Das Projekt "Solarthermiedemonstrationsanlage katholisches Pfarramt Saalfeld" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelische Pfarrgemeinde Saalfeld durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Das oben genannte Objekt besteht aus einem freistehenden Haupt- und Nebengebäude. Das Hauptgebäude BJ 1907 ist mit einem Satteldach mit Krüppelwalm versehen. Die Grundfläche beträgt 14 x 13 m, Bruttofläche 182 m2 x 4 Etagen = 728 m2 Gesamtfläche. Das Hauptgebäude besteht aus einem Kellergeschoss mit Wirtschaftsräumen, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, welche als Wohn- und Büroräume genutzt werden. Die Solarfläche auf dem Hauptgebäude beträgt 11 m2 mit 37 Grad Dachneigung in Süd-West Richtung sowie 4 m2 auf 45 Grad Dachneigung in Süd-Ost Richtung. Die Solaranlage wurde als Aufdachmontage installiert. Die Nutzung der Solaranlage ist zur Brauchwasserbereitung (300 l Speicher) und zur Heizungsunterstützung (1000 l Puffer) vorgesehen. Diese ist kombiniert mit einem 2-stufigen 80 kW Gaskessel. Funktionsbeschreibung: Die Solaranlage steuert die einzelnen Solarflächen je nach Temperatur und es wird damit vorrangig der Brauchwasserspeicher aufgeheizt. Hat dieser eine Temperatur von unter ca. 60 Grad Celsius erreicht, schaltet ein Umschaltventil die Solaranlage auf den Pufferspeicher. Hat dieser über 80 Grad Celsius erreicht, wird die Solaranlage abgeschaltet. Die Heizungsregelung fragt bei Wärmebedarf (Brauchwasser oder Heizung) den Puffer ab. Hat dieser die Temperatur, wird er entladen, ist nichts vorhanden, wird der Gaskessel eingeschaltet. Alle Rohrleitungen sind mit Kupferrohr verlegt und entsprechend der Heizanlagenverordnung isoliert. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: 1. Der Stadtrat und dessen darin vertretenen politischen Parteien wurden bei der Entscheidung bzgl. der Zustimmung oder Ablehnung der Denkmalpflege eingebunden. Dabei erfolgte eine einstimmige Zustimmung aller vertretenen Fraktionsvorsitzenden. Dabei wurde die 'Agenda 21 am Saalebogen', Herr Brandt, mit beteiligt. 2. Ein Gemeindeabend - Information für die Gemeinde über Arbeitsweise und Erfolge der Anlage - nach ersten Erkenntnissen. 3. Im 'Blättchen' - gemeinsames Informationsblatt evangelische - katholische Kirche in Saalfeld - ein Artikel über die Anlage (ist im November 1999 erfolgt). 4. Darstellung der Anlage nach Terminabsprache für Interessierte. 5. Darstellung der Anlage und des Anliegens in der Zeitung des Ortes und der Kirche - erfolgt bei Inbetriebnahme. 6. Öffentliche Einladung für die Stadtbewohner zum Gespräch über Erfahrungen mit der Anlage (nach Erfahrungen). 7. Datenauswertung im Schaukasten nach Lieferung. 8. Gespräche mit Passanten (erfolgt). 9. Angebot an Schulunterricht in benachbarter Schule. Darstellung auf der Dekanatskonferenz der benachbarten Kollegen (ist erfolgt) und im Bischöflichen Ordinariat - Vertretern des Bauamtes. Fazit: Große Schwierigkeit bereitete die Genehmigung der Anlage durch die Denkmalbehörde des Landkreises. Ebensolche bereitete die Steuerung der Anlage. ...
Das Projekt "Minderung der durch den Gebaeudebestand verursachten CO2-Emissionen durch Einfuehrung einer Brennstoffkennzahl" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, III. Physikalisches Institut A, Arbeitsgruppe Prof. Schultze durchgeführt. Die derzeit geltende WSchV enthaelt insbesondere Anforderungen an den spezifischen Heizwaermebedarf von Gebaeuden. Dabei bleibt weitgehend unberuecksichtigt, auf welche Weise (z.B. durch fossile Energie, Solarenergie) dieser Bedarf gedeckt wird. Durch Vorgabe einer Brennstoffkennzahl, die sowohl den Heizwaermebedarf, als auch Art und Weise der Energieerzeugung in Gebaeuden bzw. Wohngebieten beruecksichtigt, koennten die CO2-Emissionen insbesondere im Gebaeudebestand nachhaltig gemindert werden. Inhalt des Vorhabens sollen folgende Punkte sein: - Erarbeitung von Energieeinsparkonzepten zur Sanierung von Wohngebieten durch Vorgabe von Brennstoffkennzahlen mit dem Ziel eines verstaerkten Einsatzes regenerativer Energien, insbesondere von Solarenergie - Untersuchung repraesentativer Planungsfaelle - insbesondere Betrachtung von Energiesystemen mit Nahwaermenetzen - Ermittlung der wirtschaftlichen Aspekte der Einfuehrung von Brennstoffkennzahlen fuer konkrete Planungsfaelle durch detaillierte Gegenueberstellung der Gesamtaufwendungen und der Brennstoffeinsparungen - Ermittlung des durch Einfuehrung von Brennstoffkennzahlen erschliessbaren CO2-Minderungspotentials in Deutschland - Ableitung von Vorschlaegen fuer Grenzwerte auf Basis einer Brennstoffkennzahl fuer die geplante Novellierung der WSchV bzw. die Zusammenfuehrung der WSchV und der Heizungsanlagen-Verordnung in einer Energiesparverordnung.
Das Projekt "Vom Waermeschutz zur Energieeinsparung - Grundsatzuntersuchung NOWA zur ESVO 2000" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Thermodynamik und Technische Gebäudeausrüstung, Bereich Technische Gebäudeausrüstung durchgeführt. Vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung der Waermeschutzverordnung und ihrer Zusammenfassung mit der Heizungsanlagenverordnung werden in der Studie Aussagen zu den bestehenden Verordnungen getroffen. Vergleichende Untersuchungen zu bau- und anlagenseitigen Energiesparmassnahmen insbesondere im Gebaeudebestand bewerten diese bezueglich der Primaerenergie, der Kosten auf der CO2-Emission. Es werden Schlussfolgerungen fuer die Gestaltung der ESVO abgeleitet.
Das Projekt "Grundlage fuer die weitere Novellierung der Waermeschutzverordnung - Einbeziehung von Waermepumpen in die Rechenmethode zur Ermittlung des Endenergiebedarfes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Thermodynamik und Technische Gebäudeausrüstung, Professur Technische Thermodynamik durchgeführt. Waermeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung sollen kuenftig in einer Energiesparverordnung 2000 zusammengefuehrt werden. Darin soll der Einsatz umweltschonender Techniken zur Waermebereitstellung einen angemessenen Stellenwert bekommen. Die rechnerische Beruecksichtigung solcher Anlagen in einem Rechenverfahren erfordert die zahlenmaessige Beschreibung der Anlageneffizienz in Anhaengigkeit von den speziellen Einsatzgegebenheiten. Fuer Waermepumpen wurden durch Marktanalyse und Modellierung auf verschiedenen Abstraktionsstufen die aussagekraeftigsten Einsatzparameter sowie die Anlageneffizierung in Anhaengigkeit von diesen ermittelt.
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016
Beispiele zur Nachweisführung
4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“
Magdeburg, 28.05.2015
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Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de
Referent
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel
Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung
und Energieberatung
Fachingenieur Energie der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im
Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer
Sachverständigen- und Ingenieurbüro Rochel
Leibnizstraße 17
39104 Magdeburg
Tel.:
0391 / 73 13 078
Fax:
0391 / 73 13 127
E-Mail: energie@ingbuero-rochel.de
URL:
www.ingbuero-rochel.de/energie.htm
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
- erstmals eingeführt als EnEV2002 am 01.02.2002 als „Zusammenlegung“ der
Wärmeschutzverordnung 1994 und der Heizungsanlagen-Verordnung 1998
- leicht geändert zur EnEV2004 am 08.12.2004
- stark geändert zur EnEV2007 am 01.10.2007
- Einführung von Energieausweisen für Bestandsbauten
- neue Berechnungsvorschrift für Nichtwohngebäude (DIN 18599)
- nochmals stark geändert zur EnEV2009 in Kraft am 01.10.2009
- Verschärfung der Anforderungsniveaus für Neubau und Bestand
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
- seit 01.05.2014 die EnEV2014
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
- gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden
- gilt nicht für z.B.:
• Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt
werden
• Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang
anhaltend offen gehalten werden müssen
• unterirdische Bauten
• Traglufthallen und Zelte
• Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und
provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
• Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind
• sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle
Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von
weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie
jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden.
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
- regelt Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden und
Nichtwohngebäuden
- regelt Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau
- regelt die Ausstellung von Energieausweisen im Bestandsbau für
Wohngebäude und Nichtwohngebäude
- regelt Nachrüstungspflichten im Baubestand
- regelt Anforderungen an die Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik
- regelt Ausnahmen, Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten
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Wesentliche Änderungen in der EnEV 2014
- Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2016
- um durchschnittlich 25% des Primärenergiebedarfes
- um durchschnittlich 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle
- ab 2021 müssen alle Neubauten im Niedrigstenergiestandard errichtet
werden (Behördengebäude ab 2019)
Festlegung der energetischen Mindestqualität bis spätestens Ende 2016 für
Behördengebäude u. bis Ende 2018 für alle anderen Neubauten
- Einführung von unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder
für Energieausweise
- Verwendung neuer Normen in der Bewertung, z.B. DIN V 18599 (2011-12)
- neue Bewertungsmethode des sommerlichen Wärmeschutzes nach
DIN 4108-2 (2013-02)
- Nachweis über die Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
- dynamische Gebäudesimulation
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