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Stadt Gelsenkirchen: Wassergefährdende Stoffe

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Verallia Deutschland AG

Die Verallia Deutschland AG hat mit Datum vom 20.10.2022 einen Antrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Hohlglaserzeugung (Behälterglas) durch den Einsatz von Heizöl EL als Zusatzbrennstoff an den Glasschmelzwannen 1 bis 3 gestellt. Hiermit verbunden ist – neben weiteren Maßnahmen, wie u.a. der Errichtung von Pumpen und Rohrleitungen - die Demontage von zwei bereits stillgelegten Schweröltanks und die Errichtung von zwei neuen Heizöltanks mit einem Volumen von je 100 m³ sowie einer Abtanktasse.

Errichtung und Betrieb eines LPG Lagertanks

Errichtung und Betrieb von zwei 2,9 t Flüssiggas-Tanks sowie zwei 5000 Liter Heizöl-Tanks.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - INEOS Solvents Marl GmbH

Die Firma INEOS Solvents Marl GmbH, Paul-Baumann-Str. 1, in 45772 Marl hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Acetylen auf dem Grundstück Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl (Gemarkung Marl, Flur 58, Flurstück 43) beantragt. Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb eines Lagertanks für Rußöl (2.000 m3) und eines Heizöltanks (3 m3) sowie der dazugehörigen Apparate einschließlich einer neuen Verlade- und Befüllstelle.

G30/2022/108 - Wesentliche Änderung eines BHKW in 23560 Lübeck

Die Firma GB Foods Production Deutschland GmbH in Geniner Straße 88-100, 23560 Lübeck, plant die wesentliche Änderung eines Blockheizkraftwerks in der Stadt 23560 Lübeck, Geniner Str. 88-100, Gemarkung St. Jürgen, Flur 10, Flurstück 127/7. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Modernisierung der Kombibrenner an den Kesseln zur Ermöglichung des Betriebs mit Heizöl – Errichtung eines Fundaments zum Aufstellen eines mobilen Heizöltanks. Für

Bekanntgabe nach § 5 Abs.2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Schunk Ingenieurkeramik GmbH in Willich

Die Schunk Ingenieurkeramik GmbH hat mit Datum vom 12.01.2023, zuletzt ergänzt am 15.06.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse auf dem Betriebsgelände Hanns-Martin-Schleyer Str. 5 in 47877 Willich gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb von acht Druckgussanlagen • Errichtung und Betrieb von drei Sandstrahlkabinen und einer Spritzkabine • Errichtung und Betrieb eines 2,9-t-Flüssiggastanks sowie einer Gas-Luft-Misch-anlage • Verlagerung diverser Betriebseinheiten bzw. -einrichtungen (u.a. Druckgussma-schinen, Spritzkabine, Trockner, Nachbearbeitung, Endkontrolle, Verpackung) • Umrüstung bestehender erdgasbefeuerter Trockner auf elektrischen Betrieb • Austausch der vorhandenen Brenner gegen Zweistoffbrenner und Errichtung und Betrieb eines Heizöltanks • Umrüstung des Betriebs der TNV von Erdgas auf Flüssiggas

G30/20223/010 5N Plus Lübeck GmbH

Einbau und Betrieb eines bivalenten Brenners für Erdgas und Heizöl, Aufstellung eines mobilen Heizöltanks und eines Flüssiggastanks LPG), Umrüstung Brenner Flashdryer, Aufstellung eines zweiten Essigsäuretanks

Antrag der Firma Evonik Operations GmbH

Antrag der Firma Evonik Operations GmbH, Arthur-Imhausen-Straße 92, 58453 Witten, auf Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Absatz 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Feuerungsanlage Kes- sel A und B durch die Errichtung und den Betrieb eines heizölbefeuerten Leih- dampferzeugers inkl. Heizöltank und Abfüllung, in Verbindung mit zwei Anträ- gen auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß §§ 8a und 31e BImSchG

Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG

Die Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG hat mit Datum vom 24.05.2023 (Eingang 26.05.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen durch die Erhöhung der Produktionskapazität auf 570 t/d und 150.000 t/a, dem dauerhaften Betrieb von Zweistoffbrennern und eines Heizöltanks sowie der Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage sowie Nebenanlagen auf dem Grundstück Van-den-Bergh-Str. 35, 47533 Kleve Gemarkung Kellen, Flur 8, Flurstück 1583 beantragt. Die geplante Abwasserbehandlungsanlage fällt unter die Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage der Warsteiner Brauerei – Haus Cramer KG, Im Waldpark 1 in 59581 Warstein

Die Firma Warsteiner Brauerei Haus - Cramer KG beantragt eine Genehmigung gemäß der §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage durch den Austausch eines Mono-Brenners (Erdgas) durch einen Duo-Brenner (Erdgas/Heizöl) im Gebäude 5 (Produktion) sowie die Aufstellung von zwei Heizöltanks mit je 50 m³ am Standort Im Waldpark 1 in 59581 Warstein, Gemarkung Warstein, Flur 6, Flurstück 509. Bei der Warsteiner Brauerei handelt es sich um eine Anlage zur Herstellung von Bier mit einer Produktionsleistung von 3000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag im Sinne des 7.27.1 (G, E) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1140) in der zurzeit geltenden Fassung. Der vorliegende Antrag beinhaltet die wesentliche Änderung der Dampfkesselanlagen als Nebenanlage zur Brauerei im Sinne der Nr. 1.2.3.1 – Spalte 2 – der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) genannten Anlagen. Diese Nebenanlagen sind, isoliert von der Brauerei als Gesamtanlage betrachtet, eine Anlage im Sinne der Nr. 1.2.3.1 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Rauchgasableitung erfolgt nach wie vor über den 3-zügigen bestehenden Schornstein. Die künftige Leistung des Dampfkessel 1 im Kesselhaus beträgt unverändert 10,5 MW FWL bei einer Leistung von 14 tDampf/h. Für die Dampfkesselanlagen als Bestandteil aller Feuerungsanlagen der Energieversorgung mit Leistung gem. Additionsregel von 20-50 MW FWL ist somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchzuführen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung –(„S“) – des Einzelfalls nach § 10 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

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