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Emissionen ausgleichen - Klima schützen

Umweltbundesamt veröffentlicht zwei Studien zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen Klimaschutz ist vor allem Emissionsvermeidung im eigenen Land - aber mit der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen über Projekte im Ausland können wir zusätzlich zum Klimaschutz beitragen. Doch wer in Deutschland Kompensationsdienstleistungen anbietet, wer sie nutzt und welche Emissionsgutschriften verwendet werden, ist bisher wenig bekannt. Zwei aktuelle Studien im Auftrag der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt geben über den Markt und die Qualitätskriterien sowie über die Rahmenbedingungen für die auf dem Kompensationsmarkt beliebten Waldprojekte grundlegenden Aufschluss. Laut „ Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen “ der adelphi research gGmbH und sustainable AG ist in Deutschland die Bereitschaft zur privaten Kompensation von Treibhausgasemissionen derzeit niedrig. Adelphi schätzt das Handelsvolumen auf etwa 1,1 bis 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent pro Jahr. Im Vergleich mit dem internationalen Handelsvolumen ist das sehr gering. Es sind vor allem Unternehmen, die ihren Treibhausgasausstoß ausgleichen und damit werben: so zum Beispiel um Dienstreisen zu kompensieren oder klimaneutrale Veranstaltungen anzubieten. In der Höhe ihrer Emissionen investieren sie in ein Klimaschutzprojekt, das andernorts hilft, eine entsprechende Menge an Treibhausgasen einzusparen. Überraschenderweise spielt für deutsche Investoren bei der Projektauswahl weniger der Projekttyp oder das Land, in dem das Projekt durchgeführt wird, eine Rolle als vielmehr die Qualität des Projekts - also vor allem die Überprüfbarkeit der Emissionsvermeidung. Gerade der anspruchsvolle so genannte Gold Standard für Projekte ist am häufigsten gefragt. Die Mehrheit der Studienteilnehmer befürwortet außerdem einen verbindlichen Standard auf internationaler Ebene. Einen Schwerpunkt der Studie bildet der Vergleich zwischen Projekten des freiwilligen Markts und Projekten innerhalb des Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, der international standardisiert überwacht wird. Insgesamt bescheinigt Adelphi dem freiwilligen Markt eine hohe Flexibilität, die auch kleinen und innovativen Projekten Raum bietet, und der damit seine Berechtigung hat. Die freiwillige Kompensation mit Hilfe von Aufforstungsprojekten ist mit einem Marktanteil von 27 Prozent in Deutschland vergleichsweise beliebt. Solche und andere Waldprojekte untersucht die Studie der Unique forestry consultants GmbH. Die „ Analyse und Bewertung von Waldprojekten und entsprechender Standards zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen “ untersucht Qualitätsstandards und wie sie in typischen Projekten umgesetzt werden. Grundsätzlich ist Kompensation durch Waldprojekte kritisch zu sehen, denn die Berechnung und Überwachung des natürlichen Klimaschutzeffekts von Wäldern ist sehr komplex und die dauerhafte Bindung des Kohlendioxids in den Bäumen ist durch Waldbrände oder illegalen Holzeinschlag gefährdet. Gut konzipiert, haben sie jedoch positive Nebenwirkungen weit über das Vermeiden von Treibhausgasen hinaus, so zum Beispiel den Erhalt der Artenvielfalt oder Boden- und Wasserschutz. Die beiden Studien zur freiwilligen Kompensation sind in der Reihe „Climate Change“ erschienen und stehen unter "Publikationen zur Verfügung. Auf der Homepage der DEHSt (unter "Links") finden Sie unter dem Menüpunkt „Publikationen“ außerdem den von der DEHSt entwickelten Leitfaden zur Auswahl von freiwilligen Klimaschutzkompensationsprojekten sowie ein Fact Sheet zum Thema.

Neue Verordnung für Holz und Holzerzeugnisse tritt in Kraft

Am 3. März 2013 traten neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Handels mit illegal gewonnenem Holz in Kraft. Die neue EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen betrifft alle am Holzhandel Beteiligten. Sie untersagt das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, um zur Bewältigung des weltweiten Problems des illegalen Holzeinschlags beizutragen. Die neue Rechtsvorschrift gilt sowohl für eingeführte(s) als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse und umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht.

Illegal geschlagenes Holz wird auf dem EU-Markt verboten

Das Europäische Parlament stimmte am 7. Juli 2010 einem Verbot des Verkaufs von illegal geschlagenem Holz und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung zu. Ziel des neuen Gesetzes ist die Reduzierung der illegalen Abholzung. Ferner soll es dem Verbraucher sichere Gewissheit über die legale Herkunft der von ihnen gekauften Produkte geben. Die neue Gesetzgebung verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz oder Produkten aus Holz auf den EU-Markt. Es soll verhindern, dass sich das illegal geschlagene, unter das zugelassene Holz mischt, sobald es auf dem EU-Markt zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten werden künftig dafür verantwortlich sein, Sanktionen über Händler, die die Regeln brechen, zu verhängen. Zur Verhängung von Geldstrafen sieht die Gesetzgebung entsprechende Leitlinien vor: Verursachte Umweltschäden, der Wert des Holzes und auch entgangene Steuereinnahmen können unter anderem in Betracht gezogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben außerdem das Recht, strafrechtliche Sanktionen über skrupellose Händler zu verhängen. Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss künftig jeder Anbieter einer Lieferkette, genaue Angaben zum Kauf und Verkauf des Produkts machen. Der Rat hat diesem Gesetzesentwurf bereits informell zugestimmt. Bevor er in Recht umgewandelt werden kann, muss er jedoch offiziell zustimmen. Das Inkrafttreten der Regeln wird für Ende 2012 erwartet, so dass den Anbietern genügend Zeit zur Anpassung bleibt.

Neue Vorschriften gegen illegalen Holzeinschlag treten EU-weit in Kraft

In der gesamten Europäischen Union sind neue Vorschriften in Kraft getreten, nach denen illegal geschlagenes Holz auf dem europäischen Markt nicht verkauft werden darf. Diese Verordnung unterstützt die Bemühungen, dem illegalen Holzeinschlag Einhalt zu gebieten, der für schwere Umweltschäden und Verlust an biologischer Vielfalt verantwortlich ist und die Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder untergräbt. Sie wurde 2008 erstmals von der Kommission vorgeschlagen, im November 2010 von der EU verabschiedet. Die Verordnung ist zwar in Kraft getreten, wird aber erst ab 3. März 2013 in allen Mitgliedstaaten gelten. Die neue Verordnung verbietet den Verkauf von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Erzeugnissen auf dem EU-Markt.

Europäischer Rechnunghof erklärt EU-Waldschutz für gescheitert

Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.

EU und Indonesien unterzeichnen Abkommen zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlags

Am 30. September 2013 unterzeichneten die Europäische Union und Indonesien ein historisches Handelsabkommen. Es soll zur Beendigung des Handels mit Holz aus illegalem Einschlag beitragen. Im Rahmen des Abkommens werden nur nachweislich legal erzeugte Holz und Holzprodukte in die EU ausgeführt.

WWF: Weltnaturerbestätten in Gefahr durch industrielle Aktivitäten

Etwa die Hälfte aller Unesco-Weltnaturerben sind durch Öl- und Gasbohrungen, Bergbau, Überfischung, illegalen Holzeinschlag oder große Infrastrukturprojekte wie Häfen, Autobahnen oder Dämme in ihrer Existenz bedroht. Das geht aus einem Bericht der Dalberg Global Development Advisors im Auftrag des WWF hervor, welcher am 6. April 2016 von Umweltorganisation vorgestellt wurde. Für den Bericht wurden die wirtschaftlichen Aktivitäten in und um die weltweit insgesamt 229 Weltnaturerbestätten untersucht. Die Hälfte, also 114 dieser Naturgebiete seien akut in Gefahr, da hier entweder bereits Bergbauaktivitäten sowie Öl- und Gasförderung stattfänden oder entsprechende Konzessionen vergeben worden seien oder aber andere industrielle Aktivitäten sie bedrohten. Zwei Drittel des Weltnaturerbes sind laut WWF wichtig für die Menschheit: Flüsse etwa helfen bei der Wasserversorgung. Wälder binden Kohlenstoff und sind so natürliche Klimaschützer, sie können zudem auf Hängen den Boden stabilisieren und so Erdrutsche verhindern. Gesunde Böden schützen vor Hochwasser. Etwa elf Millionen Menschen seien direkt von den Weltnaturerbe-Stätten abhängig und würden demnach unter den industriellen Tätigkeiten leiden, heißt es in der Studie.

Brasiliens Parlament billigt umstrittenes Waldgesetz

Das brasilianische Parlament hat am 25. April 2012 die umstrittene Reform des Waldschutzgesetzes verabschiedet. Nach Auffassung des WWF weicht das neue Gesetz den bisher fortschrittlichen Waldschutz in Brasilien kontinuierlich auf. Die Änderungen ermöglichen eine Amnestie für illegale Abholzungen in der Vergangenheit, verwässern bestehende Waldschutzbestimmungen und erlauben die Ausweitung von Agrarflächen.

Biodiversität im Totholz - Grundlage für eine Verbesserung des nachhaltigen Schutzes von Buchenwäldern im Kaukasus und in Deutschland

Das Projekt "Biodiversität im Totholz - Grundlage für eine Verbesserung des nachhaltigen Schutzes von Buchenwäldern im Kaukasus und in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie (Zoologie III), Ökologische Station Fabrikschleichach durchgeführt. Buchenwälder dominieren die gemäßigte Zone in Europa und im Kaukasus. Deutschland liegt im Herzen der globalen Verbreitung der Rotbuche. Nacheiszeitliche Rückwanderung und Nutzungsgeschichte bestimmen die heutige Biodiversität. Ab Bulgarien bis in den Iran wird die Rotbuche von der Orientbuche abgelöst. Ähnlich wie Deutschland für die Rotbuche, tragen die Ländern Georgien, Armenien und Aserbaidschan eine globale Verantwortung für die Vielfalt der Orientbuchenwälder. Um der Verantwortung gerecht werden zu können, ist ein eine gemeinsame Erforschung der Biodiversität in diesen Wäldern von hoher Bedeutung. Zum einen geht es dabei um die Bewusstseinsbildung für die wichtige Rolle von Totholz in Buchenwaldlebensräumen. Zum anderen können beide Regionen voneinander lernen: Während in Europa eine längere Tradition der Biodiversitätsforschung im Buchenwald besteht, weist der Kaukasus wesentlich größerer Flächen an Buchenurwäldern auf. Ziel des beantragten Forschungsvorhabens ist es daher, einen wechselseitigen Transfer von Wissen um die Biodiversität in Buchenwäldern zwischen Deutschland und Ländern im Kaukasus zu initiieren. Dies soll in erster Linie durch die Qualifizierung eines Nachwuchswissenschaftlers aus dem Kaukasus in Deutschland, sowie durch die Qualifizierung lokaler Mitarbeiter in den Forschungsinstituten und Schutzgebietsverwaltungen im Kaukasus erfolgen. Eine solche Forschungskooperation erscheint gerade unter den aktuellen Bedingungen aus drei Gründen von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung: Erstens kommt es immer wieder zu illegalen Holzeinschlägen in Buchenurwäldern Europas und des Kaukasus. Zweitens führt ein fehlendes Verständnis zur Bedeutung von Totholz, selbst in Schutzgebieten zu Einschläge absterbender Buchen. Drittens führt die angestiegene Mortalität auf Grund des Klimawandels zu Unsicherheiten bei Managern.

BeechDiv - Biodiversität im Totholz - Grundlage für eine Verbesserung des nachhaltigen Schutzes von Buchenwäldern im Kaukasus und in Deutschland

Das Projekt "BeechDiv - Biodiversität im Totholz - Grundlage für eine Verbesserung des nachhaltigen Schutzes von Buchenwäldern im Kaukasus und in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie (Zoologie III), Ökologische Station Fabrikschleichach durchgeführt. Buchenwälder dominieren die gemäßigte Zone in Europa und im Kaukasus. Deutschland liegt im Herzen der globalen Verbreitung der Rotbuche. Nacheiszeitliche Rückwanderung und Nutzungsgeschichte bestimmen die heutige Biodiversität. Ab Bulgarien bis in den Iran wird die Rotbuche von der Orientbuche abgelöst. Ähnlich wie Deutschland für die Rotbuche, tragen die Ländern Georgien, Armenien und Aserbaidschan eine globale Verantwortung für die Vielfalt der Orientbuchenwälder. Um der Verantwortung gerecht werden zu können, ist ein eine gemeinsame Erforschung der Biodiversität in diesen Wäldern von hoher Bedeutung. Zum einen geht es dabei um die Bewusstseinsbildung für die wichtige Rolle von Totholz in Buchenwaldlebensräumen. Zum anderen können beide Regionen voneinander lernen: Während in Europa eine längere Tradition der Biodiversitätsforschung im Buchenwald besteht, weist der Kaukasus wesentlich größerer Flächen an Buchenurwäldern auf. Ziel des beantragten Forschungsvorhabens ist es daher, einen wechselseitigen Transfer von Wissen um die Biodiversität in Buchenwäldern zwischen Deutschland und Ländern im Kaukasus zu initiieren. Dies soll in erster Linie durch die Qualifizierung eines Nachwuchswissenschaftlers aus dem Kaukasus in Deutschland, sowie durch die Qualifizierung lokaler Mitarbeiter in den Forschungsinstituten und Schutzgebietsverwaltungen im Kaukasus erfolgen. Eine solche Forschungskooperation erscheint gerade unter den aktuellen Bedingungen aus drei Gründen von hoher gesellschaftspolitischer Bedeutung: Erstens kommt es immer wieder zu illegalen Holzeinschlägen in Buchenurwäldern Europas und des Kaukasus. Zweitens führt ein fehlendes Verständnis zur Bedeutung von Totholz, selbst in Schutzgebieten zu Einschläge absterbender Buchen. Drittens führt die angestiegene Mortalität auf Grund des Klimawandels zu Unsicherheiten bei Managern.

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