API src

Found 121 results.

Related terms

Ueberpruefung der Immissionsrichtwerte fuer Fluorwasserstoff

Regelmaessige Untersuchungen im Bereich von Aluminiumhuetten und Ziegeleien, wobei neben den HF-Messungen chemische und mikroskopische Pflanzenanalysen durchgefuehrt wurden.

Ertragsoptimierung schallkritischer Windenergie-Anlagen durch automatisierte Regelung von Betriebsmodi, Ertragsoptimierung schallkritischer Windenergie-Anlagen durch automatisierte Regelung von Betriebsmodi - Teilvorhaben: Akzeptor-bezogene Geräuschidentifikation zur Steuerung von Windenergieanlagen (AStWi)

Ertragsoptimierung schallkritischer Windenergie-Anlagen durch automatisierte Regelung von Betriebsmodi, Automatische Überwachungs-Messung, Regelung der Drosselungsmodi und Optimierung des Anlagenbetriebes schallkritischer Windenergie-Anlagen - Teilvorhaben: Ertragsoptimierung schallkritischer Windenergie-Anlagen durch automatisierte Regelung von Betriebsmodi

TraWin - Akustische Transferpfadanalyse von Windenergieanlagen

Das Flächenpotenzial zur Nutzbarmachung neuer Standorte für Windenergieanlagen (WEA) an Land ist in Deutschland stark abhängig von dem einzuhaltenden Abstand der WEA zu Wohnbauflächen. Zum Schutz des Menschen vor schädlicher Lärmeinwirkung muss jede WEA beziehungsweise jeder Windpark die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhalten. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel des Projektes ein Verfahren zu entwickeln, mit welchem akustische Auffälligkeiten bereits während des Anlagendesigns zuverlässig vorhergesagt werden können. Hierfür sollen Körperschallentstehung sowie der Transfer zum Abstrahlungsort prognostizierbar gemacht und die wesentlichen Einflussgrößen hierauf ermittelt werden. Die Transferpfadanalyse (TPA) ist ein vor allem in der Automobilindustrie oft verwendetes Werkzeug, um solche Geräuschphänomene zu beschreiben. Dabei beschreiben die Transferpfade die Ausbreitung des Körper- bzw. Luftschalls von Quellorten zu einer festgelegten Empfängerposition. Hiermit können die Anteile der verschiedenen Geräuschquellen am Empfänger und die Relevanz der zugehörigen Transferpfade ermittelt werden. Das Ziel der TPA ist, die Ursache störender Geräuschkomponenten zu identifizieren und deren Übertragung zu reduzieren oder gar zu eliminieren. Anhand dieser Modellierung ist es zum einen möglich, die Sensitivitäten bzgl. Massen-, Steifigkeits-, und Dämpfungsverteilung zu erfassen und zum anderen die Fragestellung zu beantworten, warum die tonale Effekte hörbar im Gesamtsystem auftreten.

Internationale BMUB/UBA-Konferenz zur toxikologischen Bewertung von Innenraumluftschadstoffen; Berlin 2018

Die Menschen in Mitteleuropa halten sich heute durchschnittlich 90 Prozent der Zeit in Innenräumen auf. Pro Tag atmet der Mensch 10 bis 20 m3 Luft ein, je nach Alter und je nachdem, wie aktiv er ist. Dies entspricht einer Masse von 12 bis 24 kg Luft. Das ist weitaus mehr als die Masse an Lebensmitteln und Trinkwasser, die eine Person täglich zu sich nimmt. Deshalb ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen, um eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen und die dafür notwendigen toxikologischen Bewertungen für die heute relevanten Stoffe vorzunehmen. Die Empfehlungen und Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und des UBA sind derzeit die einzigen verfügbaren regulatorischen Instrumente in Deutschland. Das Ziel der Konferenz ist es, einen internationalen Austausch über aktuelle Themen der Innenraumluft-Toxikologie zu fördern und dabei auch Ideen zu geeigneten freiwillige oder verbindlich regulatorische Maßnahmen für die Innenraumluft zu entwickeln. Außerdem sollen im Rahmen der Konferenz Möglichkeiten zur besseren Information von Öffentlichkeit und öffentlichem Gesundheitsdienst zum Thema Innenraumluft diskutiert werden. Die Schwerpunkte der 3-tägigen Veranstaltung umfassen: - Übersicht über die Risikobewertungskonzepte für die Innenraumluft - Austausch über gesundheitliche Wirkungen von Innenraumluftschadstoffen - Darstellung der Auswirkungen der kontaminierter Innenraumluft auf die kindliche Gesundheit - Diskussion zu geeigneten umweltpolitischen Maßnahmen.

Bestimmung von Geruchswahrnehmungsschwellen für Innenraumluftschadstoffe

Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) hat in 2013 ein erstes Konzept zur gesundheitlich-hygienischen Beurteilung von Geruchsstoffen mittels Geruchsleitwerten (GLW) veröffentlicht. Das GLW-Konzept befand sich bis Dezember 2015 in der Erprobung. Nach Ablauf der Erprobungsphase wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und der AIR bereitet derzeit eine entsprechende Überarbeitung des Bewertungsschemas vor. Dennoch da nur wenige geeignete Geruchswahrnehmungsschwellen vorliegen, ist die Ableitung von GLWs bisher nur für wenige Stoffe möglich. Ziel dieses Vorhabens ist die Messung geeigneter Geruchswahrnehmungsschwellen für weitere Schadstoffe. Es sollten Geruchswahrnehmungsschwellen für ca. 20 ausgewählte Innenraumluftschadstoffe gemessen werden. Die Bestimmung erfolgt gemäß VDI-Richtlinie DIN EN 13725 in Kombination mit der VDI 3882 Blatt 1 und der VDI 3940 Blatt 4.

Toxikologische Bewertung von Innenraumluftschadstoffen, Teilprojekt 4: Toxikologische Bewertung von ausgewählten Chemikalien als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Der Mensch atmet pro Tag 10 bis 20 m3 Luft ein, was einer Masse von 12 bis 24 kg Luft pro Tag entspricht. Davon entfällt etwa 90 % auf die Innenraumluft. Damit kann kontaminierte Innenraumluft zu einer relevanten Aufnahme von Chemikalien führen. Es ist deswegen äußerst wichtig, die Vorkehrungen zu treffen, die eine gute Innenraumluftqualität sicherstellen. Für diesen Zweck setzt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest. Der AIR hat bereits über 100 Stoffe in der Innenraumluft bewertet und für eine Vielzahl von Stoffen Richtwerte abgeleitet, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in Deutschland angewandt werden. Wegen der Entwicklung der Bautechnik, kultureller Veränderungen und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden stets neue Stoffe in der Innenraumluft identifiziert. Die Liste der Stoffe für die eine toxikologische Bewertung dringend notwendig ist, wurde durch den Ausschuss für Innenraumrichtwerte im Jahr 2016 aktualisiert. Gemäß der Angaben der beteiligten Länder besteht ein akuter Bedarf nach Richtwerten für Aceton, Acetophenon, Trikresylphosphat, Tri(2-butoxyethyl)phosphate, Isopropanol, 1-Propanol, Propanal und Dioxan. Ziel des Projekts ist die Bereitstellung eines geeigneten Stoffdossiers als Bewertungsgrundlage für Ableitung der Richtwerte durch den AIR.

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

Anlagenlärm

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Technisierung und dem stark veränderten Freizeitverhalten der Bürger hat auch die allgemeine Lärmbelastung des Einzelnen zugenommen. Die Lärmbelästigung kann von unterschiedlichen Quellen wie Verkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen u. a. hervorgerufen werden. In der Nachbarschaft von Anlagen sind die Bestimmungen des BImSchG der dazugehörigen Verordnungen (z.B. 18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der TA Lärm maßgeblich. In diesen Regelwerken sind die Immissionsrichtwerte und / oder Betriebszeiten festgelegt, die das verträgliche Nebeneinander gewährleisten sollen. Um die Einhaltung der festgelegten Immissionsrichtwerte zu gewährleisten, werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz bereits in der Planungsphase von Vorhaben (z.B. Bebauungspläne, Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen) Anforderungen (z.B. Gutachten, Maßnahmen, Auflagen) gestellt und nach Errichtung des Vorhabens überprüft. In Konfliktfällen oder bei Beschwerden gegen bestehende Anlagen kann das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz eigene Lärmmessungen durchführen und – soweit erforderlich - Anordnungen treffen.

FSP-Emissionen: Gesundheitliche Bewertung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in Innenräumen mittels experimenteller toxikologischer Untersuchungen und humanbasierter Beobachtungen - GesundHOLZ, Teilvorhaben 4: Untersuchung von Holzprodukten sowie Bereitstellung der holztechnologischen Expertise

1 2 3 4 511 12 13