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Negative Vorprüfung des Antrags auf Vorbescheid zur Erweiterung des Kieswerkes in Erftstadt-Erp

Beantragt ist ein Vorbescheid zum Vorhaben der dritten Abgrabungserweiterung der Abgrabung der Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG in 50374 Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 8 tlw., 9, 13, 74 und 99 beantragt. Die Antragsfläche erstreckt sich insgesamt über ca. 17,25 ha; das geschätzte Abbauvolumen beträgt 4,5 Mio m³ an Kies und Sand, die über einen geschätzten Zeitraum von 16 Jahren gewonnen werden sollen, wobei sich dem Gewinnungszeitraum eine Rekultivierungszeit von ca. 3-5 Jahren anschließen soll. Der Antrag auf Vorbescheid erfolgt hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand und darüber hinaus zu Einzelfragen der Abgrabung und Herrichtung zur Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschl. der Tiefe der geplanten Abgrabungssohle, der geplanten Teilverfüllung bis über den zukünftig höchsten Grundwasserstand und einer Herrichtung in Teiltieflage mit der Nachnutzung als überwiegend landwirtschaftlich genutztes artenreiches Grünland mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts sowie den Belangen der Wasserwirtschaft.

Abgrabung Schüssler Jülich NO

Die Firma Schüssler Construction & Engineering GmbH & Co. OHG stellt mit Schreiben vom 20.11.2024 einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 5 AbgrG NRW. Sie plant auf dem Gebiet der Stadt Jülich in der Gemarkung Jülich eine etwa 24 ha große Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird vorab ein Vorbescheid zur bauplanerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt. Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte. Die Zulassungsentscheidung (Vorbescheid) bezieht sich nur auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Öffentliche Belange des Arten- und Naturschutzrechts, der Landschaft und des Naturhaushalts sowie des Immissionsschutzrechtes und Bodendenkmalsschutzes u.a. wurden ausgeschlossen.

Notwendigkeit einer vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung in Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das Rechtsgutachten untersucht, ob und inwieweit im deutschen Immissionsschutzrecht auf eine vollumfängliche ⁠ Umweltverträglichkeitsprüfung ⁠ (⁠ UVP ⁠) verzichtet werden kann. Die deutsche Integration der UVP in das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren hat bereits den Vorteil, Verfahrensdopplungen zu vermeiden. Diese Integration kann nicht unbegrenzt verdichtet werden. Der Gesetzgeber hat die europäischen Vorgaben umsichtig umgesetzt. Der supranationale Rechtsrahmen schließt ein Unterlassen der UVP, einen Verzicht auf verbindlich vorgeschriebene Formalia, wie etwa Berichtspflichten, oder Ausweitungen europarechtlicher Ausnahmen aus. Gleiches gilt für eine verallgemeinerte Anwendung neuer Abschichtungsregeln, wie sie aktuell das europäische Recht zum Ausbau erneuerbarer Energien prägen. Veröffentlicht in Texte | 159/2024.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage mit immissionsschutzrechtlicher Neugenehmigung einer bisher baurechtlich genehmigten Biogasverstromungsanlagen auf dem Grundstück FlNr. 921, Gemarkung Gremertshausen, Gemeinde Kranzberg

S. Kammerloher betreibt auf dem Grundstück FlNr. 921, Gemarkung Gremertshausen, Gemeinde Kranzberg, eine ursprünglich baurechtlich genehmigte und nach § 67 BImSchG in das Immissionsschutzrecht überführte Biogasanlage mit Biogasverstromungsanlage. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und des Wirkungsrades der Biogasanlage wird die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und Nr. 8.6.2.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV für die wesentliche Änderung der Biogasanlage beantragt. Die Änderung umfasst die Erweiterung der Gaserzeugungsanlage durch Erhöhung der Einsatzstoffmenge sowie der Neuerrichtung folgender baulicher Anlagen: Endlager 3 mit Foliengasspeicher 3, Foliengasspeicher 2 (temporär), Einwallung, Umschlagsstation 1 und 2, Vorlagebehälter, Pumpstation und einer Separierstation mit Schüttbox. Außerdem umfasst die Änderung auch die Änderung der bisher baurechtlich genehmigten Gasverstromungsanlage, bestehend aus BHKW 1 und BHKW 2. Zukünftig soll von einer kontinuierlichen Betriebsweise in einen Regelenergiebetrieb umgestellt werden. Mit einer zukünftigen gemeinsamen Feuerungswärmeleistung der BHKWs von 1,172 MW fällt die Gasverstromungsanlage erstmals unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht nach Nr. 1.2.2.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV i. V. m. § 1 der 4. BImSchV. Die Biogasverstromungsanlage stellt zukünftig den Hauptzweck der Anlage dar. Gleichzeitig fällt die Biogasanlage unter den Anwendungsbereich des UVPG nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 des UVPG. Hier ist die Anlage jeweils in Spalte 2 der Tabelle der Anlage 1 des UVPG mit einem „S“ gekennzeichnet. Somit ist für das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 des UVPG und Anlage 3 des UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Prüfung hat ergeben, zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Immissionsschutzrecht. Verfahren zur Änderung der Biogasanlage Platten

Die Natürlich Energie EMH GmbH, Im Haag 2a, 54516 Wittlich hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) zur Biogasanlage Platten in der Gemarkung Platten, Flur 33, Flurstücke 130, 131/1, 131/2, 131/3 mit folgenden Änderungen beantragt: 1. Rückbau aller Silotrennwände inkl. Erneuerung Asphaltfläche 2. Vergrößerung der Zuckerrübenverarbeitungsfläche zur Lagerung von Silage und festem Gärrest 3. Rückbau eines Zuckerrübenmusbehälters 4. Umnutzung eines Zuckerrübenmusbehälters als Prozesswassertank > zum Auffangen und Zwischenlagern sämtlich anfallender Oberflächenwässer von der vergrößerten Zuckerrübenverarbeitungsfläche 5. Verschiebung Büro-/Sozialcontainer > Neuer Standort Material- und Leitwartecontainer

BAM Tholen Voranfrage Abgrabung Aldenhoven V2

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, Flur 21, Flurstücke 116, 117, 118 tlw. und 119-121 (Variante 2) Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5, 7 und 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH aus Geilenkirchen plant in Aldenhoven (südöstlich von Dürboslar zwischen der B 56 und der Autobahn A 44) den Neuaufschluss einer ca. 9,6 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird mit Schreiben vom 22.01.2024 vorab ein Vorbescheid zur bauplanerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt. Dabei soll verbindlich geklärt werden, ob das in den beigefügten Antragsunterlagen beschriebene Abgrabungsvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist. Die Prüfung soll sich auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts beschränken. Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte. Die Voranfrage bezieht sich explizit auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Öffentliche Belange des Arten- und Naturschutzrechts, der Landschaft und des Naturhaushalts sowie des Immissionsschutzrechtes und Bodendenkmalsschutzes u.a. wurden ausgeschlossen. Die bloße planungsrechtliche Standortentscheidung wirkt sich nicht auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Luft, Klima, kulturelles Erbe oder Sachgüter aus. Der planerische Vorbescheid berechtigt nicht zum Rohstoffabbau.

Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5

Voranfrage Abgrabung BAM Tholen, Aldenhoven

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf dem Gebiet der Gemeinde Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, Flur 21, Flurstücke 117, 118 tlw. und 119-120 Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5, 7 und 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH aus Geilenkirchen plant in Aldenhoven (südöstlich von Dürboslar zwischen der B 56 und der Autobahn A 44) den Neuaufschluss einer ca. 5 Hektar großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand. Für dieses Vorhaben wird mit Schreiben vom 22.01.2024 vorab ein Vorbescheid zur bau-planerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt. Dabei soll verbindlich geklärt werden, ob das in den beigefügten Antragsunterlagen beschriebene Abgrabungsvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist. Die Prüfung soll sich auf die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts beschränken. Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte.

Fa. Mildt Gmbh & Co. KG, Turonstr. 3, 93426 Roding; Immissionsschutzrecht; Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, Brecherbetrieb

Immissionsschutzrecht; Fa. Mildt Gmbh & Co. KG, Turonstr. 3, 93426 Roding; Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen; Wesentliche Änderung des Betriebes (zeitweiser Betrieb (maximal 10 Kalendertage im Jahr) eines B3 Backenbrechers der Firma KEESTRACK oder eines analogen Gerätes eines anderen Herstellers für die Aufbereitung von Betonbruch bzw. geeigneten Bauschutt zu Schotter (0/45) auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/20 Gemarkung Altenkreith

Firma Ensinger GmbH, Cham: Errichtung und den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Flüssiggasversorgungsanlage

Immissionsschutzrecht; Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasversorgungsanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 692/6 Gemarkung Altenmarkt durch die Fa. Ensinger GmbH, Wilfried-Ensinger-Straße 1, 93413 Cham

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