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Sachsen-Anhalt ist Sprecherland der unionsgeführten Agrarressorts / Minister Sven Schulze: „Klare Kante gegen Ideologie!“

Magdeburg. Sachsen-Anhalt wird ab 2025 als Sprecherland im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) die unionsgeführten Länder vertreten. Damit übernimmt das Land Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle in der Koordinierung und Interessenvertretung der unionsgeführten Länder und setzt klare Signale für eine zukunftsorientierte und wirtschaftlich starke Landwirtschaft. Landwirtschaftsminister Sven Schulze : „Unsere Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen und zugleich auch vor großen Chancen. Mit unseren neun unionsgeführten Agrarressorts setzen wir ein deutliches Signal: Landwirtschaft ist ein zentrales Thema, und wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass sie wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient. Wir stehen geschlossen gegen grün-ideologische Verhinderungspolitik, die unsere bäuerlichen Betriebe schwächt und Innovation blockiert. Stattdessen schaffen wir Planungssicherheit, verlässliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Perspektiven für unsere Landwirte. Als Sprecherland wird Sachsen-Anhalt diese Linie mit starker Stimme vertreten und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft kämpfen, die unsere ländlichen Räume stärkt und unsere Ernährungssicherheit garantiert,“ erklärt Landwirtschaftsminister Sven Schulze. Die Schwerpunktthemen der Agrarministerkonferenz 2025: Landwirtschaftsminister Sven Schulze ergänzt: „Wir stehen geschlossen hinter unseren Landwirten. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung aufhört, ideologisch zu agieren und unsere bäuerlichen Familienbetriebe zu gängeln. Wir stehen für eine starke, faire und zukunftsfähige Landwirtschaft – und das werden wir auch Cem Özdemir deutlich machen.“ Dies sind die unionsgeführten Agrarressorts (Stand: Januar 2025):

Willingmann sieht neue Chancen für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Bis heute ist die Flut im rheinland-pfälzischen Ahrtal, die im Sommer vor drei Jahren 135 Menschen das Leben kostete und Milliardenschäden hinterließ, unvergessen. In Bad Neuenahr-Ahrweiler treffen sich an diesem Donnerstag und Freitag die Umweltministerinnen und -minister der Länder. Sie werden sich im Rahmen ihrer Herbstkonferenz ein Bild vom Wiederaufbau vor Ort machen und einmal mehr über Hochwasserschutz sowie die Regulierung von Schäden beraten, die durch Starkregen, Überschwemmungen und Hochwasser entstehen. Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht neue Chancen für die Einführung einer solidarischen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland. „Das Ahrtal muss uns eine Mahnung sein für konsequente Investitionen in Hochwasserschutz, aber auch für eine nachhaltigere Regulierung anfallender Schäden“, betonte Willingmann am Donnerstag. „Ich bedauere es sehr, dass das Bundesjustizministerium in den vergangenen Jahren die von vielen Seiten geforderte Einführung einer solidarischen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden faktisch blockiert hat. Nach dem Bruch der Regierungskoalition in Berlin sehe ich aber zugleich neue Chancen für die Umsetzung eines solchen Versicherungsmodells. Wir brauchen hier mehr Pragmatismus und weniger liberale Ideologie.“ Willingmann wird deshalb bei der Umweltministerkonferenz auch einen Beschlussvorschlag aus Rheinland-Pfalz unterstützen, in dem das Bundesjustizministerium aufgefordert wird, „unverzüglich einen Regelungsvorschlag“ für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten. Den dringenden Handlungsbedarf sieht der Minister, weil in Sachsen-Anhalt und Deutschland trotz allseits bekannter, gravierender Schadensereignisse noch immer nur rund jeder zweite Haushalt gegen Elementarschäden versichert ist. „Hochwasserschäden können schnell die ganze wirtschaftliche Existenz bedrohen, wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist“, warnt Willingmann. „Eigenverantwortung in Versicherungsfragen mag gut und wichtig sein. Wenn diese Eigenvorsorge aber nicht funktioniert und die Absicherungs-Quoten seit Jahren stagnieren, brauchen wir eine bessere Lösung. Und diese Lösung kann nicht immer nur in eilig aufgelegten staatlichen Hilfsprogrammen liegen, wenn es beispielsweise zu gravierenden Hochwasserschäden gekommen ist. Ich plädiere für eine solidarische Lösung in Form einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.“ Vorbild Frankreich Willingmann favorisiert eine Lösung nach französischem Vorbild. Im Nachbarland sind 98 Prozent der Haushalte gegen Elementarschäden versichert. Die hohe Beteiligung ermöglicht günstige Beiträge von durchschnittlich rund 40 Euro pro Jahr. „Das Modell wäre für Deutschland ein Gewinn. Was bei europäischen Nachbarn funktioniert, darf in Deutschland kein Tabu sein.“ Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) aus dem Februar 2024 sind von rund 650.000 Adressen in Sachsen-Anhalt rund 9.000 hochwassergefährdet. Die Versicherungsquote gegen Elementarschäden liegt in Sachsen-Anhalt wie auch im Bund seit Jahren nur bei rund 50 Prozent. Aktuell ist es für Hauseigentümer insbesondere in Risikogebieten oftmals nur schwer möglich, sich gegen Elementarschäden freiwillig zu versichern. Bereits 2015 kamen verschiedene Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass die Versicherungsprämien zum Teil die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer übersteigen. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vor

Sachsen-Anhalts Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute gemeinsam mit dem Leiter des Verfassungsschutzes Jochen Hollmann den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Darin wird insbesondere auf folgende Aspekte hingewiesen: Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Unsere Demokratie steht unter Druck: Noch nie waren in Sachsen-Anhalt so viele Menschen in verfassungsfeindlichen Strukturen organisiert wie im vergangenen Jahr. Einen Schwerpunkt der Arbeit des Verfassungsschutzes bildet nach wie vor die Beobachtung der rechtsextremistischen Szene. Insbesondere der sogenannten Neuen Rechten ist es in den vergangenen Jahren teilweise gelungen, fremdenfeindliche Positionen und Begriffe im öffentlichen Diskurs zu verankern oder sogar auf deren Normalisierung hinzuwirken. Vor dieser Entwicklung zu warnen, ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Ihr entgegenzutreten, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht.“ Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen: Anstieg des rechtsextremistischen Parteienspektrums Bislang hat die Anhängerschaft des parteigebundenen Rechtsextremismus den kleinsten Teil der rechtsextremistischen Szene ausgemacht. Seit der Einstufung der AfD Sachsen-Anhalt als rechtsextremistische Bestrebung übersteigt das Personenpotenzial des parteigebundenen Rechtsextremismus das Personenpotenzial des parteiungebundenen und weitgehend unstrukturierten Rechtsextremismus jedoch deutlich. Im Jahr 2023 waren in Sachsen-Anhalt insgesamt 2.345 Personen (2022: 190) in rechtsextremistischen Parteien organisiert: in den Landesverbänden Sachsen-Anhalt der AfD (2.210 Personen; 2022: -*) und der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) (70 Personen; 2022: < 100) sowie in sogenannten „Stützpunkten“ bzw. „Abteilungen“ der Kleinstparteien „Der III. Weg“ (60 Personen; 2022: 45) und „Neue Stärke Partei“ (NSP) (5 Personen; 2022: 30). Die einzige „Abteilung“ der NSP in Sachsen-Anhalt („Neue Stärke Magdeburg“) hat sich im Februar 2023 aufgelöst. Während „Die Heimat“, „Der III. Weg“ und die NSP eine neonazistische Programmatik vertreten, ist die AfD Sachsen-Anhalt ideologisch der „Neuen Rechten“ zuzurechnen. Vertreter der AfD Sachsen-Anhalt haben mitunter allerdings Verbindungen auch in die neonazistische Szene. Während das Personenpotenzial des parteiungebundenen, vornehmlich neonazistisch geprägten Rechtsextremismus konstant geblieben ist (250 Personen; 2022: 255), hat sich der bereits im Vorjahresbericht konstatierte Bedeutungszuwachs des weitgehend unstrukturierten Teils der rechtsextremistischen Szene im Jahr 2023 fortgesetzt. Das Personenpotenzial dieses Spektrums, dessen Anhänger gar nicht oder nur lose in örtlich aktiven Strukturen organisiert sind, stieg auf 970 Personen (2022: 900) an. (* Im Verfassungsschutzbericht 2022 fand der Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD keine Erwähnung und deshalb wurde auch dessen Personenpotenzial nicht aufgeführt.) Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ erneut angestiegen Die Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sachsen-Anhalt ist zum dritten Mal in Folge angestiegen. Der Verfassungsschutz rechnete diesem Phänomenbereich im Jahr 2023 rund 700 Personen (2022: 650) zu. Ein Drittel von ihnen ist in Gruppierungen wie „Königreich Deutschland“ (KRD) oder „Vaterländischer Hilfsdienst“ (VHD) aktiv. Bei den übrigen Szeneangehörigen handelt es sich in der Regel um Einzelpersonen. Schwindende Mobilisierungsfähigkeit im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ Das Mobilisierungspotenzial der extremistischen Akteure aus dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ hat im Jahr 2023 weiter abgenommen. Seit dem Auslaufen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stoßen die Versammlungen dieser Szene kaum noch auf Resonanz. Der Verfassungsschutz ordnet diesem Phänomenbereich Gruppierungen zu, die das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie dessen Repräsentanten verächtlich machen und Verschwörungsnarrative verbreiten, hierbei jedoch keine eindeutig rechtsextremistische oder „Reichsbürger“-typische Ideologie propagieren. In Sachsen-Anhalt umfasst das Personenpotenzial dieses Phänomenbereichs rund 100 Personen. Neben der „Bewegung Halle“ sowie den Internetpräsenzen und Social Media-Kanälen von „Mitteldeutschland TV“ ist der Verein „Bernburg steht auf e. V.“ dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zuzurechnen. Jochen Hollmann, Leiter des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt: „75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist die Demokratie im Land Sachsen-Anhalt stärker bedroht als je zuvor, von innen wie auch von außen. Der Rechtsextremismus befindet sich im Aufwind, er ist im parlamentarischen Raum und in den kommunalen Vertretungen angekommen. Insbesondere der rechtsextremistischen AfD Sachsen-Anhalt ist es zuletzt gelungen, aktuelle Krisen und Konflikte für die Verbreitung ihrer fremdenfeindlichen Parolen zu instrumentalisieren und ihre Anhängerschaft auf diese Weise zu vergrößern. Aber auch in anderen Phänomenbereichen des Extremismus sehen wir eine erhebliche Radikalisierungsdynamik, die besonders im Zusammenhang mit aktuellen Konflikten sichtbar wird. Hier ist insbesondere die israelfeindliche und häufig antisemitische Agitation von Linksextremisten, Islamisten und Rechtsextremisten infolge des Terrorangriffs der HAMAS auf Israel vom 7. Oktober 2023 zu nennen. Auch mit den zunehmenden Spionageaktivitäten fremder Staaten, die von Desinformationskampagnen über Cyberangriffe reichen, muss sich der Verfassungsschutz verstärkt auseinandersetzen, um zu verhindern, dass die Gegner unserer Demokratie ihre Ziele erreichen.“ Linksextremismus: Zuwachs im nicht gewaltorientierten Spektrum Das linksextremistische Personenpotenzial in Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2023 angestiegen. Insgesamt hat der Verfassungsschutz 680 Personen der linksextremistischen Szene zugerechnet, dies entspricht einem Zuwachs von 13 Prozent (80 Personen) gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist auf eine relativ dynamische Entwicklung im nicht gewaltorientierten Spektrum des Linksextremismus zurückzuführen. Im gewaltorientierten Spektrum des Linksextremismus lag das Personenpotenzial unverändert bei 295 Personen. Im vierten Quartal des Jahres 2023 bildete der aktuelle Nahostkonflikt einen Schwerpunkt linksextremistischer Propaganda. Die beiden Zentren des gewaltorientierten Linksextremismus in Sachsen-Anhalt stehen sich mit Magdeburg und Halle (Saale) nicht nur geographisch, sondern auch ideologisch gegenüber: Während die antiimperialistische Szene Magdeburgs für eine bedingungslose Solidarität mit den Palästinensern warb und hierbei auch vor antisemitischen Äußerungen sowie einer offenen Glorifizierung der Terrororganisation HAMAS nicht zurückschreckte, stellte sich die „antideutsch“ bzw. ideologiekritisch geprägte Szene in Halle (Saale) demonstrativ an die Seite Israels. Konstantes Personenpotenzial in den Phänomenbereichen Islamismus und Auslandsbezogener Extremismus Das islamistische Personenpotenzial lag im Jahr 2023 unverändert bei rund 400 Personen. Davon werden rund 105 Personen (2022: 100) dem Salafismus zugerechnet. Auch innerhalb der islamistischen Szene Sachsen-Anhalts kam es infolge des HAMAS-Angriffs auf Israel am 7. Oktober 2023 zu zahlreichen Äußerungen von Israelfeindlichkeit und von Antisemitismus. Die häufigste Art der Äußerung war die Verbreitung von gewaltverherrlichendem und volksverhetzendem antiisraelischem Propagandamaterial. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial liegt in Sachsen-Anhalt im mittleren zweistelligen Bereich. Die Gefahr für jihadistisch motivierte Gewalttaten ist nach wie vor hoch. Neben dem Islamismus hat der Verfassungsschutz auch den sogenannten auslandsbezogenen Extremismus im Blick. Wie schon in den Vorjahren war die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) auch im Jahr 2023 die einzige ausländische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt über relevante Strukturen verfügt. Das Personenpotenzial liegt seit 2016 konstant bei etwa 250 Anhängern. Sicherheitsrisiken durch russische Desinformationskampagnen bestehen fort Sogenannte hybride Bedrohungen durch Desinformationskampagnen, Spionage und Cyberangriffe haben gegenüber dem Jahr 2022 weiter zugenommen. Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine versuchen derzeit insbesondere russische Nachrichtendienste und Medien, gezielt Propaganda und Desinformationen zu verbreiten, um Deutschland und Europa zu destabilisieren. Dazu werden Informationen über Umstände und Hintergründe zu eigenen Gunsten verzerrt, von rechtswidrigen und autokratischen Motivationen abgelenkt und über die Konstruktion von Bedrohungsszenarien Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung sowie Misstrauen in das demokratische System befördert. Eine zunehmende Gefahr für staatliche Stellen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt geht zudem von russischen und chinesischen Spionageaktivitäten aus. Der beim Verfassungsschutz angesiedelte Wirtschaftsschutz berät die in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen, wie sie sich effektiv gegen solche Spionageangriffe und Ausspähversuche schützen können. Hintergrund Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderem die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag von Sachsen-Anhalt als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2023 und die Berichte der Vorjahre sind im Internet abrufbar unter: lsaurl.de/VSB2023 Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Integrationsbeauftragte von Bund und Ländern positionieren sich gegen Rassismus

Magdeburg. Die Integrationsbeauftragten der Länder und der Bundesregierung verurteilen mit klaren Worten rassistische Vertreibungs- und Ausgrenzungspläne. Die menschenverachtenden, rechtsextremen Pläne zur Deportation von Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte und deren Unterstützern stehen mit ihrer menschenfeindlichen Ideologie in direkter Linie zum Nationalsozialismus. Wer die Menschenwürde an Herkunft, Einwanderungsgeschichte oder Sprache knüpft, gefährdet unser demokratisches Zusammenleben und unsere Freiheit“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Integrationsbeauftragten. Solche Umsturz- und Deportationspläne seien ein klarer Fall für den Verfassungsschutz und die Strafverfolgungsbehörden. „Als Integrationsbeauftragte der Länder und der Bundesregierung stellen wir uns schützend an die Seite aller Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Sie sind ein wichtiger Teil und eine tragende Säule unserer pluralistischen Gesellschaft. Wir sind Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Kolleginnen und Kollegen. Wer unsere Mitmenschen bedroht und ihre Zugehörigkeit in Frage stellt, stellt unser Land und die Freiheit in Frage.“ Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, ist Unterzeichnerin der Erklärung und betont: „Der Weg von rassistischen Planspielen hin zu Gewalt ist kurz. Wir müssen jetzt die Stimme erheben. Vielfalt ist stärker als Rassismus und Hass!“ Das vollständige Statement der Integrationsbeauftragten der Länder und der Bundesregierung  lautet: „Die menschenverachtenden, rechtsextremen Pläne zur Deportation von Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte und deren Unterstützerinnen und Unterstützer stehen mit ihrer menschenfeindlichen Ideologie in direkter Linie zum Nationalsozialismus. Sie richten sich gegen die Grundfeste unseres Staates und unsere Überzeugung als Demokraten, die Würde des Einzelnen und das friedliche Zusammenleben in Vielfalt zu achten, aber auch zu schützen. Wer die Menschenwürde an Herkunft, Einwanderungsgeschichte oder Sprache knüpft, gefährdet unser demokratisches Zusammenleben und unsere Freiheit. Worte können schnell zu menschenverachtenden Taten werden. Solche Umsturz- und Deportationspläne sind ein klarer Fall für den Verfassungsschutz und die Strafverfolgungsbehörden. Als Integrationsbeauftragte der Länder und der Bundesregierung stellen wir uns schützend an die Seite aller Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Sie sind ein wichtiger Teil und eine tragende Säule unserer pluralistischen Gesellschaft. Wir sind Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn und Kolleginnen und Kollegen. Wer unsere Mitmenschen bedroht und ihre Zugehörigkeit in Frage stellt, stellt unser Land und die Freiheit in Frage. Wir sind eine offene und vielfältige Gesellschaft. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir sind eine Demokratie, die von der Pluralität der Meinungen lebt und sich gegen ihre Feinde zur Wehr setzt: durch das vielfältige Engagement in Vereinen, Verbänden und demokratischen Parteien. Es ist ermutigend, dass so viele Menschen nun ihre Stimme erheben und für unsere Demokratie einstehen. Demokratie und Freiheit sind das unverrückbare Fundament unseres Staates, aber keine Selbstverständlichkeit! Wir alle müssen jeden Tag dafür kämpfen. Jede und jeder Einzelne ist daher aufgefordert, mitzumachen. Wir rufen alle Demokratinnen und Demokraten auf, geschlossen mit starker Stimme einzutreten für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung, für unser friedliches Zusammenleben, für eine Zukunft in Vielfalt in unserem Land. Lasst uns zeigen, dass wir mehr sind! Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus Prof. Dr. Birgit Locher-Finke, Abteilungsleiterin Integration, Europa, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Baden-Württemberg Karl Straub, MdL, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung Katarina Niewiedzial, Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration Dr. Doris Lemmermeier, Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Nadezhda Milanova, Leiterin Integrationspolitik, Migrations- und Integrationsbeauftragte, Bremen Arne Dornquast, Leiter des Amtes für Arbeit und Integration in der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Katrin Hechler, Migrationsstaatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Jana Michael, Integrationsbeauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Deniz Kurku, Niedersächsischer Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe Asli Sevindim, Leiterin der Abteilung Integration im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Nordrhein-Westfalen Miguel Vicente, Beauftragter für Migration und Integration der Landesregierung Rheinland-Pfalz Sevim Kaya, Büro des Integrationsbeauftragten des Saarlandes Geert Mackenroth, MdL, Sächsischer Ausländerbeauftragter Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt Torsten Döhring, Büroleitung der Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein Mirjam Kruppa, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz “ Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Radverkehrsprojekte – erste Ergebnisse liegen vor

Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit, ein guter Verkehrsfluss, keine Dopplung von Wegen und ein nicht zu hoher Verlust an Parkplätzen, der ÖPNV, schnelles Durchkommen von Polizei und Feuerwehr – unter diesen und weiteren Gesichtspunkten haben die zuständigen Fachabteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geplante Radwege ergebnisoffen geprüft. In einem ersten Schritt wurden in den vergangenen drei Wochen 11 Hauptstraßen angeschaut, deren Baubeginn in den kommenden drei Monaten gelegen hätte. Hieraus ergibt sich, dass 6 Radwege wie geplant gebaut werden. In 5 Straßen wird es vorerst keinen Auftrag zum Bau eines Radweges geben. Diese Projekte bedürfen einer gesamtheitlichen, verkehrlichen Überprüfung. Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Nun können wir wie versprochen liefern. Nicht verkehrspolitische Ideologie hat zu den Entscheidungen geführt, sondern allein die Verträglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer. Über allem und an erster Stelle steht für mich die Verkehrssicherheit. Ich möchte alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen mitnehmen. Die Berliner Straßen gehören Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gleichermaßen. Kurzum – eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verkehrsplanung ist die Grundlage eines vernünftigen und gerechten Miteinanders auf Berlins Straßen. Schon jetzt steht fest, dass wir mehr Fahrradwege bauen werden als die Vorgängerregierung.“ Folgende Projekte werden nun beauftragt: Folgende Projekte werden aufgrund erforderlicher vertiefender Prüfungen zunächst nicht gebaut: Die jetzt anstehenden Prüfungen untersuchen die Einflüsse der geplanten Radverkehrsprojekte auf die Folgen für andere Verkehrsarten. Dies betrifft unter anderem: Die Expertinnen und Experten der Verkehrsverwaltung arbeiten mit Hochdruck an weiteren Prüfungen zur Radwegeplanung in der Stadt.

Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vor

Innenministerin stellt Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vor Extremisten unterschiedlicher Phänomenbereiche – darunter insbesondere Rechtsextremisten, „Reichsbürger“, Angehörige der „Delegitimierer“-Szene und Linksextremisten – versuchen aktuelle Krisensituationen zu nutzen, um ihre Ideologie zu verbreiten und Misstrauen gegen den Staat zu säen. War es im Jahr 2021 die Corona-Pandemie, nutzten Extremisten im vergangenen Jahr das Protestgeschehen rund um den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Inflation sowie steigende Energiepreise, um diese Proteste für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Die Teilnehmerzahlen der Proteste blieben jedoch deutlich hinter den Erwartungen extremistischer Akteure zurück. Diese und weitere Entwicklungen sind im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 nachzulesen, der am heutigen Dienstag von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, vorgestellt wurde. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Unsere freiheitliche Gesellschaft und unser demokratisches Gemeinwesen werden von vielen Seiten bedroht. Extremisten nutzen zunehmend Krisensituationen, um die öffentliche Debatte dazu in Richtung demokratiefeindlicher Positionen zu verschieben. Der Verfassungsschutz ist für diese komplexe Bedrohungslage gut gerüstet. Er arbeitet in enger Abstimmung mit anderen Sicherheitsbehörden tagtäglich daran, unsere Gesellschaft vor ihren Feinden zu schützen.“ Rechtsextremistische Szene weist nach wie vor das größte Personenpotenzial auf Die rechtsextremistische Szene in Sachsen-Anhalt befindet sich mit etwa 1.270 Personen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2021: 1.250 Personen). Von allen Phänomenbereichen des politischen Extremismus weist sie damit nach wie vor das größte Personenpotenzial auf. Den mit Abstand größten Teil des Phänomenbereichs Rechtsextremismus bildet das weitgehend unstrukturierte rechtsextremistische Personenpotenzial, welches im Jahr 2022 auf 900 Personen (2021: 780 Personen) angestiegen ist. Zu diesem Spektrum zählen eine Vielzahl von Einzelpersonen, regional verankerte Personenzusammenschlüsse, virtuelle Gruppen, rechtsextremistische Vertriebe sowie Bands und Liedermacher, die Teil der rechtsextremistischen Musikszene sind. Ein großer Teil des Personenpotenzials wird vom Verfassungsschutz als gewaltbereit eingestuft. Über das in Schnellroda im Saalekreis ansässige „Institut für Staatspolitik“ (IfS) hat der Verfassungsschutz erstmals in seinem Jahresbericht 2020 berichtet. Auch im Jahr 2022 ist das IfS eines der wichtigsten Akteure der „Neuen Rechten“, die versuchen, rassistische und antidemokratische Positionen in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Am 23. Februar 2023 hat das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg einen Eilantrag des IfS auf Nichtnennung im Verfassungsschutzbericht abgelehnt. In seinem Beschluss folgt das Gericht der Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde, dass der vom IfS propagierte völkisch-abstammungsmäßige Volksbegriff gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Im Nachgang der Entscheidung des VG im einstweiligen Rechtsschutz, die mittlerweile rechtskräftig ist, hat das IfS seine Klage im Hauptsacheverfahren zurückgezogen. Der Verfassungsschutz wird daher auch künftig über das IfS als rechtsextremistische Bestrebung berichten. Das Personenpotenzial rechtsextremistischer Parteien ist im Vergleich zum Vorjahr auf 190 Personen angestiegen (2021: 165 Personen). Gründe hierfür sind u. a. die Aktivitäten der rechtsextremistischen Kleinstparteien „Neue Stärke Partei“ (30 Mitglieder) sowie „Der III. Weg“ (45 Mitglieder). Der Niedergang der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands setzt sich hingegen weiter fort – die Mitgliederzahl sank im Jahr 2022 auf weniger als 100 Personen (2021: 120 Mitglieder). Der parteiungebunde, vornehmlich neonazistisch geprägte Teil der rechtsextremistischen Szene hat im Vergleich zum Vorjahr weiter abgenommen (2022: 255 Personen; 2021 395 Personen). Diese Entwicklung ist u. a. auf die Zunahme des parteigebundenen Personenpotenzials zurückzuführen – die Strukturen der „Neuen Stärke Partei“ waren im Verfassungsschutzbericht 2021 noch dem parteiungebundenen Teil der rechtsextremistischen Szene zugewiesen worden. Verein „Weda Elysia e.V.“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft Zum parteiungebundenen Rechtsextremismus zählt der Verfassungsschutz neben regionalen neonazistischen Gruppierungen wie der „Harzrevolte“ oder der „Aktionsgruppe Dessau-Bitterfeld“ auch sogenannte „völkische Siedlungsbestrebungen“. Diese Gruppierungen siedeln sich in ländlichen Regionen an, um dort Rückzugsräume für ein ungestörtes Praktizieren ihrer völkischen Lebensweise zu schaffen und ihre Umgebung mit entsprechenden Aktivitäten ideologisch zu vereinnahmen. Ein Beispiel für ein völkisches Siedlungsobjekt ist der Verein „Weda Elysia e. V.“, der über eine Immobilie in Blankenburg OT Wienrode (Landkreis Harz) verfügt. „Weda Elysia e. V.“ ist der antisemitisch geprägten „Anastasia“-Bewegung zuzurechnen und hat enge Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Akteuren wie dem neonazistischen Verein „Artgemeinschaft“. Der Verfassungsschutz hat den Verein „Weda Elysia e. V.“ im Jahr 2022 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Personenpotenzial der Reichsbürgerszene seit 2020 um fast ein Drittel angestiegen Der Verfassungsschutz rechnet dem Phänomenbereich der Reichbürgerszene im Jahr 2022 650 Personen zu (2021: 600; 2020: 500). Vor dem Hintergrund der mit der Corona-Pandemie und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine einhergehenden gesellschaftlichen Verunsicherungen konnte die Szene erfolgreich neue Anhänger rekrutieren. Um sich die Ursachen solcher Weltgeschehnisse zu erklären, nutzen „Reichsbürger“ ihre eigenen verschwörungsideologischen Erzählungen. Auf Social-Media-Kanälen und in Online Foren bestärken sich Szeneangehörige gegenseitig in ihrer Weltansicht. Dem „Königreich Deutschland“ (KDR) ist es auch im Jahr 2022 durch umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit gelungen, seine Anhängerschaft zu vergrößern und räumlich zu expandieren. Das KDR ist nach wie vor der größte und aktivste Personenzusammenschluss der Reichsbürgerszene in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten, welches sich autark versorgen kann. Um Gewerbetreibende wirbt das KDR mit einer vermeintlichen Aussicht auf ein „steuerfreies Wirtschaftssystem“, ein „autarkes und geschlossenes zinsfreies Geldsystem“ sowie „verminderte Sozialabgaben“. Das KDR ist zudem weiterhin bemüht, großflächige Immobilien zu erwerben, um „Gemeinwohldörfer“ zu errichten. Für Kommunen ist es oft schwierig, Kaufinteressenten mit Verbindung zum KDR als solche zu identifizieren. Erlangt der Verfassungsschutz frühzeitig Kenntnis von den Vorhaben des KRD, sensibilisiert er alle wichtigen Akteure innerhalb der Verwaltung sowie die kommunalen Amts- und Mandatsträger der jeweiligen Region. „Bewegung Halle“ dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet Die Aktivitäten der Personenzusammenschlüsse und Einzelpersonen, die der Verfassungsschutz dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zurechnet, haben sich im Jahr 2022 verstetigt. Die Szene ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass sie das politische System der Bundesrepublik Deutschland verächtlich macht, Repräsentanten des Staates bedroht und in den sozialen Medien Falschinformationen und Verschwörungsideologien verbreitet. Ein Beispiel für eine Gruppierung in Sachsen-Anhalt ist die „Bewegung Halle“, die u. a. in rechtsextremistischen und „Reichsbürger“-Kreisen populäre Verschwörungsnarrative verbreitet. Ein Verschwörungsnarrativ ist beispielsweise das „Great Reset“, das die Existenz eines von einflussreichen Eliten entwickelten Geheimplans behauptet, dessen Ziel die Auflösung ethnischer Identitäten und die Errichtung einer autoritären Weltregierung sei. Personenpotenzial im Linksextremismus, Islamismus und Auslandsbezogenen Extremismus auf gleichbleibendem Niveau Im Jahr 2022 rechnet der Verfassungsschutz der linksextremistischen Szene in Sachsen Anhalt – genau wie im Vorjahr – 600 Personen zu. Das insbesondere von autonomen Gruppierungen geprägte gewaltorientierte Spektrum bildet etwa die Hälfte des Personenpotenzials. Der Schwerpunkt der Szeneaktivitäten liegt hier erneut auf den Aktionsfeldern „Antikapitalismus“ und „Antifaschismus“. Wegen szeneinterner Konflikte zur Positionierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine finden die gewaltorientierten Linksextremisten kaum einen übergreifenden Aktionskonsens. Die internen Auseinandersetzungen deuten auf einen langfristigen Prozess der Neuordnung hin. Die andere Hälfte des Personenpotenzials im Linksextremismus bildet das nicht gewaltorientierte Spektrum. Dazu zählen der Verein „Rote Hilfe e. V.“ sowie die kommunistischen Parteien DKP und MLPD. Das islamistische Personenpotenzial liegt seit dem Jahr 2019 stabil bei etwa 400 Personen. Davon werden unverändert ca. 100 Personen dem Salafismus zugerechnet. Salafistische Prediger etablieren sich dabei zunehmend als „Influencer“ in den sozialen Medien. Auch eine Zunahme von salafistischen Video-Streams, Podcasts, Online-Seminaren und plattformübergreifenden salafistischen Internetpräsenzen ist zu beobachten. Wie schon in den Vorjahren ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die einzige ausländische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt über nennenswerte Strukturen verfügt. Das Personenpotenzial liegt seit 2016 konstant bei etwa 250 Anhängern. Ihre Aktivitäten beschränken sich vor allem auf die Sammlung von Spendengeldern, die Durchführung regionaler versammlungsrechtlicher Aktionen und die Teilnahme an zentralen PKK-Großveranstaltungen im Bundesgebiet. Verfassungsschutz fokussiert hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen zielen darauf ab, das gesellschaftliche und politische Gefüge in einem Land zu schwächen. Ein Beispiel dafür sind Desinformationskampagnen, mit denen autokratische Staaten wie Russland oder China die politischen Ordnungen westlicher Staaten zu schwächen versuchen. Russische Desinformationskampagnen haben seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russland auf die Ukraine ein bislang nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Um mit Falschmeldungen, Desinformation und Propaganda die Meinung in Deutschland zu beeinflussen, werden nicht nur staatsnahe Medien, sondern auch die sozialen Netzwerke genutzt. Eine weitere Bedrohung für die innere Sicherheit stellen Cyberangriffe dar, die sich im Jahr 2022 auch gegen Ziele in Sachsen-Anhalt richteten. Der Cyberakteur „Ghostwriter“ ist dem russischen militärischen Nachrichtendienst GRU zuzurechnen und hat bereits im Vorjahreszeitraum Personen des öffentlichen Lebens in Sachsen-Anhalt virtuell attackiert. Die Volksrepublik China setzt zunehmend auf Aktivitäten im Cyberraum, insbesondere zum Zweck der Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage. Der beim Verfassungsschutz angesiedelte Wirtschaftsschutz berät die in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen, wie sie sich effektiv gegen solche Angriffe und Ausspähversuche schützen können. Hintergrund: Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderem die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 Verf-SchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2022 und die Berichte der Vorjahre sind im Internet abrufbar unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Zehn Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser 2013/Willingmann hält konsequente Investitionen in Hochwasserschutz weiterhin für geboten

Zehn Jahre nach der Jahrhundertflut 2013 sieht Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann Sachsen-Anhalt für künftige Hochwasserereignisse gut gerüstet, hält aber konsequente Investitionen in den Hochwasserschutz weiterhin für geboten. „Mit fortschreitendem Klimawandel steigt auch in Sachsen-Anhalt die Wahrscheinlichkeit von Extremwetter-Ereignissen“, betonte Willingmann am heutigen Dienstag. „Trockenheit ist das eine Extrem, schwere Starkregenfälle das andere. Beides wird aller Voraussicht nach häufiger eintreten. Auch wenn 75 Prozent der 1360 Kilometer Landesdeiche heute nach dem Stand der Technik DIN-gerecht saniert sind, liegen noch große Aufgaben in den kommenden Jahren vor uns.“ Acht Prozent der Deiche (116,5 Kilometer) sind noch immer dringend sanierungsbedürftig, weitere 17 Prozent (241 Kilometer) müssen nachgerüstet werden. Sanierung und Neubau von Hochwasserschutzanlagen sind deshalb auch ein Schwerpunkt der neuen Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“, die im Dezember 2022 vom Kabinett beschlossen wurde. Bis 2027 sollen 195 Maßnahmen für über 660 Millionen Euro umgesetzt werden. „Wir werden aber nicht nur Deiche sanieren, sondern den Flüssen etwa durch den Bau von Flutpoldern und durch Deichrückverlegungen mehr Raum geben. Dabei werden wir auch das Thema Wasserrückhalt von Anfang an mitdenken“, erklärte Willingmann weiter. Damit sich Kommunen gegen Starkregen und Sturzfluten besser rüsten können, soll noch in diesem Jahr das Förderprogramm „Klima III“ mit einem Volumen von 25 Millionen Euro starten. Das Ministerium plant, die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens mit einem Fördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu unterstützen. Bis Ende 2023 werden zudem Starkregenhinweiskarten für das gesamte Land Sachsen-Anhalt erarbeitet. Die Karten werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) erstellt und sollen den Kommunen ab 2024 als Grundlage für die Gefahrenbewertung und Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts dienen. „Auch in Zukunft wird es keinen hundertprozentigen Hochwasserschutz geben“, betonte Willingmann weiter. Da jedoch nur jedes zweite Gebäude in Sachsen-Anhalt gegen Hochwasser oder Überschwemmungen durch Starkregen versichert ist, hält der Minister die Einführung einer verpflichtenden Solidarversicherung gegen Elementarschäden für notwendig. Und zeigt Unverständnis für die ablehnende Haltung des Bundesjustizministers. „In Zeiten des Klimawandels ist Schutz vor Starkregen und Hochwasser kein Problem einzelner, sondern aller“, so Willingmann. „Je mehr sich daran solidarisch beteiligen, desto überschaubarer sind die finanziellen Belastungen. Ich wünsche mir für dieses recht ernste Thema in der bundespolitischen Debatte weniger Ideologie und mehr Pragmatismus.“ Starke Regenfälle lösten Jahrhunderthochwasser 2013 aus Starke Regenfälle im Osten und Süden Deutschlands haben das Jahrhunderthochwasser im Juni 2013 ausgelöst. Schätzungen zufolge entstand dabei ein Gesamtschaden von 2,7 Milliarden Euro. 63.000 Menschen mussten landesweit evakuiert werden, fünf Menschen kamen ums Leben. Insgesamt wurden neun Deichbrüche an den Flüssen Elbe, Saale, Mulde, Weiße- und Schwarze Elster verzeichnet. Nach der Flut konnten Ende 2013 alle Deichbrüche, Deichschlitzungen und Böschungs- sowie Bermenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen und gesichert werden. Die DIN-gerechte Sanierung der Deichbruchstellen erfolgte in den Jahren nach 2013 und ist abgeschlossen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik

Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchs zu ködern und die Ideologie zu festigen. POLIZEIMELDUNG Nr. 004/ 31. März 23 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt; Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik Die Zentrale Informationsstelle für extremistische Musik wurde am 14.07.2014 im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) eingerichtet. Zwei Mitarbeiter sind dort tätig. Rechtsextreme Musik ist eines der wichtigsten Propagandamittel und dient in erster Linie als Lockmittel, um Jugendliche an die Ideologie heranzuführen und langfristig zu binden. Musik allein ist nicht das Eintrittstor in die rechtsextremistische Szene. Insofern ist rechtsextremistische Musik als Trägermedium rechtsextremistischen Gedankenguts von großer Bedeutung um Nachwuchszu ködern und die Ideologie zu festigen. Die Mitarbeiter des Landeskriminalamtes sind u. a. zuständig für die Musikbewertung bei Livekonzerten, bei Liveauftritten von Musikern/Bands im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen (Kundgebungen, Parteiveranstaltungen, Mahnwachen, Versammlungen) sowie beim Abspielen von Musik über Tonträger im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Die Tätigkeit der Kriminalbeamten beinhaltet insbesondere die Erkenntniszusammenstellung zu den auftretenden Musikern/Bands, die Transkription und Bewertung eingereichter Liedtitel, die Auswertung von Internetveröffentlichungen, die Vorortprüfung bis hin zur Untersagung des Abspielens strafrechtlich relevanter und/oder jugendgefährdender Titel in enger Zusammenarbeit mit den Versammlungsbehörden der Landkreise/kreisfreien Städte. Zu im Vorfeld bekannten Konzerten werden die Kriminalbeamten der Zentralstelle für extremistische Musik des LKA von den örtlich zuständigen Politeibehörden angefordert und können gezielt mit ihrer Fachexpertise unterstützen. Darüber hinaus werten die Mitarbeiter der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik auch die bspw. aus Sicherstellungen der Polizei eingehenden Tonträger aus. Im Ergebnis wurden seit 2014 mehrere hundert Tonträger, die überwiegend dem Phänomenbereich Rechts zuzuord-nen sind, einer inhaltlichen Überprüfung unterzogen. In der Folge wurden mehr als 100 Tonträger bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zur Indizierung angeregt. Nach derzeitigem Stand sind 60 Tonträger von der BzKJ indiziert worden. Das Angebot der Zentralen Informationsstelle für extremistische Musik im LKA wird von den örtli-chen Polizeidienststellen und Versammlungsbehörden als fester Bestandteil der Einsatzplanung und -durchführung angenommen. Im Hinblick auf die auslaufenden Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie ist auch künftig wieder verstärkt damit zu rechnen, dass Versuche zur Durch-führung von Konzerten und Liederabenden, insbesondere der rechten und rechtsextremistischen Szene, unternommen werden. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wird alles unternehmen, um Straftaten, welche im Zusammenhang mit Livekonzerten und Liveauftritten von Musi-kern/Bands, im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen stehen, zu unterbinden. Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Lübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276 E-Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

Innenministerin stellt neuen Verfassungsschutzbericht vor

Die Corona-Pandemie war auch für Extremistinnen und Extremisten im vergangenen Jahr ein Ansatzpunkt, um ihre Ideologie zu verbreiten. Insbesondere Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger versuchten, den legitimen Protest gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist ihnen jedoch nur in Einzelfällen gelungen. Das Protestgeschehen gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen war und ist heterogen und regional differenziert zu betrachten. Teile der Protestbewegung radikalisieren sich zunehmend, sind aber weder der rechtsextremistischen noch der „Reichsbürger“-Szene zuzurechnen. Für diese Gruppe, die versucht, den Staat und seine Repräsentanten zu delegitimieren und verächtlich zu machen, hat der Verfassungsschutzverbund im März 2021 den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Diese und weitere Entwicklungen sind im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2021 nachzulesen, der am heutigen Dienstag von Innenministerin Dr. Tamara Zieschang und dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, vorgestellt wurde. Der Verfassungsschutz rechnet sowohl der rechtsextremistischen, der linksextremistischen als auch der „Reichsbürger“-Szene etwas mehr Anhänger als im Vorjahr zu. Besonders deutlich ist der Zuwachs bei der „Reichsbürger“- und Selbstverwalterszene. Am Ende des Berichtsjahres gehörten der Szene 600 Menschen an und damit 100 mehr als im Vorjahr. Im Zuge des pandemiebedingten Protestgeschehens ist die „Reichsbürger“-Szene vermehrt durch einzelne Versammlungen in Erscheinung getreten. Diese Entwicklung ist kein Spezifikum Sachsen-Anhalts, sondern bundesweit zu beobachten. Insgesamt gibt es nach Einschätzung des Verfassungsschutzes 3.100 Extremistinnen und Extremisten in Sachsen-Anhalt. Das mit Abstand größte Personenpotenzial stellt mit etwa 1.250 Anhängern (2020: 1.230) nach wie vor die rechtsextremistische Szene. Der linksextremistischen Szene werden 600 Angehörige zugerechnet (2020: 590), der islamistischen Szene unverändert 400 Anhänger und beim Ausländerextremismus unverändert 250. Schon vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zeichnete sich ab, dass auch das Land Sachsen-Anhalt in zunehmendem Maße mit hybriden Bedrohungen konfrontiert ist. Diese gehen vor allem von Cyberangriffen und (direkt oder indirekt von fremden Staaten gesteuerten) Desinformationskampagnen aus. Letztere waren im Jahr 2021 primär auf russische Staatsmedien zurückzuführen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung geht nach wie vor vom Rechtsextremismus aus. Das zeigt sich sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in qualitativer Hinsicht. Zuletzt formierten sich mehrere neue rechtsextremistische Gruppierungen bis hin zu einer Parteineugründung. Der wirksamste Schutz gegen solche Bestrebungen sind gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Gesellschaft für die Gefahren, die vom politischen Extremismus ausgehen.“ Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jochen Hollmann, ergänzt: „Auch wenn der Rechtsextremismus den Schwerpunkt unserer Arbeit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausmacht, kümmern wir uns auch um die anderen Formen von Extremismus. Wir sind und bleiben wachsam – im realen Alltag wie im virtuellen Raum. Das schließt die hybride Bedrohung wie Desinformationskampagnen mit ein.“ Rechtsextremismus Im vergangenen Jahr haben sich in Sachsen-Anhalt mehrere neue rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse etabliert, die dem parteiungebundenen Spektrum zuzuordnen sind. Sie beteiligten sich auch an einzelnen Versammlungen gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Beispiele sind die „Harzrevolte“, die „Neue Stärke Magdeburg“ und die „Aktionsgruppe Dessau/Bitterfeld“, deren Führungskader seit Jahren fester Bestandteil der neonazistischen Szene sind. Aus der „Neuen Stärke“ ist mittlerweile eine weitere rechtsextremistische Kleinstpartei, die „Neue Stärke Partei“ (NSP), hervorgegangen, die im November 2021 ihren Gründungsparteitag in Magdeburg veranstaltet hat. Da sie jedoch im Berichtszeitraum noch nicht durch parteispezifische Aktivitäten in Erscheinung getreten ist, wird sie von der Verfassungsschutzbehörde noch als neonazistisch geprägte Gruppierung bewertet. In Magdeburg konnte die Regionalgruppe der „Neuen Stärke“ bereits eine feste Räumlichkeit anmieten. Die neonazistische Partei „Der III. Weg“ konnte ihre Strukturen in Sachsen-Anhalt weiter ausbauen. Obwohl sie nur eine geringe Mitgliederzahl von 25 Personen aufweist, ist sie derzeit die aktivste Organisation im parteigebundenen Spektrum. Ihre Funktionäre haben sich 2021 an zahlreichen Kundgebungen gegen die pandemiebedingten Maßnahmen beteiligt und im Internet zur Beteiligung am Protestgeschehen aufgerufen. Demgegenüber hat die NPD, die nach wie vor mitgliederstärkste Partei in der rechtsextremistischen Szene Sachsen-Anhalts, 2021 weiter an Bedeutung verloren. Die Aktivitäten des NPD-Landesverbandes beschränkten sich hauptsächlich auf die Präsenz in den sozialen Medien. Im Land Sachsen-Anhalt ist mit dem in Schnellroda im Saalekreis ansässigen „Institut für Staatspolitik“ (IfS) auch weiterhin einer der wichtigsten Akteure der sogenannten „Neuen Rechten“ tätig. Bei der „Neuen Rechten“ handelt es sich um ein informelles Netzwerk, das jenseits des politisch isolierten neonazistischen Rechtsextremismus versucht, rassistische und antidemokratische Positionen in die Mitte der Gesellschaft zu tragen. Das IfS bedient sich hierfür vor allem publizistischer Mittel; mit seinen Publikationen bietet es auch anderen rechtsextremistischen Bestrebungen (z.B. der Identitären Bewegung) eine Plattform. „Reichsbürger“ und Selbstverwalter Die im Vorjahr getroffene Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde, dass die Zahl der Personen, die sich der „Reichsbürger“-Szene zugehörig fühlen oder zumindest deren Argumentationsmuster nutzen, ansteigen wird, hat sich bestätigt. Auch die Vernetzung der Szene und ihre Mobilisierungsfähigkeit hat im Berichtszeitraum zugenommen. Waren die Bemühungen der „Reichsbürger“- und Selbstverwalterszene um eine Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie vor der Pandemie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, vor allem auf die virtuelle Welt und auf die Korrespondenz mit Behörden beschränkt, so ist es ihren Anhängern im Kontext des pandemiebedingten Protestgeschehens gelungen, verstärkt zu Kundgebungen in der realen Welt zu mobilisieren. So führte die „Initiative B 81“ regelmäßig Versammlungen am Straßenrand der B 81 in Gröningen, OT Heynburg, im Landkreis Börde durch; zudem organisierte sie mehrfach Versammlungen in Magdeburg. Der größte und aktivste Personenzusammenschluss in Sachsen-Anhalt ist das „Königreich Deutschland“ (KRD) mit Sitz in der Lutherstadt Wittenberg. Dem Gründer des KRD, Peter Fitzek, ist es mittels Öffentlichkeitsarbeit, umfangreicher Vernetzungsbestrebungen und der Erschließung neuer Geldquellen gelungen, seine im Jahr 2012 konstituierte sektenartige Gemeinschaft neu aufzubauen und neue Anhänger zu werben. Im Zentrum seiner aktuellen Bestrebungen steht der Aufbau sogenannter „Dorfprojekte“ – autarker Gemeinden, in denen die Angehörigen des KRD leben und arbeiten sollen – und die Errichtung eines eigenen Bankensystems („Gemeinwohlkassen“), das die Grundlage für ein „autarkes und geschlossenes zinsfreies Geldsystem“ bilden soll. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Aus den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind zahlreiche Bestrebungen hervorgetreten, die das politische System der Bundesrepublik Deutschland verächtlich machen, Repräsentanten des Staates bedrohen und in den sozialen Medien Falschinformationen und Verschwörungserzählungen verbreiten, um das Vertrauen in die freiheitliche demokratische Grundordnung zu erschüttern. In vielen Fällen konnten diese Bestrebungen keinem der bisherigen Phänomenbereiche des politischen Extremismus zugerechnet werden. Um sie zu erfassen und ihr Gefährdungspotenzial auswerten zu können, hat der Verfassungsschutzverbund daher im März 2021 den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet. Die Akteure dieser überaus heterogenen Szene eint eine starke Affinität für Verschwörungsideologien und ein extremes Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen. Sie wähnen sich im Widerstand gegen ein autokratisches Regime, dessen Repräsentanten sie die Absicht unterstellen, die Grundrechte außer Kraft zu setzen. Angesichts der Vehemenz, mit der diese extremistischen Bestrebungen ein Abgleiten der Bundesrepublik Deutschland in eine Diktatur behaupten, mag es nicht überraschen, dass ihre in den sozialen Medien und auf Versammlungen gegen Politiker, Wissenschaftler, Polizeibeamte sowie Mitarbeiter von Justiz und Verwaltung gerichteten Beleidigungen und Drohungen im Laufe des Berichtsjahres zunehmend aggressiver vorgetragen wurden. Bei Versammlungen wurde mitunter bewusst die direkte Konfrontation mit den polizeilichen Einsatzkräften gesucht. Linksextremismus Auch im Jahr 2021 fand die linksextremistische Szene für sich keine klare Linie im Umgang mit der Pandemie und ihren Folgen. Auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie reagierte die Szene gespalten. Aufgrund ideologischer Differenzen konnte sie sich auf keinen gemeinsamen Aktionskonsens einigen. Während Angehörige des autonomen Spektrums vor allem in Halle (Saale) mit teils gewaltsamen Aktionen gegen Demonstrationen von Gegnern der Corona-Eindämmungsmaßnahmen vorgingen, fielen entsprechende Gegenproteste in Magdeburg wesentlich schwächer aus: Hier konzentrierten sich Teile der linksextremistischen Szene stattdessen auf die Umsetzung von Hilfsangeboten für von der Pandemie besonders nachteilig Betroffene mit dem Ziel, sich als „Kümmerer“ zu inszenieren. Abseits des pandemiebedingten Protestgeschehens trat der gewaltorientierte Linksextremismus im Berichtszeitraum durch militante Aktionen in den für die Szene einschlägigen Themenfeldern Antifaschismus, Antikapitalismus und „Antirepression“ in Erscheinung. Die Szene ist weiterhin bestrebt, die Klimaschutz-Bewegung zu unterwandern und für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. So hat die autonome Szene in Halle (Saale) versucht, Demonstrationen von „Fridays for Future“ als Plattform für ihre Propagierung einer Überwindung des politischen Systems zu nutzen. Im Norden von Sachsen-Anhalt ist die im April 2021 begonnene Besetzung des Losser Forstes in der Nähe der Stadt Seehausen in der Altmark linksextremistisch beeinflusst. Innerhalb der gewaltorientierten linksextremistischen Szene traten im Berichtsjahr drei neue Personenzusammenschlüsse hervor: die „Aktivistische Jugend Halle“, die Gruppe „Magdeburg Straight Edge“ und das „Offene Antifaschistische Treffen Magdeburg und Umgebung“. Der wichtigste Akteur im Bereich des nicht gewaltorientierten Linksextremismus ist nach wie vor der Verein „Rote Hilfe e.V.“. Wie schon im Vorjahr verzeichnete er einen deutlichen Mitgliederzuwachs von rund 50 auf inzwischen rund 290 Mitglieder. Die „Rote Hilfe“, die die Bundesrepublik Deutschland als ein Willkürregime betrachtet, bietet Linksextremisten organisationsübergreifend ihre Unterstützung in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie im Strafvollzug und dient damit auch als ein wichtiger Stabilitätsanker für die gewaltorientierte linksextremistische Szene. Islamismus Die in der Vergangenheit getroffene Prognose der Verfassungsschutzbehörde, dass der Salafismus auf nach Orientierung suchende junge Menschen weiterhin eine starke Anziehungskraft ausüben wird, hat sich im Berichtszeitraum bestätigt. Die Zahl salafistischer Szeneangehöriger ist 2021 etwas gewachsen, bewegt sich aber im bundesweiten Vergleich weiterhin auf einem relativ geringen Niveau: In Sachsen-Anhalt sind dem Salafismus derzeit ca. 100 Personen zuzurechnen; 2020 waren es 90 Personen. Ausländerextremismus Wie schon in den Vorjahren ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) die einzige ausländische extremistische Organisation, die in Sachsen-Anhalt über bedeutende Strukturen verfügt. Ihre Aktivitäten beschränken sich hierzulande vor allem auf die Sammlung von Spendengeldern, die Durchführung regionaler versammlungsrechtlicher Aktionen und die Teilnahme an zentralen PKK-Großveranstaltungen im übrigen Bundesgebiet. Auch 2021 ließen pandemiebedingte Auflagen ein uneingeschränktes Agieren der PKK Anhängerschaft nicht zu. Insbesondere öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der PKK nahen Vereine in Magdeburg und Halle (Saale) waren kaum zu verzeichnen. Allerdings traten das „Solidaritätsbündnis Kurdistan-Magdeburg“ und das „Rojava Solibündnis Halle“, in dem PKK-Anhänger mit Akteuren des Linksextremismus kooperieren, erneut mit Aktionen in Erscheinung. Wirtschaftsschutz / Spionageabwehr / Cyberabwehr Im Berichtszeitraum fokussierte sich die Verfassungsschutzbehörde erneut auf die Abwehr sogenannter hybrider Bedrohungen, die darauf abzielen, das gesellschaftliche und politische Gefüge in einem Land zu schwächen. Ein Beispiel für solche hybriden Bedrohungen ist der Einsatz von Desinformationskampagnen. Mit diesen versuchen autokratische Staaten wie Russland oder China, Politik, Gesellschaft oder bestimmte Personengruppen zu beeinflussen. Ziel dieser hybriden Maßnahmen ist es, das Vertrauen in staatliche Stellen zu untergraben, Politiker und demokratische Prozesse zu delegitimieren oder gesellschaftliche Konfliktlinien zu vertiefen. Ein Beispiel hierfür aus dem Berichtsjahr waren die Versuche des russischen staatlichen Auslandssenders „RT“, die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt als manipuliert darzustellen. Ein weiteres Mittel hybrider Bedrohungen sind Cyberangriffe. Im Frühjahr und im Sommer 2021 griff der Cyberakteur „Ghostwriter“ Abgeordnete des Deutschen Bundestages, von Landtagen und Kommunalparlamenten mit Phishing-Mails an, um deren Zugangsdaten zu Microsoft Outlook zu erhalten. Von diesem Cyberangriff waren auch Parlamentarier aus Sachsen-Anhalt betroffen. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörde hat daher entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Hintergrund: Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderen die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2021 und die Berichte der Vorjahre sind im Internet abrufbar unter:https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Verfassungsschutzbericht 2019 vorgestellt

In seinem Bericht für das Jahr 2019 weist der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt insbesondere auf folgende Entwicklungen des vergangenen Jahres hin: Zusammenfassend kann man von einer zunehmenden Virtualisierung, Entgrenzung und Radikalisierung sprechen. Innenminister Holger Stahlknecht: „Feinde unserer Verfassung üben mit ihren verlockenden Botschaften und vermeintlich einfachen Lösungen auf nach Orientierung suchende Menschen eine hohe Anziehungskraft aus. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger im Land, sich mit den Extremisten nicht gemein zu machen, ihre Botschaften nicht wiederzugeben und ihnen keine Bestätigung und Legitimation für ihre verfassungsfeindlichen Weltbilder zu geben. Die komplexen Fragen und Zusammenhänge der heutigen globalisierten Welt sind nicht einfach zu beantworten und schon gar nicht mit einem simplen Verweis auf ,die Ausländer‘, ,die da oben‘, ,die Ungläubigen‘, ,den Kapitalismus‘ oder ,den Westen‘“. Insgesamt wird das extremistische Potenzial in Sachsen-Anhalt auf 2.930 Personen beziffert. Hiervon entfallen etwa 1.230 Personen auf den Bereich des Rechtsextremismus. Dies stellt zwar einen leichten Rückgang dar, der beruht jedoch auf einer gesunkenen Mitgliederzahl bei der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Der Rechtsextremismus bleibt der mit Abstand größte extremistische Phänomenbereich in Sachsen-Anhalt, insbesondere im Hinblick auf seine Gefährlichkeit. Trauriger Beleg hierfür ist der rechtsterroristische Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019. Im Linksextremismus verortet der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt 550 Personen. Ein Anstieg um 20 Personen, der sich vor allem im Bereich der gewaltbereiten Linksextremisten widerspiegelt. Der Reichsbürgerszene werden – wie im Vorjahr – 500 Personen zugeordnet. Das islamistische Personenpotenzial ist erneut angestiegen und beläuft sich auf etwa 400 Personen (2018: 300). Dass Extremisten jedoch nicht nur in ihren Methoden vergleichbar handeln, sondern mitunter auch dieselben Ziele teilen, das zeigt der Antisemitismus. Antisemitismus lässt sich in allen extremistischen Phänomenbereichen finden. Um dem Antisemitismus entschieden entgegentreten zu können und um die gesellschaftliche Aufmerksamkeit für diesen Teilbereich des Extremismus zu erhöhen, hat der Verfassungsschutz im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes erstmals ein phänomenübergreifendes Kapitel erstellt. Dieses skizziert die historische Entwicklung des Antisemitismus und stellt dar, dass er nicht nur im Rechtsextremismus zu finden ist, sondern auch im Linksextremismus und Islamismus. Zu den Phänomenbereichen im Einzelnen: I. Rechtsextremismus Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke am 2. Juni 2019 und der Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 zeigen, wie entschlossen gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland, auch in Sachsen-Anhalt, sind. An der Person des Tatverdächtigen von Halle zeigt sich insbesondere, dass neue Ansätze für das Gewinnen und Auswerten von Informationen, vor allem zum Erkennen potenzieller Gewalttäter und Anschlagsszenarien, erforderlich sind. Der Tatverdächtige Stephan B. war bei den Sicherheitsbehörden zuvor nicht in Erscheinung getreten. In die örtliche rechtsextremistische Szene war er nicht eingebunden. Auf diese Szenarien wird sich der Verfassungsschutz personell und materiell einstellen. Eine weitere Herausforderung innerhalb des Rechtsextremismus sind in diesem Zusammenhang die so genannten „Neuen Rechten“. Dies ist ein Netzwerk einflussreicher Ideologen ohne feste strukturelle Bindung. Sie zeigen sich diskursorientiert und geben sich intellektuell. Einigen kann eine Art „Scharnierfunktion“ zugesprochen werden: Es ist erklärtes Ziel, die eigene Ideologie in möglichst vielen politischen und gesellschaftlichen Spektren zu verbreiten. Hierbei sind sie als ideologische Meinungsführer nicht zu unterschätzen. Mit ihren Theorien und Schriften dienen sie als Stichwortgeber und geistige Brandstifter, insbesondere für Rechtsterroristen und andere rechtsextremistische Gewalttäter. Jedoch auch in seinem bisherigen Auftreten darf der Rechtsextremismus nicht vernachlässigt werden. Spektrenübergreifende Vernetzungsbestrebungen wie sie zum Beispiel von der „Artgemeinschaft“ ausgehen, Rekrutierungsbemühungen in nichtextremistischen Subkulturen oder das demokratiefeindliche Beeinflussen des öffentlichen Diskurses seitens einzelner herausragender Protagonisten tragen weiterhin zum Verbreiten der menschenfeindlichen Ideologie der Rechtsextremisten bei. II. Linksextremismus Wesentliche Aktionsfelder im Linksextremismus, insbesondere der autonomen Szene, sind „Antifaschismus“, „Antirassismus“, „Antinationalismus“, „Antirepression“ sowie „Antikapitalismus“. Beim „Antifaschismus“ geht es den Linksextremisten dabei nicht nur um eine demokratische und damit gewaltlose Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Vielmehr wird dies zu einem Kampf gegen den demokratischen Staat und die bürgerliche Gesellschaft ausgedehnt. Für Linksextremisten steht „Antifaschismus“ daher auch für die Forderung nach einer Überwindung der bestehenden Gesellschafts- und Staatsordnung und ist somit auch ein Angriff auf den Staat und nicht lediglich eine Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Neben situativ und teilweise spontan entstandenen Konfrontationen, zum Beispiel im Rahmen von versammlungsrechtlichen Aktionen, verüben Linksextremisten dabei auch gezielte Aktionen gegen ihnen missliebige Personen. So kam es am 19. Januar 2019 in Dessau-Roßlau zu einem versuchten Tötungsdelikt, als sechs Vermummte eine vierköpfige Gruppe angriffen, die sich auf dem Rückweg von einem rechtsextremistischen „Trauermarsch“ befand. Der offensichtlich geplante Angriff erfolgte unvermittelt und unter Einsatz eines Hammers, eines Schlagrings und eines Totschlägers, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen worden wäre. III. Reichsbürgerszene Rund 30 Prozent der Szeneangehörigen gehören Organisationen wie der „Samtgemeinde Alte Marck“, dem „Freistaat Preußen“ oder dem „Königreich Deutschland“ an. Etwa zehn Prozent der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ können zugleich dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Die Gefahr, die von dieser Szene ausgeht, zeigt sich vor allem in ihrer Ideologie. Wenn sich Bürger vom demokratischen Verfassungsstaat abwenden und kruden Verschwörungstheorien folgen, kann dies bei ihnen zu Abwehrreflexen bis hin zu vermeintlichen Notwehrlagen führen. In Verbindung mit diversen Waffenfunden bei „Reichsbürgern“ stellt sich damit eine sicherheitspolitische Herausforderung. IV. Islamismus Im Bereich des Islamismus sind für die Sicherheitsbehörden insbesondere zwei Entwicklungen von Bedeutung. Das sind zum einen die Fragen, die sich aus der tatsächlichen oder möglichen Rückkehr von Personen ergeben, die sich freiwillig in das Jihadgebiet begeben und dort terroristischen Gruppen angeschlossen hatten. Gleiches gilt für verdrängte IS-Kämpfer aus Syrien und dem Irak, die nach dem Verlust des „Kalifatsgebiets“ eventuell in Europa terroristisch aktiv werden könnten. Ebenso bedeutsam – aber weniger offensichtlich – ist die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die vom sogenannten legalistischen Islamismus ausgeht. Dieser steht scheinbar im Einklang mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates. Legalistische Islamisten arbeiten jedoch ebenfalls zielgerichtet an der Umsetzung ihres ideologischen Weltbilds, in dem eine vermeintlich von Gott gewollte Ordnung über allen von Menschen gemachten Regeln steht. Angesichts dieser Doktrin ist eine Vereinbarkeit mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht gegeben. Relevant sind insoweit auch Predigten, die in Sachsen-Anhalt in Moscheen und Gebetsräumen gehalten wurden und werden. In einem kleineren Teil der Predigten stellte der Verfassungsschutz Elemente extremistischer Ideologie fest. So wurde in einer Predigt anhand von Beispielen aus dem Leben Mohammeds behauptet, dass die Muslime in Deutschland ihren „wahren“ Glauben nicht ausleben könnten und sie sich daher abschotten müssten. Damit stehen die Inhalte solcher Predigten einer Integration der zugewanderten Muslime entgegen und können bei Einzelnen zudem Hass und Vorurteile auf „den Westen“ und die Demokratie schüren. V. Ausländerextremismus Wie auch in den Vorjahren verfügt lediglich die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) über nennenswerte Strukturen in Sachsen-Anhalt. Für die PKK und ihre Anhänger standen vor allem die Proteste gegen die militärischen Interventionen der türkischen Streitkräfte in den kurdischen Siedlungsgebieten im Nordirak und in Nordsyrien im Vordergrund. Entsprechende Aktivitäten gab es auch in Sachsen-Anhalt. So nahmen am 12. Oktober an Demonstrationen in Magdeburg und Halle bis zu 550 bzw. 600 Personen teil. Von Bedeutung ist hierbei auch die Zusammenarbeit mit der linksextremistischen Szene. Vor allem die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD), aber auch Autonome sind hier aktiv und suchen Nähe und Kooperation mit PKK-Vertretern. VI. Wirtschaftsschutz / Spionageabwehr / Cyberabwehr Das Erkunden politischer Faktoren sowie der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und militärischen Potenziale eines anderen Staates ist Aufgabe vieler fremder Nachrichtendienste. Einige haben zudem den Auftrag, gezielt wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Wirtschaftsunternehmen auszuspionieren. Ein Beispiel ist die iranische Kampagne gegen Universitäten und Hochschulen weltweit, die die Cyberangriffskräfte der iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran) 2016 begonnen hatten und 2019 fortführten. Neben Daten- und damit Know-How-Abfluss sind verstärkt erpresserische Verschlüsselungen, Veröffentlichung von Unternehmensinterna oder gar die Übernahme von Firmennetzwerken zu verzeichnen. Im Rahmen seiner Präventionsarbeit sucht der Wirtschaftsschutz Kontakt zu Hochschulen, Unternehmen und Verbänden und wirbt dafür, Risiken und Bedrohungen ernst zu nehmen, entsprechend sensibel zu reagieren und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. VII. Übersicht über das Personenpotenzial 2017 2018 2019 Rechtsextremisten Parteigebundener Rechtsextremismus (Parteien) 265 265 180 Parteiungebundener Rechtsextremismus 350 340 360 Weitgehend unstrukturierter, meist subkulturell geprägter Rechtsextremismus 760 740 740 Summe: 1.375 1.345 1.280 Gesamt (nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften) 1.300 1.300 1.230 Linksextremisten Gewaltbereite Linksextremisten, insbesondere Autonome 230 270 290 Parteien und sonstige Gruppierungen, unter anderem die „Rote Hilfe“ 260 260 260 Gesamt: 490 530 550 Islamisten 200 300 400 Reichsbürger und Selbstverwalter (inkl. Rechtsextremisten innerhalb dieser Szene) 450 500 500 PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) 250 250 250 GESAMTZAHL aller Extremisten in Sachsen-Anhalt (nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften) 2.655 2.880 2.880 (Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet.) VIII. Hintergrund Der Verfassungsschutzbericht ist Teil der Extremismusprävention und Ausdruck der Arbeit und des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes als Informationsdienstleister und Frühwarnsystem. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) hat das Ministerium für Inneres und Sport als Verfassungsschutzbehörde unter anderen die Öffentlichkeit periodisch über seine Aufgabenfelder und entsprechende verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA zu unterrichten. Der Bericht richtet sich sowohl an die Landesregierung und den Landtag, als auch an die Bürgerinnen und Bürger im Land. Er gibt einen Überblick über das Potenzial der verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Sachsen-Anhalt. Zudem sind hier Prognosen zu den Entwicklungen in den einzelnen extremistischen Phänomenbereichen zu finden. Der komplette Verfassungsschutzbericht 2019, sowie die Berichte der Vorjahre, sind ab sofort im Internet abrufbar und können heruntergeladen werden: https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden/ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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