Konservierungsmittel MIT als Gefahrstoff eingestuft MIT ist vom RAC, dem Ausschuss für Risikobewertung und Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), für den Bereich „Menschliche Gesundheit“ als akut giftiger und Allergie auslösender Gefahrstoff eingestuft worden. Informationen der Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) zu MIT. Für den Umweltbereich ist MIT auf Grund der hohen Toxizität gegenüber Algen eingestuft als „sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“. Diese Umwelteinstufung bedeutet, dass der Stoff nicht in die Umwelt gelangen darf. Verschüttete Mengen müssen aufgenommen werden und die Entsorgung muss nach den jeweiligen lokalen Vorschriften durchgeführt werden. Beide Einstufungen sind ab Veröffentlichung durch den RAC am 10. März 2016 gültig. Stoffeigenschaften und Einsatzbereiche MIT ist ein weißes, sehr gut wasserlösliches Pulver mit einer Schmelztemperatur von 50°C bis 51°C. Die Substanz ist von seiner Struktur her ein sogenannter Heterocyklus, sein Kern besteht aus einem Fünfring mit einem Schwefel- und einem Stickstoffatom. Aufgrund seiner abtötenden bzw. bakterio- und fungistatischen Wirkung gegen Bakterien, Pilze sowie Algen wird es als Biozid für industrielle und professionelle Anwendungen in Schutzmitteln für Produkte– beispielsweise wasserlösliche Farben und Lacke, Schutzmitteln für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen, in Schleimbekämpfungsmitteln – üblicherweise in der Papierherstellung, und in Schutzmitteln für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten eingesetzt. Darüber hinaus dient es als Korrosionsschutzmittel. Weiterhin darf es als Konservierungsmittel in Kosmetika bis zu einer Konzentration von 0,01% eingesetzt werden. MIT gilt als akut giftig bei der Aufnahme durch Einatmen, Schlucken oder Hautkontakt. Die Problematik für den Verbraucher ergibt sich aus der Tatsache, dass noch stark verdünnte Lösungen mit einer Konzentration bis zu 0,0015 % immer noch als Kontaktallergen sensibilisierend wirken. Das heißt MIT als Allergieauslöser bei Hautkontakt kann zu schweren allergischen Kontaktekzemen führen und eine lebenslang bleibende Sensibilisierung der Betroffenen auslösen. Wegen des allgegenwärtigen Vorkommens der Biozide Methylchlorisothiazolinon (CMIT) / Methylisothiazolinon (MIT) in einer Vielzahl von verbrauchernahen Produkten wird es für eine sensibilisierte Person sehr schwer, diese Stoffe zu meiden. Derzeit ist der Wirkstoff MIT im Biozid-Verfahren und noch nicht abschließend bewertet. Sollte MIT im Biozid-Verfahren analog zu C(M)IT/MIT geregelt werden, dann dürften Produkte mit einem Gehalt von MIT oberhalb von 15 ppm nicht mehr an Endverbraucher abgegeben werden. Weitere Informationen zu Bioziden in Materialschutzmitteln, vorbeugenden und alternativen Maßnahmen finden sich im Biozid-Portal des Umweltbundesamtes: https://www.biozid.info/deutsch/materialschutz/ Informationsherkunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund/Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Kohlenteer), Pech, Pyren-Fraktion; schweres Anthracenöl-Redestillat; [Redestillat aus fraktionierter Destillation von Pechdestillat. Siedet im Bereich von etwa 380 °C bis 410 °C (716 °F bis 770 °F). Besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen.]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Kohlenteer), schwere Öle; schweres Anthracenöl (Anthracenöl II); [Destillat aus der fraktionierten Destillation von Kohlenteer aus Steinkohle mit einem Siedebereich von 240 °C bis 400 °C (464 °F bis 752 °F). Besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen.]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Absorptionsöle, bicycloaromatische und heterocyclische Kohlenwasserstoff-Fraktion; Waschöl-Redestillat; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Redestillat aus der Destillation von Waschöl erhält. Besteht vorwiegend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit 2 Ringen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 290 °C (500 °F bis 554 °F).]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Rückstände (Kohlenteer), Kreosotöldestillation Waschöl-Redestillat [Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Waschöl, mit einem Siedebereich von etwa 270 °C bis 330 °C (518 °F bis 626 °F); besteht in erster Linie aus dinuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Kohlenteer), schwere Öle; schweres Anthracenöl (Anthracenöl II)(Destillat aus der fraktionierten Destillation von Kohlenteer aus Steinkohle mit einem Siedebereich von 240 °C bis 400 °C; besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Rückstände (Kohlenteer), Pechdestillation; Pech-Redestillat(Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Pechdestillat, siedet im Bereich von etwa 400 °C bis 470 °C; setzt sich in erster Linie aus polynuklearen aromatischen Kohlenwasserstoffen und heterocyclischen Verbindungen zusammen). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Rückstände (Kohlenteer), Anthracenöldestillation Anthracenölfraktion [Rückstand aus der fraktionierten Destillation von Rohanthracen, mit einem Siedebereich von etwa 340 °C bis 400 °C (644 °F bis 752 °F); besteht in erster Linie aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen]. Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Kohlenteer), schwere Öle, Pyren-Fraktion; schweres Anthracenöl-Redestillat(Redestillat aus fraktionierter Destillation von Pechdestillat; siedet im Bereich von etwa 350 °C bis 400 °C; besteht vorherrschend aus tri- und polynuklearen aromatischen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen). Stoffart: Stoffklasse.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Absorptionsöle, bicycloaromatische und heterocyclische Kohlenwasserstoff-Fraktion; Waschöl-Redestillat(komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man als Redestillat aus der Destillation von Waschöl erhält; besteht vorherrschend aus aromatischen Kohlenwasserstoffen mit 2 Ringen und heterocyclischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 260 °C bis 290 °C). Stoffart: Stoffklasse.
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