Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)" wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Forstrechtliche und forstökonomische Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst, Lehrgebiet Forstpolitik und Umweltrecht.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Maßnahmenumsetzung, Kontrolle und Kommunikation des Managements für Lichtwaldarten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Nr.: 3/2013 Halle (Saale), 17.07.2013 Umzug von Hirschkäfern aus Sachsen-Anhalt nach Dänemark Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Der auffällige Hirschkäfer (Lucanus cervus) ist in Dänemark seit mehreren Jahrzehnten ausgestorben; der letzte Nachweis der Art gelang 1952. Um die Verbreitungslücke im nördlichen Ostseebereich zwischen Schweden und Deutschland wieder zu schließen, fasste das Dänische Parlament den Be- schluss für ein Projekt zur Wiedereinbürgerung des durch die FFH-Richtlinie europaweit geschützten Käfers. Das dafür am besten geeignete Gebiet Jægersborg Dyrehave nördlich Kopenhagen ist mit einem 240 ha großen, et- wa 300 Jahre alten lichten Eichenwald bestockt, in dem in den letzten Jahr- zehnten gezielt Totholz angereichert wurde. Zur Absicherung der genetischen Vielfalt der neu zu begründenden Hirschkä- ferpopulation werden Tiere aus Mittel- und Ostdeutschland (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt), Polen und Südschweden nach Dänemark ge- bracht. Die ersten Käfer wurden am 11. Juni 2013 von der dänischen Um- weltministerin Pia Olsen Dyhr freigesetzt. Aus verschiedenen Vorkommensgebieten in Sachsen-Anhalt wurden insge- samt 44 Käfer und 74 Larven entnommen. Entsprechend der artenschutz- rechtlichen Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wur- den jeweils nur wenige Käfer und Larven gesammelt, um die lokalen Populati- onen nicht nachhaltig zu schädigen. Die naturschutzfachliche Begleitung des Projektes oblag dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Dessen Präsident, Klaus Rehda, unterstreicht die Notwendigkeit der Erhaltung der Biodiversität, und das nicht nur in den Natura 2000-Gebieten unseres Landes: „Wir können stolz sein, dass es bei uns noch genügend Vorkommen des Hirschkäfers gibt und dass wir uns bei diesem Projekt fachlich einbringen konnten.“ Der Aufwand, der jetzt in Däne- mark für die Rückkehr des Hirschkäfers notwendig ist, zeigt auch die Notwen- digkeit naturschutzfachlicher Regelungen und ihrer Einhaltung, so Klaus Reh- da: „Nur auf diese Weise können wir auch in Sachsen-Anhalt die Vielfalt der Natur bewahren.“ Die Hirschkäfer und ihre Larven wurden in Jægersborg Dyrehave in eigens um Stubben und liegende Stämme errichteten Volieren freigesetzt. Die Volieren sichern einen Schutz der Käfer gegenüber Fraßfeinden, wie Vögeln (z.B. Krä- hen, Eichelhähern). Des Weiteren sorgen sie für einen geringen Aktionsradius der Käfer und erleichtern so die Überwachung des Ansiedlungserfolges. In den letzten Wochen wurden bereits regelmäßige Paarungen von Hirschkäfern beobachtet – ein erster Schritt zur Wiederansiedlung. Der Hirschkäfer ist einer der größten Käfer Mitteleuropas. Männchen und E-Mail: Praesident@ Weibchen brauchen für die Reifung ihrer Keimzellen den Baumsaft alter Ei- lau.mlu.sachsen-anhalt.de chen, der bestimmte Pilze enthält. Die Larven bauen im Zuge ihrer Ernährung morsches, feuchtes und verpilztes Holz zu Mulm ab und leisten damit einen Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 wichtigen Beitrag im ökologischen Kreislauf. Die Art ist vor allem aufgrund des 06116 Halle(Saale) Fehlens von Totholz und Stubben in den intensiv genutzten Wäldern in den Tel.: 0345 5704-101 vergangenen Jahrzehnten europaweit selten geworden. Deshalb unterliegt der Fax: 0345 5704-190 Käfer in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dem strengen gesetz- Internet: lichen Schutz des kohärenten Netzwerkes NATURA 2000. www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1 Die Wiederansiedlung des Hirschkäfers in Dänemark wird durch die Planungsbüros Amphi Consult Odense (Marzenna Rasmussen, Nils Damm, Lars Iversen), StegnerPlan Bad Düben (Dr. Jan Stegner) und BIOM Jänschwalde (Thomas Martschei) vorgenommen. In Sachsen-Anhalt wird die Entnahme von Tieren durch das Büro BUNat Schönebeck (Dr. Werner Malchau) fachlich begleitet. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.naturstyrelsen.dk/Nyheder/2013/KaempebillenErTilbage.htm http://www.youtube.com/watch?v=LUXHk5nZ_f4&feature=youtu.be http://www.naturstyrelsen.dk/Nyheder/2013/Eghjorten_kommer.htm 2/2
Nr.: 13/2023 Halle (Saale), 08.06.2023 Hirschkäfer gesucht: Landesamt für Umweltschutz bittet um Die Präsidentin Meldung von Sichtungen Vor allem die Männchen sind mit ihren geweihartigen Mundwerkzeugen imposante Erscheinungen. Doch man bekommt sie nicht oft zu Gesicht. Lucanus cervus, so der wissenschaftliche Name des Hirschkäfers, ist in ganz Europa geschützt und gilt in Sachsen-Anhalt als gefährdet. Seine Bestandsentwicklung wird europaweit erfasst und die Daten regelmäßig an die EU-Kommission übermittelt. „Der Bestandstrend in Sachsen-Anhalt weist aktuell leicht nach oben, dennoch müssen wir die Art weiter im Blick behalten und ihre Entwicklung verfolgen und dokumentieren“, sagt Dr. Daniel Rolke, Insektenkundler am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) und bittet Bürgerinnen und Bürger, Sichtungen zu melden. Die Männchen können aufgrund ihres „Geweihs“ kaum mit anderen Arten verwechselt werden. Die etwas kleineren Weibchen besitzen dieses nicht und werden von Laien gelegentlich mit dem Balkenschröter, einer anderen Käferart, verwechselt. Hirschkäfer sind mit 25 bis 75 Millimetern jedoch deutlich größer und besitzen braunschwarze Flügeldecken. Beim Balkenschröter sind diese einfarbig schwarz. Beobachtungen lebender oder toter Hirschkäfer in Sachsen-Anhalt können mit Foto und Angabe der Anzahl über ein Portal des Landesamtes online gemeldet werden. Pressemitteilung Hirschkäfer gehören zu den größten Käfern der heimischen Tierwelt. praesidentin@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de lau.sachsen-anhalt.de/hirschkaefer Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 1/2 www.lau.sachsen-anhalt.de Hirschkäfer (Männchen links, Weibchen rechts); Fotos: Dr. Daniel Rolke QR-Code zum Meldeportal: 2/2
Gebietsbeschreibung Das LSG befindet sich im Südosten des Landkreises Wittenberg und schließt unmittelbar südlich an das Stadtgebiet von Annaburg an. Begrenzt wird das Gebiet im wesentlichen durch den Verlauf des historischen Mauergrabens, nur im Nordosten verläuft die Begrenzung entlang des Neugrabens. Es liegt in der Landschaftseinheit Annaburger Heide und Schwarzes-Elster-Tal. Zur Zeit wird der überwiegende Teil des LSG von großflächigen Waldgebieten eingenommen, sowohl von Laubmischwäldern als auch von Kiefernforsten. Im Norden des Gebietes befindet sich das Renaissanceschloß Annaburg mit seinen Nebengebäuden, dem sich westlich der sogenannte „Kleine Tiergarten“ anschließt, ein alter Laubwaldbestand mit einigen Hügelgräbern. An dem LSG liegen ein Industrie- und Gewerbegebiet und die aus Einfamilienhäusern bestehende „Siedlung Annaburg“, die in den 1930er Jahren entstand. Südlich vom Schloss schließen sich mehrgeschossige Plattenbauten, Kleingartenanlagen und ein Sportplatz an. Der östliche Bereich wird vor allem ackerbaulich genutzt. (1) Gegenüber der Gebietsbeschreibung im LSG-Buch S. 374–376 wurden durch die Neuverordnung des LSG Siedlungsflächen aus dem Gebiet herausgelöst, so dass Innenbereiche von Annaburg nun nicht mehr im neu festgesetzten LSG liegen. Die Gebietsbeschreibung ist aber weiterhin inhaltlich zutreffend. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Erste Zeugnisse für eine Besiedlung des Annaburger Raumes liefern Hügelgräber der Lausitzer Kultur im „Kleinen Tiergarten“. Im 12. Jahrhundert entstand eine frühdeutsche Burganlage. Befestigungen sind seit 1422 nachweisbar. Zu den größten und bekanntesten gehörte das Jagdschloß Friedrich des Weisen von Sachsen. Kurfürst Friedrich III. ließ zu Beginn des 16. Jahrhunderts den hölzernen Bau abreißen und errichtete einen massiven Bau. Dieses Jagdschloß Lochau, in der Nähe der Residenzstadt Wittenberg gelegen, zählte zu den beliebtesten Aufenthaltsorten des Kurfürsten. Nach dem Tod Friedrich des Weisen 1525 in Lochau wurde das Schloß nur noch zu gelegentlichen Jagdaufenthalten genutzt. In den Jahren 1572-1575 ließen der Kurfürst August I. und seine Frau Anna das heutige Schloß Annaburg errichten. Der Renaissancebau besteht aus dem Vorderschloß mit massiven Rundtürmen und dem von einem Wassergraben eingefaßten Hinterschloß. Zum Ensemble gehörten auch umfangreiche Gartenanlagen und ein Schloßteich. Der Mauergraben umgab einen Tiergarten zur herrschaftlichen Jagd. Im Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloß geplündert und stark zerstört und diente in den nächsten Jahren Forstbeamten als Wohn- und Lagergebäude. Erst ab 1762 wurde das Schloß instandgesetzt und war dann bis 1921 Militär-Knaben-Erziehungsinstitut. Seitdem wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt und ist in den 1980er Jahren saniert worden. Im Gebiet des heutigen LSG stockten in der Vergangenheit überwiegend Eichenmischwälder, vereinzelt unterbrochen durch nasse Wiesenbereiche. Aufgrund der hohen Wilddichte ging in den Wäldern der Unterwuchs zurück, so daß relativ lichte Wälder mit Hudewaldcharakter entstanden, die in Resten im Gebiet des Kleinen Tiergartens und an der Züllsdorfer Straße noch zu erkennen sind. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden Teilflächen gerodet und landwirtschaftlich genutzt, so daß neben den Waldflächen ein höherer Anteil Wiesen und Acker entstand. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG befindet sich im westlichen Randbereich der Annaburger Heide. Seine grundlegende Formung erfolgte während des Warthestadiums der Saalekaltzeit, als hier die von Norden heranströmenden Schmelzwasser und die von Süden kommenden Flüsse im Breslau-Bremer Urstromtal gebündelt wurden. Es sedimentierten sich mächtige Sand- und Kiespakete (Talsande), die während der Weichselkaltzeit durch den verwilderten Lausitzer Strom nochmals eine Umlagerung (Niederterrasse) erfuhren. Das Relief ist bei Höhenlagen um 77 m über NN meist flach und neigt sich nur schwach in Richtung Nordwesten. In den Forsten am Südrand des LSG beleben bis 3 m hohe Dünen das Landschaftsbild. Der landwirtschaftlich genutzte Bereich im Nordosten wird von geringmächtigen holozänen Überschwemmungsablagerungen, sogenanntem Auenlehm, vereinzelt auch von moorigen Bildungen, bestimmt. Die ursprünglich sehr hohen Grundwasserstände sind durch Entwässerungsgräben stark abgesenkt worden. Die Vorflut verläuft über den Mauergraben und den Neugraben (erbaut 1576/77) zur Schwarzen Elster. Das LSG liegt im Breslau-Bremer Urstromtal. Die dominierenden Bodenformen sind Acker-Gley-Braunerden und Podsol-Gley-Braunerden, braune, grundwasserbeeinflußte Sandböden mit Eisenverlagerung. Außerdem kommen vor: Gleye aus lehmigem Auensand über Niederungssand und Schotter - ein Teil von Annaburg steht auf diesem Boden - und Regosole bis Podsole auf Dünen, braune, geringmächtige, karbonatfreie Sandböden. Das LSG befindet sich im Klimagebiet der Leipziger Tieflandsbucht und der Heidegebiete zwischen Mulde und Schwarzer Elster und ist charakterisiert durch mittlere Jahrestemperaturen von 8,4°C und mittlere Niederschlagssummen von 530 mm. Pflanzen- und Tierwelt Von besonderem ökologischen Wert sind in dem vor allem durch Siedlungen, Kiefernforste und landwirtschaftliche Nutzflächen geprägten Raum die alten Eichen-Mischbestände im Kleinen Tiergarten, die ein wertvoller Lebensraum unter anderem für gehölzbewohnende Vogelarten, Kleinsäuger und xylobionte Käferarten sind. Neben den bestehenden Laubbaumbeständen entwickeln sich die Kiefernforste natürlich und durch forstliche Tätigkeit zu stabileren Kiefern-Eichen-Mischbeständen. Von Bedeutung sind weiterhin kleinere feuchte Erlen- beziehungsweise Erlenbruchbestände südlich des Schlosses im Bereich der ehemaligen Teiche und am Mauergraben. Kleinflächig sind Reste artenreicher Feuchtwiesen entlang des Neugrabens zu finden, die ein abwechslungsreiches Mosaik aus Rohrglanzbeständen, Pfeifengras und mageren Bereichen mit hohem Schafgarbenanteil bilden. Auch die Wasserschwertlilie ist in den Gräben vertreten. Im Gebiet kommen typische Laubwaldpflanzen vor. Es konnten über 75 Großpilzarten nachgewiesen werden, unter den Pilzen sind Klapperschwamm, Leberpilz und Ungestreifter Tiegelteuerling erwähnenswert. Interessante Säuger des Neugrabenbereichs sind Biber und Fischotter. Mehrere Fledermausquartiere sind im LSG bekannt, so kommen neben Braunem und Grauem Langohr auch Bechsteinfledermaus und das vom Aussterben bedrohte Mausohr vor. Bemerkenswerte Vogelarten des Gebietes sind Rotmilan, Waldkauz, Hohltaube, Wendehals sowie Schwarz- und Grünspecht. An den Gräben ist der Eisvogel anzutreffen. Das Gesamtareal des Tiergartens ist ganzjährig Jagdgebiet des Habichts. Teichmolche und Erdkröten laichen in den vorhandenen Kleingewässern, die Ringelnatter kommt vor. Großer Eichenbock und der Rosenkäfer sind als auffällige Vertreter der Insektenwelt hervorzuheben. Sporadische Nachweise des Hirschkäfers und jüngste, reichliche Larvenfunde lassen hoffen, daß auch diese Art ihren ursprünglichen Lebensraum zurückerobert. Entwicklungsziele Vorrangige Entwicklungsziele für das LSG bestehen in der Sicherung und Entwicklung der naturnahen Laubmischbestände, insbesondere des Alteichenbestandes des Kleinen Tiergartens und der Erlengehölze in Schloßnähe sowie am Mauergraben, aber auch des Gehölzbestandes im Schloßpark. Durch Förderung der Naturverjüngung beziehungsweise gezielten Unterbau oder Aufforstung von Teilflächen ist der Anteil standortgerechter, naturnaher Waldbestände zu fördern. Die Acker- und Grünlandnutzung sind nach Möglichkeit zu extensivieren, Grünlandumbruch zugunsten der ackerbaulichen Nutzung sollte unterbleiben. Ein weiteres Entwicklungsziel besteht in der Anhebung des Grundwasserspiegels, um eine ständige Wasserführung der Fließgewässer zu ermöglichen und die Austrocknung der Bruchwaldflächen zu verhindern. Dadurch würde sich die in dem Gebiet vorhandene faunistische und floristische Artenvielfalt erhöhen. Von Bedeutung ist auch die Wahrung der historischen Bezüge einschließlich der Instandsetzung beziehungsweise -haltung der denkmalgeschützten Bauten und Objekte. Die vorhandene Bebauung sollte landschaftsverträglich eingebunden werden. Möglichkeiten für eine gebietskonforme und -verträgliche Erholungsnutzung durch die Besucherlenkung und Führungen werden entwickelt. Exkursionsvorschläge Die bedeutendste Sehenswürdigkeit des Gebietes ist die Schloßanlage Annaburg mit ihrem Renaissanceschloß, den Nebengebäuden und den Parkanlagen. Erst in jüngster Zeit wurde auch der Kleine Tiergarten, der aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung und der Stadtnähe besonders für die Erholungsnutzung geeignet ist, wieder dafür erschlossen. Das Wegenetz wurde unter Einbeziehung der vorhandenen Sehenswürdigkeiten, der Hügelgräber, der Alteichen, dem Förstergrab und dem Kriegerdenkmal verbessert. Rastplätze wurden angelegt, Hinweis- und Schautafeln, vor allem zur Erläuterung der vorhandenen Gehölze, wurden angebracht, so daß der Charakter eines kleinen Naturlehrpfades entstand. Ein Parkplatz für PKW und Busse befindet sich direkt am Kleinen Tiergarten, Ecke Torgauer und Züllsdorfer Straße. Führungen werden vom Fremdenverkehrsverein Annaburg organisiert. Verschiedenes Annaburger Schloß Die Annaburger Schloßanlage aus dem 16. Jahrhundert gliedert sich in drei Komplexe - Vorderschloß, Hinterschloß und Gartenanlagen. Das Vorderschloß stellt eine dem Hinterschloß nördlich vorgelagerte Dreiflügelanlage mit drei Stockwerken dar, die als Wirtschafts- und Stallgebäude sowie als Wohngebäude für Knechte und Mägde diente. Das vierstöckige Hinterschloß ist eine Vierflügelanlage mit Innenhof und offener Loggia, Eckbastionen und Volutengiebeln. Das Gebäude ist von einem Wassergraben eingefaßt, über den ursprünglich eine Zugbrücke zum Haupttor führte. Bemerkenswert ist der große Bergfried von 1585 im Innenhof mit einer glatten, stufenlosen Wendelschnecke. Das Hinterschloß diente als Wohn- und Repräsentationsbau, unter anderem befanden sich hier die Kurfürstenkapelle, eine Bibliothek, eine Druckerei, die Hofküche und die Hofapotheke. Zu den Gartenanlagen gehörten Kräuter- und Schloßgarten, der Tiergarten westlich der Schloßanlage sowie ein Schloßteich, verbunden mit einem umfangreichen Grabensystem und Fischteichen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Halle (Saale), 20.02.2012 Ehrenamtliche Naturschützer im Landesamt für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt gewürdigt Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt lud am 18.02.2012 die 55 vom Land Sachsen-Anhalt berufenen ehrenamtlichen Natur- schutzbeauftragten mit besonderen Aufgaben und weitere Fachleute zu einer Vortragsveranstaltung nach Halle (Saale) ein. Frau Keding, Staatssekretärin im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, würdigte in ihrem Grußwort das Engagement der ehrenamtlichen Spezialisten, die sich über lange Jahre einen immensen Wissensschatz angeeignet haben Als Mitglieder in ehrenamtlichen Fachvereinen und Naturschutzverbänden, so z. B. in der Entomologen-Vereinigung Sachsen-Anhalts, im Ornithologenver- band Sachsen-Anhalts oder im Arbeitskreis Heimische Orchideen, leis- ten sie einen unschätzbaren Beitrag für den Naturschutz, betonte Klaus Rehda, Präsident des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, in seiner Eröffnungsrede. Bereits seit 1997 stehen die ausgewiesenen Fachspezialisten, die über Kenntnisse zu bestimmten Tier- und Pflanzenarten verfügen, als ehren- amtliche Behördenmitarbeiter im Außendienst dem Landesamt für Um- weltschutz sowie den Großschutzgebietensverwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt unterstützend zur Seite Die Referate der Tagung bildeten sowohl das Spektrum der natur- schutzfachlichen und ehrenamtlichen Arbeit in den Naturschutzverwal- tungen als auch die aktuellen Entwicklungen im Naturschutz in Sach- sen-Anhalt ab. Als nächstes gemeinsames Vorhaben soll durch das Landesamt für Umweltschutz in Kooperation mit den Naturschutzbeauf- tragten eine aktuelle Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sach- sen-Anhalts veröffentlicht werden. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 02/2012 Für Sachsen-Anhalt werden in den Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten über 17.000 Spezies benannt. Darüber hinaus kommen noch zahlreiche andere Arten vor. Die Landesregierung von Sachsen- Anhalt hat sich in ihrer Biodiversitätsstrategie dazu bekannt, die Arten- vielfalt in unserem Bundesland zu erhalten. Grundlage hierfür ist aber die genaue Kenntnis dessen, was es zu schützen und zu bewahren gilt. E-Mail: Praesident@ Somit erlangen Untersuchungen zu Flora und Fauna eine neue Bedeu- lau.mlu.sachsen-anhalt.de tung. An dieser Stelle setzt auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der für Umweltschutz Europäischen Union an. In deren Konsequenz hat Sachsen-Anhalt alle Landesamt Reideburger Straße 47 sieben Jahre sehr detailliert über einzelne Arten zu berichten - so u. a. 06116 Halle(Saale) über den aktuell im Fokus stehenden Wolf, die Sand-Silberscharte, die Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Windelschnecke bis hin zum Hirschkäfer. Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Sonderheft 2 (2010), ISSN 1619-4071 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Kapitel 1-3 (1,6 MB) Titel, Abkürzungsverzeichnis, Inhalt, Vorwort Kapitel 1 Einleitung und Grundsätze Kapitel 1.1 Veranlassung Kapitel 1.2 Bearbeitungsgegenstand und Projektgrundsätze Kapitel 1.3 Monitoring Kapitel 2 Methodik Kapitel 2.1. Geländearbeiten Kapitel 2.2. Auswertung und Bewertung sowie Datenhaltung Kapitel 2.3 Bearbeiter und Danksagung Kapitel 3 Charateristik des Bearbeitungsgebietes Kapitel 3.1 Administrative Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 3.2 Naturräumliche Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 4 Ergebnisse der Ersterfassung und -Bewertung Kapitel 4.1 Weichtiere (Mollusca) Kapitel 4.1.1 Vertigo angustior - Schmale Windelschnecke (9,4 MB) Kapitel 4.1.2 Vertigo moulinsiana - Bauchige Windelschnecke (1,8 MB) Kapitel 4.1.3 Unio crassus - Bachmuschel (4 MB) Kapitel 4.2 Libellen (Odonata) Kapitel 4.2.1 Coenagrion mercuriale - Helm Azurjungfer (3,3 MB) Kapitel 4.2.2 Leucorrhinia pectoralis - Große Moosjungfer (5,8 MB) Kapitel 4.2.3 Ophiogomphus cecilia - Grüne Keiljungfer (5,1 MB) Kapitel 4.3 Schmetterlinge (Lepidoptera) Kapitel 4.3.1 Euphydryas aurinia - Goldener Scheckenfalter (5,3 MB) Kapitel 4.3.2 Euphydrias maturna - Eschen-Scheckenfalter, Maivogel (3,9 MB) Kapitel 4.3.3 Lycaene dispar - Großer Feuerfalter (4 MB) Kapitel 4.3.4 Maculinea nausithous - Dunkler Wiesenkopf-Ameisenbläuling (4,6 MB) Kapitel 4.3.5 Euplagia quadripunctaria - Spanische Flagge (4,7 MB) Kapitel 4.4 Käfer (Coleoptera) Kapitel 4.4.1 Graphoderus bilinaetus - Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (538 KB) Kapitel 4.4.2 Dytiscus latissimus - Breitrand (671 KB) Kapitel 4.4.3 Limoniscus violaceus - Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer (710 KB) Kapitel 4.4.4 Osmoderma eremita - Eremit (Teil 1) (93 MB) Osmoderma eremita - Eremit (Teil 2) (4,9 MB) Kapitel 4.4.5 Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 1) (11,5 MB) Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 2) (10,4 MB) Lucanus cervus - Hirschkäfer (Teil 3) (4,5 MB) Kapitel 4.4.6 Cerambyx cerdo - Heldbock (Teil 1) (8,5 MB) Cerambyx cerdo - Heldbock (Teil 2) (4,6 MB) Kapitel 4.4.7 Rosalia alpina - Alpenbock (388 KB) Kapitel 5 Zusammenfassung und Ausblick (171 KB) Kapitel 6 Literatur (219 KB) Umschlag, Impressum (1,2 MB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahngesellschaft des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahngesellschaft des Bundes übergegangen. Der 7. Planungsabschnitt der A 39 umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle L 289 nordwestlich von Ehra und der Anschlussstelle B 188 östlich von Weyhausen, den Neubau einer Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck sowie die Verlegung der B 248/ L 289 zu der nördlich von Ehra geplanten Anschlussstelle des Abschnitts, so dass im Zuge der verlegten Straßen eine vollständige Umfahrung der Ortsdurchfahrten von Ehra entsteht. Der Abschnitt verläuft zwischen den Ortschaften Lessien und Ehra, führt westlich an den Ortschaften Barwedel und Jembke vorbei und endet östlich von Tappenbeck in der künftigen Anschlussstelle B 188 bei Weyhausen. Er weist eine Länge von 14,2 km (Bau-km 0+530 bis Bau-km 14+730) auf. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 9. Oktober 2014 eingeleitet und mit der erneuten öffentlichen Auslegung von Planänderungsunterlagen 2017 fortgesetzt, bevor am 30.04.2018 der das Ausgangsverfahren abschließende Planfeststellungsbeschluss erging. Der im Ausgangsverfahren ergangene Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2018 wurde beklagt und durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2019, Az. 9 A 13.18, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt (vgl. hierzu auch die Presseinformation des BVerwG vom 11.07.2019, https://www.bverwg.de/pm/2019/55). Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der L 289 und der B 248 als notwendige Folgemaßnahmen des Autobahnvorhabens nicht gegeben seien. Ferner sei das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend abgearbeitet worden. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ und der Anhang-II-Art Hirschkäfer möglicherweise in das FFH-Gebiet „Vogelmoor“ (DE-3430-301) hätten einbezogen werden müssen. Die Rechtsfehler können im Wege des ergänzenden Verfahrens behoben werden. Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, für die Teilvorhaben auf der Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 4 FStrG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 VwVfG oder § 38 Abs. 6 NStrG ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. In einem ergänzenden Verfahren könnte auch der Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot geheilt sowie der Frage nachgegangen werden, ob die Vorkommen des Lebensraumtyps 9190 und der Anhang-II-Art Hirschkäfer in das FFH-Gebiet Vogelmoor einbezogen werden müssen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Hieraus folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassungsentscheidung im Übrigen in Bestandskraft erwachsen ist. Daher sind hinsichtlich des Autobahnvorhabens insbesondere die planfestgestellte Trassenführung, das Rastanlagenkonzept mit dem gewählten Standort der Tank- und Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck, das Kompensationskonzept mit den planfestgestellten Umweltbegleitmaßnahmen sowie das Immissionsschutzkonzept mit den planfestgestellten Schutzvorkehrungen, soweit diese durch Planänderungen und Planergänzungen nicht berührt werden, rechts- und bestandskräftig festgestellt. Zur Beseitigung der Rechtsfehler hat der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor diesem Hintergrund die Einleitung und Durchführung eines ergänzenden und Planänderungsverfahrens beantragt. Das beantragte ergänzende Verfahren bezieht sich entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf die Durchführung einer ergänzenden habitatschutzrechtlichen Betrachtung, auf die Neuordnung der Straßenentwässerung, einschließlich der Umplanung der planfestgestellten Regenrückhaltebecken zu Retentionsbodenfiltern, sowie auf die Teilverlegungen der L 289 (im Auftrag des Landes) und der B 248 (im Auftrag des Bundes) im Zusammenhang mit der nördlich von Ehra planfestgestellten Anschlussstelle. Einbezogen wurde ferner die Verlegung der mit Ausgangsplanfeststellungsbeschluss vom 30.04.2018 in der Gemarkung Grußendorf vorgesehene und durch Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az. 9 A 16.18) gesondert angefochtene Ersatzaufforstung (Maßnahmenblatt 12.1 E FCS) auf gleichwertige landeseigene Domänenflächen in der Gemarkung Oerrel. Darüber hinaus wurde die Maßnahmenfläche 6.7 A und 6.8 A auf demselben Flurstück verschoben. Für die Teilverlegungen de L 289 und B 248 im Zuge der Anschlussstelle Ehra wurden mit dem Ziel maßgeblicher Verkehrsentlastungen für die betroffenen Ortsdurchfahrten ein umfassendes Planungskonzept erarbeitet und eine Variantenuntersuchung neu durchgeführt. Die zu Grunde gelegte Abgrenzung des FFH-Schutzgebietes Vogelmoor (DE-3430-301) wurde unter Beteiligung des NLWKN überprüft. Die Straßenentwässerung entlang der planfestgestellten Baustrecke wurde auf der Grundlage aktualisierter wassertechnischer Unterlagen einschließlich eines Fachbeitrages, der die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, insbesondere die Auswirkungen der Straßenentwässerung auf die betroffenen Wasserkörper nach den Qualitätsanforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und den hierzu ergangenen Verordnungen, insbesondere der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) und der Grundwasserverordnung (GrwV) untersucht und bewertet, neugeordnet. Die vorzusehenden Retentionsbodenfilter zur bestmöglichen Minimierung stofflicher Einträge aus der Straßenentwässerung in die betroffenen Wasserkörper wurden in das Verfahren einbezogen. Weiterhin wird anstelle der Aufforstung einer privaten Fläche in der Gemeinde Sassenburg, Gemarkung Grußendorf, eine gleichwertige Fläche der öffentlichen Hand in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Gemarkung Oerrel, als Kompensationsmaßnahme zur Aufforstung vorgesehen.
Die hier zum Download breit gestellten Dateien sind nicht barrierefrei 06-2013 Abfallbilanz 2012 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor 05-2013 Wolfsnachwuchs in der Annaburger Heide 04-2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Veröffentlichung einer Broschüre 03-2013 Umzug von Hirschkäfern aus Sachsen-Anhalt nach Dänemark 02-2013 Zweites Wolfsrudel in Sachsen-Anhalt nachgewiesen 01-2013 Abfallbilanz 2011 für das Land Sachsen-Anhalt liegt vor Das Aufkommen an festen kommunalen Abfällen wieder gesunken
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