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Umweltministerkonferenz will Hochwasserschutzmaßnahmen beschleunigen und finanziell besser aufstellen

Dreiklang aus Klimaschutz, Klimawandelfolgenanpassung und Naturschutz soll als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden / Hochwasserschutz soll als Projekt von „überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder haben sich am heutigen Freitag auf der 103. Umweltministerkonferenz (UMK) in Bad Neuenahr-Ahrweiler für einen Turbo in Sachen Hochwasserschutz ausgesprochen. Dazu wurden mehrere Beschlüsse gefasst: Die UMK forderte, dass trotz der anstehenden Bundestagswahl eine ambitionierte Novelle des Hochwasserschutzgesetzes zügig verabschiedet wird. Diese hat das Ziel, vorzusorgen und das Land und seine Infrastruktur besser gegen Hochwasserereignisse zu wappnen. Es beinhaltet zum Beispiel eine bessere Starkregenvorsorge durch die Länder und klarere Anforderungen an Infrastruktur wie etwa Brücken. Hochwasserschutz soll als „Projekt von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft werden. Diese Einstufung würde dazu führen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller umgesetzt werden können. Hierzu erklärte die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder: „Die Bilder aus dem Jahr 2021 von der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal werden wir auch noch nach Jahren nicht vergessen. Und zu diesen Bildern aus dem Ahrtal kommen immer mehr, die sich ähneln –  vom Pfingsthochwasser, Bilder aus Valencia, aus Polen und weltweit. Mit ihnen schwingt unermessliches menschliches Leid, aber auch die Frage nach der Gestaltung unserer Umwelt sowie die Finanzierung zur Behebung von Schäden und zur Schadensvorbeuge durch Klimafolgenanpassungs-Maßnahmen. Die Umweltministerkonferenz zeigt, dass man sich hier über Parteigrenzen hinweg einig ist, dass wir hier entscheidende Schritte unternehmen können, um schneller handeln zu können und für eine bessere Finanzierung von Klimaschutz, Klimaanpassung und Naturschutz zu sorgen.“ Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Bereits im Juni bei der 102. Umweltministerkonferenz in Bad Dürkheim gab es seitens der UMK einen Auftrag an das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob eine entsprechende Grundgesetzänderung juristisch möglich ist. Das Ergebnis lautete: ja. „Durch die Grundgesetz-Änderung bekommen natürliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels mehr Gewicht. Zum Schutz vor Hochwasser können damit nicht nur technische Maßnahmen wie Hochwasserschutzmauern, sondern auch natürliche Maßnahmen besser gefördert werden. Renaturierte Flüsse und Auen sorgen beispielsweise dafür, die Fließgeschwindigkeit von Gewässern zu reduzieren und geben dem Gewässer mehr Raum“, so Eder. Bundesumweltministerin Steffi Lemke zog ein positives Fazit der Umweltministerkonferenz: „Wir haben uns bei dieser Umweltministerkonferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler vor Ort ein Bild von der Situation im Ahrtal machen können. Der Wille und die Kraft der Bürgerinnen und Bürger, die hier beim Aufbau Unglaubliches geleistet haben, haben mich tief beeindruckt. Aber auch drei Jahre nach der Flutkatastrophe sind die Zerstörungen noch überall sichtbar. Starkregen und Fluten werden durch die Klimakrise häufiger. Wir müssen Vorsorge betreiben und den Hochwasserschutz in Deutschland verbessern. Aus diesem Grund habe ich im Herbst das Hochwasserschutzgesetz III vorgelegt. Es stärkt und ergänzt den aktuellen Rechtsrahmen, um Schäden zu vermeiden und unsere Häuser, Brücken und Straßen besser gegen Hochwasser zu wappnen. Das Gesetz kann und sollte dann in der neuen Legislaturperiode schnell mit breiter Unterstützung in Kabinett und Bundestag beschlossen werden. Die Natur ist bei der Vorsorge unsere wichtigste Verbündete, sie hilft uns, uns vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Gesunde Wälder und Moore oder intakte Flussauen können mehr CO2 dauerhaft binden und mehr Wasser speichern. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, tun wir genau das: Wir stärken die Natur, damit sie uns schützt. Deshalb freut es mich besonders, dass die UMK einstimmig das Signal sendet, dass dieses wichtige Programm verstetigt werden muss.“ UMK diskutierte die EU-Wiederherstellungsverordnung Um eine ausreichende Finanzierung ging es auch bei der Erstellung nationaler Wiederherstellungspläne, die das im Juni verabschiedetet EU-Restoration-Law für alle EU-Mitgliedsaaten vorsieht. Die UMK betont  ausdrücklich die Bedeutung der EU-Verordnung und das damit verbundene Ziel bis 2030 auf 20 Prozent der EU Land- und Meeresfläche für den Klima- und Artenschutz wichtige Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Um dies umzusetzen, braucht es entsprechend Personal und Geld. Daher forderte die UMK den Bund auf, entsprechende Mittel bereitzustellen. Dazu sei auch eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zugunsten dieser Zielerreichung nötig. Umweltministerkonferenz fordert scharfes UN-Plastikabkommen Nicht nur der Klimawandel und dessen Auswirkungen, auch das Thema Müll nahm Raum auf der UMK ein. Dazu bekam der Bund Rückenwind von den Umweltministerinnen, -ministern, -senatorinnen und dem -senator der Länder für ein schärferes UN-Plastikabkommen, das derzeit in Südkorea verhandelt wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte dazu: „Plastikmüll ist ein riesiges Problem, für die Natur und unsere Meere, aber auch für uns Menschen. Wir alle kennen die Bilder von Lebewesen im Meer, die elendig an Plastikmüll verenden, Mikroplastik findet sich in den entlegensten Regionen der Welt. Die Plastikvermüllung muss gestoppt werden. Leider erleben wir bei der Konferenz in Korea derzeit den Versuch, mehrerer Erdöl fördernder Staaten, ein wirksames Abkommen zu blockieren. Das deutsche Verhandlungsteam und ich setzen uns für ein möglichst umfassendes, verpflichtendes, globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein. Das oberste Ziel ist, dass wir weltweit weniger Plastik produzieren, nutzen und wegwerfen. Wir brauchen konkrete Reduktionsziele und Zieljahre, ebenso einen wirksamen Überprüfungs- und Revisionsmechanismus, damit die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen auch bewertet werden und das Abkommen falls nötig angepasst werden kann. Auch die Hersteller von Plastik tragen hier Verantwortung.“ . EU soll Green Deal fortentwickeln Dazu soll auch der European Green Deal fortentwickelt werden, lautet eine gemein-same Forderung auf der UMK. Insbesondere auch der von der Europäischen Kommission vorgesehene „Deal für eine saubere Industrie“ kann darüber hinaus aus Sicht der Umweltministerkonferenz – je nach Ausgestaltung – einen wichtigen Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität der EU bis spätestens 2050 leisten. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag sollte sobald wie möglich vorgelegt werden. Oliver Krischer, Umweltminister in Nordrhein-Westfahlen sagte: „Das ist eine zentrale Aufgabe für die neu gewählte EU-Kommission. Die Aufgabenpalette ist breit: Wir brauchen mehr europäische Gelder für klimaschonende Technologien, mehr Tempo bei der Klimaanpassung und zukunftssichere Regelungen beispielsweise für die Kreislaufwirtschaft. Unser Ziel ist eine klimaneutrale Industrie. Das ist für ein Land wie Nordrhein-Westfalen entscheidend für eine gelingende Transformation.“ Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz verfolgte die UMK auch beim Tagesordnungspunkt „Baustoffrecycling ausbauen, Deponieraum schaffen, Baukosten senken“. Hier beschlossen die Länder unter anderem vereinfachte Vergabeverfahren, digitale Plattformen zur Bewertung von Recyclingbaustoffen und einheitliche rechtliche Standards. „Weniger Bürokratie, mehr pragmatische Lösungen im Bauwesen“, forderte Hessens Umweltminister Ingmar Jung und sagte: „Die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen muss wachsen, denn sie können eine Schlüsselrolle beim Ressourcenschutz spielen, werden jedoch durch komplizierte Regularien ausgebremst.“ Unbürokratisch und praxistauglich sollen sogenannte mineralische Ersatzbaustoffe unter bestimmten Vorrausetzungen nicht mehr als Abfall deklariert werden. Ziel ist es, dass mehr Baustoffe wiederverwendet werden können. UMK diskutierte Umgang mit dem Wolf Hessens Umweltminister Ingmar Jung begrüßte die Entscheidung, den Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene anzupassen. „Unser Ziel ist eine realistische Regulierung. Es geht nicht um Ausrottung, sondern um ein ausgewogenes Miteinander von Wolf, Weidetierhaltung und Kulturlandschaft“, erklärte Jung. Bund und Länder haben bei der UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler vereinbart, wie es konkret nach der Herabstufung des Schutzstatus‘ in der Berner Konvention weitergeht. Dazu sagte auch Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern: „Es freut mich, dass wir nach harten Verhandlungen heute in der UMK den einvernehmlichen Beschluss gefasst haben, die nationale Umsetzung eines aktiven Wolfsmanagements schon jetzt vorzubereiten. Wir können es uns nämlich nicht leisten, erst abzuwarten, wie die EU nach der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention vorgeht. Um den langwierigen Prozess der erforderlichen Rechtsanpassungen auf europäischer und nationaler Ebene zu beschleunigen, ist es unverzichtbar, ins Handeln zu kommen und schon jetzt die nötigen Schritte auch auf nationaler Ebene vorzubereiten. Den Menschen im ländlichen Raum und den Weidetierhaltern wäre eine weitere Verzögerung, bevor wir in ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfmanagement eintreten können, nicht zu vermitteln. Hieran hängt auch ein gutes Stück politischer Glaubwürdigkeit" Die nächste Amtschef- und Umweltministerkonferenz der Länder findet im Saarland statt, die Reihenfolge ist alphabetisch. Hintergrund Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: Bislang gibt es zwei Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland, was die regionalen Wirtschaftsstrukturen stärken soll (regionale Wirtschaftsförderung) und die Aufgabe, die Agrarstruktur und den Küstenschutz zu stärken (GAK). Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern. Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.

Überschwemmungsgebiete (Region Chemnitz)

Arbeitskarten gemäß Artikel 1 Punkt 6 a Abs. 3 "Gesetz zur Erleichterung des Wiederaufbaus und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes"

Hochwasser in Berlin

Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadens­versicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 92

Sehr geehrte Leser*innen, der Bundespreis "Blauer Kompass" hat erneut herausragende Projekte zur Vorsorge und Klimaanpassung in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze-Resilienz sowie Hochwasserschutz ausgezeichnet. Erfahren Sie jetzt mehr zu den Gewinner-Projekten und ihrem Einsatz für eine klimaangepasste Zukunft in unserem Schwerpunktartikel . Einsatz und Fortschritt in der Klimaanpassung zeigen auch deutsche Kommunen: Die Ergebnisse unserer ersten bundesweiten, repräsentativen Umfrage zeigen, dass eine Mehrheit der befragten Kommunen bei dem Thema aktiv ist und wo es noch Handlungsbedarf gibt. Außerdem in dieser Ausgabe: Empfehlungen aus dem Dialog KlimaAnpassung, Förderungen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie von Pilotprojekten zur Klimaanpassung im Baugewerbe und spannende Praxis- und Forschungsergebnisse. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Bundespreis „Blauer Kompass“: Die Gewinner-Projekte 2024 Preisverleihung Blauer Kompass 2024 Quelle: BMUV/ Christophe Gateau Die Hochwasserereignisse und Temperaturrekorde in diesem Jahr verdeutlichen erneut die Folgen der Klimakrise und die Dringlichkeit für konsequentes Handeln. Wie das aussehen und gelingen kann, zeigen auf eindrucksvolle Weise die diesjährigen Preisträger*innen des Bundespreises „Blauer Kompass“. Mit ihren Projekten beweisen sie, dass mit Innovationskraft und Herzblut eine klimaangepasste Zukunft möglich ist. Geehrt wurden die fünf Gewinner-Projekte als Höhepunkt der „Woche der Klimaanpassung“ bei einer feierlichen Preisverleihung im Lichthof des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 301 Projekte und Initiativen bewarben sich in den vier Kategorien Kommunen, Unternehmen, Forschung und Vereine – ein Teilnahmerekord. Erfahren Sie in unserem Schwerpunktartikel mehr über die Gewinner*innen und ihre spannenden Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, mit denen sie die Jury überzeugen konnten Fortschritt bei der Klimaanpassung in Städten und Gemeinden Gemäß dem zum 1. Juli in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz (KAnG) sind die Bundesländer verpflichtet, Klimaanpassungsstrategien zu entwickeln. Eine repräsentative Umfrage „Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023“ gibt nun erstmals Aufschluss über den Anpassungsfortschritt in Städten und Gemeinden. Die Ergebnisse zeigen, dass über 40 Prozent der Kommunen bereits Maßnahmen umgesetzt haben und ebenso viele solche Maßnahmen planen. Kreisfreie Städte sind dem Bericht zufolge Vorreiter – insbesondere bei dem Einsatz von Klimaanpassungsmanager*innen – während kleinere Kommunen oft an personellen und finanziellen Engpässen scheitern. Empfehlungen aus dem Dialog KlimaAnpassung Anfang September hat das Umweltbundesamt Empfehlungen aus dem Dialog KlimaAnpassung veröffentlicht. Der Bericht fasst die wesentlichen Anliegen von Bürger*innen und Fachleuten aus dem gesamten Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 transparent zusammen und bündelt diese für die sieben Cluster der Anpassungsstrategie. Die Empfehlungen werden von den Bundesministerien bereits genutzt, um die neue, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung zu entwickeln. Voraussichtlich im Dezember 2024 soll die Strategie im Bundeskabinett beschlossen werden. Angebote des Umweltbundesamtes für Klimaanpassung Mit dem neuen KAnG erhält die Klimaanpassung in Deutschland erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Daher möchten wir Sie gern erneut auf unsere Informations- und Hilfsangebote für Ihren Weg zur Klimaanpassung hinweisen: Ein Wegweiser zu Klimavorsorgediensten ist das Deutsche Klimavorsorgeportal (KLiVO Portal) . Unser KomPass Klimalotse unterstützt Kommunen dabei, Risiken zu erkennen und sich mittels geeigneter Strategien und Maßnahmen darauf vorzubereiten. Methodische Empfehlungen für Klimarisikoanalysen hat das UBA 2022 sowohl speziell für Kommunen wie auch für Unternehmen veröffentlicht. Für Landes- und Bundesbehörden ist weiterhin der Leitfaden der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel gültig. Förderung von Pilotprojekten zur Klimaanpassung im Baugewerbe Noch bis zum 12. November 2024 können Bewerbungen für das Förderprogramm „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ eingereicht werden. Mit einem Budget von 50,6 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) damit innovative Projekte, die klimaangepasstes, energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen vorantreiben. Ziel ist es, experimentelle und marktnahe Ansätze zu testen, beispielsweise in den Bereichen digitale Bauprozesse, wiederverwertbare Baumaterialien oder langlebige Gebäude. Die Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) nimmt die Bewerbungen per E-Mail an innovation@bundesstiftung-bauakademie.de entgegen. Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen fortgesetzt Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) setzt die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) bis zum 15. Dezember 2024 fort. Soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Pflegeheime können darüber Fördermittel für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen wie Gründächer und Wasserflächen, die sowohl dem Klimaschutz als auch der Anpassung an Wetterextreme dienen. Öffentliche und gemeinnützige Träger können ihre Anträge bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einreichen. BMUV veröffentlicht neues Informationspapier zum Hochwasserschutz Starkregenereignisse führen immer häufiger zu extremen Hochwassern, die dramatische Schäden anrichten. Das Bundesumweltministerium (BMUV) reagiert mit einem neuen Hochwasserschutzgesetz (Hochwasserschutzgesetz III), um den rechtlichen Rahmen zu verbessern und Menschen sowie Infrastruktur langfristig besser zu schützen. Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Als begleitende Maßnahme hat das BMUV ein neues Informationspapier zum Hochwasserschutz veröffentlicht, das die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen infolge der Klimakrise thematisiert und auf die Notwendigkeit verstärkter Vorsorgemaßnahmen hinweist. NRW legt Anpassungsstrategie mit 110 Maßnahmen vor Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, die auf den Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen basiert. Sie umfasst 110 Maßnahmen, die bis 2029 umgesetzt werden sollen, um Mensch, Umwelt und Infrastruktur besser vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Schwerpunktbereiche sind unter anderem der Hitzeschutz, die nachhaltige Wasserwirtschaft und die Förderung klimaangepasster Landwirtschaft. Maßnahmen wie der 10-Punkte-Plan „Hochwasserschutz“ sollen die Klimaresilienz des Landes stärken. Niedersachsen investiert Rekordsumme in Hochwasserschutz Aufgrund der Erfahrungen des Weihnachtshochwassers um den vergangenen Jahreswechsel und die zunehmende Bedrohung durch Überflutungen verstärkt Niedersachsen seinen Hochwasserschutz. Das Land erhöhte die Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland trotz knapper Kassen auf 43 Millionen Euro für 2024, zusätzlich zu den 80 Millionen Euro für den Küstenschutz. Außerdem wird das Sondervermögen Hochwasserschutz ab 2025 um jährlich 10,6 Millionen Euro aufgestockt, was bis 2048 insgesamt 254 Millionen Euro bedeutet. Verwendet werden die Gelder unter anderem für Auen- und Flussrenaturierungen sowie den Bau von Rückhaltebecken, um Überflutungen zu minimieren. Hessens neuer „Starkregenviewer“ warnt vor Überflutungen Mittlerweile gibt es sie in vielen Bundesländern: Starkregenkarten. Nun hat auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) die Online-Karte „Starkregenviewer“ veröffentlicht, um das Risiko bei Starkregenereignissen besser einschätzen zu können. Die interaktive Karte kombiniert regionale Starkregenrisiken und sogenannte Fließpfadkarten, die zeigen, welche Wege das Wasser bei Überflutungen nehmen würde. Ziel ist es, Anwohner*innen in Hessen dabei zu helfen, sich besser auf extreme Wetterereignisse vorzubereiten. Hamburg startet Kampagne „Werde wetterwach!“ Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat die Informationskampagne „Werde wetterwach!“ gestartet, um Bürger*innen über den Selbstschutz bei Extremwetterereignissen zu informieren und für die Gefahren zu sensibilisieren. Auf der Website www.extremwetter.hamburg gibt es umfassende Tipps zur Vorsorge und zum richtigen Verhalten bei Starkregen, Hitze, Hochwasser und Stürmen. Die Kampagne bündelt außerdem Informationen zu Warn-Apps, Förderprogrammen wie RISA und Beratungsangeboten der Hamburger Energielotsen. Bremen erhält Unterstützung auf dem Weg zur Klimaresilienz Im Rahmen des EU-Projekts Pathways2Resilience starten im Oktober 40 ausgewählte europäische Regionen und Gemeinden ein 18-monatiges Programm zur Klimaanpassung. In Deutschland wurde Bremen ausgewählt. Diese Regionen repräsentieren mehr als 53 Millionen Menschen und werden Strategien und Aktionspläne zur Bewältigung von Klimarisiken wie Dürren und Bränden entwickeln. Das Programm bietet dabei technische und praktische Unterstützung etwa mit einer Resilienz-Toolbox. Auch finanziell profitieren die 40 Regionen und Gemeinden: Insgesamt werden 21 Millionen Euro zur Förderung bereitgestellt. Praxistest zur Risikovorsorge für das baukulturelle Erbe gestartet Im Rahmen des Forschungsprojekts „Resilienz und baukulturelles Erbe“ wird die kommunale Arbeitshilfe „Baukulturelles Erbe vor Risiken schützen und resilient gestalten“ von März 2025 bis Mai 2026 in ausgewählten Kommunen getestet. Ziel ist es, das baukulturelle Erbe durch integriertes Risikomanagement widerstandsfähiger zu machen. Der Praxistest soll zeigen, wie dieses Management in die kommunale Planungspraxis integriert werden kann. Im Anschluss an den Praxistest sollen die Ergebnisse in ortspezifische Resilienzkonzepte überführt werden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 24.11.2024 für die Teilnahme bewerben. Bundeswaldinventur 2024: Wald im Zeichen der Klimaanpassung Alle zehn Jahre liefert die Bundeswaldinventur umfassende Daten zum Zustand des deutschen Waldes. Die Inventur 2024 zeigt, dass die Waldfläche in Deutschland leicht gestiegen ist, aber der Klimawandel tiefgreifende Schäden verursacht. Besonders die Fichtenbestände sind durch Trockenheit und Schädlinge stark betroffen. Der Anteil an Laubbäumen nimmt durch gezielte Waldumbaumaßnahmen zwar zu. Erstmals zeigt der Wald jedoch eine negative CO₂-Bilanz und gibt mehr Kohlenstoff ab, als er speichert – um dem entgegenzuwirken, müssen Wälder auch weiterhin umgebaut werden. WBGU-Gutachten: Wasser in einer aufgeheizten Welt Das neue Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) "Wasser in einer aufgeheizten Welt" thematisiert die Auswirkungen des Klimawandels auf die globale Wasserverfügbarkeit. Wasser wird als Schlüsselfaktor zur Erreichung der Klima- und Umweltziele hervorgehoben. Gesunde Frischwasserökosysteme wie Flüsse, Seen und Moore spielen eine zentrale Rolle in der Klimaanpassung: Sie mildern Hitze und Dürre und nehmen Starkregen auf. Das Gutachten liefert wichtige Empfehlungen für ein klimaresilientes Wassermanagement sowie die internationale Wasserpolitik. EEA Report 2024: Resilienz der Wasserversorgung in der EU bedroht Die Bedeutung der Ressource Wasser wurde auch in dem kürzlich erschienenen EEA Report hervorgehoben. Das zentrale Ergebnis: Verschmutzung, Übernutzung und Klimawandel bedrohen die Wasserresilienz in Europa. Laut dem Bericht der Europäischen Umweltagentur erreichen nur 37 Prozent der Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand, und nur 29 Prozent erreichen einen guten chemischen Status. Landwirtschaft trägt am stärksten zur Belastung durch Pestizide und Nährstoffe bei. Zwar wurde eine Verschlechterung der Wasserqualität verhindert, doch eine verbesserte Wassernutzung und Renaturierung sind entscheidend für die Wasserqualität und resilienz. Hamburg Climate Futures Outlook 2024: Klimaanpassung erfordert globales Handeln Der Hamburg Climate Futures Outlook 2024 analysiert die globalen Bedingungen für nachhaltige Klimaanpassung und betont, dass politische Konflikte und soziale Ungleichheiten die Umsetzung derzeit behindern. Sektorübergreifende Zusammenarbeit und lokale Beteiligung sind laut Studie entscheidend, um Anpassungsmaßnahmen voranzubringen. Auch strukturelle Veränderungen und die Integration verschiedener Wissensquellen sind notwendig, um die Klimaresilienz zu stärken. Zudem wird der Kohleausstieg als Schlüsselelement zur Erreichung der globalen Klimaziele hervorgehoben. Abschlussbericht des Climate Resilience Dialogue: Klimarobustheit in der EU fördern Der Abschlussbericht des Climate Resilience Dialogue (2024) enthält Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Klimarobustheit in der EU und zur Schließung des Climate Protection Gap – nur etwa ein Viertel der klimabedingten Schäden ist in der EU versichert. Der Bericht untersucht daher Möglichkeiten, das Bewusstsein für Klimarisiken zu schärfen, Risikobewertungen zu verbessern und Maßnahmen zur Risikominderung umzusetzen. Besonders betont werden öffentliche-private Partnerschaften im Versicherungsbereich und die Vorbereitung auf Risiken wie Überschwemmungen, Hitzewellen und Stürme. ORCESTRA: Neue Erkenntnisse zur Veränderung der globalen Wasserkreisläufe Im Spätsommer 2024 untersuchte die globale Messkampagne ORCESTRA die innertropische Konvergenzzone (ITCZ) – eine Schlüsselregion des Wasserkreislaufs, die entscheidend für die Verteilung von Wärme und Feuchtigkeit und ein Drittel des globalen Regens ist. ORCESTRA nutzt modernste Technologien und kombiniert Flugzeuge, Schiffe und Bodenstationen, um das Zusammenspiel von Wolken und Klimaveränderungen zu erforschen. Die Messungen und verbesserten Klimamodelle ermöglichen präzisere Vorhersagen von Extremereignissen und erleichtern die Anpassung an veränderte Wasserverfügbarkeit. Handlungsempfehlung: Fachkräfte für den sozial-ökologischen Wandel gewinnen Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, um den Bedarf an Fachkräften für den sozial-ökologischen Wandel im Kontext des Klimawandels zu decken. Dazu gehören die Stärkung von Nachhaltigkeitskompetenzen in der Aus- und Weiterbildung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in relevanten Berufen und flexible, inklusive Berufslaufbahnen. Fachkräfte werden dringend benötigt, um Klimaziele wie etwa die energetische Gebäudesanierung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Sturm Boris: Klimawandel verstärkt Extremwetterereignisse in Zentraleuropa Gleich zwei Studien haben sich mit den schweren Überschwemmungen in Zentraleuropa durch Sturm Boris im September 2024 befasst. Die Untersuchungen ergaben, dass der von Menschen verursachte Klimawandel die Intensität solcher Extremregenereignisse verstärkt hat. So hat laut ClimaMeter-Analyse der Niederschlag bei ähnlichen Stürmen um bis zu 20 Prozent zugenommen. Eine Attributionsstudie der World Weather Attribution (WWA) fand zudem heraus, dass sich die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse durch den Klimawandel verdoppelt und die Intensität um sieben Prozent gestiegen ist. Küstenstädte: Anpassung an Klimarisiken bis 2050 Eine kürzlich in der Fachzeitschrift Nature erschienene Studie zeigt, dass insbesondere Küstenstädte bis 2050 massiv von steigenden Meeresspiegeln und extremen Wetterereignissen bedroht sind. Die Daten sollen als Basis für politische Entscheidungen und Stadtentwicklung herangezogen werden, so die Forschenden. Die offengelegten Klimarisiken müssen in die Planung integriert werden, um lokale Anpassungsstrategien entwickeln zu können. Die Autor*innen empfehlen vor allem naturbasierte Lösungen wie etwa Mangrovenwälder, die als Schutzbarrieren dienen und gleichzeitig die Artenvielfalt fördern. Anpassung an Hochwasserrisiken: nGKor-Schulungsprogramm Das Schulungsprogramm nGKor will Fachkräfte im Hochwasserschutz auf veränderte Klimarisiken vorbereiten. Im „Reallabor“, dem Herzstück des Projekts, können Teilnehmende realitätsnah Hochwasserschutzsysteme wie mobile Barrieren testen und den Ablauf von Hochwasserereignissen simulieren. Das Programm richtet sich an Akteure wie das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehr und Deichverbände. Entwickelt von der Technischen Universität Hamburg in Kooperation mit dem THW, wird es in die akademische Lehre integriert und trägt zur praxisnahen Ausbildung für den Katastrophenschutz bei.

Lausitzer Neiße, Krauschwitz OT Klein Priebus – Deicherweiterung und Neubau mit Anschluss an ausreichend hohes Gelände

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens gestellt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage Klein Priebus sind folgende bauliche Maßnahmen zur Planfeststellung beantragt: - Deicherhöhung durch Stahlspundwandbekronung, beholmt, mit Schutzziel HQ100 - Hochwasserschutz durch Erhöhung Straße „Am Damm“, mit Schutzziel HQ100 - Neubau Hochwasserschutzanlage mit Winkelstützelementen aus Beton, mit Schutzziel HQ100 - Hochufer mit ausreichender Höhe - Neubau Hochwasserschutzanlage aus Stahlspundwandelementen, beholmt, mit Schutzziel HQ100 Das Vorhaben Lausitzer Neiße, Krauschwitz OT Klein Priebus – Deicherweiterung und Neubau mit Anschluss an ausreichend hohes Gelände“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

Festgesetzte Ueberschwemmungsgebiete Sachsen

Dokumentation der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Freistaat Sachsen auf der Grundlage des Einführungserlasses zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und des Gesetzes zur Erleichterung des Wiederaufbaus sowie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 14.11.2002 sowie des zweiten Gesetzes zur Änderung des SächsWG vom 18.10.2004 Die Überschwemmungsgebiete für die Gewässer I. und II. Ordnung werden nach § 76 WHG ermittelt und nach § 72 SächsWG festgesetzt.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 90

Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: Datenquelle: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.

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Informationsveranstaltung am 18. November 2024 „Starkregenrisikomanagement – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“ Einordnung und Verhältnis von Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement 18. November 2024 Dipl. Ing. Sven Schulz Referatsleiter Hochwasserschutz, Gewässer- und Anlagenunterhaltung, EU-Hochwasser- Risikomanagement- Richtlinie Inhalt • Einleitung • Hochwasserrisikomanagement • Wo stehen wir ? • Starkregenrisiko und Handlungsschwerpunkte • Starkregenrisikomanagement KLIMA III • Hochwasserschutzgesetz III • Zusammenfassung / Ausblick 18. November 2024 Informationsveranstaltung „Starkregenrisikomanagement – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“ 1 Ergebnisse des 2. Zyklus der Umsetzung der HWRM- RL VORLÄUFIGE BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS HOCHWASSERGEFAHREN- UND RISIKOKARTEN Hochwasserrisikomanagement- plan Ca. 17 % der Landesfläche 2018: 64 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 1.848 km 2024: 65 Gewässer mit einer Gesamtlänge von 1.855 km 18. November 2024 * OHNE Hochwasserschutzanlagen HQ200* 2019: Überschwemmungsfläc hen mit einer Fläche von ca. 3.500 km² Informationsveranstaltung „Starkregenrisikomanagement – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung“ 2021: Über 1000 Quelle: LHW Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes 2

Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln 8. Planänderung

Gz.: C46-0522/195/68 Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 19. Mai 2021 eine Änderung des Vorhabens angezeigt und dessen Zulassung beantragt. Die geplanten Änderungen umfassen die Abschnitte I/1.3 und I/1.4 des Vorhabens, insbesondere die Gründung und die Sicherung gegen Unterströmung der Hochwasserschutzanlagen, den Anschluss der Hochwasserschutzwand an die Treppe der Oberbrücke, einschließlich dem Ersatzneubau der Treppe der Oberbrücke, Öffnungen in der Hochwasserschutzanlage, die Einleitstelle in das Regenüberlaufbecken am Krankenhaus sowie Baustraßen und Arbeitsebenen. Das Vorhaben „Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln – 8. Planänderung“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Auelsbach in Lohmar

Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG für die Hochwasserschutzmaßnahme „Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens Auelsbach in Lohmar“ – Az.: 54.1.16.1- Agger-(8.7)-3 Auf Grundlage der §§ 68, 70 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und den §§ 18, 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alle in der zurzeit geltenden Fassung, gebe ich folgendes bekannt: Die Stadt Lohmar (Antragstellerin) plant im Rahmen eines Gewässerausbauverfahrens gemäß den §§ 67 und 68 WHG die Erweiterung des bestehenden Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Auelsbach zur Optimierung des Hochwasserschutzes im Stadtgebiet von Lohmar. Das Vorhaben beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - die Erhöhung der heutigen Dammkrone des HRB Auelsbach auf dem Grundstück Gemarkung Lohmar, Flur 6, Flurstück 1478, um ca. 2,9 m auf 90,9 m ü.NN, - die für die Erhöhung der Krone erforderliche Verbreiterung des Dammbauwerks auf der Luftseite des Dammes, - die Begrenzung des Drosselbauwerks auf zukünftig 3,0 m³/s, - die Erhöhung des Mönchsbauwerks (Hochwasserentlastung) um 2,7 m auf 89,2 m ü.NN. Durch diese Maßnahmen wird das einstaubare Volumen des HRB von 57.000 m³ (entspricht derzeit dem statistisch alle 50 Jahre auftretendem Hochwasser, d.h. HQ50) auf zukünftig ca. 166.000 m³ (entspricht derzeit HQ200) erhöht und die maximal überstaute Fläche vergrößert sich in Richtung Osten (entlang des Auelsbaches) und in Richtung Süden (entlang des Holzbaches) von derzeit ca. 3 ha auf zukünftig ca. 5,4 ha. Durch die Dammverbreiterung selbst und durch den ganz oder teilweisen Einstau des Stauraums des HRB im Falle eines Volleinstaus werden dann zukünftig folgende Grundstücke ganz oder teilweise tangiert: Gemarkung Lohmar, Flur 6, Flurstücke Nr. 462, 463, 464, 468, 469, 472, 478, 480, 481, 482, 483, 484, 485, 498, 570, 571, 809, 1178, 1438, 1439, 1440, 1441, 1443, 1447, 1452, 1453, 1454, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 1460, 1461, 1478, 1567 und Gemarkung Lohmar, Flur 7, Flurstücke Nr. 1137, 2252 Während der Bauzeit erfolgt eine Wasserhaltung in Form einer Umleitung des Auelsbaches über eine temporäre Verrohrung (DN 1000) bis hinter das Auslassbauwerk. Die Baustelle im Wald wird im Wesentlichen über die Straße Buchbitze erschlossen. Als Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 3 WHG bedarf das Vorhaben gemäß § 68 WHG der Zulassung durch ein Planfeststellungsverfahren. Für das Vorhaben nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Antragstellerin hat hierzu gemäß § 16 UVPG einen UVP-Bericht vorgelegt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen des Vorhabens. Durch die Offenlage des Plans erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG. Gemäß § 20 UVPG werden die Unterlagen parallel im zentralen UVP-Internetportal (UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder; www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. Die Antragstellerin hat die nachfolgend genannten Unterlagen vorgelegt, die umweltbezogene Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG sowie etwaige Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern erkennen lassen. (Hinter dem Titel der im Folgenden aufgezählten Unterlagen findet sich in Kursivschrift eine allgemeinverständliche Erklärung des Titels bzw. des wesentlichen Inhalts): - Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Untersuchung der Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (Darstellung der Kompensations- und Eingriffsminimierungsmaßnahmen) - Artenschutzprüfung (Untersuchung zum Ausmaß der Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenarten durch die Planungsmaßnahme) - Hydraulische Berechnung Notentlastung (Darstellung des Wasserabflusses) Für den Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen zu dem Vorhaben ist gemäß § 70 Abs. 1 und Abs.2 WHG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG NRW und den §§ 18 Abs. 1 S. 3, 19 und 21 UVPG für die Dauer eines Monats eine Auslegung zur Einsichtnahme vorgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht in dem üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) ersetze ich deshalb die vorgesehene Auslegung durch eine Internetveröffentlichung. In der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 05.10.2021 einschließlich werden dieser Bekanntmachungstext, der Antrag und die zugehörigen Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_gewaesserausbau_planfeststellungsverfahren/index.html zugänglich gemacht. Während dieses Zeitraums der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG die Möglichkeit, montags von 08:30 – 12:00 und von 14:00 – 18:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung bei der Stadtverwaltung Lohmar, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar, Einsicht in den Antrag und die Unterlagen zu nehmen. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung unter Tel. 02246 / 15-281, Frau Hilgenberg, möglich. Besucherinnen und Besucher werden seitens der Stadtverwaltung Lohmar gebeten, bei einem solchen persönlichen Termin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 UVPG bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Internetveröffentlichung, d.h. bis einschließlich 05.11.2021, schriftlich bei der Stadtverwaltung Lohmar, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar, oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind jeweils mit vollständigem Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln oder an die Stadtverwaltung Lohmar zu richten. Pandemiebedingt ist die Entgegennahme von Einwendungen zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lohmar und der Bezirksregierung Köln ggf. nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Ich schließe deshalb gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG die grundsätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen zur Niederschrift aus. Es besteht stattdessen gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG ergänzend die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Einwendungen generell auch als elektronische Erklärung per E-Mail unter der E-Mail-Adresse Einwendungen54@bezreg-koeln.nrw.de abzugeben. Daneben kann innerhalb der genannten Frist zusätzlich – je nach aktueller Pandemie-Situation – möglicherweise auch eine Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift nach individueller Terminabstimmung möglich sein. Bitte erfragen Sie dies bei der Stadt Lohmar unter Tel. 02246 / 15-281 bzw. bei der Bezirksregierung Köln unter 0221/147-3479. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen Entscheidungen nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW innerhalb der vorgenannten Frist, d.h. bis zum 05.11.2021 einschließlich, Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie – soweit erforderlich – weiteren Fachbehörden bekannt gegeben. Auf Verlangen der Einwenderin bzw. des Einwenders wird deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Sollten gegen das Vorhaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen erhoben werden bzw. Stellungnahmen von Fachbehörden oder von Vereinigungen gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW eingehen, so wären diese mit dem Antragsteller, den Behörden und Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. In welcher ggf. durch die Regelungen des PlanSiG modifizierten Form der Erörterungstermin durchgeführt wird, werde ich rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – ortsüblich bekannt machen. Der Träger des Vorhabens, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden zudem benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung des Trägers des Vorhabens und der Behörden mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Kosten, die bspw. durch die Erhebung von Einwendungen oder eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Internetveröffentlichung bei der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Köln angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. der Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Köln, den 27.08.2021 Im Auftrag gez.: Hülsen

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