Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II hat am 2. Juni 2017 den Bundesrat passiert. Zuvor hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt.
Am 2. November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines "Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes" (Hochwasserschutzgesetz II). Damit werden Planung, Genehmigung und Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen erleichtert und beschleunigt. Es werden mit dem neuen Gesetz auch Regelungslücken geschlossen, um Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Hierzu gehören z. B. das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten. Zudem sollen die Regelungen den Kommunen und Behörden ausreichend Möglichkeiten verschaffen, das hochwasserangepasste Bauen in Risikogebieten weiter zu forcieren. Schließlich soll das Gesetz auch dabei helfen, die Entstehung von Hochwasser z. B. durch weitere Entsiegelungen einzudämmen.
Die erste umfassende Kommentierung der Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Von den Autoren, die maßgeblich an der Entstehung der AwSV beteiligt waren und die viele der Sorgen und Nöte bei deren Umsetzung kennen. Hintergrundwissen, technische Lösungen für Anlagen und ausführliche Hinweise zur Einstufung von Stoffen und Gemischen - alles klar, kompakt und praxisnah erläutert! Damit die AwSV ihr Ziel erreicht und die Verunreinigung von Gewässern in der Praxis entschieden verhindert wird, interpretieren Martin Böhme und Daniela Dieter die Verordnung mit dem Blick auf das Wesentliche und einer Fülle außerordentlich hilfreicher Tipps. Das Werk ist für Sie eine nützliche Arbeitshilfe, weil es - die neuen bundesrechtlichen Regelungen beschreibt, ihr Verständnis erleichtert und fundierte Hinweise zur Umsetzung in die Praxis gibt, - die Einstufung wassergefährdender und nicht wassergefährdender Stoffe erklärt, - die materiellen Anforderungen an die Anlagensicherheit und die Pflichten der Anlagenbetreiber erörtert, - die Planung neuer Anlagen erleichtert und verbessert, - für bestehende Anlagen zusammenfasst, welche Anforderungen mit Inkrafttreten der Verordnung zu erfüllen sind und wann eine Umrüstung notwendig ist, - den Vollzugsbehörden die Kenntnisse vermittelt, nach denen sie beurteilen können, ob eine Anlage den wasserrechtlichen Anforderungen genügt und - last but not least auch auf die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, die Neuregelung der Eignungsfeststellung und das Hochwasserschutzgesetz II eingeht. Quelle: Verlagsinformation
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wie der Klimawandel sich in anderen Teilen der Welt auswirkt, ist auch für die deutsche Wirtschaft relevant. Beispielsweise sind durch die Flutkatastrophe 2011 in Thailand ganze Lieferketten der Automobilindustrie ausgefallen. Diese und weitere globale Klimarisiken für die deutsche Wirtschaft sowie Vorsorgemaßnahmen stellt unser Schwerpunktartikel vor. Weitere Neuigkeiten aus der deutschen Anpassungslandschaft: Ministerin Hendricks stellte das Weißbuch „Grün in der Stadt” vor, in Sachsen und Cuxhaven laufen regionale Wettbewerbe zu Klimaanpassung und neue Handlungsempfehlungen unterstützen die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie der globale Klimawandel indirekt die deutsche Wirtschaft trifft Durch Starkregen kann die Lieferkette unterbrochen werden Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com Dass der Klimawandel die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft in zahlreichen Bereichen direkt treffen und beeinträchtigen wird, hat das Umweltbundesamt im Bericht Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel eingehend dargestellt und auf zahlreichen Veranstaltungen diskutiert. Wenig beleuchtet sind dagegen bislang solche Effekte des Klimawandels, die indirekt über die internationalen Handelsverflechtungen auf die deutsche Wirtschaft wirken werden. Im Stakeholderdialog „Indirekte Effekte des globalen Klimawandels auf die deutsche Wirtschaft” des Umweltbundesamtes hat das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) den aktuellen Wissensstand sowie Lösungsansätze im September 2016 mit Teilnehmenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutiert. Dieser Beitrag stellt zentrale Ergebnisse der Dialogveranstaltung dar. weiterlesen Internationale Standards zu Anpassung in Arbeit Die internationale Organisation für Normung (ISO) möchte den Klimawandel zukünftig verstärkt in Normen berücksichtigen. Derzeit wird unter anderem ein Set von Managementstandards zur Anpassung erarbeitet. Hier sollen Grundsätze, Anforderungen und Richtlinien für Anpassungsprozesse festgelegt werden. Die Themen reichen von Vulnerabilitätsbewertung über Planung und Finanzierung von Anpassungsmaßnamen bis hin zu Monitoring und Evaluierung. Deutsche Experten können sich über das DIN einbringen. UBA/KomPass bringt die Erfahrungen aus der Nationalen Vulnerabilitätsstudie ein. Bei Interesse oder Rückfragen melden Sie sich bitte bei Dr. Wiebke Meister (wiebke.meister[at]din.de). Projekt Go Apply: Governance der Klimaanpassung im Alpenraum stärken Um Klimaanpassungsstrategien im Alpenraum erfolgreich umzusetzen, müssen diese über unterschiedliche Sektoren, Ebenen und Akteure koordiniert werden. Das Vorhaben „Multidimensional Governance of Climate Change Adaption in Policy Making and Practice” untersucht, wie die Anpassungsstrategien erfolgreich zwischen den politischen Hierarchieebenen koordiniert, horizontal in Fachpolitiken und Sektoren integriert und wie nichtstaatliche Akteure besser eingebunden werden können. Das von KomPass geleitete Arbeitspaket identifiziert Beispiele innovativer Stakeholderbeteiligung und wird diese in zwei Pilotregionen gemeinsam weiterentwickeln. Der Wettbewerb Blauer Kompass geht in die nächste Runde Im nächsten Jahr zeichnet das Umweltbundesamt wieder vorbildliche Anpassungspioniere aus. Der Blaue Kompass wird an besonders innovative und wegweisende Maßnahmen verliehen, mit denen klimawandelbedingte Risiken gemindert werden. Bewerben können sich lokale und regionale Unternehmen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Forschungsinstitute und Bildungseinrichtungen. Die mehrmonatige Bewerbungsphase startet voraussichtlich Ende 2017. Weitere Infos folgen hier und im KomPass-Newsletter. Bundesumweltministerin Hendricks stellt Weißbuch „Grün in der Stadt“ vor Auf dem 2. Bundeskongress „Grün in der Stadt – für eine lebenswerte Zukunft“ hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am 8. Mai 2017 in Essen das „Weißbuch Stadtgrün“ vorgestellt. Es enthält Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, wie der Bund die Kommunen bei der Stärkung ihrer grünen Infrastruktur unterstützen kann, um die Luftqualität und das Stadtklima zu verbessern oder Hitzewellen und Lärm abzumildern. Bericht der Bundesregierung zur Stadtentwicklung Bezahlbare Wohnungen und lebenswerte Quartiere fördern, Ortskerne stärken und Städte bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen – das sind einige der Ziele der Städtebaupolitik des Bundes. In dem aktuellen Stadtentwicklungsbericht, der alle vier Jahre erscheint, zieht das Bundesbauministerium unter anderem Resümee über die Bundesunterstützung kommunaler Aktivitäten zur Klimaschutzanpassung sowie über die Forschung des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel. Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Entwurf eines zweiten Hochwasserschutzgesetzes (HWG II) beschlossen. Planungen für Hochwasserschutzanlagen sollen dadurch genauso vereinfacht werden wie deren Genehmigung und Bau. Klageverfahren gegen solche Anlagen sollen beschleunigt und neue Heizölanlagen in Hochwasser-Risikogebieten verboten werden. Das Gesetz hat am 2. Juni den Bundesrat passiert. Bericht: Klimawandelfolgen in Thüringen Der Klimawandel ist mit seinen Folgen in Thüringen angekommen, so der Bericht „Klimawandelfolgen in Thüringen“ des Thüringer Umweltministeriums. Demnach ist die Jahresmitteltemperatur seit 1881 um 1,4 Grad angestiegen und wird auch in Zukunft unbeständig bleiben. Gleichzeitig sind weniger kalte und mehr heiße Tage und zunehmende Extremwetterereignisse zu beobachten. Auf Grundlage des Berichts sollen lokale Anpassungskonzepte entwickelt und umgesetzt werden. 6. KLIWA-Symposium: Süddeutsche Umweltpolitiker fordern konsequente Umsetzung der Klimaschutzziele Auf dem 6. KLIWA-Symposium am 22./23. Mai 2017 betonten Umweltpolitiker/innen aus Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, dass Anpassung an den Klimawandel Zukunftssicherung bedeute und dass Klimawandelfolgen nur gemeinsam von Bund und Ländern bewältigt werden könnten. Dafür müssten die Klimaschutzziele von Paris weltweit konsequent umgesetzt werden. Auf dem Symposium wurden neueste Ergebnisse, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der letzten Jahre zum Thema Klimaveränderungen und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft vorgestellt. Schweinfurt fördert Regenwasserzisternen Mit dem Förderprogramm „Regenwasserzisternen“ möchte die Stadt Schweinfurt Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu motivieren, sich besser für zunehmende Trockenperioden und Starkregenereignisse zu wappnen. Der Bau von Regenwasserzisternen dient als Wasserspeicher für Trockenzeiten und zur Schonung der Trinkwasservorräte. Gleichzeitig entlasten sie die Kanalisation, da sie bei Starkregen Wasser zurückhalten. Förderfähig ist eine Zisterne, die frostfrei im Erdreich installiert wird und ein Mindestvolumen von 2000 Litern aufweist. Anträge können ab dem 1. Juli 2017 bei der Stadt eingereicht werden. Wettbewerb „Klimaanpassung in sächsischen Kommunen“ Bis zum 31. August 2017 können sich kleine und mittlere Kommunen in Sachsen, deren kommunale Einrichtungen sowie Landkreise und kommunale Zweckverbände mit Ideen zur Klimaanpassung bewerben. Diese werden im Rahmen des EU-Projektes „Life Local Adapt“ mit durchschnittlich 30.000 EUR pro Projektidee bei nichtinvestiven Maßnahmen zur Klimaanpassung wie Planungen, Analysen und Konzeptionen unterstützt. Die Maßnahmen müssen der nachhaltigen Klimaanpassung dienen. Überschneidungen zum Klimaschutz sind erwünscht, aber nicht zwingend notwendig. Ideen für gutes Klima: Wettbewerb „Cuxhavener Klimabürger“ gestartet Bis zum 30. September 2017 können Cuxhavener Bürger/innen, die sich aktiv für das Klima einsetzen ihre Klimaprojekte bei der Stadt einreichen. Gesucht werden schon realisierte Projekte in den Kategorien ‚Klimaschutz durch Kooperation‘, ‚Klimaaktivitäten durch Mitmachen‘ oder ‚Klimaschutz durch innovative Ideen‘. Außerdem soll der Nutzen für die Stadt Cuxhaven erkennbar sein. Die Gewinner/innen erhalten ein Preisgeld von bis zu 500 EUR, das wieder in Klimaprojekte investiert werden soll. Bewerben können sich Einzelpersonen, Kindergärten, Schulen, Gruppen, Vereine und Institutionen. Volkshochschulkurs „Klimafit“ über regionale Folgen des Klimawandels Der neue VHS-Kurs „Klimafit“ vermittelt, wie sich der globale Klimawandel lokal auswirkt und was getan werden kann, um diesen Folgen zu begegnen. Er richtet sich an Menschen, die mithelfen möchten, ihre Städte und Gemeinden klimafreundlich auszurichten. Dazu zählen etwa Architekten, Energieberater, Grünflächenplaner und ehrenamtliche Gemeinde- oder Stadträte. Sie werden als ehrenamtliche Multiplikatoren im Klimaschutz und der Klimaanpassung ausgewiesen. Der Kurs der Helmholtz-Klimainitiative REKLIM und des WWF wird zunächst in Baden-Württemberg angeboten. Handlungsempfehlungen: Hitzebedingten Krankheiten vorbeugen Hitzeaktionspläne können helfen, hitzebedingten Krankheiten vorzubeugen. Jetzt veröffentlichte Handlungsempfehlungen der Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unterstützen Länder dabei, solche Pläne für ihre Regionen zu erarbeiten. Die zukünftigen Aktionspläne sollen vor allem präventive Maßnahmen beinhalten, die dazu beitragen, dass Menschen weniger Hitze ausgesetzt sind, wie beispielsweise Verdunklungsmöglichkeiten in heißen Räumen oder langfristige Bau- und stadtplanerische Maßnahmen. Studierende in BBSR-Wettbewerb „Zukunftsbilder einer grünen Stadt“ ausgezeichnet Im Wettbewerb „Zukunftsbilder einer grünen Stadt – Grün auf engem Raum“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) waren Studierende aufgerufen, am Beispiel von drei Berliner Kiezen innovative Ansätze für eine grüne Flächennutzung zu erarbeiten. Die Siegerentwürfe verknüpfen etwa Regenwassermanagement, Biodiversität und Aufenthaltsqualität durch Fassaden- und Hofbegrünung oder vereinen die Themen Dachbegrünung, Stoffkreisläufe, Regenwassermanagement und Gemeinschaftsgärten. Webtool klimreg.de unterstützt Regionalplanung bei Klimaanpassung Das Webtool klimreg.de unterstützt Regionalplaner dabei, ausgewählte Handlungsfelder wie Vorbeugender Hochwasserschutz, Küstenschutz, Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen sowie Regionale Wasserknappheit bei der Aufstellung von Regionalplänen zu berücksichtigen. Es wurde vom Forschungsprojekt KlimREG „Klimawandelgerechter Regionalplan“ entwickelt und in drei Planungsregionen getestet. Ergänzend fasst die „Handlungshilfe Klimawandelgerechter Regionalplan“ die Ergebnisse zusammen. BfN: Artenschutz in Deutschland unter Klimawandel Das Interesse an der Bedeutung des Klimawandels für die Gefährdung und das Aussterben von Arten wächst. Um für den Artenschutz eine fundierte fachliche Basis zu schaffen, hat das Bundesamt für Naturschutz das Vorhaben „Strategien und Handlungskonzept für den Artenschutz in Deutschland unter Klimawandel“ durchgeführt und stellt nun Eckpunkte für ein zukunftsfähiges Handlungskonzept vor. Die Ergebnisse liegen auch auf Englisch vor. Gemeinde Davos: Film zu Auswirkungen des Klimawandels In den Ortsbussen in Davos und den Zügen der Rhätischen Bahn läuft derzeit ein Teaser des Films „Davos +1.7°C konkret: vom Klimawandel zum Klimahandeln“. Der Film informiert mit bekannten Gesichtern und vertrauten Bildern über die Klimaveränderungen vor Ort. Der 22-minütige Film soll auch an den Davoser Schulen gezeigt werden und kann im Netz gestreamt werden. Klimawandel in Städten: neue internationale Kooperation Der Deutsche Wetterdienst und die österreichische Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik starteten im Mai 2017 eine internationale Zusammenarbeit, um Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in großen Städten zu untersuchen. 13 internationale Institutionen, aus Großstädten von Berlin über Wien bis Kairo, untersuchen mit Hilfe von Computersimulationen unter anderem, wie Begrünung, Wasserflächen, reflektierende Dachfarben und die Art der Bebauung extreme Hitzebelastung in den Städten effizient vermindern kann. EU-Programm LIFE: Förderprogramm für Klimaprojekte Das Umweltprogramm LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm in der laufenden Förderperiode, das auch Klimaprojekte finanziell unterstützt. Das Teilprogramm Klimapolitik deckt neben dem Klimaschutz auch das Handlungsfeld „Anpassung an den Klimawandel“ ab. Das Sub-Program „LIFE Climate Change Adaptation” co-finanziert Best-Practice-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Die Ausschreibung läuft bis zum 7. September 2017. Europäische Finanzierungsfazilität für Naturkapital startet erstes Projekt Die Finanzierungsfazilität für Naturkapital (NCFF) ist ein europäisches Finanzinstrument zur Förderung der Erhaltung, Wiederherstellung, Bewirtschaftung und Stärkung des Naturkapitals zum Nutzen der Biodiversität und der Anpassung an den Klimawandel. Förderfähig sind neben Zahlungen für Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur auch Investitionen von innovativen Unternehmen, die in der Anpassung an den Klimawandel tätig sind. Die NCFF wurde von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Kommission eingerichtet und hat im April 2017 das erste Darlehen vergeben. Globaler Risikoindex für Weinregionen Die weltweite Weinindustrie erleidet infolge von extremen Wetterereignissen und Naturkatastrophen jedes Jahr Verluste von mehr als zehn Milliarden US-Dollar. Welche Regionen wie stark von einzelnen Risiken wie Hagel oder Frost betroffen sind, stellt ein globaler Risikoindex für Weinregionen dar, der mit Beteiligung des Karlsruher Instituts für Technologie erarbeitet wurde. Der Klimawandel wirke sich sowohl positiv als auch negativ auf den Weinbau aus, so die Studie, die mehr als 7.500 Weinbaugebiete in 131 Ländern erfasst. Klimawandel gefährdet mentale Gesundheit Nach Extremwetterereignissen wie Überflutungen oder Hitzewellen werden üblicherweise Todesopfer und Verletzte gezählt. Eventuelle psychische Schäden der Überlebenden werden meist ausgeblendet – also wie mit Existenzverlust oder dem Schock umgegangen wird. In ihrem zweiten Report über die psychische Gesundheit in Zeiten des Klimawandels rät die American Psychological Association zur Vorsorge: Je besser die Betroffenen informiert sind, desto geringer sind Risiken etwa an Depressionen zu erkranken. UN CC:Learn: Neuer Onlinekurs zu Klimainformationen und -services Die E-Learning-Plattform CC:Learn der Vereinten Nationen stellt in einem neuen Tutorial vor, was Klimainformationen und -services sind, welche Rolle sie in der Entwicklungsplanung und -politik spielen und wie sie eingesetzt werden können. Der Onlinekurs richtet sich an Entscheidungsträger auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie relevante Stakeholder. Die Teilnahme dauert etwa 30 Minuten. Atlas der Umweltmigration Die Anzahl der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Konflikten fliehen, war noch nie so hoch wie heute. Ende 2015 waren weltweit 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Klimawandel, steigende Meeresspiegel, Waldbrände, Dürre oder Mangel an Trinkwasser könnten dies zukünftig verschärfen. Der „Atlas der Umweltmigration“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM) thematisiert diese Herausforderung mit zahlreichen Karten und Grafiken sowie illustrierten und bebilderten Fallstudien aus verschiedenen Ländern. Deutsche Übersetzung des IPCC Berichts und Fachwörterbuch Deutsch-Englisch zum Klimawandel Die deutsche IPCC-Koordinierungsstelle erstellt gemeinsam mit dem österreichischen Umweltbundesamt und ProClim (Schweiz) regelmäßig Übersetzungen von IPCC-Berichten ins Deutsche. Im Zuge dieser Übersetzungen ist das „Englisch-Deutsche Fachwörterbuch zum Klimawandel“ entstanden, das die Übersetzungen der wichtigsten Begriffe enthält. Die Liste wird ständig erweitert und dem aktuellen Sprachgebrauch angepasst. Bericht: Climate and Conflict: Reviewing the Statistical Evidence In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Studien veröffentlicht, die den statistischen Zusammenhang zwischen Klimawandel und gewaltsamen Konflikten untersuchen. Adelphi hat diese Studien in der Initiative „Climate Diplomacy“ mit Förderung des Auswärtigen Amtes ausgewertet. Die Autoren fassen die Hauptergebnisse der verschiedenen Studien zusammen und stellen heraus, was diese für Entscheidungsträger bedeuten. PIK-Studie: Globaler Erwärmungstrend setzt sich fort In einer Studie haben Forscher aus Deutschland und den USA die Trends der globalen durchschnittlichen Oberflächentemperatur im Lichte der drei Rekordjahre 2014, 2015 und 2016 untersucht. Dabei zeigt sich eine natürliche kurzfristige Variabilität, doch findet die Studie keine Hinweise einer signifikanten Verlangsamung, geschweige denn einer „Pause“ im Erwärmungstrend. Die meisten Publikationen über eine vermeintliche Unterbrechung des Erwärmungstrends hätten keine sorgfältige statistische Analyse geboten, so das PIK. Adaptation Inspiration Book: 23 Europäische Anpassungs-Fallstudien Das „Base Adaptation Inspiration Book“ stellt 23 europäische Fallstudien zur Anpassung an den Klimawandel in verschiedenen Regionen und Sektoren dar. Sie wurden im EU-Projekt „Bottom-up climate adaptation strategies towards a sustainable europe 2012-2016“ (BASE) durchgeführt und stammen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Biodiversität und Ökosysteme, Wasserressourcen und Gesundheit, Küstengebiete sowie Siedlungsbereiche und Infrastruktur.
Das Hochwasserschutzgesetz II führt zu einer weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes in Deutschland und trägt dem voranschreitenden Klimawandel stärker Rechnung. Die Regelungen wurden größtenteils im WHG umgesetzt, daneben wurde das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Verwaltungsgerichtsordnung geändert. Die Änderungen sollen zum einen die Verfahren zur Schaffung von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen (Paragrafen 71, 71a, 77, 99a WHG), ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschneiden. Zum anderen wird der Hochwasserschutz weiter verbessert. Durch das Verbot von neuen Heizölverbraucheranlagen und die Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen in Risikogebieten in Paragraf 78c WHG werden Hochwasserschäden vermieden. Behörden erhalten zudem zusätzliche Möglichkeiten, um hochwasserangepasstes Bauen weiter zu forcieren (Paragraf 78 WHG). Für die neu im WHG aufgenommene Gebiete "Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten" (Paragraf 78b WHG) und "Hochwasserentstehungsgebiete" (Paragraf 78d WHG) wurden zusätzliche Schutzvorschriften aufgenommen. Die Änderungen des WHG und des BNatSchG traten am 5. Januar 2018 in Kraft; die übrigen Änderungen sind bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das HWSG II.
Am 05. Januar 2018 ist das „Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“, auch Hochwasserschutzgesetz II genannt (HwSchG II, 30. Juni 2017), in Kraft getreten. Hierdurch wurden mehrere Artikel des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, 31.07.2009) geändert oder neu gefasst und der Begriff der „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ definiert (§ 78 b WHG): „(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.“ Diese Gebiete bezeichnen demnach die bei einem HQ extrem (Blautöne, Wassertiefendarstellung) über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet (HQ 100 , rote Umrisse) hinaus überschwemmte Fläche. In der Grafik ist als Beispiel Marklendorf dargestellt, die „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ sind lila schraffiert und abgegrenzt. Auf dem Umweltkartenserver des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz können diese Gebiete identifiziert werden. Hier geht es zum Kartenausschnitt Marklendorf mit den entsprechenden Einstellungen. Im Gegensatz zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten (vgl. § 76-78a WHG) hatte die Überschwemmungsfläche des HQ extrem zuvor keine rechtliche Relevanz. Dies hat sich mit Inkrafttreten des HwSchG II im Hinblick auf den oben dargestellten Sachverhalt geändert. § WHG Gesetzestext Kurzfassung Baugebiete/ Baugebiete/ Bauleitpläne Bauleitpläne § 78 b Absatz (1) Satz 2 Nr. 1 „bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;“ Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind ggf. bei der Ausweisung neuer Baugebiete und in Bauleitplänen zu berücksichtigen. Neue Anlagen Neue Anlagen § 78 b Absatz (1) Satz 2 Nr. 2 „außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.“ Im Außenbereich, außerhalb von Baugebieten sind neu errichtete oder wesentliche Änderungen baulicher Anlagen dem Hochwasserrisiko angepasst auszuführen. Heizölverbraucheranlagen Heizölverbraucheranlagen § 78 c Absatz (2) Satz 1 „Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. […]“ Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist verboten, falls wirtschaftliche Alternativen zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher ausgeführt werden kann. § 78 c Absatz (3) Satz 2 und 3 „ 2 Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in Gebieten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. 3Sofern Heizölverbraucheranlagen wesentlich geändert werden, sind diese abweichend von den Sätzen 1 und 2 zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten.“ Am 05. Januar 2018 vorhandene Heizölverbraucheranlagen sind bis zum 05. Januar 2033 hochwassersicher nachzurüsten, sofern wirtschaftlich vertretbar. Wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen sind bereits zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher auszuführen.
Berlin. Zum heutigen Beschluss des Bundesrates über das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) aeußert sich Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wie folgt: "Fuer Sachsen Anhalt ist dieses Gesetz von wesentlicher Bedeutung! Die Realisierung großflaechiger Maßnahmen des Hochwasserschutzes wird vereinfacht. Das brauchen wir in Sachsen-Anhalt ganz dringend. Wir haben noch viel vor, um den Fluessen mehr Raum zu geben und unsere Bevoelkerung besser zu schuetzen." "Alte und neue Retentionsflaechen sind zu sichern. Durch Deichrueckverlegungen binden wir unter anderem die Altarme der Fluesse wieder an, um die natuerliche Pufferfunktion der Flussauen wieder aufleben zu lassen. Wir wollen neue Flutungspolder schaffen, um Hochwasserscheitel zu kappen. Zudem muessen alte Deichanlagen DIN- gerecht saniert werden. Mit dem neuen Gesetz werden die Verfahrensablaeufe vereinfacht und beschleunigt bei gleichzeitig notwendiger Beachtung des Natur- und Umweltschutzes." "Allerdings gibt es eine Schwachstelle im Gesetz: Oelheizungen. Oelfeuerungsanlagen haben in Sachsen-Anhalt in Überschwemmungsgebieten nichts zu suchen. Die schrecklichen Bilder von den vor Heizoel schimmernden Wasserflaechen beim Hochwasser 2013 haben wir nicht vergessen. Das hat massive Schaeden, ca. 42 Mio. Euro, an den privaten Wohnhaeusern verursacht. Die Umweltschaeden an Gewaessern, Flora und Fauna lassen sich gar nicht beziffern. Das angedachte Verbot von Heizoelverbraucheranlagen wurde durch die Große Koalition leider aufgeweicht, in dem es unter einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt wurde." Hintergrund:In Sachsen-Anhalt gab es Hochwasserschaeden in Höhe von mehr als 2 Mrd. Euro. Der Schaden allein bei privaten Wohngebaeuden, ohne Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaft, lag bei ca. 60 Mio. Euro. Wenn 70 % der Schaeden an Wohngebaeuden nach Angaben der Bundesregierung durch ausgelaufenes Heizoel verursacht worden sind, liegt allein der heizoelbedingte Schaden bei privaten Wohnhaeusern in Sachsen-Anhalt bei ca. 42 Mio. Euro. Zudem soll die Errichtung von Heizoelverbraucheranlagen in Risikogebieten (außerhalb von Ueberschwemmungsgebieten) nur einer Anzeigepflicht unterliegen. Hier besteht die Gefahr, dass das Verbot unterlaufen wird. Diese Flächen beziffern sich allein in Sachsen-Anhalt auf insgesamt ca. 2.300 km². Die genaue Kartenlage und Gebietsabgrenzung sind im Detail noch nicht klar. Damit ist zu erwarten, dass die Anzeigepflicht nicht kontrollierbar ist. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
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