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Afrikanische Schweinepest - Informationsschreiben Entschädigungszahlungen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg Nachrichtlich: Verteiler - Landesverwaltungsamt Afrikanische Schweinepest (ASP) hier: Entschädigungszahlungen nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) Magdeburg, 06.02.2020 I Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vermehrter Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die im Falle eines möglichen ASP-Ausbruchs in Sachsen-Anhalt von Verbots-, Beschränkungs- oder Unterstützungsanordnungen betroffen wären und bei denen bereits Versicherungsgesellschaften Angebote über die Schadensabdeckung unterbreitet haben, werden folgende Hinweise gegeben: Nach § 6 Abs. 5, 7 bis 9 TierGesG bestehen im Falle eines ASP-Ausbruchs Entschädigungsansprüche von Landwirten, Waldbesitzern, Jagdausübungs- berechtigten, anderen Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten. Das Tiergesundheitsgesetz nimmt einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen- Anhalt („landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer“) vor. Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP ist die Schweinepest-Verordnung. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden (Landkreise/kreisfreien Städte, Landesverwaltungsamt) Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können und im Einzelfall durch eine Entschädigung durch die anordnende Behörde zu erstatten wären. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@ mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00 Seite 2/3 Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a.  Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen  Anlegen von Jagdschneisen  Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen)  Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen  Untersagung der Jagd  Verbote oder Beschränkungen des Fahrzeug- und Personenverkehrs im Kerngebiet (Betretungsverbot) Der Umfang der einzurichtenden Restriktionsgebiete und die Anordnung einschränkender Maßnahmen hängen von den konkreten Bedingungen vor Ort und der Erforderlichkeit für eine konsequente Tierseuchenbekämpfung ab. Insbesondere geht es prioritär darum, die Wildschweine nicht so zu beunruhigen, dass sie ihr Gebiet verlassen und die Seuche weitertragen. Die im ASP-Fall einzurichtende, lokale Sachverständigengruppe, in welcher auch ortskundige Jäger vertreten sind, wird die zuständige Behörde über erforderliche Nutzungsbeschränkungen beraten. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Darüber hinaus setzen wir uns gegenwärtig für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die aus agrarökonomischer und taxonomischer Sicht weitere nähere Einzelheiten zu einer im Bundesgebiet vergleichbaren Entschädigungsregelung erarbeiten soll. Auf das Rundschreiben Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2020 des MULE bezüglich Auswirkungen auf den Erhalt von Fördermitteln wird verwiesen (siehe ELAISA-Portal des MULE). Übliche Leistungen, die z.B. vom Jagdausübungsberechtigten auch außerhalb der Anordnung durchgeführt werden, werden nicht entschädigt. Anspruchsgegner sind die anordnenden Behörden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hans-Jürgen Schulz Seite 3/3 Verteiler - - - - - - - - - Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V., Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V., Deutscher Bauernbund Sachsen-Anhalt e.V., Landesverband der Landwirte im Nebenberuf e.V., Landeskontrollverband für Leistungs- und Qualitätsprüfung Sachsen-Anhalt e.V., RÖL – Ring Ökologische Landbauinitiativen Sachsen-Anhalt, APÖL – Agrarpolitischer Arbeitskreis Ökologischer Landbau in Sachsen-Anhalt, Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Der Eisvogel ( Alcedo atthis ) - ein blauer Juwel, der rasant taucht

"Fliegender Edelstein“ – diesen Beinamen trägt der Eisvogel mit seinem azurblauen Rücken und dem orangeroten Bauch wahrlich zu recht. Die auffällige Färbung und der große dicke Schnabel sowie der scharfe Pfiff machen Alcedo atthis , den Eisvogel, unverwechselbar. Mit einigem Glück kann man ihn an sauberen Gewässern auch bei der Jagd nach seiner Lieblingsspeise – kleinen Fischen aller Art – beobachten: Dann taucht er blitzschnell ins Wasser, bremst mit den Flügeln und schnappt sich die Beute. Anschließend taucht er mit kräftigen Flügelschlägen wieder auf und kehrt auf seinen Ansitz zurück um den Fisch totzuschlagen und zu verspeisen. Wie können wir dieser Art helfen? Strenge Winter setzen dem Eisvogel naturgemäß sehr zu, weil dann bis auf wenige Quellen die Seen und meist auch die Fließgewässer zugefroren sind. In einer naturnahen Landschaft kann er diese Verluste aber bald wieder ausgleichen – wobei manch ein Eisvogelmann gleich mit zwei Damen anbandelt, sich dann aber auch tatkräftig an der Aufzucht der Jungen beteiligt. Das setzt gute Brut- und Nahrungsbiotope voraus. Die beste Hilfe für den Eisvogel ist es also, naturnahe Bach- und Flussläufe zu erhalten sowie verbaute Fließgewässer zu renaturieren. Und ihn vor allem während der Brutzeit so wenig wie möglich durch Freizeitaktivitäten aller Art zu stören. Möchten Sie aktiv werden für den Eisvogel? Als Sportfischer und Freizeitpaddler sollten Sie sich daher unbedingt an die von den Naturschutzbehörden verfügten örtlichen und zeitlichen Beschränkungen für bestimmte Gewässerabschnitte halten. Neben der Ausweisung von Schutzzonen wurden in den vergangenen Jahren in künstlich angelegten Steilwänden in Kiesgruben und durch verstärkte Aktivitäten im Bereich der Gewässerrenaturierung sowie des ökologischen Gewässerbaus gezielt neue Biotope für den Eisvogel geschaffen. Der fliegende Edelstein hat diese vielerorts als Ersatz für verloren gegangene Prallhänge und Steilufer akzeptiert. Im Rahmen der Ausweisung von Vogelschutzgebieten wurden gerade auch für den Eisvogel zahlreiche naturnahe Flussabschnitte (etwa an Enz und Jagst) in das europäische Schutzgebietskonzept aufgenommen. Übrigens: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den Eisvogel zum „Vogel des Jahres 2009” gekürt! - zurück zur Übersicht der Vögel-Artensteckbriefe -

EU-Vogelschutzrichtlinie

Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“, kurz Vogelschutzrichtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („ S pecial P rotection A rea“ – SPA), den so genannten „Vogelschutzgebieten“. Die EU-Vogelschutzrichtlinie stellt grundsätzlich alle im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten der EU wildlebenden Vogelarten unter Schutz und legt deren Bewirtschaftung, Regulierung und Nutzung fest. Die Europäische Gemeinschaft verabschiedete im Jahr 1979 die EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Die aktuell gültige EU-Vogelschutzrichtlinie ( 2009/147/EG (PDF-Download)) trat am 15. Februar 2010 in Kraft. Wesentliche Ziele der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung von Lebensräumen aller Vogelarten (siehe Artikel 3). Für die im Anhang I aufgeführten seltenen und /oder bedrohten Brutvogelarten müssen alle Mitgliedsländer die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete als Vogelschutzgebiete ausweisen (siehe Artikel 4 Absatz 1). Gleiches gilt für regelmäßig auftretende Zugvogelarten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind (Artikel 4 Absatz 2). Darüber hinaus können die einzelnen (Bundes-)Länder (gebiets-)spezifische Vogelarten unter Schutz stellen (siehe Liste Zielarten / Wertgebende Vogelarten und die Tabelle zur Erläuterung). Die Vogelschutzrichtlinie beinhaltet eine strikte Kontrolle und Beschränkung der Jagd, da insbesondere Zugvögel auf ihren Zugwegen in vielen Ländern intensiven Nachstellungen durch Fang und/oder Abschuss ausgesetzt sind (siehe Artikel 7). Nicht zuletzt diese Gefährdung der Zugvogelarten gab in den 1970er-Jahren den Impuls für eine europaweite Naturschutz-Regelung der Brut- sowie der Rastgebiete europäischer Vogelarten und die Verabschiedung der damaligen EG-Vogelschutzrichtlinie. Rheinland-Pfalz hat 57 Vogelschutzgebiete mit insgesamt 242.180 ha (12,2 %) der Landesfläche für 27 Brutvogelarten nach Artikel 4 Absatz 1 und für 63 Zugvogelarten des Artikel 4 Absatz 2 ausgewiesen. Näheres zu den gemeldeten Vogelschutzgebieten können Sie den Gebietssteckbriefen entnehmen. Über die Zielarten der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Rheinland-Pfalz geben die Artsteckbriefe Auskunft. Natura 2000 Zusammen mit den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) bilden die Vogelschutzgebiete das Natura 2000 Schutzgebietsnetz, wodurch die Vogelschutz- und FFH-Richtlinien im Wesentlichen die Berner Konvention (das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) umsetzen. In Deutschland gewährleistet das Bundesnaturschutzgesetz die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht. Bewirtschaftungsplanung Nach dem Landesnaturschutzgesetz (siehe § 17 Absatz 2 Satz 2) soll in den Vogelschutzgebieten die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands gemäß der in Anlage 2 (entspricht der Liste Zielarten / Wertgebende Vogelarten der jeweiligen VSG ) genannten Vogelarten und ihrer Lebensräume gewährleistet werden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen werden in der Bewirtschaftungsplanung der Natura 2000-Gebiete von den (oberen) Naturschutzbehörden festgelegt.

Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen

Das Projekt "Monitoring des Luchses (Lynx lynx) als Art der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) im Freistaat Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Lehrstuhl für Forstzoologie durchgeführt. Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.

GenMeMo - Entwicklung von neuen, genetischen Methoden für das Monitoring von Fischbeständen am Beispiel des Europäischen Stint (Osmerus eperlanus)

Das Projekt "GenMeMo - Entwicklung von neuen, genetischen Methoden für das Monitoring von Fischbeständen am Beispiel des Europäischen Stint (Osmerus eperlanus)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - Institut für Fischereiökologie durchgeführt. Regelmäßiges Monitoring von Fischbeständen ist die Basis für die alljährlichen Bewertungen des Zustands der europäischen Fischbestände und die Empfehlung von Fangquoten durch den Internationalen Rat für Meeresforschung in Kopenhagen (ICES). Im vorgeschlagenen Projekt soll am Beispiel des Europäischen Stint (Osmerus eperlanus), einer wirtschaftlich interessanten Wanderfischart, eine neuartige genetische Methode für das Monitoring angewendet werden. Über NGS-Verfahren (engl. für Next-Generation-Sequencing) können genomweit SNPs (engl. für Single Nucleotide Polymorphisms) als genetische Marker identifiziert werden, mittels derer Unterschiede zwischen Populationen charakterisiert und sogar Verwandtschaftsverhältnisse zwischen einzelnen Individuen aufgelöst werden können. Im vorgeschlagenen Projekt sollen diese Verfahren in der sogenannten CKMR-Methode (engl. für Close-Kin Mark-Recapture) zum Einsatz kommen, einem völlig neuen, von Fischereidaten unabhängigen Ansatz zur Abschätzung von Populationsgrößen. Hierbei werden die genauen Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Individuen ermittelt. Die Verteilung und die Häufigkeit von Eltern-Kind- oder Halbgeschwister-Paaren in einer Population erlauben dann Rückschlüsse auf die absolute Populationsgröße. Zusätzlich liefert CKMR weitere für eine Einschätzung der Populationsdynamik wichtige Parameter wie Fruchtbarkeit und Sterblichkeit. Dieser neuartige genetische Ansatz soll beispielhaft für den Europäischen Stint angepasst und mithilfe klassischer populationsbiologischer Ansätze validiert werden. Die Aufzucht von Stintlarven unter kontrollierten Bedingungen in experimenteller Aquakultur soll zusätzliche Informationen zu Umweltfaktoren liefern, die das Überleben und die Entwicklung von Eiern und Larven beeinflussen.

Vorhaben: Integrierte Modellierung und Bewertung des sozio-ökonomischen Fischerei-Systems der westlichen Ostsee

Das Projekt "Vorhaben: Integrierte Modellierung und Bewertung des sozio-ökonomischen Fischerei-Systems der westlichen Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Deutsches Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung Halle-Jena-Leipzig durchgeführt. Marine Küstenökosysteme wie die westliche Ostsee stehen verstärkt unter Druck. Die marine Biodiversität leidet unter den negativen Effekten anthropogener Einflüsse wie dem Klimawandel, der Eutrophierung durch die Landwirtschaft und der Überfischung. Die Küstenfischerei in der westlichen Ostsee ist dabei selbst durch direkte und indirekte Konsequenzen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes bedroht. Insbesondere die sinkenden Bestände der Hauptfischereiarten Dorsch (Gadus morhua) und Hering (Clupea harengus) führen zu Nutzungskonflikten mit der kleinen Hochseefischerei und der Angelfischerei. Des weiteren steht die Küstenfischerei verstärkt in räumlicher Konkurrenz mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Einrichtung von Naturschutzgebieten im Küstenmeer. An Land entstehen zudem vermehrt Konflikte mit den räumlichen Anforderungen des zunehmenden Küstentourismus. Konkret wird das Teilprojekt möglichst optimale Management-Optionen (z.B. Höhe und Verteilung der Fangquoten, Nutzung mariner Räume) und deren ökonomische Folgen für verschiedenen Interessengruppen erarbeiten. Dabei steht das Ziel einer Transformation hin zu einer nachhaltigen Nutzung der westlichen Ostsee im Fokus. Die zu erstellenden bio-ökonomischen Modelle erlauben dabei eine ökonomische Quantifizierung und die Bewertung von alternativen Politik- und Management-Optionen.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert

Teilprojekt D

Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIUM GmbH & Co. KG durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert. OTC-smartFishing nutzt dabei die in OTC-BASE entwickelten Technologien zur Energieversorgung, Unterwasser - Kommunikation und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). OTC-smartFishing wird die technologische Entwicklung im Rahmen des OTC-Zukunftsclusters in den Themenfeldern optisch-sensorischer Hardware (Kamera und Beleuchtung) und Bilderkennung (Detektion und Klassifikation) von marinen Organismen vorantreiben.

Teilprojekt C

Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Framework Robotics GmbH durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI gestützter Bilderkennung, für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden. Was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert. OTC-smartFishing nutzt dabei die in OTC-BASE entwickelten Technologien zur Energieversorgung, Unterwasser - Kommunikation und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). OTC-smartFishing wird die technologische Entwicklung im Rahmen des OTC-Zukunftsclusters in den Themenfeldern optisch-sensorischer Hardware (Kamera und Beleuchtung) und Bilderkennung (Detektion und Klassifikation) von marinen Organismen vorantreiben.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert. OTC-smartFishing nutzt dabei die in OTC-BASE entwickelten Technologien zur Energieversorgung, Unterwasser - Kommunikation und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). OTC-smartFishing wird die technologische Entwicklung im Rahmen des OTC-Zukunftsclusters in den Themenfeldern optisch-sensorischer Hardware (Kamera und Beleuchtung) und Bilderkennung (Detektion und Klassifikation) von marinen Organismen vorantreiben.

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