0351 86635-29 Wasserschutzpolizei Abschnitt Riesa (Elbe km 82 - 172) Paul Greifzu Straße 8a 01591 Riesa Rufbereitschaft ist 2024 abgeschafft worden! In den Monaten April – Oktober steht eine tel. Rufbereitschaft zur Verfügung! Erreichbar über den Lagedienst des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Telefon: 0341 5855-100 Sächsische Polizeiorganisationsverordnung ( SächsPolOrgVO ) vom 16. Dezember 2004 ( SächsGVBl. Seite 586), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. März 2020 (SächsGVBl. 2020 Nummer 7 Seite 97) geändert worden ist. Annahmestelle (Land) Jeweils örtlich zuständige untere Abfallbehörde Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Umweltamt Referat Abfall / Boden / Altlasten Postfach 100253/54 01782 Pirna Telefon: 03501 5153-440 E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de Landeshauptstadt Dresden Umweltamt Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde Grunaer Straße 2 01069 Dresden Telefon: 0351 488-6180 E-Mail: umweltamt@dresden.de Landkreis Meißen Kreisumweltamt SG Abfall, Boden, Altlasten Remonteplatz 8 01558 Großenhain Telefon: 03521 7252391 E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de Landkreis Nordsachsen Umweltamt SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Dr. Belian Straße 4 04838 Eilenburg Telefon: 03421 7584130 E-Mail: umweltamt@lra-nordsachsen.de Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019 (SächsGVBl. Seite 187) i. V. m. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung von Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzrechts vom 25. Juni 2019 Reinhaltung des Hafens Hafenbehörde Landesdirektion Sachsen ( LDS ) Dienststelle Dresden Referat 36 - Luftverkehr und Binnenschifffahrt Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Telefon: 0351 825-0 Telefax: 0351 825-3690 E-Mail: schifffahrt@lds.sachsen.de Internet: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/ (Externer Link) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung - SächsHafVO ) vom 26. Oktober 2010 (SächsGVBl. Seite 315), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. Seite 503) geändert worden ist Sachsen-Anhalt zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 3. Polizeiinspektion Zentrale Dienste Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstraße 12 39114 Magdeburg Telefon: 0391 546-0 Telefax: 0391 546-2522 E-Mail: pi-md@polizei-sachsen-anhalt.de Internet: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizeiinspektion-zentrale-dienste-sachsen-anhalt/wsprev/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO ) vom 30. Oktober 2018 1., 2., 4., 5., 7., 6. (außerhalb der Bundeswasserstraßen) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 E-Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) vom 30. Oktober 2018 Schleswig-Holstein zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 3. (im Hafen) 4.,7. Hafenbehörden (= die Bürgermeister/innen der Städte und amtsfreien Gemeinden, die Amtsdirektoren/innen, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteher/innen für die Ämter als örtliche Ordnungsbehörde) Abweichend hiervon sind Hafenbehörde für die kreiseigenen Häfen die Landräte/innen als Kreisordnungsbehörden für die landeseigenen und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen "Ölhafen" und "Hafen Ostermoor" und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen an der Elbe östlich der Mündung des Nord-Ostsee-Kanals der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Herzog-Adolf-Straße 1 25813 Husum Telefon: 04841 667-0 Telefax: 04841 667-116 E-Mail: poststelle.husum@lkn.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/lkn (Externer Link) nach § 4 Absatz 1 der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO ) Hafenbehörden sind nur soweit für die Umsetzung des CDNI ) zuständig, als es keine sondergesetzlichen Zuständigkeiten anderer, z. B. der Abfallbehörden z. B. für die Genehmigung der Errichtung von Abfallannahmestellen gibt und sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben schon jetzt aus dem LWG ergibt. Neue Zuständigkeiten werden nicht begründet 2., 3. (außerhalb der Häfen) Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Eine originäre Zuständigkeit für den Vollzug von Fachrecht besteht nicht. Zeigen sich im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs Unregelmäßigkeiten, verständigt die WSP die zuständige Behörde. Ergänzend besteht WSP-Eilzuständigkeit bei Gefahr im Verzug bzw. zur Verfolgung von Straftaten bzw. OWi -Verstößen. 5. Landesamt für Umwelt Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: 04347 704-0 Telefax: 04347 704-102 E-Mail: poststelle-flintbek@lfu.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU (Externer Link) nach § 14 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung - HafEntsVO ) 6. Landräte/innen und Bürgermeister/innen der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach § 101 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 7 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Küstenschutzbehörden ( WaKüVO ) Die Zuständigkeit umfasst die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V Nummer 2 CDNI (Interner Link) . 1) Zuständigkeiten nach CDNI und für: Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil A Teil B (siehe auch Nummer 4.) Teil C Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Betreibern von Bunkerstellen Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen Genehmigung des Bedarfsplans/der Bedarfspläne nach § 4 Absatz 4 BinSchAbfÜbkAG technische Untersuchungen von Fahrzeugen (Hinweis: Der Bereich Technische Vorschriften betrifft im CDNI nur das Nachlenzsystem. Nachlenzsysteme werden i. d. R. nur in Tankschiffen installiert, die i. d. R. nicht länderspezifisch abgenommen werden. Die Abnahme solcher Systeme erfolgt entweder einmal bei der Schiffsabnahme oder beim nachträglichen Einbau.) Ausstellung des Ölkontrollbuches 2) Die Daten für das Inkrafttreten gelten für das Inkrafttreten der Bestimmungen für die zuständigen Behörden! Desgleichen etwaige Änderungsangaben zu den Regelwerken. Stand: 24. Januar 2025

Haseloff und Willingmann erinnern an den Deichbruch in Fischbeck und sprechen über Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann haben am heutigen Samstag bei der 10. Hochwasserschutz-Konferenz im Landkreis Stendal an den Deichbruch von Fischbeck erinnert, der sich auf den Tag genau vor zehn Jahren während des Jahrhunderthochwassers im Juni 2013 ereignete. Rund 150 Quadratkilometer des Elbe-Havel-Winkels wurden seinerzeit mit Elbewasser überflutet. Gemeinsam mit dem Stendaler Landrat Patrick Puhlmann sowie dem Direktor des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Burkhard Henning, sprachen Haseloff und Willingmann über die Entwicklung des Hochwasserschutzes im Land. Ministerpräsident Haseloff erklärte: „Der Hochwasserschutz ist von herausragendem landespolitischem Interesse. Letztlich geht es um den Schutz unseres Heimatlandes. Hochwasserschutz ist Heimatschutz. Die Erfahrungen aus den Katastrophen von 2002 und 2013 haben zu beträchtlichen Investitionen in Hochwasserschutzmaßnahmen geführt.“ Umweltminister Willingmann betonte: „Fischbeck ist uns als Ort des folgenschweren Deichbruchs während der Hochwasserkatastrophe 2013 fest in Erinnerung geblieben. Der Ort kann heute aber ebenso gut für hochmodernen, zeitgemäßen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt stehen. 75 Prozent der Deiche Sachsen-Anhalts entsprechen bereits dem heutigen Stand der Technik. Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels, der auch bei uns im Lande Extremwetterereignisse wahrscheinlicher werden lässt, müssen wir aber weiterhin konsequent in zeitgemäßen Hochwasserschutz investieren. Neben Deichsanierungen wird es um mehr Raum für die Flüsse sowie um verstärkten Wasserrückhalt in der Fläche gehen. Damit werden wir sowohl auf Starkregenereignisse als auch auf längere Trockenperioden reagieren.“ Landrat Puhlmann sagte: „Die Nacht des Deichbruchs vom 9. auf den 10. Juni 2013 steht für Zerstörung von Existenzen und persönliches Leid. Sie steht aber auch für eine wunderbare Solidarität der Menschen in der Region und die Unterstützung von Einsatzkräften und Helfern aus Nah und Fern. Und diese Nacht steht auch für den Beginn eines starken Wiederaufbaus der ganzen ostelbischen Region durch die Hilfen von Land, Bund und den Millionen privat gesammelter Spenden. Hochwasserschutz und Vorbereitung dürfen auch in Trockenjahren nicht im Alltagsgeschäft untergehen. Und deshalb ziehen wir im Landkreis Stendal seit zehn Jahren mit der Hochwasserkonferenz immer am 10. Juni Bilanz über das Erreichte und über das, was noch vor uns liegt. Denn die Frage ist nicht, ob das nächste Jahrhunderthochwasser kommt, sondern wann und wie gut es uns gelingt, die Folgen gering zu halten.“ LHW-Chef Henning erklärte: „Neben den enormen Anstrengungen zur Umsetzung des technischen Hochwasserschutzes ist es ebenso wichtig, den operativen Hochwasserschutz und die Hochwasservorhersage auf hohem Niveau zu halten. Insofern ist auch das Training von entsprechenden Szenarien außerordentlich wichtig“. Starke Regenfälle lösten Jahrhunderthochwasser 2013 aus Starke Regenfälle im Osten und Süden Deutschlands haben das Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 ausgelöst. Schätzungen zufolge entstand dabei ein Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. 63.000 Menschen mussten landesweit evakuiert werden, fünf Menschen kamen ums Leben. Insgesamt wurden neun Deichbrüche an den Flüssen Elbe, Saale, Mulde, Weiße- und Schwarze Elster verzeichnet. Der folgenschwerste war der Deichbruch in Fischbeck. Etwa 227 Millionen Kubikmeter Elbewasser überfluteten weite Teile des Elbe-Havel-Winkels. Nach der Flut konnten Ende 2013 alle Deichbrüche, Deichschlitzungen und Böschungs- sowie Bermenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen und gesichert werden. Die DIN-gerechte Sanierung der Deichbruchstellen erfolgte in den Jahren nach 2013 und ist abgeschlossen. Von den insgesamt rund 1.368 Kilometern Landesdeichen weisen derzeit nur noch rund 8 Prozent dringenden Sanierungsbedarf auf; 17 Prozent sind sicher, müssen aber an neue Normen angepasst werden. 75 Prozent entsprechen bereits den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wurden DIN-gerecht saniert. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Fischfauna 2002

Behrendt, H., Huber, P., Opitz, D., Schmoll, O., Scholz, G. & Uebe, R. 1999: Nährstoffbilanzierung der Flußgebiete Deutschlands. Umweltbundesamt (Hrsg.), Texte, 75: 1-288. Carstensen, N. & Kropf, M. 1994: Die Struktur der Uferbereiche dreier Seen im Südosten Berlins und ihre Bedeutung für die Reproduktion des Fischbestandes. Freie Universität Berlin, FB Biologie, Diplomarbeit. Doering, P. & Ludwig, J. 1992: Nachweis des Schwarzen Zwergwelses, Ictalurus melas (Rafinesque), in einem Teich in Berlin. Rana, 6: 168-169. Doetinchem, N. E. 2000: Die Anwendung fischfaunistischer Erhebungen zur Bewertung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer. Freie Universität Berlin, FB Biologie, Diplomarbeit. Doetinchem, N. & Wolter, C. 2003: Fischfaunistische Erhebungen zur Bewertung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer. Wasser & Boden, 55: 52-58. Driescher, E. 1969: Anthropogene Gewässerveränderungen im Havel-System in historischer Zeit. Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der DDR 10: 113-132. Driescher, E. 1974: Veränderungen an Gewässern in historischer Zeit. Humboldt-Universität Berlin, Dissertation B: 427 S. Hantke, R. 1993: Flußgeschichte Mitteleuropas. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart. Hoffmann, R. C. (1994): Remains and verbal evidence of carp (Cyprinus carpio) in medieval Europe. In: van Neer, W. (ed.): Fish exploitation in the past. Proceedings of the 7th meeting of the ICAZ Fish Remains Working Group. Ann. Zool. 274, Koninklijk Museum voor Midden-Afrika, Tervuren: 139-150. Kinzelbach, R. 1996: Die Neozoen. In: Gebhardt, H., Kinzelbach, R. & Schmidt-Fischer, S. (Hrsg.) Gebietsfremde Tierarten. Auswirkungen auf einheimische Arten, Lebensgemeinschaften und Biotope. Situationsanalyse. Ecomed Verlagsgesellschaft, Landsberg: 3-14. Kottelat, M. 1997: European freshwater fishes. – Biologia, Bratislava 52 (Suppl. 5): 1-271. Kotzde, W. 1914: Zur Havelregulierung, insbesondere zum Untergang der Havelfischerei. Heimatschutz in Brandenburg 6: 14-25. Kowarik, I. 2003: Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. Lehmann, C. 1925: Die Verunreinigung der Spree und Havel durch die Abwässer Groß-Berlins nebst einem Überblick über die fischereilichen Verhältnisse. Zeitschrift für Fischerei, 23: 523-548. Minow, J. B. 1999: Einsatz der Horizontal- und Vertikal-Hydroakustik zur quantitativen Schätzung der Fischabundanzen in ausgesuchten Gewässern Berlins und Umgebung. Freie Universität Berlin, FB Biologie, Diplomarbeit. Müller, A. von 1995: Neue Forschungsergebnisse vom Burgwall in Berlin-Spandau. In: Archäologische Gesellschaft in Berlin und Brandenburg (Hrsg.), Archäologie in Berlin und Brandenburg 1990-1992. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart: 62-65. Natzschka, W. 1971: Berlin und seine Wasserstraßen. Duncker & Humblot, Berlin. Uhlemann, H.-J. 1994: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen. DSV Verlag, Hamburg. Vilcinskas, A. & Wolter, C. 1993: Fische in Berlin. Verbreitung, Gefährdung, Rote Liste. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Hrsg.), Kulturbuch-Verlag, Berlin. Vilcinskas, A. & Wolter, C. 1994: Fischfauna der Bundeswasserstraßen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. Bundesanstalt für Gewässerkunde (Hrsg.), Berlin: 85 S. Woler, C. 1999: Die Entwicklung der Fischfauna im Einzugsgebiet der Spree. Sber. Ges. Naturf. Freunde (N.F.), 38: 55-76. Wolter, C. & Vilcinskas, A. 1993: Karte: Fischfauna. In: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Hrsg.): Umweltatlas Berlin. Erste Gesamtberliner Ausgabe, Bd. 1: Wasser. Wolter, C. & Vilcinskas, A. 1996: Fishfauna of the Berlinean waters – their vulnerability and protection. Limnologica, 26: 207-213. Wolter, C. & Vilcinskas, A. 1997: Characterization of the typical fish community of inland waterways of the north-eastern lowlands in Germany. Regul. Rivers: Res. Mgmt., 13: 335-343. Wolter, C. & Vilcinskas, A. 2000: Charakterisierung der Fischartendiversität in Wasserstraßen und urbanen Gewässern. Wasser & Boden, 52: 14-18. Wolter, C., Arlinghaus, R., Grosch, U. A. & Vilcinskas, A. 2003: Fische & Fischerei in Berlin. Z. Fischkunde, Suppl. 2: 1-156. Wolter, C., Doetinchem, N., Dollinger, H., Füllner, G., Labatzki, P. Schuhr, H., Sieg, S. & Fredrich, F. 2002: Fischzönotische Gliederung der Spree. In: Köhler, J., Gelbrecht, J. & Pusch, M. (Hrsg.) Die Spree. Zustand, Probleme, Entwicklungsmöglichkeiten. Stuttgart, Schweizerbart, Limnologie aktuell, Bd. 10: 197-209. Wolter, C., Minow, J., Vilcinskas, A. & Grosch, U. A. 2000: Long-term effects of human influence on fish community structure and fisheries in Berlin waters: an urban watersystem. Fish. Man. Ecol., 7: 97-104.

Fischfauna 2013

Behrendt, H., Huber, P., Opitz, D., Schmoll, O., Scholz, G. & Uebe, R. 1999: Nährstoffbilanzierung der Flußgebiete Deutschlands. Umweltbundesamt (Hrsg.), Texte, 75: 1-288. Berliner Landesfischereiordnung (LFischO): Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung vom 25. September 2012 (GVBl. S. 343) Internet: gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=FischO+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true Doetinchem, N. & Wolter, C. 2003: Fischfaunistische Erhebungen zur Bewertung des ökologischen Zustands der Oberflächengewässer. Wasser & Boden, 55: 52-58. Driescher, E. 1969: Anthropogene Gewässerveränderungen im Havel-System in historischer Zeit. Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der DDR 10: 113-132. Driescher, E. 1974: Veränderungen an Gewässern in historischer Zeit. Humboldt-Universität Berlin, Dissertation B: 427 S. Hantke, R. 1993: Flußgeschichte Mitteleuropas. Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart. Hoffmann, R. C. (1994): Remains and verbal evidence of carp (Cyprinus carpio) in medieval Europe. In: van Neer, W. (ed.): Fish exploitation in the past. Proceedings of the 7th meeting of the ICAZ Fish Remains Working Group. Ann. Zool. 274, Koninklijk Museum voor Midden-Afrika, Tervuren: 139-150. Kinzelbach, R. 1996: Die Neozoen. In: Gebhardt, H., Kinzelbach, R. & Schmidt-Fischer, S. (Hrsg.) Gebietsfremde Tierarten. Auswirkungen auf einheimische Arten, Lebensgemeinschaften und Biotope. Situationsanalyse. Ecomed Verlagsgesellschaft, Landsberg: 3-14. Kottelat, M. 1997: European freshwater fishes. – Biologia, Bratislava 52 (Suppl. 5): 1-271. Kotzde, W. 1914: Zur Havelregulierung, insbesondere zum Untergang der Havelfischerei. Heimatschutz in Brandenburg 6: 14-25. Kowarik, I. 2003: Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. Lehmann, C. 1925: Die Verunreinigung der Spree und Havel durch die Abwässer Groß-Berlins nebst einem Überblick über die fischereilichen Verhältnisse. Zeitschrift für Fischerei, 23: 523-548. Müller, A. von 1995: Neue Forschungsergebnisse vom Burgwall in Berlin-Spandau. In: Archäologische Gesellschaft in Berlin und Brandenburg (Hrsg.), Archäologie in Berlin und Brandenburg 1990-1992. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart: 62-65. Natzschka, W. 1971: Berlin und seine Wasserstraßen. Duncker & Humblot, Berlin. Pottgiesser T., Kail J., Halle M., Mischke U., Müller A., Seuter S., van de Weyer K., Wolter C. 2008: Das gute ökologische Potenzial: Methodische Herleitung und Beschreibung. Morphologische und biologische Entwicklungspotenziale der Landes- und Bundeswasserstraßen im Elbegebiet (Endbericht PEWA II). Essen: umweltbüro essen im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin (SenGUmV). Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) 2004: Dokumentation der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Berlin (Länderbericht). Phase: Bestandsaufnahme. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) 2013a: Fische in Berlin – Bilanz der Artenvielfalt. Berlin. 94 S. Internet: www.berlin.de/fischereiamt/_assets/service/pdf/broschuere_fische_a.pdf Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) 2013b: „Alles im Fluß". Ökologische Entwicklung der Wuhle. Informationsheft zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/wuhle-alles_im_fluss.pdf Uhlemann, H.-J. 1994: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen. DSV Verlag, Hamburg. Vilcinskas, A. & Wolter, C. 1993: Fische in Berlin. Verbreitung, Gefährdung, Rote Liste. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (Hrsg.), Kulturbuch-Verlag, Berlin. Vilcinskas, A. & Wolter, C. 1994: Fischfauna der Bundeswasserstraßen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. Bundesanstalt für Gewässerkunde (Hrsg.), Berlin: 85 S. Wolter, C., Arlinghaus, R., Grosch, U. A. & Vilcinskas, A. 2003: Fische & Fischerei in Berlin. Z. Fischkunde, Suppl. 2: 1-156. Wolter, C., Doetinchem, N., Dollinger, H., Füllner, G., Labatzki, P. Schuhr, H., Sieg, S. & Fredrich, F. 2002: Fischzönotische Gliederung der Spree. In: Köhler, J., Gelbrecht, J. & Pusch, M. (Hrsg.) Die Spree. Zustand, Probleme, Entwicklungsmöglichkeiten. Stuttgart, Schweizerbart, Limnologie aktuell, Bd. 10: 197-209.

Naturschutz gegen Rechtsextremismus - Eine Argumentationshilfe

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Naturschutz gegen Rechtsextremismus Eine Argumentationshilfe 1 Naturschutz gegen Rechtsextremismus Eine Argumentationshilfe Inhalt Grußwort Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität4 Schutz der Kulturlandschaft: Deutsche Landschaften sind Kulturlandschaften?6 Ökonomie und Natur: Natur vor der Wirtschaft schützen?9 Ressourcennutzung: Deutschland ist zu dicht besiedelt?12 Natur in der Stadt: Stadt als Feindbild?15 Identität bewahren: Natur- und Umweltschutz als Heimatschutz?18 Wirtschaftspolitik: Planwirtschaft als Garant eines erfolgreichen Naturschutzes?22 Zukunft der Landwirtschaft: Rechtsextremismus, Naturschutz und bäuerliche Landwirtschaft?25 Migrationsdebatte: Fremde Pflanzen und Tiere als bedrohliche „Aliens“?29 Artenschutz: Ein rechtsextremes Schlagwort?32 Die Identitären: Rechtsextreme Identitätspolitik? 34 Rassismus: Ein naturwissenschaftlich nicht zu begründendes, rein ideologisches Konzept 38 Liebe Leserinnen und Leser, vor Ihnen liegt die aktualisierte und erweiterte sechste Auflage unserer Broschüre „Naturschutz gegen Rechtsextremismus. Eine Argumentationshilfe“. Natur und Naturschutz spielen in der Ideologie rechtextremer Orga- nisationen und Akteur*innen eine wichtige Rolle und sind Themen, mit denen sie für sich werben. Sie dienen dabei als Deckmantel für völkische und rassistische Positionen. Dass Rechtsextreme Natur- und Umweltschutz für sich nutzen, bestätigt auch der rheinland- pfälzische Verfassungsschutzbericht. Dieser hat 2019 den rechtsextre- men Natur- und Umweltschutz als Brennpunktthema aufgegriffen. Auch 2020 wird dort berichtet, wie Rechtsextreme mit Naturschutz für sich werben. Auch deshalb wollen wir mit unserer aktualisierten und erweiterten Argumentationshilfe die im Naturschutz engagierten Jugendlichen und Erwachsenen dafür sensibilisieren, demokratie- und menschen- feindliche Botschaften von Rechtsradikalen unter dem Deckmantel des Natur- und Umweltschutzes zu erkennen und sie dazu ermutigen, sich klar dagegen zu positionieren. Denn dass dies jede und jeder an seiner und ihrer Stelle tut, wird zunehmend wichtig. Rechtsextremistische Gewalttaten bis hin zu Mordanschlägen haben deutlich zugenommen. Nährboden für diese Gewalt ist die zunehmende Radikalisierung von Sprache, auch die mancher Funktionsträger*innen, im öffentlichen Raum. Unsägliches erscheint inzwischen sagbar. Spielräume werden ausgetestet und systematisch erweitert. Es wird ein Weltbild verbreitet, das keine Differenzierung, keine Komplexität zulässt und von Hass und Hetze geprägt ist. Schweigen wirkt demgegenüber wie ein stilles Einver- ständnis mit dem Gesagten. Wir brauchen aber eine Zivilgesell- schaft, die diese Gefahr erkennt und gegen Rassismus und Antise- mitismus, gegen Hass und Hetze aufsteht. Mit dieser Broschüre möchten wir für diese Gefahren sensibilisieren und der engagierten Zivilgesellschaft gute Argumente an die Hand zu geben, mutig ihre Stimme zu erheben und Rechtsextremen zu widersprechen. Wir haben zwei neue Kapitel in die Broschüre integriert: Eines be- fasst sich mit der sogenannten „Identitären Bewegung“, einer rassis- tischen, völkisch orientierten Gruppierung, die mit ihrem aktions­ geleiteten Angebot vor allem auf junge Erwachsene abzielt. Sie befassen sich mit Naturschutzthemen aus einer rassistischen und völkischen Perspektive. Das zweite neue Kapitel geht der Begrün- dung für das Konzept von vermeintlichen „menschlichen Rassen“ nach. Dabei wird deutlich, dass dieses Konzept unwissenschaftlich und selbst Ausdruck von Rassismus ist. 4 Die vorliegende Argumentationshilfe ist Teil der Initiative „Natur- schutz gegen Rechtsextremismus“, die wir bereits 2011 ins Leben ge- rufen haben. Rheinland-Pfalz ist damit bundesweit in einer Vorrei- terrolle. Das Angebot umfasst Workshops mit Erwachsenen und Jugendlichen sowie Schulungen und Fachtagungen für Multipli­ka­ tor*innen. Weitere Publikationen, wie „Klartext gegen rechtsextreme Ökosprüche“, wurden ebenfalls mehrfach neu aufgelegt und sind bundesweit nachgefragt. Zu unserem Jugendcamp „Naturschutz ge- gen Rechtsextremismus – Neues Denken am ehemaligen Westwall“ laden wir jedes Jahr junge Menschen aus Deutschland und Frank- reich ein. Gemeinsam setzen sie sich mit dem Bezug rechtsextremer Akteur*innen zum Naturschutz auseinander und entwickeln Gegen- argumente. Ende 2020 hat die Umweltministerkonferenz des Bundes und der Länder ausdrücklich Position gegen rechtsextremistische Bestrebun- gen im Themenfeld Natur- und Umweltschutz bezogen und den ­Beschluss gefasst, diesen bundesweit entgegenzutreten. Rheinland- Pfalz leistet hier einen aktiven Beitrag. Dabei bezieht unser Engagement den ehemaligen Westwall als größ- te bauliche Hinterlassenschaft des NS-Regimes in Rheinland-Pfalz mit ein. Die Landesregierung will die Ruinen des ehemaligen West- walls als Mahnmal gegen die Verbrechen des Nationalsozialismus erhalten. Gleichzeitig ist das Gebiet rund um die Ruinen ein einzig- artiger Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere. Naturschutzarbeit am ehemaligen Westwall ist für uns nicht denkbar ohne politische Bildungs- und Erinnerungsarbeit zu diesem Symbol des National­ sozialismus. Wir verknüpfen sie mit der Prävention gegen Rechts­ extremismus. Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir alle im Naturschutz Engagierten dazu ermutigen, rechtsextremistisches Gedankengut klar zu erkennen, zu verurteilen und Position zu beziehen. Haltung zu zeigen: Darauf kommt es an. Ich freue mich, wenn Sie unsere Broschüre nutzen, in Ihren Orga­ nisationen verbreiten und sich auf gemeinsame Positionen verstän- digen. Gemeinsam gelingt das besser als alleine. Machen Sie mit! Ihre Anne Spiegel Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz 5

E+E-Vorhaben: 'Vergrößerung und Verbindung montaner Grünlandbiotope im Agrarbereich (Osterzgebirge)', wissenschaftliche Begleitung Phase II

Das Projekt "E+E-Vorhaben: 'Vergrößerung und Verbindung montaner Grünlandbiotope im Agrarbereich (Osterzgebirge)', wissenschaftliche Begleitung Phase II" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V..Berg- und Feuchtwiesen der Mittelgebirge stellen aus Naturschutzsicht sehr wertvolle Lebensräume dar, die zahlreiche seltene Pflanzen- und Tierarten beherbergen. Die schutzwürdigen Biotoptypen der (sub-)montanen Berg- und Feuchtwiesen sind jedoch einerseits durch Intensivierung, andererseits durch Aufgabe der ursprünglich extensiven Nutzung und infolgedessen eintretende Verbuschung bzw. Bewaldung zunehmend gefährdet. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen der Regeneration, der nachhaltigen naturschutzgerechten Nutzung und -pflege sowie der Verbindung montaner Grünlandbiotope im Sinne eines regionalen Biotopverbundes beispielhaft zu erproben und die botanisch bedeutsamen Vegetationskomplexe artenreicher montaner Gründlandgesellschaften aus Bergwiesen, Borstgrasrasen, Feuchtwiesen und Niedermooren zu vergrößern und zu vernetzen. Aus den für dieses E+E-Vorhaben definierten Zielen werden für die wissenschaftlichen Begleituntersuchungen Phase II (2013-2016) mit den Teilgebieten Vegetationskunde, populationsbiologische Untersuchungen sowie Untersuchungen zur Keimungs- und Etablierungsökologie folgende Teilziele abgeleitet: 1. Überprüfung der langfristigen Effektivität von praxisnahen Regenerationsmaßnahmen zur Vergrößerung, Wiederherstellung und Verbindung naturschutzfachlich wertvoller, artenreicher (sub-)montaner Grünländer auf ehemaligen Intensivgrünlandstandorten im Osterzgebirge (Oelsen) als Modellregion silikatischer Mittelgebirge. 2. Überprüfung der Effektivität von biotopgestaltenden Maßnahmen in Kombination mit speziellen Artenhilfsmaßnahmen (Diasporeneinsaat, ex-situ Vermehrung und in-situ Pflanzung von Individuen) zur Etablierung langfristig überlebensfähiger Populationen von Zielarten (u.a. Arnica montana, Gentianella lutescens, Dianthus seguieri, Orchis mascula) der gebietstypischen, naturschutzfachlich wertvollen (sub-)montanen Grünländer. 3. Überprüfung der Effektivität von Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Neophyten am Beispiel der Lupine (Lupinus polyphyllus).Letztendlich soll ein ökonomisch tragfähiges, auf andere Regionen übertragbares Handlungsmodell zur Entwicklung naturschutzfachlich hochwertiger Offenlandschaften silikatischer Mittelgebirgsräume erarbeitet werden.

Wildbienen - Grundlagen zur Bioindikation, Monitoring und Erfolgskontrolle

Das Projekt "Wildbienen - Grundlagen zur Bioindikation, Monitoring und Erfolgskontrolle" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.In ganz Europa wird von den Fachkreisen ein massiver Rückgang der bestäubenden Wildbienenarten signalisiert, in der Schweiz ebenso vermutet (Stand Rote Liste Bienen 1994 nach Art. 14/3 der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV): 45% gefährdet). Damit ist ein ökologischer (ökosystemarischer) wie auch ökonomischer Leistungsabfall verbunden, mit unberechenbaren Folgen für die Biodiversität und den Menschen. Das Projekt beinhaltet die qualitative Bestandesaufnahme der rund 600 Wildbienenarten in etwa 120 Kilometerquadraten, die über ausgewählte oder alle biogeografischen Regionen und Höhenstufen der Schweiz verteilt sind. Das Projekt erhebt die momentan mangelhafte Datengrundlage und zeigt den Bedarf auf, um bis 2019 eine Aussage über den Zustand dieser Artengruppe (revidierte Roten Liste 1994) machen zu können. Die Feldaufnahmestrategie soll Synergien zu anderen Feldbeobachtungen aufzeigen (z.B. Agrarmonitoring des Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) / Bundesamt für Umwelt (BAFU) zwecks Überprüfung der Umweltziele Landwirtschaft sowie Feldaufnahmen des Monitoring Biodiversität Schweiz BDM-CH). Da einige Massnahmen zur Verbesserung des Zustands lokal-regional getroffen werden und ihre Wirkung für weitere Fördermassnahmen analysiert werden sollte, werden Standards für eine Wirkungskontrolle der Massnahmen im Agrar- und Siedlungsraum vorgeschlagen. Projektziele: Mit dem Projekt werden folgende wissenschaftlichen Grundlagen erarbeitet: 1) Einsatz der Wildbienen als Indikatorgruppe für Wirkungskontrollen und Monitoring 2) Vorgehen für die langfristige Überwachung der Wildbienenbestände 3) Zusammentragung von Feldbeobachtungen über Bienenvorkommen und Angaben über die Einflussfaktoren als Datengrundlage für spätere Analysen des Zustands (Aussterberisiko, Rote Liste) der Wildbienenarten 4) Wildbienenkenner/innen inwertsetzen.

Naturschutz gegen Rechtsextremismus

Eine Argumentationshilfe [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Naturschutz gegen Rechtsextremismus Eine Argumentationshilfe 1 Naturschutz gegen Rechtsextremismus Eine Argumentationshilfe Inhalt Grußwort Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz5 Schutz der Kulturlandschaft: Deutsche Landschaften sind Kulturlandschaften?6 Ökonomie und Natur: Natur vor der Wirtschaft schützen?9 Ressourcennutzung: Deutschland ist zu dicht besiedelt?12 Natur in der Stadt: Stadt als Feindbild?15 Identität bewahren: Natur- und Umweltschutz als Heimatschutz?18 Wirtschaftspolitik: Planwirtschaft als Garant eines erfolgreichen Naturschutzes?22 Zukunft der Landwirtschaft: Rechtsextremismus, Naturschutz und bäuerliche Landwirtschaft?25 Migrationsdebatte: Fremde Pflanzen und Tiere als bedrohliche „Aliens“?29 Begrifflichkeit: Artenschutz als rechtsextremes Schlagwort?32 Impressum: Herausgeber: Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz · Mainz 2011 / 5. überarbeitete Auflage 2016 Autor: PD Dr. Nils M. Franke, Wissenschaftliches Büro Leipzig Redaktion: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz, Abteilung Naturschutz und nachhaltige Entwicklung; Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Präventionsagentur gegen Rechtsextremismus Gestaltung: Agentur 42 oHG, 55294 Bodenheim, www.agentur42.de Bildnachweis: Titelmotiv: © sensolux – fotolia.com Innenteil: Alle Bilder © Fotolia / Fotografen in alphabetischer Reihenfolge: Alexander Spörr, asray, awiebadenhorst, beatrice prève, beatuerk, Beboy, claudia Otte, cmfotoworks, damato, Daniel Ernst, Edler von Rabenstein, fotofac, Gieri, Gina Sanders, GooDAura, Graham Taylor, Heinz Waldukat, Henrik Larsson, Ingo Bartussek, JJS, kanvag, Kara, Konstantin Sutyagin, laurely, Leo Lintang, lu-photo, mario beauregard, Märis Külis, Markus Schieder, Martina Berg, Pavel Cheiko, Pavel Losevsky, photlook, Robert Kneschke, rook76, rrruss, Stas Perov, steschum, Sven Weber, Tetastock, tinlinx, TwilightArtPictures, wiw, Wolfgang Jargstorff, yelenayemchuk, Yuri Arcurs Grußwort der Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Liebe Leserinnen und Leser,  ein Blick auf die Medien rechtsextremer Parteien und Publikatio- nen zeigt: Natur- und Umweltschutz ist für sie ein Thema. Die entsprechenden Inhalte drücken ein Engagement für Natur-, Landschaftsschutz und Heimat aus – gegen Agro-Gentechnik, gegen das Primat der Wirtschaft, gegen eine indus­trialisierte Landwirtschaft. Die Aussagen wirken fachlich versiert und von der Sache überzeugt. Auf den ersten Blick. Erst auf den zweiten Blick wird der politisch extreme Inhalt er- kennbar. Bis zu diesem Kern vorzustoßen, den rechtsextremen Hintergrund der einzelnen Aussagen also klar zu benennen, das verlangt genaueres Hinsehen und Nachforschen: Was ist wirklich gemeint? Was steckt hinter solchen Aussagen? Kann der Einzelne dies ohne fachliche Vorbildung überhaupt durchdringen? Oder steht er rechtsextremen Positionen zum Naturschutz zunächst ratlos gegenüber, weil ihm Gegenargumente fehlen? Mit diesen Fragen setzt sich die vorliegende Broschüre auseinander. Sie ist so aufgebaut, dass sie einzelne Aussagen zu naturschutz- relevanten Themen aus Publikationen rechtsextremer Organisa- tionen als Ausgangspunkt nimmt. Diese werden analysiert und ihr rechtsextremer Inhalt freigelegt. Auf dieser Basis können sich Naturschutzakteure und -akteurinnen klar gegen eine Vereinnah- mung von rechtsextremer Seite positionieren. Wir möchten so die Strategie von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten durchkreuzen, die mit dem Thema Natur und Umwelt für sich werben, und Naturschutzakteurinnen und -akteure bei ihrer Auseinandersetzung mit Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten unterstützen. Ulrike Höfken Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz 5

Manuskripterstellung Landeskunde Sächsische Schweiz

"Manuskripterstellung Landeskunde Sächsische Schweiz" Kulturhistorische Grundlagen, Historische und Allgemeine Grundlagen, kulturgeschichtlicher Abriss zur Sächsischen Schweiz, Heimatschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie Denkmalpflege in der Sächsischen Schweiz, Landschaftsanalyse, Naturraum Naturhaushalt, Flächennutzung, Landschaftsbelastung und Landschaftsschäden, Landschaftsgliederung und Landschaftsbilder der Sächsischen Schweiz.

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