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Aktuelle Pegelstände (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) Pegelkarte Bundesanstalt für Gewässerkunde Am Mainzer Tor 1 56068 Koblenz Telefon: 0261 1306-0 Telefax: 0261 1306-5302 E-Mail: posteingang(at)bafg.de Internet: www.bafg.de Elektronisches Wasserstraßeninformationssystem (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) ELWIS Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Otto- v.- Guericke Straße 5 39104 Magdeburg Telefon: 0391 581-1207 Telefax: 0391 581-1400 E-Mail: info(at)fgg-elbe.de Internet: www.fgg-elbe.de Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) An der Scharlake 39 31135 Hildesheim Telefon: 05121 509712 Telefax: 05121 509711 E-Mail: info(at)fgg-weser.de Internet: www.fgg-weser.de Hochwasser-Zentralen in Deutschland und Nachbarländern www.hochwasserzentralen.de Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Fürstenwallstraße 20 39104 Magdeburg Telefon: 0391 40003-0 Telefax: 0391 40003-11 E-Mail: sekretariat(at)ikse-mkol.org Internet: www.ikse-mkol.org Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt (LAF) Maxim-Gorki-Straße 10 39108 Magdeburg Telefon: 0391 74440-0 Telefax: 0391 74440-70 E-Mail: info(at)laf-lsa.de Internet: www.laf-lsa.de Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg-Strenzfeld Telefon: 03471 334-0 Telefax: 03471 334-105 E-Mail: Poststelle(at)llg.mlu.sachsen-anhalt.de Internet: www.llg.sachsen-anhalt.de Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Postfach 156 06035 Halle (Saale) Telefon: 0345 52120 Telefax: 0345 5229910 E-Mail: poststelle(at)lagb.mw.sachsen-anhalt.de Internet: www.lagb.sachsen-anhalt.de/ Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) Telefon: 0345 5704-0 Telefax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de/ Landesverwaltungsamt Halle (LVwA) Willy-Lohmann-Straße 7 06114 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 Telefax: 0345 5141421 E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) E-Mail: lawa(at)umwelt.saarland.de Internet: www.lawa.de Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Telefon: 0391 56701 Telefax: 0391 5671726 E-Mail: poststelle(at)mwu.sachsen-anhalt.de Internet: www.mwu.sachsen-anhalt.de Pretziener Wehr Pretziener Wehr Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Timmenröder Straße 1a 38889 Blankenburg Telefon: 03944 942-0 Telefax: 03944 942-200 E-Mail: info(at)talsperren-lsa.de Internet: www.talsperren-lsa.de Umweltbundesamt Deutschland Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 2103-0 Telefax: 0340 2103-2285 E-Mail: info(at)umweltbundesamt.de Internet: www.umweltbundesamt.de WasserBlick (Bund-Länder-Informations- und Kommunikations-plattform zur WRRL) wird betrieben von der Bundesanstalt für Gewässerkunde Telefon: +49-(0)261/1306-5262 Telefax: +49-(0)261/1306-5609 E-Mail: langstengel@bafg.de Internet: www.wasserblick.net/ Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat auf seiner Internetseite Links zu anderen Seiten gelegt. Der LHW Sachsen-Anhalt distanziert sich ausdrücklich von Inhalten dieser fremden Seiten, auf die der LHW keinen Einfluss hat und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.

Umsetzung Hochwasserschutzkonzeption, Hochwasserschadensbeseitigung und vorläufige Bemessungsansätze Sachsen-Anhalt

Nach dem verheerenden Hochwasser 2002 musste in einer nüchternen Bilanz festgestellt werden, dass nur 5 % der Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt den erforderlichen technischen Standards entsprachen. Darüber hinaus hatten die Hochwasserschutzanlagen bei diesem extremen Hochwasser erheblichen Schaden genommen. Auf der Grundlage der 2003 erstellten Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, die verzahnt ist mit den Zielstellungen des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), wurden im Zeitraum von 2003 bis 2013 ca. 51 % der Deichanlagen nach den technischen Regelwerken hergestellt. Heute entsprechen bereits mehr als 67 % der Deiche den technischen Regeln. Dafür wurden aus Landes-, Bundes- und EU-Fonds ca. 998,6 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018) verwendet. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes sowie der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe vereinen den Grundgedanken, dass ganzheitlicher und nachhaltiger Hochwasserschutz nur abgestimmt von der Quelle bis zur Mündung eines Flusses Sinn macht. Die Hochwasser 2006, 2010/2011 aber insbesondere das außerordentliche Extremhochwasser vom Juni 2013 haben gezeigt, dass dieser Weg richtig war. Die nach dem Hochwasser im August 2002 umgesetzten Maßnahmen haben sich bewährt. Ansonsten hätte sich für das Land Sachsen-Anhalt ein noch verheerenderes Schadensbild ergeben. Dennoch hat dieses Ereignis erhebliche Schäden auch an den Hochwasserschutzanlagen verursacht. Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne hat der damalige Minister, Herr Dr. Aeikens, im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 gemeinsam mit Vertretern des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Die Gesprächsergebnisse werden sowohl bei der Beseitigung der Hochwasserschäden als auch in der überarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption des Landes berücksichtigt. In diesen Prozess flossen auch die Ergebnisse der Sonderumweltministerkonferenz vom 9. Dezember 2013 und der Elbeministerkonferenz vom 5. Dezember 2013 mit ein. Die Grundzielstellung dabei ist, dass die Hochwasserschutzanlagen des Landes bis 2020 im Wesentlichen den technischen Regelwerken entsprechen sollen. Weiterhin werden die in der bisherigen Hochwasserschutzkonzeption verankerten Retentionsmaßnahmen zielstrebig umgesetzt sowie weitere Retentionsräume erschlossen. Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung gerade dieser Maßnahmen das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, aus dem das Land seit 2015 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass die Maßnahmen der Schadensbeseitigung mit den planmäßigen Maßnahmen zu verzahnen sind und die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 bereits Berücksichtigung finden. Hintergrundinformation (Stand 31. Dezember 2018) Der LHW betreut 2.042,90 km Fließgewässer 1. Ordnung sowie 5 stehende Gewässer mit folgenden Anlagen: 1.357 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung 46 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von 103,26 m³/s 422 Deichsiele 560 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke 43 Technische Fischaufstiegsanlagen

Sedimentmanagementkonzept Sachsen-Anhalt Ausgangssituation Zielstellung Umsetzung / Federführung Arbeitsstand / laufende Arbeiten Schwerpunkte 1.Bewirtschaftungszeitraum (2009- 2015) Schwerpunkte 2.Bewirtschaftungszeitraum (2015- 2021) Abgeschlossene Leistungen Vorplanung zur Sicherung / Minderung / Beseitigung Altsedimentdepot Mühlgraben Halle Ermittlung des Remobilisierungspotentials belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts Bestandsaufnahme belasteter Altsedimente in ausgewählten Gewässern Sachsen-Anhalts Schwermetalleinträge aus dem Schlüsselstollen in die Saale Fachberichte der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung im MLU Sachsen-Anhalt am 05.05.2011

Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind viele stoffliche Belastungen auf den Einfluss sedimentgebundener Schadstoffe aus historischen Einträgen zurückzuführen. Belastete Feinsedimente lagern sich in strömungsberuhigten Gewässerbereichen ab und werden ggf. bei veränderten Abflussbedingungen (Hochwasser) im Gewässer weiter transportiert. Auch in Sachsen- Anhalt liegen auf Grund der industriegeschichtlichen Entwicklung Mitteldeutschlands wesentliche Schadstoffquellen für die Gewässer in Form von belasteten Altsedimentdepots in den Zuflüssen zur Elbe und auch in der Elbe vor. Deshalb arbeitet in Sachsen-Anhalt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft an der Identifizierung und Bewertung von möglichen Maßnahmen zur Reduzierung von Altsedimentdepots als Schadstoffquelle. Die Ergebnisse der dazu vorgenommenen, umfangreichen Untersuchungen sind eingegangen in das elbeweite Sedimentmanagementkonzept der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) und in das Sedimentmanagementkonzept der internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Die Zielstellung des Sedimentmanagementkonzeptes von Sachsen-Anhalt besteht im 2. Bewirtschaftungszeitraum von 2015 bis 2021 vorrangig in der Umsetzung der im Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe enthaltenen Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung und Fortschreibung des Sedimentmanagementkonzepts ist Bestandteil des Schadstoffkonzeptes Sachsen Anhalts und wird wie das Schadstoffkonzept federführend durch die Ad hoc AG Schadstoffe in Sachsen Anhalt unter Leitung des LHW bearbeitet ( siehe hier ). Im Zeitraum der ersten Bewirtschaftungsphase wurden als Bearbeitungsschwerpunkte nachfolgende Leistungen realisiert: Grundlagenermittlung zu relevanten Sedimentablagerungen, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Sedimentmanagement der FGG Elbe, Detailuntersuchungen zu Sedimentablagerungen im Unterlauf der Bode und in ausgewählten Seitenstrukturen der Saale, Prognose bzgl. der Art und des Umfanges der Wirkung von Schwebstoff- und Feinsedimenteinträgen auf geplante Retentionsflächen zum Hochwasserschutz. Die Leistungen erfolgten unter Federführung in Verantwortung des LHW. Die dabei erzielten Ergebnisse stehen im Abschnitt " Abgeschlossene Leistungen " zum download bereit Im 2. Bewirtschaftungszeitraum sind vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sedimentmanagementkonzept der FGG Elbe geplant. Dazu zählen: Detailuntersuchungen von Sedimentablagerungen in den Seitenstrukturen der Unteren Saale und darauf aufbauend die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes bezüglich des Umgangs mit Altsedimentdepots im Bereich der Saale der Abschluss der Untersuchungen zu den Sedimentbelastungsquellen im Unterlauf der Bode einschließlich eines Entscheidungsvorschlages. Die Federführung und die Zuständigkeit für diese Projekte liegen in der Verantwortung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF). Weiterhin sind nachfolgende Einzelprojekte geplant beziehungsweise bereits in Vorbereitung: Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten zum Schwebstoff- und Sedimentrückhalt im Muldestausee, Pilotprojekt zum Feinsedimentmanagement an ausgewählten Saalestaustufen Fertigstellung: 2014 Auftragnehmer: Arcadis Deutschland GmbH Im Gutachten "Mühlgraben Halle" werden die Schadstoffsituation, die Sedimentmenge im Mühlgraben sowie Lösungsansätze zur Sicherung / Beseitigung des Altsedimentdepots dargestellt. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2013 Auftragnehmer: Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung (IWS) Lehrstuhl für Wasserbau und Wassermengenwirtschaft der Universität Stuttgart Zur Ermittlung der Erosionsstabilität des Sedimentes wurden an kohäsiven ungestörten Sedimentablagerungen Vor-Ort-Messungen ("in situ") ausgeführt sowie ungestörte Sedimentkerne entnommen und labortechnisch untersucht. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Im Rahmen dieses Projektes wurde der verfügbare Datenbestand zu Sedimentmengen und Sedimentbeschaffenheit recherchiert, ausgewertet und dokumentiert. mehr Informationen hier Fertigstellung: 2012 Auftragnehmer: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department Fließgewässerökologie Der Schlüsselstollen entwässert das durch langjährigen Bergbau geprägte ehemalige Mansfelder Kupferschieferrevier und stellt eine überregional wirkende Punktquelle für Schwermetalleinträge dar. mehr Informationen hier Um den Anforderungen der WRRL zu genügen, müssen u. a. auch die Emissionen aus Altlasten und dem Altbergbau erfasst und die Wirkung auf die Gewässer beurteilt werden. Detaillierte Untersuchungen im Bereich des Schlüsselstollens und des Spittelwassers/Schachtgrabens erfolgten unter Federführung der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf den Internetseiten der LAF unter http://www.laf-lsa.de/wasserrahmenrichtlinie/ Im Rahmen der Veranstaltung wurden folgende Themen vorgestellt und diskutiert: Einführung in die Problematik (pdf, ca. 6,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept der IKSE (pdf, ca. 2,4 MB) Das Sedimentmanagementkonzept des Landes Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 3,5 MB) Beobachtung schadstoffbelasteter Aueböden in Sachsen-Anhalt (pdf, ca. 6,1 MB) Sedimente in den Flüssen Sachsen-Anhalts und ihre Auswirkungen auf Wildfische sowie die Belastung von Reh- und Schwarzwild in der Muldeaue (pdf, ca. 4,3 MB) Frachtreduzierung schwebstoffgebundener Schadstoffe Schwerpunkt Fließgewässer Spittelwasser/Schachtgraben (pdf, ca. 6,7 MB) Baggergutverbringung Elbe - Saale (pdf, ca. 3,2 MB) Die Niederschrift zu dieser Veranstaltung finden Sie hier (pdf, ca. 0,1 MB)

Gewässerüberwachung in Sachsen-Anhalt

Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Kontrolle der Einhaltung der Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie Ermittlung und Quantifizierung der Ursachen für das Nichterreichen des guten Zustandes als Grundlage für Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme Erfolgskontrolle nach der Durchführung von Maßnahmen Überwachung von Schutzgebieten. Beobachtung der Wasserbeschaffenheit als Grundlage für Entscheidungen der zuständigen Wasserbehörden Beobachtung der Entwicklung natürlicher Gegebenheiten Datenerhebung zur Erfüllung von Berichtspflichten und anderer Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene wie z.B.: Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern (Datenbereitstellung für die Europäische Umweltagentur) Berichtspflichten aufgrund verschiedener EG-Richtlinien (z.B. Nitratrichtlinie, Fischgewässerrichtlinie) Datenbereitstellung für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) sowie die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Das Monitoring umfaßt die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. In drei „Automatischen Messstationen – Beschaffenheit“ (AMB) werden an der Elbe (Wittenberg), Saale (Groß Rosenburg) und der Mulde (Dessau) neben der kontinuierlichen Messung einiger Parameter auch Wochenmischproben des Wassers und Monatsmischproben der schwebstoffbürtigen Sedimente gewonnen. Darüber hinaus werden Seesedimente sowie mittels einer mobilen Zentrifuge Schwebstoffe aus Fließgewässern untersucht. Die Daten der online-Parameter der beiden Messstationen sind auf der Informationsplattform Undine der Bundesanstalt für Gewässerkunde veröffentlicht und unter den nachfolgenden links abrufbar: online-Parameter Elbe, Wittenberg online-Parameter Saale, Groß Rosenburg online-Parameter Mulde, Dessau

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Ziel ist, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu fördern. Die Länder der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) stimmen sich bei der Öffentlichkeitsarbeit für die überregionalen Aspekte ab. So werden gemeinsame Informationsmaterialien und Veranstaltungen umgesetzt und die vorgeschriebenen Anhörungsprozesse für die gesamte Flussgebietseinheit organisiert. Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sollen in Berlin Betroffene, gesellschaftliche Interessengruppen und Behörden aktiv in den Diskussions- und Umsetzungsprozess einbezogen werden. Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein dreistufiges Anhörungsverfahren für die Aufstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten vor. Für jedes Flussgebiet auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen die Mitgliedsstaaten dafür folgende Unterlagen zur Anhörung veröffentlichen: Zeitplan und Arbeitsprogramm (spätestens drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums), Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (spätestens zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums), Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm (spätestens ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums). Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Wie das erfolgt und an wen die Stellungnahme gerichtet werden soll, wird in den Anhörungsunterlagen genau beschrieben. Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse. Die nationalen Anhörungsunterlagen werden hier veröffentlicht beziehungsweise angekündigt: im Amtsblatt für Berlin , diese Internetseite der Senatsverwaltung von Berlin, Internetseite der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Die internationalen Anhörungsdokumente werden in nachfolgend benannten Internetangeboten veröffentlicht: Internetseite der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen oder liefen folgende Anhörungen für das Flussgebiet Elbe: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE): Internationaler Zeitplan und Arbeitsprogramm – 22.12.2024 bis 22.06.2025 FGG Elbe: Zeitplan und Arbeitsprogramm – 22.12.2024 bis 22.06.2025 FGG Elbe: Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung – 22.12.2024 bis 22.06.2025 Sie können sich schriftlich hierzu äußern. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch oder via E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung II / Referat II B / WRRL-Anhörung Brückenstraße 6 10179 Berlin E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senmvku.berlin.de Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Anhörung können Sie in unseren Datenschutzhinweisen einsehen. Abgeschlossene Anhörungsverfahren bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne der FGG Elbe finden Sie auf der folgenden Internetseite: Ergebnisse der durchgeführten Anhörungsverfahren

Online-Partizipation und Veranstaltungen

Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen vom 22.12.2024 bis 22.06.2025 folgende Anhörungen für das Flussgebiet Elbe: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE): Internationaler Zeitplan und Arbeitsprogramm Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe): Zeitplan und Arbeitsprogramm FGG Elbe: Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung Sie können sich schriftlich hierzu äußern. Weitere Informationen In einem partizipativen Prozess können Interessierte zusammen mit Gärtnerinnen und Gärtner und den verschiedenen Verwaltungen erarbeiten, wie bestehende Gemeinschaftsgärten in ihrer Vielfalt unterstützt und neue Gemeinschaftsgärten entstehen können. Darüber hinaus werden Ideen für den Relaunch der Gemeinschaftsgarten-Plattform Berlin gesucht. Beteiligung auf meinBerlin Plattform Produktives Stadtgrün Bild: djama / fotolia.com Planfeststellungen zu Straße und Schiene Planung großer Bauvorhaben, insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr. Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen! Weitere Informationen Bild: LVwA Amtliche Bekanntmachungen zum Umweltschutz Veröffentlichungen zusätzlich zum Amtsblatt von Berlin auf der Grundlage des Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes. Weitere Informationen Bild: Foto: Berlin Partner/FTB-Werbefotografie Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Planungsinstrument zur integrativen Umweltvorsorge in der gesamten Stadt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verfahren zur Unterschutzstellung Planungsinstrument zur Ausweisung von Schutzgebieten. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der Europäische Wasserrahmen­richtlinie in Berlin unter Beteiligung aller Interessierter. Weitere Informationen Bild: bitpics / Depositphotos.com Luftreinhalteplan Maßnahmestrategien zur Verbesserung der Luft in der Stadt. Weitere Informationen

Abläufe

Berlin liegt im Einzugsgebiet der Elbe – einem der größten Flüsse Mitteleuropas (1091 km). Deshalb ist das Land Berlin gemeinsam mit Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). Auf internationaler Ebene ist die tschechische Republik Partner (Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE). Darüber hinaus gehören Österreich und Polen zur internationalen Flussgebietseinheit. Die Bestandsaufnahme für das Flussgebiet Elbe wurde erstmalig im Dezember 2004 veröffentlicht und 2013 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen erfolgen danach alle sechs Jahre. Die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme werden der EU-Kommission lediglich als digitale Daten bereitgestellt. Gesonderte Berichte werden nicht gefertigt. Die Ergebnisse für das deutsche Elbegebiet werden jeweils in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe eingearbeitet. Sie sind dann dort mit Beginn der Anhörung der Öffentlichkeit auch nachlesbar. Ein wesentlicher Schritt hin zur Bewirtschaftung eines derartig großen Flussgebietes ist die Identifizierung der für das Einzugsgebiet der Elbe wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Neben einer Vielzahl von Defiziten, die überwiegend lokale oder regionale Auswirkungen haben, gibt es auch Gewässerbelastungen, die auf das gesamte Elbe-Einzugsgebiet wirken. Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind: Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit Reduktion der signifikanten Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen Ausrichtung auf ein nachhaltiges Wassermengenmanagement Verminderung regionaler Bergbaufolgen Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels Weitere Informationen auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Auf dem Weg zu einem guten Zustand unserer Gewässer dient der Bewirtschaftungsplan als Kompass. Er enthält wesentliche Schritte zur Zielerreichung. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufgestellt. Eine Aktualisierung erfolgt alle sechs Jahre. Ein Bewirtschaftungsplan fasst die Zustandsbewertung der Gewässer und die Ziele und Maßnahmen für ein Flussgebiet zusammen. Neben einer Beschreibung des Flussgebietes enthält er eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse. In den Maßnahmenprogrammen (als Teil der Bewirtschaftungspläne) wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen. Die lokalen und regionalen Aspekte der Planungen sind hier nicht abgebildet. Den Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm und die dazugehörige Umwelterklärung für den Zeitraum 2022 bis 2027 (zweite Aktualisierung) finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung über die Annahme des das Gebiet des Landes Berlin betreffenden Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).

Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) Grundlage Ziel Umsetzung Weitere Informationen

Der LHW ist auf der Grundlage der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL), die mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 31.Juli 2009 unmittelbar in nationales Recht überführt wurde, durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen - Anhalt (MWU) mit der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die Umsetzung der HWRM-RL beauftragt. Dabei konzentrieren sich die Aufgaben des LHW auf die Umsetzung der 1. und 2. Stufe der Richtlinie sowie die Belange des technischen Hochwasserschutzes sowie der Informationsvorsorge im Bezug zu den Risikomangementplanungen (Stufe 3). Die Gesamtzuständigkeit der Richtlinienzuständigkeit obliegt dem Landesverwaltungesamt Sachsen-Anhalt . Ziel der Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen bezogen auf die Kriterien menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen. Dabei steht die HWRM-RL in engem Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), wobei die Betrachtung in Flusseinzugsgebieten erfolgt. Für Sachsen-Anhalt sind dies das Flusseinzugsgebiet der Elbe und Weser. Die Umsetzung der HWRM-RL erfolgt im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms, wobei die Aktualisierung und Fortschreibung aller sechs Jahre erfolgt. Stufe 1 - Vorläufige Ermittlung des Hochwasserrisikos Stufe 2 - Hochwassergefahren- und Risikokarten Stufe 3 - Hochwasserrisikomanagementpläne Unter folgenden Links finden Sie weitere Informationen Europäische Kommission Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Flussgebietsgemeinschaft Elbe Flussgebietsgemeinschaft Weser Bund/ Länder Informationsplattform WasserBLIcK

Internationale Zusammenarbeit europäischer Flussgebietsgemeinschaften

"Wasser kann Konflikte und Risiken mit sich bringen, aber es kann auch eine Verbindung zwischen Ländern sein, um sich gegenseitig besser kennen zu lernen." meinte Arnould Lefébure, der Geschäftsführer der Internationalen Schelde-Kommission bei einer kurzen Vorstellungsrunde. Er war einer von 14 Teilnehmern des Treffens der Vertreter der zehn Internationalen Flussgebietsgemeinschaften, das vom 21. bis 23. August 2019 stattfand. Nach den Grußworten von Wasserdirektor Dr. Erwin Manz aus dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durften vor allem die Gäste aus dem europäischen Ausland bei einer Fahrt auf der "MS Burgund" die Schönheit des Mittelrheintals bei herrlichem Sommerwetter bewundern. Während das Treffen dem guten Zweck des gegenseitigen Gedanken- und Wissensaustausches diente, wurde aber auch klar, dass die herrlichen Sommertage auch ihre Schattenseiten haben. So kann der Zugang zu sauberen Trinkwasser nicht nur ein Problem Afrikas und der süd­lichen Länder sein, sondern auch in Mitteleuropa erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Die Schelde – ein Niedrigwasserproblem und seine Lösungsansätze Herr Lefébure macht im Laufe des Erfahrungsaustausches deutlich, wie problematisch die heißen, trockenen Sommer für die fast 1,4 Millionen Anwohner der Schelde-Region sind: "Wir haben zwar noch etwas über 200 Regentage, aber dabei nur noch 800 Milliliter Niederschlagsmenge. Dabei benötigen wir mindestens eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von fünf Millilitern pro Regentag um den Grundwasserspie­gel wieder auszugleichen und einen Normalpegel am Fluss zu halten." Da die Temperatur- und Niederschlagsentwicklungen der letzten Jahre nicht auf eine Änderung des Niederschlagstrends hinweisen werden nun verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung des Grundwasserbedarfs getroffen. So kommen beispielsweise Rückhaltebecken der nahegelegenen Maas zur Wasserversorgung in Frage, daneben sollen "überschüssige Mengen" anwohnerschwacher Regionen mittels Rohrleitungen in stärker bewohnte Gebiete gebracht werden. Als letzte und teuerste Maßnahme wird über Entsalzungsanlagen nachgedacht, um aufbereitetes  Meerwasser nutzbar zu machen. Niedrigwasser-Monitoring: Daten und Fakten aus der Mosel-Saar-Region Das heißere Klima und seine Auswirkungen waren ein großer Schwerpunkt des Treffens. Hierbei bewies sich vor allem die Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) als sehr fortschrittlich. Ulrich Honecker, ein Mitglied der Kommission, stellte den hochinteressierten Vertretern der anderen Flussgebietsgemeinschaften den Entwurf einer gerade im Aufbau befindlichen Web-Anwendung zur Beurteilung von Niedrigwassersituationen vor. Das Werkzeug ist das Ergebnis eines Beschlusses der französischen, luxemburgischen, wallonischen und deutschen Delegation aus dem Jahr 2014. Die Flussgebietsgemeinschaft hat damit als erste auf die Niedrigwasser¬problematik der Jahre 2003 und 2011 reagiert. Daniel Assfeld, der Vorsitzende der  Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar, zeigt an Hand dieser Maßnahme, wie wichtig der rege Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Kommissionen ist: "Die Mosel und Saar sind wegen der Stauhaltung zwar weniger vom Niedrigwasser betroffen, die kurzen Wege zwischen den Behörden und die gute Zusammenarbeit zwischen den Ländern bieten jedoch den idealen Rahmen um Erfahrungen zu sammeln und Strukturen aufzubauen, die auch von den anderen übernommen werden können." So dürfen sich wahrscheinlich in Kürze auch die Vertreter der anderen Flussgebietsgemeinschaften auf eine funktionierende Software freuen, die ihnen im Rahmen der Kooperationen kostengünstig zur Verfügung gestellt werden kann. Biologische Trends im Rhein – Was haben wir erreicht und was bleibt zu tun? Auch das Landesamt für Umwelt war bei dem internationalen Treffen mit einem Gastbeitrag vertreten, der auf reges Interesse gestoßen ist. Der Gewässerschutz-Abteilungsleiter Dr. Jochen Fischer stellte die heutigen Biomonitoring-Aktivitäten am Rhein vor und zeigte Entwicklungstendenzen für verschiedene Organismengruppen auf, insbesondere zur Fischfauna, zu der Lebensgemeinschaft der wirbellosen Tiere und zu den Wasserpflanzen. Anschaulich präsentierte er dabei, wie aus der Kloake Rhein aus den 1960er Jahren ein "Ökowunder" wurde. Bei der Fischfauna weist der Fluss fast wieder die gleiche Artenvielfalt wie zu Beginn der Industriellen Revolution auf, allerdings ist die Häufigkeitsverteilung der Arten heute eine andere. Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Der eine ist die starke Reduzierung der Belastung des Flusses durch Industriechemikalien seit den 1990-ziger Jahre. Der zweite Grund liegt im erfreulich hohen Sauerstoffgehalt des Rheins, in dem sich die starken Bemühungn bei der Reinigung von kommunalem Abwasser widerspiegeln. Die gute Sauerstoffversorgung sorgt dafür, dass auch bei Niedrigwasser und hohen Temperaturen im rheinland-pfälzischen Rheinabschnitt bisher kein außergewöhnliches Fischsterben stattgefunden hat. Lehren aus der Vergangenheit: bessere Kommunikation und mehr Technologie Als Wende in der Umweltpolitik sieht Dr. Fischer das Jahr 1986 an. Hier kam es zum Sandoz-Brand am Rhein, bei dem 30 bis 40 Tonnen hochgiftiger Chemikalien in den Rhein gelangten und ein deutlich sichtbares Fischsterben auf fast 400 Kilometer Länge mit sich brachte. In der Folge haben die Rheinanliegerstaaten Staaten übergreifende, effektive Schutzprogramme für den Rhein erstellt. Daneben wurde ein dichtes Netz von Untersuchungsstationen aufgebaut, deren Daten auch über die Ländergrenzen hinaus von den Experten jederzeit aufgerufen werden können. Beim Land Rheinland-Pfalz wurde zusätzlich mit dem Mess- und Laborschiff "MS Burgund" die technischen Möglichkeiten geschaffen, um schnellere Analysen vor Ort durchzuführen. Dank des Greifarms können  Sedimentproben bis zu einer Tiefe von 5-6 m entnommen werden und somit die am Gewässergrund lebenden Arten erfasst werden. Dieses technische Möglichkeit ist eine wichtige Grundlage zur qualitativen und quantitativen Bewertung des ökologischen Zustands in großen Flüssen wie dem Rhein. Die aktuelle EG-Wasserrahmenrichtlinie: Handlungsbedarf schneller erkennbar Für die Bewertung der Gewässer wurde mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 auf neue Füße gestellt und europaweit harmonisiert. Danach wird nicht nur die Gewässerverschmutzung bewertet, sondern auch Lebensraumqualität für verschiedene Organismengruppen gewässertypspezifisch betrachtet. So werden etwa die Fische als besonders gute Indikatoren für morphologischen Veränderungen angesehen. Bestandsveränderung bei Wanderfischen können Aufschluss darüber geben, wo noch Hindernisse für die Fische sind und Handlungsbedarf – beispielsweise durch den Bau einer Fischtreppe – besteht. Folgen der Verbindung von Wasserstraßen durch Kanäle Wesentliche Veränderung in der Artenzusammensetzung brachten daneben auch die vom Menschen geschaffenen Verbindungen zwischen ursprünglich getrennten großen Flusssystemen. So  gelangen beispielsweise über den Rhein-Donau-Kanal zahlreiche Donaubewohner in den Rhein. Die tierischen "Neubewohner", als Neozoen bezeichnet, erhöhen zwar die Artenvielfalt, bringen aber auch Probleme mit sich. So gibt es bestimmte Muschelarten, die zur Massenvermehrung neigen und dabei Saugrohre bei den Schiffen verstopfen. Daneben haben neue Arten manchmal keine natürlichen Feinde in der Neuregion und werden somit zur invasiven Art, die dominant wird und heimische Tierarten verdrängt. Links zu den teilnehmenden Internationalen Kommissionen zum Schutz der Gewässer Internationale Kommission zum Schutz der Elbe Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar Internationale Kommission zum Schutz des Rheins Internationale Schelde-Kommission (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Maas (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission für das Save-Einzugsgebiet (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Donau (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz des Genfer Sees (nicht in deutscher Sprache) UNECE (nicht in deutscher Sprache)

FortschreibungSchadstoffkonzept2016_2021_Hinweise LAF_LHW_2015-02-25

1 Fortschreibung des Konzeptes zum Umgang mit Schadstoffen im Grund- wasser und Oberflächenwasser in Sachsen-Anhalt aus diffusen und Punktquellen (2015 – 2021) und Mandat der Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ 1. Veranlassung und Zielstellung Das „Schadstoffkonzept des Landes Sachsen-Anhalt 2010 – 2012 (verlängert bis 2014)“ hat in Verbindung mit einem entsprechenden Mandat eine Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ beauftragt, die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maß- nahmenvorschlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper vorzunehmen. Das Mandat endet am 31.12.2014. Dieses Konzept dient der Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und der Erteilung des Mandates für die Ad- hoc- Arbeitsgruppe „Schadstoffe“ für den Zeitraum 2015 - 2021. 2. Ausgangssituation Schadstoffkonzept 2010 - 2014 Mit Sachstandsbericht vom 30.6.2014 zieht der federführend in der Ad- hoc- AG „Schadstof- fe“ tätige Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) das Fazit, dass die Belastungsanalyse, die Ursachenforschung und die Erarbeitung von Maßnahmenvor- schlägen für schadstoffbelastete Wasserkörper für den zweiten Bewirtschaftungsplan gemäß Mandat abgeschlossen ist. Damit hat die Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ in Vorbereitung des zweiten Bewirtschaftungsplans die Schadstoffquellen weitgehend identifiziert, bewertet und wo möglich konkrete Maßnah- men vorgeschlagen (Schlüsselstollen, Spittelwasser, Ökologische Großprojekte Bitterfeld Wolfen, Buna/Leuna, Handlungsempfehlungen des Sedimentmanagementkonzeptes der FGG Elbe). Die Zustandsbewertung zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan hat ergeben, dass auch nach dem ersten Bewirtschaftungszeitraum in den Gewässern Sachsen-Anhalts Umweltqua- litätsnormen der Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässer- Verordnung1 und der Anlage 2 der Grundwasser- Verordnung2 überschritten werden. Aus diesem Grund waren Maßnahmen vorzusehen. Die in Tabelle eins aufgeführten Maßnahmen der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ sind dazu in den aktualisierten Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe eingeflossen. 1 Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung – OGewV) vom 20. Juli 2011 setzt, "Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG,84/491/EWG, 86/280/EWG und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“ um, die am 16.12.2008 verabschiedet wurde um (EU-RL 2008/105/EG). 2 Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 9.11.2010 setzt bundeseinheitlich die Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (Tochterrichtli- nie nach Artikel 17 der EG-WRRL) um. 2 Wasser- körper Grund- wasser- körper Anzahl der Wasserkörper mit Über- schreitung der UQN 2Belastungs- schwerpunktMaßnahmenvorschlag für den zwei- ten Bewirtschaftungsplan Punktquellen (Altlasten Bitterfeld und Buna/ Leuna)4Diffuse Quellen: Pflanzen- schutzmittel Diffuse Quellen: Arsen Geogene Hintergrund- belastungMaßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Monitoring und Ursachenermittlung 1 Oberflä- chenwas- serkörper 7 4Diffuse Quellen: Pflanzenschutzmittel 11Altlasten/ Altbergbau 12Schadstoffeinträge von oberhalb durch andere Bundeslän- der (Metalle und Organozinn) Ubiquitäre Belastun- gen: PAK Ubiquitäre Belastun- gen: Organozinn Ubiquitäre Belastun- gen: Quecksilber Belastungsquelle unklar 30 16 335 29 4 Sedimentbelastung Monitoring und Fortschreibung der me- thodischen Herangehensweise für die Ableitung der Hintergrundwerte im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten zu Monitoring und Beratung Maßnahmen im Rahmen der Ökologi- schen Großprojekte und der Altlasten- bearbeitung durch die LAF; Vorschlag für die Begründung weniger strenger Umweltziele liegt für zwei Wasserkörper vor (Spittelwasser, Schlüsselstollen) Für weitere OWK soll im zweiten Be- wirtschaftungszeitraum die Ableitung von Maßnahmen/ die Begründung von Umweltzielen erfolgen Abstimmung möglicher Maßnahmen bzw. weniger strenger Umweltziele mit TH und SN während des zweiten Be- wirtschaftungszeitraums Keine Maßnahmen geplant Keine Maßnahmen geplant Konzept zum Umgang mit Quecksilber der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser Monitoring und ggf. Ursachenforschung bzw. Ursacheneingrenzung im zweiten Bewirtschaftungszeitraum Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Feinsedimentmanagement Muldestausee (Konzept) Handlungsempfehlungen für das Sedi- mentmanagementkonzept der FGG Elbe: - Staustufen Saale (Konzept) ein- schließlich Vorhäfen - Seitenstrukturen Saale - Unterlauf Bode - Seitenstrukturen Elbe uh. km 300 - Buhnenfelder Elbe uh. Km 350 - Urbane Flächen 3 Tabelle 1: Maßnahmen der Ad- hoc- AG Schadstoffe 3. Ableitung weiterer Arbeitsschritte 2015 - 2021 Zur Verminderung der Belastung der Sedimente von Oberflächengewässern hat die Fluss- gebietsgemeinschaft Elbe ein nationales Sedimentmanagementkonzept aufgestellt, dass in das Sedimentmanagementkonzept der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingeflossen ist. Es enthält Handlungsempfehlungen, die im zweiten Bewirtschaftungszeit- raum umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzung vorzubereiten ist. Daraus leitet sich auch für Sachsen-Anhalt Handlungsbedarf ab, der eine Fortschreibung des Schadstoffkon- zeptes begründet. Folgearbeiten für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum betreffen die in Tabelle eins aufgeführten Positionen (insbesondere weitere Arbeitsschritte nach erfolgtem Monitoring, Ursachenermittlung oder Konzepterstellung). Die Planungen dazu sollen weiter unter dem Dach der Ad- hoc- AG „Schadstoffe“ gebündelt werden. Neben dem in der Tabelle aufgeführten weiteren Handlungsbedarf, gibt es weitere wichtige Gründe für die Fortschreibung des Schadstoffkonzeptes: 3 -Mit der geänderten UQN- Richtlinie3, die bis 2015 in deutsches Recht umzusetzen ist und deren Umweltqualitätsnormen ab 2018 Geltung entfalten, werden geänderte Umweltqualitätsnormen und neue Umweltqualitätsnormen für verschiedene Stoffe festgelegt. Zur weiteren Nutzung der Ergebnisse des Schadstoffkonzeptes sind für Stoffe mit geänderten Umweltqualitätsnormen die bisher vorliegenden Ergebnisse entsprechend aufzuarbeiten. Für „neue“ Stoffe sind die Bearbeitungsschritte 1 – 4 des Schadstoffkonzeptes 2010 - 2014 und in Abhängigkeit von den Ergebnissen ggf. weitere Bearbeitungsschritte durchzuführen. -Handlungsbedarf geht auf die insgesamt besondere Belastungssituation in Sachsen- Anhalt zurück, die zu einem großen Teil aus Altlasten und Altbergbau resultiert. Es ist einzuschätzen, dass auch nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum Defizite bei den altlasten- und bergbaurelevanten Parametern bestehen. Diese Einschätzung be- ruht auch auf dem Umstand, dass Maßnahmen gegen Altlasten und bergbaurelevan- te Belastungen zum Teil sogenannte Ewigkeitsaufgaben sind, deren Wirkung sehr langfristig einsetzt. Gleichwohl müssen machbare Maßnahmen umgesetzt werden. -Für verschiedene ubiquitäre Schadstoffe sind zu den in der Tabelle aufgeführten De- fiziten Maßnahmen zu definieren oder die Bewirtschaftungsziele abzusenken. Dazu soll zunächst deutschlandweit das Vorgehen auf Ebene der Länderarbeitsgemein- schaft Wasser abgestimmt (Inanspruchnahme weniger strenger Bewirtschaftungszie- le) und für Sachsen-Anhalt in Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszeitraums umgesetzt werden. -Begleitende Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Gewässer- entwicklungskonzepten und der Umsetzung wasserbaulicher Projekte in Gebieten mit Sedimentbelastungen erforderlich. Die UQN-Richtlinie ist geändert durch die RICHTLINIE 2013/39/EU DES EUROPÄISCHEN PARLA- MENTS UND DES RATES vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik.

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