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Rueckstaende halogenierter Kohlenwasserstoffe im Trinkwasser

Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Ueberwachung und Kontrolle saemtlicher genutzten Trinkwasservorkommen im Kanton Basel-Landschaft werden seit 1982 routinemaessig Rueckstaende halogenierter Kohlenwasserstoffe erfasst. Nach Anreicherung werden gaschromatografisch die folgenden Verbindungen quantitativ erfasst: Chloroform, 1.1.1-Trichloraethan, Tetrachlorkohlenstoff, 1.1.2-Trichloraethylen, Dibromchlormethan, Tetrachloraethylen, Tribrommethan. Die Resultate werden mit dem provisorischen Grenzwert des Bundesamtes fuer Gesundheitswesen von 25 g/l (Summe) im Jahresdurchschnitt beurteilt.

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM10)

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Zwischen 2010 und 2023 ging der Anteil der Bevölkerung, der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Konzentrationen oberhalb des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Richtwerts von 15 µg/m³ im Jahresmittel ausgesetzt war, von 90,5 % auf 1,1 % zurück.</li><li>Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil mit einer Feinstaubbelastung oberhalb des EU Grenzwerts von 20 µg/m³ im Jahresmittel (verbindlich einzuhalten ab 2030) bei weniger als 0,5 %, im Jahr 2023 sogar bei 0 %.</li><li>Die aktuell geltenden Maßnahmen sollten weiter beibehalten und gegebenenfalls erweitert werden, um das Ziel der WHO Empfehlung im Hilblick auf die Belastung der Bevölkerung mit PM10 in 2030 erreichen zu können.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">„Feinstaub“</a>).</p><p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ erfasst die durchschnittliche jährliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Belastung in Deutschland basierend auf Messstationsdaten im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a>⁠ oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im gesamten Betrachtungszeitraum war ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Richtwerts für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Fraktion von ausgesetzt. Dieser beträgt 15 µg/m³ im Jahresmittel. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen weist von 2010 zu 2023 einen deutlichen Rückgang von rund 74 Mio. auf 0,9 Mio. Personen vor. Gleichzeitig nahm der Anteil der Bevölkerung mit einer PM10-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (20 µg/m³ im Jahresmittel) von 34,7 Mio. in 2010 auf 0,0 Mio. Personen in 2023 ab. Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil bereits unter 0,5 %. Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung (PM10) in Deutschland geführt haben. Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit und zur Erreichung des Ziels, dass 2030 der von der WHO empfohlene Richtwert nicht überschritten wird, ist die Aufrechterhaltung und Intensivierung von Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich.</p><p>Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM10 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 40 auf 20&nbsp;µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, der dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM10-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-feinstaub">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“.</strong></p>

NOX-Block - NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn, Teilvorhaben: Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur und Mobile-Metering Ladepunkten in Schwerte

NOX-Block - NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn, Teilvorhaben: Aufbau Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Mobile-Metering Ladepunkten in Schwerte

Begutachtung der Positionierung verkehrsnaher Probenahmestellen zur Messung der NO2-Konzentrationen

Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) legt in 1:1-Umsetzung der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) unter anderem Luftqualitätsgrenzwerte für die Außenluft fest. Definiert werden auch die Kriterien im Hinblick auf die Ermittlung der Luftqualität. Hierzu zählen Anforderungen an die Positionierung verkehrsnaher Probenahmestellen zur Messung der Luftschadstoffkonzentrationen. Ausgewählt wurden alle Probenahmestellen in Deutschland, die im Jahr 2017 oder - soweit Stand 15. Februar 2019 Messwerte verfügbar - im Jahr 2018 eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes für NO2 auswiesen. Ausgenommen von der Untersuchung waren Probenahmestellen in NRW, da diese bereits vorab separat betrachtet wurden. Es wurden somit 65 Messstellen, zuzüglich 5 Sondermesspunkte in Baden-Württemberg, in Summe also 70 Probenahmestellen betrachtet. Damit wurden Messstellen in folgenden Bundesländern untersucht: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Es galt die Kriterien der 39. BImSchV Anlage 3 Abschnitt C zu überprüfen. Darüber hinaus sollten auch Aussagen zur Repräsentativität ausgewählter Probenahmestellen im Hinblick auf die Luftqualität für den Straßenabschnitt nach Anlage 3 Abschnitt B Punkt 1b aufgenommen werden. Von den 70 Messstellendokumentationen zu den kleinräumigen Aufstellungsbedingungen nach Anlage 3, Abschnitt C der 39. BImSchV zeigten 66 von 70 Stationen keine Auffälligkeiten, da alle Kriterien erfüllt werden. Bei vier Stationen, bei denen der Mindestabstand zur nächsten Kreuzung nicht erfüllt war, erfolgten eingehende Überprüfungen der Unterlagen zur Repräsentativität der jeweiligen Messstelle für einen mindestens 100 m langen Straßenabschnitt. In drei Fällen konnte die Repräsentativität der Messstelle von den Landesämtern gezeigt werden, bei einer Messstelle sind vor einer endgültigen Entscheidung weitere Untersuchungen notwendig. Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich der Bestimmung der Repräsentativität verkehrsbezogener Messstellen sind wenig konkret. Im Gutachten wird ein dreistufiger Ansatz dargestellt, mittels dessen die Beurteilung der Repräsentativität von verkehrsnahen Probenahmestellen gemäß Abschnitt B, Punkt 1b der Anlage 3 der 39. BImSchV erfolgen kann. Dazu sind erforderlich: 1. Analyse der Bebauungsstruktur über einen mind. 100 m langen Straßenabschnitt und die Berücksichtigung aktueller DTV-Zahlen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken), 2. Mikroskalige Ausbreitungsrechnungen für die Umgebung der Station (z.B. mit MISKAM), 3. NO2-Messungen durch Passivsammler in der Umgebung der Messstelle unter Berücksichtigung des gesamten zu untersuchenden Straßenabschnitts. Durch dieses gestufte, nur in schwierigen Fällen im vollem Umfang erforderliche Vorgehen, kann ein Standort bezüglich seiner Eignung auch bei komplexen Ortsverhältnissen abschließend beurteilt

Bundesregierung beschließt ersten Stickstoffbericht

Am 31. Mai 2017 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministerium einen Bericht zum Stickstoffeintrag in die Umwelt. Stickstoff stellt eine zunehmende Belastung für Wasser- und Ökosysteme dar. Er beeinträchtigt das Klima, die Luftqualität und die Artenvielfalt. Die Bundesregierung macht mit ihrem Stickstoffbericht deutlich, dass es eines stärkeren Zusammenwirkens verschiedener Politikbereiche bedarf. Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Umwelt-, Landwirtschafts-, Ernährungs-, Energie-, Verkehrs-, Gesundheits-, Verbraucherschutz-, Bildungs- und Forschungspolitik kann es gelingen, Stickstoffeinträge weiter zu reduzieren. In ihrem Bericht kündigt die Bundesregierung die Entwicklung eines Aktionsprogramms zur konkreten Stickstoffminderung an. Das Programm soll dazu beitragen, Synergien zwischen den diversen Programmen der Bundesregierung besser zu identifizieren und zu stärken. Zudem soll die Anwendung des Verursacherprinzips präzisiert und überprüft werden, ob es rechtliche oder finanzielle Rahmenbedingungen gibt, die einer Minderung von Stickstoffeinträgen entgegenstehen. In den vergangenen 20 Jahren wurden erste Maßnahmen zur Stickstoffminderung vorgenommen. Die Emissionen sanken infolge dessen in Deutschland im Zeitraum zwischen 1995 und 2010 um etwa 40 Prozent. Allerdings reicht das nicht aus, um die stickstoffbezogenen Ziele der deutschen und europäischen Umweltpolitik zu erreichen. Zu diesen zählen der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat/l in den Gewässern oder der Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ in der Luft. Derzeit werden jährlich noch ca. 1,6 Millionen Tonnen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umwelt eingetragen. Die Hauptverursacherbereiche für Stickstoff-Emissionen sind der Verkehr (13 Prozent), die Industrie-/Energiewirtschaft (15 Prozent), Abwasserbehandlung und Oberflächenablauf (9 Prozent) sowie die Landwirtschaft (63 Prozent).

Luftqualität 2016: Stickstoffdioxid weiter Schadstoff Nummer 1

Auch 2016 war die Luft in deutschen Städten zu stark mit Stickstoffdioxid belastet. Das zeigt die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes vom 31. Januar 2017. An gut 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel überschritten. Seit 2010 zeigt sich ein nur leicht abnehmender Trend. Beim Feinstaub sind dagegen deutliche Fortschritte zu verzeichnen: 2016 ist das Jahr mit den niedrigsten Belastungen seit 2000. Auch die Ozonkonzentrationen waren im Vergleich zu den letzten 20 Jahren eher niedrig. Für Ozon und Feinstaub werden aber weiter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Werte deutlich überschritten; diese sind wesentlich strenger als die geltenden EU-Grenzwerte.

Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 zusätzliche Maßnahmen

Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurde bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnung dient der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung). Gilt nur für Göttingen, Hannover und Osnabrück, hier wurden wg. Grenzwertüberschreitungen zusätzliche Maßnahmen im Modell berücksichtigt.

Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015

Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnungen dienen der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung).

Luftqualität 2015: Stickstoffdioxid-Belastung weiterhin zu hoch

Die Auswertung der vorläufigen Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA) für das Jahr 2015 zeigt, dass die Luft in deutschen Städten nach wie vor zu stark mit Stickstoffdioxid belastet ist. Dies meldete das Umweltbundesamt am 29. Januar 2016. Auch im Jahr 2015 gab es an rund 60 Prozent der verkehrsnahen Messstationen Überschreitungen des Grenzwertes von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Vergleich zu den vergangenen zehn Jahren war 2015 überdurchschnittlich mit Ozon belastet, kommt aber an die hohe Belastung zu Beginn der 1990er Jahre nicht heran. Im außergewöhnlich heißen und trockenen Sommer traten erstmals wieder hohe Ozonkonzentrationen und sogar Werte über der Alarmschwelle von 240 µg/m³ auf. Der mit 283 µg/m³ gemessene Maximalwert des Jahres 2015 war der höchste Messwert seit dem Hitzesommer 2003. Langfristig betrachtet war 2015 eines der am geringsten mit Feinstaub belasteten Jahre. Der EU-Tagesgrenzwert wurde lediglich an zwei verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart und Berlin überschritten. Wie schon 2014 blieben auch 2015 extreme, feinstaubbegünstigende Wetterlagen aus, wie sie beispielsweise im Frühjahr und Herbst 2011 beobachtet wurden.

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