Ende Februar haben sich die wichtigsten Köpfe der internationalen Klimawissenschaft und die Mitgliedsstaaten des IPCC („Weltklimarat“) in China getroffen, um den 2023 begonnenen siebten Berichtszyklus zum Sachstand des Klimawandels zu diskutieren. UBA-Mitarbeitende waren Teil der deutschen Delegation. Ein besonders brisanter Diskussionspunkt in China: der Zeitrahmen des siebten Sachstandsberichts. Vom 23. Februar bis 1. März hat der Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change - IPCC ) zum 62. Mal getagt, diesmal in Hangzhou, China. Zum IPCC gehören 195 Mitgliedsstaaten. In China kamen etwa 400 Delegierte aus 130 Ländern zusammen, um die dringendsten Fragen zum weiteren Ablauf des siebten Berichtszyklus zu klären. Zum Zeitrahmen konnte während der langwierigen und kontroversen Verhandlungen jedoch auch nach einer Verlängerung um 30 Stunden erneut keine Einigung gefunden werden. Die deutsche Delegation bestand aus Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( BMBF ), der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle und des Umweltbundesamtes ( UBA ). Zeitrahmen für siebten Sachstandsbericht weiterhin unklar Besonders umstritten ist noch immer der Zeitrahmen des siebten Sachstandsberichts (Seventh Assessment Report, AR7). Nach dem Plan der führenden IPCC-Wissenschaftler*innen und sehr vielen Ländern, darunter auch Deutschland, sollte der Bericht spätestens bis zur „Zweiten Globalen Bestandsaufnahme“ (Second Global Stocktake - GST2) im Jahr 2028 fertig gestellt werden. Die GST bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP). Die Informationen aus dem AR7 sollten als Grundlage für die Zweite Globale Bestandsaufnahme und für ambitioniertere Beschlüsse zum globalen Klimaschutz beitragen. Dies betrifft in erster Linie die Ausgestaltung der nationalen Beiträge zum Klimaschutz (Nationally Determined Contributions – NDC) unter dem ÜvP, aber auch die künftigen Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) . Dass der Klimaschutz international an Fahrt aufnimmt wird immer dringender, weil sich das Zeitfenster für die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels von Paris sehr bald zu schließen droht. Einige Entwicklungs- und Schwellenländer, wie unter anderem Indien und Saudi-Arabien, bewerten den Zeitrahmen für die Fertigstellung des AR7 bis 2028 allerdings als zu ambitioniert. Sie argumentieren, dass sie nicht die nötige Zeit bekommen würden, um sich in die Erstellung des Berichts gleichberechtigt einzubringen. Generell nutzen aber gerade die OPEC-Staaten jedes denkbare Argument, um im Interesse ihrer Geschäftsmodelle wirksame globale Klimaschutzanstrengungen möglichst lange hinauszuzögern. Andere Entwicklungsländer, wie unter anderem kleine Inselstaaten, lateinamerikanische Staaten sowie auch viele besonders arme afrikanische Länder, fordern gerade wegen ihrer starken Betroffenheit durch den Klimawandel eine möglichst schnelle Fertigstellung des AR7, damit die GST2 und die dritte Runde der NDCs endlich zu einer wirksamen Begrenzung der Klimaschäden beitragen. Aufgrund der erheblichen Interessenkonflikte konnte bei der Sitzung in China keine Entscheidung zum Zeitplan für die Fertigstellung des AR7 getroffen werden. Der aktuell auf 2028 hinauslaufende Zeitplan wurde aber für die nächsten Arbeitsschritte zunächst beibehalten, sodass die Fertigstellung zur Zweiten Globalen Bestandsaufnahme theoretisch weiterhin möglich bleibt. Berichte im siebten Zyklus zum Sachstand des Klimawandels Wie in jedem Zyklus werden im AR7 die neuesten Erkenntnisse zu den Schwerpunktthemen der drei Arbeitsgruppen des Weltklimarats zusammengetragen: Naturwissenschaftliche Grundlagen (Arbeitsgruppe I), Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit (Arbeitsgruppe II) und Minderung des Klimawandels (Arbeitsgruppe III). Neben dem zusammenfassenden Sachstandsbericht sind in diesem siebten Zyklus ein Methodikbericht zur Inventarisierung von kurzlebigen klimawirksamen Substanzen (SLCF), ein Sonderbericht zu Klimawandel und Städten sowie ein Methodikbericht zur Inventarisierung von CO2 -Entnahme sowie CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung geplant. Die Veröffentlichung der drei Berichte ist bisher für 2027 vorgesehen. Wichtige Diskussionen und Entscheidungen in China Wichtige Beschlüsse konnten in China zu Struktur und Inhalten des siebten Sachstandsberichts getroffen werden. Die Delegierten einigten sich auf Kapitelthemen sowie die Gliederung der Kapitel. Neben den üblichen Themen wird es im AR7 beispielsweise auch ein eigenes Kapitel zu Kipppunkten geben. Sehr kontrovers gestaltete sich die Diskussion um die Inhalte des Methodikberichts zur Inventarisierung von CO2-Entnahme, der als Ergänzung der 2006 bis 2019 veröffentlichten IPCC-Richtlinien zu nationalen Treibhausgasinventaren dienen soll. Der Bericht soll verschiedene Sektoren abdecken, darunter Energie, industrielle Prozesse und Landnutzung . Direkte CO2-Entnahme aus Ozeanen wurde besonders kontrovers diskutiert, da viele Länder, wie auch Deutschland, große Wissenslücken und Risiken gegenüber geringem bis gar keinem Minderungspotenzial bei diesen völlig neuen Technologien sehen. Wenige Länder, vor allem Saudi-Arabien und andere OPEC-Mitglieder, sehen mehr Potenzial und wünschten sich einen eigenständigen Band ( Volume ) zu dem Thema. Die Diskussionen dazu müssen nun auf der nächsten IPCC-Plenarsitzung fortgesetzt werden. USA nicht mit in China dabei Erstmalig war keine Delegation aus den USA zur IPCC-Sitzung angereist. Auch die Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe III, Katherine Calvin von der NASA, konnte nicht persönlich an der Plenarsitzung teilnehmen. Zudem wurde den US-Mitarbeitenden der Technical Support Unit (TSU) durch die US-Regierung gekündigt, welche die Co-Vorsitzende in ihrer Arbeit unterstützt. Dadurch wurde die organisatorische Arbeit der Arbeitsgruppe III kurzfristig massiv erschwert. Mit Unterstützung der sieben stellvertretenden Vorsitzenden konnte jedoch durch die zweite Co-Vorsitzende Joy Pereira aus Malaysia und den Vize-Vorsitzenden Jan Fuglestvedt (Norwegen) die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgruppe III während der Plenarsitzung gesichert werden. Derzeit wird auf mehreren Ebenen versucht, einen möglichen dauerhaften Ausfall der USA zu kompensieren. Im vierten Quartal 2025 tagt der Weltklimarat voraussichtlich in Peru, dann zum 63. Mal.
Das Projekt "Kosteneffiziente CO2-Minderungsmassnahmen im Rahmen des Clean Development Mechanism - dargestellt am Beispiel von Deutschland und Indien" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre, Fachgebiet Agrar- und Ernährungspolitik.Problemstellung: Durch die Zunahme der CO2-Konzentration in der Atmosphaere, die hauptsaechlich durch die Verbrennung fossiler Energietraeger verursacht wird, befuerchten zahlreiche Wissenschaftler, dass sich das Klima auf der Erde veraendern wird, was zu gravierenden sozialen, oekologischen und oekonomischen Problemen fuehren wuerde. Es setzt sich deshalb immer mehr die Ansicht durch, dass diesem Risiko durch eine Verringerung der CO2-Emissionen begegnet werden muss. Da es sich um ein globales Problem handelt, spielt es keine Rolle, in welchem Land bzw. welcher Region der CO2-Ausstoss reduziert wird. Aufgrund unterschiedlicher Technologien sowie klimatischer Gegebenheiten in Entwicklungs- und Industrielaendern unterscheiden sich die Kosten einer CO2-Reduktion zum Teil erheblich, so dass es aus oekonomischer Sicht sinnvoll erscheint, CO2-Minderungsmassnahmen dort durchzufuehren, wo die Grenzvermeidungskosten am geringsten sind. Zielsetzung: Am Beispiel von Indien und Deutschland sollen Moeglichkeiten aufgezeigt werden, wie vorgegebene CO2-Minderungsziele unter Beruecksichtigung von Joint-Implementation-Massnahmen zu minimalen Kosten erreicht werden koennen. Dabei sollen auch makrooekonomische sowie oekologische Externalitaeten moeglicher Joint-Implementation-Massnahmen in Indien beruecksichtigt werden.
Das Projekt "Beeinflussung des Grundwassers durch einfache sanitaere Einrichtungen (Latrinen mit Versickerung) in Entwicklungslaendern" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz.Dieses seit einiger Zeit laufende Projekt soll weitergefuehrt und in 2-3 Jahren abgeschlossen werden. Zur Zeit laufen diverse Felduntersuchungen in verschiedenen hydrogeologischen Verhaeltnissen in Indien, Bangladesh und Indonesien. Oertliche Institutionen fuehren diese Untersuchungen durch und werden dabei wissenschaftlich und z. T. auch finanziell unterstuetzt. Eine systematische Auswertung der Felddaten sowie der Daten aus der Literatur wird erlauben, verbesserte Richtlinien fuer die gegenseitige Beeinflussung von Faekalien-Entsorgungssanlagen (Latrinen) und Wasserversorgungsanlagen (Brunnen) bei verschiedenen Boden- und Grundwasserverhaeltnissen zu entwickeln.
Die Kraft des Wassers zu nutzen hat eine lange Tradition und ist bis heute als erneuerbare Energiequelle von Bedeutung. Gleichzeitig hat die Energiegewinnung aus Flüssen vielfältige sozioökonomische und ökologische Wirkungen, die es zu beachten gilt. Vom Wasser zum Strom Das physikalische Grundprinzip der Wasserkraftnutzung ist, die Bewegungsenergie und die potenzielle Energie des Wassers in nutzbare Energie umzuwandeln. Der Energiegewinn aus Wasserkraft ist umso höher, je mehr Wasser aus möglichst großer Fallhöhe auf die Schaufeln einer Turbine oder eines Wasserrads trifft. Bergige Landschaften mit viel Wasser aus Niederschlägen sind daher besonders für die Wasserkraftnutzung geeignet. Bei der Erzeugung von Wasserkraft wird zwischen Laufwasserkraftwerken und Speicherkraftwerken unterschieden. Ein Laufwasserkraftwerk nutzt die augenblicklich verfügbare Wassermenge eines Flusses oder Bachs. Speicherkraftwerke halten das Wasser zurück. Es wird dann zu Zeiten höheren Strombedarfes durch die Turbinen geleitet. Pumpspeicherkraftwerke sind eine Sonderform der Speicherkraftwerke. Hierbei wird Wasser in ein höher gelegenes Speicherbecken gepumpt, um es bei Strombedarf nutzen zu können. Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökologie Die Wasserkraftnutzung greift erheblich in Natur und Landschaft ein. Aus der Berichterstattung zur EU- Wasserrahmenrichtlinie ist bekannt, dass in 37 Prozent aller berichteten Wasserkörper – das sind über 51.000 Flusskilometer – die Wasserkraftnutzung Gewässer signifikant belastet. Dadurch werden die Gewässerschutzziele – der gute ökologische Zustand – nahezu vollständig verfehlt. Zu den gravierendsten Auswirkungen der Wasserkraft auf die Gewässer und Auen zählen: Die Unterbrechung der biologischen und morphodynamischen Durchgängigkeit der Fließgewässer. So können Wanderfischarten nicht mehr zu ihren Laich- oder Aufwuchslebensräumen gelangen. Die direkte Schädigung von Organismen in den Wasserkraftturbinen. Mehr als 22 Prozent der Fische, die eine Turbine passieren müssen, werden tödlich verletzt. Mehrere aufeinander folgende Wasserkraftwerke an einem Flusslauf können Populationen gefährden. Die Veränderung des Lebensraumes in der Aue und im Gewässer durch den Gewässeraufstau und unterhalb von Stauwerken durch einen zu geringen Wasserabfluss im verbleibenden Gewässerbett. Wasserkraftanlagen neu zu bauen oder zu betreiben, ist deshalb kritisch zu bewerten. Die Mehrzahl der existierenden Anlagen in Deutschland ist aus ökologischer Sicht dringend modernisierungsbedürftig. In den kommenden Jahren müssen Durchgängigkeit, Mindestwasserführung, hydrologische Situation und Fischschutz verbessert werden – auch um die gesetzlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft und Erneuerbare Energien Gesetz Das Umweltbundesamt empfiehlt folgende Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft: Strategische Konzepte zur Nutzung der Wasserkraft können Zielkonflikte auflösen. Sie sollen sowohl erschließungswürdige Wasserkraftpotentiale als auch sensible Naturräume berücksichtigen. Nennenswerte Potenziale, um die Klimaschutzziele zu erreichen, liegen in der Modernisierung oder dem Ersatzneubau großer Wasserkraftanlagen (s.u.). In wertvollen und sensiblen Fluss- und Auenlandschaften können die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung ihren positiven Beitrag für den Klimaschutz überwiegen. Bei der Festlegung von Maßnahmen an Wasserkraftstandorten sollte das gesamte betroffene Flussgebiet berücksichtigt werden, insbesondere wenn mehrere Wasserkraftwerke am Flusslauf aufeinander folgen. Es sollten alle geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden, die Umweltauswirkungen mindern: Anlagen zum Fischauf- und -abstieg, zum Fischschutz , morphologische Verbesserungsmaßnahmen und die Sicherstellung eines ökologisch wirksamen Mindestwasserabflusses. Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat dazu eine „ Empfehlung zur Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen “ veröffentlicht. Mit dem „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ wurde dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt. Im Rahmen der Abwägung verschiedener Interessen und Schutzgüter erhalten die erneuerbaren Energien damit ein besonders hohes Gewicht. Insgesamt verfolgt das EEG dennoch einen einheitlichen Ansatz, um Klima -, Umwelt- und Naturschutz miteinander zu verbinden. Wichtige Belange sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zur Frage wie weit das überragende Interesse reicht hat das Umweltbundesamt ein Factsheet erstellt. Wasserkraftnutzung in Deutschland Die Wasserkraft ist mit einem Anteil von etwa 15 Prozent an der weltweiten Stromversorgung eine bedeutende erneuerbare Energiequelle. Im globalen Vergleich zählen China, Kanada, Brasilien, USA, Russland und Indien zu den größten Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. In Europa sind Norwegen, Frankreich, Schweden, Türkei und Italien die größten Produzenten. In Deutschland wird Wasserkraft vorwiegend in den abfluss- und gefällereichen Regionen der Mittelgebirge, der Voralpen und Alpen sowie an allen größeren Flüssen genutzt. Daher werden über 80 Prozent des Wasserkraftstroms in Bayern und Baden-Württemberg erzeugt. Etwa 86 Prozent des gesamten Leistungsvermögens der großen Wasserkraftanlagen liegt an neun großen Flüssen vor: Inn, Rhein, Donau, Isar, Lech, Mosel, Main, Neckar und Iller. Wasserkraftanlagen in Deutschland Gegenwärtig werden in Deutschland etwa 8.300 Wasserkraftanlagen betrieben. Vor allem kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens einem Megawatt dominieren den Anlagenbestand mit 95 Prozent; ihr Anteil an der Stromerzeugung ist jedoch gering (s.u.). Den verbleibenden Anteil teilen sich große Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung über einem Megawatt (436 Anlagen) und Pumpspeicherkraftwerke (31 Anlagen). Die Nutzung der Wasserkraft erfolgt in Deutschland vor allem über Laufwasserkraftwerke. Speicherkraftwerke haben demgegenüber einen viel geringeren Anteil von etwa 2,5 Prozent. Stromproduktion aus Wasserkraft in Deutschland In das öffentliche Stromnetz speisen etwa 7.300 Wasserkraftanlagen ein. Sie decken über die Jahre je nach Wasserführung 2,9 bis 3,8 Prozent des jährlichen Bruttostromverbrauchs bei. Über 90 Prozent des Wasserkraftstromes stammt aus großen Wasserkraftanlagen. Der Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist über die Jahre gesunken und liegt gegenwärtig noch bei ca. 8 Prozent. Dieser Anteil wird in Zukunft weiter sinken, da die Potenziale der Wasserkraftnutzung in Deutschland weitgehend erschlossen sind, während andere erneuerbare Energieträger größere Potenziale aufweisen und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus kann sich die durch den Klimawandel bedingte Zunahme von Trockenperioden negativ auf den Energieertrag von Wasserkraftanlagen auswirken. Aktuelle Zahlen zur Wasserkraftnutzung werden regelmäßig von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) veröffentlicht. Über die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bereich Wasserkraft unterrichten die EEG-Erfahrungsberichte . Anlagendaten sind über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur recherchierbar. Wasserkraftpotenzial in Deutschland Das technisch-ökologische Potenzial der Wasserkraftnutzung in Deutschland wird auf etwa 25 Terawattstunden ( TWh ) Strom pro Jahr beziffert. In den vergangenen zehn Jahren wurden bereits bis zu 23 TWh Strom pro Jahr aus Wasserkraft gewonnen. Damit ist das Wasserkraftpotenzial zu großen Teilen erschlossen. Zwischenzeitlich haben viele Bundesländer die Potenziale der Energiegewinnung aus Wasserkraft weiter konkretisiert. Dafür wurden fast 40.000 Standorte bestehender Querbauwerke und Wasserkraftanlagen sowie auch frei fließende Gewässerstrecken in Hinblick auf noch zu erschließende Wasserkraftpotenziale analysiert. Auf dieser Basis gehen die Länder derzeit von einem grundsätzlich noch erschließbaren Wasserkraftpotenzial von 1,3 bis 1,4 TWh aus. Etwa 70 Prozent dieses Potenzials entfallen auf die Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen. Die Rolle der Wasserkraft bei der Energiewende In den letzten Jahren wurden die Rahmenbedingungen einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromversorgung in Deutschland in verschiedenen Studien analysiert, so auch in der Studie " RESCUE – Wege in eine ressourcenschonende Treibhausgasneutralität " des Umweltbundesamtes. Sowohl die progressiven als auch die konservativen Szenarien unterscheiden sich hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Wasserkraft nur geringfügig. Demnach wird die Wasserkraft keinen großen Beitrag zur deutschen Bruttostromerzeugung leisten. Alle Szenarien zeigen einheitlich, dass die Wasserkraft ihr technisch-ökologisches Potenzial im Großen und Ganzen bereits ausschöpft. Wasserkraft und Klimawandel Bei der Abschätzung der zukünftigen Stromerzeugung aus Wasserkraft ist der Klimawandel mit zu betrachten, denn die Höhe des Stromertrags hängt u.a. von der Wassermenge ab. Das Umweltbundesamt hat die möglichen Effekte des Klimawandels auf die Ertragssituation der Wasserkraft untersuchen lassen . Demnach kann bis zur Hälfte des 21. Jahrhunderts mit einer Mindererzeugung aus Wasserkraft um ein bis vier Prozent und für den Zeitraum danach um bis zu 15 Prozent gerechnet werden. So zeigen Berechnungen an ausgewählten Wasserkraftanlagen an Hochrhein, Lech und Main Schwankungen in der Stromerzeugung von plus/minus neun Prozent in Abhängigkeit des Wasserdargebots. Um mögliche Mindererzeugungen der Wasserkraft zu kompensieren, empfiehlt es sich, die Anlagen zu optimieren und die Vorhersagemodelle für den Oberflächenabfluss weiter zu verbessern. Kraftwerk Griesheim 1 Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von oberstrom fotografiert. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von oberstrom fotografiert. Kraftwerk Griesheim 2 Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von unterstrom fotografiert. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von unterstrom fotografiert. Kraftwerk Unkelmühle Wasserkraftanlage in der Sieg (Unkelmühle). Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftanlage in der Sieg (Unkelmühle). Wasserkraft Demo Demonstration der Nutzung von Wasserkraft. Quelle: Stephan Naumann / UBA Demonstration der Nutzung von Wasserkraft. Wasserkraftanlage Öblitz Wasserkraftanlage in der Saale bei Öblitz. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftanlage in der Saale bei Öblitz. Wasserkraftanlage Saale Wasserkraftanlage in der Saale unterhalb von Jena. Quelle: Stephan Naumann Wasserkraftanlage in der Saale unterhalb von Jena. Wasserkraftwerk Bayerischer Wald Wasserkraftnutzung im Bayerischen Wald. Quelle: Stephan Naumann Wasserkraftnutzung im Bayerischen Wald. Wehranlage Tuebingen Ausleitungswehr für die Wasserkraftnutzung bei Tübingen. Quelle: Stephan Naumann Ausleitungswehr für die Wasserkraftnutzung bei Tübingen. Kraftwerk Griesheim 1 Kraftwerk Griesheim 2 Kraftwerk Unkelmühle Wasserkraft Demo Wasserkraftanlage Öblitz Wasserkraftanlage Saale Wasserkraftwerk Bayerischer Wald Wehranlage Tuebingen Literatur Anderer Pia, Dumont Ulrich, Linnenweber Christof, Schneider Bernd (2009): Das Wasserkraftpotenzial in Rheinland-Pfalz. In: KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 2009 (2) Nr. 4. 223-227. Anderer, Pia; Heimerl, Stephan; Raffalski, Niklas; Wolf-Schumann, Ulrich (2018): Potenzialstudie Wasserkraft in Nordrhein-Westfalen. WasserWirtschaft 5 – 2018. 33-39. BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (2010): Potentialermittlung für den Ausbau der Wasserkraftnutzung in Deutschland als Grundlage für die Entwicklung einer geeigneten Ausbaustrategie. Aachen. 2010. Helbig, Ulf; Stiller, Felix (2020): Potentialstudie WKA Brandenburg. Institut für Wasserbau und technische Hydromechanik TU Dresden. Vortrag. (Unveröffentlicht). 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Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland ein neues Krankheitsbild an Rosskastanien, das innerhalb weniger Jahre zum Absterben befallener Bäume führen kann bzw. diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Maßgeblich beteiligt an diesem Krankheitsbild ist das Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi . Das ursprünglich erstmals in Indien an Aesculus indica nachgewiesene Bakterium tritt an vielen bei uns vorkommenden Aesculus -Arten auf. An der indischen Kastanie tritt der Erreger lediglich als Blattfleckenerreger in Erscheinung. Bei den in unseren Breiten häufig eingesetzten Kastanienarten ( Aesculus hippocastanum, Aesculus x carnea ) sind die Auswirkungen deutlich massiver. Zunächst führt der Befall zu einem Absterben der Rinde. In der Folge treten innerhalb kurzer Zeit häufig holzzersetzende Pilze an den befallenen Bäumen auf. Diese sind offenbar in der Lage einen raschen Holzabbau durchzuführen, wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand vermutet, dass das Bakterium als Primärschädling aktiv ist und hierdurch die natürlichen Abwehrreaktionen des Baumes maßgeblich beeinträchtigt wird. In Europa trat das neue Krankheitsbild zunächst in England und den Niederlanden in Erscheinung und hat sich mittlerweile in weiten Teilen Mitteleuropas ausgebreitet. Erstmalig wurde das Bakterium 2007 an Rosskastanien in Deutschland nachgewiesen und hat seitdem vorwiegend in Nordwestdeutschland für starke Schädigungen an Kastanien geführt.
Die staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt bekommen in den nächsten fünf Jahren trotz knapper öffentlicher Kassen finanzielle Planungssicherheit und auch zusätzliche Mittel. Nach vielschichtigen Verhandlungen und Abstimmungsprozessen in den vergangenen zwei Jahren haben Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Leitungen der sieben staatlichen Hochschulen die Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2029 unterzeichnet. „Erfolgreiche Wissenschaft braucht Sicherheit. Und Wissenschaftlerinnen wie Wissenschaftler echte Perspektiven“, betonte Willingmann am heutigen Donnerstag in Magdeburg. „Deshalb investieren wir auch in schwierigen Zeiten weiter in unsere Hochschullandschaft und stellen sicher, dass sie auch in den kommenden Jahren weit über unsere Landesgrenzen hinaus als attraktiv und wettbewerbsfähig angesehen wird. Sachsen-Anhalt ist für eine erfolgreiche Entwicklung auf kluge Köpfe angewiesen.“ Auf Grundlage der neuen Zielvereinbarungen werden die Hochschulen in diesem Jahr insgesamt 453,8 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Das sind 68,6 Millionen Euro oder 17,8 Prozent mehr als im Jahr 2020 zu Beginn der vergangenen Zielvereinbarungsperiode (2020-2024). Das ist in der aktuellen finanziellen Situation der Länder keineswegs garantiert: Während Sachsen-Anhalt auf stabile Rahmenbedingungen für die Hochschulen setzt, werden andernorts Einsparungen geplant. Berlin plant eine Milliarde Euro im Wissenschaftssektor einzusparen, Nordrhein-Westfalen oder Hessen greifen in erheblichem Umfange auf Rücklagen ihrer Hochschulen zu. „Für uns sind Investitionen in Lehre und Forschung Zukunftsinvestitionen. Ob Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Software-Experten oder Chemiker – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kommt es darauf an, erstklassige Studien- und Forschungsbedingungen zu bieten“, so Willingmann. „Deshalb machen wir hier keine Abstriche und investieren weiter.“ „Die heute unterzeichneten Zielvereinbarungen der Hochschulen des Landes mit dem Wissenschaftsministerium bilden eine gute Basis für die Weiterentwicklung der einzelnen Hochschulen und des Hochschulsystems im Ganzen“, erklärte Prof. Dr. Folker Roland, Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt (LRK) und Rektor der Hochschule Harz. „In finanzieller Hinsicht schafft die neue Zielvereinbarung Planungssicherheit, was in diesen herausfordernden Zeiten alles andere als selbstverständlich ist. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel die Beteiligung der Hochschulen an der Kofinanzierung von EU-Projekten im Wissenschaftsbereich verkraftbar.“ Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage beteiligen sich die Hochschulen einmalig an der Kofinanzierung von EU-Fördermitteln im Wissenschaftsbereich. Die Hochschulen verfügten zum Jahresende 2024 insgesamt über rund 60 Millionen Euro Ausgabereste. Wie mit den Rektoraten im Herbst 2024 vereinbart, soll ein Teil dieser Ausgabereste in Höhe von 12,2 Millionen Euro genutzt werden, um EFRE-Fördermittel der EU im Jahr 2025 zu erlangen. Durch die neuen Zielvereinbarungen ist es den Hochschulen auch künftig gestattet, Ausgabereste auf Folgejahre zu übertragen und so flexibler zu agieren. Der Anteil dieser Überträge am Gesamtbudget lag 2024 bei 11,5 Prozent. Hier müssen die Hochschulen während der Laufzeit keine Kürzungen fürchten. Es wurde lediglich eine Grenze vereinbart: Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode, also am 31. Dezember 2029, sollen die Ausgabereste 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht übersteigen. Über die Verwendung darüber hinausgehender Ausgabereste entscheiden dann Wissenschafts- und Finanzministerium. Prof. Dr. Claudia Becker, LRK-Vizepräsidentin und Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, erklärte: „Die Zielvereinbarungen sind zu einem guten Abschluss gekommen. Sie sind für alle Hochschulen in Sachsen-Anhalt unter dem Aspekt stabiler Finanzen für die kommenden fünf Jahre bedeutsam und ermöglichenden den nötigen Gestaltungsspielraum. Für die Uni Halle bedeuten sie, dass die Entwicklungspfade, die die Universität eingeschlagen hat, weiterverfolgt werden können.“ Jens Strackeljan, LRK-Vizepräsident und Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, betonte: „Die Unterschrift unter die Zielvereinbarungen sichern der Uni Magdeburg verlässliche Rahmenbedingungen für ihre strategischen Ziele und leiten die Finalisierung der Hochschulentwicklungsplanung bis 2030 ein. Bis Jahresende definieren wir hier klar die Perspektiven, von Exzellenzforschung über Lehramtsausbildung bis Digitalisierung. Als Gründungspartner der Hochschulallianz EU GREEN werden wir darüber hinaus die europäische Mobilität fördern, während Initiativen wie ein geplantes Unibüro in Indien gezielt um internationale Talente werben. Parallel dazu schaffen wir Bleibeperspektiven für unsere Absolventinnen und Absolventen aus mehr als 100 Nationen – insgesamt ein Gewinn für die Uni und Sachsen-Anhalt.“ Hochschulen wollen wichtige Themen gemeinsam vorantreiben Mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen werden aber nicht nur finanzielle Weichen gestellt. Es geht in den Vereinbarungen auch um die Frage, wie sich die Hochschulen in den kommenden fünf Jahren strukturell weiterentwickeln. So strebt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter anderem kurzfristig die Einführung des Abschlusses „Bachelor of Laws“ an; hierbei wirken Justiz- und Wissenschaftsministerium zusammen und schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird ihr Internationalisierungskonzept umsetzen und einen neuen Hochschulentwicklungsplan vorlegen. Die Hochschule Anhalt will duale Studienangebote ausbauen, die Hochschule Harz ein digitales Studienverlaufsmonitoring einführen. Ein weiteres Novum sind die hochschulgemeinsamen Vorhaben, mit denen wichtige Themen in Projektform durch alle Hochschulen gemeinsam angegangen werden. Sechs Vorhaben wurden dabei festgelegt: Wissenschaftsnetz/IT KOM, Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung, nachhaltige Hochschulen Sachsen-Anhalt, duales Studium in Sachsen-Anhalt, Gleichstellung, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion sowie Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Messdaten zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt, in Lebens- und Futtermitteln
Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der Fragestellung, welches Treibhausgasminderungspotenzial in zentralen Handlungsfeldern einer klimaorientierten Stadtentwicklung besteht, wie sich dieses quantifizieren lässt und welche Synergien mit Klimaanpassungsstrategien gehoben werden können. Diese Handlungsfelder sind (a) Nachverdichtung/ Entwicklung verdichteter Bebauung in bestehenden städtischen Strukturen (b) nachhaltiges Bauen inklusive des Einsatzes nachhaltiger Bauprodukte, (c) Mobilität und urbane Transportinfrastrukturen im Zusammenspiel mit den Siedlungsstrukturen. Die Handlungsfelder werden auf einer strategisch-konzeptionellen Ebene einer integrierten Stadtentwicklung mit ihren Wechselwirkungen und auf den verschiedenen räumlichen Ebenen vom Gebäude, über das Quartier bis zur Gesamtstadt betrachtet. Es wird zudem untersucht, wie die systematische Integration von klimapolitischen Ansätzen in die Gestaltung von interregionalen Verflechtungen und funktionalen Raumbeziehungen zwischen Stadt und Umland in den Handlungsfeldern gefördert werden können. Das Vorhaben identifiziert signifikante Minderung von Treibhausgasen in den drei Handlungsfeldern, unterlegt sie mit quantitativen Zahlen zur Treibhausgasminderung, unter anderem durch sechs Fallstudien aus Deutschland, Indien und den Philippinen, und erarbeitet Handlungsempfehlungen für die verschiedenen politischen Ebenen. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2024.
Die verschiedenen Hauttypen Die Wirkungen der UV - Strahlung sind unter anderem von der Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV - Strahlung abhängig. Je nach UV -Empfindlichkeit werden 6 Hauttypen unterschieden. Grundlage hierfür ist die Klassifikation von Hauttypen nach dem amerikanischen Hautarzt Thomas Fitzpatrick von 1975. Die Einteilung der Hauttypen ist relativ grob – die Übergänge sind fließend. Die Hauttypen I bis IV nennt man die europäischen Hauttypen, da sie typisch für die europäische Bevölkerung sind. Hauttyp V ist typisch für Menschen aus arabischen und nordafrikanischen Ländern, aus Indien und einigen anderen asiatischen Regionen. Hauttyp VI kommt bei Menschen aus Zentralafrika vor sowie bei den Ureinwohner*innen Australiens. Hauttyp I ist besonders empfindlich. Er zeichnet sich durch eine sehr helle, extrem empfindliche Haut, helle Augen, rotblondes Haar und sehr häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp I bräunt nie und bekommt sehr schnell einen Sonnenbrand. Hauttyp II zeichnet sich durch helle, empfindliche Haut, blaue, graue, grüne oder braune Augen, blonde bis braune Haare und häufig durch Sommersprossen aus. Hauttyp II bräunt kaum bis mäßig und bekommt oft einen Sonnenbrand. Hauttyp III hat eine helle bis hellbraune Haut, graue oder braune Augen und dunkelblonde bis braune Haare. Sommersprossen sind selten. Hauttyp III bräunt schneller als Hauttyp II. Hauttyp IV hat hellbraune, olivfarbene Haut, braune bis dunkelbraune Augen und dunkelbraunes Haar. Hauttyp IV bräunt schnell. Hauttyp V hat dunkelbraune Haut, dunkelbraune Augen und dunkelbraunes bis schwarzes Haar. Hauttyp VI hat dunkelbraune bis schwarze Haut, dunkelbraune Augen und schwarze Haare. Der Hauttyp sollte durch eine Dermatologin oder einen Dermatologen bestimmt werden. Die folgenden 10 Fragen können Ihnen helfen, Ihren Hauttyp einzugrenzen. Bedenken Sie dabei, dass es sich nur um eine sehr grobe Abschätzung handelt, die nicht unbedingt Ihre tatsächliche Hautempfindlichkeit gegenüber UV - Strahlung widerspiegelt. Hauttypentest Der nachstehende Fragebogen ermöglicht eine Bestimmung der Hauttypen I bis IV. Die Zuordnung zu den Hauttypen V und VI erfordert keine Abfrage äußerer Merkmale wie Haut- und Augenfarbe, da diese Hauttypen nicht wie Hauttypen I bis IV in sonnenarmen Zeiten das Erscheinungsbild ändern. Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen so genau und gut wie möglich. Drucken Sie sich dazu bitte den Fragebogen aus und tragen Sie die jeweilige Punktzahl in die unten angefügte Tabelle ein. Fragebogen zur Abschätzung des Hauttyps 1 Welchen Hauttyp weist Ihre unbestrahlte Haut auf? Punkte Rötlich 1 Weißlich 2 Leicht beige 3 Bräunlich 4 2 Hat Ihre Haut Sommersprossen? Punkte Ja, viele 1 Ja, einige 2 Ja, aber vereinzelt 3 Nein 4 3 Wie reagiert Ihre Gesichtshaut auf Sonne? Punkte Sehr empfindlich, meist Hautspannen 1 Empfindlich, teilweise Hautspannen 2 Normal empfindlich, nur selten Hautspannen 3 Unempfindlich, ohne Hautspannen 4 4 Wie lange können Sie im Frühsommer in Deutschland oder in Mitteleuropa (Meeresspiegelhöhe) mittags bei wolkenlosem Himmel sonnenbaden, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen? Punkte Weniger als 15 Minuten 1 Zwischen 15 und 25 Minuten 2 Zwischen 25 und 40 Minuten 3 Länger als 40 Minuten 4 5 Wie reagiert Ihre Haut auf ein längeres Sonnenbad? Punkte Stets mit einem Sonnenbrand 1 Meist mit einem Sonnenbrand 2 Oftmals mit einem Sonnenbrand 3 Selten oder nie mit einem Sonnenbrand 4 6 Wie wirkt sich bei Ihnen ein Sonnenbrand aus? Punkte Kräftige Rötung, teilweise schmerzhaft und Bläschenbildung, danach schält sich die Haut 1 Deutliche Rötung, danach schält sich die Haut meist 2 Rötung, danach schält sich die Haut manchmal 3 Fast nie Rötung und Hautschälen 4 7 Ist bei Ihnen bereits nach einem einmaligen, längeren Sonnenbad anschließend ein Bräunungseffekt zu erkennen? Punkte Nie 1 Meist nicht 2 Oftmals 3 Meist 4 8 Wie entwickelt sich die Hautbräunung bei Ihnen nach wiederholtem Sonnenbaden? Punkte Kaum oder gar keine Bräunung 1 Leichte Bräunung nach mehreren Sonnenbädern 2 Fortschreitende, deutlicher werdende Bräunung 3 Schnell einsetzende und tiefe Bräunung 4 9 Welche Angabe enspricht am ehesten Ihrer natürlichen Haarfarbe? Punkte Rot bis rötlich braun 1 Hellblond bis blond 2 Dunkelblond bis braun 3 Dunkelbraun bis schwarz 4 10 Welche Farbe haben Ihre Augen? Punkte Hellblau, hellgrau oder hellgrün 1 Blau, grau oder grün 2 Hellbraun oder dunkelgrau 3 Dunkelbraun 4 Sollten Sie eine Frage nicht beantworten können, wird empfohlen, für diese Frage 1 Punkt zu vergeben. Ergebnis Frage 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Punkte Summe / 10 = Zur Auswertung Beispiel Zählen Sie Ihre Punkte zusammen und teilen Sie die Summe durch 10. Das Ergebnis ergibt auf- oder abgerundet Ihren ungefähren Hauttyp. Ihr Ergebnis ist 2,4. Das bedeutet, Sie sind eher Hauttyp II als Hauttyp III. Bei einem Ergebnis von 2,8 hingegen tendiert Ihre Haut mehr zum Hauttyp III. Stand: 20.06.2024
Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit der Fragestellung, welches Treibhausgasminderungspotenzial in zentralen Handlungsfeldern einer klimaorientierten Stadtentwicklung besteht, wie sich dieses quantifizieren lässt und welche Synergien mit Klimaanpassungsstrategien gehoben werden können. Diese Handlungsfelder sind (a) Nachverdichtung/ Entwicklung verdichteter Bebauung in bestehenden städtischen Strukturen (b) nachhaltiges Bauen inklusive des Einsatzes nachhaltiger Bauprodukte, (c) Mobilität und urbane Transportinfrastrukturen im Zusammenspiel mit den Siedlungsstrukturen. Die Handlungsfelder werden auf einer strategisch-konzeptionellen Ebene einer integrierten Stadtentwicklung mit ihren Wechselwirkungen und auf den verschiedenen räumlichen Ebenen vom Gebäude, über das Quartier bis zur Gesamtstadt betrachtet. Es wird zudem untersucht, wie die systematische Integration von klimapolitischen Ansätzen in die Gestaltung von interregionalen Verflechtungen und funktionalen Raumbeziehungen zwischen Stadt und Umland in den Handlungsfeldern gefördert werden können. Das Vorhaben identifiziert signifikante Minderung von Treibhausgasen in den drei Handlungsfeldern, unterlegt sie mit quantitativen Zahlen zur Treibhausgasminderung, unter anderem durch sechs Fallstudien aus Deutschland, Indien und den Philippinen, und erarbeitet Handlungsempfehlungen für die verschiedenen politischen Ebenen.
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