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2013 mehr Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung

Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa 2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind. Die verhängten Strafen hielten sich aber in Grenzen: Es handelte sich ausschließlich um Geldstrafen zwischen 160 und 4.800 Euro. Haftstrafen wurden auch in der Vergangenheit nur selten verhängt. Das Gefahrenpotential, das weitgehend durch Menge, Beschaffenheit und geplantem Verwendungszweck der Abfälle bestimmt wird, war in den erfassten Fällen relativ gering. Dadurch ist auch das durchgehend milde Strafmaß angemessen. Oft werden die strafrechtlichen Ermittlungen auch eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dann bleibt es bei den behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. In 150 Fällen wurde die Rückführung an den Herkunftsort angeordnet und 80 Mal die Überführung in einen Entsorgungsbetrieb in der Nähe des Kontrollortes. Ordnungswidrigkeiten gegen das Abfallverbringungsrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dem ⁠ UBA ⁠ wurden von den Bundesländern und dem Bundesamt für Güterverkehr für das Jahr 2013 insgesamt 26 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit einer Bußgeldhöhe ab 200 Euro mitgeteilt. Bußgelder unter 200 Euro wurden in diese Auswertung nicht einbezogen.

Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von Abfallverbringungen

Die illegale Verbringung von Abfällen sowie der Vollzug im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfällen stehen immer wieder im Zentrum von öffentlichen und Fachdiskussionen und sind auch Thema auf der Ebene zwischenstaatlicher Beziehungen geworden. Es besteht zudem die Befürchtung, dass durch die illegale Verbringung die Entsorgung in Anlagen erfolgt, die hinsichtlich des Schutzes vor Umwelt- und Gesundheitsbelastungen und den Rückgewinnungseffizienzen für wertvolle Rohstoffe unzureichend sind. Veröffentlicht in Texte | 58/2011.

Europäische Kommission geht gegen illegale Abfallverbringungen vor

Am 11. Juli 2013 hat die Europäische Kommission Maßnahmen gegen illegale Abfallverbringungen getroffen, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden. Die Kommission hat striktere Rechtsvorschriften für die einzelstaatlichen Abfallverbringungskontrollen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten über ein vergleichbares Kontrollniveau verfügen. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 25 % der Abfallverbringungen aus der EU in Entwicklungsländer in Afrika und Asien unter Verstoß gegen internationale Vorschriften erfolgen. Nach der Ankunft werden die Abfälle häufig auf Deponien gelagert oder unsachgemäß bewirtschaftet, was gravierende negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat.

Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen

Das Projekt "Steigerung der Ressourceneffizienz durch effiziente Kontrollen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Durch illegale Verbringungen gehen Ressourcen verloren, da die Abfälle insbesondere in Entwicklungsländern nicht effizient genutzt werden. Lt. IMPEL-TFS Bericht 'Enforcement Actions I' vom Juni 2008 waren 6Prozent von 2000 kontrollierten Verbringungen illegal; dieser Prozentsatz liegt bei Seehäfen deutlich höher. Mit Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Paragraph 11 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 wurden erstmals rechtsverbindliche Regelungen zu Kontrollen von Abfallverbringungen geschaffen. Die Kommission bereitet einen Aktionsplan zu Kontrollen und später evtl. zusätzliche rechtsverbindliche Regelungen vor. LAGA und UMK haben Beschlüsse zu Kontrollen gefasst; die LAGA berichtet an die UMK zum Stand des Vollzugs der Abfallverbringung. Ziel des Vorhabens ist es, die Abläufe von Kontrollen darzustellen und die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zu ermitteln sowie die Auswirkungen illegaler Abfallverbringungen auf den Ressourcenhaushalt abzuschätzen. Zudem sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung der europa- und bundesrechtlichen Regelungen zu Kontrollen von Abfallverbringungen und Empfehlungen zu deren effektiven Umsetzung erarbeitet sowie Einzelfragen geklärt werden. Die Ergebnisse früherer Vorhaben (u.a. FKZ 3708 93 300 und 363 01 133) sollen berücksichtigt werden.

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung Die aktuellen Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle für das Jahr 2016 sowie Daten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Abfallverbringung für das Jahr 2015 sind veröffentlicht. Die größten Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren gab es bei der Durchfuhr von Abfällen. Insgesamt wurden 2016 rund 1,9 Millionen Tonnen im Transit durch Deutschland transportiert. Das ist sechsmal so viel wie vor 10 Jahren. Diese Transporte unterliegen ebenso wie Im- und Exporte der behördlichen Überwachung – müssen also angemeldet und genehmigt, ihre Übernahme und Entsorgung bestätigt werden. Die Abfallimportmenge liegt 2016 das dritte Jahr in Folge bei 6,5 Millionen Tonnen. Der Export hat sich gegenüber dem Jahr 2010 auf 3 Millionen verdoppelt. Durchfuhr, Import und Export bleiben gegenüber dem gesamten Abfallaufkommen relativ gering. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 408 Millionen Tonnen bei Entsorgungsanlagen in Deutschland angeliefert. Auch die Zahl der Gerichtsurteile zu illegaler Verbringung bleibt relativ konstant. Die Verfolgung der illegalen Abfallverbringung führte im Jahr 2015 zu 44 Gerichtsurteilen mit Geldstrafen von maximal 5000 € sowie zu Ordnungswidrigkeitsverfahren. Freiheitsstrafen wurden nicht verhängt.

2013 mehr Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung

2013 mehr Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung Beim Abfallexport deutlich mehr Strafverfahren bei Verbringungen nach Afrika und Osteuropa 2013 wurden mehr Menschen bestraft, die Abfall illegal verbracht haben. Das ergab eine Auswertung der einschlägigen Gerichtsurteile durch das Umweltbundesamt (UBA). Beim Export ging es dabei vorwiegend um Altfahrzeuge, Altautoteile und Elektroaltgeräte, die nach Afrika verbracht werden sollten. Aber auch Exporte in die östlichen EU-Staaten und Transporte zwischen Deutschland und den Niederlanden erwiesen sich in vielen Fällen als illegal. Insgesamt gab es 43 verurteilte Personen; in den Vorjahren waren es nur rund zehn. Grund für die Zunahme dürfte vor allem die im Jahr 2012 erfolgte Verschärfung des Abfallverbringungsrechts sein. Der § 326, Absatz 2, des Strafgesetzbuches betrifft jetzt alle Arten von Abfällen und nicht mehr nur solche, die als gefährlich eingestuft sind. Die verhängten Strafen hielten sich aber in Grenzen: Es handelte sich ausschließlich um Geldstrafen zwischen 160 und 4.800 Euro. Haftstrafen wurden auch in der Vergangenheit nur selten verhängt. Das Gefahrenpotential, das weitgehend durch Menge, Beschaffenheit und geplantem Verwendungszweck der Abfälle bestimmt wird, war in den erfassten Fällen relativ gering. Dadurch ist auch das durchgehend milde Strafmaß angemessen. Oft werden die strafrechtlichen Ermittlungen auch eingestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dann bleibt es bei den behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. In 150 Fällen wurde die Rückführung an den Herkunftsort angeordnet und 80 Mal die Überführung in einen Entsorgungsbetrieb in der Nähe des Kontrollortes. Ordnungswidrigkeiten gegen das Abfallverbringungsrecht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Dem ⁠ UBA ⁠ wurden von den Bundesländern und dem Bundesamt für Güterverkehr für das Jahr 2013 insgesamt 26 abgeschlossene Bußgeldverfahren mit einer Bußgeldhöhe ab 200 Euro mitgeteilt. Bußgelder unter 200 Euro wurden in diese Auswertung nicht einbezogen.

Änderung der AbfVerbrBußV durch das 45. Strafrechtsänderungsgesetz

Mit Artikel 4 des 45. Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 6. Dezember 2011 ist die Bußgeldvorschrift des Paragrafen 1 Absatz 1 AbfVerbrBußV alte Fassung zu illegalen Abfallverbringungen aufgehoben worden. Paragraf 1 Absatz 2 und Absatz 3 AbfVerbrBußV alte Fassung sind nunmehr Paragraf 1 Absatz 1 und Absatz 2 AbfVerbrBußV neue Fassung. Das Gesetz wurde am 13. Dezember 2011 verkündet (BGBl. I Seite 2557). Die genannten Änderungen gelten seit 14. Dezember 2011. Abfallverbringung in Deutschland und Europa Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AbfVerbrBußV.

Rückholaktion illegalen Abfalls aus Tschechien gestartet Wernicke: Rückführungsfall muss ein Ausnahmefall bleiben

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 091/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 091/06 Magdeburg, den 9. Mai 2006 Rückholaktion illegalen Abfalls aus Tschechien gestartet Wernicke: Rückführungsfall muss ein Ausnahmefall bleiben Im Zusammenhang mit den jüngsten Vorfällen illegaler Verbringungen von deutschen Abfällen in die Tschechische Republik hob Umweltministerin Petra Wernicke hervor, dass das Land konsequent gegen Abfallwirtschaftsunternehmen vorgehen wird, die die rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung nicht einhalten. Wernicke verwies darauf, dass zur Entsorgung von Siedlungsabfällen und ähnlichen gewerblichen Abfällen in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren eine moderne und ausreichend verfügbare Entsorgungsinfrastruktur entstanden ist. Mit den vorhandenen mechanisch-biologischen und thermischen Behandlungsanlagen ist die ordnungsgemäße Entsorgung in Sachsen-Anhalt in vollem Umfang gesichert. Wernicke: "Der aktuelle Rückführungsfall muss eine Ausnahme bleiben. Ich kann jedes Unternehmen nur davor warnen, auf das schnelle Geld zu setzen. Es sind ausreichend Entsorgungskapazitäten im Land vorhanden." Für die Entsorgung der jetzt rückgeholten Abfälle aus Libceves (Nordböhmen) ist Sachsen-Anhalt dennoch vorbereitet, so Wernicke weiter. Eine Konsenserklärung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und den Betreibern von thermischen Behandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt sichert für solche Fälle eine schnelle Entsorgung. Die Rückführung und Entsorgung der illegal verbrachten Abfälle aus Tschechien wird durch die Firma C.A.R.E. GmbH vorgenommen. Die Entsorgung selbst erfolgt in der Anlage der Firma MVV TREA Leuna GmbH. Wernicke hat sich über den Stand der Rückholung und der ordnungsgemäßen Entsorgung am Nachmittag auf dem Gelände der MVV TREA Leuna GmbH informiert. Dort sind heuet die ersten LKW-Ladungen des illegal in Tschechien gelagerten Abfalls eingetroffen, um in der thermischen Behandlungsanlage entsorgt zu werden. Am 27. April war die Rückholung von 750 Tonnen illegal in Tschechien gelagerten und aus Sachsen-Anhalt stammenden Abfalls zwischen Tschechien und Sachsen-Anhalt vereinbart worden. Die Ministerin betonte erneut, dass die an der illegalen Abfallverbringung Beteiligten aus Sachsen-Anhalt mit Konsequenzen zu rechnen haben. Durch das Landesverwaltungsamt ist bereits im Februar eine Anzeige gegen die beteiligten Firmen bei der Staatsanwaltschaft wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung gestellt worden. Die Beteiligten sollen zudem auch in die finanzielle Verantwortung für die Rückholung genommen werden. In Sachsen-Anhalt fallen jährlich ca. 780.000 Tonnen Haushalts- und Gewerbeabfälle an. Derzeit bestehen in Sachsen-Anhalt Kapazitäten zur Entsorgung von 930.000 Tonnen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Umweltministerin begrüßt Selbstverpflichtungserklärung Abfallbranche sagt schwarzen Schafen den Kampf an

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 186/06 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 186/06 Magdeburg, den 4. Dezember 2006 Umweltministerin begrüßt Selbstverpflichtungserklärung Abfallbranche sagt schwarzen Schafen den Kampf an Umweltministerin Petra Wernicke hat die Initiative der sachsen- anhaltischen Abfallwirtschaft begrüßt, schwarzen Schafen in den eigenen Reihen den Kampf anzusagen. Die von der Abfallwirtschaft vorgelegte Selbstverpflichtung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung zielt darauf, illegale Abfallverbringung zu verhindern. Dazu soll eine freiwillig geführte und zusammengestellte Übersicht dienen, die Angaben zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung ¿grün¿ gelisteter Abfälle (*) über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus enthält. Diese Übersicht kann auf Anforderung den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Das erleichtert den Behörden die anlassbezogene Überwachung. Umweltministerin Petra Wernicke sprach von einem wichtigen Signal: ¿Je entschiedener die Wirtschaft selber gegen unsaubere Geschäftemacher mobil macht, desto erfolgreicher können wir sein. Jedes Unternehmen der Abfallwirtschaft sollte dieser Selbstverpflichtung beitreten.¿ Wernicke verwies auf die Fälle illegaler Abfallverbringung einzelner Entsorgungsunternehmen nach Tschechien Anfang des Jahres hin. Diese hätten dem Land in und außerhalb Deutschlands einen politischen Schaden beschert. Unterzeichner der Selbstverpflichtung sind die in Sachsen-Anhalt etablierten Abfallentsorgungsverbände. Organisator und Empfänger der Beitrittserklärungen ist der Mitteldeutsche Abfallwirtschaftsverband e.V. Halle/Saale. (*) Abfälle zur Verwertung ohne schädliche Verunreinigungen und Kontaminationen, z.B. Metallschrotte, Glasabfälle, Papier/Pappe, Kunststoffe, Textilabfälle. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft, Abfall/Abfall: Abfall Abfallmengenbilanz Abfalltransportdatenbank Bioabfallverwertung

Eine sachgerechte Abfallwirtschaft basiert auf der Entsorgungshierarchie Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recyclings, sonstige (insbesondere energetischen) Verwertung und Beseitigung. Dabei sind die Reduzierung der Abfälle und Wiederverwendung durch Kreislaufführung und Ressourceneffizienz wichtige Instrumente zur Umsetzung.  Die Bioabfallverwertung ist dabei ein erfolgreiches Beispiel für die Verwertung organischer Abfälle und deren Anwendung als Komposte. Abfallmengenbilanzen zeigen das Abfallaufkommen nach Abfallkategorien und den Verbleib der Abfälle. Abfalleinstufung und Abfallmengenbilanzen unterstützen damit eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft. Umfassende Kenntnisse zu Abfallarten und Abfallaufkommen sind erforderlich um planende und perspektivische Entwicklungen in der Abfallwirtschaft zu ermöglichen, aber auch um den ordnungsgemäße Export von Abfällen sicherzustellen und illegale Abfallverbringung einzuschränken. Mehr Der Export von Abfällen ist an eine Reihe von Vorgaben geknüpft. Die Abfalltransportdatenbank wurde als Hilfestellung entwickelt um bei der Identifikation und Einstufung von Abfällen die Beteiligten zu unterstützen. Mehr Mit der getrennten Bioabfallerfassung und -verwertung lassen sich organische Abfälle in hochwertige Komposte für Landwirtschaft, Landschafts- und Gartenbau überführen und sind damit ein gutes Beispiel für die stoffliche Kreislauführung. Darüber hinaus leistet die Bioabfallverwertung einen wichtigen Beitrag für den Klima- und Ressourcenschutz. Mehr

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