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WRRL-Bearbeitungsgebiet

Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.

Klima in Baden-Württemberg auf einen Blick – der neue Klimaatlas der LUBW

Die LUBW hat gestern den Klimaatlas BW (https://www.klimaatlas-bw.de/) veröffentlicht. Dieser zeigt übersichtlich die klimatischen Entwicklungen der Vergangenheit und für die Zukunft. Alle interessierten Personen können sich hier über die aktuelle Datenlage im Land umfassend informieren. Der Klimawandel wird immer deutlicher spürbar – auch in Baden-Württemberg. Seit Beginn der Wetteraufzeichnung ist die Jahresmitteltemperatur zwischen +1,6 und bis zu +2,3 °C gestiegen - je nach gewählter Trendmethode. Gerade in Baden-Württemberg gibt es einige klimatische „Hotspots“. Dazu zählen der Oberrheingraben, der Hochrhein sowie das Neckartal. Hier treten im 30-jährigen Mittel die meisten sogenannten Heißen Tage auf, das sind Tage über 30 °C. Je nach Szenario ist in Baden-Württemberg mit einem Temperaturanstieg von 1,5 °C bis zu 4,5 °C im Vergleich zum Zeitraum 1971 bis 2000 zu rechnen. Als hilfreiche Unterstützung für die kommunale Planung dient der Klimaatlas der LUBW. So wird in der landesweiten Klimaanalyse dargestellt, wo die Hitzebelastung durch Bebauung und Versiegelung besonders hoch ist. Die Karte zeigt zudem wichtige Kaltluftströme, die essenziel für die Kühlung von hitzebelasteten Räumen sind. Die interaktiven Kartenviewer zum Klima der Vergangenheit und der Zukunft sind nicht nur  hilfreich für kommunale Mitarbeitende. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier ohne zusätzliche Software die Klimabeobachtungen seit 1961 sowie für die Zukunft anzeigen lassen. Für die Analyse der Beobachtungsdaten wurden über 700 Milliarden Datenpunkte ausgewertet. Für Gemeinden, Kreise, Naturräume und das ganze Land wird eine schnelle Übersicht über die klimatische Situation vor Ort geboten – in den Klimaprofilen. Mehr über das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW finden Sie auf unserer Webseite . Das Zentrum fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit von kommunalen, fachlichen, wissenschaftlichen und weiteren Akteurinnen und Akteuren in diesem Themenbereich. So gibt es regelmäßige Austauschveranstaltungen und Publikationen rund um das Thema Anpassungsmaßnahmen.

Die Endlagersuche in der Schweiz – Informationen zum Stand des Verfahrens

Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3

§ 3 Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen

§ 3 Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen (1) Wer auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart. Die Fahrerlaubnis wird unbeschadet des Absatzes 4 durch den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nachgewiesen (Anlage 1). (2) Als Fahrerlaubnis und als Nachweis im Sinne des Absatzes 1 werden für die jeweilige Antriebsart anerkannt: das Schifferpatent für den Bodensee der Kategorie B oder C oder den Hochrhein nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, ein amtlicher Berechtigungsschein zum Führen eines mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Fahrzeugs auf den Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen, der im Geltungsbereich dieser Verordnung nach anderen Vorschriften erteilt worden ist, ein amtlicher Berechtigungsschein zum Führen eines mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Dienstfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, der im Geltungsbereich dieser Verordnung vor dem 01. April 1978 erteilt worden ist, Befähigungszeugnisse der Gruppen A oder B der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung vom 19. August 1970 ( BGBl. I Seite 1253), die vor dem 01. April 1978 erteilt worden sind, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I Seite 3066), die zuletzt durch Artikel 2 § 1 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) geändert worden ist, zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der RheinSchiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105, Anlageband)) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung zum Führen von Fahrzeugen berechtigen. (3) Der Befähigungsnachweis, der für die Fahrerlaubnis auf den Binnenschifffahrtsstraßen für ein Sportboot erforderlich ist, gilt für die jeweilige Antriebsart als erbracht für die Inhaber eines im Geltungsbereich dieser Verordnung nach anderen Vorschriften erteilten amtlichen Befähigungsnachweises zum Führen eines Fahrzeugs mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen, sofern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr diesen als Befähigungsnachweis anerkannt hat, eines Schifferpatents für den Bodensee der Kategorien A oder D nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft oder staatlichen Organisation erteilten Berechtigungsscheins zum Führen eines Wasserrettungsfahrzeugs, sofern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr diesen als Befähigungsnachweis anerkannt hat. Eine Übersicht über die durch Satz 1 Nummer 1 und 3 erfassten Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine wird im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland - veröffentlicht. (4) Der nach dieser Verordnung vorgeschriebene Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen wird für die jeweilige Antriebsart ersetzt durch einen: amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 21. März 1978 (BGBl. I Seite 420), die zuletzt durch Artikel 48 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl. I Seite 265) geändert worden ist, Sportbootführerschein nach der Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I Seite 367), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 133 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666) geändert worden ist, wenn er vor dem 01. April 1978, im Land Berlin vor dem 01. April 1989, erteilt worden ist, Motorbootführerschein nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. 1967 II Seite 731), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. 1968 II Seite 1107) geändert worden ist, Sportbootführerschein-Binnen nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I Seite 536, 1102), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 122 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666) geändert worden ist, Befähigungsnachweis für das Führen von Sport- und Hausbooten in dem Fahrtbereich Binnengewässer, der nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilt worden ist. Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach dieser Verordnung, auch wenn dieser eine Beschränkung der Fahrzeuglänge auf < 15 m auf dem Rhein enthält. (5) Gegen Vorlage eines der in Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5 bis 7 genannten Befähigungszeugnisse bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt. (6) Gegen Vorlage eines der in Absatz 3 genannten Befähigungsnachweise bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag eine Fahrerlaubnis erteilt und ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt, sofern die Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen. Das Ablegen einer Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. (7) Gegen Vorlage eines der in Absatz 4 genannten Sportbootführerscheine bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt. Das Ablegen einer Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Fahrzeugbezogene Berechtigungen eines in Absatz 4 bezeichneten Befähigungsnachweises, die zu Gunsten des Inhabers von § 1 abweichen, sind in den nach Satz 1 auszustellenden Sportbootführerschein einzutragen. (8) Die Anträge nach den Absätzen 5 bis 7 und nach § 5 Absatz 4 können auch elektronisch über das Verwaltungsportal des Bundes gestellt werden. Stand: 01. Mai 2024

WFS Wasserkraft (Bestand)

Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Wasserkraft (Potenzial)

Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Planfeststellungsabschnitt 4: Waldshut - Erzingen

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Abschnitt Basel Bad Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch. Der Planfeststellungsabschnitt 4 liegt vollständig im Landkreis Waldshut und ist knapp 23 Kilometer lang. In diesem Abschnitt sind die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Gemeinden Lauchringen und Klettgau betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind die Elektrifizierung des Streckenabschnitts, der Neubau des Haltepunkts Waldshut West und der barrierefreie Ausbau der Stationen Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden). Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Die Stationen Tiengen (Hochrhein) und Lauchringen werden zu Kreuzungsbahnhöfen ausgebaut. Hinweis: Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/hochrheinbahn-waldshut-erzingen/

Schweiz schlägt nukleares Endlager nahe der deutschen Grenze vor

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) der Schweiz hat einen Endlager-Standort in Nördlich Lägern, nördlich von Zürich vorgeschlagen. Wenige Kilometer nordwestlich davon liegt die baden-württembergische Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut. Das geplante Endlager soll alle radioaktiven Abfälle der Schweiz aufnehmen. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellen und ihn bewerten. Bereits 2006 hatte das BMUV die ESchT eingerichtet, um die Schweizer Endlagersuche fachlich zu begleiten. Das BMUV begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung das Schweizer Verfahren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Beteiligungsexpertise. Zur Information der Öffentlichkeit wird es am 22. September 2022 eine Informationsveranstaltung des BASE in Waldshut geben, die auch als Live-Stream übertragen wird. Weiterführende Informationen zur Schweizer Endlagersuche und der Informationsveranstaltung finden Sie auf der Webseite des BASE und der Deutschen Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager . Die Standortbekanntgabe der Nagra finden Sie unter folgendem Link . Die Beratungsergebnisse der ESchT können unter www.escht.de abgerufen werden. 13.09.2022 Einladung zur Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz Informationsveranstaltung und Infomarkt zur Endlagersuche in der Schweiz 22.09.2022 / 19:00 Uhr - 22:00 Uhr Infobroschüre zur Schweizer Endlagersuche Die Endlagersuche in der Schweiz – Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens PDF, 4 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm

Sommer 2022 in Baden-Württemberg

null Sommer 2022 in Baden-Württemberg Baden-Württemberg/Karlsruhe . Das erste Halbjahr fiel dieses Jahr deutlich zu heiß und zu trocken aus. Von Januar bis Juni fielen in Baden-Württemberg nur rund 80 Prozent des Niederschlages, der im langjährigen Mittel für diesen Zeitraum üblich ist. Die Lufttemperaturen waren im ersten Halbjahr überdurchschnittlich. Darauf weist die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg heute hin. Auch der Juli 2022 ist bisher deutlich zu trocken und zu warm. An der Wetterstation Mannheim wurde beispielsweise in diesem Jahr (Stand 16. Juli 2022) bereits zehn „Heiße Tage“ mit Temperaturen über 30 Grad Celsius verzeichnet. Das ist nur ein Tag weniger als im extrem trocken-heißen Jahr 2018 zur gleichen Zeit. Dies hat in Baden-Württemberg bereits spürbare Folgen. Wasserstände in Oberflächengewässern Zwei Drittel der Pegel der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) weisen heute Vormittag einen Wasserstand auf, der unter dem niedrigsten Wasserstand eines durchschnittlichen Jahres liegt. Insbesondere in der westlichen Landeshälfte führen nahezu alle Gewässer Niedrigwasser, aber auch in der östlichen Landeshälfte sind viele Gewässer betroffen. Somit entwickelt sich bereits relativ früh im Jahr eine ausgeprägte Niedrigwasserlage. Auch im Oberrhein und der baden-württembergischen Donau befindet sich der Wasserstand inzwischen im Bereich des „Mittleren Niedrigwassers“. Am Hochrhein sind die Wasserstände ebenfalls deutlich niedriger als für die Jahreszeit üblich, allerdings sind hier bisher noch keine „Mittleren-Niedrigwasser“-Werte unterschritten. Die Dreisam bei Freiburg ist bereits seit Mitte letzter Woche trockengefallen. Während flussaufwärts der Stadt Freiburg die HVZ am Pegel Ebnet immerhin noch rund 200 Liter Wasser pro Sekunde in der Dreisam verzeichnet (Stand 18.7.2022), versickert und verdunstet dieses Wasser im weiteren Flussverlauf vollständig. Üblicherweise bilden sich solche Niedrigwasser eher zum Spätsommer hin aus. Verglichen mit dem Hitzejahr 2003 und dem Dürrejahr 2018 befinden sich die Wasserstände derzeit noch oberhalb der damaligen Niedrigwasserwerte. Sollte die trockene Wetterphase in den kommenden Wochen weiter anhalten, könnten die Niedrig­wasser-Rekordwerte des Hitzejahres 2003 sowie des Dürrejahres 2018 erreicht oder sogar unterschritten werden. Zahlreiche Wasserbehörden der Landratsämter und Städte haben bereits für ihre Kreise ein Verbot zur Wasserentnahme aus Gewässern ausgesprochen, beispielsweise im Ortenau- und Bodenseekreis. Grundwasser Der Frühsommer 2022 zählt im langjährigen Vergleich zu den Frühsommern mit den niedrigsten Grundwasserverhältnissen. Entsprechend sind die Grundwasserstände und Quellschüttungen nun im Juli auf unterdurchschnittlichem Niveau. Die aktuelle Niedrigwassersituation im Grundwasser ist an den Schwarzwaldquellen und in den Talfüllungen der Schwarzwaldgewässer besonders ausgeprägt. Es ist zu erwarten, dass bis zum Herbst keine nennenswerte Grundwasserneubildung stattfinden wird. Wassertemperaturen in Rhein und Neckar Die Wassertemperatur liegt derzeit in Rhein und Neckar je nach Tageszeit zwischen 23 und 24 Grad Celsius. Aufgrund der vorhergesagten Hitzewelle erwartet die LUBW allerdings einen deutlichen Anstieg der Temperaturen. Nach den Prognosemodellen können bis Anfang nächster Woche bis zu 27 Grad Celsius erreicht werden. Wenn die Wassertemperatur mehrere Tage über 25 Grad Celsius liegt, kann die Gewässerfauna beeinträchtigt werden, denn der Hitzestress macht die Tiere anfällig für Krankheiten, die auch zum Tod führen können. Im Vergleich zu Mitte Juli des Jahres 2003 liegen die Wassertemperaturen im Rhein aktuell auf vergleichbarem Niveau, im Neckar meist noch etwas darunter. In dem Hitzesommer 2003 hat sich ab Mitte Juli eine sehr heiße Phase bis fast Mitte August angeschlossen, die zu extremen Wassertemperaturen geführt hat. Insbesondere im Neckar mit seinen vielen Staustufen muss der Sauerstoffgehalt genau verfolgt werden. Sauerstoffgehalte deutlich unter 4 Mikrogramm je Liter Wasser können besonders bei Fischen zum Ersticken führen, wenn sie nicht in sauerstoffreichere Abschnitte oder Zuflüsse ausweichen können. Zur Stützung des Sauerstoffgehalts wird dann an den Wasserkraftwerken das Wasser belüftet, in dem über die Turbinen oder durch Absenken der Wehre zusätzlicher Sauerstoff eingetragen wird. Stand heute liegt der Sauerstoffgehalt im Neckar selbst in den Nachtstunden noch in einem sehr guten Bereich von um die 8 Mikrogramm. Der Sauerstoffgehalt profitiert im Neckar davon, dass die Phosphatfracht in den letzten 10 Jahren halbiert wurde. Bodensee Am Bodensee ist der Wasserstand mehr als 80 Zentimeter (Stand 18.07.2022) niedriger als dies für die Jahreszeit üblich ist (Vergleichszeitraum 1961 bis 1990). Der Pegelstand lag heute Vormittag bei 347 Zentimetern. Ein noch niedrigerer Bodenseewasserstand an einem 18. Juli wurde zuletzt im Jahr 2006 mit 328 Zentimetern am Pegel Konstanz gemessen. Aufgrund seines enormen und tiefen Wasserkörpers kommt der Bodensee nicht so schnell „ins Schwitzen“. In der Seemitte des Obersees wurden oberflächennah zuletzt 22,7 Grad Celsius gemessen (Stand 18.7.2022,). Das sind für den Bodensee warme, aber für die Jahreszeit unauffällige Temperaturen. Abweichend von den Temperaturen in der Seemitte sind die Temperaturen in ufernahen Flachwasserbereichen oder in den Seebecken des Untersees je nach Lage deutlich höher, beispielsweise an der Messstelle im Gnadensee und Zellersee mit 24,4 Grad Celsius (Stand 5.7.2022). Aussichten Für die kommenden zwei Wochen zeichnet sich derzeit keine Änderung der Wetterlage ab. Dies ist nicht ungewöhnlich, da die meisten trockenen und heißen Tage im Hochsommer zwischen Mitte Juli und Ende August auftreten. Die am Mittwoch erwarteten Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage allenfalls kurzfristig, vorübergehend und lokal abmildern. Ob das Jahr 2022 erneut ein Extremjahr wie die Jahre 2003 oder 2018 wird, bleibt abzuwarten. Hintergrundinformation Klimatische Einordnung – weitere Details zur Station Mannheim Im langjährigen klimatischen Vergleich hat Mannheim elf Heiße Tage, jedoch gilt dies für das ganze Jahr. Mit zehn „Heißen Tagen“ Mitte Juli 2022 ist dieser Wert nun schon fast erreicht. In den Spitzenjahren 2003 und 2018 gab es in Mannheim bis zu diesem Zeitpunkt 19 beziehungsweise 11 „Heiße Tage“. Insgesamt schlugen beide Jahre mit 42 Tagen über 30 Grad Celsius zu Buche. Weiterführende Informationsquellen - Bericht der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg - Zustandsbericht: Grundwasser und Quellschüttung - Temperaturübersicht für den Neckar - Bodensee Online Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Wasserkraftanlage (Potenzial)

Im Rahmen des "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Main, Oberrhein und Bodensee/Alpenrhein eine Potenzialanalyse für die Wasserkraft erstellt. Dabei wurde von Herbst 2008 bis 2016 das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW systematisch untersucht, ausgenommen der schiffbare Abschnitt zwischen Plochingen und Mannheim im Neckar-Einzugsgebiet, dessen Wasserkraftanlagen durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW aufweisen. Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg.

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