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Testumgebung zur Realisierung des Batteriepasses in der Praxis, Testumgebung zur Realisierung des Batteriepasses in der Praxis

Erzeugung von Sekundärnickel aus NiMH-Batterien

Die Saubermacher Recycling GmbH, ein Joint Venture von Saubermacher und der Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hofheim am Taunus ist ein Abfallwirtschaftsunternehmen, das sich mit der Sortierung, dem Recycling und der Verwertung von Altbatterien (Haushalts-, Geräte- und Industriebatterien) beschäftigt. Jährlich werden etwa 1 Milliarde Batterien behandelt. Angeliefert werden Batteriegemische, die alle gängigen Größen von Batterien in unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung enthalten. Um die Batterien einem Recycling zuführen zu können, müssen sie möglichst sortenrein nach chemischen Batteriesystemen getrennt werden. Die Qualität der aus Altbatterien gewonnenen Sekundärrohstoffe und deren Kosten hängen direkt von der Qualität der vorangegangenen Sortierung ab. Die Saubermacher Recycling GmbH plant in Ginsheim-Gustavsburg die Errichtung einer innovativen Anlage zur energieeffizienten Sortierung und Aufbereitung von Nickelmetallhydrid (NiMH)-Batterien. Aus den NiMH-Batterien soll hochreines Sekundärnickel zurückgewonnen werden, das in der Edelstahlindustrie Einsatz finden kann. Nach aktuellem Stand der Technik kann, bedingt durch Fehlsortierung, aus NiMH-Batterien eine Nickel-Fraktion mit einer Cadmium Verunreinigung von bis zu 0,5 Prozent hergestellt werden. Für eine Verwertung in der Edelstahlproduktion und aufgrund von betriebstechnischen Vorgaben für die Stahlwerke darf die Cadmium-Verunreinigung jedoch nicht mehr als 0,2 Prozent betragen – bereits wenige falsch sortierte, cadmiumhaltige Batterien können den avisierten hochwertigen Recyclingpfad in der Edelstahlproduktion unbrauchbar machen. Nach einer Vorbereitung mit Siebtechnologien zur Abtrennung von Stör- und Füllstoffen und einer Sortierung nach Baugröße werden die gesammelten Altbatteriegemische automatisiert und mithilfe einer KI-gestützten Röntgensortierung untergliedert und nach chemischen Batteriesystemen und Baugrößen sortenrein sortiert. Cadmiumhaltige Batterien sowie andere Batterie-Systeme (Blei (Pb), Lithium-Ionen (Li-Ion), Knopfzellen, etc.) werden einem extra Verwertungsweg in externen Anlagen zugeführt. Die KI-Röntgensortierung soll sicherstellen, dass NiMH-Altbatterien (nahezu) frei von Störstoffen, insbesondere frei von Nickel-Cadmium (NiCd)- bzw. Cadmium-Altbatterien sind. Bestehende Röntgentechnologien waren bislang nur auf die Detektion von AlMn-Batterien ausgerichtet. Die Röntgentechnologie wurde weiterentwickelt, um auch NiMH-Batterien in höchster Qualität aussortieren zu können. Die zuverlässige Erkennung und Ausschleusung von Cadmium aus NiMH/NiCd-Batteriemischungen wurde erprobt und die bestehende Datenbank um spezielle Datensätze erweitert, die zur Cadmium-Detektion notwendig sind. Die Datenbank ist erweiterbar, um eine ständige Aktualisierung und Anpassung der Sortierqualität an neue Batterien und Hersteller zu ermöglichen. Die im ersten Schritt gewonnene hochreine NiMH-Batteriefraktion wird im zweiten Schritt rein mechanisch zu einem Ni-Konzentrat aufbereitet/ weiterverarbeitet. Dazu werden die Batterien in der geplanten Anlage zerkleinert und Nickeleisen (NiFe)-Schrott von der Schwarzmasse, die das Nickelkonzentrat enthält, getrennt. Die NiFe-Schrott-Fraktion wird separat dem Recyclingpfad (Stahlindustrie) zugeführt. Das Nickelkonzentrat wird anschließend kontrolliert in einem innovativen und überwachten Aggregat verarbeitet. Dieser Schritt muss präzise durchgeführt werden, da sich das Material ohne gezielte Steuerung auf mehr als 600 Grad Celsius erhitzen würde, was nicht nur das Material verkleben lässt, sondern auch ein erhebliches Brandrisiko für die Anlage darstellen würde. Das aus der NiMH-Fraktion gewonnene sehr reine Ni-Konzentrat kann als Sekundärrohstoff und Substitut für Primärnickel in der Edelstahlproduktion (sowie in der Stahlindustrie, z.B. bei hochlegierten Baustählen, Werkzeugstählen sowie im Panzer- und Schiffsbau – worin weitere potenzielle Abnehmer gesehen werden) eingesetzt werden. Gegenüber der Primärnickelproduktion weist das Gemisch mit Sekundärnickel einen deutlich niedrigeren CO 2 -Ausstoß pro Tonne erzeugtem Edelstahl auf. Bei einem maximalen jährlichen Input von 20.000 Tonnen Batterien wird mit einem Anlagen-Output von rund 2.300 Tonnen Ni-Konzentrat gerechnet. Bei der Herstellung einer Charge Edelstahl unter Verwendung von Primärnickel entsteht eine CO 2 -Belastung von 7.633 Kilogramm CO 2 -Äquivalenten. Durch den Einsatz von Nickelkonzentrat kann diese Belastung auf 1.752 Kilogramm CO 2 -Äquivalente pro Charge reduziert werden. Das Material Nickelkonzentrat weist einen durchschnittlichen Nickelgehalt von rund 45 Masseprozent (M-%) auf und enthält damit etwa das 15-Fache des Nickelgehalts herkömmlicher Ausgangsmaterialien. Im Rahmen einer Untersuchung zur Bewertung relevanter Wirkungskategorien im Hinblick auf mögliche Umweltbelastungen wurde festgestellt, dass der Aufbereitungsprozess von Nickel-Metallhydrid-Batterien mit anschließender Rückgewinnung von Sekundärnickel im Vergleich zur Herstellung von Primärnickel deutlich besser abschneidet. Besonders in den Kategorien Versauerung, Eutrophierung, Ozonbildung sowie beim Verbrauch fossiler Ressourcen liegen die Umweltwirkungen der Sekundärnickelproduktion lediglich bei rund einem Zehntel der Werte der Primärproduktion. Dies belegt den klaren ökologischen Vorteil von Sekundärnickel. Auch im Hinblick auf die Energieeffizienz zeigt sich ein deutliches Plus: Der Energieverbrauch bei der Rückgewinnung von Sekundärnickel beträgt lediglich etwa fünf Prozent des Energiebedarfs der Primärproduktion. Das neuartige Recyclingverfahren soll zudem zur Reduktion von Staubemissionen sowie Brand- und Explosionsrisiken bei der Aufbereitung von NiMH-Altbatterien, insbesondere durch Kühlung und Verhinderung der Wasserstoff-Bildung in geschlossenen Aggregaten, beitragen und eine staubdichte Verarbeitung zu gewährleisten. Mithilfe einer KI-gestützten Röntgentechnologie, die auch auf die Detektion weiterer Batterien- und Batteriegemische und ggf. neue chemische Batteriesysteme angepasst werden kann, insbesondere wenn, wie im Projekt vorgesehen, der Algorithmus hinter der KI weiter trainiert wird, wird eine hochmoderne effiziente Sortiertechnologie entwickelt und etabliert, die den Stand der Technik in der Branche verbessern kann. Die Sortiertechnologie lässt sich auf die ganze Branche übertragen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Saubermacher Recycling GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2025 Status: Laufend

Hoppecke Industriebatterien GmbH & Co. KG (inkl. Metallhütte) in Brilon (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der Hoppecke Industriebatterien GmbH & Co. KG (inkl. Metallhütte) , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-958012-900-0040556-0001) handelt es sich um Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen (NACE-Code: 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

E-Bike und Pedelec

<p>Pedelec und E-Bike fahren hält fit und schont die Umwelt</p><p>Welche Umwelttipps Sie bei Elektrofahrrädern beachten sollten</p><p><ul><li>Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit – sowohl bei Akku als auch beim Rad.</li><li>Neue Fahrräder kaufen Sie am besten im Fachhandel, wo auch Fahrrad-Service und Reparaturen angeboten werden.</li><li>Informieren Sie sich, ob der Akku ausgetauscht werden kann und Ersatzteile angeboten werden.</li><li>Lesen Sie unsere Tipps zur Handhabung des Akkus und verlängern Sie so seine Lebensdauer.</li><li>Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig.</li><li>Entsorgen Sie Akku und Rad sachgerecht. Lesen Sie dafür unsere Hinweise zur richtigen Entsorgung.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Elektroräder (E-Räder) sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto bei Entfernungen bis etwa 20 Kilometer.&nbsp;Sie sind besonders geeignet, ab einer Entfernung von 5 bis 10 Kilometern bisher mit dem Auto zurückgelegte Wege zu übernehmen. Dies gilt besonders dann, wenn Steigungen zu überwinden oder zusätzlich Kinder oder Gepäck zu transportieren sind. Im Vergleich zum Auto sind E-Räder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Gegenüber einem normalen Fahrrad sind E-Räder allerdings teurer in der Anschaffung und im Betrieb, schwerer und wartungsintensiver. Vor einem Kauf lohnt es sich deshalb zu überlegen, für welche Zwecke man das Fahrrad einsetzen möchte.</p><p><strong>Das passende E-Rad finden:</strong> Bei E-Rädern lassen sich grob zwei Typen unterscheiden: Beim Pedelec dient der Elektromotor nur als Unterstützung der Muskelkraft (in die Pedale treten notwendig), während er beim eigentlichen E-Bike als eigenständiger Antrieb ohne Muskelkraft funktioniert (kein Treten notwendig). Das ermöglicht nicht nur unterschiedliche Einsatzgebiete, sondern führt auch zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Nutzung.</p><p><strong>Wichtig für den Alltag:</strong> Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn ein Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike gemeint sind:</p><p><strong>Pedelecs</strong> (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder. Circa 99 % der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor mit maximal 250 Watt Leistung beim Treten unterstützt. Bis zu diesen Leistungsdaten benötigen Pedelecs keine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und auch ein Führerschein ist nicht notwendig. Manche Pedelecs haben eine Anfahrhilfe bis 6 km/h, die das Rad auch ohne Tretunterstützung beschleunigt. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad.</p><p><strong>S-Pedelecs</strong> (schnelle Pedelecs) haben bis zu 500 Watt Motorleistung und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, sind Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis) und Versicherung Pflicht. Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein "geeigneter Schutzhelm" nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.</p><p><strong>E-Bikes</strong> sind Fahrräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch, fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt. Ausnahme: Der Radweg ist innerorts durch Verkehrsschilder für E-Bikes (max. Nennleistung von 1000 Watt und 25km/h Geschwindigkeit) bzw. Mofas freigegeben.</p><p><strong>Kaufempfehlungen: </strong>Aus Umweltsicht sollten Sie vor allem zwei Aspekte im Blick haben (siehe auch Empfehlungen für umweltfreundlichere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/leitfaden_zur_umweltfreundlichen_oeffentlichen_beschaffung_elektrofahrraeder.pdf">Elektrofahrräder</a>):</p><p>Darüber hinaus empfehlen wir:</p><p><strong>Lebenszeit des Akkus verlängern:</strong> Schon durch einfache Maßnahmen während der Nutzungsphase kann die Lebensdauer eines Akkus bedeutend verlängert werden. Zum Beispiel:</p><p>Weitere Informationen finden Sie im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/lithium-batterien-lithium-ionen-akkus">Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus</a>.</p><p><strong>E-Rad richtig entsorgen: </strong>Elektroräder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedürfen (z. B. Pedelec bis 25 km/h und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihrer Lebensdauer – genau wie die eingebauten Akkus – nicht im Hausabfall, als Sperrmüll oder als Metallschrott entsorgt werden. Weitere Informationen: <a href="https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/anwendungsbereich/ausnahmen/verkehrsmittel">Wann zählt ein Verkehrsmittel als Elektrogerät und fällt in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes? </a></p><p>Verbraucher*innen können ausrangierte <strong>Pedelecs</strong> (d.h. ohne Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis), genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben. Auch (Fahrrad-)Händler können zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.<br>Da <strong>S-Pedelecs</strong> und <strong>E-Bikes</strong> nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.</p><p><strong>Akku richtig entsorgen:</strong> Der Akku Ihres Elektrorads sollte vor der Entsorgung herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden. Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich bei falschem Umgang und nicht korrekter Entsorgung selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.</p><p>Ausgediente Akkus aus E-Rädern zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterie müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Zum Beispiel können Antriebsakkus aus E-Rädern bei den Händlern für Elektroräder kostenfrei zurückgegeben werden, insofern diese Ersatz-Antriebsakkus im Sortiment führen. Auch ausgewählte kommunale Sammelstellen (Wertstoffhöfe) nehmen Industriealtbatterien kostenfrei zurück. Fragen Sie am besten bei ihrem Wertstoffhof im Vorfeld nach, ob auch er dazu gehört.</p><p>Nur wenn Elektroräder und Akkus an den korrekten Sammel- und Rücknahmestellen zur Entsorgung abgegeben werden, ist auch die umweltgerechte Behandlung als auch das Recycling in zertifizierten Erstbehandlungsanlagen bzw. Recyclingbetrieben gesichert. Beispielsweise werden bei der Erstbehandlung von alten Pedelecs die restlichen noch vorhandenen festverbauten Akkus, die die Verbraucher*innen nicht selbst entnehmen konnten, zerstörungsfrei ausgebaut, sortiert gesammelt und dem Recycling zugeführt. Im Rahmen der umweltgerechten Erstbehandlung und des Recyclings der E-Räder und der Alt-Akkus werden neben Wertstoffen, wie Stahl und Aluminium, auch Batterierohstoffe, wie Nickel, Kupfer und Cobalt, zurückgewonnen.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Vorteile von E-Rädern als Alternative zu Pkws liegen auf der Hand: E-Räder sind leiser und verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen, Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠) und Stickstoffoxide (NOX) als Pkws. Mit einem zunehmenden Anteil an erneuerbarer Energie im deutschen Stromnetz werden diese niedrigen Emissionen weiter sinken. E-Räder erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrades. Sie erleichtern den Lastentransport und helfen, Höhen und Entfernungen einfacher zu überwinden. Die Reichweite des Fahrrades wird von durchschnittlich 5 km auf 10 bis 20 km erweitert. Dreiviertel aller zurückgelegten Wege liegen im Entfernungsbereich von bis zu 10 km. Die anfallenden Treibhausgasemissionen, die durch Herstellung und Entsorgung der aktuell nahezu ausschließlich verwendeten Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, sind vergleichsweise gering. Bereits nach circa 150 bis 300 Kilometern, die man mit dem E-Rad statt mit dem Auto fährt, sind die CO2-Emissionen des Akkus ausgeglichen. Diese Umweltvorteile können E-Räder aber nur entfalten, wenn sie Pkw-Fahrten ersetzen. Hierzu bedarf es öffentlicher und politischer Unterstützung: Länder und Kommunen sollten ihre Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur so verbessern und erweitern, dass sich die Sicherheit und Attraktivität erhöht. Gut befahrbare, also zum Beispiel ebene Radwege, sind besonders für E-Bikes mit ihren teils höheren Geschwindigkeiten wichtig. Auch Wohnungsvermieter, Ladenbetreiber und Arbeitgeber können durch ebenerdige und gut gesicherte Abstellanlagen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass mehr Bürger*innen das E-Rad dem Auto vorziehen.</p><p><strong>Gesetzliche Aspekte:</strong> Grundlage für die gesetzlichen Regelungen für Elektroräder ist die EU-Richtline 168/2013/EG.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Während 2009 in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. nur 150.000 Elektroräder verkauft wurden waren es 2023 bereits 2,1 Millionen. Elektrofahrräder machten 2023 einen Marktanteil von 53 % am Gesamtfahrradmarkt aus. Etwa 99 % der in Deutschland verkauften Elektroräder sind Pedelecs.</p>

Altbatterien

<p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p>Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht</p><p>Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden.</p><p>In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden.</p><p>Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien &nbsp;</p><p>wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t.</p><p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden.</p><p>Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>– folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt:</p><p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.<br>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p><p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“).</p><p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2&nbsp;% zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75&nbsp;% wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.</p><p>Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle <a href="https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battgruecknahmesysteme">Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien</a> stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung.</p><p>Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht.<em>&nbsp;</em></p><p><em>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</em></p><p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.</p><p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln.</p><p>Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent</p><p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2006/66">EU-Batterie-Richtlinie</a> (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“).</p><p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar:</p><p>Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus.</p><p>Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen.</p><p>Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich</p><p>Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden.</p><p><strong>Primärbatterien</strong>:</p><p><strong>Sekundärbatterien</strong>:</p><p>Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t.</p><p>Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p>

Hoppecke Industriebatterien GmbH & Co. KG in Brilon (2007 - 2020)

Bei der Haupttätigkeit der Hoppecke Industriebatterien GmbH & Co. KG ) handelt es sich um Schmelzen von Nichteisenmetallen einschließlich Legierierungen > 20 t/d oder > 4 t/d Pb und Cd (NACE-Code: 27.20 - Herstellung von Batterien und Akkumulatoren). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Umweltschutz im Alltag: Lithiumhaltige Batterien und Akkus

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] TIPPS FÜR DEN EINKAUF ■■ Wer zu Elektrogeräten greift, die auch über die Steckdose mit Strom versorgt werden können, ver- braucht weniger Batterien. ■■ Elektrische Energie aus Batterien ist viel teurer als Energie aus der Steckdose. Günstigere Alternativen sind z. B. solarbetriebene Geräte oder Geräte mit einem Stecker für die Steckdose. Auch Akkus sind „preiswerter“. ■■ Akkus können grundsätzlich mehrfach verwendet werden. Das schont Ressourcen und schützt das Klima. Prinzipiell sind daher Akkus den Batterien vorzuziehen. Bei Geräten, die nur wenig Strom benötigen, wie z. B. einer Wanduhr, sind allerdings Batterien aufgrund des niedrigen Entladestroms und der dadurch langen Haltbarkeit sinnvoller. ■■ Achten Sie beim Kauf eines Elektrogerätes darauf, dass die Batterien entnommen und damit ausge- tauscht werden können. Die problemlose Entnahme ist sogar im Elektrogesetz geregelt. ■■ Achten Sie beim Kauf eines lithiumhaltigen Akkus auf das Herstellungsdatum. In der Regel endet die Lebensdauer – entsprechend der Auslegung – nach etwa 5 Jahren. Akkus auf Vorrat zu erwerben, ist folglich nicht empfehlenswert. ■■ Nutzen Sie möglichst Ökostrom zum Beladen der Akkus. Reine Ökostromanbieter finden Sie im Internet. ■■ Verzichten Sie auf den Kauf von Produkten mit integrierten Batterien, z. B. blinkende Schuhe oder singende Grußkarten. Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Unsere Kooperationspartner ■■ Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rhein- land-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für einen effizienten und nach- haltigen Umweltschutz. Redaktion: Sell, LfU Fotos: Pixabay, LfU © Landesamt für Umwelt (LfU); Februar 2020 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG LITHIUMHALTIGE BATTERIEN UND AKKUS AKKUS UND BATTERIENSICHERER UMGANGRICHTIGE ENTSORGUNG Batterien bzw. Akkumulatoren sind elektrochemische Energiespeicher, die chemische Energie in elektrische Energie umwandeln. Nach Definition im Batterie- gesetz werden sowohl Akkus als auch Batterien als „Batterien“ bezeichnet. Der Unterschied: Batterien, auch Primärbatterien genannt, können nach ihrer Entladung nicht wieder aufgeladen werden. Akkus, auch Sekundärbatterien genannt, sind dagegen wie- der aufladbar.■■ Bei ordnungs- und sachgemäßem Umgang gelten lithiumhaltige Akkus in Geräten als sicher. Sollte ein Lithium-Akku trotzdem Beschädigungen aufweisen, entfernen und entsorgen sie ihn umgehend.Zum Schutz der Umwelt und Erhalt der wertvollen Rohstoffe der Geräte-Lithiumbatterien/-akkus ist ihre getrennte Entsorgung zwingend erforderlich. Dadurch lassen sich wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Mangan, Ko- balt, Nickel, Kupfer gezielt zurückgewinnen. Aufgrund des starken Zuwachses und der Relevanz für Verbraucher an lithiumhaltigen Geräte-Batterien und -Akkus am Markt, werden diese Batteriesysteme hier näher beleuchtet. Immer mehr Hersteller greifen zu lithiumhaltigen Geräte-Akkus, da sie gegenüber den „herkömm- lichen“ Akkus, die z. B. Nickel-Metallhydrid enthalten, bestimmte Vorteile aufweisen: ■■ hohe Zellspannung (mehr Volt), geringe Selbstent- ladung sowie einen hohen Wirkungsgrad ■■ kein Memory-Effekt (das heißt kein Kapazitätsver- lust, der bei sehr häufiger Teilentladung auftritt) Der Einsatz von lithiumhaltigen Geräte-Akkus erfolgt häufig z. B. in Notebooks, Handys, Kameras oder schnurlosen Elektrowerkzeugen. Neben dem Roh- stoff Lithium enthalten die Batterien weitere seltene Metalle, wie Kobalt und Mangan. Die Rohstoffe stam- men oft aus Ländern, in denen geringe Umwelt- und Arbeitsschutzstandards gelten. Deshalb ist es wichtig, dass wir sparsam und nachhaltig mit diesen umgehen. Das Batteriegesetz unterscheidet zwischen Geräte-, In- dustrie- und Fahrzeugbatterien. „Gerätebatterien“ sind z. B. Batterien und Akkus, die für die üblichen Zwecke im Haushalt genutzt werden. Sie sind gekapselt (ver- schlossen) und können in der Hand gehalten werden. ■■ Jegliche Manipulationen an einem Akku sind zu un- terlassen. Das heißt: nicht öffnen, nicht beschädigen (thermisch oder mechanisch), nicht kurzschließen und nicht ins Feuer werfen. ■■ Vermeiden Sie leere Akkus: Laden Sie lieber möglichst frühzeitig auf bzw. beenden Sie mög- lichst zeitnah das Laden, wenn der Akku voll ist. Mittlerweile gibt es auch Geräte, die automatisch das Aufladen beenden. ■■ Benutzen Sie ein Gerät längere Zeit nicht, entneh- men Sie die Akkus. Sie sollten trocken und bei Tem- peraturen von 10 – 25°C gelagert werden, um ein vorzeitiges Altern bzw. eine Brandgefahr zu vermei- den. Auch extreme Temperaturen (unter -20°C und über +50°C) sind zu verhindern. ■■ Bei Lagerung des Akkus außerhalb des Geräts treten die wenigsten Kapazitätsverluste des Akkus auf, wenn dieser ca. 30 bis 40% geladen ist. Ein Nachla- den ist nach spätestens 6 Monaten notwendig, um eine Tiefentladung des Akkus zu vermeiden. ■■ Belassen Sie Batterien und Akkus nicht im Gerät, wenn Sie stets nur mit Netzstrom arbeiten – dies kann das Gerät langfristig schädigen, zum Auslau- fen von Batterien führen oder die Lebensdauer von Akkus verringern. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Die Brandgefahr der Batterien/Akkus wird durch eine gezielte und separate Erfassung, meistens in speziell dafür zugelassenen Behältnissen, minimiert. ■■ Händler müssen die Batterien/ Akkus kostenlos zurücknehmen, sofern sie solche Batterien im Sorti- ment als Neuware führen. Verbrau- cherInnen können Batterien in den Batteriesammelboxen abgeben. Sie gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne. ■■ Viele Wertstoffhöfe nehmen ebenfalls die Geräte- Batterien/-Akkus unentgeltlich zur Entsorgung entgegen. ■■ Zur Sicherheit kleben Sie beide Pole der Lithiumbat- terien /-akkus (sofern diese offen liegen) mit Klebe- band ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden. ■■ Ausgediente Akkus von Elektrofahrrädern und Pe- delecs (Industriebatterien) werden von den Vertrei- bern solcher Batterien zurückgenommen. Die im Handel und an den meisten Wertstoffhöfen gesammelten Lithiumbatterien/-akkus werden über ein Rücknahmesystem abgeholt und in Sortieranla- gen weiter verwertet. Das Ziel dabei ist die Rückge- winnung der enthaltenen Metalle mithilfe von ther- mischen Verfahren. Die wieder gewonnenen Metalle können anschließend erneut für die Batterieherstel- lung verwendet werden.

Kabinett beschließt Umsetzung der EU-Batterierichtlinie

Mit dem Batteriegesetz (BattG) setzt die Bundesregierung die EU-Batterierichtlinie in nationales Recht um. Nach den Vorgaben der EU wird dabei ein Melderegister für Batterie- und Akkuhersteller eingeführt, das vom Umweltbundesamt (UBA) geführt und diesem einen Überblick über am Markt vertretene Unternehmen verschaffen soll. Das Melderegister soll es der Behörde künftig ermöglichen, Unternehmen zu verfolgen, die sich der Pflicht zur Entsorgung ihrer Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entziehen. Dabei kann das UBA künftig Bußgelder gegen "Trittbrettfahrer" verhängen. Darüber hinaus legt der Gesetzesentwurf fest, dass 35 Prozent der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien spätestens ab September 2012 zurückgenommen und verwertet werden müssen. Ab September 2016 müssen es 45 Prozent sein. Die bisherigen Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben dabei weitgehend unverändert. Das neue Batteriegesetz (BattG) soll die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV) ablösen.

Ressourceneffiziente Gittertechnologie für Bleibatterien mit hoher Energiedichte

Das Vorhaben betrifft die praktische Erprobung einer neuartigen umweltschonenden Gitter-Technologie für Bleibatterien. Dazu wird von OTA eine Anlage für das neue galvanotechnische Gitterherstellungsverfahren gebaut, erprobt und zur Herstellung von Testgittern eingesetzt.HOPPECKE baut die Testgitter in eine Testserie von Industriebatterien ein, diese werden mit anwendungsbezogenen Prüfungen getestet und mit Batterien mit herkömmlichen Gittern verglichen.Das Vorhaben dient dem Risikoabbau für die Anlagentechnik und für die Erreichbarkeit der Produkteigenschaften.

Fachgespräch: Innovative Recyclingtechnologien für Industriebatterien

Am 24. Februar 2022 fand ein Fachgespräch zum Thema „Innovative Recyclingtechnologien für Industriebatterien“ mit 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Forschung, Industrie, Politik und fachlichen Netzwerken statt. Die Teilnehmenden des Fachgesprächs diskutierten im Zuge dessen, welchen Herausforderungen sich Agierende der Wertschöpfungskette „Industriebatterien“ stellen müssen, um die notwendige Hochskalierung der Recyclingkapazitäten vorrangig von Lithium-Ionen-Batterien erfolgreich umzusetzen. Die Ergebnisse des Gesprächs sind im vorliegenden Ergebnispapier zusammengefasst.

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