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Überschwemmungsgebiete (Region Chemnitz)

Arbeitskarten gemäß Artikel 1 Punkt 6 a Abs. 3 "Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes"

Bundeskabinett beschließt Hochwasserschutzgesetz II

Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.

Festgesetzte Ueberschwemmungsgebiete Sachsen

Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

Festgesetzte Ueberschwemmungsgebiete Sachsen

Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

Festgesetzte Ueberschwemmungsgebiete Sachsen

Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

Hochwasserschutzgesetz tritt in Kraft

Anlass für das Gesetz waren die katastrophalen Hochwasserereignisse der letzten Jahre und nicht zuletzt das Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002. Mit dem Hochwasservorsorgegesetz hat die Bundesregierung erstmals bundesweit einheitliche, stringente Vorgaben zur Vorbeugung gegen Hochwasserschäden verbindlich geregelt.

Untersuchungen zur Bewältigung des Hochwassers im Juni 2013 (Hochwasser 2013)

Nach dem Augusthochwasser 2002, das mit 11,6 Milliarden Euro Schaden das bislang teuerste Ereignis in Deutschland war, wurden etliche Maßnahmen (Artikelgesetz zum Hochwasserschutz, EU -Hochwasser -Richtlinie, Aktionspläne etc.) initiiert, die die Hochwasservorsorge verbessern sollten. Im Juni 2013 trat ein großräumiges Hochwasser auf, das wiederum Schäden in Milliardenhöhe anrichtete. Aufgrund der hydrologischen Ähnlichkeit der beiden Ereignisse soll nun untersucht werden, was Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aus dem Ereignis 2002 gelernt haben, wie sie im Mai/Juni 2013 vorbereitet waren und welche Defizite weiterhin bestehen. Das inter - und transdisziplinäre Projekt soll Schäden durch zukünftig e Hochwasser reduzieren, indem Defizite in der Vorsorge benannt und Lösungsansätze aufgezeigt werden. Um dies zu erreichen, werden die Projektergebnisse in Präsentationen und Strategiedokumenten aufbereitet. Neben einem praxisorientierten Synthesebericht, der im Projekt erstellt wird, sollen die Ergebnisse in Politikprozesse (Hochwasserdialog des BMU, European/Global Plattform von UN-ISDR, IRDR etc.) einfließen. Nach Projektende sollen die Ergebnisse in wissenschaftlichen, international begutachteten Zeitsc hriften publiziert werden. Datensätze sollen einer weiteren Nutzung zugänglich gemacht werden, z.B. über die (objektspezifische) Schadensdatenbank HOWAS 21 sowie über eine Hochwasserereignisdatenbank von UP und GFZ. Weiterhin wird die Befragung im AP B2 so angelegt, dass sie als Ausgangspunkt für ein längerfristiges Monitoring der Hochwasservorsorge dienen kann. Zudem fließen die Ergebnisse in Lehrveranstaltungen der geowissenschaftlichen Studiengänge an der UP ein.

Auswirkungen des neuen Hochwasserschutzgesetzes auf die Inhalte von Raumordnungs- und Bauleitplänen

Das Hochwasserschutzgesetz vom 3.5.2005 ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit katastrophalen Hochwasserereignissen. Durch dieses Artikelgesetz wurden insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz, im Raumordnungsgesetz und im Baugesetzbuch Vorschriften mit dem Ziel geändert, den vorbeugenden Hochwasserschutz zu stärken. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Paragraph Paragraph 31a-32 WHG und hier insbesondere auf der Regelung in Paragraph 31b Abs.4 WHG, welche die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt. Es wurde daher der Frage nachgegangen, welche Auswirkungen die im Hochwasserschutzgesetz enthaltenen Neuregelungen auf die Inhalte von Regional- und Bauleitplänen haben. Zu klären war insbesondere, ob bzw. inwieweit verstärkte Bindungen der Regionalplanung und der Bauleitplanung begründet wurden. Die Voraussetzungen für solche Bindungen insbesondere durch festgesetzte (Paragraph 31b Abs.2 S.3 und 4 WHG) und in Kartenform dargestellte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete ( Paragraph 31b Abs.5 WHG) werden näher beleuchtet.

Fachliche Grundlagen der Umsetzung Artikelgesetz innerhalb ELLA in LSA

Erarbeitung von fachlichen Grundlagen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in Bezug auf die Wasserwirtschaft und Raumordnung in LSA.

Stellungnahme von Bund Umwelt und Naturschutz zu Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)

- die Stellungnahme von Bund Umwelt und Naturschutz im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)" Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

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