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Kanalnetz Schmutzwasser & Niederschlagswasser der Stadtwerke Delmenhorst GmbH

Der Datensatz enthält Daten zum Kanalnetz im Versorgungsgebiet Delmenhorst. Abgebildet werden sowohl die Freispiegelkanäle und Druckrohrleitungen als auch die Hausanschlüsse sowie die Armaturen. Unterschieden wird in Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Leitungsnetz des Abwasserbetriebes der Stadt Uslar

Die Stadt Uslar betreibt ein Trennsystem. Das Schmutzwasser der Stadt Uslar, von 18 Ortsteilen und 2 hessischen Dörfern fließt im Freigefälle zur Zentralkläranlage in Schoningen. Ausnahme ist ein Wohngebiet in der Kernstadt. Es entsorgt im Mischsystem über ein RÜB.

Indirekteinleiter (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Standorte von indirekten Einleitern im Landkreis Hameln-Pyrmont, Zuständigkeitsbereich der UWB LK exklusive Zuständigkeitsbereich der UWM Stadt Hameln.

Indirekte Einleiter Landkreis Lüchow-Dannenberg

Standorte von indirekten Einleitern im Landkreis. Erfassung wasserbehördlichen Akten über Mineralölabscheider mit punktgenauer Lage der Anlagen.

Leitungsnetz Schmutzwasser Flecken Langwedel

Kataster des gesamten Schmutzwasserkanalnetzes des Fleckens Langwedel.

Abwasserbeseitigungskonzepte (StALU WM Schwerin)

Abwasserbeseitigungskonzepte im Amtsbereich des StALU WM Schwerin

Abwasserbeseitigungskonzepte der Hansestadt Rostock, Landkreise Bad Doberan, Güstrow

Abwasserbeseitigungskonzepte

Regenwasser

Im langjährigen Durchschnitt regnet es in Berlin jährlich rund 645 mm. Von natürlichen unversiegelten Flächen verdunstet ein Großteil des Regenwassers, ein weiterer Teil versickert und nur ein sehr geringer Anteil fließt oberflächlich ab. Detaillierte Informationen zum Wasserhaushalt finden Sie im Umweltatlas Berlin. Mit zunehmender Versiegelung steigt der Oberflächenabfluss. Im urbanen Bereich wird das Regenwasser bisher meist gesammelt und über die Kanalisation abgeleitet. Durch den hohen (und zunehmenden) Anteil von versiegelten Flächen in den Innenstadtquartieren kommt es bei Starkregenereignissen infolge der Abflusskonzentration häufig zu einer Überlastung der Entwässerungseinrichtungen und Gewässer. Das Risiko von Überflutungen im städtischen Raum nimmt ohne gegensteuernde Maßnahmen zu. Diese Überflutungen können große Schäden mit sich bringen. Starkregenereignisse werden als Folge des Klimawandels sowohl in ihrer Intensität als auch in ihrer Häufigkeit wahrscheinlich zunehmen. Im innerstädtischen Bereich nimmt die Mischwasserkanalisation bei Regen neben dem häuslichen und gewerblichen Schmutzwasser auch Regenwasser auf und fördert es zum Klärwerk. Bei Starkregen reicht die Kapazität der Kanalisation nicht aus und es kommt zum Überlauf in die Gewässer. Mehr zu den hieraus resultierenden Belastungen und den Maßnahmen des Landes um die Überläufe von Mischwasser in die Gewässer zu minimieren finden Sie hier. In den äußeren Bezirken Berlins überwiegt die getrennte Ableitung von Schmutzwasser (zum Klärwerk) und Regenwasser (zum Gewässer). Die hieraus resultierenden Abflussspitzen im Gewässer bedeuten Stress für die hier lebenden Tiere (wirbellose Organismen, Fische). Bei Starkregen oder langanhaltenden Regenfällen in den oberen Einzugsgebieten kommt es zu Hochwasser. Das abfließende Regenwasser ist mit Schad- und Nährstoffen belastet. Bild: Berliner Wasserbetriebe, Joachim Donath Regenwasserableitung Etwa drei Viertel der kanalisierten Gebiete in Berlin werden über das Trennsystem und ein Viertel über das Mischsystem entwässert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / bgmr Klimawandel und Regenwasser Damit Berlin die Folgen der Verdichtung und des Klimawandels meistert, sollte die Stadt ihre Oberfläche so gestalten, dass das Wasser wie ein Schwamm gespeichert und an Hitzetagen zum Kühlen wieder abgegeben werden kann. Weitere Informationen Bild: Studio Dreiseitl Regenwasserbewirtschaftung Ein wesentlicher Beitrag, um die Folgen der Verdichtung der Stadt und des Klimawandels bewältigen zu können, ist ein neuer konsequenter Umgang mit dem Regenwasser. Weitere Informationen Bild: regenwasseragentur.berlin Berliner Regenwasseragentur Ob verdunsten, versickern, speichern oder nutzen: Wer Regenwasser vor Ort bewirtschaftet, sorgt für ein besseres Stadtklima, gesündere Gewässer, geringere Überflutungsrisiken und mehr Grün. Weitere Informationen Rechtliche Grundlagen Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum Thema "Regenwasser". Weitere Informationen Entsorgung von Regen- und Abwasser Oberflächenabfluss, Versickerung, Gesamtabfluss und Verdunstung aus Niederschlägen

Abwasser

Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

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