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Regionale Raumentwicklungsprogramme

In regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) werden die im Landesraumentwicklungsprogramm festgelegten landesweit bedeutsamen Erfordernisse konkretisiert und ausgeformt. Die inhaltliche Verantwortung für die RREP liegt bei den vier Regionalen Planungsverbänden, die aus Landkreisen und kreisfreien Städten, den großen kreisangehörigen Städten und den Mittelzentren gebildet sind. Verbindlichkeit erhalten die vier regionalen Raumentwicklungsprogramme - ebenso wie das Landesraumentwicklungsprogramm - durch Rechtsverordnung. - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock - Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte - Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern Für gleiche Inhalte werden auf Landes- und Regionsebene gleiche Begriffe verwendet, so dass alle RREP folgende Inhalte aufweisen: 1. Gesamträumliche Entwicklung 2. Siedlungsentwicklung 3. Freiraumentwicklung 4. Infrastrukturentwicklung 5. Integriertes Küstenzonenmanagement und Raumordnung im Küstenmeer Der zugehörige Dienst mv_ax_rrep_wms.php enthält Karten zu folgenden Themen (alphabetisch): - Fischerei - Gewerbe - Hochwasserschutz - Häfen - Infrastrukturkorridor - Kompensation - Landwitschaft - Mittelbereiche - Nahbereiche - Naturschutz und Landschaftspflege - Oberbereiche - Radroutennetz - Rohstoffsicherung - Siedlungsfunktion - Stadt-Umland - Tourismus - Trinkwasser - Verkehrsnetz - Windeignung - Zentralorte

Raum- und Siedlungsentwicklung

Raum- und Siedlungsentwicklung Unsere Ansprüche an die Raumnutzung nehmen zu. Es ist daher wichtig, zukunftsorientiert zu planen. Die nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen möchte die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit dem Schutz der Umwelt in Einklang bringen. Nachhaltige Planung und Entwicklung der Raum- und Siedlungsstrukturen Das Leitbild der ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ zielt darauf, umfassende Verantwortung für eine ökonomisch, sozial und ökologisch tragfähige Entwicklung für alle Generationen zu übernehmen. In diesem Kontext wird klar, dass Nachhaltigkeit immer auch eine räumliche Dimension hat. Bei siedlungs- und infrastrukturellen Vorhaben in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung und Mobilität muss grundsätzlich auch über Standorte und Flächen – deren Nutzung und Zuordnung – entschieden werden. Die hierbei notwendigen Entscheidungen über die Inanspruchnahme neuer Flächen oder die Umnutzung vorhandener Flächen haben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Der Verlust naturnaher Flächen, ein erhöhter Material- und Energieverbrauch oder auch der Anstieg verkehrsbedingter Emissionen führen zu Belastungen für die Umwelt. Entscheidungen über die Nutzung von Flächen sind daher immer auch auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen. In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie etwa: Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen Ausbau der Stromversorgungsnetze, Errichtung von Windenergieparks, Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen ständig zu und fordern von Bund, Ländern, Regionen und Kommunen zukunftsfähige Lösungsstrategien. Mehr denn je bedarf es einer vorsorgenden, fachübergreifenden und koordinierenden Planung und Entwicklung des knappen Raumes, und zwar an Land und auf See. Leitvorstellung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und ökonomischen Ansprüche an den Raum mit seinen umweltrelevanten Funktionen in Einklang bringt. Sie stellt zugleich sicher, dass die Beeinträchtigungen der Umwelt ein vertretbares Maß nicht übersteigen. Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee - Kartenteil Welchen Aufgaben stellt sich die nachhaltige Raumplanung? Zu den Aufgaben einer nachhaltigen, umweltorientierten Raumplanung und -entwicklung zählen: für den Umweltschutz wertvolle Flächen und Strukturen in erforderlichem Maße zu sichern und zu entwickeln. Dabei sind vor allem ihre Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit zu berücksichtigen; negative Umweltauswirkungen, die sich durch verschiedene Nutzungen auf zu schützende Umweltgüter, Ressourcen und Gebiete ergeben würden, zu vermeiden oder soweit wie möglich zu reduzieren; Flächen grundsätzlich sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen, kompakte, funktionsgemischte Siedlungsstrukturen mit hoher Umwelt und-Aufenthaltsqualität zu fördern und große, unbebaute Freiräume zu erhalten; den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, und zwar sowohl durch Maßnahmen, die dem ⁠ Klimawandel ⁠ entgegenwirken als auch durch solche, die der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ dienen. Die Belange und Instrumente einer nachhaltigen gesamträumlichen Planung und Entwicklung sind vor allem in folgenden Gesetzen verankert: Raumordnungsgesetz (ROG) für die überörtliche Planungsebene, das die Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes und der Länder mit Zielen, Grundsätzen und Gebietsausweisungen zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes vorsieht, Baugesetzbuch (BauGB) für die örtliche Planung, das die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Gemeinden vorsieht. Diese umfassen die behördenverbindliche Darstellung der Grundzüge der Bodennutzung im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet sowie rechtsverbindliche Festsetzungen für einzelne Baugebiete im Bebauungsplan. Zur Vorbereitung, Erarbeitung und Verwirklichung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen können auch sogenannte informelle Instrumente verwendet werden. Zum Beispiel können dies Entwicklungskonzepte sein oder auch Managementstrategien und Netzwerke, die den Prozesscharakter der Planung unter frühzeitiger Einbeziehung verschiedener Akteure und Sektoren stärker betonen. Diese Instrumente unterstützen die rechtlich verankerten Planungsverfahren. Neben der räumlichen Gesamtplanung existieren mehrere Fachplanungen mit spezifischen Raum- und Umweltbezügen, wie zum Beispiel: Netzausbauplanung, Verkehrswegeplanung, wasserwirtschaftliche Planung, Landschaftsplanung. Sie verfügen zum Teil über eigene Rechtsgrundlagen und sind in unterschiedlicher Weise mit der Raumplanung verknüpft. Wichtige Handlungsfelder Eine nachhaltige raumbezogene Planung muss sich den aktuellen Herausforderungen des Umweltschutzes stellen. Neue inhaltliche Anforderungen sind zum Beispiel: die Flächenvorsorge für den Ausbau erneuerbarer Energien , die räumliche Anpassung an den Klimawandel und den demografischen Wandel, die Einbeziehung des unterirdischen und maritimen Raumes, die Renaissance des Wohnens und Lebens in städtischen Quartieren. In diesem Zusammenhang verfügt der Bund zunehmend über eigene Planungsinstrumente. Dazu gehören zum Beispiel die ⁠ Raumordnung ⁠ des Bundes in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee sowie die Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung für den Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes. Zudem ist der Bund verstärkt in rahmensetzende Planungsinitiativen der Europäischen Union eingebunden. Das Umweltbundesamt nimmt vor allem folgende Tätigkeiten wahr: Umweltfachliche Begleitung internationaler und nationaler Initiativen zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumordnung und der EU-Empfehlung zum integrierten Küstenzonenmanagement (⁠ IKZM ⁠). Dies beinhaltet die Anwendung des ihnen zugrunde liegenden Ökosystemansatzes, Vertretung raumbezogener Umweltbelange bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee. Unterstützung bei der Umsetzung des HELCOM-Fahrplans zur maritimen Raumordnung im Ostseeraum und Initiierung von Pilotprojekten mit Ostsee -Anrainerstaaten, Beteiligung bei bestehenden und neuen Fachplanungen des Bundes, zum Beispiel bei der Bundesbedarfs- und Bundesfachplanung Netze, bei der Bundesverkehrswegeplanung, Weiterentwicklung des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts in Richtung einer nachhaltigen Flächennutzung und Unterstützung der zuständigen Planungsträger bei der Umsetzung von Planungsrecht durch Praxishilfen. Aktuelle Themenfelder sind zum Beispiel „Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Planung“, „Planung von Lebensraumkorridoren“, „Umweltqulität in Kompakten und nutzungsgemischten Stadtstrukturen mit kurzen Wegen“, Empfehlungen zur Etablierung einer unterirdischen Raumplanung, Hinweise zur Gestaltung von resilienten, ressourceneffizienten und demografiefesten Infrastrukturen, Qualifizierung vorhandener und Erprobung neuer ökonomischer Instrumente, um eine umweltorientierte, effiziente Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Hierzu zählen zum Beispiel Strukturförderung, Steuern, Abgaben, Flächenzertifikate. Die Tätigkeiten und Beiträge bauen unter anderem auf den Ergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, die das ⁠ UBA ⁠ zur Förderung einer nachhaltigen, umweltschonenden Raumentwicklung durchführt.

Umsetzung der nationalen Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement:

Es hat sich gezeigt, dass planerische und rechtliche Instrumente im Rahmen von lokalen und regionalen ⁠ IKZM ⁠-Prozessen erfolgreich eingesetzt werden können, um raum- und flächenbedeutsame Entwicklungen mit komplexen Akteurskonstellationen und besonderen Problemlagen auf eine flächensparende, effiziente und umweltschonende Art und Weise zu bewältigen. Dabei kamen bestehende Instrumente teils in bekannter und teils in veränderter Form oder ergänzt um informelle Verfahrensschritte zum Einsatz. Als strategisches Element lässt sich auch das weiterentwickelte IKZM-Verfahrensmodell einsetzen. Eine Erfahrung war auch, dass die genannten Instrumente nicht immer erfolgreich und zielführend sind. Aufbauend auf einer wissenschaftlichen Expertise und vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den Fallbeispielen werden deshalb auch Empfehlungen für den flankierenden Einsatz ökonomischer Instrumente gegeben. Veröffentlicht in Texte | 04/2012.

Hoheitliche Umweltüberwachung für das gesamte niedersächsische Küstengebiet

Die hoheitliche Umweltüberwachung für das gesamte niedersächsische Küstengebiet einschließlich der Flussmündungen gehört zu den Aufgaben des NLWKN. Diese Aufgabe umfasst Aspekte des Insel- und Küstenschutzes, der Überwachung und Forschung zur Morphodynamik der Küste sowie der Überwachung und Bewertung des Zustands der Übergangs- und Küstengewässer hinsichtlich Ökologie und Chemie. Diese vielfältigen Aufgaben werden arbeitsteilig durch mehrere Betriebsstellen des NLWKN wahrgenommen. Die Forschungsstelle Küste (FSK) der NLWKN Betriebsstelle Norden-Norderney ist für die Fachgebiete Vermessung, Morphologie des Küstengebiets, Küsteningenieurwesen und Sturmflutwarndienst zuständig. Die Überwachung der Gewässergüte ist den NLWKN Betriebsstellen Brake-Oldenburg (Biologie/Ökologie) und Hannover-Hildesheim (Chemie) zugeordnet. Aufgaben der Forschungsstelle Küste Aufgaben der Forschungsstelle Küste Kennzeichnendes Merkmal vieler Untersuchungen der FSK ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie ermöglicht die Klärung ursächlicher Zusammenhänge in den Wirkungsabläufen der im Küstenvorfeld wirkenden Kräfte. Wesentliche Voraussetzung für die kompetente Abdeckung dieser fachlichen Breite und Tiefe mit den verfügbaren Kapazitäten ist eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Instituten im nationalen und internationalen Bereich. Als Beispiele im Bereich der angewandten Forschung sind auf nationaler Ebene die Einbindung bei Vorhaben des Kuratoriums für Forschung im Küsteningenieurwesen oder der Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) in Niedersachsen zu nennen, international die mit Rijkswaterstaat. Bedarfsweise werden Universitätsinstitute und andere Forschungseinrichtungen hinzugezogen. Untersuchungen zur Gewässergüte Auch die Güteüberwachung der niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer, die durch die NLWKN Betriebsstellen Brake-Oldenburg und Hannover-Hildesheim durchgeführt wird, ist international eingebunden. Die Anforderungen an die Gewässergüte und die Konzeption von Überwachungsprogrammen sind europaweit über Richtlinien und Abkommen geregelt und müssen unter den Mitgliedstaaten abgestimmt werden. Daher gehören Kontakt und Kooperation mit Fachbehörden und Instituten der EU-Mitgliedstaaten ebenso zu den Aufgaben der Güteüberwachung wie die vielfältigen Einsätze zu Probennahmen und Messungen im Gelände und die Untersuchungen der Proben im Labor. Untersuchungen zur Gewässergüte Auf dem Weg zum guten Zustand der Gewässer, dem Ziel von Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategierahmenrichtlinie, werden an der niedersächsischen Nordseeküste und in den angrenzenden Ästuaren sowohl biologische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten als auch zahlreiche chemische Kenngrößen in Wasser, Sedimenten und Biota (Fische, Muscheln) regelmäßig untersucht. Nähere Informationen finden Sie hier .

Küstenmeerforschung: EXTREMENESS - Extreme Nordsee-Sturmfluten und deren Auswirkungen - Vorhaben: Analyse von extremen Sturmfluten in den Ästuaren von Elbe und Ems und mögliche Verstärkung

Das Projekt "Küstenmeerforschung: EXTREMENESS - Extreme Nordsee-Sturmfluten und deren Auswirkungen - Vorhaben: Analyse von extremen Sturmfluten in den Ästuaren von Elbe und Ems und mögliche Verstärkung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Zum Entstehen einer Sturmflut muss eine Vielzahl meteorologischer und ozeanographischer Faktoren zusammenwirken. EXTREMENESS untersucht das Zusammenspiel dieser Faktoren mit dem Ziel, extreme Sturmflutereignisse ausfindig zu machen, die zum einen extrem unwahrscheinlich, zum anderen aber trotzdem physikalisch plausibel und möglich sind und die mit extremen Schäden oder Auswirkungen verbunden sein könnten. Eine detailliertere Beschreibung des Projektes kann dem Leitantrag entnommen werden. Extreme Sturmtiden mit den zugehörigen meteorologischen Bedingungen werden in den Vorhaben 'Analyse extremer Sturmfluten und möglicher Verstärkungen' (HZG) und 'Analyse von Windfeldern, die extreme Sturmfluten verursachen können' (DWD) aus existierenden Datensätzen heutiger und möglicher zukünftiger Klimabedingungen herausgefiltert. Von der BAW werden dann im Vorhaben 'Analyse von extremen Sturmfluten in den Ästuaren von Elbe und Ems und mögliche Verstärkung' diese extremen Sturmflutereignisse mithilfe eines hydronumerischen Modells der Ästuare von Ems und Elbe nachgerechnet. Das Ziel dieser Rechnungen ist es, diejenigen Extremereignisse zu identifizieren, die Potential für eine weitere Verstärkung in Form höherer Sturmflutscheitelwasserstände oder längerer Sturmflutdauer besitzen. Zu diesem Zweck sollen der Einfluss von Meeresspiegelanstieg und Abfluss auf die Wasserstände untersucht werden. Diese verstärkten extremen Sturmflutereignisse werden dem Vorhaben 'Analyse möglicher Auswirkungen extremer Sturmfluten' (FWU) zur Verfügung gestellt.

Leitantrag; Vorhaben: Einschätzung des Einflusses von Einzelmaßnahmen und Strategieentwicklung

Das Projekt "Leitantrag; Vorhaben: Einschätzung des Einflusses von Einzelmaßnahmen und Strategieentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Abteilung Wasserbau und Hydromechanik durchgeführt. In Hallig-A werden die hydrodynamischen Einwirkungen sowie deren Rückkopplung auf den Sedimenttransport im Untersuchungsgebiet analysiert und modelliert. Übergeordnetes Ziel ist die Abschätzung langfristiger Sedimentationsraten, die ein vertikales Anwachsen der Hallig bedingen. Auf Basis dieser Informationen werden optimierte Schutz- und Managementstrategien erarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens kann dem Förderantrag (s. Anlage) entnommen werden. Das Arbeitsprogramm des beantragten Verbundforschungsvorhabens gliedert sich in die vier Vorhaben Hallig-A bis Hallig-D. Jedes Vorhaben ist einem der Antragsteller federführend zugeordnet. In Hallig-A fließen die Ergebnisse aus Hallig-C und -D ein. Eine detaillierte Arbeitsplanung kann dem Förderantrag (s. Anlage) entnommen werden. Hallig-A dient zur Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Halligen. In Hallig-A kommen hierfür numerische und statistische Modelle zum Einsatz. Hydrodynamische Entwicklungen sowie deren Rückkopplung auf den Sedimenttransport im Untersuchungsgebiet sollen analysiert und modelliert werden.

Leitantrag; Vorhaben: Analyse der beobachteten Tidedynamik

Das Projekt "Leitantrag; Vorhaben: Analyse der beobachteten Tidedynamik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Abteilung Wasserbau und Hydromechanik durchgeführt. In ALADYN-A werden Analysen der beobachteten Tidedynamik durchgeführt. Hierzu werden analytische, statistische und numerische Modelle verwendet. ALADYN-A umfasst zudem die Koordination des Projektes. Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens kann dem Förderantrag (s. Anlage) entnommen werden. Das Arbeitsprogramm des beantragten Verbundforschungsvorhabens gliedert sich in die drei Vorhaben ALADYN-A, ALADYN-B und ALADYN-C. Jedes Vorhaben ist einem der Antragsteller federführend zugeordnet. Die Ergebnisse aus ALADYN-A werden für die Bearbeitung der anderen Vorhaben benötigt. Eine detaillierte Arbeitsplanung kann ebenfalls dem Förderantrag entnommen werden.

Vorhaben: Analyse möglicher Auswirkungen extremer Sturmfluten

Das Projekt "Vorhaben: Analyse möglicher Auswirkungen extremer Sturmfluten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Abteilung Wasserbau und Hydromechanik durchgeführt. Das Vorhaben hat zum Ziel, aus den bisher analysierten extremen Sturmtiden jene zu selektieren, die zwar extrem unwahrscheinlich aber dafür potentiell mit extremen Auswirkungen und Konsequenzen verbunden sind ('schwarze Schwäne', engl. 'black swans'). Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens kann dem Förderantrag entnommen werden. Das Arbeitsprogramm des beantragten Verbundforschungsvorhabens gliedert sich in fünf Vorhaben. Im Vorhaben der Universität Siegen wird eine Analyse der potentiellen Auswirkungen vorgenommen, die sich infolge des Versagens einzelner Küstenschutzanlagen in der Region und den daraus resultierenden Überflutungen ergeben würden. Dabei kommen statistische und numerische Modelle zum Einsatz. Die Ergebnisse werden für die Beurteilung der Risiken und Handlungsoptionen benötigt. Eine detaillierte Arbeitsplanung kann dem Förderantrag und der Projekthomepage www.hzg.de/ms/extremeness entnommen werden.

Vorhaben: Numerische Simulation von Dünendurchbruchszenarien

Das Projekt "Vorhaben: Numerische Simulation von Dünendurchbruchszenarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft durchgeführt. Das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (IWW) der RWTH Aachen University bearbeitet im Verbundprojekt PADO die numerische Modellierung von Dünenbrüchen und resultierender Hinterlandflutung mit XBeach und BreFlow, die über eine Open-MI-Schnittstelle gekoppelt werden sollen. Die Modelle sollen mit den experimentellen Daten, die im Zuge der großmaßstäblichen Forschungsdüne an der Ostseeküste erhoben werden, kalibriert und auf Pilotgebiete angewendet werden. Die Vorhersage der Breschenentwicklung von Dünen infolge von Wellen und Überströmung ist eine herausfordernde Aufgabe aufgrund der Unsicherheiten in den maßgebenden Wasserständen und Wellen, der Inhomogenitäten der Düne, der Vegetation und dem Fehlen geeigneter Kalibrierdaten von großskaligen Modellversuchen. Die Breschenentwicklung inkl. Breschenweite, -tiefe und -dauer kann auf der Grundlage vorhandener numerischer Modelle nicht ausreichend beschrieben werden. Die resultierenden Überflutungsvorgänge sind somit unsicher und ungeeignet für Küstenschutzmaßnahmen. Das Ziel von WP3 ist die Simulation der Breschenbildung und der resultierenden Hinterlandflutung auf der Basis einer großmaßstäblicher Modellversuche. In WP3.1 findet die Kalibrierung und Erweiterung von XBeach auf Grundlage der erhobenen Daten der Modellversuche statt. In WP3.2 folgt die Kalibrierung und Erweiterung von BreFlow, um die Durchströmung zu simulieren. In 'P3.3 werden beide Modellverfahren über eine Open-MI-Schnittstelle gekoppelt. In WP3.4 findet die Anwendung auf die Modellregionen statt. Das Ergebnis ist dann ein kalibriertes Modell, um die Dünenbreite, -tiefe und -dauer sowie die resultierenden Überflutungsflächen, -tiefen und -geschwindigkeiten als Grundlage für eine Risikoanalyse bestimmen zu können.

Vorhaben: Entwicklung von risikobasierten Unterhaltungsstrategien für grüne Seedeiche

Das Projekt "Vorhaben: Entwicklung von risikobasierten Unterhaltungsstrategien für grüne Seedeiche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg, Institut für Wasserbau B-10 durchgeführt. Deckwerke, See- und Ästuardeiche an der Deutschen Küste werden entsprechend der geltenden Anforderungen für einen sicheren Sturmflutschutz geplant, bemessen und gebaut. Ökosystemare Aspekte finden bislang keine oder nur geringe Beachtung. Ziel des Gesamtvorhabens ist es den ökosystemaren Wert von Deichen und Deckwerken unter gleichzeitiger Beachtung der Deichsicherheit zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Arbeiten des Instituts für Wasserbau der TUHH, den Einfluss von Monitoring und Monitoring-Strategien sowie Unterhaltungsmaßnahmen auf die Sicherheit von grünen Seedeichen zu untersuchen. Hierzu ist es erforderlich, basierend auf existierenden Unterhaltungsstrategien, unter anderem durch im Vorhaben zu entwickelnde in-situ Versuche, den Erhaltungszustand des Deiches zu analysieren und im Hinblick auf die Deichsicherheit zu bewerten. Im Ergebnis wird ein risikobasierter Unterhaltungsansatz im Sinne eines integrierten 'Life-Cycle' Managements' entwickelt. Hierdurch wird eine durchgängig risikobasierte Betrachtung grüner Deiche und Deckwerke ermöglicht.

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