Die Menschheit bedroht die Existenz ihrer nächsten Verwandten: der Menschenaffen, Affen, Lemuren und anderer Primaten. 48 Prozent aller 634 bekannten Primatenarten befinden sich auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN. Mit der Veröffentlichung der Liste der 25 am stärksten bedrohten Primaten, wollen die IUCN-Experten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Regierungen auf den dringenden Bedarf nach Erhaltungsmaßnahmen aufmerksam machen. Vor allem im Hinblick auf die nächste Biodiversitätskonferenz im japanischen Nagoya im Oktober 2010. Die Hauptbedrohungen sind die Zerstörung tropischer Wälder als Lebensraum, der illegale Handel mit Wildtieren und die Ausweitung des kommerziellen Handels mit Wildfleisch (Bushmeat). Die Liste umfasst fünf Primatenarten aus Madagaskar, sechs aus Afrika, 11 aus Asien und drei Arten aus Zentral- und Südamerika. Laut IUCN bedürfen deren Bestände am dringendsten Erhaltungsmaßnahmen.
Am 6. Februar zerstörte Frankreich drei Tonnen beschlagnahmtes Elfenbein. Die öffentlichkeitswirksame Maßnahme vor dem Eiffelturm in Paris ist Teil eines nationalen Plans gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel, den Frankreich im Dezember 2013 im Rahmen eines Afrika-Gipfels angekündigt hatte.
Am 30. Mai 2013 riefen die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und der WWF gemeinsam Regierungen und andere Institutionen weltweit dazu auf, sich im Kampf gegen den grassierenden illegalen Wildtierhandel zu engagieren. Die Geißel der Wilderei beraube Afrika um wertvolle natürliche Ressourcen und bedrohe die Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung auf dem Kontinent. Anlässlich der Jahrestagung der Bank in Marokko forderten AfDB Präsident Donald Kaberuka und Jim Leape, Generaldirektor des WWF International, zur Intervention auf höchster Ebene auf. Die gleichzeitig veröffentlichte Marrakesch Deklaration der beiden Organisationen beschreibt die außer Kontrolle geratene Situation der Wilderei an Wildtieren in Afrika. Mit einem Zehn-Punkte-Plan soll Wilderei durch Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, Ausbau der Strafgesetzgebung und konsequente Rechtsdurchsetzung zukünftig wirkungsvoller bekämpft werden.
Am 25. März 2015 fand in Kasane, Botswana, die internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels statt. Die Kasane Konferenz war die Folgeveranstaltung der London Konferenz zum illegalen Artenhandel im Februar 2014, zu der der Prinz von Wales und die Regierung von Großbritannien geladen hatten. In Kasane wurden die Londoner Empfehlungen bestätigt und darüber hinaus neue wichtige Handlungsfelder identifiziert. Eines ist die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung. Denn Wilderei lässt sich langfristig nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort überwinden. Die Konferenz hat ferner erkannt, dass zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandels auch mit dem internationalen Transportgewerbe gesprochen werden muss. Sie begrüßte eine vom Vereinigten Königreich eingerichtete Arbeitsgruppe, die sich mit Richtlinien zur Verhinderung von Transporten illegal gehandelter Wildtiere befasst. Eine weitere neue Empfehlung befasst sich mit der Bekämpfung der Geldwäsche von Gewinnen aus dem illegalen Wildtierhandel. Die beteiligten Staaten verständigten sich darauf, den Prozess weiterzuführen. Als Ausrichter für die nächste Konferenz hat sich Vietnam angeboten.
Am 13. Februar 2014 fand eine internationale Konferenz zur Bekämpfung des illegalen Wildtierhandel in London statt. An der Artenschutzkonferenz, die auf eine Initiative von Prinz Charles und Prinz William zurückgeht, nahmen Präsidenten, Minister und hochrangige Delegierte aus allen Teilen der Welt teil. Die Konferenz brachte von Wilderei betroffene Staaten in Afrika und Lateinamerika zusammen mit Transit- und Zielländern in Asien, in denen es eine wachsende Nachfrage nach Wildtierprodukten wie Elfenbein gibt. Neben Deutschland und Großbritannien waren auch andere westliche Partner wie die USA und Frankreich vertreten. Grundlage der Verhandlungen war eine Deklaration, in der das gemeinsame Vorgehen gegen den iilegalen Wildtierhandel festgelegt wurde.
Am 26. Februar 2016 nahm die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan an, um innerhalb der EU und weltweit gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen. Der Aktionsplan umfasst 32 Maßnahmen, die bis 2020 von der EU und ihren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen. Dabei geht es um drei Schwerpunkte: die Verhinderung des illegalen Handels sowie Reduzierung von Angebot an und Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; die Förderung der Umsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung des organisierten Verbrechens; die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländern.
Die 69. Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedete am 30. Juli 2015 erstmalig eine Resolution zur Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtieren. Die Resolution stellt ein klares Bekenntnis der Weltgemeinschaft für den gemeinsamen, verstärkten Einsatz gegen den dramatischen Anstieg der Wilderei und des illegalen Wildtierhandels dar. Wichtige Ziele der Resolution sind unter anderem die Verbesserung der Strafverfolgung, die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die Reduzierung der Nachfrage nach illegalen Produkten.
Das Projekt "Evaluation digitaler Anwendungen zur Bekämpfung des illegalen Online-Handels mit geschützten Arten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ventum Consulting GmbH & Co. KG durchgeführt. Entsprechend den Vorschlägen im Bundestag und zur Umsetzung einer Anforderung der umweltpolitischen Digitalagenda des BMU soll im BfN eine Task-Force 'Kontrolle Online-Handel' eingerichtet werden, mit der die Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Arten im Internet verstärkt werden soll. Primäre Aufgabe der Task-Force wird sein, durch Recherche und Bewertung von Angeboten im Internet, den illegalen Handel mit geschützten Arten zu ermitteln, damit rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Dabei sind insbesondere folgende Herausforderungen zu bewältigen: 1.) Ermittlung der im Internet vorhandenen Angebote zu geschützten Arten sowie Identifizierung der Anbieter, 2.) Identifizierung dieser Angebote als möglicherweise oder sicher illegale (Abgrenzung zu legalem Handel), 3.) Regionale oder lokale Zuordnung der Anbieter sowie Standort der Exemplare, und 4.) die Einleitung von Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen durch die jeweils zuständige Behörde, damit illegale Aktivitäten aufgedeckt und auf Dauer verhindert werden. Ziel des Vorhabens ist es, zu ermitteln, ob für die zu bewältigenden Herausforderungen geeignete, digitale Anwendungen eingesetzt werden können. Hierfür wird ein breiter Lösungsraum eröffnet, in welchem nach agilen Arbeitsprinzipien verschiedene Optionen analysiert und holistisch bewertet werden. Die Bewertung beinhaltet die strategische Eignung, technische Machbarkeit, Aufwandsabschätzung, Risikoanalyse und die Anwendbarkeit aus Nutzersicht. Dies wird über eine Vielzahl von Bausteinen (u.a. wissenschaftliche Analyse, Prototypen, Workshops, Experteninterviews, technisches Grobkonzept) realisiert, mit dem Ziel, für vielversprechende digitale Anwendungen ein Umsetzungskonzept bereit zu stellen. Parallel dazu soll erarbeitet werden, wie etwaige technische Zugangshürden, z.B. beim Einsatz eines von der Task Force entwickelten KI-basierten Web-Crawlers auf fremden Online-Plattformen, in Kooperation mit den Betreibern überwunden werden können.
Das Projekt "Stärkung des Bewusstseins für Wildartenkriminalität in der Zivilgesellschaft Deutschlands sowie ausgewählter Herkunfts- und Abnehmerländer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WWF Deutschland durchgeführt. Mit einem jährlichen Wert von bis zu 23 Milliarden US Dollar ist der illegale Wildartenhandel Teil des viertgrößten Verbrechen weltweit. Wildtierkriminalität ist nicht nur eine Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt, sondern bedroht Entwicklung, Sicherheit und Gesundheit in den Herkunfts- und Abnehmerländern. Im Rahmen der Resolution A/RES/69/314 der UN-Vollversammlung und der Ziele nachhaltiger Entwicklung (SDG 15.7 und 15.c) hat sich die deutsche Bundesregierung dem Kampf und der Unterstützung von Maßnahmen gegen Wilderei und illegalen Wildartenhandel verpflichtet und das Thema auch in ihrem neuen Koalitionsvertrag vom März 2018 wieder verankert. Als Ausrichter des G20-Gipfels und Inhaber der G20-Präsidentschaft 2017 war sie mit dafür verantwortlich, dass sie G20 die Bedeutung von Wildartenkriminalität über Biodiversität hinaus zum Anlass genommen haben, auch in diesem Rahmen zu mehr Engagement aufzurufen. Um den illegalen Wildartenhandel langfristig zu unterbinden bedarf es eines zivilgesellschaftlichen Wandlungsprozess, der auf einem Verständnis der Problematik in der breiten Öffentlichkeit beruht. Ziel des Projektes ist es, eine Stärkung des Bewusstseins für Wildartenkriminalität in der deutschen Öffentlichkeit herbeizuführen, sowie zivilgesellschaftliche Prozesse gegen den illegalen Handel mit Wildartenprodukte in den Herkunfts- und Abnehmerländer zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen verfolgt das Projekt zwei Ansätze. 1) Die regelmäßige Erstellung und Versendung eines digitalen Newsletters auf Deutsch und Englisch und die Verbreitung dessen Inhalts über Social Media Plattformen versorgt die deutsche und internationale Zivilgesellschaft regelmäßig mit aktuellen Informationen zum Thema Wildartenkriminalität. 2) Die Erstellung und Verbreitung eines Souvenir-Führers in analoger Form, sowie als Smartphone-Applikation, klärt die deutsche Öffentlichkeit über illegale Wildartenprodukte auf und ermöglicht ein verantwortungsvolles Handeln.
Das Projekt "F+E-Vorhaben 'Nachhaltiges Wildtiermanagement in Zentralasien und Kaukasus'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt. Zentralasien beherbergt wesentliche Populationen mehrerer gefährdeter und in den Anhängen I und II von CITES gelisteter Arten. Einige dieser Arten spielen eine wichtige Rolle im internationalen Handel als Jagdtrophäen (zum Beispiel Wildschafe und Wildziegen, Schneeleopard) oder als Handelsgut (Hörner der Saiga-Antilope). Leider werden Jagdquoten derzeit meist ohne fachliche Grundlage zentral festgelegt. Nachhaltig und auf legaler Grundlage kann Trophäenjagd allerdings für einige dieser Arten, insbesondere für Argali und Urial (Wildschafe) sowie Schraubenziege einen starken Anreiz für den Schutz der Arten, ihrer Lebensräume und damit ganzer Ökosysteme bieten. Voraussetzung dafür ist die Entwicklung allgemein anerkannter Monitoringsysteme, eine Quotensetzung und Definierung von Trophäentieren, sowie rechtliche Grundlagen, die Jagdbewirtschafter zu Nachhaltigkeit motivieren. Weiterhin gilt es durch Transparenz und sinnvolle Kontrolle des Trophäenexportes eine verantwortliche Jagdwirtschaft zu fördern. Zum Schutz von Arten, deren Bestände (derzeit oder langfristig) keine nachhaltige Bewirtschaftung erlauben, müssen Vollzug und Anreizsysteme entwickelt werden. Entsprechende Mechanismen sind bisher in Zentralasien nur rudimentär entwickelt oder fehlen ganz. Allerdings gibt es lokale Erfolg versprechende Ansätze nachhaltigen Wildtiermanagements, die aber andererseits zum Teil durch formale Schutzbestimmungen sowie Import- und Exportbeschränkungen in ihrer Existenz in Frage gestellt werden. Mit Ausnahme Tadschikistans, das den Beitritt plant, sind alle zentralasiatischen Länder Unterzeichner des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Die Umsetzung der Konvention bedarf aber noch der Unterstützung. Problematisch ist insbesondere der grenzübergreifend illegale Wildtierhandel, der gemeinsame Anstrengungen erfordert. Ziel der beiden Workshops ist es, Akteure aus Wissenschaft, Verwaltung und Wildtiermanager zusammen zu bringen und gemeinsam tragfähige Ansätze für eine nachhaltige Wildtierbewirtschaftung zu entwickeln. Das angestrebte Management soll zur Umsetzung von CITES beitragen und integraler Bestandteil eines transparenten Genehmigungsverfahrens (u.a. für Exportpapiere) sein. Die Weiterarbeit an den Ergebnissen wird vor Ort im Rahmen des GTZ-Regionalprogramms 'Nachhaltige Naturressourcennutzung in Zentralasien' sowie im Rahmen des regionalen Capacity building-Projekts für nachhaltiges Naturressourcenmanagement von UNDP/GEF stattfinden, wo der Fokus dann auf die weitere Verbreitung der Methodik als auch auf der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen liegen wird.